Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: DieAdmin am 23. Oktober 2012, 13:02:56
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Man sollte ja meinen, so vom einfachen Fairness-Verständnis ausgehend:
Kriegt der eine über die Heizkostenabrechnung die Wasserermwärmung bezahlt, sollte das auch dem anderen, der bsp eine Gastherme in der Wohnung hat, bezahlt werden.
In der Vergangenheit mühsam vor den Sozialgerichten erkämpft:
Hartz IV: Rückforderung der Warmwasserkosten
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19a7d0a2ca2c.php
Da wurde gesetztlich ab 2011 nachgebessert. Diese Kosten nicht mehr mit der Haushaltsenergie-Pauschale zu tragen sind, sondern als Mehrbedarf geltend gemacht werden können:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-warmwasser-und-energiekosten.php
Wobei die nächste Frage ist, wie realitätsnah diese Pauschalen den tatsächlichen Kosten entsprechen.