Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: BerndA am 12. November 2005, 20:12:20

Titel: Nur 11 Abschläge, wie geht das ?
Beitrag von: BerndA am 12. November 2005, 20:12:20
Hallo Mitstreiter,

Habe da nochmal eine Frage:
 
aus einer Abrechnung eines EVU in einem Nachbarort kann ich entnehmen, dass dort offensichtlich nur 11 Abschläge im Jahr gezahlt werden (die zahlen monatlich).

Kann das sein ? Oder ist die Jahresabrechnung im Dezember der 12. Abschlag ? Kann man diesen dann gegebenenfalls auch kürzen ? Wenn ja, wie ?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland

B. Ahlers
Titel: Nur 11 Abschläge, wie geht das ?
Beitrag von: Rufus am 12. November 2005, 21:25:44
Moin:

Für die 11 Abschlagsbeträge gibt es eine einfache Erklärung. Manchmal kommt ein EVU mit seiner Jahresabrechnung etwas in Rückstand. Das Datum für die erste Abschlagszahlung nach der Jahresabrechnung ist dadurch bereits verstrichen.

In einem solchen Fall wird die Jahresabschlagssumme dann auf 11 Monate verteilt. Der einzelne Betrag je Monat ist dadurch entsprechend höher als bei 12 Abschlagszahlungen.

Gruß
Rufus
Titel: Nur 11 Abschläge, wie geht das ?
Beitrag von: Cremer am 13. November 2005, 20:03:48
@Rufus,

Bei der Erstellung der Jahresrechnung, z.B. Rechnungsdatum 31.12.2005, Eingang bei Kunden dann ca. 10.1.05, enthält die Jahresrechnung sogleich den ersten Abschlag
Titel: Nur 11 Abschläge, wie geht das ?
Beitrag von: RR-E-ft am 13. November 2005, 20:17:56
So pauschal kann man das nicht beantworten, weil es verschiedene Abschlagsmodelle der Versorger gibt. Die Systematik im RWE- Bereich kann von der in der E.ON- Einflusszone abweichen.

Deshalb rechnen nicht alle Versorger mit 11 Abschlägen.

Man sollte deshalb seinen Versorger fragen, nach welcher Methode er eigentlich selbst die Höhe der Abschläge ermittelt.

Das ist doch sowieso eine Sache, die für die Energieverbraucher von Interesse sein sollte, auch vollkommen unabhängig von § 315 BGB:

Stichworte Vorfälligkeits- bzw. Zwischenzinsen, wenn Abschläge zu hoch bemessen werden.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt