Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: DieAdmin am 23. Juli 2012, 18:18:18
Titel: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: DieAdmin am 23. Juli 2012, 18:18:18
Hallo Diskutierenden,
da wohl einigen Usern die Regeln für dieses Forum in Vergessenheit geraten sind, sei an dieser Stelle nochmal darauf verwiesen, im Besonderen bitte ich ein Augenmerk auf Punkt 3. Umgangston zu richten: http://forum.energienetz.de/index.php/topic,9224.0.html
Sollte ein User Formulierungen verwenden, die beleidigenden Charakter haben, werden wir diesen als 1. Stufe mit einen "schwachen" Bann versehen, d.h. 1 Woche lang keine Schreibrechte.
Sollte dieser kurzzeitige "Forenarrest" (bei kleinen Kindern nennt man das "Hausarrest" o. "Fernsehverbot") fruchtlos gewesen sein, sprich der User die beleidigenden Formulierungen nicht lassen können, wird es dann zu einem Vollbann (entgültige Accountsperrung) kommen.
Danke fürs Lesen.
Die Adminin Evi
P.S. Noch ein dezenter Surftipp: Die EGNW hat erfreulicherweise inzwischen auch ein Forum: http://www.egnw.de/forum/
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: Neu-Genosse am 23. Juli 2012, 19:53:55
Die Drohung mit Fernsehverbot find ich aber ein wenig hart ;)
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: Frl.Sonnig am 23. Juli 2012, 21:28:14
P.S. Noch ein dezenter Surftipp: Die EGNW hat erfreulicherweise inzwischen auch ein Forum: http://www.forum.egnw.de
Meine Frage: Wenn das im EGNW Forum steht:
3. PFLICHTEN DES NUTZERS Du erklärst mit der Erstellung eines Beitrags, dass er keine Inhalte enthält, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Du erklärst insbesondere, dass du das Recht besitzt, die in deinen Beiträgen verwendeten Links und Bilder zu setzen bzw. zu verwenden. Der Betreiber des Boards übt das Hausrecht aus. Bei Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder anderer im Board veröffentlichten Regeln kann der Betreiber dich nach Abmahnung zeitweise oder dauerhaft von der Nutzung dieses Boards ausschließen und dir ein Hausverbot erteilen. Du nimmst zur Kenntnis, dass der Betreiber keine Verantwortung für die Inhalte von Beiträgen übernimmt, die er nicht selbst erstellt hat oder die er nicht zur Kenntnis genommen hat. Du gestattest dem Betreiber, dein Benutzerkonto, Beiträge und Funktionen jederzeit zu löschen oder zu sperren. Du gestattest dem Betreiber darüber hinaus, deine Beiträge abzuändern, sofern sie gegen o. g. Regeln verstoßen oder geeignet sind, dem Betreiber oder einem Dritten Schaden zuzufügen.
heißt dass dann, das die Betreiber auch gleichzeitig die EGNW ist und negative Beiträge zum Thema EGNW vom Betreiber (also EGNW?) gelöscht oder abgeändert werden? Was macht es denn dann für einen Sinn sich dort zu registrieren?
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 21:54:07
Frl.Sonning, wollen Sie dort etwa Beiträge einstellen, die gegen die Regeln verstoßen oder geeignet sind, der EGNW oder einem Dritten Schaden zuzufügen ? ;)
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: Frl.Sonnig am 23. Juli 2012, 22:03:42
nein, nicht wirklich aber dann wären ja auch (aber nur nach meinem Verständnis) Beiträge die contra EGNW sind auch gleichzeitig Beiträge, die in den Augen der Betreibers die EGNW schaden und daher veränderbar, da diese gegen die Regeln verstoßen (Pflichten des Nutzers). :o
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: userD0003 am 23. Juli 2012, 22:07:33
Nee, wohl eher nicht...... Sie müssten aber vielleicht z.B. die §§ 164, 185, 186, 187 StGB im Auge behalten. ;D
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: Frl.Sonnig am 23. Juli 2012, 22:19:18
h´berger
:-X ich sag nix mehr. Aber jetzt haben Sie die richtigen § für Ihren "Freund" masterflock gefunden.( der Arme :'()
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: DieAdmin am 24. Juli 2012, 09:01:39
@Frl.Sonnig,
soweit ich das sehe, handelt es sich hier um übliche Formulierungen für Foren. Möglicherweise sogar unter Verwendung eines Musterstextes. Das sowas meist ziemlich streng formuliert ist, ist dem Umstand des deutschen Internetrechts und der bisherigen Rechtsprechung geschuldet.
Ein älterer Artikel auf SPON zum Thema: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/deutsches-internetrecht-die-rache-des-textmonsters-a-641659.html
Titel: Re: Zur Erinnerung: Die Forenregeln
Beitrag von: DieAdmin am 25. Juli 2012, 10:06:48
Den Hinweis noch drangehangen:
Übrigens, Sinn und Zweck, das für Versorger Bereiche angelegt werden, ist es, dass verschiedene Themen auch in verschiedenen Threads diskutiert werden können. Da muss nicht alles in einem Thread gequetscht werden.