Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepolitik => Erneuerbare Energie => Thema gestartet von: Christian26 am 18. Juni 2012, 20:56:45
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Bei bestenden EEG Anlagen (z.B. PV Wechselrichtern) ist die Umrüstung der bisherigen 50,2 Hz Abschaltfrequenz geplant. Die Kosten für die über 300.000 PV Anlagen in Deutschland liegen nach Expertenmeinungen im dreistelligen Millionenbereich. Diese Kosten sollen wieder zum einen als Teil der EEG-Umlage und zum anderen Teil über die Netznutzungsentgelte auf den Strompreis umgelegt werden.
Im Klartext heißt dass, die Anlagenbetreiber kassieren die Vergütungen, die Unkosten für diese geplante Nachrüstung tragen die Stromverbraucher. Wo leben wir denn eigentlich?
Einerseits sind mit diesen Anlagen sehr hohe Renditen zu erzielen, die Unterhaltskosten dafür sollen andere übernehmen?
Was kommt als nächstes?
Defekte Wechselrichtern oder PV-Module bezahlt der Stromverbraucher über einen Solidaritätszuschlag für bedürftige PV Anlagenbetreiber. Wenn jemand eine gute Idee hat, gegen diesen Plan vorzugehen, bitte ich um Vorschläge.
Christian26
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Dass die Stromverbraucher das bezahlen sollen, ist eine Sauerei.
Allerdings sind diese kosten auch nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
Und zwar von den Netzbetreibern.
Diese Kosten sollten also allein die Netzbetreiber tragen und sollten sie nicht auf die Netzentgelte umlegen dürfen (das könnte die Netzagentur überwachen).
Das wäre die gerechte - die verursachergerechte Lösung in dieser Sache.
ciao,
sh
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@superhaase,
....... denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
das ist mal wieder der größte Schwachsinn von Ihnen und zeugt davon, dass Sie von der gesamten Technik, was das 50,2 Hz-Problem betrifft, keine Ahnung haben.
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Genau,
denn die Netzbetreiber betreiben die Wechselrichter, weil ja die Netzbetreiber die PV-Anlage errichtet haben.
Welch eine Logik, Pardon, das ist keine Logik, das ist schon Tragik.
NN
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Meinung im BBH- Blog (http://www.derenergieblog.de/alle-themen/energie/nachrustungspflicht-fur-photovoltaikanlagen-der-falsche-adressat/#more-6795)
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Original von Cremer
@superhaase,
....... denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden, sie ist ihnen aber wider technischer Vernunft aufgezwungen worden.
das ist mal wieder der größte Schwachsinn von Ihnen und zeugt davon, dass Sie von der gesamten Technik, was das 50,2 Hz-Problem betrifft, keine Ahnung haben.
Könnten Sie das bitte konkretisieren, statt hier nur rumzunölen?
Was genau ist falsch an meiner Darstellung?
@Netznutzer = Netzbetreiber:
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.
Man muss schon sagen, das war eine für jeden unterdurchschnittlichen Fachmann leicht erkennbare Dummheit.
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
ciao,
sh
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Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!
Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.
Also, pesten Sie los.
Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,
NN
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Original von Netznutzer
Daher haben diesen Murks die Netzbeteiber zu verantworten und sollten auch finanziell dafür gerade stehen und diese Kosten nicht abwälzen dürfen.
Genauso ist es, @ Superhaase, und vergessen Sie nicht, wenn jemand erschossen wird, dann liegt\'s an der Pistole, also muss der Knarrenhersteller ran, natürlich beim Messer ebenso, andere Beispiele will ich hier erst gar nicht nennen. Es war ja auch 1998 so, dass die 35 GW PV-Leistung da waren, Sie sind schön in Weiden aufgestanden, und zack, alles war da. Fertig!
Wie immer, sind Sie mit Ihrem Ausfluss bei der Jämmerlichkeit angekommen. Ich gönne Ihnen, ebenfalls wie immer, den Schlussabschnitt, wo Sie sich mal wieder rechtfertigen, wie klug und richtig das alles so ist, was Sie hier verzapfen, und dass das 11. Gebot hiess, es darf keine Meinung neben der von Superhaase geben, dieses es aber leider nicht bis in die Neuzeit geschafft hat, und natürlich auch wie dumm die Welt um Sie herum ist.
Also, pesten Sie los.
Gruß nach Weiden, wo die Sonne ewig lacht,
NN
@Netzbetreiber:
Sie sind wohl sehr getroffen in dieser Sache und sich Ihrer Schuld als (Angestellter bei einem) Netzbeteiber bewusst?
Da Sie wie so oft nichts Sachliches vorzubringen haben, werden Sie persönlich beleidigend und schwurbeln dummes Zeug.
Weiter so, damit verbessern Sie Ihr Ansehen und Ihre Glaubwürdigkeit hier enorm. :D
Gruß in die Netzbetreiber-Amtsstube,
sh
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Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik (http://www.sfv.de/pdf/SFVSolarabschaltungpdf.pdf)
In der gesamten Zeit von 2005 bis April 2010 wurden in Deutschland PV-Anlagen mit dem entsprechenden technischen
Mangel installiert, weil die Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 einen Fehler aufwies. Alle PV-Anlagen mussten gemäß den technischen Normen seit 2005 mit einer Vorrichtung ausgestattet werden, die die PV-Anlage unverzüglich vom Stromnetz trennt, wenn die Frequenz des europäischen Verbundnetzes UCTE den Wert 50,2 Hertz überschreitet. Jene Installation ist dem Anliegen der Verteilnetzbetreiber (VNB) geschuldet, im Falle einer Ersatzversorgung mit Notstromaggregaten eine unkontrollierte Einspeisung dezentraler Erzeugungsanlagen (DEA) zu verhindern.
(...)
Spätestens seit Mai 2009 ist die Problematik um die Gefährdung der Netzstabilität durch die massenweise Abschaltung von PV-Anlagen bei Erreichen einer Netzfrequenz von 50,2 Hz allgemein bekannt. Ein DKE-Schnellverfahren zur
Änderung der VDE 0126-1-1 (oder auch eine gesetzliche Klarstellung) wurde jedoch seinerzeit nicht eingeleitet. Unabhängig davon war auch vor 2009 die Problematik wohl bereits grundsätzlich erkennbar: Dass langfristig die erneuerbaren Energien den Großteil – oder sogar 100 % – der Stromversorgung übernehmen sollten und dementsprechend eine automatische Abschaltvorrichtung die Netzstabilität spätestens mittelfristig gefährden musste, erschloss sich bereits seit längerem dem objektiven Betrachter.
(...)
VI. Gesamtergebnis
Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. Würde der Gesetzgeber die Regelung trotzdem erlassen, wäre er im Wege des Primärrechtsschutzes einer Verwerfung seiner Regelung vor dem BVerfG ausgesetzt. Zu dieser muss es kommen, da andernfalls ein Amtshaftungsanspruch gegeben wäre bzw. die Grundsätze der ausgleichspflichtigen Inhaltsbestimmung des Eigentums greifen müssten. Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der
Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
Hervorh durch Wolfgang_AW
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Original von Wolfgang_AW
Rechtsgutachten Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik
Nach alledem ergibt sich folgender Gesamtbefund: Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die geplante PV-Neuregelung – die auf eine Sicherung der künftigen Netzstabilität auch unter ungünstigen Bedingungen abzielt – kostenmäßig nicht den Betreibern von PV-Altanlagen anzulasten. Dies ergibt sich aus Art. 14, 12 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 2, 2 Abs. 1 GG. .... Tragend für dieses Ergebnis sind insbesondere der Vertrauensschutz- und der Verursachergedanke im Rahmen des Eigentumsgrundrechts in Verbindung mit den tatsächlichen Gegebenheiten der vom Gesetzgeber angestrebten Neuregelung.
So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
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Original von PLUS
Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
Der Professor sag doch eindeutig:
Verursacherprinzip. Die Netzbetreiber sollen das tragen.
Es sagt mit keinem Wort, dass die Kosten am Ende wieder die Verbraucher bezahlen sollen.
Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.
Die Fakten bzgl. der von den Netzbetreibern durchgesetzten fehlerhaften Norm sind ja nun mal da und seit langem bekannt.
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Original von superhaase
Auch wenn dieses Gutachten vom Solarförderverein initiiert war, so wäre es doch zunächst mal inhaltlich anzugreifen, wenn man anderer Meinung ist.
@supehaase, dass dieses Gutachten aus der Solaristenecke stammt ist bei diesem ideologisch gefärbten starken Tobak nicht zu übersehen - Auszug-:
Zu bedenken ist dabei auch, dass eine Regelung zu Lasten der PV-Anlagenbetreiber auch anderen (letztlich nämlich allen Menschen) schadet, indem solche Regelungen eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu untergraben drohen. Jene wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Markteinführung der erneuerbaren Energien, wie bereits Erwähnung fand, ist nämlich das Vertrauen auf künftiger Erneuerbare-Energien-Anlagenbauer in die Verlässlichkeit der finanziellen Anreize zum Bau solcher Anlagen.
Genau jenes Vertrauen wird durch Regelungen, die in ersichtlich unbilliger Weise den Anlagenbetreibern Kosten auferlegen, nachdrücklich erschüttert. In diesem Zusammenhang ist auch an die bereits gewonnene Erkenntnis zu erinnern, dass die Klima- und Energiewende nicht im Belieben der öffentlichen Gewalt steht, sondern angesichts der sonst drohenden drastischen Folgen für die Menschheit zu einer grundrechtlichen Verpflichtung verfestigt ist.
Was soll man da noch angreifen? Es geht doch um PV-Strom oder? Von Markt keine Spur, Kosten ohne Ende und wer bezahlt?! Es gibt auch noch ein Vertrauen der Verbraucher, das schon mehr als beschädigt ist. Gerade Verbrauchern werden in ersichtlich unbilliger Weise Kosten auferlegt, die das Vertrauen in diese Energiepolitik nachdrücklich erschüttert. Verbraucher sollten erkennen, es ist ein parteiisches Lobby-Gutachten, mehr nicht. [/list]
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Original von PLUS
So so, ein Rechtsgutachten im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. . @Wolfgang_AW, da wir hier bei den Energieverbrauchern sind, haben Sie auch ein Rechtsgutachten aus deren Sicht. Gibt es für den beauftragten Professor nach dem GG keine Bedenken, die Kosten am Ende wieder dem gemeinen Verbraucher anzulasten? Das haben ihn die Solaristen offensichtlich nicht gefragt.
Geregelt wird das Problem nicht durch ein Rechtsgutachten, das zeigt nur die Problematik auf, sondern durch die Politik!
Wie man liest werden die Kosten der Nachrüstung, ausgenommen Kleinanlagenbetreiber < 10kwp, je zur Hälfte auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage überwälzt.
Ob diese Überwälzung rechtlich angreifbar ist, kann ich Ihnen nicht sagen. Die Prüfung wäre ein Fall für die Verbraucherzentralen.
Nach meinem Dafürhalten müßte, auch nach dem Rechtsgutachten, der Bund die Kosten tragen.
Folgende Kosten werden in der Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012 (http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2012/0257_2D12.pdf) veranschlagt:
Die Kosten der Nachrüstung an den Wechselrichtern der entsprechenden Anlagen werden auf 170 Millionen Euro geschätzt zuzüglich administrativer Kosten bei den Betreibern von Verteilernetzen in Höhe von ca. 20 Millionen Euro. Die Kosten werden je zur Hälfte über die Netzentgelte und die EEGUmlage
gewälzt. Dies bedeutet einen Anstieg der Netzentgelte für die Dauer des Nachrüstungsprozesses (drei Jahre) um durchschnittlich 0,0065 Cent pro Kilowattstunde, die EEG-Umlage wird sich in dem gleichen Zeitraum um 0,008 Cent pro Kilowattstunde erhöhen; beide Erhöhungen werden von den Stromverbrauchern getragen. Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Ausbreitung von PV-Anlagen ist mit einem unterschiedlichen Anstieg der Netzentgelte zu rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Bundesdrucksache 257/12 (Verordnung) vom 04.05.2012 (http://www.umwelt-online.de/PDFBR/2012/0257_2D12.pdf)
Bei der Übernahme der Kosten gäbe es die Alternative, dass die Betreiber von PV-Anlagen selbst die Kosten für die Nachrüstung tragen. Nach dieser Lösung würde der Betreiber von PV-Anlagen zur Nachrüstung verpflichtet. Der oben beschriebene administrative Aufwand läge somit größtenteils ebenfalls bei den Betreibern von PV-Anlagen. Die Betreiber von Verteilernetzen wären dann lediglich verpflichtet, die Betreiber von PV-Anlagen zur Umrüstung aufzufordern und zu kontrollieren. Mit dieser Variante würde zwar eine zusätzliche Kostenbelastung für den einzelnen Stromkunden entfallen (keine Wälzung über Netzentgelte/EEG-Umlage), der Nachrüstungsprozess würde sich jedoch mit einer hohen Wahrscheinlichkeit entscheidend verzögern, da zahlreiche Betreiber von PV-Anlagen die Nachrüstung auf eigene Kosten zunächst verweigern würden. Da die Lösung des 50,2-Hertz-Problems, das inzwischen europäische Aufmerksamkeit erlangt hat, zur Gewährleistung der Systemstabilität schnellstmöglich geboten ist, ist eine Umsetzungsmöglichkeit erforderlich, die eine Nachrüstung ohne Verzögerung garantiert.
Da hat sich wohl jemand vor Klagen gefürchtet ;-)
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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An das Verursacherprinzip denken die Herren im Bundesrat offenbar gar nicht.
Verursacher sind wohl die Netzbetreiber, die den maßgeblichen Einfluss auf die Normungsgremien hatten und haben.
Oder werden die Vorlagen im Bundesrat auch von den Energiekonzernen oder den Netzbetreibern geschrieben und dort nur abgenickt?
Sowas soll ja in Berlin schon vorgekommen sein - zumindest in anderen Gremien ... :P
Die Netzbetreiber müssen m.E. die Kosten den PV-Betreibern erstatten und sollten sie nicht auf die Stromverbraucher abwälzen dürfen.
Das lässt sich mit dem Gutachten des Professors gut begründen.
Aber es liegt eigentlich auch so für jedes logisch denkende Wesen auf der Hand.
Es wäre nun an den Verbraucherverbänden, gegen diese Kostenwälzung der 50,2Hz-Nachrüstung über EEG und Netzentgelte vorzugehen. Zum Beispiel mit einer Klage?
Das oben verlinkte Gutachten des Professors wäre dafür schon mal eine erste Grundlage.
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Original von superhaase
An das Verursacherprinzip denken die Herren im Bundesrat offenbar gar nicht.
Das angeführte Rechtsgutachten sieht m.E. nicht die Netzbetreiber sondern den Bund in der Pflicht, da er die \"Oberaufsicht\" über die Normierungen hat und den Fehler in der Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 zugelassen/nicht verhindert hat.
Rechtsgutachten
- 5. Der Staat muss für den seinerzeitigen Fehler der – als Sachverständige in staatliche Entscheidungen über die Normverweisung der §§ 7 Abs. 2 EEG, 49 Abs. 1 EnWG einbezogenen – VDE-Normungsgremien einstehen, welche nicht rechtzeitig erkannt haben, dass das nunmehr für regelungsbedürftig erachtete Problem mit der Netzstabilität besteht.
- 6. Daneben bestehen Bedenken, ob die Neuregelung – wie offenbar geplant – im Wege einer bloßen Verordnung gemäß § 12 Abs. 3a EnWG (anstelle eines Parlamentsgesetzes) verabschiedet werden darf.
(...) III. „Staatliches“ Tun oder Unterlassen im Falle der Beteiligung von Normungsgremien
Im Sinne des Gesagten ist nun zu klären, ob die für die PV-Anlagenbetreiber belastende Neuregelung auf ein „staatliches“ Tun (oder ggf. auch ein pflichtwidriges staatliches Unterlassen) zurückgeht. Dieses Merkmal wirft vorliegend das Problem auf, dass die Neuregelung im Kern durch ein – nach den einleitenden Tatsachendarlegungen – erkennbar nicht sachgemäßes Arbeiten von Normungsgremien, hier im Rahmen des VDE, zurückzuführen ist. Die Frage staatlicher Haftung für eine fehlerhafte Arbeit von Normungsgremien steht damit im Raum.25 Denn das Problem für die PV-Anlagenbetreiber resultiert ja nicht einfach aus der geplanten Neuregelung, sondern erst daraus, dass vorher eine andere (VDE-)Regelung bestand und die Divergenz jener beiden Regelungen nunmehr eine Solaranlagen-Nachrüstung erforderlich macht.
Die VDE-Normungsgremien als solche sind keine staatliche Einrichtung, sondern vielmehr ein privates Gremium der Normsetzung. Freilich ist die Bezeichnung als „privat“ im Falle von Normungsgremien sehr oft irreführend. Dies gilt nicht nur deshalb, weil de facto die Bürger im Wirtschaftsverkehr meist faktisch keine freie Wahl darüber haben, ob sie sich jenen technischen Normierungen beugen. Mehr noch: Häufig nehmen staatliche Gesetze explizit auf private technische Normierungen Bezug und machen diesen privaten Sachverstand damit explizit oder zumindest weitgehend allgemeinverbindlich. Dann aber liegt eben doch ein staatliches Handeln vor, und zwar in Gestalt der Bezugnahme auf Sachverständigenwissen. Genau so liegen die Dinge im vorliegenden Fall.
Dass die Anlagenbetreiber keine Möglichkeit hatten, die von den VDERichtlinien geforderte 50,2-Hz-Abschalteinrichtung wegzulassen, ergibt sich nämlich aus rechtlichen respektive staatlichen Vorgaben: Nach §§ 7 Abs. 2 EEG, 49 Abs. 1 S. 1 EnWG sind PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, für die technische Sicherheit ihrer Anlagen zu sorgen. Dabei gibt § 49 Abs. 1 S. 2 EnWG einen Bezug auf – wie vorliegend einschlägig – VDE-Richtlinien vor26, womit der Gesetzgeber sich deren Vorgaben (für den Regelfall) zu eigen macht. Also ist im vorliegend zu begutachtenden Fall ein staatliches Handeln gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.
Gruß
NN
Wenn hier tatsächlich Mittel über den Anlagenbetreiber fließen, dann heben sich Ertrag und Aufwand auf. Es entsteht insgesamt dadurch kein Gewinn für den Anlagenbetreiber, wie hier dem oberflächlichen Leser weisgemacht werden soll. Zahlt der Netzbeteiber direkt den ausführenden Fachbetrieb, so gibt es keine Einnahmen und Ausgaben beim Anlagenbetreiber.
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Original von Netznutzer
Wir wollen hoffen, dass unsere lieben Solaristen nicht vergessen, diese Einnahmen in der Steuererklärung als Ertrag aufzunehmen, denn im Umkehrschluss wäre dies ein Aufwand geworden, der ertragsmindernd verbucht worden wäre. So bekommt die Öffentlichkeit wenigstens einen Teil des Aufwands erstattet, der über Umlage und Netzentgelte ihr aufgebürdet wird.
Gruß
NN
Wo sehen Sie bei dem einzelnen PV-Anlagenbetreiber Einnahmen in Bezug auf das Nach-/Umrüsten der Wechselrichter?
Die Kosten laufen bei den Netzbetreibern auf und werden über die Netzentgelte bzw EEG-Umlage gedeckt.
Mit freundlcihen Grüßen
Wolfgang_AW
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Original von Wolfgang_AW
Das angeführte Rechtsgutachten sieht m.E. nicht die Netzbetreiber sondern den Bund in der Pflicht, da er die \"Oberaufsicht\" über die Normierungen hat und den Fehler in der Norm VDE V 0126-1-1:2006-02 zugelassen/nicht verhindert hat.
Immerhin weist das Gutachten darauf hin, dass die Netzbetreiber den diskutierten Passus in der Norm durchgesetzt haben - trotz des wohl vorhandenen Fachwissens und der bekannten Planung, die PV-Leistung in Deutschland in Laufe der Jahre immer weiter zu erhöhen.
Ich sehe hier in erster Linie die Netzbetreiber in der Haftung, und erst in zweiter Linie den Staat als \"Oberaufsicht\" über die von den Netzbetreibern zu dem Fehler gedrängten Normungsgremien.
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Original von Wolfgang_AW
Die Kosten laufen bei den Netzbetreibern auf und werden über die Netzentgelte bzw EEG-Umlage gedeckt.
Ja, so läuft das in aller Regel in unserer sonnigen Lobbyistenrepublik. Wenn da schon mal was läuft, dann sind es die Kosten und Schäden dieser Energiepolitik die immer bei den Verbrauchern auflaufen.
Es gibt leider nur wenige Verbrauchervertreter, die hier die Interessen der Verbraucher erkennbar und nachhaltig vertreten.
Hier ein Beispiel aus dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 68. Sitzung, 21. März 2012 (zum unmittelbaren Thema siehe letzter Abschnitt):
SV Dr. Holger Krawinkel (vzbv): Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Die Sitzungen im Umweltausschuss zu dem Thema haben inzwischen Tradition. Ich habe vor, folgende Punkte noch einmal mündlich vorzutragen. Einmal möchte ich gerne erinnern, die Frau Bundeskanzlerin hat im vergangenen Jahr vor dem Bundestag sozusagen ein Versprechen abgegeben, dass die EEG-Umlage nicht über 3,5 Cent pro kWh steigt. Wir sind dieses Jahr schon leicht darüber und ich denke, dass das, was sie jetzt hier vorgeschlagen haben, seitens der Bundesregierung, zumindest dem Ziel ein Stück weit näher kommt, das wird nicht ganz erreicht werden. Aber dennoch geht es in die richtige Richtung. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder deutlich stärkere Absenkungen der PV-Vergütungen gefordert, als dann tatsächlich hinterher umgesetzt wurden. Wir fürchten, dass es diesmal auch so sein wird. Wir hatten vorgeschlagen: 10 Cent für größere Anlagen, 15 Cent für kleinere Anlagen. Wenn ich das ganze Paket zusammennehme, dann werden wir zumindest Ende des Jahres fast in der Nähe dieser Forderung für Aufdachanlagen sein - für die Großflächenanlagen nicht ganz. Aber ich denke, das würde sich noch in dem Rahmen bewegen, der auch was die Verbaucherbelastung betrifft, einigermaßen verträglich wäre.
Ich habe in den letzten Wochen sehr intensiv, auch mit einigen Anwesenden, Vertretern der Solarwirtschaft, gesprochen. Interessanterweise sind wir in unseren Gesprächen praktisch bei fast allen Punkten einer Meinung gewesen und finden das Paket insgesamt übereinstimmend, durchaus tragbar, sodass es nicht zu dem Ende der Solarenergie führen wird. Nur in einem Punkt, da können wir gleich im weiteren Verlauf noch einmal darauf eingehen, bei den Freiflächen, haben wir keinen Konsens erzielt. Aber ich habe gerade gestern gelesen, dass die Modulpreise im Laufe des Jahres noch einmal etwa um 30 Prozent sinken sollen. Dann dürfte natürlich auch dieses Segment weiterhin auskömmliche Renditen abwerfen.
Zu der Frage der sogenannten Marktintegration haben wir folgende Position: Wir hätten uns natürlich lieber gewünscht, dass es eine einmalige Absenkung gibt, ohne ein weiteres Instrument. Aber ich denke, das hat durchaus auch Perspektiven. Man muss allerdings sehen, dass dadurch, dass für viele Verbrauchsgruppen die Einspeisevergütung jetzt unter den Bezugspreis sinkt, es natürlich sehr attraktiv ist, den Eigenanteil sehr stark zu erhöhen. Wir hatten, ich glaube, das war die Anhörung bei den Kollegen von der FDP-Fraktion, einen Vortrag gehört, der deutlich gemacht hat, dass alleine im mittleren Segment bei den gewerblichen Anlagen im Bereich von mehreren Hundert kW etwa 2 GW, möglicherweise sogar ohne jede Förderung laufen, weil der Eigenbedarf sozusagen die Anlagen wirtschaftlich trägt. Ich denke, das muss beobachtet werden. Ich sehe gewisse Probleme, was die Grid-Parity, die Netzparität, angeht. Das ist heute nicht Gegenstand des Verfahrens, aber ich möchte einmal darauf aufmerksam machen. Sie haben natürlich in einer gewissen Weise da so eine Art parasitäres System, weil Sie die Netzentgelte sozusagen sozialisieren - die Energiesteuer und die Konzessionsabgabe beispielsweise. Ich bin einmal gespannt, wann es den kommunalen Spitzenverbänden und auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auffällt. Weil da wird es sicher irgendwelche Lösungen geben, die sozusagen das Steueraufkommen einigermaßen stabil halten.
Bei den Netzen ist klar, da werden wir sicher sehen, dass die Netzbetreiber über kurz oder lang ihre Netzentgelte auf leistungsbezogene Tarife umstellen. Was ja auch sinnvoll ist. Das heißt, meine Erwartung ist, dass wir mit dem, was jetzt hier vorgeschlagen ist, in wenigen Jahren sozusagen aus dem EEG rausgehen, was die Solarenergie angeht, aber andere Probleme sozusagen noch lösen müssen. Zu der Frage des berüchtigten § 64 h des Gesetzentwurfs, dieser Verordnungsermächtigung, da ist meines Erachtens sozusagen der Anlass falsch. Mir ging es weniger darum, sozusagen die Mängel hier zu steuern, sondern viel mehr Eingriffsmöglichkeiten zu haben, wenn die Modulpreise oder andere Kosten noch einmal deutlicher als bisher erwartet absinken, was in den letzten Jahren immer der Fall war, geradezu regelmäßig. Wir hatten ohnehin vorgeschlagen, zu überlegen, ob die Festlegung der Vergütung, aber nicht nur für Photovoltaik, sondern für alle erneuerbaren Energien, nicht besser bei einer Behörde, vergleichbar der Bundesnetzagentur, aufgehoben wäre, die dann im klaren Rahmen vorgegeben bekommt - einerseits die Menge, also 30, 40, 50 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien, aber andererseits auch einen Finanzrahmen, in dem sie sich dann bewegt. Und das ist dann eine Sache des Bundestages, das zu beschließen. Dann hat die Behörde wie die Bundesnetzagentur eine Feststellungskompetenz.
Ein letzter Punkt: Die Frage der 50,2 Hz-Problematik. Das sehe ich wie meine Vorrednerin, SV Dr. Maren Hille (BDEW), das sollte verursachergerecht geregelt werden und nicht zu Lasten Dritter. Ich finde, das ist meines Erachtens nicht für die anderen Verbraucher vertretbar, wenn hier die Kosten anteilig auf die Netzentgelte und auf die EEG Umlage verteilt werden, sondern das sollten dann doch bitte auch die Betreiber finanzieren. Ich denke, nach allem was wir wissen, sind die Renditen in der Vergangenheit mehr als auskömmlich gewesen, sodass eine solche Finanzierung durchaus zumutbar ist. Vielen Dank.
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Der Herr Krawinkel hat halt keine Ahnung vom 50,2Hz-Problem, sonst würde er nicht unterstellen, die PV-Betreiber wären hier die Verursacher.
Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren, obwohl jedem Fachmann klar war, dass das bei zunehmender PV-Leistung die Versorgungssicherheit gefährden wird.
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Was mir bislang fehlt ist ein Hinweis darauf, wie die anfallenden Kosten/der Preis der Umrüstung gefunden und kontrolliert werden. Der Gesetzgeber hat ja nur einen Plafond von 170 Mio eingezogen.
Wenn man sich so durch die Problematik liest, stößt man u.a. auf einen Kostenrahmen von ~ 120,00 bis ~ 300,00 Euro für eine Umrüstung (Firmwareupdate/Kennlinienänderung etc nicht Wechselrichteraustausch).
Die Rede ist weiter von ~ 315.000 betroffenen Anlagen.
170.000.000 ./. 315.000 = ~ 550,00 Euro
Wie soll denn verhindert werden, dass einfach mal so die 550 Euronen abgezogen werden, obwohl diese möglw. gar nicht entstanden sind?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang_AW
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@superhaase,
Sie haben ja überhaupt keine Ahnung und schwatzen nur dumm daher, siehe:
Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren
und hier:
...nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden...
und hier:
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.
Einfach strukturierte Leute wie Sie kann man einfach nicht helfen. :]
Lesen Sie 3 mal langsam und laut den Beitrag \"Das 50,2 Hz Problem, Systemverhalten bei spontanem Leistungsungleichgewicht, von Eckhard Grebe, Berlin 19.1.2011, BMWI Gesprächsplattform \"Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit\" \", vielleicht verstehen Sie es dann. :]
hier der Link
http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/50-2-hz.aspx
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Original von Cremer
@superhaase,
Sie haben ja überhaupt keine Ahnung und schwatzen nur dumm daher, siehe:
Wie inzwischen bekannt ist, sind die Verursacher die Netzbetreiber und das Normierungegremium, die die PV-Betreiber dazu gezwungen haben Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren
und hier:
...nicht den PV-Betreibern anzulasten, denn die hätten diese unsinnige 50,2 Hz Regel von Anfang an gerne vermieden...
und hier:
Nein, Betreiben und Errichten tun die Netzbeteiber die PV-Anlagen nicht, aber die Netzbetreiber haben diese dumme 50,2 Hz Regel erdacht und durchgesetzt, weil sie zu dämlich waren, sich vorzustellen, dass die PV jemals große Leistungen ins Netz einspeisen wird.
Einfach strukturierte Leute wie Sie kann man einfach nicht helfen. :]
Lesen Sie 3 mal langsam und laut den Beitrag \"Das 50,2 Hz Problem, Systemverhalten bei spontanem Leistungsungleichgewicht, von Eckhard Grebe, Berlin 19.1.2011, BMWI Gesprächsplattform \"Zukunftsfähige Netze und Systemsicherheit\" \", vielleicht verstehen Sie es dann. :]
hier der Link
http://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tab/seiten/50-2-hz.aspx
@Cremer:
Halten Sie mal bitte den Ball flach!
Wenn hier jemand dumm und dreist daherschwatzt, dann sind das wohl Sie. :P
Ich kenne das von Ihnen verlinkte Papier bereits seit längerem und auch die technischen Zusammenhänge des 50,2Hz-Problems sind mir bekannt.
Sie haben offenbar selbst das von Ihnen verlinkte Papier nicht gelesen, sonst hätten Sie erkannt, dass dessen Inhalt meinen (von Ihnen als dumm bezeichneten) Aussagen nicht entgegensteht.
Sagen Sie doch erst einmal mit klar verständlichen Worten, was genau an meinen Aussagen falsch sein soll.
Erst wenn Sie diese geistige Leistung hier vollbracht haben, kann man mit Ihnen hier wieder sachlich diskutieren.
Ihre bisherigen Beiträge sind nur dummdreiste Beleidigungen.
ciao,
sh
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@ Wolfgang_AW
Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.
Gruß
NN
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@Cremer/superhaase
Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.
@superhaase
Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!
Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.
Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage auf deren restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!
Diese notwendigen Kosten entstehen, um die Anlagen in das bestehende System sicher zu integrieren bzw. das bestehende System nicht zu gefährden.
Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen Nutzen stiften.
Man kann den merit-order- Effekt ins Feld führen wie man will, wenn dadurch bewirkte geringere Börsenpreise sich wiederum nur durch steigende EEG- Umlage beim Verbraucher auswirken. Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.
Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.
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Original von RR-E-ft
@Cremer/superhaase
Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.
Dann sollten Sie den Herrn Cremer mal ernsthaft verwarnen, es ist nicht das erste Mal, dass er andere ohne Veranlassung als \"einfach strukturiert\" herabwürdigt.
Ich hab seine Herabwürdigungen nur zurückgewiesen.
@superhaase
Was soll den so unzutreffend an der Einschätzung von Dr. Krawinkel (vzbv) sein, dass - nach allem was wir wissen- die Anlagenbetreiber, die regelmäßig hohe Renditen einfahren, diese wohl unzweifelhaft notwendigen Kosten schultern können sollten und es ihnen auch zumutbar wäre.
Was machen diese Zusatzkosten denn verteilt über die Nutzungsdauer solcher Anlagen überhaupt aus?!
Sie selbst bemühen wohl gern das Argument, diese Anlagen würden über den Förderzeitraum von 20 Jahren hinaus weiter wirtschaftlich genutzt.
Verteilt man diese Zusatzkosten pro Anlage auf deren restliche wirtschaftliche Nutzungsdauer, so soll dies den Anlagenbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar sein? Ernsthaft?!
Da haben nun Sie nicht richtig gelesen.
Ich habe mit keinem Wort gesagt, dass diese unzweifelhaft notwendigen Nachrüstkosten den PV-Anlagenbetreibern wirtschatlich nicht zumutbar wären.
Ich habe gesagt, dass der Herr Krawinkel unzutreffend behauptet, die PV-Anlangenbetreiber wären die Verursacher dieser Kosten.
Die Verursacher sind wohl zweifelsfrei die Netzbetreiber.
Und es soll das Verursacherprinzip gelten, also sollen die Netzbeteiber für diese Kosten aufkommen.
Oder wollen Sie nun behaupten, diese Nachrüstkosten wären den Netzbetreibern wirtschaftlich nicht zumutbar? ;)
Die Akzeptanz schwindet jedenfalls zunehmend, wenn den übrigen Verbrauchern, sei es über Netzentgelte oder EEG- Umlage zusätzliche finanzielle Belastungen aufgebürdet werden, für Anlagen, die ihnen selbst nicht unmittelbar einen ädäquaten wirtschaftlichen Nutzen stiften.
Eben genau deswegen habe ich kritisiert, dass diese Kosten auf die Verbraucher abgewälzt werden sollen.
Man wird bei der EEG- Förderung, insbesondere der Photovoltaik, wohl zunehmend in eine Gerechtigkeitsdebatte gelangen.
Als Verbraucher, der keine solche Anlage betreibt, gewinnt man leicht den Eindruck, dass einem dann, wenn man den kleinen Finger reicht (EEG- Förderung), irgendwie doch die ganze Hand abgerissen wird. Natürlich hinkt auch dieser Vergleich bzw. die Metapher, weil die EEG- Förderung für PV nun mal längst keinen \"kleinen Finger\" mehr bedeuten kann. Dafür hat das Fördervolumen wohl längst Dimensionen erreicht, die am gutmeinenden Anfang so wohl nicht absehbar waren.
Das ist wiederum ein anderes Thema, das wir auch schon in anderen Threads ergiebig diskutiert haben. Wir sollten diese Diskussion hier zu diesem Thema \"50,2Hz-Nachrüstkosten\" nicht noch einmal durchkauen, da gibts in vielen anderen Threads schon mehrfach die allseits bekannten Argumente für oder wider die PV-Förderung nachzulesen.
Original von Netznutzer:
Der Anlagenbetreiber bekommt vom Netzbetreiber einen oder zwei Wechselrichter bezahlt. Somit hat er keinen Aufwand, als hätte er diese durch Defekt tauschen müssen. Somit verbessert sich seine GuV um den Betrag, mit dem ihn die Allgemeinheit wie üblich subventioniert. Nicht viel, aber immerhin.
Diese Darstellung ist wohl nicht richtig.
Der Anlagenbetreiber bekommt keine ganzen ein oder zwei Wechselrichter bezahlt. Wie Wolfgang_AW oben dargelegt hat geht man aus von:
Wenn man sich so durch die Problematik liest, stößt man u.a. auf einen Kostenrahmen von ~ 120,00 bis ~ 300,00 Euro für eine Umrüstung (Firmwareupdate/Kennlinienänderung etc nicht Wechselrichteraustausch).
Insofern hat der PV-Anlagenbetreiber keinen finanziellen Vorteil durch die Nachrüstung, auch keinen indirekten über eine \"Verjüngung\" von Anlagenteilen, wie Sie offenbar glauben.
ciao,
sh
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@superhaase
Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.
Die Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.
Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.
Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.
Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.
Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.
Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und nicht weiterwälzen dürfen.
Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.
Wenn die Kostentragung den einzelnen Anlagenbetreibern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen, dass der Betrieb ihrer Anlagen die Versorgungssicherheit nicht gefährdet, wofür diese Nachrüstungen nun einmal erforderlich sind.
Es sind die Anlagen, deren Betrieb ohne notwendige Nachrüstung die Netzstabilität gefährden.
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Original von RR-E-ft
@superhaase
Ihre Betrachtungsweise erscheint merkwürdig einseitig.
Das möchte ich postwendend zurückgeben. ;)
Sie lassen nämlich das Verursacherprinzip völlig außer Acht.
Es waren nun mal die Netzbetreiber, die diese Sache \"verbockt\" haben.
Die Netzbetreiber trifft auch eine Verpflichtung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, wohl nicht minder die Anlagenbetreiber, die Dritte leitungsgebunden mit Elektrizität beliefern, § 1 EnWG.
Die Anlagenbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Anlagen keine negativen Rückwirkungen auf das bestehende System ausgehen.
Um solche negativen Netzrückwirkungen handelt es sich wohl.
Der Unterschied besteht darin, dass die Anlagenbetrieber keine Möglichkeit hatten, das Problem zu vermeiden, da sie gezwungen wurden, Wechselrichter mit der 50,2Hz-Abschaltung zu installieren.
Die Netzbetreiber hingegen haben mit ihrem Einfluss auf die Normungsgremien die Suppe eingebrockt.
Verbleiben die Kosten bei den Anlagenbetreibern, sind diese untereinander gleich stark betroffen.
Das spielt bei dieser Frage gar keine Rolle.
Die Anlagenbetreiber sind für die Misere nicht verantwortlich zu machen, daher stellt sich die Frage nach einer gleich starken Betroffenheit bzw. Lastenverteilung bei diesen gar nicht.
Die Netzbetreiber wären hingegen wirtschaftlich ungleich belastet, nämlich abhängig davon, wieviele solcher Anlagen an ihr Netz angeschlossen sind; der eine mehr, der andere weniger.
Wen juckts? ;)
Wie diese dann untereinander die Verantwortlichkeit und somit die Kosten aufteilen, darf deren eigenes Problem sein, über das wir uns nicht die Köpfe zerbrechen müssen.
Wenn bereits zu Lasten der Netzbetreiber ein Anschlusszwang für solche Anlagen besteht, dann kann ein solcher wohl nur gerechtfertigt sein, wenn die Netzbetreiber entsprechende notwendige Kosten über die Netzentgelte weiterwälzen.
Bei wem solche Kostenwälzungen der Netzbetreiber schlussendlich landen, ist schließlich auch klar.
Es ist nicht zu erkennen, warum diese Kosten notwendig gewesen sein sollen. Sie wurden eindeutig durch nicht fachgerechte Normen hervorgerufen, für die vor allem die Netzbetreiber und die von ihnen dominierten Normungsgremien verantwortlich sind.
Denn wenn die Belastung mit diesen Kosten bereits für die Anlagenbetreiber einen Eingriff in deren Eigentumsrechte darstellen soll, dann doch wohl erst recht für die Netzbetreiber, wenn sie solche Kosten tragen sollen und nicht weiterwälzen dürfen.
Diesen Eingriff in deren Eigentumsrechte haben die Netzbeteiber nach dem Verursacherprinzip hinzunehmen.
Wo kommen wir denn hin, wenn wir das Verursacherprinzip außer Acht lassen und aufgrund eines Fehlers eines Handelnden verursachte Kosten einem beliebigen Dritten (PV-Anlagenbetrieber, Stromverbraucher, Steuerzahler) auferlegen.
Das ist m.E. durch nichts zu rechtfertigen.
Nach alldem mutet es merkwürdig an, wenn die Netzbetreiber die entsprechenden Kosten tragen sollen, ohne diese über die Netzentgelte oder sonstwie abwälzen zu können, wofür Sie plädieren.
Es mutet vielmehr merkwürdig an, dass Sie fordern, die PV-Anlagenbetreiber sollen diese Kosten tragen, ohne diese auf die Verursacher abwälzen zu können.
Das erstaunt mich wirklich sehr.
Ihren letzten Satz abgewandelt möchte ich schließen:
Wenn die Kostentragung den Verursachern wirtschaftlich zumutbar ist, dann spricht doch wohl nichts dagegen, diese dafür in die - eigentlich selbstverständliche - Verantwortung zu nehmen.
ciao,
sh
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@Herr Fricke
Sie haben es auf den Punkt gebracht: :]
Es sind die Anlagen, deren Betrieb ohne notwendige Nachrüstung die Netzstabilität gefährden
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Original von Cremer
@Herr Fricke
Sie haben es auf den Punkt gebracht: :]
Es sind die Anlagen, deren Betrieb ohne notwendige Nachrüstung die Netzstabilität gefährden
Es ist nicht der Betrieb der Anlage an sich, der die Netzstabilität gefährdet, sondern die nach vorgegebenen technischen Regeln realisierte Abschaltungsmethode bei Frequenzabweichung.
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Man liest ja ganz klar aus den Aussagen von SH heraus, dass er überhaupt nicht die Systematik versteht, sondern meint, wenn einer pöhse zu den armen PV-lern war, dann muss er dafür bezahlen. Netzbetreiber haben keinerlei wirtschaftlichen Vorteil durch irgendeine vorgeschrieben Regelung und domit ist eine Belastung völliger Humbug. Ebenso ist es lächerlich zu meinen, Netzbetreiber müssten irgendwelche Lasten tragen, ohne diese weitergeben zu können, sofern sie sich nicht vorher dadurch bereichert haben. Selbstverständlich werden sämtliche Lasten weitergegeben, ob an Lieferanten oder Anschlussnehmer oder wen auch immer. Das geht in regulierten Märkten gar nicht anders. Bei SH hat man das Gefühl, ein 4-jähriger hat etwas zerstört und jetzt muss ein Schuldiger her.
Wer 2006 einen Diesel-PKW fuhr, der damals dem Stand der Technik und der Vorschriften entsprach, kommt heute evtl. trotzdem nicht in die grüne Umweltzone, weil der PKW es nicht hergibt. Da müssen auch nicht die Strassenmeistereien(=Netzbetreiber) oder Mineralölkonzerne (=Zwangseinzieher der EEG-Umlage) ran und für die armen PKW-Besitzer etwas unternehmen.
Aber PV ist ja immer gut, und deshalb wird das hier anders gehandhabt. Da soll mir noch mal so ein Schlaumeier erzählen, PV-Anlagenbetreiber hätten ein wirtschaftliches Risiko.
Erfolgsstory EEG, immer dran denken.
Gruß
NN
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@ Netznutzer:
Ihre Logik ist nicht stingent, sondern rein beliebig:
Original von Netznutzer
Netzbetreiber haben keinerlei wirtschaftlichen Vorteil durch irgendeine vorgeschrieben Regelung und domit ist eine Belastung völliger Humbug.
Pv-Anlagenbetreiber haben auch keinen wirtschaftlichen Vorteil durch die 50,2Hz-Abschaltvorschrift oder deren Änderung. Somit gälte Ihr Argument auch in dieser Richtung gleichermaßen.
Ebenso ist es lächerlich zu meinen, Netzbetreiber müssten irgendwelche Lasten tragen, ohne diese weitergeben zu können, sofern sie sich nicht vorher dadurch bereichert haben.
Um eine Bereicherung geht es bei diesem Thema überhaupt nicht.
Man liest aus Ihren Aussagen ganz klar heraus, dass Sie die Systematik überhaupt nicht verstehen. ;)
Selbstverständlich werden sämtliche Lasten weitergegeben, ob an Lieferanten oder Anschlussnehmer oder wen auch immer. Das geht in regulierten Märkten gar nicht anders.
Auch hier haben Sie die Systematik nicht verstanden.
Stichwort: Bundesnetzagentur, die als Regulierungsbehörde die Netzentgelte kontrolliert. Eine Wälzung der 50,2Hz-Kosten auf die Netzentgelte ist ohne Zustimmung der Bundesnetzagentur wohl nicht möglich.
Bei SH hat man das Gefühl, ein 4-jähriger hat etwas zerstört und jetzt muss ein Schuldiger her.
Bei Ihnen hat man immer das Gefühl, dass Ihnen die sachlichen Argumente fehlen und Sie deshalb persönlich herabwürdigend lospoltern. Aber da sind Sie ja nicht der einzige. :tongue:
Bei der 50,2Hz-Geschichte muss \"kein Schuldiger her\" - es gibt ganz offensichtlich einen Schuldigen.
Es ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel, wie man das leugnen kann, und das nur aus einer irrationalen Abneigung gegen die \"pöhse\" Photovoltaik, um es mal mit Ihrer Diktion zu schreiben.
Dass Sie als \"Netzbetreiber\" sich gegen die Schuld- und somit Kostenzuweiseung wehren, verstehe ich ja noch, auch wenn sie sachlich falsch liegen.
Aber bei einigen anderen Forumsteilnehmern bin schon recht verwundert, muss ich sagen.
Von den bekannten PV-Hassern Cremer und PLUS kann man wohl keinen unvoreingenommenen und sachlichen Beitrag mehr erwarten, wenn bei einem Thema irgendwo der Begriff \"Photovoltaik\" vorkommt. :rolleyes:
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Original von superhaase
Original von RR-E-ft
@Cremer/superhaase
Die dauernden persönlichen Herabwürdigungen in diesem Forum nerven zunehmend.
Dann sollten Sie den Herrn Cremer mal ernsthaft verwarnen, es ist nicht das erste Mal, dass er andere ohne Veranlassung als \"einfach strukturiert\" herabwürdigt.
Ich hab seine Herabwürdigungen nur zurückgewiesen.
superhaase mal wieder: haltet den Dieb :D
Sollten Sie sich nicht mehr erinnern: andere als dämlich zu bezeichnen ist ist dann wohl die neue bayerische Sachlichkeit :D
Gruß hko
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Original von hko
Sollten Sie sich nicht mehr erinnern: andere als dämlich zu bezeichnen ist ist dann wohl die neue bayerische Sachlichkeit :D
Gruß hko
... ich habe Cremer noch nie als dämlich bezeichnet.
Würde ich nie tun.
Ich kann mich auch nicht daran erninnern, ihn in dieser Art oder ähnlich (\"einfach strukturiert\" etc.) jemals angegriffen zu haben. Schon gar nicht ohne vorherige Provokation seinerseits.
Ich habe nur seine Behauptung, ich schwatze dumm daher, 1:1 zurück gegeben.
Wer dumm daherschwatzt, ist noch lange nicht dämlich.
Auch bei Wortgefechten auf diesem Niveau gibts da noch feine Unterschiede. ;)
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Original von superhaase
Sollen wir jetzt glauben, dass Sie sich absichtlich dämlich stellen, um ein Witzle zu machen? ;)
aus Ihrem \"sachlichem\" Beitrag vom 01.06.2012 15:07.
Der war tatsächlich gegen mich und nicht nicht gegen Herrn Cremer gerichtet :(
Gruß hko
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@hko:
Na auch hier habe ich Sie nicht als dämlich bezeichnet, sondern gefragt, ob Sie sich womöglich absichtlich dämlich stellen, was ja voraussetzt, dass Sie nicht dämlich sind. :)
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Wer 2006 einen Diesel-PKW fuhr, der damals dem Stand der Technik und der Vorschriften entsprach, kommt heute evtl. trotzdem nicht in die grüne Umweltzone, weil der PKW es nicht hergibt. Da müssen auch nicht die Strassenmeistereien(=Netzbetreiber) oder Mineralölkonzerne (=Zwangseinzieher der EEG-Umlage) ran und für die armen PKW-Besitzer etwas unternehmen.
Aber PV ist ja immer gut, und deshalb wird das hier anders gehandhabt. Da soll mir noch mal so ein Schlaumeier erzählen, PV-Anlagenbetreiber hätten ein wirtschaftliches Risiko.
Erfolgsstory EEG, immer dran denken.
@Netznutzer
genau so sehe ich es auch.
Dass Superhase anscheinend aus der \"PV Anlagenbetreiberecke\" stammt ist sehr stark anzunehmen. Die Grenze von 50,2 Hz stammt sicher aus Zeiten einiger überschaubarer Einspeiseanlagen (BHKW etc.), die angepasst werden muß.
Das Rechtsgutachten des Prof. Dr. Felix Ekardt zur 50,2 Hz Problematik kann und darf aus Sicht des Auftraggebers kein anderes Resultat liefern.
Wer bitte ist so blauäugig, das anzunehmen??? Der Dumme ist folglich wieder derjenige, der sich kein Gutachten leisten kann.
Eine Änderung dieser 50,2 Hz wäre vor 2 oder 3 Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch Wechselrichterhersteller über deren wirkungsvolle Lobbyarbeit abgeschmettert worden, da zu dem Zeitpunkt die Produktion auf Vollgas lief, und die damaligen Modelle nicht mehr zu verkaufen gewesen wären.
Meine persönliche Meinung ist, dass diese geschätzten Kosten von durchschnittlich 200-500 EUR/Anlage bei den doch überaus großzügigen Renditen dieser Art von Anlagen von den Anlagenbetreibern übernommen werden können. Eine Anlage mit einer Größe von 10 kW mit dem Vergütungssatz aus dem Jahr 2010 erzielt jährlich geschätzte 3.500 EUR. Bei größeren Anlagen steigt der Ertrag direkt proportional zur Anlagenleistung.
Die Umrüstkosten werden als Betriebsausgaben geltend gemacht und vermindern somit die Steuerlast des Betreibers. Ein Hartz 4 Empfänger wird sich ungleich schwerer tun, die zusätzlichen Ausgaben (und wenn es nur 20 EUR für ihn sind) aufzubringen. Die Kosten für EEG Umlage und Netznutzungsentgelte werden zudem jährlich immer wieder bezahlt.
Es kann nicht sein, dass die Gewinne dieser sehr einträglichen Anlagen privatisiert und wenn man so will die \"Verluste\" sozialisiert werden, wobei durch eine Umrüstung wahrscheinlich keine PV Anlage ein negatives Betriebsergebniss schreiben wird.
Eine Kostentragung durch den Netzbetreiber wird immer eine Kostenwälzung auf die Stromverbraucher nach sich ziehen.
Eine Kostentragung durch den Bund (=Allgemeinheit) hat wiederum nur die Verteilung der Kosten auf alle zur Folge. (steigende Steuerlast)
Das kann aus meiner Sicht nicht die Lösung sein.
Der ursprüngliche Gedanke dieses Themas war die Hoffnung auf die Unterstützung durch den Bund der Energieverbraucher, denn der einzelne Verbraucher ist hier den Lobbyisten hilflos ausgeliefert.
Mit freundlichen Grüßen
Christian26
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@Christian26,
superhaase verkennt, dass das 50,2 Hz-Problem zwischenzeitlich auch ein europweites Problem ist bzw. Auswirkungen im europäischenAusland hat.
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Original von Cremer
superhaase verkennt, dass das 50,2 Hz-Problem zwischenzeitlich auch ein europweites Problem ist bzw. Auswirkungen im europäischenAusland hat.
Woraus, bitte schön, schließen Sie das? :rolleyes:
Ihre Gedankengänge scheinen manchmal erstaunlich wirr zu sein ...
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Original von superhaase
Original von Cremer
superhaase verkennt, dass das 50,2 Hz-Problem zwischenzeitlich auch ein europweites Problem ist bzw. Auswirkungen im europäischenAusland hat.
Woraus, bitte schön, schließen Sie das? :rolleyes: Ihre Gedankengänge scheinen manchmal erstaunlich wirr zu sein ...
@Superhaase, wessen Gedankengänge sind wirr? \"Erstaunlich\"!
Aufgaben des Europäischen Verbundnetzes
Am Einfachsten ist die Abgabe nicht benötigter Leistung in die benachbarten Netze. Denn je größer die Abnehmerzahl ist, umso geringer werden die Leistungsschwankungen. Daher hat man in Europa das zentraleuropäische Verbundnetz UCTE geschaffen. Die Abkürzung steht für „Union for the Coordination of the Transmission of Electricity“. In Deutschland gibt es vier Regelzonen, die von der Amprion GmbH (ehemals E.on), der EnBW Transportnetz AG, der Tennet TSO GmbH (ehemals E.on) und der 50 Hertz Transportnetz GmbH (ehemals Vattenfall) betrieben werden. Österreich hat zwei Regelzonen und in den kleineren Ländern ist das gesamte nationale Netz eine Regelzone. Voraussetzung für den Stromverbund ist die exakt gleiche Frequenz von 50 Hertz und die gleiche Phasenlage des Wechselstroms. .............
NAEB (http://www.naeb.info/PVR2012.htm#zwesechs)
Der polnische Netzbetreiber PSE hat bereits klargemacht, dass es so nicht weitergehen kann. Die Leitungen des östlichen Nachbarlandes sind auf einen stetigen und berechenbaren Zufluss aus den heimischen Kohlekraftwerken ausgelegt und kaum in der Lage, die zunehmenden Schwankungen aufzufangen. \"Es wird in dieser Situation immer schwieriger, die Sicherheit des verbundenen Energiesystems zu gewährleisten\", heißt es in einer Stellungnahme von PSE.
Die Polen wollen daher am Übergang zum deutschen Stromnetz so genannte Phasenschieber installieren - gewaltige und kostspielige Geräte, die die Funktion von Türstehern übernehmen sollen: Hinein kommt nur noch so viel Strom, wie es dem Betreiber gerade passt. \"Wir haben das Bundeswirtschaftsministerium schon lange darüber informiert, dass wir das machen können\", sagt Arkadiusz Roman, der an der polnischen Botschaft in Berlin für Energiefragen zuständig ist. \"Ich denke, dass die deutsche Seite dafür Verständnis hat.\"
FTD (http://www.ftd.de/politik/deutschland/:energiewende-polen-fuerchten-deutschen-windstrom/70012788.html?mode=print)[/list]
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Ok, meine Frage an Cremer war missverständlich, sie sollte lauten:
Woraus, lieber Cremer, schließen Sie, dass ich verkenne, dass das 50,2Hz-Problem Auswirkungen im europäischen Ausland hat?
Das ist doch angesichts des europäischen Verbundnetzes selbstverständlich.
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@sh,
Ihre diversen Äußerungen am 19.6. und 20.6. hier
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@Cremer:
Genauer bitte: Aus welchen Worten schließen Sie das?
Ich wüsste nicht, dass ich mich zu den technischen Auswirkungen des 50,2Hz-Problems überhaupt hier geäußert hätte.