Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: jroettges am 14. Dezember 2012, 18:45:33
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Das Urteil des Landgerichts Hannover (http://www.egnw.de/Downloads/121210_Urteil_LG_Hannover_2_O_196-12_S1.pdf) vom 10.12.2012 bezüglich der Feststellungsklage der FirstCon GmbH um die Rechtmäßigkeit des "Kooperationsvertrages" gegenüber der EGNW ist zugestellt worden. Das Urteil ist im Mitgliederforum der EGNW den Mitgliedern per Download zugänglich.
Am kommenden Montag 17.12.2012 steht nun die Verkündung des Urteils bezüglich der Unterlassungsklage der FirstCon GmbH gegen die EGNW an. Mit dieser Klage will die FirstCon der EGNW untersagen lassen, ihre eigenen Mitglieder zu beliefern.
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Da meine Frage in dem anderen Thread nicht beantwortet wurde, hier noch einmal :
Herr Jroettges, wird die EGNW die Kunden, die durch Verschulden der EGNW-Verantwortlichen bei der FirstCon gelandet sind, für die Stromlieferungen noch einmal zur Kasse bitten, obwohl schon an die FirstCon gezahlt wurde ?
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Sehr geehrter Herr Guhl,
haben Sie eine Rechnung von der EGNW erhalten?
Die Beantwortung Ihrer Frage ist derzeit nicht erforderlich. Es wird zu prüfen sein, ob die damals Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden müssen. Hier muss jedoch zwischen den „Verantwortlichen“ differenziert werden. Das tun Sie gerade nicht genau. Ich denke Sie meinen diejenigen, die derzeit nicht mehr im Vorstand und im Aufsichtsrat Mitglied sind. Denn Sie können ja dem Urteil des Landgerichts deutlich entnehmen, was die Aufsichtsräte (Ausnahme Herr Kreye) unternommen haben, um den Vertragsschluss zu verhindern.
Der Vorstand hat öffentlich kundgetan, dass er zu prüfen beabsichtigt, ob die FirstCon erhaltenen Kundengelder an die EGNW abzuführen hat. Der Hinweis auf eine Doppelzahlung bezieht sich erst auf den Zeitraum ab jetzt. Daher noch einmal der Hinweis, man beachte mit wem man einen Vertrag hat und an wen man zahlt!
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Da meine Frage in dem anderen Thread nicht beantwortet wurde, hier noch einmal :
Herr Jroettges, wird die EGNW die Kunden, die durch Verschulden der EGNW-Verantwortlichen bei der FirstCon gelandet sind, für die Stromlieferungen noch einmal zur Kasse bitten, obwohl schon an die FirstCon gezahlt wurde ?
Kein Vorstand mit klarem Sachverstand würde Ihnen diese Frage beantworten. Durch vorschnelle öffentliche Äußerungen lässt sich mehr Schaden anrichten als Sie es sich vorstellen können.
Da Sie, trotz wiederholter Warnung, an die FirstCon gezahlt haben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig als den weiteren Verlauf abzuwarten.
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Vielleicht erstmal was zum downloaden bereitstellen und dann hier schreiben. mitgliederseite noch auf stand vom 19.11 ;D
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Das Urteil ist doch oben verlinkt
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Stimmt.ändert aber nix an der mitgliederseite stand 19.11
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Es ist richtig das die Internetseite noch nicht aktualisiert wurde.
Im EGNW Forum ist das auch eindeutig schneller, einfach dort einmal reinsehen, dort steht auch für Mitglieder das vollständige Urteil zur Einsicht bereit.
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@masterflok
es ist nur die erste Seite des Urteils verlinkt......
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@masterflok
es ist nur die erste Seite des Urteils verlinkt......
Reicht doch hier im öffentlichen Forum. Die Genossen haben die Möglichkeit im geschlossenen Bereich das gesamte Urteil einzusehen.
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@masterflok
so so, ist dort verlinkt.......... ;D ;D ;D