Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: tangocharly am 15. August 2012, 12:06:55

Titel: BGH, 15.05.2012, Az.: KVR 51/11 - Wasserpreise Calw
Beitrag von: tangocharly am 15. August 2012, 12:06:55
Nachdem sich die echten Monopolisten unter den Wasserversorgern wohl auffällig auf die Goldesel der Wasserverbraucher stützen, hat sich die Landeskartellbehörde B.-W. nun verstärkt auf diese Geschäftsidee konzentriert.

Bei den Exploraten befindet sich jetzt auch die EnBW-Vertriebsgesellschaft, die erst unlängst die Preise um 10% angehoben hat, weil in Stuttgart u.a. die Höhenlage für die gestiegenen Kosten verantwortlich sei.

Den Dagobert-Duck der Wasserpreise hat nun der BGH mit seiner Entscheidung vom 15.05.2012 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=6a08fc1a0e7bb21718616f226d258bf9&nr=61242&pos=1&anz=2&Blank=1.pdf)  abgehandelt.