Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Bayern => Thema gestartet von: auctor am 07. November 2005, 10:48:43
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Nachdem ich bereits Ende 2004 der Strompreiserhöhung widersprochen habe und seitdem den alten Abschlag zzgl. 2 % überweise, bekomme ich nun von der E.ON Bayern eine Mahnung. (Ich hatte bereits mehrfach seitdem sinnlosen Schriftverkehr mit der E.ON)
Sie beinhaltet mir nicht nachvollziehbare hohe offene Abschläge. Ferner wird mir mitgeteilt, daß mir die Einzugsermächtigung gelöscht wird. Sehr komisch! Wenn, dann kann nur ICH die Einzugsermächtigung widerrufen, nicht die E.ON.
Ich natürlich nicht gewollt, die Foderung innerhalb 14 Tagen, bzw. überhaupt nachzuzahlen.
Was steckt dahinter? Ist das eine neue Masche der E.ON Bayern?
Was soll ich tun..??
autor
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@auctor,
bitte lesen Sie die Threads der vergangen Zeit. Dort war alles bereits behandelt worden.
Stören Sie sich nicht an der Form und dem Stil des Schriftwechsels seitens der E.ON Bayern.
Es ist verwunderlich, dass Sie jetzt er Mahnungen erhalten und nicht schon seit 1 Jahr.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie hartnäckig. Zahlen Sie auf die Jahresrechnung nur den von Ihnen errechneten Betrag auf der Preisbasis September 2004.
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@auctor
Hatten Sie denn zwischenzeitlich eine Jahresabrechnung?
Oder erging die Mahnung im Zusammenhang mit der Jahresabrechnung?
Hatte EON bei Ihnen zuletzt erhöhte Abschläge verlangt?
Wenn es Ihrem Versorger offenbar bis zuletzt möglich war, geringere Abschläge abzubuchen, warum sollte das in Zukunft nicht mehr gehen?
So wie es der Fall zu seien scheint, ist Ihr Versorger auf Ihr \"Angebot\" einer 2%-igen Preiserhöhung nicht eingegangen. Dann können Sie diese 2% getrost bei der Jahresabrechnung wieder abziehen (Berechnungsbasis alte Preise ohne 2% Aufschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Monaco