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Energiebezug => Flüssiggas => Der Flüssiggas-Tank => Thema gestartet von: Anonymous am 16. Februar 2004, 13:27:38

Titel: Tank gekauft nicht gemietet ! Tankprüfbuch unauffindbar
Beitrag von: Anonymous am 16. Februar 2004, 13:27:38
Die Lieferfirma für Tank 1991 und Gas  hat unsere Tankpapiere (Prüfbuch) verschlampert. shock: :cry:  :twisted:  :?:
Titel: Tank gekauft nicht gemietet ! Tankprüfbuch unauffindbar
Beitrag von: energienetz am 17. Februar 2004, 12:34:36
poinlich,
hat der tank nen aufkleber?
das befüllverbot fremder tanks gilt zwar generell, wenn der tank aber keinen aufkleber hat, kann der lieferant - in ihrem fall wahrscheinlich völlig zutreffend- von einem eigentumstank ausgehen.

also mal mit verschiedenen lieferanten reden, ob es sowas wie ein ersatztankbuch gibt, ist mir nicht bekannt.

Gruss von ap
Titel: Tank gekauft nicht gemietet ! Tankprüfbuch unauffindbar
Beitrag von: Watzl am 18. Februar 2004, 11:03:11
Frage: wer hat Erfahrung, wie sich der TÜV verhält, wenn er einen Tank prüfen soll (1o Jahre), für den es keine Unterlagen mehr gibt.  Die Plakette mit den eingravierten Tankdaten befindet sich noch auf dem Tank.

H. Watzl
Titel: Tank gekauft nicht gemietet ! Tankprüfbuch unauffindbar
Beitrag von: Macumba am 02. April 2004, 14:38:18
Peinlich für die Flüssigasfirmen -darf nicht vorkommen !!
Die Tüv Leute verhalten sich zu unterschiedlich um die Frage so zu beantworten -mal sind die Lasch -mal scharf ;-(
Die einzige Möglichkeit um an die Daten zu kommen
den Tüv fragen (haben manchmal Kopien vom Prüfbuch)
Ansonsten mal beim Hersteller anfragen  zb. Ermert,Thyssen usw.
Dort sind auf jedenfall die Baumusterprüfungen zu haben -mal freundlich fragen .....
Ansonsten kann der Tüv wenn er gut gelaunt ist-eine Einzelabnahme durchführen...dazu braucht er aber die Herstellerbescheinigung (Baumuster)-Werkstoffprüfungen  (3.1 B Zeugniss)und die Zeugnissen von den Sicherheitsteilen (Überfüllsicherung-SV-Füllventil usw. die bekommt man ebenfalls bei den Herstellerfirmen -oder beim Flüssiggaslieferanten.-oder wenn die Teile sowieso ausgetauscht werden-die Bescheinigungen der neuen Teile.
Am besten den Tüv mal ganaaaaaanz lieb fragen -ist immer Ermessenssache vom jeweiligen Prüfer!!!!
bei oberirdischen Behältern machen Sie das eher wie bei U-Tanks.
Ist im Prinzip aber immer möglich