Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: RF am 04. Februar 2013, 03:47:33
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Hallo,
Wir wohnen zur Miete und haben uns vor ca. 6 Jahren einen Tank gekauft.
Vorher stand dort ein Miettank.
Wir ziehen bald um, kann ich den Tank mitnehmen und muss ich wieder für Ersatz sorgen,falls der Vermieter mir den Tank nicht abkaufen möchte?
Vielen Dank schon mal
RF
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Wo ist der Miettank jetzt? Steht der evtl. noch daneben?
Was wurde mit dem Mieter seinerzeit vereinbart bzgl. des Gastanks?
Der Vermieter hat doch damals in irgend einer Form zugestimmt, dass sie den Miettank durch einen eigenen ersetzen konnten?!?
Wer hatte den Vertrag damals? (Vormieter? Vermieter?)
Wie hat sich die Vertragsfirma damals verhalten als der Miettank wegkam und durch einen Eigentumstank ersetzt wurde?
H. Watzl
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Wo ist der Miettank jetzt? Steht der evtl. noch daneben?
Was wurde mit dem Mieter seinerzeit vereinbart bzgl. des Gastanks?
Der Vermieter hat doch damals in irgend einer Form zugestimmt, dass sie den Miettank durch einen eigenen ersetzen konnten?!?
Hallo, der Miettank wurde abgeholt von der Vertragsfirma und unsere Vermieter waren nicht dagegen.
Wer hatte den Vertrag damals? (Vormieter? Vermieter?)
Unsere Vormieter
Wie hat sich die Vertragsfirma damals verhalten als der Miettank wegkam und durch einen Eigentumstank ersetzt wurde?
Die Firma wollte uns den Tank leider nicht verkaufen und hat ihn dann abgeholt.
H. Watzl