Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => ENTEGA => Thema gestartet von: richi242 am 06. November 2005, 19:39:27
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Nach 2 maliger Androhung der Versorgungseinstellung und meinem Widerspruch dagegen teilte mir die Entega mit, dass die Androhung der Versorgunssperre nicht zurückgenommen werde, aber von einer Sperrung erst einmal Abstand genommen würde. Sechs Tage später erhielt ich wieder eine Mahnung( ...ich habe ja nur den bisherigen Abschlag gezahlt und eine 2%ige Erhöhung akzeptiert und bezahlt) in der angedroht wird, wenn ich bis 14.11.05 nicht bezahlt habe die Versorgung nach §33 II AVBeltV und §33 II AVBGasV einzustellen.
Ebenfalls drohen sie die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens an.
Wie soll ich mich hier verhalten ?
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@ richi242
Schauen Sie mal hier :
http://www.energienetz.de/index.php?pre_cat_open=2&id=131&subid=1382&subsubid=1570&
und hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=651&highlight=versorgungssperre
und hier :
http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/service/LKB.shtml
Senden Sie das gleiche Fax, wie ich es geschickt habe, sofort an das für Sie zuständige Landeskartellamt bzw. rufen sie gleich morgen dort an !!!
Sie müssen unbedingt etwas unternehmen, sonst stellt man Ihnen wohlmöglich doch noch das Gas ab !
Mit freundlichen Grüßen aus dem Münsterland
B. Ahlers
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Herr Ahlers,
so einfach ist das nicht. Ich habe der Entega geschreiben und habe auf die Urteile hingewiesen, ich habe die Schutzschrift beim Gericht eingereicht und habe nun sowohl das Hessische wie auch das Rheinland-Pfalz Wirtschaftsministerium angeschrieben, darauf hinzuwirken, dass man die Sperrandrohungen unterlaeßt. Hessen sagt: nicht zuständig sondern da der Versorger über die Landesgrenze liefert ist das Bundeskartellamt zuständig.
Habe daher eben das Bundeskartellamt eingeschaltet...ich vermute es geht nun nach dem \'Buchbinder Wanninger\' Prinzip. Keiner will zuständig sein.
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@richi242,
Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
Schreiben Sie schriftlich erneut per Einschreiben und teilen Sie der Entega mit, dass Sie ihr oder dem Erfüllungsgehilfen der Entega den Zutritt zu Ihrer Wohnung und insbesondere zu Ihren Zählern für Gas und Strom verweigern.
Die Entega ist wohl eines der hartnäckigsten Versorger. Haben Sie bereits mit der VBZ H. Weinreuter mal gesprochen?
Wie sieht die Schutzschrift von Ihnen aus?
Ich schlage vor, dass man sich kurz tel. unterhält. Sie können mich morgen in Mainz auf meiner Dienststelle bis 16.15 anrufen, Tel. 163359