Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FirstCon => Thema gestartet von: Neu-Genosse am 11. Dezember 2012, 21:35:58
-
"Das Landgericht Hannover hat ausgeurteilt, dass die FirstCon GmbH keine Rechte aus dem Kooperationsvertrag herleiten kann. Der Kooperationsvertrag vom 06.06.2012 ist nicht rechtsgültig!
Wir sehen uns veranlasst, alle Kunden mit ungekündigten Vertragsbeziehungen zur EGNW darauf hinzuweisen, dass Zahlungen aufgrund von Energielieferungen an die FirstCon GmbH die Gefahr einer Doppelzahlung mit sich bringen. Der Vorstand prüft gerade, ob die FirstCon verpflichtet ist, die erhaltenen Kundenzahlungen an die EGNW abzuführen."
So teilt es heute die EGNW mit.
Jetzt wird es wirklich spannend. Die FirstCon GmbH hat von den widerrechtlich von der FirstCon zu ihr umgemeldeten Kunden Gelder kassiert. Die spannende Frage wird sein, wann die FirstCon GmbH die aus diesem "Raubzug" erbeuteten Gelder an die Kunden zurückfliessen lässt.
Die EGNW hatte seit Juli alle Kunden umfassend und wiederholt informiert, dass der Vertrag nach Meinung der EGNW nicht rechtmässig zustande gekommen ist. Der Kunde ist jetzt bzw. nach Rechtskraft des Urteils in der unkomfortablen Situation, dass er an den Falschen gezahlt hat. Die FirstCon täte gut daran den Mist, für den sie hauptverantwortlich ist, nicht auf dem Rücken der Kunden auszutragen.
Oder war das etwa alles Schuld der anderen und die Herren Kreye, Alleingesellschafter und Geschäftsführer, waschen Ihre Hände in Unschuld?
-
Ich denke, dass sich Kunden, die kurzfristig von der FirstCon GmbH beliefert wurden und an diese gezahlt haben, kaum Gedanken machen müssen, nochmals in Anspruch genommen zu werden. Mehr möchte ich dazu im Moment nicht ausführen.
-
Das Problem ist nur, dass die Belieferten, es sei denn sie haben vom Sonderkündigungsrecht zum 30.6. Gebrauch gemacht, durchgehend Kunden der EGNW waren, in einer ungekündigten vertraglichen Beziehung. Unwissenheit kann da wohl keiner für sich in Anspruch nehmen. Zumindest die Kunden, die der Firstcon eine Einzugsermächtigung gegeben haben, sollten sicherstellen, dass das Geld nicht beim Falschen landet. Im Falle einer Berufung durch die FC wäre nur zu raten die Abschläge beim Amtsgericht zu hinterlegen.
Unter dem Nick "Firstcon" wurde hier im Forum ja wiederholt betont wie kundenfreundlich und seriös diese Firma sein will. Ich bin gespannt ob da auch Taten folgen. Ich befürchte aber, dass man nur kundenfreundlich ist, wenn man das Geld der Kunden haben will. Ich hoffe ich täusche mich da.
-
Das Problem ist nur, dass die Belieferten ... durchgehend Kunden der EGNW waren, in einer ungekündigten vertraglichen Beziehung.
Wenn EGNW-Mitglieder vormals Kunden der EnerGen Süd waren, dann befanden sich auch diese über den 01.10.2011 (Gas) bzw. 01.01.2012 (Strom) hinaus in einer ungekündigten (!) vertraglichen Beziehung zur EnerGen Süd. (Wie) sind diese Mitglieder dann überhaupt jemals Kunden der EGNW geworden?
-
So langsam lüftet sich das Geheimnis um khh. Während er noch bei der EnergenSüd immer wieder vor Doppelzahlungen gewarnt hat, woher die auch immer kommen soll, schreibt er nun bezüglich der FirstCon, dass man sich um diese keine Gedanken machen müsse. ;D
-
Zweifellos Ja! Die FirstCon hat einen Batzen Probleme und die werden nicht weniger!
Das Kartenhaus des so genannten Kooperationsvertrages ist vom Winde verweht. Er kann nicht mehr für irgendetwas als Begründung und Rechtfertigung herhalten.
Die weit im Vorfeld des damaligen Abschlusses (am 6.6.12) durchgeführte Übergabe der Kundendaten durch den damaligen Vorstand über den AR-Vorsitzenden der EGNW/Alleingesellschafter der FirstCon an den Dienstleister der FirstCon wird das nächste Problem. Dieser konspirativ durchgezogenen Ungesetzlichkeit hat keines der betroffenen Mitglieder zugestimmt, auch nicht der Aufsichtsrat oder die Generalversmmlung der Genossenschaft.
Daraus kann jeder Betroffene nun seine Schlüsse ziehen.
Die EGNW ist massiv geschädigt, hat massenweise Kunden unter ihren Mitgliedern verloren und ist seit der Jahresmitte 2012 ohne nennenswerte Einnahmen. Die sich hieraus ergebenden Forderungen werden das nächste Problem der FirstCon, aber auch der verantwortlichen Personen.
Die EGNW steht wegen des erneut nicht ordnungsgemäßen Handelns ihres Vorstandes wie eine Gurkentruppe da. Daran mitverantwortlich ist zweifellos der Alleingesellschafter der FirstCon, der das alles gedeckt und gefördert hat, sollte doch die EGNW für eine Übernahme reif gemacht werden.
Die EGNW hat bis auf ein paar Freiwillige und die ehrenamtlichen Gremienmitglieder derzeit nur eine vorläufige Organisation. Wieder eine Organisation aufzubauen, kostet Zeit und Geld.
Alle Mitglieder, die die angebotenen Kommunikationswege nutzen, beispielsweise um wieder in die Belieferung mit Strom zu kommen, erleben jedoch, dass da nunmehr schnell und zügig gehandelt und geholfen wird.
Die alten Ideen und Ideale werden mit neuem Schwung umgesetzt!
-
Na ich frage mich, wann und wie denn nun die Firstcon gedenkt sich mal aktiv bei der EGNW zu melden.
Ist es nun nicht an der Zeit sich einmal gemeinsam an einen Tisch zu setzen?
Wir können nicht die ganze Aktion auf dem Rücken der Kunden austragen, es geht so nicht weiter, wir möchten schlicht und ergreifend in RUHE neu anfangen, beweisen das der Genossenschaftsgedanke und die IDEE der Genossenschaft funktioniert.
Gegenseitig Beschuldigungen helfen nicht weiter, Lösungen sind gefordert.
Ich denke auch, dass hier durchaus die Verantwortlichen Leser in dem Forum sind.
Also, es ist nun das 3. Mal das ich, Susanne Hoinkis, Vorstandsvorsitzende der EGNW, versuche eine persönliche Lösung zu finden, vielleicht ergreift ja nun einmal die FirstCon die Initiative, es wäre WÜNSCHENSWERT!!!!!
2 Mal hat es nicht funktioniert und ist abgelehnt worden, denkt man nun um?
Wie Sie mich erreichen, sollte Ihnen bekannt sein!
In diesem Sinne, frohe Weihnachten
Susanne Hoinkis
-
Frau H.,
Ihr Ansatz ist aller Ehren wert und wünsche gutes Gelingen - aber: "Raubtiere"
aus der Hand zu füttern geht immer öfter nicht gut !
H.H.
-
Es könnte interessant sein, wer sich hier als "Raubtier" herausstellt
-
Hat K. die Hand ausgestreckt, oder war -3 x -(ist) es nicht gerade umgekehrt?
An eine gefährlich schleichende Raubkatze habe ich absolut nicht mal entfernt gedacht - gleichwohl es mir gefallen täte, wenn K. das Futter streitig gemacht würde.
H.H.
-
Ein weiteres Problem wird auch grade absehbar, die finanzielle Laqger der FirstCon. Zeigt die Bilanz zum 31.12.2011 nach Verlusten von 16000 grade doch ein Eigenkapital von gut 6000 und in 2012 fälligen Krediten von 380.000 könnte die Belastung aus den unlängst verlorenen Prozessen gegen die EGNW ein schwer verdaulicher Brocken sein. Immerhin betrug der Streitwert einmal 250.000 und einmal 150.000. Da kommen an Gerichts- und Anwaltkosten möglicherweise über 30.000 raus.
Kann eine so kleine GmbH das verkraften?
-
@ Neu-Genosse
Vielen Dank, wir wissen Ihre Anteilnahme und Sorge um unser Wohlergehen zu schätzen! Wenn Sie, wie bei richtigen Energieversorgern üblich, Zugang zu einer Auskunftei hätten, wüssten Sie, dass Sie sich keine Gedanken machen müssten. Der vorläufige Gewinn 2012 ist gut sechsstellig, die Liquidität noch bedeutend größer.... Unsere kleine GmbH hat es trotz Ihres Störfeuers im letzten Jahr gut geschafft.
Zu dem noch lange nicht abgeschlossenen Verfahren und dem nicht rechtskräftigen Urteil haben wir ja mit Ihrem Rechtsbeistand Stillschweigen vereinbart, an das wir uns selbstverständlich halten. Daher dazu kein Kommentar.
-
@Neu-Genosse,
bitte sachlich und objektiv bleiben: Lt. Bilanz zum 31.12.2011 verfügte FirstCon tatsächlich auch über Liquide Mittel (Guthaben bei Kreditinstituren etc.) i.H. von gut 478 T€. Wenn das in 2012 nicht "verprasst" wurde, dann dürften die möglicherweise 30 T€ kein Problem sein. ;)
-
möglicherweise nicht. Aber auch in 2010 hat die FirstCon Verluste gemacht, 2011 dann 16.000. Damit wäre dann bei 7000 Verlusten das Eigenkapital aufgebraucht und die GmbH hat kein Haftungskapital mehr. Hilft da ein mögliches Darlehen des Gesellschafters? Ich denke wenn das nicht in Eigenkapital umgewandelt wird nicht. Das wäre mal eine interressante Fragte an meinen Steuerberater. Wie ich den kenne gehen bei dem bei solch einer Konstellation rote Lampen an.
-
@FirstCon
schön zu hören, dass es ihrer kleinen GmbH so gut geht. Mir ist aber nicht bekannt, dass die FirstCon meinen Rechtsbeistand kennt. Woher haben Sie denn Informationen wer mein Rechtsbeistand ist? Ich denke doch, den werden Sie erst kennenlernen, wenn Sie mich verklagen sollten wegen ihrer seltsamen Forderungen.
-
... GmbH hat kein Haftungskapital mehr. Hilft da ein mögliches Darlehen des Gesellschafters? Ich denke wenn das nicht in Eigenkapital umgewandelt wird nicht. ...
Dann fragen Sie mal Ihren Steuerberater ! :D
-
... und die GmbH hat kein Haftungskapital mehr. Hilft da ein mögliches Darlehen des Gesellschafters? Ich denke wenn das nicht in Eigenkapital umgewandelt wird nicht.
Unglaublich, wie Sie immer wieder Ihre betriebswirtschaftliche Inkompetenz unter Beweis stellen! Sich mit derartigen Beiträgen überhaupt an eine Öffentlichkeit zu trauen, ist schon erstaunlich. Vielleicht sollten Sie mal nachlesen, was im betriebswirtschaftlichen Sinne die Differenzierung zwischen Eigenkapital, Haftungskapital, Stammkapital und Liquidität ist, bevor Sie sich hier weiter zum Gespött machen.
-
Der vorläufige Gewinn 2012 ist gut sechsstellig
Das haben schon viele Anbieter vor ihrer Pleite behauptet. Wobei ich mich frage, woher diese 6stellige Summe herkommen soll. Oder hat man die Setup-Kosten von 73.000€, die man von der EGNW haben möchte, noch immer in der Kalkulation? Hat man bereits die Gerichts- und Anwaltskosten für die verlorenen Verfahren abgezogen?
Zu dem noch lange nicht abgeschlossenen Verfahren und dem nicht rechtskräftigen Urteil haben wir ja mit Ihrem Rechtsbeistand Stillschweigen vereinbart, an das wir uns selbstverständlich halten.
Man gedenkt also in die nächst höhere Distanz zu gehen? Ist man sich so sicher dort doch noch zu siegen? Oder denkt man sich "Ich habe zwar ein Drecksplatt auf der Hand, aber nur ein All-In könnte mich noch vor der Insolvenz schützen"?
Einige Genossen haben Klagen erhalten, in denen man die Forderungen aus der unrechtmäßigen Belieferung geltend machen möchte. Was gedenken Sie denn vorzulegen, wenn die Frage nach dem Vertragsverhältnis auftaucht? Doch wohl nicht den Kooperationsvertrag mit der EGNW, der bereits von der ersten Instanz zweifelsfrei als unrechtmäßig beurteilt wurde!
-
@khh
das werde ich tun. ;)
@firstcon
Den Anregungen, die mir ein Geschäftsführer persönlich gibt, werde ich mich natürlich nicht verschliessen und mich informieren.
@masterflok
alle Beträge aus den Klagen sind natürlich als Forderungen in der Bilanz enthalten, in Gedanken sollten man um diese Beträge das Ergebnis wohl schon einmal revidieren.
-
In einer Schlichtungsempfehlung zum vorliegenden Fall heißt es in der Begründung
Ein Vertrag, auf dessen Grundlage eine Bezahlung hätte verlangt werden können, liegt nicht vor.
Weder ist ein ausdrücklicher Vertrag zwischen den Beteiligten geschlossen worden, noch ist die Regelung über das Zustandekommen von Verträgen der StromGW heranzuziehen. Dieses gilt für das Verhältnis von Grundversorger zu Verbraucher, sie ist nicht auf andere Unternehmen übertragbar.
Auch ist der Kooperationsvertrag mit dem Vorlieferanten keine vertragliche Grundlage für die Belieferung des Verbrauchers. Verträge zulasten Dritter sind mit einigen, gesetzlich genau bestimmten Ausnahmen, nicht zulässig. Nichts anderes wäre jedoch der Vertrag, in dem ein Unternehmen mit einem weiteren Unternehmen die Übernahme sämtlicher Kunden vereinbart.
Die Behauptung der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführer habe eine Information über den Wechsel erhalten und daraufhin sein Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt, ist zum einen durch den Beschwerdeführer bestritten, zum anderen ist es durchaus zweifelhaft, ob hier ein Vertragsschluss durch konkludente Annahme möglich war. Auch ein solcher Vertrag unterliegt bestimmten Voraussetzungen und ist gerade im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nur sehr eingeschränkt denkbar. Hierzu ist es jedoch zwingend notwendig, dass der Verbraucher von dem Angebot Kenntnis erhält. Diese Kenntnis muss derjenige nachweisen, der sich auf den Vertrag beruft. Das ist vorliegend nicht gelungen.
Ein möglicher Anspruch resultiert damit höchstens aus einem Wertersatzsanspruch. Die Beschwerdegegnerin hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Wertersatz für die Belieferung zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. Juli 2012 gemäß §§ 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt. i. V. m. § 818 Abs. 2 BGB. Zwar hat die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer in dieser Zeit mit Strom beliefert, den die Beschwerdeführerin verbraucht hat. Dafür muss er grundsätzlich Wertersatz leisten.
Dem steht im vorliegenden Fall § 814 BGB jedoch entgegen. § 814 BGB steht einem Anspruch auf Wertersatz dann entgegen, wenn der Leistende positiv gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Ein „Kennen müssen" genügt nicht, selbst wenn die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht (Palandt-Sprau, 72. Auflage, Rdnr. 3 zu § 814 BGB).
Die Beschwerdegegnerin hatte positive Kenntnis davon, dass die Belieferung des Beschwerdeführers durch den Vorlieferanten zum 30. Juni 2012 enden sollte.
Vorliegend ist durch die Beschwerdegegnerin selbst anhand des vorgelegten Vertrages vorgetragen worden, dass sie zum einen sämtliche Kundendaten des Vorlieferanten erhalten hat, zum anderen, dass sie die Kommunikation mit den Kunden des Vorlieferanten ab dem 6. Juni 2012 mit Briefkopf des Vorlieferanten besorgt hat. Dies bedeutet, dass die Beschwerdegegnerin selbst mit der Kündigungsbestätigung vom 12. Juni 2012 dem Beschwerdeführer bestätigt hat, dass sein Vertrag zum 30. Juni 2012 enden würde.
Tja Herr Kreye, ich würde sagen, Sie stehen ziemlich alleine da ;)
-
Als Neuestes hat sich die FC damit einverstanden erklärt einige Zahlungsklagen vor dem AG Delmenhorst als Musterverfahren durchzuführen. Die in der Vergangenheit gezeigte Selbstsicherheit scheint erschüttert zu sein.
-
Man kann es auch so sagen:
Offensichtlich haben sich "Geier" auf die falsche "Beute" gestürzt und kämpfen nun mit nachhaltigem "Durchfall".
Folgen eines "Durchfalls" sind zwangsläufig Energie- und Flüssigkeitsverlust.
"Klagen" hilft da wenig!
-
Der "Durchfall" bekommt derzeit stark zunehmende Tendenzen.
http://www.egnw.de/Downloads/Urteil.pdf (http://www.egnw.de/Downloads/Urteil.pdf)
Entscheidungen anderer Amtsgerichte in die gleiche Richtung sind bereits im Termin gefallen oder in den nächsten Tagen zu erwarten.
Wer jetzt noch an die FirstCon zahlt, dem ist wohl gar nicht mehr zu helfen. Hier kann man nur darauf hinweisen, das auch bei erteilter Einzugsermächtigung man das Geld innerhalb 8 Wochen zurückholen kann.
-
OFF-TOPIC
Ist es jetzt generell gestattet, Beiträge etc. aus dem internen Forum oder dem geschlossenen Mitgliederbereich der EGNW zu verlinken
- oder posted @Neu-Genosse hier im Auftrag und Interesse der Genossenschaft ? :-\
Zudem wäre etwas weniger hämische Freude und Mitgliederkritik wohl sehr angemessen, oder will man womöglich vergessen machen,
dass allein Funktionsträger der EGNW dieses chaotische Durcheinander angerichtet haben !? >:(
-
"Die Klägerin müsste sich also an die Energiegenossenschaft wenden" !
Oh,Oh ! Ich vermute mal, wenn FirstCon das Wasser bis zum Hals steht, wird man das auch tun !
-
@khh
Der Link zu dem Urteil entstammt keineswegs einem geschlossenen Bereich, er ist öffentlich zugänglich und auch über Suchmaschinen zu finden. Was spricht also dagegen diesen Link hier zu posten?
Wo sie hier hämische Freude herauslesen bleibt wohl auch Ihr Geheimnis.
-
Auch das AG Oldenburg hat am 14.02.13 die Zahlungsklage der FirstCon GmbH gegen ein EGNW-Mitglied kostenpflichtig abgewiesen ;)
Zur aktuellen Stunde ist die mündliche Verhandlung am AG Delmenhorst, welches als Mustervefahren gelten soll. Auch wenn ich am Ausgang keinen Zweifel haben, darf man gespannt sein, was die Besucher bzw. Verfahrensbeteiligten im Laufe des Tages berichten werden :)