Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => I => Stadt/Versorger => innogy (vormals RWE Vertriebs AG) => Thema gestartet von: sgrund am 10. Mai 2012, 22:11:40

Titel: Fragen zu Wärmespeicher-Jahresabrechnung
Beitrag von: sgrund am 10. Mai 2012, 22:11:40
Hallo,

ich habe am 11.04.2012 die Jahresrechnung für  meine Nachtspeicherheizung der RWE Vertriebs AG für die letzten 12 Monate erhalten, kann mich krankhetisbedingt erst jetzt drum kümmern.
Ich habe die letzten Jahre mit dem Musterschreiben dieser Seite immer nur die Preise für den NT und HT, Stand 01.10.2008, bezahlt, da die RWE den Nachweis höherer Kosten ihrerseis schuldig geblieben ist. Die RWE hat auch keine Mahnungen oder andere gerichtliche Vorgänge gestartet, um mich zur Zahlung höherer Preise zu bewegen.
Frage:
kann ich trotz der EEG die bisherigen Preise (Stand 01.10.2008 )  für meine \"eigene\" Abrechnung verwenden? Die EEG ist ja ein allgemein bekannter Kostentreiber per Gesetz verordnet.
Gibt es eine Frist, in der man auf eine Jahresrechnung reagieren muss, wenn kein Einverständnis besteht? In der Abrechnung steht keine Frist.
Gibt es aktualisierte Musterschreiben, die die aktuellen Gesetzesänderungen der letzten Jahre berücksichtigen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Gruß
Simon