Der Kardinalfehler in der aktuellen Gesetzeslage besteht halt darin, dass die Netzbetreiber die Entschädigungszahlungen für nicht einpeisbaren Ökostrom (Windparkabschaltungen) auf die Netzentgelte abwälzen dürfen.der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung. Diese Trennung war sicher gut gemeint, um allen Anbietern die Möglichkeit zu geben, ihren Strom über die vorhandenen Netze zu vertreiben.
Ist doch klar, dass eine "Strafzahlung", die der nachlässige Netzbetreiber gar nicht selbst zahlen muss, sondern einfach durchreichen darf, keine Wirkung hat und somit die Netzbetreiber nicht anregt, für ausreichende Netzkapazitäten zu sorgen.
Müssten die Netzbetreiber diese Entschädigungszahlungen selbst tragen, hätte sie eine Motivation, rechtzeitig für ausreichende Netzkapazitäten sorgen.
Wenn man das Problem lösen will, muss man also die Wälzung der Entschädigungszahlungen beenden.
Dann werden dadurch auch die Verbraucher nicht mehr belastet.
Es ist also eigentlich ganz einfach.
Erfolgsstory EEG, immer dran denken! Es ist wichtig, dass EE unkontroliert, in unkontrolierten Mengen, jederzeit, ohne Fahrplan, in irgendwelche Netze zu Lasten der Stromverbraucher, natürlich nicht priviligiert, mit Vorrang eingespeist werden, oder eben auch nicht, zu Garantieentschädigungen in der selben Höhe wie die Garantie-Einspeisevergütung, DAS ist wichtig u8nd vorrangig.
Netznutzer beschreibt nur den EE-Unfug, der das Gegenteil der immer schön formulierten Ziele bewirkt. Da ist nichts in Sicht, keine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit. "EE kontrolliert nach Fahrplan". Wer verbreitet da falsche Informationen?!Erfolgsstory EEG, immer dran denken! ......Sie wissen schon dass Sie hier falsche Information verbreiten?
Sie wissen schon dass Sie hier falsche Information verbreiten?
... ist absoluter Schwachsinn, weil aufgrund der Komplexität und des plötzlichen Ausfalls der EE von jetzt auf gleich, es sinnvoller ist, eine Windmühle abzuregeln, statt eines Grundlast liefernden Kraftwerks das wieder Tage zum Anfahren braucht, das wissen mittlerweile sogar Grundschüler.Das ist ja gerade die Krux, dass diese beschissenen und völlig überflüssigen Grundlastkraftwerke protegiert werden.
"EE kontrolliert nach Fahrplan". Wer verbreitet da falsche Informationen?!
@egn, Ihre "wahren" Informationen sind teuere Informationen,
insbesondere für ganz normale Verbraucher, für die laut Überschrift das Forum hier gedacht ist.
Es steht da Energieverbraucher nicht Erzeuger. Der Profit der PV-Stromerzeuger schlägt sich nochmal und weiter steigend auf die Stromrechnung der nicht privilegierten Verbraucher.
Die unverzichtbaren Gaskraftwerke rechnen sich insbesondere wegen der vorrangigen und teuersten Einspeisung nicht mehr. Das Übel ist wieder die PV! Eine unzuverlässig, nicht bedarfsgerechte Vorrangeinspeisung zu Wucherpreisen ohne jede Pflicht und Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Zeigen Sie mir EINEN EEG-Einspeiser, der nach EEG vergütet wird, der einen Fahrplan einreicht!
Der Vorrang steht auf dem Papier... ist Ihre Interpretation! Dass konventionelle Kraftwerke abgeschaltet=stillgelegt werden, beweist das Gegensteil.
Nur sollte die Kosten dafür der Netzbetreiber tragen müssen... ist absoluter Schwachsinn, weil aufgrund der Komplexität und des plötzlichen Ausfalls der EE
von jetzt auf gleich, es sinnvoller ist, eine Windmühle abzuregeln, statt eines Grundlast liefernden Kraftwerks das wieder Tage zum Anfahren braucht, das wissen mittlerweile sogar Grundschüler.
Aber unsere Ökofreunde haben D lieber ohne Strom, 1.000 Sonnenstromstunden und 1.800 Windstromstunden sind genug, dass haben Sie hier neulich bereits zum Besten gegeben, denn wir brauchen keine Grundlastktaftwerke.
Ich verbreite also falsche Informationen. In Ihrem Fall will ich es mal als Unwissenheit einstufen.
Derzeit werden die so gescholtenen sog. Grundlastkraftwerke noch benötigt, da sie Leistung gesichert zur Verfügung stellen.Das ist ja alles nicht neu.
Dass man diese nicht so schnell abregeln kann wie etwa Windkraftanlagen, hat wohl nachvollziehbare technische Ursachen.
Dem Netzbetreiber als solchen ist es grundsätzlich egal, aus welcher Stromerzeugungsanlage der Strom kommt, um das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch herzustellen.Das wäre der Idealfall in der Theorie. Die Praxis sieht leider anders aus. Die Verknüpfung zwischen Netzbetreibern und ehemals zum gleichen Konzern gehörenden Kraftwerksbeteibern ist offensichtlich noch wirksam.
Der Netzbetreiber hätte dann keine an EE- Anlagenbetreiber geleisteten Entschädigungszahlungen mehr zu wälzen, wenn man solche Entschädigungen ganz einfach abschaffen würde.Sicher ist diese Logik richtig. Sie blendet aber völlig aus, warum diese Entschädigungszahlungen überhaupt eingeführt wurden. Dies geschah ja nicht aus Spaß an der Freud oder weil man die Vebraucher ärgern oder "abzocken" will, wie hier manch einer zu glauben scheint.
Wenn man dem Netzbetreiber eine Verpflichtung zu solchen Entschädigungszahlungen auferlegt, so kann man diese Lasten natürlich nicht bei ihm belassen, sondern muss ihm die Möglichkeit einräumen, diese weiterzuwälzen.Warum nicht?
Die EE- Anlagenbetreiber können sich vielleicht dann berechtigterweise beklagen, wenn sie ohne staatliche Förderung (EEG- Einspeisevergütung) auskommen, dabei kostengünstiger produzieren als die sog. Grundlastkraftwerke und dann immer noch statt derer allein aufgrund technischer Determinanten abgeregelt werden müssen.Den Zusammenhang zwischen Stromproduktionsposten und Abregelung kann ich jetzt nicht erkennen.
Derzeit werden die so gescholtenen sog. Grundlastkraftwerke noch benötigt, da sie Leistung gesichert zur Verfügung stellen.
Dass man diese nicht so schnell abregeln kann wie etwa Windkraftanlagen, hat wohl nachvollziehbare technische Ursachen.
Wenn es mal gelingt, den EE- Strom zwischenzuspeichern, etwa in dem mit diesem Methan erzeugt, das im Gasnetz zwischengespeichert wird und in Zeiten mit geringer EE- Stromerzeugung in Gaskraftwerken wieder verstromt werden kann, mag dies anders sein.
http://www.powertogas.info/
Dem Netzbetreiber als solchen ist es grundsätzlich egal, aus welcher Stromerzeugungsanlage der Strom kommt, um das Gleichgewicht zwischen Einspeisung und Verbrauch herzustellen.
Der Netzbetreiber hätte dann keine an EE- Anlagenbetreiber geleisteten Entschädigungszahlungen mehr zu wälzen, wenn man solche Entschädigungen ganz einfach abschaffen würde.
Wenn man dem Netzbetreiber eine Verpflichtung zu solchen Entschädigungszahlungen auferlegt, so kann man diese Lasten natürlich nicht bei ihm belassen, sondern muss ihm die Möglichkeit einräumen, diese weiterzuwälzen.
Er hat nunmal nur die Netzentgelte, mit denen er diese Lasten weiterwälzen kann.
Die EE- Anlagenbetreiber können sich vielleicht dann berechtigterweise beklagen, wenn sie ohne staatliche Förderung (EEG- Einspeisevergütung) auskommen, dabei kostengünstiger produzieren als die sog. Grundlastkraftwerke und dann immer noch statt derer allein aufgrund technischer Determinanten abgeregelt werden müssen.
Aber soweit sind wir ja wohl noch nicht.
der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung.Wenn sich Erzeuger nicht um den Vertrieb ihrer erzeugten (und hier sogar noch nicht einmal erzeugten) Produkte kümmern müssen, sind Probleme, die wir in Verbindung mit dem EEG haben, vorprogrammiert. Dass dann auch Spekulanten diese verworrene Situation ausnutzen, macht das Ganze noch schlimmer.
Windkraft- und PV-Anlagen liefern den Strom witterungsabhängig und entgegen Ihrer Meinungen nur sehr bedingt planbar.Das ist einfach Quatsch.
der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung.Dies ist nicht erkennbar.
Windkraft- und PV-Anlagen liefern den Strom witterungsabhängig und entgegen Ihrer Meinungen nur sehr bedingt planbar.
Solange diese Anlagen nicht bedarfsgerecht Strom liefern können, müssen konventionelle Kraftwerke - z.B. die dreckschleudernden Kohlekraftwerke - die Stromversorgung sicherstellen.
Wenn sich Erzeuger nicht um den Vertrieb ihrer erzeugten (und hier sogar noch nicht einmal erzeugten) Produkte kümmern müssen, sind Probleme, die wir in Verbindung mit dem EEG haben, vorprogrammiert.
Alle Versuche der jetzigen Regierung, diese Probleme durch Nachbesserungen zu lösen, gleichen dem Versuch eines Menschen im Sumpf, der strampelt und dabei immer tiefer hinein gerät.
Die witterungsbedingte Stromerzeugung aus Wind und PV ist ebenso gut planbar wie das Wetter selbst.Hier geht es nicht um Wetterplanung sondern um Wetterprognose und diese ist im Zeitraum von bis zu 3 Tagen tatsächlich mittlerweile ziemlich genau. Daher ist die daraus resultierende Erzeugung von Energie möglicherweise auch einigermaßen genau prognostizierbar (um mal einen anderen Begriff zu gebrauchen).
Das ist einfach Quatsch.@superhaase,
Es gibt ÜNB, die immer noch mit Konzerninteressen verknüpft sind, namentlich Amprion RWE und EnBW.
Bei 50Hz und Tennet ist das nicht ohne weiteres ersichtlich.
Möglicherweise werden Windkraftanlagen nicht vom ÜNB, sondern auch von VNB abgeregelt, etwa e.on edis.
Dass die EE- Anlagen willkürlich abgeregelt werden, erscheint eher unwahrscheinlich.
Wahrscheinlicher ist, dass dafür vom Netzbetreiber im Vornherein Regeln aufgestellt sind, wie in bestimmten Netzsituationen zu verfahren ist.
Diese Regeln ließen sich darauf überprüfen, ob es sich bei diesen um einen Missbrauch im Sinne des EnWG handelt.
Wenn der Netzbetreiber, wie behauptet, EE- Anlagen schuldhaft rechtswidrig abregeln würde,
dann hätten die davon betroffenen EE- Anlagenbetreiber einen Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB.
Solche Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen schuldhaften Rechtsverletzungen sind von vornherein nicht wälzungsfähig.
Es wird behauptet, EE- Anlagen würden abgeregelt, um Strom aus konventionellen Kraftwerken zu exportieren.
Im Umfange eines solchen Exports wird keine Nachfrage im Inland befriedigt.
Die nationale Last würde demnach immer noch vorrangig aus EEG- Anlagen gedeckt.
Der gesetzliche Einspeisevorrang kann sich nur auf Deutschland beziehen,
da die Regelungskompetenz des deutschen Gesetzgebers grundsätzlich an den nationalen Grenzen endet.
Es ergibt sich daraus also keine Verpflichtung, im Ausland benötigte Last vorrangig aus deutschen EE- Anlagen zu decken.
EE- Anlagen abzuregeln, um eine dadurch erst bewirkte Lücke im Inland durch das Hochfahren konventioneller Kraftwerke im Inland zu decken,
wäre wohl unzulässig und somit rechtswidrig.
Die bei den Netzbetreibern vorhandenen Regelwerke müssten sich demnach darauf kontrollieren lassen,
ob sie folgende Prämissen berücksichtigen:
Die nationale Last wird vorrangig und soweit technisch möglich aus EE- Anlagen gedeckt.
Nur wenn und soweit daneben noch Netzkapazitäten frei sind, werden diese für Stromexporte zur Verfügung gestellt.
Dass sich Gaskraftwerke gut lastbedingt regeln lassen sollen, ist bekannt.
Inwieweit das auch auf Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke zutrifft, diese über Lastwechselfähigkeit verfügen, ist mir nicht bekannt.
Werden diese Prämissen eingehalten und müssen dann immer noch EE- Anlagen unter Einhaltung nationaler Bestimmungen abgeregelt werden, und ist nach nationalen Regeln den EE- Anlagenbetreibern vom Netzbetreiber eine Entschädigung zu zahlen, so muss den Netzbetreibern grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, daraus resultierende Kosten über die Netzentgelte zu wälzen.
Wer in jedem Einzelfall prüfen sollte, ob die einzelne Abregelung darauf beruht, dass der Netzbetreiber eine bestehende Verpflichtung zum Netzausbau und zur Netzverstärkung konkret schuldhaft nicht nachgekommen ist, und die daraus resultierenden Kosten deshalb ausnahmsweise nicht gewälzt werden dürfen, ist nicht ohne Weiteres ersichtlich.
Wenn sich aber zu jeder Einzelmaßnahme ein Rechtsstreit darüber entwickeln kann, welche Kosten für die Wälzung anerkennungsfähig sind und welche nicht, wird das System sicher schnell überfordert. Abhängig vom Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten, die ihrerseits selbst viel Zeit und Geld kosten, müssten nachträglich Entscheidungen revidiert werden und ggf. Ausgleichszahlungen in umgekehrter Richtung erfolgen, also etwa Gutschriften auf Regulierungskonten.
Die witterungsbedingte Stromerzeugung aus Wind und PV ist ebenso gut planbar wie das Wetter selbst.
@egn, jetzt erklären Sie auch noch, dass das ein Fahrplan ist. Man ist ja hier im Forum einiges gewohnt, aber das ist der Irrwitz im Quadrat. Wie man heute liest, beschafft sich die Bahn EE-Strom. Zum Glück aus Wasserkraft, sonst würde die Einhaltung deren Fahrplan noch mehr wetterabhängig. ;)"EE kontrolliert nach Fahrplan". Wer verbreitet da falsche Informationen?!Informieren Sie sich doch einfach mal wie Strom aus EEG Anlagen vermarktet werden. Dies geschieht genau nach dem Fahrplan der sich aus der Prognose ergibt.
Die Bedeutung von Anführungszeichen gehört auch zu Ihren vielen Unbekannten.@egn, Ihre "wahren" Informationen sind teuere Informationen,Sie schreiben richtig: Die informationen sind wahr, ich gebe sie aber kostenlos. :P
Sie versuchen schon wieder vom Thema abzulenken. Es geht hier nicht um PV.ZitatSie lenken hier ständig ab. Es geht exakt um die PV, das habe ich ausreichend erklärt.Sie widersprechen sich! Wenn die Einspeisung nicht bedarfsgerecht wäre warum reduziert sich dann die Laufzeit der Gaskraftweke, die früher vorwiegend zu Spitzenlastzeiten eingespeist haben?Dieser Unfug wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig. Es geht bei einer sicheren Versorgung nicht darum wetterabhängig zeitweise Strom zu liefern der logisch auch verbraucht wird. Das mit dem Prädikat "bedarfsgerecht" auszuzeichnen gehört zum Tarnen und Täuschen der Solaristen. Für wie blöd hält man Andere, die nicht dieser Religion anhängen? ;)
Gerade dass diese anderen Kraftwerke durch die EE Einspeisung ersetz werden und weniger Laufzeit haben, zeigt dass die EE, insbesondere die PV völlig bedarfsgerecht einspeisen.
PS
Der Ausbau von Netzen sowie von Speicherkapazitäten gilt als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die zusätzliche Errichtung steuerbarer und spitzenlastfähiger Kraftwerke. ... (http://www.energybrainpool.com/fileadmin/download/volatilitaet_et_1_2_2012.pdf)
Wie, wo, was, der Winter ist da und der EE-Strom fahrplanmässig und bedarfsgerecht rund um die Uhr. Es ist ein Traum!Völliger Dummsprech, den Sie hier mal wieder herauswürgen.
Wenn man hier liest, dann haben wir Sie schon, die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Versorgung der Allgemeinheit. Manche leben offensichtlich in ihrem eigenen EEG-geförderten Wolkenkuckucksheim. :D
Das Extremziel solcher Aktionen formulierten die prominenten Lobbyisten Roland Koch und Wolfgang Clement gerade auf dem Energiegipfel Süddeutschland des Forum Instituts. Der frühere hessische Ministerpräsident Koch meinte, Windräder und Solarzellen könnten Deutschland nicht mit Strom versorgen. Er sprach sich gegen ihre Förderung aus und prognostizierte für die Photovoltaik: "In 10 Jahren ist diese Technik ein Fall für das historische Museum." Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement sprach sich auf der Tagung in Mannheim gegen neue Stromleitungen von Nord- nach Süddeutschland aus. Darin zeigt sich wohl der implizite Wunsch, es möge alles beim Alten bleiben.Hervorh. durch mich
Clement war neben seiner Tätigkeit für RWE ja auch schon als sogenannter "Testimonial" für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft aktiv, die statt Einspeisevergütung ein Quotenmodell als Instrument zur Ausbremsung der Erneuerbaren vorschlägt. Ob beide mit ihren Beiträgen Erfolg haben werden, ist noch nicht raus. Dabei arbeiten Lobbyisten inzwischen auch ganz offiziell der Regierung zu. So hat auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der die Bundesregierung in Wirtschaftsfragen beraten soll, in seinem Jahresgutachten eine Abkehr vom EEG und die Einführung eines Quotenmodells gefordert.
...
Demgegenüber rät das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in seiner Analyse dringend von einem Quotenmodell ab: "Für den Ausbau der erneuerbaren Energien hat sich das EEG bisher als ausgesprochen wirkungsvolles Instrument erwiesen. Ein Quotenmodell könnte das nicht besser leisten und hätte zugleich erhebliche Nachteile." Unter anderem gerieten bei einem Quotenmodell kurz- und langfristige Ziele zur Nutzung erneuerbarer Energien in Gefahr, und die Kosten eines Quotenmodells würden unterschätzt.
...
Auch die häufig gehörte Forderung nach mehr Markt im Stromhandel erweist sich als ein Faktor, der mehr Instabilität bringt. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hat einmal nachgemessen, woher denn die Frequenzschwankungen im Stromnetz kommen. Die Analyse der Netzfrequenz zeigte, dass Extremereignisse überwiegend auf die Stundenwechsel fallen. Da Wind- und Sonnenenergie sich nach dem Wetter und nicht nach den Stunden richten, scheiden die Erneuerbaren als Verursacher aus.
Dagegen wird beim Stromhandel mit diesen festen Zeitintervallen gearbeitet. Die Stromhändler verursachen also die Frequenzschwankungen. Zur Entschärfung des Stundentakt-Problems hatte man zwar 2011 die Erlaubnis erteilt, auch im Viertelstundenraster zu handeln, das führt aber lediglich dazu, dass jetzt auch diese Schwankungen an der Netzfrequenz abzulesen sind. So stellt sich heraus, dass nicht die Erneuerbaren, sondern der Stromhandel und hektische politische Eingriffe die Energieversorgung destabilisieren.
Die Alarmglocken schrillen
Kein Wunder, dass also bei Koalitionären und Lobbyisten die Alarmglocken schrillen. Peter Altmaier war schnell mit einem "Verfahrensvorschlag zur Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" bei der Hand.
Wie, wo, was, der Winter ist da und der EE-Strom fahrplanmässig und bedarfsgerecht rund um die Uhr. Es ist ein Traum!
Sie lenken hier ständig ab. Es geht exakt um die PV, das habe ich ausreichend erklärt.
Dieser Unfug wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig.
Der Ausbau von Netzen sowie von Speicherkapazitäten gilt als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die zusätzliche Errichtung steuerbarer und spitzenlastfähiger Kraftwerke. ... (http://www.energybrainpool.com/fileadmin/download/volatilitaet_et_1_2_2012.pdf)
Es geht hier genau nicht um PV, da die nicht eingespeisten 400 GWh fast auschließlich von Windkraftwerken kommen. :P@egn, das mag ja zutreffen, das ist aber nicht die eigentliche "Verschwendung" und nicht unser Hauptproblem. GuD-Kraftwerke werden nicht mehr gebaut, weil der teuerste EE-Stroms Vorrang hat und sich solche flexiblen und umweltfreundlichen Kraftwerke sich nicht mehr rechnen. Die "Verschwendung" bezahlen die Verbraucher und die Versorgungssicherheit wird dazu noch aufs Spiel gesetzt. Lesen Sie heute Seite 24 und 25 Handelsblatt:
Im Winter 2011/2012 hat sich gezeigt, dass die Energieversorgung seit dem Atomausstieg auf Kante genäht ist. Nach Meinung vieler Experten entging Deutschland teilweise nur knapp einem Stromausfall. „Im Februar hätte der Ausfall eines Kraftwerks gereicht und wir hätten einen Blackout gehabt“, sagt KIT-Vizepräsident Peter Fritz. Auch die Bundesnetzagentur warnte Anfang Mai vor Stromausfällen. Zwischen Dezember 2011 und März 2012 habe man dreimal auf die Kaltreserve aus bestehenden Alt-Kraftwerken zurückgreifen müssen, um die Stromnetze stabil zu halten. Auch die Zahl der Eingriffe in Netze und Produktion habe deutlich zugenommen.
Genau das ist aber hier nicht das Thema.Es geht hier genau nicht um PV, da die nicht eingespeisten 400 GWh fast auschließlich von Windkraftwerken kommen. :P@egn, das mag ja zutreffen, das ist aber nicht die eigentliche "Verschwendung" und nicht unser Hauptproblem. GuD-Kraftwerke werden nicht mehr gebaut, weil der teuerste EE-Stroms Vorrang hat und sich solche flexiblen und umweltfreundlichen Kraftwerke sich nicht mehr rechnen.
Genau das ist aber hier nicht das Thema.@superhaase, denken Sie an den "Kardinalfehler", dann sind Sie wieder beim Thema. Ihre PV-Anlage ist ein Teil davon.
Wie immer können Sie es nicht lassen, jeden Thread hier mit Ihren immer gleichen, sinnfreien und meist unpassenden Schimpftiraden zu verstopfen.
Überlastung von Netzelementen vom 8. bis 10. Februar
Während der Kältewelle, die Anfang Februar Europa erfasst hatt, war die Situation isnbesondere im Netz der Amprion angespannt. Grund dafür war der erhebliche Transportbedarf von im Nordwesten Deutschlands gelegenen Kraftwerken in die Verbrauchszentren im Süden sowie der hohe Importbedarf Österreichs, Frankreichs und der Schweiz (sie Abbildung 18). Insbesondere in Frankreich bestand in den ersten beiden Wochen des Februars eine Importabhängigkeit, die nicht von wirtschaftlichen Kalkül sondern vielmehr vom Mangel an Erzeugungsleistung zur Lastdeckung getrieben war.
In dieser Darstellung der Bundesnetzagentur erscheint der Windstrom als Störenfried, der mit einem Überangebot das Netz so aus der Balance gebracht hat, daß nur noch die Abschaltung von Windkraftanlagen übrig blieb. In Wirklichkeit wurde die kritische Situation aber durch nicht genutzte Flexibilität bei der konventionellen Stromerzeugung herbeigeführt. "Schon eine geringfügige Abregelung um weniger als zehn Prozent der Erzeugung der konventionellen Kraftwerke im Vorfeld der befürchteten Netzgefährdung hätte die Probleme beheben können", konstatieren Lorenz Jarass und Gustav Obermair in einem Buch, das soeben erschien (120803). In der fraglichen Nacht vom 22. auf den 23. Februar 2012 habe nämlich in der 50Hertz-Regelzone einer EEG-Einspeisung von ca. 5 Gigawatt (GW) – davon ca. 4 GW Windstrom – eine konventionelle Stromerzeugung von 10 GW gegenübergestanden. Die Nachfrage innerhalb der Regelzone habe dagegen nur ca. 9 GW betragen, so daß sich ein zu exportierender Erzeugungsüberschuß von ca. 6 GW ergab, der vor allem die 380-kV-Stromkreise zwischen den Umspannwerken Remptendorf (50Hertz) und Redwitz (TenneT) belastete.
PULS, verbreiten sie doch nicht schon wieder die Halbwahrheiten der Stromkonzerne und deren Propaganda.Ich verbreite hier keine Halbwahrheiten und auch keine Propaganda der Stromkonzerne. Es investiert keiner mehr in GUD-Kraftwerke, weder Stromkonzerne noch Stadtwerkekooperationen. Eine solche Investition ist unter den gegebenen Bedingungen (Einspeisevorrang PV) ein Verlustgeschäft. Die Stromkonzerne bauen nicht nur nicht, sie sind dabei Gaskraftwerke stillzulegen. @egn, was bedeutet das denn für die Versorgungssicherheit?
Es investiert keiner mehr in GUD-Kraftwerke, weder Stromkonzerne noch Stadtwerkekooperationen. Eine solche Investition ist unter den gegebenen Bedingungen (Einspeisevorrang PV) ein Verlustgeschäft. Die Stromkonzerne bauen nicht nur nicht, sie sind dabei Gaskraftwerke stillzulegen. @egn, was bedeutet das denn für die Versorgungssicherheit?
Die verschwenderische PV nutzt nichts, wenn die Drähte am sonnigen Augustsonntag glühen und am Heiligabend kalt bleiben. Mal zuviel und mal zuwenig, so funktioniert keine sichere Versorgung.
@egn, es gibt nicht nur Probleme mit dem Netz, momentan gibt es Probleme wirtschaftlicher Art, diese Art scheint Ihnen fremd zu sein oder Sie ignorieren das. Ist es Ideologie oder welches Interesse steckt dahinter? Sind es Erzeugerinteressen (PV) oder sind es Verbraucherinteressen?Es investiert keiner mehr in GUD-Kraftwerke, weder Stromkonzerne noch Stadtwerkekooperationen. Eine solche Investition ist unter den gegebenen Bedingungen (Einspeisevorrang PV) ein Verlustgeschäft. Die Stromkonzerne bauen nicht nur nicht, sie sind dabei Gaskraftwerke stillzulegen. @egn, was bedeutet das denn für die Versorgungssicherheit?Das bedeutet gar nichts, weil es momentan Überkapazität am Markt gibt. Momentan gibt es nur Probleme mit dem Netz, nicht mit der gesicherten Leistung für die Versorgung von Deutschland.
Die am teuersten erzeugte Energie hat Einspeisvorrang.
Diese wird nicht bedarfsgerecht, sondern wetter-, tages- und jahreszeitabhängig unterschiedlich erzeugt.
In unseren Breite im Schnitt nur zu rund einem Drittel der Zeit. Ich hoffe wir sind uns einig, dass es zur Versorgungssicherheit also immer Ersatzkraftwerke braucht. GUD-Kraftwerke sind hervorragend geeignet sagt die Fachwelt, sie werden aber unter diesen Bedingungen unwirtschaftlich.
Das ist ein wirtschaftlicher Harakiri was diese Energiewendenpolitik verfolgt und eine Milliardenverschwendung zu Lasten der Verbraucher und führt weg von den bekannten Zielen (§ 1 EnWG).
Nicht die nächste Subvention ist gefragt, diese Bedingungen müssen geändert werden!
Momentan stehen noch mehrere AKW und KKW zur Verfügung, die man bald abschalten will. Wieviel TWh müssen denn zuverlässig ersetzt werden? Wie? Mit PV und Wind?
Momentan ist da in jeder Hinsicht die berühmte Nachhaltigkeit noch völlig im Nebel.
@egn, ja den Verbrauchern diese Zentralplanungswirtschaft als Marktwirtschaft verkaufen wollen. Dann oft auch noch als sozial! Für wie blöd ... Verbraucher haben nichts von diesen subventionierten Grenzkosten, sie zahlen nämlich ständig steigende Strompreise auf höchstem Niveau in Europa. Es ist ja nicht der erste pseudowirtschaftswissenschaftliche Versuch diesen Unfug den Lesern hier zu verkaufen. Nehmen Sie einfach die gesamten Privilegien und die Einspeisevergütung weg, und machen dann nochmal Ihre grenzwertige Kostenrechnung...ZitatDie am teuersten erzeugte Energie hat Einspeisvorrang.
Nehmen Sie doch einfach mal zur Kenntnis, dass die Anlagen für die EE bereits existieren. Und da diese existieren speisen diese zu ihren Grenzkosten ein, wie alle anderen Kraftwerke auch. Die mit den niedrigsten Grenzkosten kommen zum Zuge. ..........
Wir halten es jedoch für erforderlich, dass die ÜNB diese Rolle unter enger Aufsicht des BMWi und der BNetzA ausfüllen. Die Rolle der ÜNB als Kapazitätshalter legt nahe, die Strategischen Reserve über netzbezogene Komponenten des Strompreises zu finanzieren.Falls der vorrangige EE-Strom regional nicht reicht oder die vorhandenen Netze es nicht schaffen den EE-Strom von anderswo an die Steckdose zu bekommen, braucht es also Kapazitätshalter und standby-Kraftwerke. Jetzt wissen aufgeklärte Verbraucher längst, dass standby vermeidbare Verschwendung ist. Bezahlen sollen das wieder die nicht privilegierten Stromverbraucher alleine. Dazu ein klares NEIN!. Da müssen sich die Studienschreiber und in erster Linie ihre Auftraggeber und die Energiewenden-Politiker langsam andere Konzepte und dazu eine verfassungskonforme Finanzierung einfallen lassen.
Falls der vorrangige EE-Strom regional nicht reicht oder die vorhandenen Netze es nicht schaffen den EE-Strom von anderswo an die Steckdose zu bekommen, braucht es also Kapazitätshalter und standby-Kraftwerke.Ja.
Jetzt wissen aufgeklärte Verbraucher längst, dass standby vermeidbare Verschwendung ist.Wieso Verschwendung?
Bezahlen sollen das wieder die nicht privilegierten Stromverbraucher alleine. Dazu ein klares NEIN!.Zustimmung!
Stanby-Kraftwerke = Schattenkraftwerke sind zwar notwendig, aber dafür sind auch hier wieder andere zuständig.ZitatJetzt wissen aufgeklärte Verbraucher längst, dass standby vermeidbare Verschwendung ist.Wieso Verschwendung?
Sie ist nötig. Die Alternative sind entsprechende Speicherkapazitäten. Die gibts auch nicht gratis.
Standby-Kraftwerke sind auch heute schon nötig, um die Lastkurve zu fahren. Das war schon immer so.
Das war auch bisher keine Verschwendung, das war und ist einfach notwendig.
Trotzdem ist es nötig, Stanby-Kraftwerke vorzuhalten und deren Kosten müssen die Stromverbraucher (möglichst alle) tragen - wie auch bisher.
der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung. Diese Trennung war sicher gut gemeint, um allen Anbietern die Möglichkeit zu geben, ihren Strom über die vorhandenen Netze zu vertreiben.
Aber wie heißt es so schön: das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht.
Jetzt haben wir die Situation, dass jemand ein Kraftwerk irgendwohin (z.B. Offshore) bauen kann ohne sich auch um die Verteilung kümmern zu müssen.
Ergebnis: Es werden Kraftwerke gebaut. Für die Netze sind ja andere zuständig und der erzeugte oder auch nicht erzeugte Strom wird wird sowieso per Gesetz bezahlt.
Diese Kardinalfehler sind bereits beim Start der Trennung von Erzeugung/Verteilung und der Einführung der EEG vorhanden gewesen.Was Sie da als Kardinalfehler bezeichnen, ist die Grundvorraussetzung für einen Wettbewerb im Strommarkt.
Sie werden jetzt mit dem verstärkten Ausbau von PV- und Windkraft-Anlagen für jeden erkennbar und für die nicht priviligierten Verbraucher schmerzlich fühlbar.Glauben Sie, dass bei monopolartiger Einheit von Netzbetreibern und Windkraftanlagen-Betreibern der Windstrom billiger würde?
Sollten diese nicht dort errichtet werden, wo man am meisten Windstrom ernten kann?
Da muss ich ausnahmsweise mal widersprechen. Die Windkraftwerke sollten wenn das Potential vorhanden ist, regional installiert werden. Es macht keinen Sinn den Strom im Norden von D zu erzeugen und quer durch D zu transportieren, wenn regionale Resourcen vorhanden sind.Ja klar, "wenn das Potential vorhanden ist".
ich auch nicht, aber ich trete nicht für Monopolstrukturen ein.Diese Kardinalfehler sind bereits beim Start der Trennung von Erzeugung/Verteilung und der Einführung der EEG vorhanden gewesen.Was Sie da als Kardinalfehler bezeichnen, ist die Grundvorraussetzung für einen Wettbewerb im Strommarkt.
Sie treten offenbar für Monopolstrukturen ein.
Glauben Sie, dass dadurch der Strom billiger würde?
Ich nicht.
der Kardinalfehler besteht in Wirklichkeit in der Trennung von Erzeugung und Verteilung. Diese Trennung war sicher gut gemeint, um allen Anbietern die Möglichkeit zu geben, ihren Strom über die vorhandenen Netze zu vertreiben.Ich habe allerdings auch keine Idee, was man an Stelle der Trennung von Erzeugung und Verteilung hätte machen können, um einen besseren Wettbewerb zu erreichen.
Aber wie heißt es so schön: das Gegenteil von gut gemeint ist gut gemacht.
Jetzt haben wir die Situation, dass jemand ein Kraftwerk irgendwohin (z.B. Offshore) bauen kann ohne sich auch um die Verteilung kümmern zu müssen.
Ergebnis: Es werden Kraftwerke gebaut. Für die Netze sind ja andere zuständig und der erzeugte oder auch nicht erzeugte Strom wird wird sowieso per Gesetz bezahlt.
Und zum Vorwurf, es würden nun Kraftwerke irgendwohin gebaut (z.B: Offshore), frage ich Sie: Wo wollen Sie denn Windkraftwerke errichten?und jetzt mit Ihren sinngemäß abgewandelten Worten:
Am Stachus in München oder am Alex in Berlin?
Sollten diese nicht dort errichtet werden, wo man am meisten Windstrom ernten kann?
Ich kann Ihre Meinung bzgl. des Kardinalfehlers überhaupt nicht nachvollziehen.wir hatten früher folgende Situation: der Stromerzeuger war auch für die Netze zuständig, mit denen er seinen Strom den Verbrauchern bedarfsgerecht lieferte. Kraftwerke und Netze wurden gleichzeitig geplant und gebaut. Ein Kraftwerk konnte erst in Betrieb gehen, wenn auch die notwendigen Leitungen da waren.
Vielleicht hab ich aber auch wichtige Aspekte übersehen.
Sie sollten das mal genauer erklären, wie eine Einheit von Erzeugern und Verteilern aussehen soll, und wo da die Vorteile im Vergleich zum jetzigen Zustand liegen.
Vielleicht versteh ichs ja dann und kann Ihnen zustimmen. ;)
Die Annahme dass man mit Offshore-Wind heutige Grundlastkraftwerke ersetzen kann, ist abwegig, [...]Hat das tatsächlich jemand behauptet?
Die Offshore-Windkraft dient meiner Meinung nach nur dazu dass die G4 überhaupt noch einer aktive Rolle in der zukünftigen Energieversorgung spielen können.Das halte ich jetzt für etwas übertrieben.