Forum des Bundes der Energieverbraucher
Zuhause => Heizen => Thema gestartet von: DieAdmin am 22. Oktober 2012, 18:47:50
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BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 2.7.2009, B 14 AS 36/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten - Anwendung eines bundesweiten Heizspiegels - Streitgegenstand
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=11181
Da die ARGEn oder neudeutsch Jobcenter zur Angemessenheit von Heizkosten den Heizkostenspiegel von CO2-Online heranziehen, haben diese zu den Urteil Stellung genommen:
Stellungnahme von co2online zu Heizspiegel und Hartz IV
http://www.heizspiegel.de/heizspiegelkampagne/hartz-iv/index.html
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In Berlin scheint man obiges Urteil nicht zu kennen. Da erachtet man die Heizkosten im "bundesweiten Vergleich" als zu hoch:
Hartz-4-Skandalurteil: Heizkostenzuschüsse zu hoch
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-4-skandalurteil-heizkostenzuschuesse-zu-hoch-9001415.php