Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Sonnenschein am 10. November 2005, 22:25:25
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Hallo Forum,
es besteht ein langfristig laufender Vertrag mit unwirksamer Preisanpassungsklausel. Nehmen wir nun an, die Mehrwertsteuer wird angehoben.
Ist der Energieversorger dann berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung einfach weiterzugeben? Muss dieser Fall nicht durch eine wirksame Klausel im Vertrag berücksichtigt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sonnenschein
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@Sonnenschein,
dies ist gesetzlich geregelt .
Siehe auch AVBGasV § 24 Abs. 2
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@Sonnenschein
Wenn in einem Vertrag Bruttopreise vertraglich vereinbart sind, bedarf es einer entsprechenden sog. Steuer- und Abgabenklausel im Vertrag, um die Preise anlässlich einer Mehrwertsteuererhöhung überhaupt erhöhen zu können.
Dieses Problem stellt sich auch auf ganz anderen Gebieten.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt