Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: RR-E-ft am 16. April 2012, 14:27:44
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BGH, Urt. v. 14.03.12 Az. VIII ZR 93/11 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=&nr=59877&pos=0&anz=1)
Gaskunden können auf Rückzahlung hoffen (http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article2246800/Kritische-Hamburger-Gaskunden-duerfen-auf-Rueckzahlung-hoffen.html)
Besser dran sind alle jene Kunden, die nicht nur wiedersprochen, sondern ihre Zahlungen auch entsprechend gekürzt hatten.
Sie brauchen auf nichts hoffen, sondern haben Gewissheit darüber, dass sie damit im Recht sind.
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Super! Nur: ob das OLG in Hamburg nicht ein wenig bockig wird; weil:
die hatten eine andere Schiene aufgebaut.... Grins ...