Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Duisburg => Thema gestartet von: kamaraba am 29. Dezember 2012, 00:39:13

Titel: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 29. Dezember 2012, 00:39:13
Wie viele andere Stromanbieter erhöht Rheinpower zum 1.2.2013 mit Schreiben vom 19.12.2012 die Strompreise. Bei mir von 21,55 Cent/kWh auf 24,28 Cent/kWh. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mir ein Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zusteht. Die Gültigkeit des Preises von 21,55 Cent/kWh bis 31.1.2013 wird bestätigt. Dieses habe ich wahrgenommen und mir einen neuen Anbieter gesucht - so weit so gut.
Mit Schreiben vom 28.12.2012 wird angekündigt, dass sich durch Umlagenerhöhung der Strompreis zum 1.1.2013 von 24,28 Cent/kWh auf 26,94 Cent/kWh erhöht (?????).
Jetzt schrillen bei mir die Alarmglocken! Fakt ist, dass lt. Vertrag eine Preisgarantie bis zum 31.1.2013 besteht (21,55 Cent/kWh) und m. E. eine Preiserhöhung nicht innerhalb von 3 Tagen wirksam werden kann!
Hat jemand ein ähnliches Schreiben von Rheinpower erhalten?
Selbstverständlich habe ich dem Ansinnen von Rheinpower unmittelbar schriftlich widersprochen.
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Dezember 2012, 11:58:46
Soll ich schon mal die Antwort vorwegnehmen ? : Es handelt sich nicht um eine Preiserhöhung, sondern nur um die Weitergabe der gestiegenen gesetztlichen Umlagen. Dies ist von der Garantie ausgenommen. Bei der Weitergabe von gesetzlichen Umlagen braucht man keine Frist einzuhalten und der Kunde hat kein Sonderkündigungsrecht.
Wetten ?
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 29. Dezember 2012, 19:36:05
@Christian Guhl

Das mag in teilen richtig sein, oder auch nicht. Demgegenüber stehen gesunkene Großhandelspreise.
By the Way, der vertraglich vereinbarte Strompreis beträgt 21,55 Cent/kWh und nicht 24,28 Cent/kWh.
Die gestiegene Umlage in Höhe von 2,66 Cent/kWh hätte sich auf die 21,55 Cent/kWh beziehen müssen.
Titel: Preiserhöhung als "Wichtige Änderung" getarnt!
Beitrag von: kamaraba am 21. November 2013, 18:59:46
Die Stadtwerke Duisburg lassen sich immer wieder was neues einfallen um Ihre Nochkunden zu vera......n. Mit E-Mail vom 16.11.2013 kommt im Anhang eine PDF mit dem Betreff "Wichtige Änderung". Das kann vieles sein, z. B. Änderungen in der Geschäftsleitung, oder neue Firmenanschrift! In diesem Falle ist es aber eine Preiserhöhung zum 1.1.2014. Wieso trauen sich die Stadtwerke Duisburg nicht, dieses Wort in den Mund zu nehmen?

Begründet wird die Erhöhung u.a. mit der steigenden EEG-Umlage, die ja nicht erst seit dem 16.11. bekannt ist. Kein Wort davon, dass die Großhandelspreise in der Vergangenheit gesunken sind und auch kein Wort davon, dass den Kunden eine Sonderkündigsrecht zusteht. Das schließen die Stadtwerke Duisburg in Ihren AGB explizit aus, was auch die Verbraucherzentrale RLP in einer PM vom 13.2.2013 bemängelt (§ 41 Abs. 3 S.2 EnWG).

Das gleiche Spiel hat R(h)einpower schon im letzten Jahr veranstaltet. Da kam die Preiserhöhung am 19.12. mit Wirkung zum 1.2.2013. Durch die Weihnachtsfeiertage und Neujahr konnte mein neuer Stronanbieter den Vertrag erst zm 2.1.2013 kündigen. Dies wurde von R(h)einpower abgelehnt. Es folgten daraufhin 2 Schreiben mit wirren Preiskorrekturen. Da ich mein Notebook gewechselt habe, waren diverse Mails in der Versenkung verschwunden, die ich aber zwischenzeitlich wieder herstellen konnte. Darunter ein letztes Schreiben vom 22.1.2013 mit einem neuen Arbeitspreis von 0,00 ct/kWh. Dieser Preis scheint mir akzeptabel.

Ich habe jetzt die faxen dicke! Mailanfragen zur "Wichtigen Änderung" werden nicht beantwortet. Daher habe ich beschlossen, den Schriftverkehr nur noch postalisch und per Einschreiben zu führen und die Einzugsermächtigung zu löschen und die weiteren Zahlungen bis Vertragsende bzw. Schlussrechnung einzustellen. Da werden die Stadtwerke Duisburg auf jeden Fall reagieren.
Titel: Re: Preiserhöhung als "Wichtige Änderung" getarnt!
Beitrag von: khh am 21. November 2013, 19:07:35
... Darunter ein letztes Schreiben vom 22.1.2013 mit einem neuen Arbeitspreis von 0,00 ct/kWh.
Dieser Preis scheint mir akzeptabel. ...

Kann man das jetzt auch noch abschließen ?  8)
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 22. November 2013, 19:54:23
Zitat
Kann man das jetzt auch noch abschließen ?
Fragen Sie mal dort nach, ob dieser "Spezialtarif" auch für Sie gilt.
Zur Not wäre ich auch noch bereit Ihre Stromrechnung zu subventionieren  ;)
Titel: Wenn die rechte Hand nicht weiss, was die linke Hand tut?
Beitrag von: kamaraba am 11. Januar 2014, 14:10:45
Das Chaos geht weiter.
Mit Einschreiben vom 13.12.2013 habe ich u.a. die Einzugsermächtigung gekündigt. Dies hat Rheinpower auch mit Mail vom 19.12.2013 explizit bestätigt. Trotzdem buchen die Stadtwerke Duisburg weiterhin danach munter Beträge von meinem Konto ab, zuletzt am 23.12.2013 und am 3.1.2014. Lt. Mail vom 11.1.2014 will man weiter "vertragsgemäß" (haha) abbuchen.

Ich habe mit Einschreiben vom 10.1.2014 nochmal darauf hingewiesen, dass sich die Stadtwerke Duisburg rechtswidrig verhalten und es sich hier um eine strafbare Handlung handelt (Betrug/ungerechtfertigte Bereicherung). Die Beträge werden von mir ebenfalls munter wieder zurückgebucht.
Per 31.1.2014 endet mein Vertragsverhältnis, aber der Spuk wird wohl weiter gehen.
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 27. November 2014, 20:57:28
Es geht weiter. Nachdem ich lange nichts mehr von Rheinpower gehört habe kam ein liebes Schreiben eines Inkassobüros aus Düsseldorf. Diese fordert einen offenen Betrag von 469,74 zuzüglich eigener Gebühren in Höhe von 258,44(!) gesamt also 728,18 Euro. Diesem begehren habe ich widersprochen und gleichzeitig den Anwalt meines Vertrauens informiert.
Mit Datum vom 21.11.2014 - Eingang 26.11.2014 lag nun ein Schreiben einer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in meinem Briefkasten. Aus dem Schreiben geht zunächst nicht hervor, wer die Forderung stellt. Es handelt sich wohl um einen kopierten Serienbrief bei dem vergessen wurde den Forderungssteller einzutragen. Auch dieses Schreiben liegt dem Anwalt meines Vertrauens vor. Wir werden die Zahlungsfrist verstreichen lassen und den Mahnbescheid abwarten und das Kreuz an der entsprechenden Stelle anbringen.
Titel: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: berghaus am 28. November 2014, 00:11:14
Ich habe 2010 und 2011 meinen Strom von Rheinpower bezogen.

Es war Chaos pur! Doch die Hartnäckigkeit hat sich gelohnt – siehe Zitat hierunter!

Bei Interesse in der Suchfunktion mal ‚rheinpower‘ und bei Nutzer ‚berghaus‘ eingeben (überschaubar).

Zitat
von berghaus in Antwort #14 in http://forum.energienetz.de/index.php/topic,18045.msg98726.html#msg98726
Ich bin durch den Beitrag von FtkH '166,- EUR monatlicher Abschlag' wieder auf diesen thread gestossen und möchte stolz berichten, dass sich der Widerstand gelohnt hat.
Die Jahresrechnung für 2010 (mit 80,-- EUR Bonus) war in Ordnung.
Die Jahresrechnung für 2011(ohne Bonus) war bei 8.000 kWh mit erklärbaren und nicht erklärbaren Erhöhungen um 205,-- EUR zu hoch.
Es entstand ein unglaublicher Schriftverkehr über E-Mails und das Kontaktformular, der mit dem Verbesserungsvorschlag "Hier sollten Sie nur Mitarbeiter einsetzen, die wissen, was sie tun!" endete, nachdem in einem zweiten Ansatz die Jahresrechnung für 2011 die Preise des ersten Jahres enthielt (Geht doch!).
Ich hatte allerdings die Einzugsermächtigung vor dem letzten Abschlag im Dezember 2011 zurückgezogen und nach der Jahresendablesung für 2011 den Restbetrag von 144,- EUR im Januar 2012 selbst überwiesen, so dass ich nichts zurückfordern musste.
berghaus 12.03.13

 berghaus 28.11.14
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 17. August 2017, 21:18:06
So, die Akte Rheinpower ist bei mir jetzt entgültig geschlossen. Mein Anwalt hat ganze Arbeit geleistet, Mahnbescheide wurden abgebügelt. Ich hätte ja jetzt noch jahrelang durch alle gerichtlichen Instanzen gehen können, aber wir haben uns letztendlich auf einen außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Das war weniger als die Hälfte der Forderung von Rheinpower und ich habe die Sache aus dem Kopf. Alles Paletti.
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: Didakt am 18. August 2017, 13:00:50
@ kamaraba,

von Ihnen:
Zitat
[…] Das war weniger als die Hälfte der Forderung von Rheinpower und ich habe die Sache aus dem Kopf. Alles Paletti.
Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Sie froh sind, von der Last der Auseinandersetzung mit dem ehema-ligen Versorger befreit zu sein. Aber: Allein schon das Ergebnis des Vergleichs allein ist ja tatsächlich nicht „das Gelbe vom Ei“, hinzu kommen eben auch noch die angefallenen Anwaltskosten.

Ihre Beiträge im Thread im Nachhinein betrachtet zeigen auf, dass Sie mit einer ursprünglich alternativen Vorgehensweise diesen Fall wohl günstiger für sich hätten abschließen können. Ganz entscheidend stellt sich die Frage, weshalb Sie im Dezember 2012 aufgrund Ihres Sonderkündigungsrechts nicht der schon damaligen Expertenempfehlung gefolgt sind, in einem solchen Fall im Zuge des Versorgerwechsels Ihren Liefervertrag sofort selbst zu kündigen.
Titel: Re: Rheinpower - völlig von der Rolle?
Beitrag von: kamaraba am 18. August 2017, 20:10:36
@didakt

Der Vertrag sollte zum 31.1.2013 durch meinen neuen Stromanbieter beendet werden. Durch den neuen Strompreis von 0,00 Euro war mir das natürlich "schnuppe". Der Vertrag war dann zum 31.1.2014 beendet. Zuvor hatte ich natürlich die Zahlungen eingestellt und da die Sache über 3 Jahre gelaufen ist, bzw. gedauert hat, habe ich mit Sicherheit nichts drauf gelegt.
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernommen hat. Mit dieser Vorgehensweise war ich sicher günstiger dran.