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Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: DieAdmin am 20. Oktober 2012, 13:05:35

Titel: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: DieAdmin am 20. Oktober 2012, 13:05:35
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 28.05.2009
- L 7 AS 546/09 B ER -


Arbeitslosengeld II: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=65291&_psmand=100
Titel: Re: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: tangocharly am 23. Oktober 2012, 09:58:03
Bemerkenswerte Begründung:

Das Abstellen von Strom soll zur Unbenutzbarkeit der Wohnung führen.
Die Unbenutzbarkeit der Wohnung entspricht bei fehlender Ausweichbarkeit der Obdachlosigkeit.
Die Verweigerung darlehensweiser Unterstützung zwecks Begleichung von Stromschulden führt zur Sozialwidrigkeit und besteht unabhängig davon, ob zum Haushalt kleine Kinder gehören.

So gesehen ist die Versorgungssperre dann eben doch "Verbotene Eigenmacht" (§ 858 Abs. 1 BGB), solange das Versorgungsverhältnis ungekündigt ist (entsprechend der Rechtslage im Mietrecht, wenn der Vermieter im ungekündigten Mietverhältnis die Versorgung mit Wasser, etc. unterbindet).

Wenn der Stromkunde sich gegen die Versorgungssperre mit einer einstweiligen Verfügung gewehrt hat, dann steht ihm ein Schadensersatzanspruch zu (§ 839 Abs. 3 BGB), wenn das Amtsgericht - wie häufig - ablehnt und in seiner Begründung erwähnt, dass der Versorger kein Sozialamt sei.
Titel: Re: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: DieAdmin am 25. Mai 2013, 17:42:50
Das nächste:

Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen
Zitat
Essen. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat das Jobcenter Münster verurteilt, einem Leistungsbezieher vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden in Höhe von rd. 3.000 EUR zu bewilligen (Beschluss vom 13.05.2013, Az.: L 2 AS 313/13 B ER).
...

http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/16_05_20131/index.php

Der Beschluss auf openJur:

LSG Nordrhein-Westfalen · Beschluss vom 13. Mai 2013 · Az. L 2 AS 313/13 B ER
http://openjur.de/u/626775.html
Titel: Re: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: egn am 27. Mai 2013, 12:43:26
Ich frage mich welchen Sinn es macht dass die Arbeitsagentur hier ein Darlehen gewährt. Wenn der Bewohner schon vorher nicht mit dem Geld ausgekommen ist, dann ist es wenig wahrscheinlich dass er in Zukunft mit dem Geld auskommt, wenn er auch noch Darlehenszinsen zusätzlich bezahlen muss.

Was mir allerdings jetzt schon  bei mehreren Fernsehreportagen zu diesem Thema aufgefallen ist, ist dass die Bewohner sich zwar zurecht darüber beklagen, dass der Strom immer teurer wird und sie ihn aus den Zuwendungen nicht bezahlen können. Gleichzeitig sieht man manchmal im Hintergrund dann Kaffeemaschinen mit Warmhalteplatte, Fernseher im Dauerlauf, Kinder vor Spielekonsolen, ... .

Ich weiß dann nicht so recht was die Fernsehsender dann tatsächlich mit ihren Reportagen bezwecken wollen.  :(
Titel: Re: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: EviSell am 05. November 2013, 17:25:00
Eine gegenteilige Entscheidung. Da war schon zu oft mit einem Darlehen ausgeholfen worden und der Jahresverbrauch ist auch sehr hoch.

Sozialgericht Koblenz, Beschluss vom 5. September 2013 – S 14 AS 724/13 ER -

Die erneut drohende Stromsperre
http://www.hartzbote.de/die-erneut-drohende-stromsperre-411292

Direkt zum Beschluss
http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={F172516E-7B96-4D08-AC5D-9FA122B451E9}
Titel: Re: AlgII: Darlehen für Stromschulden bei Stromsperre
Beitrag von: Stanley am 09. Dezember 2013, 10:06:53
Meiner Meinung nach wird das Problem durch die Kredite nur verlagert. Noch mehr Schulden, letztendlich das gleiche Ergebnis, nur nach einer längeren Zeit?! Man sollte am Kern arbeiten, nicht die Hülle ankratzen.