Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 27. März 2012, 10:14:05
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LG Coburg, Urt. v. 17.02.12 Az. 33 S 75/11 - versorgerseitige Kündigung eines Heizstromvertrages bei Monopolstellung (http://www.energieverbraucher.de/files/download/file/0/1/0/14404.pdf)
Die Begründung der Entscheidung überzeugt.
Das Landgericht Coburg bestätigt
das Recht eines Versorgers zur ordentlichen Kündigung eines Heizstromvertrages auch dann,
wenn der Versorger eine Monopolstellung inne hat,
insbesondere wenn eine wirksame Preisänderungsklausel darin nicht vereinbart wurde.
Wegen fehlender Bevollmächtigung des Unterzeichners muss die Kündigung unverzüglich zurückgewiesen werden, § 174 BGB.
Eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung ist dabei einzuhalten.
Siehe auch:
Ordentliche Kündigung von Sonderverträgen (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=90580#post90580)