Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: Cremer am 20. November 2012, 08:17:18
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Im Spiegel dieser Woche (Nr. 47) auf Seite 16
Wegen des Ausbaus der Offshore-Windenergie müssen sich die Verbraucher offenbar auf noch höhere Strompreise einstellen.
Die Bundesregierung will alles auf 20 Mio € reduzieren. Alles was darüber hinaus geht müssen die privaten Stromkunden zahlen.
Die Koalition beugt sich schon unter dem Druck des Netzbetreibers Tennet.
Es ist doch ganz schön schizopren in der Bundesrepublik, dass solche Kosten auch noch auf die Verbraucher abgewälzt werden!!!
Und dies gibt es nur in Deutschland!
Was ist das nur für ein Gesetzesentwurf. Da hat die Strom-Lobby mal wieder ganze Arbeit geleistet und die Politiker fallen drauf rein! Malzeit Deutschland!!!
So auch heute ein einseitiger Bericht in der Allgemeinen Zeitung Mainz
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Was ist das nur für ein Gesetzesentwurf. Da hat die Strom-Lobby mal wieder ganze Arbeit geleistet und die Politiker fallen drauf rein! Malzeit Deutschland!!!
Das sehen Sie falsch. Da fällt niemand drauf herein sondern das will man so (ne Menge der Politiker weiss sehr wohl was sie machen. Man muss sie nicht in Schutz nehmen oder mit der einfachen Begründung "das wusste ich nicht" aus der Verantwortung entlassen. Information und eigenes Denken ist als Politiker nicht nur (von den Wählern) erwünscht sondern notwendig).
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@bolli
"Information und eigenes Denken ist als Politiker nicht nur erwünscht sondern notwendig".
NANU
Die Figuren, von denen hoffentlich hier die Rede sein soll, sind i.d.R. Dampfplauderer, denen zwar eigenes Denken dringendst angeraten wäre, um ihrem Amtseid gerecht zu werden, aber es verstärkt sich immer mehr der Eindruck, dass deren Informationsbedarf und Denkvermögen sich im höchsten Maße um eigene Interessen, eigenes Zukunftsdenken und das Pflegen der eigenen Profilneurose dreht.
Leider, ja wirklich leider können Diese nach ihrem "erfolgreichen, oder besser ertragreichen" Wirken in der Politik nicht zur Verantwortung gezogen werden für das von ihnen Angerichtete.
Oder glaubt etwa jemand, dass man unseren Finanzfuchs für sein Lavieren, Lügen und Geldverplempern jemals zur Verantwortung ziehen kann oder wird ?
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Natürlich werden die Verbraucher (der brave Strom-Bezahl-Bürger) wieder nach Strich und Faden vera......; wen wunderts, wenn sich die Begriffswelt wieder beliebig verwandeln läßt (alt: Energiehunger der Chinesen; neu: gottgewollte Umlagen).
Noch scheint man aber in der Verbraucherwelt noch nicht genügend über Alternativen nachgedacht zu haben. Hierzu möchte ich kurz auf hinweise:
(http://www.ewerk.hu-berlin.de/ewerk/0410/Das_Gruenstromprivileg_des_EEG[/url)Das Grünstromprivileg des EEG - vom hässlichen Entlein zum schönen Schwan?!
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Fazit
Das Grünstromprivileg stellt einen wichtigen Anreiz für Stromlieferanten dar, das Instrument der Direktvermarktung im EEG aufzugreifen und EEG-Strom von Anlagenbetreibern zu erwerben. Die direkt vermarkteten Strommengen werden aus dem Fördersystem des EEG herausgenommen und dem freien Strommarkt zugeführt. Die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien wird unterstützt. Gleichzeitig werden die Kunden des Stromlieferanten, der das Grünstromprivileg in Anspruch nimmt, entlastet. Das Grünstromprivileg stellt einen beachtlichen Mechanismus zur Heranführung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen an den allgemeinen Großhandelsmarkt für Strom dar. Es sollte daher unverändert bestehen bleiben.
Rechtsanwälte Christian Buchmüller und Dr. Florian Valentin, Schnutenhaus & Kollegen, Berlin
Quelle (http://www.schnutenhaus-kollegen.de/_downloads/Buchmueller_Ewerk-Artikel_CB-FV-Gruenstromprivileg.pdf)
(Edit Evitel2004: Links zur Quelle repariert und Artikel gekürzt)
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@tangocharly,
könnten Sie bitte nochmal nach dem Link zur Quelle schauen. Das funzt nicht.
Da ich das nun nicht nachprüfen konnte: Sollte der Text nicht als Pressemitteilung oder frei kopierbar gekennzeichnet sein, bitte ich um Kürzung.
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Zu den Ausführungen Grünstromprivileg o.a. RAe folgender Link:
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/_downloads/Buchmueller_Ewerk-Artikel_CB-FV-Gruenstromprivileg.pdf (http://www.schnutenhaus-kollegen.de/_downloads/Buchmueller_Ewerk-Artikel_CB-FV-Gruenstromprivileg.pdf)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Das Grünstromprivileg macht den Strom insgesamt eher teurer. So können einige Stromkunden davon profitieren, indem sie Strom billiger beziehen und Einspeiser profitieren auch durch höhere Erlöse. Die Händler wollen für sich sicher auch noch ein Stück vom Kuchen. Am Ende müssen weniger nicht privilegierte Letztverbraucher einen größeren Anteil dazu beitragen um die nur marginal gesunkenen EEG-Ausgaben zu tragen.
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Die Erhöhung der gesetzlichen Abgaben/Umlagen listen die Stadtwerke Flensburg wie folgt auf:
=743&cHash=492347e8af]http://www.stadtwerke-flensburg.de/home/unternehmen/presse/pressemeldungen/detailansicht/article/senkung-strompreis-durch-stadtwerke-flensburg-gleicht-erhoehung-der-staatlichen-umlagen-nicht-aus.html?tx_ttnews[backPid]=743&cHash=492347e8af
(http://www.stadtwerke-flensburg.de/home/unternehmen/presse/pressemeldungen/detailansicht/article/senkung-strompreis-durch-stadtwerke-flensburg-gleicht-erhoehung-der-staatlichen-umlagen-nicht-aus.html?tx_ttnews[backPid)- Die gesetzliche EEG-Abgabe zur Förderung des Aufbaus von Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien auf der Grundlage des Erneuerbare Energien-Gesetzes um 2,01 ct/kWh oder 47%
- Die § 19-NEV-Umlage (Netzentgeltverordnung) mit einem Anstieg um 0,21 ct/kWh oder 118%. Stromintensive Betriebe können sich auf Basis dieser Verordnung von Netzentgelten befreien lassen. Diese Befreiung wird auf alle anderen Endverbraucher umgelegt.
- Die KWK-Umlage (Kraftwärme-Kopplung) um 0,15 ct/kWh (6200%).
- Die neu eingeführte Off-Shore-Umlage in Höhe von 0,30 ct/kWh.
- Die Mehrwertsteuer auf den gesamten Strompreis insgesamt um 0,44 ct/kWh oder 11%.
(...)
Würden die Stadtwerke alle Umlagesteigerungen in den Arbeitspreis einpreisen, müsste der Strompreis um 13,5% steigen.
Durch einen geringeren Einkaufspreis kommt es zu folgender Senkung:
Dem steht aber eine Senkung der Stromeinkaufskosten um 0,79 ct/kWh entgegen, die die Stadtwerke zu 100% in die Kalkulation einfließen lassen, um damit die Preiserhöhung abzufedern und die zusätzliche Belastung für die Kunden geringer zu halten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Zu den Ausführungen Grünstromprivileg o.a. RAe folgender Link:
http://www.schnutenhaus-kollegen.de/_downloads/Buchmueller_Ewerk-Artikel_CB-FV-Gruenstromprivileg.pdf (http://www.schnutenhaus-kollegen.de/_downloads/Buchmueller_Ewerk-Artikel_CB-FV-Gruenstromprivileg.pdf)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
Danke für das Link zur Quelle. Ich habs im Beitrag von tangocharly repariert.
Auch hier hatte ich es nochmal gefunden: http://www.ewerk.hu-berlin.de/ewerk/0410/Das_Gruenstromprivileg_des_EEG
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Das Grünstromprivileg macht den Strom insgesamt eher teurer. So können einige Stromkunden davon profitieren, indem sie Strom billiger beziehen und Einspeiser profitieren auch durch höhere Erlöse. Die Händler wollen für sich sicher auch noch ein Stück vom Kuchen. Am Ende müssen weniger nicht privilegierte Letztverbraucher einen größeren Anteil dazu beitragen um die nur marginal gesunkenen EEG-Ausgaben zu tragen.
Muss nicht so sein, denn um das Grünstromprivileg zu erhalten muss ja eine eigene EEG-Stromquote erfüllt werden. Dieser EEG Strom geht dann nicht mehr in die Umlage ein. Wenn also viele Versorger das Grünstromprivileg nutzen sinkt die Menge an umlagepflichtigem EEG Strom.
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Nur schade, dass der Artikel sich auf das EEG 2009 bezieht, und im EEG 2012 die gesamte Systematik verändert und verschärft wurde.
Gruß
NN
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Das Grünstromprivileg nimmt erzeugte Strommengen aus der Umlage heraus, das ist richtig. Aber anstatt dadurch die Umlagekosten für die nicht-priviligierten Kunden zu verringern, werden dadurch die Kosten pro kWh erhöht. Denn es werden genau die günstigsten Kraftwerke, in der Regel Windkraftwerke die sonst bereits auf die Basisvergütung zurück gefallen sind (ca. 5 ct/kWh) aus dem Pool des EEG-Stromes herausgenommen und an Kunden verteilt die keine EEG-Umlage mehr bezahlen müssen. Im Prinzip gesellen sich also die Grünstromprivilegstromnutzer sich zu den privilegierten Stromverbrauchern.
Hinzu kommt dann auch noch die sogenannte Managementprämie die sich der Erzeuger und der Vermarkter teilen.
Dies alles erhöht letztlich die EEG-Umlage ohne einen Nutzen. Wenn die Anlagen, die ursprünglich mit der hohen Anfangsvergütung aus dem EEG finanziert wurden, bis zum Ende der 20-jährigen Festvergütung bleiben müssten, dann würde sich eine wesentlich niedrigere Durchschnittssvergütung für den EEG-Strom ergeben und damit auch ein niedrigere Umlage pro kWh für den nicht-priviligierten Stromverbraucher.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass durch die vielen Änderungen in Richtung Privilegierung und Sonderkonditionen für bestimmte Zwecke, das EEG systematisch zerstört werden soll. Wenn man sieht dass der Anteil der reinen Förderkosten nur noch 2,29 ct/kWh von insgesamt 5,27 ct/kWh beträgt, müsste man eigentlich das EEG umbenennen nach Industrie- und Ökostromanbieterförderumlage.