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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Neu-Genosse am 08. Juli 2012, 22:40:05

Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 08. Juli 2012, 22:40:05
Die EGNW hat eine wichtige Info zum Bankeinzug durch die EnerGen Süd veröffentlicht. Da sollte man sofort handeln.

nicht autorisierte Lastschrift (http://www.egnw.de/Downloads/nicht_autorisierter_Lastschrift.pdf)
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 01:09:14
Ach, der Hinweis auf unautorisierte Abbuchungen in der Vergangenheit bezieht sich explizit auf die Lastschriften der EnerGen Süd ?

Warum plötzlich die dringende Empfehlung, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen - ahnt man, was ansonsten auf die EGNW zukommt ?

Übrigens: Mit Wirkung zum 09.07.2012 (ab heute!) haben sich die \"Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr\" geändert:
Nr. A.2.5.1 - Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung -> Neu: innerhalb einer Frist von acht Wochen nach Abbuchung !

Ist sich die EGNW sicher, dass nach der vorgenannten Bedingungsänderung bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift
eine Korrektur unverändert innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten erfolgen kann ?

Edit:
Ergänzender Hinweis -> Ausführlichere Info\'s zur Rückgabe unautorisierter Lastschriften siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu bei EGNW\", Beiträge vom 19. und 20.04.12 !
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 09:23:34
Um welche Zahlungen  geht es denn überhaupt? Kann mal jemand konkret werden?
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0002 am 09. Juli 2012, 10:18:55
um ALLE, die nicht von Ihnen autorisiert wurden! (Siehe h´berger )
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 10:34:25
Und welche sind nun autorisiert? Sprecht doch mal Klartext, ist das so schwer?  :rolleyes:


Soll jeder wiederrufen, oder nur die, die zuviel gezahlt haben? Wir müssten nämlich nachzahlen!
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0002 am 09. Juli 2012, 10:40:05
Haben Sie einen Auftrag für ein Lastschriftverfahren für Ihr Konto an die EnergenSüd autorisiert , dann kann die EnergenSüd von Ihrem Konto abbuchen. Haben Sie es nicht....siehe h´berger und die Gesetzesgebung.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 09. Juli 2012, 10:52:44
Das betrifft auch Abbuchungen der FirstCon. Auch diese werden ohne Einzugsermächtigung ausgeführt. Die EGNW hatte keine Berechtigung, die erteilte Einzugsermächtigung an die FirstCon weiterzugeben.
Also alle Abbuchungen umgehend zurückbuchen lassen. Die FirstCon muss sich von jedem Kunden eine Erlaubnis holen, um auf das Konto zugreifen zu dürfen.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 10:59:23
Geht doch ;)

Stellt sich jedoch die Frage:
Ergibt es bei der EnergenSüd überhaupt einen Sinn? Und wenn ja, welchen?

Bei der FirstCon geht es ums Prinzip, die geht definitiv zurück!  :evil:
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 12:01:29
Zitat
Original von masterflok
Stellt sich jedoch die Frage:
Ergibt es bei der EnergenSüd überhaupt einen Sinn? Und wenn ja, welchen?
Viele EGNW-Mitglieder, insbesondere Gaskunden (bis 30.09.11) und auch einige Stromkunden (bis 31.12.11) dürften deutlich zu hohe Abschlagszahlungen an die EGS geleistet haben. Über diese EGS-Lieferungen wurde bisher nicht abgerechnet.

Selbst wenn die EGS-Abrechnungen - wie vom vorläufigen Insolvenzverwalter angekündigt - demnächst erfolgen, dann können die Erstattungsansprüche der Kunden nur aus der Insolvenzmasse bedient werden (erwartete Quote etwa 10 %).

Wer Gas und/oder Strom über die EGS bezogen hat, kann relativ schnell selbst ermitteln, ob Überzahlungen geleistet wurden. Sollte das der Fall sein, sind Lastschriftrückgaben innerhalb der genannten Frist von 13 Monaten dringend zu empfehlen.

Immer pragmatisch vorgehen, Prinzipienreiterei bringt wenig!  ;)

Nochmaliger Hinweis: Ausführlichere Info\'s zur Rückgabe unautorisierter Lastschriften siehe Thread \"Vertrags-Tohuwabohu bei EGNW\", Beiträge vom 19. und 20.04.12 !
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 13:04:56
Wer also zu wenig bezahlt hat, sollte lieber nichts unternehmen?  ;)
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 13:32:58
Zitat
Original von masterflok
Wer also zu wenig bezahlt hat, sollte lieber nichts unternehmen?  ;)
Ganz pragmatisch sehe ich das genau so...... und übertreiben sollte man auch nicht !  ;)
Obwohl vielleicht auch nicht abgerechnet wird, dann gehen die jetzt nicht unverzüglich handelnden Überzahler womöglich völlig leer aus !?  8o
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 14:42:22
Soll heißen, wenn es zu keiner Endabrechnung kommt, dann haben die, die die Lastschriften widerufen haben, kostenlos Strom und/oder Gas erhalten? :D
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 16:21:55
Heute habe ich meine \"Rücklastschrift\" bei der Bank abgegeben. Dem Jung-Banker war die 13-Monatsfrist vollkommen unbekannt, der sollte vielelicht eher auf Hinterbänkler umschulen. Diese Frist ist im übrigen auch aktuell noch gültig.

Mich irritiert nur, dass  die vollkommene Parallelität zur \"Affäre FirstCon\" noch nicht gedanklich umgesetzt wurde.
Für mich gilt auch für Energen Süd:

kein Liefervertrag = kein Zahlungsanspruch
keine Lastschriftermächtigung = Widerspruch
kein Liefervertrag = Widerspruch gegen die Abrechnung
keine Zahlungsverpflichtung = die nicht über den Lastschriftwiderspruch realisierten Beträge werden im Falle des Falles als Forderung angemeldet.

Und der finanzielle Input wird sofort in EGNW-Anteile investiert.  :D

Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert. Lags vielleicht an dem Großen Vorsitzenden H.R.? Oder lags eher daran, dass jeder Angst hatte 1 oder 3 Cent/kwh mehr zu zahlen? Hatte jeder Scheuklappen aus Euroscheinen vor den Augen?

Jeder hat von seiner Bank die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr erhalten, anscheinend keiner gelesen und/oder verstanden. Für diese Versäumnisse jedes Einzelnen wird dann heute nach Schadenersatz geschrien. Ich denke das muss man nicht unbedingt verstehen.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0002 am 09. Juli 2012, 16:48:21
Zitat
Original von Neu-Genosse

Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert. Lags vielleicht an dem Großen Vorsitzenden H.R.? Oder lags eher daran, dass jeder Angst hatte 1 oder 3 Cent/kwh mehr zu zahlen? Hatte jeder Scheuklappen aus Euroscheinen vor den Augen?

Jeder hat von seiner Bank die Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr erhalten, anscheinend keiner gelesen und/oder verstanden. Für diese Versäumnisse jedes Einzelnen wird dann heute nach Schadenersatz geschrien. Ich denke das muss man nicht unbedingt verstehen.

Ich denke das liegt einfach nur daran, dass eine gewisse Person des alten AR nicht ins Konzept passte, da er in/mit der Firstcon involviert war/ist. Wäre der Lieferantenwechsel im Sinne des restlichen alten AR gewesen, wäre alles genauso wie bei der EnerGenSüd gelaufen und niemand (ausser denjenigen die sich immer aufregen) hätte es gejuckt, denn im Vordergrund steht ja der \"Erhalt\" der EGNW.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 17:15:27
Das Problem ist nur, dass es sich diesmal nicht um einen Lieferantenwechsel gehandelt hat, es war der Versuch einer gezielt eingefädelten feindliche Übernahme. Es sollte dabei neben den Kunden auch das Kapital der EGNW Richtung FirstCon transferiert werden. Ich bin mir sicher, dass das deutlich wird, wenn der gesamte sog. Kooperationsvertrag den Mitgliedern vorgestellt wird. Bis jetzt haben noch alle die tollen Provisionen im Ohr, die geforderten Gegenleistungen wurden tunlichst verschwiegen.

Und zum Thema Information der Mitglieder:
Es ist sehr leicht nach Infos zu rufen, es kann aber knüppelhart sein diese Infos zu beschaffen und abzusichern.

Zur oft geforderten Abwicklung:
Beim derzeitigen Chaos mit angedrohten Schadenersatzforderungen, möglichen anderen juristischen Komplikationen an allen Ecken und Enden ware das wohl kein Prozess, der bis Weihnachten erledigt ist. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass diese perspektivenlose Arbeit jemand freiwillig und ehrenamtlich übernimmt. Bliebe nur ein vom Gericht bestellter Liquidator. Bei  300 € Stundenvergütung bräuchte dann auch keiner mehr die Frage stellen wo wohl das vorhandene Kapital geblieben ist.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 17:24:38
Zitat
Original von Neu-Genosse
Mich irritiert nur, dass  die vollkommene Parallelität zur \"Affäre FirstCon\" noch nicht gedanklich umgesetzt wurde.

Für mich gilt auch für Energen Süd:
kein Liefervertrag = kein Zahlungsanspruch
keine Lastschriftermächtigung = Widerspruch
kein Liefervertrag = Widerspruch gegen die Abrechnung
keine Zahlungsverpflichtung = die nicht über den Lastschriftwiderspruch realisierten Beträge werden im Falle des Falles als Forderung angemeldet.

Mich wundert nur immer wieder, dass beim gleichen Sachverhalt zur FirstCon alle auf die Barrikaden gehen, bei Energen Süd das aber alle geschluckt haben, jedenfalls bis zum großen Knall. Keiner hatte einen Liefervertrag, keiner Lastschriften autorisiert.
Vollkommene Parallelität und gleicher Sachverhalt war keinesfalls gegeben (im April haben auch Sie das noch anders gesehen  ;)).

Zur Belieferung und Abbuchung durch EGS hatte der damalige VS gegenüber den Kunden schriftlich erklärt, dass die EGS diesbzgl. der Erfüllungsgehilfe von EGNW sei. Insofern hatte kein Kunde seinerzeit eine Veranlassung \"auf die Barrikaden\" zu gehen.

Leider erst jetzt (im Hinblick auf mögliche Schadensersatzforderungen?) nimmt der neue VS davon Abstand und weist darauf hin, dass der EGS keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Damit haben die Kunden auch erst jetzt einen Grund, unautorisierte Lastschriften zurückzugeben.

Alles nachzulesen im Thread \"Vertrags-Tohuwabohu bei EGNW\" !!!  :evil:
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 17:30:43
Wobei die Provisionen die Genossen in Form eines höheren Arbeits- und Grundpreises bezahlen.

Beispielrechnung:
(PLZ: 30890)
FirstCon Direktkunde: 22,12cent je kWh ; 121,92€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1006,72€

FirstCon über EGNW: 22,54cent je kWh ; 125,66€ GG im Jahr
Gesamt bei 4000kWh: 1027,26€
Provision an EGNW: 20€ (je MWh 5€)


Bleiben noch die Setupkosten von einst 148.000€ (später halbiert!) und einer Sicherheitsleistung von 150.000€ in Bar (später war auch eine Bürgschaft möglich)!

Das seltsame dabei: Die EGNW konnte zum Jahreswechsel 3.073 gezeichnete Geschäftsanteile ausweisen. Das entspricht 307.300€ ... *hust*

Zum Vergleich: 148.000€ + 150.000€ = 298.000€
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 17:34:28
@masterflok,
wobei die Provisionen etc. wenig bis nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun haben.

Insofern sollte dieses für die Kunden mit Überzahlungen und für das Überleben der EGNW so wichtige Thema nicht verwässert werden. Danke.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 17:38:51
Hallo h\'berger,

hat den alten VS überhaupt mal einer gefragt ob er weiss was ein Erfüllungsgehilfe ist? Ich bezweifle es jedenfalls. Und ich stelle (für mich) die schriftlichen Erklärunge des alten VS auf die gleiche Stufe wie seine mündlichen Verträge.

Ich denke alle waren seinerzeit ein wenig von Blindheit geschlagen, da nehme ich mich nicht aus. Aber Strom für die EGNW auf das Konto der EGS zu zahlen ist unlogisch, jedenfalls in der Rückschau. Hinterher ist man eben immer schlauer.

Jeder Bankkunde ist über die Rückgabemöglichkeiten informiert, dazu braucht man die EGNW nun wirklich nicht.

Der neue Vorstand informiert nicht \"jetzt erst\", es ist wohl der erste Vorstand der überhaupt informiert.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 17:44:15
Zitat
Original von h\'berger
@masterflok,
wobei die Provisionen etc. wenig bis nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun haben.
Richtig, wollte damit auch nur zeigen, wer die Provision tatsächlich entrichtet, nämlich der Genosse selbst ;)

Aber schon komisch, dass die EGNW Geschäftsanteile von rund 300.000€ ausgegeben hat und die FirstCon ausgerechnet knapp 300.000€ verlangt hat.

Zitat
Das Problem ist nur, dass es sich diesmal nicht um einen Lieferantenwechsel gehandelt hat, es war der Versuch einer gezielt eingefädelten feindliche Übernahme. Es sollte dabei neben den Kunden auch das Kapital der EGNW Richtung FirstCon transferiert werden.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 17:45:01
Zitat
Original von Neu-Genosse
... Strom für die EGNW auf das Konto der EGS zu zahlen ist unlogisch, ...
In Verbindung mit der Erklärung des damaligen VS ist das nicht unlogisch.

Zitat
Der neue Vorstand informiert nicht \"jetzt erst\", es ist wohl der erste Vorstand der überhaupt informiert.
Stimmt, war auch nicht als Kritik gemeint sondern als Bedauern, dass im April auf meine Bitte um diesbzgl. Unterstützung von den Verantwortlichen nicht reagiert wurde.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 09. Juli 2012, 17:49:25
@masterflok
obwohl das Thema hier wirklich nicht hingehört, eins haben sie vergessen.
Im Preis des Direktkunden ist auch der Aufwand der Kundenbetreuung enthalten. Genau der soll aber u. a. auch aus er Provision gedeckt werden (s. Schreiben der FisrtCon) Das nenne ich ordentlich doppelt absahnen.
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 09. Juli 2012, 18:03:24
Stimmt, als Ansprechpartner wird in den Schreiben ausdrücklich auf die EGNW verwiesen  :D


Ich habe übrigens mal dort angerufen. Die Frau war sichtlich genervt, verwies mich sofort auf das Sonderkündigungsrecht im Juni, natürlich nur aus Kulanz. Als ich darauf aufmerksam machte, dass ich bereits vor vier Wochen dieses gegenüber meinem Vertragspartner, der EGNW, ausgesprochen habe, machte sie mich auf die schlampigen Zustände dort aufmerksam. Ich machte zudem darauf Aufmerksam, dass es überhaupt keine vertragliche Grundlage für die Energielieferung zwischen der EGNW und FirstCon geben. Daraufhin antwortete sie nur spöttisch, dass das falsch sei und wir gänzlich falsch informiert seien.

Am Ende sagte man mir, ich soll via Mail alle Verbrauchsstellen nennen (Adresse, Zählernummer,usw.) und sie melden mich unverzüglich zum 31.07.2012 ab. Eine interessante Form der Kündigung  ;)


Was passiert eigentlich, wenn ich die Lastschrift storniere? Grundsätzlich habe ich ja Strom geliefert bekommen, wenn auch unwillendlich. Wie hoch ist den letzten Endes das Risiko, dass ich am Ende der Buhmann bin und empfindlich draufzahlen?
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 09. Juli 2012, 18:24:42
Zitat
Original von masterflok
Was passiert eigentlich, wenn ich die Lastschrift storniere? Grundsätzlich habe ich ja Strom geliefert bekommen, wenn auch unwillendlich. Wie hoch ist den letzten Endes das Risiko, dass ich am Ende der Buhmann bin und empfindlich draufzahlen?
Es ist doch alles gesagt, oder steht Ihr Bankkonto jedem zur Selbstbedienung offen? Jeder muss selbst entscheiden, ob überhaupt etwas bezahlt wird.

Ich erstelle für den im Juli gelieferten Strom nach Rechnungszugang mit dem mitgeteilten AP 0,22.. ct/kWh plus zeitanteiligem GP eine eigene Abrechnung
und überweise dann den Gesamtbetrag an FirstCon. Punkt.

Edit: Das wichtigere Thema dieses Threads sind Lastschriftrückgaben an EnerGenSüd !
(für Beiträge/Fragen zu FirstCon steht Thread \"Kein Anbieterwechsel möglich\" zur Verfügung)
Titel: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: uwes am 09. Juli 2012, 23:54:49
Zitat
Original von masterflok
Was passiert eigentlich, wenn ich die Lastschrift storniere? Grundsätzlich habe ich ja Strom geliefert bekommen, wenn auch unwillendlich. Wie hoch ist den letzten Endes das Risiko, dass ich am Ende der Buhmann bin und empfindlich draufzahlen?

Ziemlich gering. FirstCon hat keinen Anspruch und zwar weder aus Bereicherungsrecht (arg § 814 BGB) noch aus Vertrag (weil Sie ja keinen abgeschlossen haben)

FirstCon liefert ohne Recht und Verpflichtung. Daher gibt es dafür keinen Vergütungsanspruch.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Energietourist am 11. Juli 2012, 09:53:14
@Neu-Genosse
glauben sie ernsthaft, dass es was Besonderes ist, so eine Klitsche wie die EGNW abzuwickeln?
Das wird jährlich 1000fach gemacht, was soll da erst der Insolvenzverwalter von Schlecker sagen.
Meine 100€ Einlage hab ich schon längst abgeschrieben, die seh ich nicht wieder, was ich aber will ist, das hier Licht ins Dunkle kommt. Leute, die natürlich Anteile von mehreren TSD Euro gezeichnet haben, die haben evtl. kein Interesee, dass die EGNW abgewickelt wird, das tut dann schon richtig weh! Da erscheinen dann auch schon manche Äusserungen in ganz anderem Licht.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: uwes am 12. Juli 2012, 11:03:26
...was ich aber will ist, das hier Licht ins Dunkle kommt.

Welches Licht, das Ihnen noch nicht die Erleuchtung brachte, meinen Sie denn? Es ist nahezu alles, was tatsächlich gesagt und mitgeteilt werden konnte, bereits gesagt und mitgeteilt worden. Vielleicht haben Sie das überlesen? Wiederholungen müssen sicher manchmal sein um die Erinnerungen aufzufrischen. I.d.R. sollte jedoch von den Betroffenen zu erwarten sein, dass sie das bereits Geschriebene gelesen haben, bevor die sich über angebliche Informationsdefizite beschweren. Also: Mein Gesprächsangebot steht. Aber ich wiederhole sicherlich hier nicht erneut für Sie, was schon mitgeteilt wurde.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 14. Juli 2012, 10:44:04
Das passt zwar nicht so genz hier rein, geht es ja nicht um Lastschriften der EGS sondern der FirstCon.

Die FirstCon hat anscheinend gemerkt, dass das mit den unautorisierten Lastschriften nicht so ganz einfach ist. Diese Fa. teilt jetzt den betroffenen Kunden mit, dass keine Lastschrift vorgenommen wird, man aber doch bitte die Beträge überweisen soll.

Ich kann nur hoffen, das auf diese Masche keiner reinfällt. Es bleibt doch dabei, es gibt keinen Liefervertrag mit mit EGNW-Mitgliedern und damit keinen Zahlungsanspruch. Wer sein Geld unbedingt loswerden will findet bestimmt einen besseren Weg.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 14. Juli 2012, 11:26:11
Via Post heute erhalten?
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 14. Juli 2012, 13:49:43
via Post und wieder versteckt sich die FirstCon hinter der EGNW als Absender
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 17. Juli 2012, 13:01:42
hallo,

jetzt mal ganz doof gefragt: durch wen sind seinerzeit die lastschriften eigentlich durchgefuehrt worden (im buchungstext steht ja energen oder egnw)? ich meine mich zu erinnern, dass diese aufgabe der dienstleister SH erledigt hat? demnach sind die LS ja immer durch den gleichen im auftrag unterschiedlicher genossenschaften durchgefuehrt worden.
oder liege ich da jetzt total falsch im denken?

gruesse,
buck-r
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 17. Juli 2012, 15:27:25
re hallo,
die Lastschriften gingen auf das Konto der EGS, als Empfänger ist, bei mir, Energen Sued EG angegeben.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 18. Juli 2012, 09:16:56
nun gut, dann schauen wir mal ob meine bank ohne mucken die LS zurueck bucht...
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Juli 2012, 11:30:52
Im Kundenbereich werden heutzutage aus Kostengründen vorwiegend Angestellte beschäftigt, die nur angelernt sind und keine Bankausbildung haben. Reicht ja auch, um den Kunden Versicherungen und risikoreiche Anlageprodukte aufzuschwatzen  ;). Erwarten Sie also nicht, dass es hier umfassende Auskünfte zur Rechtslage gibt. Lassen Sie sich nicht abwimmeln ! Manchmal sind die Leute einfach zu bequem, um die entsprechenden Buchungen herauszusuchen.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 18. Juli 2012, 13:24:26
naja.. ich denke das ist in erster linie eine haftungsfrage. die ls-ausfuehrende bank haftet ja in erster linie fuer die lastschrift (vom energen sued konto wird sie es sich aktuell wohl kaum zurueck holen koenne, da ich mal davon ausgehe, dass das insolvenzgericht das konto eingefroren hat). die bank haette allerdings auch die aufgabe gehabt, vor ausfuehren der lastschrift auf das vorliegen einer einzugsermaechtigung zu pruefen. nun ja.. ich lass mich ueberraschen, habe heute eine mail bekommen, dass man meinen auftrag bearbeitet.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 18. Juli 2012, 16:48:01
Gerade weil das eine Haftungsfrage ist, werden ja auch nur gute, zuverlässige und solvente Kunden zum Lastschriftverfahren zugelassen.
Wenn die Bank versäumt hat, das zu prüfen - dumm gelaufen !
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Leidensgenosse am 18. Juli 2012, 22:24:22
die ls-ausfuehrende bank haftet ja in erster linie fuer die lastschrift (vom energen sued konto wird sie es sich aktuell wohl kaum zurueck holen koenne, da ich mal davon ausgehe, dass das insolvenzgericht das konto eingefroren hat).

Nein, es ist genau umgekehrt! die Bank, von der abegbucht wurde (also unsere jeweilige Hausbank) bekommt das Geld innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist auf jeden Fall zurück und die Bank, die eingezogen hat muss zurück erstatten! Für diese Fälle hilft auch kein "einfrieren". Das ist ja das Risiko, das Banken tragen, die Lastschriften ausführen, wenn das Unternehmen hinterher pleite geht und keine Sicherheiten bestanden.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 18. Juli 2012, 23:26:47
... die Bank, von der abegbucht wurde (also unsere jeweilige Hausbank) bekommt das Geld innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist auf jeden Fall zurück und die Bank, die eingezogen hat muss zurück erstatten! Für diese Fälle hilft auch kein "einfrieren".

@Leidensgenosse, von welcher "gesetzlichen Widerspruchsfrist" sprechen Sie?

Bzgl. Rückgabe nicht autorisierter Lastschriften kenne ich nur die Vorgaben der EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie 2007/64
Zitat
Artikel 58 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.
   
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Leidensgenosse am 19. Juli 2012, 07:53:27
was ich zum Ausdruck bringen wollte: es ist nicht die Hausbank des Kunden, die das Problem hat, sondern die Hausbank der ENS! Die Bank der ENS muss nämlich das Geld wieder zurück buchen, auch wenn bei der ENS gar kein Geld mehr vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn das Konto der ENS bereits aufgelöst worden wäre. Deren Bank hat also das Problem.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 19. Juli 2012, 08:07:25
ja, das wollte ich eigentlich ausdruecken. sorry, wenn es missverstaenlich war. nun ja, aktuell habe ich noch kein feedback von meiner bank.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 23. Juli 2012, 17:43:56
als Zwischwenstand:
Ich habe zwischenzeitlich die Gutschrift von Mai bis Dez. von meiner Bank erhalten.

Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 25. Juli 2012, 09:14:47
... EU-Zahlungsverkehrsrichtlinie 2007/64
Zitat
Artikel 58 Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
Der Zahlungsdienstnutzer kann nur dann eine Korrektur durch den Zahlungsdienstleister erwirken, wenn er unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs, der zur Entstehung eines Anspruchs — einschließlich eines solchen nach Artikel 75 — geführt hat, jedoch spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung seinen Zahlungsdienstleister hiervon unterrichtet, es sei denn, der Zahlungsdienstleister hat, soweit anwendbar, die Angaben nach Maßgabe des Titels III zu dem betreffenden Zahlungsvorgang nicht mitgeteilt oder zugänglich gemacht.

Zufällig heute gefunden: Inhaltlich § 676b BGB wurde der vorstehende Artikel der EU-Richtlinie in nationales deutsches Recht umgesetzt.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 25. Juli 2012, 12:49:30
als Zwischwenstand:
Ich habe zwischenzeitlich die Gutschrift von Mai bis Dez. von meiner Bank erhalten.

glueckwunsch ;-) meine bank huellt sich noch in schweigen.. (ausser automatischer auftragsbestaetigung und einem hinweis, dass man es in die fachabteilung weiter gegeben hatte, kam noch nichts)
wann hatten sie ihren widerspruch eingereicht?

vg,
buck-r
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 25. Juli 2012, 16:14:46
Widerspruch am 9.7., am 20. noch einmal telef. erinnert, mit Hinweis auf die unverzügliche Gutschrift, und am gleichen Tag dann die Gutschrift.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 25. Juli 2012, 16:31:58
Nun ist jedoch die Frage, wie es mit denen, die die Lastschrift annuliert haben, weiter geht. Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?

Deshalb sollte man es sich gut überlegen die Lastschriften zu annulieren. Ohnehin sollten es nur diejenigen in Betracht ziehen, die signifikant zu hohe Abschläge entrichtet haben!
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Didakt am 25. Juli 2012, 17:14:30
von masterflok am: Heute um 16:31:58
Zitat
...die Lastschriften zu annulieren. Ohnehin sollten es nur diejenigen in Betracht ziehen, die signifikant zu hohe Abschläge entrichtet haben!

Zustimmung!
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Neu-Genosse am 25. Juli 2012, 17:33:28
@masterflok
ich denke eher, ich habe mir die Möglichkeit eröffnet den geschuldeten Betrag an die EGS zu zahlen. Diese Möglichkeit wurde mir seinerzeit bereits vom Vorstand der EGS eröffnet, indem dieser unautorisiert auf mein Konto zugegriffen hat. Was im übrigen durchaus strafbar sein dürfte.
Ein Jahr rückwirkend in die Grundversorgung geht ja wohl nicht.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 25. Juli 2012, 19:19:27
Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?
Was hat denn der Grundversorger damit zu tun ? Der hat doch nie Strom geliefert !
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 25. Juli 2012, 19:57:42
Nun ist jedoch die Frage, wie es mit denen, die die Lastschrift annuliert haben, weiter geht. Im schlimmsten Fall rechnet wohl der Grundversorger ab, und dass könnte möglicherweise wesentlich teurer werden als mit der Energen Süd. Ob das dann so klug war?

Genial, das ist die Rettung für EnerGenSüd: Die Genossenschaft lässt alle Einzugsbeträge zurückbuchen, dann rechnet der Grundversorger ab
und übernimmt sicherlich die Verbindlichkeiten der EGS, die ist aus dem Schneider und kann den Insolvenzantrag zurücknehmen.

Wieso hatte das bisher keiner von uns so klug erkannt ?   ;D
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: masterflok am 26. Juli 2012, 00:22:10
Was hat denn der Grundversorger damit zu tun ? Der hat doch nie Strom geliefert !
Das ist ja gerade die Frage: Kann nachträglich die Energielieferung annuliert werden? Wenn ja, dann würde ja notgedrungend der Grundversorger abrechnen müssen, und das kann er sehr wohl rückwirkend (Ersatzversorgung).

@ h'berger: Lesen bildet!
Nun ist jedoch die Frage
Ich habe lediglich gefragt, ob ein solches Szenario möglich wäre!

PS: Können Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer klugscheißern, provozieren und unerträglich nerven?  ::)
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 26. Juli 2012, 09:59:36
Off-Topic

@ h'berger: Lesen bildet!

PS: Können Sie eigentlich auch noch etwas anderes außer klugscheißern, provozieren und unerträglich nerven?  ::)

Junger Freund, vielleicht auch mal an die eigene Nase fassen oder in den Spiegel schauen ?
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 27. Juli 2012, 17:15:30
Das ist ja gerade die Frage: Kann nachträglich die Energielieferung annuliert werden? Wenn ja, dann würde ja notgedrungend der Grundversorger abrechnen müssen, und das kann er sehr wohl rückwirkend (Ersatzversorgung
Das wäre ja ein dolles Ding ! Der Versorger hat Schwierigkeiten beim Kassieren und anulliert mal eben schnell den Vertrag. Soll sich doch der Grundversorger damit herumschlagen. Der wird sich bedanken !
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: uwes am 28. Juli 2012, 14:50:35
Das betrifft auch Abbuchungen der FirstCon. Auch diese werden ohne Einzugsermächtigung ausgeführt. Die EGNW hatte keine Berechtigung, die erteilte Einzugsermächtigung an die FirstCon weiterzugeben.
Also alle Abbuchungen umgehend zurückbuchen lassen. Die FirstCon muss sich von jedem Kunden eine Erlaubnis holen, um auf das Konto zugreifen zu dürfen.
Sie haben recht und auch wieder nicht.
Richtig ist, dass es aus rechtlichen gründen nicht möglich ist, Einziehungsermächtigungen auf Dritte zu übertragen.
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Energietourist am 29. Juli 2012, 09:46:14
@uwes
meinen sie statt "weitergegeben" wäre verkauft das richtigere Wort?
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: userD0003 am 29. Juli 2012, 10:51:29
@uwes
meinen sie statt "weitergegeben" wäre verkauft das richtigere Wort?

@Energietourist,
"verkauft" ist sicherlich nicht richtig, dazu gehört wohl auch eine Gegenleistung. Der "ominöse Deal" mit den Ex-VS- und AR-Vorsitzenden
ist bzw. kommt jetzt ja auf den Prüfstand (siehe geschlossener Mitgliederbereich "Tagebuch").

Aber solch interne Angelegenheiten der Genossenschaft sollten bitte nicht mehr öffentlich diskutiert werden !
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 29. Juli 2012, 22:52:50
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: uwes am 30. Juli 2012, 00:24:54
Falsch ist m.W. nach, dass die EGNW irgendwelche Einziehungsermächtigungen "weitergegeben" hätte.
Richtig ist doch aber, dass die Daten über die Bankverbindungen der Kunden nur der EGNW bekannt waren und diese von dort (illegaler Weise) an die FirstCon gelangten.
Leider ist es richtig, dass die FirstCon über Daten der EGNW-Kunden verfügt. Es ist denjenigen, die das nicht akzeptieren wollen. der Weg zum Datenschutzbeauftragten anzuraten.
Hierhttp://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26310&article_id=88672&_psmand=48 (http://www.lfd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=26310&article_id=88672&_psmand=48) findet man den richtigen Ansprechpartner dafür.

P.S. Mit dem derzeitigen Vorstand hätte es das nicht gegeben.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Stromfraß am 04. November 2012, 11:23:42
Ich bin bei meinen Recherchen mehr zufällig auf diesen Thread gestoßen.
Leider gibt es seit Monaten hier keinen Beitrag mehr.
Da ich auch mal kurz "Kunde" bei FirstCon war (ich wurde seinerzeit aber von ProEnergie "vermittelt", interessiert mich das mit der Rückbuchung von Lastschriften. Mir wurde auch 1 Monatsbetrag per Lastschrift abgebucht. Nachdem ich dagegen vorgegangen bin, hat man mich gebeten, die künftigen Abschlagszahlungen selbst vorzunehmen, was ich allerdings ablehnte.
In einem anderen Thread steht geschrieben, dass "Kunden" der FirstCon, die trotz Sonderkündigung zu diesem Versorger "übergewechselt" wurden, gerichtlich dagegen vorgehen und keine Zahlungen vornehmen bzw. diese zurückfordern.
Was mich in diesem Zusammenhang interessiert: was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt?
Wenn das so einfach ist, dass man unkompliziert solche Rückbuchungen ohne Konsequenzen vornehmen kann, dann bin ich -ehlich gesagt- doch recht erstaunt. Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: khh am 04. November 2012, 13:17:26
... was ist bei denen passiert, die Rückbuchungen über ihre Bank veranlasst haben? Kam da keine Forderung von EnS bzw. FirstCon? Wurde nicht mit dem Eintreiben der Forderung über ein Inkassounternehmen gedroht bzw. beauftragt? ...

Der EnS-Insolvenzverwalter hat mir geschrieben – Zitat „... Hinsichtlich des Lastschriftwiderrufs weise ich darauf hin, dass Sie mit Ansprüchen von Seiten Ihrer Hausbank oder der Volksbank Ulm-Biberach rechnen müssen“. Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert!  ;)

Vielleicht erschließt sich damit auch eine Möglichkeit für EGNW-Mitglieder, die bis 30.09.11 Gaskunde und gleichzeitig bis 31.12.11 Stromkunde der EnW gewesen sein sollen: Wenn für Gas noch Abschlagsüberzahlungen bestehen, dann ist die 13-monatige Rückgabefrist für die nicht autorisierten Lastschriften zwar inzwischen überschritten, aber bei Strom kann man zumindest noch die Abbuchungen November und Dezember 2011 von der eigenen Bank zurückbuchen lassen und damit den voraussehbaren Schaden minimieren!  :)

Da FirstCon nicht Pleite zu sein scheint, werden solche Rückbuchungen selbstverständlich deren Bankkonto belastet.

@Stromfraß,
hätten Sie ein Problem, wenn FC die eine Rücklastschrift anmahnen würde, die nachfolgenden Abschlagsanforderungen haben Sie doch auch nicht bezahlt – oder ? 

Zitat
... Bisher habe ich noch nichts davon gehört, dass ein EVU seine Forderungen -egal ob berechtigt oder nicht- in den Wind schreibt, sondern diese notfalls gerichtlich eintreibt.

Doch, so etwas soll es geben  –  im Zusammenhang mit Zahlungskürzungen hat bei mir ein großer Versorger über Jahre und bis heute NICHTS unternommen.  :D

Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 04. November 2012, 18:49:17
Daraus ist wohl zu schließen, dass auch solche Rückbuchungen dem Bankkonto der EnS nicht ohne Zustimmung des IV belastet werden können und somit bei der Voba Ulm „hängen bleiben“. Fazit: Der IV berücksichtigt die Rücklastschriften nicht und die Voba kann keine Ansprüche geltend machen, da eine Einzugsermächtigung für die EnS nicht existiert.
Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Didakt am 05. November 2012, 17:04:42
Genau so ist es ! Die A...-Karte hat die Bank gezogen ! Ich weiss von Kunden, die Abbuchungen von fast 1.000 € zurückgegeben haben. Auf der Abrechnung des Insolvenzverwalters ist davon nichts zu sehen. Dort stehen die Abschläge, als wenn sie voll bezahlt worden wären. Es ist zu hoffen, das der Bankvorstand in Ulm eine D&O-Versicherung hat (und diese dann auch zahlt).

An anderer Stelle in diesem Unterforum ist in epischer Breite genug über die verzwickte Auseinandersetzung/Sachlage EGNW vs. EnerGen Süd mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert worden. Das reicht jetzt, darüber möchte ich mich hier nicht weiter auslassen. Jeder Betroffene kann daraus seine persönlichen Schlussfolgerungen ziehen.

Sehr erstaunt bin ich in diesem Zusammenhang über die vorstehende Äußerung von Herrn Guhl, wonach einzelne Kunden Rückbuchungen von ca. 1.000 EUR erfolgreich veranlasst haben. Es ist mir unerklärlich, wie es zu Abschlagsüberzahlungen oder möglicherweise Nachforderungen aus Jahresabschlussrechnungen in dieser Höhe kommen konnte, die in der Hauptsache naturgemäß dem Gasbezug zuzuordnen sind. Können Sie, Herr Guhl, das aus Ihren Erkenntnissen heraus begründen?

Hier nur mal beispielhaft ein wirklichkeitsgetreuer Abgleich für den Zeitraum April – Oktober (7 Monate) dieses Jahres für den Verbrauch in einem EFH bei monatlicher Abschlagszahlung Gas von 125 EUR.

Verbrauchskosten brutto = 386 EUR,
Abschlagszahlungen = 875 EUR,
Differenz = 489 EUR (Überzahlung im extremsten Fall, wenn zwischenzeitlich keine Abrechnung erfolgt ist, da sonst 1 Abschlag weniger zu entrichten gewesen wäre, da in der Regel 11 Abschläge/Jahr).

Sachstand daraus:
Folglich hat der besagte gute Gasverbraucher nun 1.000 € auf der Habenseite seines Girokontos und Energie bezogen, die nicht bezahlt wurde. Was nun, lieber Leser? Eine mehr oder weniger frappierende Situation, die kostenträchtige Folgen haben kann, wenn es z. B. zu einer Zahlungsklage kommt und dieser Betrag als gegenständlicher Streitwert angesetzt wird. Also Abwarten und Tee trinken und das Geld bis auf Weiteres auf der hohen Kante belassen oder vielleicht doch schnell noch die tatsächlich angefallenen Verbrauchskosten an den tatsächlichen Gaslieferanten entrichten und damit den Streitwert bei einer möglichen Auseinandersetzung reduzieren? Das ist eine klopfende Gewissensfrage!

Zu glauben, die VOBA Ulm ergibt sich ihrem Schicksal und unterlässt eine Geldeintreibung ‒ wie auch immer die aussehen mag ‒, ist wohl ein Trugschluss.

Oder Herr Pluta verzichtet auf ein Stück Insolvenzmasse? Der verfolgt die Fährte zum Geld hin sicher wie ein "Pluthund", und der hat die Mittel dafür in der Hand!

Insgesamt ein sch… Situation. Empfehlung: Mit juristischer Hilfe Schadensminderung betreiben!
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: khh am 05. November 2012, 17:37:44
Zu glauben, die VOBA Ulm ergibt sich ihrem Schicksal und unterlässt eine Geldeintreibung ‒ wie auch immer die aussehen mag ‒, ist wohl ein Trugschluss.

Tja, Bankgeschäfte beinhalten nun mal Risiken. Wenn man Kunden mit der Bonität einer EnS die Teilnahme am Lastschriftverfahren ermöglicht und sich nicht einmal überzeugt, ob überhaupt erteilte Einzugsermächtigungen vorliegen, dann wird man die Folgen aushalten müssen.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Christian Guhl am 05. November 2012, 18:11:18
Können Sie, Herr Guhl, das aus Ihren Erkenntnissen heraus begründen?
Aber klar doch ! Es handelt sich dabei größtenteils um Strombezug. Die betroffenen Kunden sind Landwirte, die den Strom für die Beregnungspumpen auf den Feldern benötigen. Logischerweise wird der nur im Sommer und bei Trockenheit verbraucht. Wenn nun der Vertrag im Herbst abgeschlossen wurde und bis zum Sommer jeden Monat Abschläge gezahlt wurden, ohne etwas zu verbrauchen, kommen da enorme Beträge zustande. Es geht hier um Jahresverbräuche zwischen 100.000 und 200.000 kwh. Die von mir angeführten 1.000 € sind da nur ein Bruchteil. Tatsächlich dürften Lastschriftrückgaben im fünfstelligen Bereich vorgekommen sein. Die 1.000 € sind ein Beispiel für einen im Mai abgeschlossenen Gasvertrag. Der mtl. Abschlag betrug 250€. Klar ist, es dürften eigentlich nur Lastschriftrückgaben in der Höhe der entstandenen Guthaben vorgenommen werden . Aber wer will das kontrollieren ? Die Bank, die ja bekanntlich den Schaden hat, kann nicht beurteilen, ob ein Guthaben bei der EGS besteht. Das ist auch vollkommen nebensächlich. Selbst wenn kein Guthaben entstanden ist, hätte die EGS nicht abbuchen dürfen. Wenn ein Kunde es also darauf anlegt und alle Lastschriften der letzten 13 Monate zurückgehen läßt, obwohl die Abschläge vollständig verbraucht wurden - ja, was dann ? An den Kunden wird sich die Bank nicht halten können, gegen ihn hat sie keine Forderung. Die Rücklastschriften weitergeben an die EGS geht auch nicht mehr. Der Insolvenzverwalter hat keine Veranlassung sich darum zu kümmern, er hat das Geld ja in der Insolvenzmasse. Dumm gelaufen !


[/quote]
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Didakt am 05. November 2012, 18:18:24
@ Christian Guhl

Danke, so dargestellt eine nachvollziehbare Sache.
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: buck-r am 07. Dezember 2012, 14:08:06
hallo forumsmitstreiter,

nun hat sich bei mir der gute RA pluta mit einer endabrechung aus angeblichen liefervertraegen fuer strom und gas im jahr 2011 gemeldet. als ich ihm darauf mitteilte, dass ich etwas verwundert sei, da ich die EGS ja nie zu lieferung beauftragt haette, bekam ich pampige post von der EGS selbst, mit der erklaerung, man haette die daten von der EGNW. auf nachfrage, in wie weit man mir die abtretung glaubhaft nachweisen kann, kam nun ein neuerliches schreiben vom RA pluta, dass es keiner nachweise bedarf, die daten von EGNW geliefert worden waren (wohlgemerkt ohne meine zustimmung!) und ich die energie ja verbraucht haette, somit muesste ich auch zahlen.
jetzt stellt sich mir die frage, in wie weit ich hier den "§ 241a BGB Unbestellte Leistungen" anwenden kann. laut BGB kann man die unbestellt zur verfuegung gestellten leistungen ge-/verbrauchen ohne das dies einer anerkennung des liefer-/kaufvertrages gleichkommt, demzufolge muss man sie auch nicht (an EGS) bezahlen.

wie seht ihr das?

gruesse,
buck-r
 
Titel: Re: EnerGen Süd und unautorisierte Lastschriften
Beitrag von: Didakt am 07. Dezember 2012, 15:37:13
@ buck-r

Wollen Sie tatsächlich den bereits hinlänglich abgehandelten Vertragstratsch erneut beleben?
Das ist nicht mehr zielführend.
Im folgenden Unterforum/Thread steht alles Wissenswerte, um sich selbst ein Bild von der vertrackten Situation machen zu können und seine eigenen Schlüsse daraus zu ziehen:
http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17139.0.html (http://forum.energienetz.de/index.php/topic,17139.0.html)