Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnBW ODR => Thema gestartet von: Milena am 04. November 2005, 13:33:36

Titel: Wer kann raten?
Beitrag von: Milena am 04. November 2005, 13:33:36
Ich habe soeben Widerspruch gegen die Gaspreiserhöhung von 10,2% der ENBW wegen Unbilligkeit eingelegt.
Die Abschlagszahlung von 100 € pro Monat läuft über einen Dauerauftrag.

Es ist jetzt schon absehbar, daß die Abschlagszahlungen den Rechnungsbetrag um ca. 150 € übersteigen. Ich müßte also den Betrag der unbilligen Erhöhung gerichtlich einfordern, was nicht sinnvoll wäre.

Kann ich meine letzten 2 Abschläge aussetzen, die Endabrechnung abwarten und anschließend den Restbetrag abzgl. der Preiserhöhung zahlen?
Titel: Wer kann raten?
Beitrag von: Schwalmtaler am 04. November 2005, 13:55:36
Ja, das können Sie. Teilen sie es nur ihrem VBersorger mit, das die bisherigen Zahlungen den erwarteten Verbrauch abdecken und sie nun die Abschlagszahlungen bis zur Endabrechnung aussetzen. Fügen Sie Ihre Beispielrechnung dazu!!!