Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Avacon => Thema gestartet von: Christian Guhl am 26. September 2012, 18:02:56

Titel: Eon-Avacon beruft sich auf BGH-Urteil vom 14.03.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 26. September 2012, 18:02:56
Eon-Avacon beruft sich nun in Mahnungen auf das BGH-Urteil vom 14.März und fordert die Widerspruchskunden zur Zahlung des "unstreitigen Sockelbetrages" auf. Es wird eine völlig undurchsichtige Ermittlung dieses Betrages vorgenommen und dann mit Sperrandrohung zur Zahlung aufgefordert. Als Sockelbetrag wird der Preis angenommen, der bei Widerspruch gültig war. Ich meine, da der Widerspruch für die Vergangenheit galt, müsste der Preis von drei Jahren zuvor angenommen werden.
Titel: Re: Eon-Avacon beruft sich auf BGH-Urteil vom 14.03.2012
Beitrag von: RR-E-ft am 26. September 2012, 22:20:41
Es gibt keinen Automatismus, welcher zu einer ergänzenden Vertragsauslegung wie in den Urteilen vom 14.03.12 führt (vgl. BGH, B. v. 24.04.12 Az. VIII ZR 278/11 Rn. 6).

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17284.0.html

Titel: Re: Eon-Avacon beruft sich auf BGH-Urteil vom 14.03.2012
Beitrag von: courage am 27. September 2012, 09:47:04
Darüber hinaus verstößt das vom BGH am 14.03.2012 propagierte Richterrecht, welches seitdem von den Versorgern durchweg in den Instanzen generell ins Feld geführt wird, gegen EU-Verbraucherrecht. Man kann beobachten, dass Richter an den Amts- und Landgerichten reihenweise den "juristischen BGH-Trojaner" unreflektiert übernehmen.

http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17512.0.html
Titel: Re: Eon-Avacon beruft sich auf BGH-Urteil vom 14.03.2012
Beitrag von: DieAdmin am 28. September 2012, 08:44:24
@ChristianGuhl, @bolli,

ich habe die Beiträge an den Thread  BGH-Richterrecht vom 14.03.2012 verstößt gegen EU-Verbraucherrecht (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17512.0.html) umgehangen, da es sich um Feedback zu den Beitrag von @courage handelt.