Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EWE => Thema gestartet von: biene am 08. November 2005, 22:14:04
-
hallo liebe Mitstreiter -
jetzt hab ich grad kontrolliert - zwar hat die EWE wie \"gewünscht\" den Betrag \"begrenzt\" - allerdings hab ich durch den Tarifwechsel auf EWE Regio ja keine Möglichkeit wg. des Verbrauchs gehabt.
Wie soll ich nun differenzieren, wenn ich die Einzugsermächtigung zurückziehe? - Dann müsste ich ja schriftlich festsetzen, welcher Betrag für Gas/ bzw. Strom wäre...
Mir wurde gerade am Telefon ein interessanter Hinweis gegeben:
Jemand der den gleichen Strom-Tarif hat - der die Einzugsermächtigung zurückziehen wollte - wurde dann der Preis \"gekündigt\".
Allerdings weiß ich nun von einem anderen Fall - der cleverer war: er hat auf dem Vertrag - vorher drauf geschrieben: Einzugsermächtigung wird gestrichen - und dann seine Worte ergänzt : wie bisher per Dauerauftrag bezahlt..... und das wurde sogar akzeptiert.!
Ich will lieber noch mal ein Schreiben aufsetzen - damit mir dann nicht gesagt werden kann: nee - sie haben keinen Strom bezahlt - der komplette Abschlag ist für Gas drauf gegangen....
Wer hat da noch einen Tipp für korrekte Formulierung....???
Gruß Biene
-
Auf dem Überweisungsträger schreibst du einfach\"Gas 100€,Strom 30€\"
und schon ist das geklärt.
Bei der Endabrechnung machst du doch sowieso eine eigene Rechnung auf. Mit \"deinem\" Verbrauch und Abschlägen.
-
@biene,
wie bereits tel. mehrfach besprochen, ist Dein Fall etwas kompliziert durch den Wechsel, etc.
Aber Stromdesigner hat recht. Auf dem Überweisungsträger/Dauerauftrag die Teilbeträge angeben. Bei online-Banking sollte man dies auch tun oder je einzelne Daueraufträge einstellen separat für Strom, Gas, Wasser.
Bei mir ist das sowieso anders, weil ich Widserspruch für alle 3 Energiearten (Strom, Gas, Wasser) eingelegt habe
-
@biene
... und immerhin stehen auf einem Online-Überweisungsträger in der Regel 108 Zeichen zur Verfügung. Die sollten genügen, um genaue Abgrenzungen vorzunehmen. Oder Sie tätigen einfach zwei getrennte Überweisungen (für Gas und Strom). Noch eindeutiger geht es dann kaum noch. Wie Ihr Versorger damit zurecht kommt, darf Sie nicht interessieren. Schließlich hat dieser wesentlich zur jetigen Situation beigetragen.
Schöne Grüße
Monaco.
-
@ Mitstreiter -
danke für Eure lieben Hinweise -
ich war nur unsicher, ob ich das noch mal schriftlich bei denen einreichen müsste - man weiß ja nie....
Gruß Biene