Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: Sonnenlicht am 23. Januar 2013, 14:24:57
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Werte Forums-User und Experten,
gibt es ggf seitens der Verbraucherzentralen oder Energie-Verbraucher-Verbänden zufällig
Musterverträge für Strombelieferung bzw wie diese verbraucherfreundlich ausgestaltet sein sollten?
Also quasi DEN mustergültigen verbraucherfreundlichen Muster-Strom-Vertrag?
Verzicht auf dubiose Klauseln...
Was gehört mind rein in die Verträge...
Ich meine speziell einfache Strom-Verträge, also ohne Vorkasse, Pakete, Bonus etc, die die
aktuell gültige Rechtslage zu 100% erfüllen.
Würde mich über Hinweise dazu sehr freuen.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
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Die Stromlieferanten entscheiden selbst darüber, ob und welche Vertragsangebote außerhalb der Grundversorgung, also im Rahmen der Vertragsfreiheit, am Markt angeboten werden.
Der Mindestinhalt eines Energielieferungsvertrages, der dem Kaufrecht unterfällt, ist wohl klar: Vertragsparteien, Lieferstelle, Lieferbeginn, Preis, Abrechnung.
Die Lieferanten entscheiden dabei selbst, ob und ggf. welche Allgemeine Geschäftsbedingungen sie verwenden und wie sie diese in die Verträge einzubeziehen gedenken.
Muster der Verbraucherverbände existieren dazu nicht. Es ist originäre Aufgabe der Lieferanten, ihre Produkte zu entwerfen.
Auch soweit es um die Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen geht, stehen den Energielieferanten am Markt zahlreiche Rechtsdienstleistungsanbieter
zur Verfügung, die gegen Entgelt möglichst rechtssichere Vertragsgesaltungen anbieten.