Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Preismeldungen => Thema gestartet von: Wolfgang_AW am 06. März 2013, 22:35:37
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OLG Düsseldorf kippt Netzkosten-Befreiung großer Stromkunden (http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/olg-duesseldorf-gericht-kippt-netzkosten-befreiung-grosser-stromkunden/7888846.html)
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Befreiung großer industrieller Stromverbraucher von den Netzkosten gekippt. Die Verordnungsregelung zur Befreiung stromintensiver Unternehmen sei nichtig, erklärte das OLG am Mittwoch und hob die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Bundesnetzagentur auf. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Nachtrag: Beschluss vom 06.03.2013, Az. VI-3 Kart 14/12; 65/12; 49/12; 43/12; 57/12.
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Regierung will Privilegien bei Netzentgelten kappen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/regierung-will-privilegien-bei-netzentgelten-kappen-a-887439.html)
Die völlige Befreiung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt steht offenbar vor dem Aus. Die Betriebe sollen künftig zwischen 10 und 20 Prozent der Netzkosten zahlen, berichten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Donnerstag. Das gehe aus dem Entwurf für eine Neuregelung der Stromnetzentgeltverordnung hervor, der bereits vom Wirtschaftsministerium an die anderen Ministerien weitergeleitet worden sei.
Mehr ist wohl bei der FDP nicht durchzusetzen - na ja, was soll schon raus kommen, wenn sich die größere Partei am Nasenring durch die Manege führen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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unseren Polit-Dilettanten kann offensichtlich nur noch ihr unseliges Treiben durch Gerichte gestoppt werden.
Und Mutti schwafelt mal wieder ungezählte Sprechblasen, während Stan und Ollie sich im Hintergrund halten.
Wann endlich werden wir nicht nur von unsinnigen Umlagen, sondern auch von solchen Dilettanten befreit ?
Und die verbleibende Frage ist doch, ob der uns Verbrauchern zwangsweise auferlegte Mehranteil an der EEG-
Umlage nicht zurückgefordert werden sollte?
Wäre es nicht ratsam, dem jeweiligen Energieversorger bereits jetzt Rückerstattungsansprüche anzumelden für
den Fall der höchstrichterlichen Entscheidung. Zumindest sollte Eiinwand gegen die Billigkeit der EEG-Umlage
angemeldet und Erstattungsansprüche angemeldet werden.
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Die völlige Befreiung stromintensiver Unternehmen vom Netzentgelt steht offenbar vor dem Aus. Die Betriebe sollen künftig zwischen 10 und 20 Prozent der Netzkosten zahlen, berichten die "Süddeutsche Zeitung" und die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Donnerstag.
Na dieser Entwurf muss wohl nochmal gründlich überarbeitet werden, wenn ich mir das Düsseldorfer Urteil anschaue:
Auch aus europarechtlicher Sicht sei eine nicht-diskriminierende und kostenbezogene Regelung der Netzentgelte geboten.
Da kommt eine Befreiung von 80-90% nicht durch, das ist weder diskriminierungsfrei noch kostenbezogen.
Ich frag mich, ob ich schon mal bei meinem Versorger eine Tarifsenkung aufgrund des sinkenden NEtzentgeltes einfordern soll.