Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Radonbiker am 01. Februar 2013, 13:16:37
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Hallo, ich fange einfach mal an, und zwar habe ich gestern unsere Jahresverbrauchsabrechnung bekommen und musste mich erstmal schnell setzen.
Wir sollen knapp 400€ Nachzahlen da wir einen Verbrauch von 4244 kWh was ca 1600 kWh mehr sind als im Vorjahr was ich mir nicht erklären kann da sich von den Lebensverhältnissen zum vorjahr nicht geändert hat ausser das wir in dem Jahr davor arbeitslos waren und im Berechnungsjahr für 6 Monate berufstätig waren wo wir in der Arbeitszeit nicht zu hause waren.
Gepräche mit Nachbarn hat ergeben das die eine eine Nachzahlung von ca 1000€ und einen verbrauch von ca 6500 kWh hat und die andere(alleinstehend) ca 400€ Nachzahlen und ca 1300 kWh mehr verbraucht haben soll.
wir können uns das absolut nicht erklären und stehen jetzt recht ratlos da.
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Zunächst mal wäre interessant, ob sie den Zählerstand zu Anfang und Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode selbst abgelesen oder überprüft haben oder die Abrechnungen z.T. auf geschätzten Zählerständen beruhen.
Andere Möglichkeiten: Haben Sie ein neues (größeres) Fernsehgerät angeschafft oder Computer im Dauerbetrieb?
Wird Warmwasser elektrisch erwärmt? Haben Sie wegen der zeitweisen Berufstätigkeit häufiger geduscht?
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Wenn alle einen erhöhten Verbrauch haben, kann es sein, dass die Abrechnungsperiode länger war, als die davor liegende ?
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Sorry das ich jetzt erst schreibe. Also der Abrechnungszeitraum ist identisch und der Zählerstand wurde auch abgelesen von den Stadtwerken. Ein neuer Verbraucher ist auch nicht dazu gekommen nur das ein laptop gegen ein Pc getauscht wurde und der aber nur max 3 stunden am tag auch nicht jeden tag läuft. Unsere heizung ist eine ölheizung im keller also kein erhitzer oder therme.
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...und der Zählerstand wurde auch abgelesen von den Stadtwerken. ...
Beide Male, also der jetzige Endstand und der Vorjahresstand ? Lesen Sie im Laufe des Jahres auch selbst ab ? Da alle 3 Parteien anscheinend deutlich erhöhte Werte haben, würde ich eher nicht auf irgendwelche Dinge innerhalb EINER Familie tippen. Also kommt der PC, Fernseher, duschen etc. eher nicht in Betracht.
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Ich kontrolliere nicht den zwischenstand vom zähler ab der rechnung aber schon. Ich liege momentan bei einem tagesverbrauch von 11 kwh da ist einmal herdnutzung von ca 15min und ein spülvorgang mit spüler.
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@Radonbiker,
ein Tagesverbrauch von 11kWh ergibt einen Jahresverbrauch von 365*11 = 4015 kWh.
Der oben angegebene Abrechnungs-Verbrauch von 4244 kWh differiert nicht wesentlich.
Daraus folgt: Sie hatten einen zu geringen monatlichen Abschlag.
Gruß hko
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Ja das ist ja einfach... mensch wenn alles so einfach danngäbe es jakeine probleme mehr. Mein jahresverbrauch ist gestiegen um ca 1700kwh zu den vorjahren und das hat nix mit den gezahlten abschlag zu tun.
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... Also der Abrechnungszeitraum ist identisch und der Zählerstand wurde auch abgelesen von den Stadtwerken. ...
Was steht denn in den Abrechnungen der letzten Jahre; wurde jetzt und in den Vorjahren tatsächlich immer abgelesen
oder basierte eine/mehrere Abrechnung/en womöglich auf geschätzten Verbräuchen ?
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@Radonbiker,
wenn ich Sie richtig verstehe wissen Sie nicht, warum Sie jetzt diesen hohen Stromverbrauch haben.
Dazu eine Frage: haben Sie einen Ferraris-Zähler oder einen elektronischen Zähler?
Jetzt zu dem, was Sie tun können:
Für einen kurzen Check alle Verbraucher ausschalten, am einfachsten über die Sicherungen. Der Zähler darf dann nicht weiterlaufen.
Dann einen Verbraucher mit bekannter Leistung (z.B. Heizlüfter oder Glühlampen) einschalten. Bei Ferraris-Zählern die Umdrehungen der Scheibe sekundengenau abstoppen und auf Leistung umrechnen. Es genügt bereits eine Umdrehung. Die dafür notwendige Angabe von xxx Umdrehungen /kWh steht auf dem Ferraris-Zähler. Dies ist natürlich nur eine "ca.-Eichung". Da Sie aber eine Zunahme Ihres Verbrauchs um ca. 50% hatten, spielt es jetzt keine Rolle, ob Ihre eigene Messung ein paar % Fehler hat.
Wahrscheinliches Ergebnis: Zähler ok.
Zu den nicht geänderten Verbrauchsgewohnheiten:
Ich hatte vor einiger Zeit im Bekanntenkreis ein ähnliches Problem. Es stellte sich heraus, dass ein Aquarium mit Umwälzpumpe, Heizung und Beleuchtung angeschafft worden war. 1W bei 8760 Stunden ergeben 8,76 kWh, bei 200W sind es dann schon 1752 kWh im Jahr.
Also noch einmal genau nachdenken!
Gruß hko
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Also die werte wurden von den stadwerken erst immer geschätzt aber ca 4wochen später gemessen und das schon seit bezug der wohnung.
Das mit den sicherungen ausschalten habe ich schon gemacht und der zähler steht dann auch still. Ich hatte mal alle verbraucher vom netz getrennt und nur einen wasserkocher laufen lassen und der braucht ca 3 sek für eine umdrehung und auf dem zähler steht das er 375umdrehungen pro kwh macht und der kocher hat 2000 bis 2400 watt laut etikett. Lg
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Also die werte wurden von den stadwerken erst immer geschätzt aber ca 4wochen später gemessen und das schon seit bezug der wohnung.
Erst geschätzt und später "gemessen" - was soll das für eine Arbrechnungsmethode sein ? Haben Sie (und Ihre Nachbarn) denn niemals kontrolliert, ob die abgerechneten Verbräuche mit den abgelesenen Zählerständen übereinstimmen ? ::)
Wenn Sie das selbst nicht festgehalten haben, dann fragen Sie bei den Stadtwerken (beim dortigen Netzbetreiber) an, wann in den letzten Jahren (möglichst seit Ihrem Einzug) welche Zählerstände abgelesen worden sind. Vergleichen Sie das dann mit den Abrechnungen dahingehend, ob womöglich mehrere Jahre nach (zu niedrig?) geschätzten Verbräuchen abgerechnet wurde und jetzt erstmalig nach den abgelesenen Zählerständen ("Rückstände" mit den zuletzt sicherlich höheren Preisen? ???).
Sollte sich diese Vermutung bestätigen, dann wäre zu prüfen (melden Sie sich hier ggf.), ob und wie weit rückwirkend Abrechnungskorrekturen (mit den richtigen Preisen!) verlangt werden können.
PS: Schon aus den Abrechnungen müsste ersichtlich sein, ob geschätzte oder abgelesene Verbräuche verwendet wurden - prüfen Sie das !
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Also auf meiner rechnung steht der zahlerszand vom vorjahr gekennzeichnet mit abgelesen und dann wurde anfang des neuen jahres der zählerstand geschätzt und ca 3 wochen später abgelesen und das seit 3 jahren die wir hier wohnen. Ich verstehe die logik der stadtwerke nicht das sie den stand erst schätzen um ihn dann 3 wochen später abzulesen.
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Das mit den sicherungen ausschalten habe ich schon gemacht und der zähler steht dann auch still.
also kein "heimlicher" Verbraucher.
Ich hatte mal alle verbraucher vom netz getrennt und nur einen wasserkocher laufen lassen und der braucht ca 3 sek für eine umdrehung und auf dem zähler steht das er 375umdrehungen pro kwh macht und der kocher hat 2000 bis 2400 watt laut etikett. Lg
ca. 3 Sekunden für eine Umdrehung ist zu ungenau. Das würde eine Leistung Ihres Wasserkochers von 3,2 kW bedeuten. Also noch einmal messen, diesmal aber 10 Umdrehungen!
Gruß hko
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So ich war jetzt mit stoppuhr im keller und habe gemessen für 10 umdrehungen braucht das rädchen genau 30 sek und 45 hundertstel. Mfg matthias
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So ich war jetzt mit stoppuhr im keller und habe gemessen für 10 umdrehungen braucht das rädchen genau 30 sek und 45 hundertstel. Mfg matthias
dann haben Sie Verbraucher mit 3,15 kW eingeschaltet gehabt.
Gruß hko
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Hallo, der Wassekocher hat aber eine leistung von 2000 bis 2400 watt. Würden sie mir bitte die Rechnung aufstellen wie sie es errechnet haben denn ich stehe gerade etwas auf dem schlauch. Mfg matthias
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Hallo, der Wassekocher hat aber eine leistung von 2000 bis 2400 watt. Würden sie mir bitte die Rechnung aufstellen wie sie es errechnet haben denn ich stehe gerade etwas auf dem schlauch. Mfg matthias
375 UMDREHUNGEN = 1000 WATT
10 UMDREHUNGEN = ? WATT
1000 x 10
--------- = 26,667 WATT
375
30,45 Sekunden = 26,667 WATT
3600 Sekunden = ?
26,667 x 3600
------------- = 3153 WATT
30,45
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Dankeschön... wie kann das jetzt sein das der kocher 3153 watt nimmt owohl der mit max 2400 watt ausgeschrieben ist? Mfg
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Dankeschön... wie kann das jetzt sein das der kocher 3153 watt nimmt owohl der mit max 2400 watt ausgeschrieben ist? Mfg
@Radonbiker, Sie sollten zur Sicherheit nochmal genauer und etwas länger prüfen. Z.B. beschaffen Sie sich ein Messgerät. Man kann die Strommesser oft auch bei den Energieversorgern/Netzbetreibern (Stadtwerke & Co.) ausleihen.
Schalten Sie alle Verbraucher aus. Der Stromzähler sollte dann stillstehen, es darf sich wirklich nichts mehr rühren! Notieren Sie sich den exakten Zählerstand mit Nachkomma.
Nehmen Sie den Wasserkocher, füllen ihn mit Wasser und schliessen Sie ihn an die Dose des Messgeräts an und dieses dann an die Steckdose. Kochen Sie solange Wasser, bis 1000 Watt laut Messgerät verbraucht sind, dann sofort das Messgerät aus dem Stecker ziehen.
Der Stromzähler sollte jetzt genau 1000 Watt bzw. soviel mehr anzeigen wie das Messgerät als Verbrauch anzeigt. Wenn nicht, dann sollten Sie den Netzbetreiber informieren. Es ist nie ausgeschlossen, dass ein Zähler defekt ist.
Sie können den Test natürlich mit jedem anderen Stromverbraucher auch machen z.B. mit 100 Watt-Birnen, wenn Sie noch welche haben. Mit dem Wasserkocher geht das halt relativ schnell. Ist der Zähler laut Test in Ordnung, stimmt eventuell die Wattangabe des Wasserkochers nicht.
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... Es ist nie ausgeschlossen, dass ein Zähler defekt ist. ...
Gleichzeitig auch bei 2 Nachbarn, die nach den Angaben von @Radonbiker ja eine ähnliche Verbrauchssteigerung haben? :-\
Ich vermute nach wie vor eher, dass der Versorger längere Zeit mit zu niedrig geschätzten Verbräuchen abgerechnet hat und mit den jetzt abgelesenen Zählerständen die zurückliegend nicht bezahlten kWh (mit dem höheren Preis!) quasi "nachberechnet". Wenn dem so ist, dann hilft wohl nur die bereits aufgezeigte Klärung über den Netzbetreiber.
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....Ich vermute nach wie vor eher, dass .....
Wenn dem so ist, dann ....
... ja, dann muss man sich über die Zähler schon gar keine Gedanken machen. ;)
Wenn ... .. die Stromrechnung schockiert (http://www.swr.de/marktcheck/haus-garten/-/id=2249246/gp1=fromDetail/did=9640068/pv=video/nid=2249246/m33j84/index.html) sollte man künftig zur Vermeidung diesen Empfehlungen folgen.
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Hallo also um es nochmal zu klären mit den Verdacht der Schätzung der Zählerstände lade ich mal fotos der 3 letzten Rechnungen hoch wo das "S" für den geschätzten Wert steht und das "M" für einen gemessenen Wert steht.
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Hallo also um es nochmal zu klären mit den Verdacht der Schätzung der Zählerstände lade ich mal fotos der 3 letzten Rechnungen hoch wo das "S" für den geschätzten Wert steht und das "M" für einen gemessenen Wert steht.
Oh ich kann hier ja gar nichts hochladen...
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http://www.pic-upload.de/view-18121718/2013-02-13-14.55.26.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-18121729/2013-02-13-14.55.54.jpg.html
http://www.pic-upload.de/view-18121747/2013-02-13-14.56.26.jpg.html
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@Radonbiker,
wenn das "S" immer am 31.12./01.01. steht, dann ist das eine zeitanteilige "Kalender-Jahresabgrenzung", die hier vernachlässigt werden kann. Wichtig sind die zum Beginn und zum Endes des Abrechnungszeitraums ausgewiesenen Zählerstände.
Ich würde doch mal für die Zeit seit Ihrem Einzug bei den Stadtwerken / Abteilung Netzbetreiber nachfragen, wann welche Zählerstände abgelesen worden sind und diese dann mit den Abrechnungen vergleichen !
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Nachtrag:
Vorab mal prüfen, ob der am 14.01.13 ausgewiesene Zählerstand womöglich ein Ablesefehler ist
= mit dem heutigen Zählerstand abgleichen (Plausibilität gegeben?).
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Hallo, der Wassekocher hat aber eine leistung von 2000 bis 2400 watt. Würden sie mir bitte die Rechnung aufstellen wie sie es errechnet haben denn ich stehe gerade etwas auf dem schlauch. Mfg matthias
375 UMDREHUNGEN = 1000 WATT
10 UMDREHUNGEN = ? WATT
1000 x 10
--------- = 26,667 WATT
375
30,45 Sekunden = 26,667 WATT
3600 Sekunden = ?
26,667 x 3600
------------- = 3153 WATT
30,45
Und wo ist bei Ihren seltsamen Rechnungen die Zeit gebiében?
Erstmal entprechen 375 Umdrehungen nicht 1000 W sondern 1 kWh =1000 Wh.
Gemessen werden aber Umdrehungen pro Zeitintervall.
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Hallo, der Wassekocher hat aber eine leistung von 2000 bis 2400 watt. Würden sie mir bitte die Rechnung aufstellen wie sie es errechnet haben denn ich stehe gerade etwas auf dem schlauch. Mfg matthias
375 UMDREHUNGEN = 1000 WATT
10 UMDREHUNGEN = ? WATT
1000 x 10
--------- = 26,667 WATT
375
30,45 Sekunden = 26,667 WATT
3600 Sekunden = ?
26,667 x 3600
------------- = 3153 WATT
30,45
Und wo ist bei Ihren seltsamen Rechnungen die Zeit gebiében?
Erstmal entprechen 375 Umdrehungen nicht 1000 W sondern 1 kWh =1000 Wh.
Gemessen werden aber Umdrehungen pro Zeitintervall.
@Energiesparer51, was verstehen Sie denn an dieser simplen Rechnung nicht und was sind denn Sekunden? Ist eine Sekunde nicht eine Einheit für die Zeit?
Es ging doch wohl bei der Nebenfrage darum, ob der angegebene Anschlusswert des Wasserkochers mit dem Gerät übereinstimmt oder ob der Zähler richtig oder falsch zählt siehe z.B. hier bei BOSCH die Angabe "max. 2.400 Watt" (http://www.bosch-home.com/de/pressemeldung.html?pressrelease=bester-wasserkocher-bosch-styline-siegt-bei-stiftung-warentest-01-2013~12192)
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Zum richtigen Ergebnis kommen sie ja schon. 8)
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So ich habe nun mal den Test mit dem Verbrauch mit dem Wasserkocher gemacht.
Alle Sicherungen ausgeschalten und nur sie für die Steckdose woriin der Wasserkocher steckt eingeschaltet.
Den Zähler vor dem Test kontrolliert auf Stillstand des Rades was gegeben war. Dann habe ich den genauen Zählerstand notiert und habe an den Wasserkocher ein Messgerät zwischengeschalten.
Nun habe ich den Wasserkocher so lange laufen lassen bis laut Messgerät 1 kWh verbraucht wurde und habe dann den abgeschalten und den Zählerstand im Keller verglichen.
Zählerstand vor der Messung 10001,3/4 kWh
Zählerstand nach der Messung 10002,8 kWh
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So ich habe nun mal den Test mit dem Verbrauch mit dem Wasserkocher gemacht.
Alle Sicherungen ausgeschalten und nur sie für die Steckdose woriin der Wasserkocher steckt eingeschaltet.
Den Zähler vor dem Test kontrolliert auf Stillstand des Rades was gegeben war. Dann habe ich den genauen Zählerstand notiert und habe an den Wasserkocher ein Messgerät zwischengeschalten.
Nun habe ich den Wasserkocher so lange laufen lassen bis laut Messgerät 1 kWh verbraucht wurde und habe dann den abgeschalten und den Zählerstand im Keller verglichen.
Zählerstand vor der Messung 10001,3/4 kWh
Zählerstand nach der Messung 10002,8 kWh
So, alle anderen Verbraucher waren jeweils abgeschaltet! Eine 100%ige Übereinstimmung wird kaum erreicht, da das Energiemessgerät in der Regel kein Präzisionsgerät ist. Die festgestellten Abweichungen beider Tests sind aber erheblich. Das fundiert jetzt Ihre Vermutung und die Tests werden zum Indiz, dass der Zähler tatsächlich defekt sein könnte. Ich würde jetzt den Stromversorger/Netzbetreiber mit der gesamten Sachlage und den Tests konfrontieren und absprechen, wie die Sache geklärt werden kann. Z.B. unverzüglich und nachvollziehbar den Stromzähler prüfen, gegebenenfalls dann die Abweichung analog beim Verbrauch rückwirkend rechnerisch berücksichtigen und der Stromversorger korrigiert die Rechnungen entsprechend.
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Eine 100%ige Übereinstimmung wird kaum erreicht, da das Energiemessgerät in der Regel kein Präzisionsgerät ist. Die festgestellten Abweichungen beider Tests sind aber erheblich. Das fundiert jetzt Ihre Vermutung und die Tests werden zum Indiz, dass der Zähler tatsächlich defekt sein könnte. Ich würde jetzt den Stromversorger/Netzbetreiber mit der gesamten Sachlage und den Tests konfrontieren und absprechen, wie die Sache geklärt werden kann. Z.B. unverzüglich und nachvollziehbar den Stromzähler prüfen, gegebenenfalls dann die Abweichung analog beim Verbrauch rückwirkend rechnerisch berücksichtigen und der Stromversorger korrigiert die Rechnungen entsprechend.
aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Gruß hko
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aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ja und, wie wollen Sie das verhindern ? Wenn das Teil ausgebaut ist und zwecks Kontrolle mitgenommen wird, ist es außerhalb Ihrer Einflusssphäre. Selbst wenn Sie sich den Ausbau haben bestätigen lassen, besagt dieses nichts über den Zustand. Und wenn er später weg ist, ist er weg. Oder haben Sie auch einen Tipp, wie man dieses verschwinden verhindern kann, außer sich 3 Wochen Urlaub zu nehmen und den Bodyguard für den Zähler zu spielen ?
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aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ja und, wie wollen Sie das verhindern ? Wenn das Teil ausgebaut ist und zwecks Kontrolle mitgenommen wird, ist es außerhalb Ihrer Einflusssphäre. Selbst wenn Sie sich den Ausbau haben bestätigen lassen, besagt dieses nichts über den Zustand. Und wenn er später weg ist, ist er weg. Oder haben Sie auch einen Tipp, wie man dieses verschwinden verhindern kann, außer sich 3 Wochen Urlaub zu nehmen und den Bodyguard für den Zähler zu spielen ?
ich weiß auch nicht, wie man das sicherstellen kann. In folgendem Beitrag wird ein vergleichbarer Fall beschrieben:
...
Das Unternehmen lässt den Stromzähler ausbauen und beim Eichamt prüfen. Dabei stellt sich heraus, dass das Gerät defekt ist.
...
In diesem Fall ist der Zähler wirklich an das Eichamt weitergegeben worden. So sollte es auch sein.
Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):
1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.
Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.
Gruß hko
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Vielleicht wäre folgendes möglich (Hinweis: ich bin Ingenieur, kein RA):
1. schriftliche Bestätigung des Ausbaus mit protokollierten Daten (Datum, Zählernummer, Zählerstand und Namen der Beteiligten)
2. Zähler in ein Paket verpacken. Mit Klebeband verschließen und so beschriften, dass eine unbefugte Öffnung des Pakets feststellbar ist
3. schriftliche Garantie, dass der Zähler an das Eichamt weitergegeben wird mit dem Zusatz, dass eine eventuelle Nicht-Weitergabe als Beweis für den Defekt zu gelten habe. Wenn diese Garantie nicht gegeben wird (wäre für mich ein Hinweis, dass der Zähler verschwinden könnte), Paket selber an das Eichamt schicken.
Vor dem Ausbau des Zählers mit dem Handwerker verbindlich absprechen:
1. dürfte kein Problem sein
Wenn die Punkte 2. und 3. Probleme bereiten, müssen Zeugen her, z.B. Nachbarn oder - noch besser - ein Rechtsanwalt.
Wenn alles abgelehnt wird, den Zähler nicht ausbauen lassen und eine gerichtliche Klärung erzwingen.
Gruß hko
Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist (zumindest bei uns war das 2 x so) und weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht). Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.
Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht. 8)
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aber aufpassen: der Zähler könnte - zufällig und natürlich unbeabsichtigt - verschwinden. Das ist in meinem Bekanntenkreis tatsächlich geschehen :(
Ratsam ist das Zählerverschwinden bzw. die Zählervernichtung für die Stadtwerke nicht.
Die Stadtwerke Mosbach (Baden-Württemberg) ließen einen fragwürdigen Zähler überprüfen und anschließend „recyceln“ und klagten ihre vermeintlichen Ansprüche ein und zogen dann aber vor Gericht den Kürzeren.
Rechtsanwälte Dr. Zundel & Partner (http://www.rae-dr-zundel.de/aktuelles_gaslieferungen.html)
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Also, der Handwerker wird Ihnen das unter 2. beschriebene mit Sicherheit nicht bestätigen, da er meist nur vom Energieversorger (Messstellenbetreiber) beauftragt ist ...
wenn der Handwerker nicht mitspielt, würde ich ihn ohne den wahrscheinlich defekten Zähler rauswerfen. Dann müsste über eine gerichtliche Entscheidung sichergestellt werden, dass der Zähler vom Eichamt geprüft wird und nicht irgendwo bzw. irgendwie verschwindet.
weder zeugen noch ein RA (der auch noch Geld kostet) können bestätigen oder dementieren, wie der innere Zustand des Zählers ist (defekt oder nicht).
die Zeugen sollten doch nicht den Zustand des Zählers bewerten sondern bezeugen, dass alles versucht wurde, den Zähler eben nicht verschwinden zu lassen.
Und ob sich der Messstellenbetreiber darauf einlässt, dass SIE das Paket ans Eichamt schicken, wage ich auch mal vorsichtig zu bezweifeln.
ich will das Paket doch gar nicht ans Eichamt schicken. Das sollte schon der Messstellenbetreiber tun. Aber wie kann ich sicherstellen, dass er das auch tut und nicht viel einfacher den Zähler verschwinden lässt?
Aber sei's drum, eine gute/bessere Lösung hab ich auch nicht.
aber vielleicht einer unserer Juristen?
Gruß hko
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Möglicherweise ist ein Selbstständiges Beweisverfahren (http://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndiges_Beweisverfahren) statthaft und sinnvoll!
Zulässigkeit eines Beweisverfahrens wegen Besorgnis des Verlustes des Beweismittels Es muss die Gefahr bestehen, dass das Beweismittel verloren geht oder die Nutzung erschwert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Hallo,
Also ich habe nochmal nachgedacht und etwas gerechnet. Ich habe mir heute von einer nachbarin noch ein anderes messgerät geliehen um den gleichen test zu wiederholen. Ergebnis wie mit meinem das bei 1 kwh am messgerät 1, 4 kwh am zähler gezeigt werden. Das heisst das bei einer kwh 0, 4 kwh mehr angezeigt wird...
4244kwh gesamtverbrauch x 0, 4 kwh mehr pro 1kwh gleich 1697kwh mehr beim jahresverbrauch
4244kwh - 1697kwh = 2547 kwh eigentlcher verbrauch, was ca den normalen verbrauch der letzten jahre ähnelt.
Kann ich das so rechnen oder liege ich da falsch.
Das mit dem zähler überprüfen ist mir auch in den sinn gekommen nur habe ich auch schon viel gelesen das die auf mysteriöse weise verschwinden und ca 300 euro dafür das der zähler eventuellverschwindet ist mir zu heftig.
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... Kann ich das so rechnen ...
Nee, nicht ganz: 4.244 kWh : 1,4 = 3.031 kWh ! ;)
Und was wollen Sie jetzt unternehmen ? :-\
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Sofern die Überprüfung des Zählers regulär abgewickelt wird und sich der Verdacht bestätigt, kostet das den Kunden gar nichts.
Sollte sich das nicht bestätigen bleiben die Kosten an Ihnen hängen und Sie würden sie auch nach erfolgtem Zählertausch nicht wieder einsparen.
Belastet man Sie durch Verschwindenlassen des Zählers trotzdem, haben Sie die Kosten in überschaubarem Zeitfenster wieder drin und anschließend einen nachweisbar wieder geringeren Verbrauch.
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QRadonbiker
Gibt s in Ihrem Ort keinen qualifizierten Elektroinstallateur, der für kleines Geld Ihren Verdacht prüft und eine unabhängige Verbrauchsmessung am Zähler durführt?
Eigene Messungen werden vom Energielieferanten garantiert als fehlerhaft zurückgewiesen.
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http://www.strom-magazin.de/strommarkt/mieter-koennen-stromzaehler-ueberpruefen-lassen_29963.html
Verbraucher können Prüfung beantragen
Meist sind elektromechanische Zähler im Einsatz, die sogenannten Ferrariszähler. Sie haben eine Eichgültigkeitsdauer von 16 Jahren. Durch Tausch gegen einen frisch geeichten Stromzähler beginnt wieder eine Frist von 16 Jahren. Durch eine Prüfung nach dem Stichprobenverfahren kann die Eichfrist um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines gültig geeichten Zählers, kann über den Eigentümer des Zählers eine Befundprüfung bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.
Abweichungen bis zu zehn Prozent erlaubt
Dort wird der Stromzähler untersucht. Liegt die Messgenauigkeit innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, sind die Kosten der Prüfung von den Verbrauchern zu tragen. Bei Überschreitung der Fehlergrenzen trägt der Eigentümer des Zählers die Kosten. Hierzu sollte man wissen, dass die Verkehrsfehlergrenzen doppelt so hoch sind wie die Eichfehlergrenzen und je nach Genauigkeitsklasse des Zählers bei sechs bis zehn Prozent liegen können.
Mehr zum Thema Stromzähler prüfen: Was man wissen sollte auf www.strom-magazin.de
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@Radonbiker,
wenn Ihr Problem mit dem zuständigen Versorger und/oder Netz-/Messstellenbetreiber nicht zu lösen ist, dann können Sie sich auch an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden - deren Schlichtungszuständigkeit u.a. :
Für Beschwerden zur Abrechnung (Rechnung nicht korrekt, Zählerstände nicht in Ordnung, ...) werden in der Regel benötigt:
· Betroffene Rechnungen
· Zählernummer
· Korrespondenz mit dem Versorgungsunternehmen
· Protokolle über Zählerprüfungen (bei vermutetem Zählerdefekt) *)
...
*) z.B. Messungen durch einen örtlichen Elektroinstallateur (!?)
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@Radonbiker,
wenn Ihr Problem mit dem zuständigen Versorger und/oder Netz-/Messstellenbetreiber nicht zu lösen ist, dann können Sie sich auch an die
www.schlichtungsstelle-energie.de wenden - deren Schlichtungszuständigkeit u.a. : ...
Eben, wenn Ihr Problem mit dem zuständigen Versorger und/oder Netz-/Messstellenbetreiber nicht zu lösen ist,d.h. erst muss der Versuch unternommen werden, es mit dem Messstellenbetreiber zu lösen.
Das ist aber doch wohl noch nicht passiert oder doch?