Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: userD0003 am 23. März 2012, 11:52:13

Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 23. März 2012, 11:52:13
Zitat
Original von uwes
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?
Wie soll das gehen, nur durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag der EGNW-Mitglieder an EnerGen Süd vor?

Zitat
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.

Ohne Vermittlungsauftrag/-vollmacht der EGNW-Mitglieder/Kunden bzw. ohne eine Geschäftsbesorgungsvereinbarung? Die EnerGen Süd hat m.E. \"nur\" als Erfüllungsgehilfe/Dienstleister im Auftrag der EGNW gehandelt. Und die Belieferung erfolgte schließlich auch zu den Preisen von EGNW!

Wenn die EGNW von Beginn an der Vertragspartner ihrer Mitglieder/Kunden war, dann ist - bedingt durch die Insolvenz der EnerGen Süd - jetzt die EGNW auch für die noch ausstehenden Gasabrechnungen per 30.09.2011 und Stromabrechnungen per 31.12.2011 allein verantwortlich.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 24. März 2012, 22:44:06
Zitat
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.


Siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=91804#post91804):

Ich glaube, diese Diskussion bringt uns nicht viel. Sie wissen sicherlich, dass die EGNW gar nicht abrechnen könnte, selbst wenn sie wollte.
Außerdem stellt sich die Frage nach ihrer Theorie, ob die EGNW die Zahlungen jetzt noch einmal fordern kann, weil - Ihrer Lesart zufolge - ja keinerlei Zahlungen auf die EGNW - Lieferungen erfolgt sind.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 25. März 2012, 09:05:25
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von h\'berger
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
?( \"Die EGNW hat offenbar nur vermittelt\" war nicht meine Aussage !

Wenn selbst ein Experte ein wenig verwirrt erscheint  ;), dann düfte die Vertragssituation tatsächlich sehr verworren sein (noch eine Hinterlassenschaft des ehem. Vorsitzenden?).

Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).

Ignoranz in der derzeitigen Situation ist für eine gute Zukunft der Genossenschaft sicherlich am wenigsten hilfreich! X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 25. März 2012, 10:44:06
Ich denke die Antwort auf alle Fragen zur Abrechnung aus EngS-Zeiten kann nur einer beantworten, der Insolvenzverwalter. Solange der sich nicht äussert kann es keine Regelungen geben.

Natürlich wäre eine schnelle und vollständige Abrechnung aus dieser Zeit für alle die befriedigendste Lösung. Aber grade bei Nachforderungen aus der Abrechnung könnte nämlich sonst passieren, dass die EGNW fordert, die Forderung auch beglichen wird und einige Monate später der Insolvenzverwalter die gleiche Nachforderung geltend macht und wohl auch bis in die Zwangsvollstreckung durchsetzen wird. Dann wäre das Chaos vollkommen.

Der Insolvenzverwalter trifft erst einmal die Entscheidung, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Geschäft mit den ENGW-Mitgliedern zur Masse gehören. Und wenn er mehr Forderungen als Verbindlichkeiten erwartet ist für mich die Entscheidung voraussehbar. Dann können aber auch die Forderungen der EGNW-Mitglieder nur aus der Masse befriedigt werden und sind entsprechend in jedem Einzelfall anzumelden.

Aus meiner Sicht ist erst einmal abzuwarten ob überhaupt das Insolvenzverfahren für die EngS eröffnet wird. Erst dann ist der Vorstand der EGNW gefordert zu überlegen wie er mit der Situation umgeht.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 25. März 2012, 12:42:32
Zitat
Original von h\'berger
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).

Also jetzt verstehe ich wirklich nicht mehr. Warum sollten sich die EGNW-Verantwortlichen zu Abrechnungsdingen der Energen Süd äußern?
Wozu soll diese \"Äußerung\" führen? Die von Ihnen beschriebene \"Konfusion\" gibt es nicht. Energen Süd - Kunden bleiben Energen Süd- Kunden jedenfalls so lange sich abrechnungstechnische Fragen auf Zeiten der Belieferung durch die Energen Süd beziehen. Alle Kunden haben vom Netzbetreiber eine schriftliche Benachrichtigung erhalten, bei wem sie Kunden sind und vom wem sie beliefert werden. Es ist nicht die Aufgabe der EGNW die Benachrichtigungspflichten des Netzbetreibers zu übernehmen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 25. März 2012, 16:35:51
OK, dann wird das eben zu gegebener Zeit geklärt.

Mal sehen, wie die Mitglieder die Kundenorientierung der Genossenschaft
bewerten oder ob womöglich mit den Füßen abgestimmt wird. :(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: horst redeker am 25. März 2012, 19:34:21
Wenn ich Ihre Versuche, die Verantwortungen für das Geschehen um EGNSüd und die EGNW zu finden, zwingt mich das, die Historie zu bemühen.
Die Partnerschaft zwischen Süd und EGNW wurde im Frühjahr 2010 zwischen den Aufsichtsräten und Vorständen  beider Parteien beschlossen. Von der EGNW waren die Aufsichtsräte Otterstedt und Schulz Schwenson sowie die Vorstände Redeker und Mücke dabei. EnSüd hatte damals dringend das Bedürfnis, alle Gen. in der BRD unter ihren Hut zu bekommen, EG Mitte, Bremer Energiehaus die Genossen aus Dresden und wir folgten der Einladung, uns mit Strom und dann auch mit Gas zu beliefern.
Wir haben alle unsere Mitglieder, damals waren etwas mehr als 300, nicht an Süd abgetreten. Ferner konnten wir einen Sherpa-Vertrag mit Schwäbisch Hall, kostet 2500 Euro im Jahr,  den Ulmern in die Hacken schieben. Wir haben nie Sicherheitsleistungen an Süd oder jemanden anders gezahlt.
Meines Erachtens ist damit klar, alle Abrechnungen sind von Energen Süd zu erledigen, auch die Gewinne, die der alte Vorstand durch den Bezug von Strom und Gas  erwirtschaftet hat.  
Ich erinnere: Strom kostete bis 1.1.2012 nur 17,82 Cent/KWh und Gas bis 1.10.2011 nur 4,64 Cent/KWh, alles Brutto.
Wir 4 können uns nichts vorwerfen. Unsere 100 Euro Mitgliedsanteile liegen hoffentlich sicher auf unserer GLS Bank in Bochum.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 25. März 2012, 23:09:22
Zitat
Original von horst redeker
Wenn ich Ihre Versuche, die Verantwortungen für das Geschehen um EGNSüd und die EGNW zu finden, zwingt mich das, die Historie zu bemühen.
Die Partnerschaft zwischen Süd und EGNW wurde im Frühjahr 2010 zwischen den Aufsichtsräten und Vorständen beider Parteien beschlossen. Von der EGNW waren die Aufsichtsräte O... und S... sowie die Vorstände Redeker und M... dabei. EnSüd hatte damals dringend das Bedürfnis, alle Gen. in der BRD unter ihren Hut zu bekommen ... und wir folgten der Einladung, uns mit Strom und dann auch mit Gas zu beliefern.
Wir haben alle unsere Mitglieder, damals waren etwas mehr als 300, nicht an Süd abgetreten ....
Meines Erachtens ist damit klar, alle Abrechnungen sind von Energen Süd zu erledigen, auch die Gewinne, die der alte Vorstand durch den Bezug von Strom und Gas erwirtschaftet hat.
@redeker
Hier im Forum ist Ihnen mal nahe gelegt worden, sich besser mit Ihrem Anwalt zu beraten, bevor Sie hier Beiträge einstellen.

Sie als Vorstandsvorsitzender in 2010 und damit Hauptverantwortlicher für das damalige operative Geschäft, haben seinerzeit wohl versäumt und offensichtlich bis heute nicht verstanden, dass
1. Für die Belieferung mit Strom und Gas ein eindeutiger schriftlicher Vertrag (und nicht nur per Handschlag) mit der EnerGen Süd hätte vereinbart werden müssen. Dann wäre es auch wegen der z.G. der EGNW wohl festgelegten und heute kaum noch einzubringenden Gewinnanteile nicht zu Unstimmigkeiten mit der EnerGen Süd und zu den ausgebliebenen Zahlungen gekommen. Insofern hat der alte Vorstand bisher NICHTS für die Genossenschaft erwirtschaftet, insbesondere auch keine Dividende für die Mitglieder!
2. Von den Mitgliedern seinerzeit ergänzend zu den Lieferaufträgen mit den EGNW-Preisen jeweils Vollmachten für eine Vermittlung an EnerGen Süd bzw. Geschäftsbesorgungsvereinbarungen/-vollmachten hätten hereingenommen werden müssen. Dann wäre heute unstrittig, wer für die Energielieferungen der Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war. Demzufolge ist gar nicht klar, wer für die pflichtgemäßen und fristgerechten Abrechnungen der Gaslieferungen bis 30.09.2011 und der Stromlieferungen bis 31.12.2011 einzustehen hat. Ebenso unklar ist, ob Pflichtverletzungen der EnerGen Süd, z.B. nicht mehr zu realisierende Auszahlungen von Abrechnungsguthaben an die Kunden, der EGNW zugerechnet werden (§ 278 BGB) und diese u.U. schadensersatzpflichtig wird !

Für die EGNW-Mitglieder war bei Auftragserteilung nicht zu erkennen, dass der Liefervertrag auf die EnerGen Süd übergehen sollte. Auch in Ihrem und den Beiträgen des damaligen Aufsichtsratvorsitzenden im März und April 2011 hier im Forum wird immer nur von „Kooperationspartner“, „gemeinsamer Einkauf“ und „Energielieferung der EGNW“ gesprochen. Zu keinem Zeitpunkt war für Kunden ersichtlich, dass die EnerGen Süd mehr als „Abwickler im Namen und im Auftrag“ der EGNW sein sollte. Das alles ist Ergebnis IHRER von Ihnen selbst so oft gelobten Geschäftsführung !

edit: Mir ist neu, dass eine Genossenschaft ihre Mitglieder abtreten kann und......hoffentlich ist genug Geld auf Ihren Konten.  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: horst redeker am 26. März 2012, 00:58:56
Sie haben nicht die Chance ihren Kommentar zu verkaufen. Unsere Mitglieder haben durch die sehr günstigen Energiepreise partizipiert, das war die Aufgabe des einstigen und ehrenamtlichen Aufsichtsrates und Vorstandes.
Damals waren Aufsichtsrat und Vorstand einig, optimale Bedingungungen für unsere Mitglieder, ohne wirtschaftliches Risiko geschaffen zu haben. Wenn EnSüd zu unfähig war, Energie zu billig zu verkaufen, kann das nicht in unserer Verantwortung liegen. Alle anderen sogenannte Partner haben ebenfalls die Ulmer Preise genutzt, auch ProEnergie für die Firstcon heute ebenfalls tätig ist
Sie ko.... viele arme Menschen und  mich an, wenn sie uns vorwerfen,nicht im Interesse der Genossenschaft gehandelt zu haben. Heute heulen Sie um günstige Energiepreise und schlittern am Rand der Insolvenz umher, zu 100 % abhängig von Herrn Kreye und der Firstcon.  Glückwunsch!!!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: bolli am 26. März 2012, 08:13:22
Na na Herr Redeker,
nun bleiben Sie mal bitte auf dem Teppich und werden nicht ausfallend. Ihr seinerzeitigen Ansprüche für Ihr handeln mögen ja moralisch einwandfrei gewesen sein, rechtlich hätte man sie aber sicherlich auf \'sauberere Füße\' stellen MÜSSEN. Da gebe  ich h\'berger Recht. Ich halte die Sache ebenfalls für rechtlich bei weitem nicht so  klar wie Sie und uwes das gerne sehen würden. Daher sollten Sie hier keinen Moralapostel abgeben, der steht Ihnen nicht. Es gibt nicht umsonst das Sprichwort: \"Schuster bleib bei deinen Leisten.\" Und dieses scheint für einige Vorstandsgenossen doch eine zu hohe Hürde gewesen zu sein (oder ist es möglicherweise auch immer noch, wie man an den derzeitigen Schreiben sieht. Und komme mir niemand, dass das Schreiben ja nur vom Dienstleister oder der Sekretärin kommt. Wenn ich denen sowas nicht korrekt zutraue, muss ich es mir vor Versand zur eigenen Kontrolle vorlegen lassen.  X().
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 26. März 2012, 09:24:45
Zitat
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).

laut infoschreibens des vorstands (bei mir postalisch letzten samstag zugestellt) sollte die endabrechnung 2011 (strom / gas) laengst erledigt sein und scheitert nach deren aussage am dienstleister schwaebisch hall, den man nun offenbar (so zumindest im scheiben formuliert) verklagen will.
in wie weit diese abrechnung auch die Energen Sued zeiten beinhaltet ist nicht naeher ausformuliert, aber aufgrund der bezeichung \"abrechnung 2011\" wuerde ich diese mit drin sehen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 27. März 2012, 13:31:20
Zitat
Original von horst redeker
... wenn sie uns vorwerfen,nicht im Interesse der Genossenschaft gehandelt zu haben.

SIE haben als verantwortlicher Vorstandsvorsitzender nicht immer im Interesse der Genossenschaft gehandelt (siehe Ihre von mir aufgezeigten Versäumnisse!) und die heutigen Verantwortlichen der EGNW müssen sich jetzt mit diesen Hinterlassenschaften herumschlagen.
Ihren guten Willen (gut gewollt ist nicht immer gut gemacht!) und Ihre zweifellos auch erworbenen Verdienste um die Genossenschaft spreche ich Ihnen mit meinen Vorwürfen doch gar nicht ab.

Zitat
Original von horst redeker
Heute heulen Sie um günstige Energiepreise und schlittern am Rand der Insolvenz umher, zu 100 % abhängig von Herrn Kreye und der Firstcon.  Glückwunsch!!!
Offensichtlich verwechseln Sie mich...... Ich heule nicht und am Rande der Insolvenz befinde ICH mich erst recht nicht.
Wenn die EGNW im Moment in eine gewisse Abhängigkeit von Firstcon geraten sein sollte, dann sind SIE daran sicherlich nicht völlig unschuldig.

Edit: SIE wären sicherlich sehr gut beraten, wenn Sie ganz still bleiben und sich nicht mehr öffentlich zur EGNW äußern!  X(  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: BERBERJESUS am 02. April 2012, 11:28:37
Es ist schon erstaunlich...
Die gegenseitigen Schulzuweisungen und öffentlich ausgetragenen Fehden nehmen hier wohl kein Ende.

Die Sache mit der Insolvenz der EGNW halte ich für gar nicht mal so abwegig.
Die Dauerverschleppung der EnS seit Bekanntwerden der \"Fehlkalkulation\" sollte allen Mitgliedern der EGNW ein Fanal sein.

Daher mein Gratistipp - raus da, bevor euch der Laden um die Ohren fliegt!
\"Tohuwabohu\" ist jedenfalls kein positives Zeichen und Nichtinformation der Mitglieder ist eine Schlechtleistung ohnegleichen.
Ich würde mir das nicht (mehr) bieten lassen.
Kündigen Sie diesem Saftladen und nehmen Sie sich eine Tüte Chips oder einen Eimer Popkorn zur Hand
und beobachten Sie genüsslich, wie sich Berger und Redeker hier textual zerfleischen.

Bringt sicherlich mehr Spaß, als weiterhin Genosse zu sein.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 02. April 2012, 14:40:18
@BERBERJESUS
Müssen Sie Ihren großen Frust über die Entwicklung bei der EnerGen Süd auch hier abladen? Zur Klärung des Themas \"Vertragssituation bei der EGNW\" trägt Ihr Beitrag jedenfalls nichts bei !

Zitat
Original von BERBERJESUS
Die Sache mit der Insolvenz der EGNW halte ich für gar nicht mal so abwegig. Die Dauerverschleppung der EnS seit Bekanntwerden der \"Fehlkalkulation\" sollte allen Mitgliedern der EGNW ein Fanal sein. Daher mein Gratistipp - raus da, bevor euch der Laden um die Ohren fliegt!
Die Situation der beiden Genossenschaften ist nicht im geringsten zu vergleichen! Bevor Sie etwas rausblasen, sollten Sie sich vielleicht vorher informieren, z.B. hier im Forum, oder sich mal den im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss 2010 der EGNW ansehen.

Ihr \"Gratistipp\" ist besonders wertvoll und hilfreich.  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 04. April 2012, 01:04:33
Zitat
Original von BERBERJESUS
Daher mein Gratistipp - raus da, bevor euch der Laden um die Ohren fliegt!
\"Tohuwabohu\" ist jedenfalls kein positives Zeichen und Nichtinformation der Mitglieder ist eine Schlechtleistung ohnegleichen.
Ich würde mir das nicht (mehr) bieten lassen.
Kündigen Sie diesem Saftladen und nehmen Sie sich eine Tüte Chips oder einen Eimer Popkorn zur Hand und beobachten Sie genüsslich, wie sich Berger und Redeker hier textual zerfleischen.

Starke Worte ohne Inhalt.

Die EGNW hat m.W. um die 3000 Mitglieder. Wenn alle so unzufrieden wären, dann würden sich hier nicht 8 oder 9 Forenteilnehmer austauschen sondern hunderte. H\'Berger und Redeker verbindet offenbar eine alte \"Freundschaft\" die es beiden unmöglich macht, miteinander zu reden. Die Zeit ist jetzt eine andere.

Mitgliederbriefe und umfangreiche Informationen zu den Beschlüssen und den Themen der Vorträge in der Generalversammlung sind sogar auf der Internetseite abrufbar. Wie können Sie da von \"Nichtinformationen sprechen?

Oder haben Sie von Ihrem ursprünglichem kommunalen Versorger jede Woche Briefe zur \"Lage der Nation\" bekommen?

Die Tüte Chips oder den Eimer Popkorn nehmen Sie vielleicht lieber selbst zur Hand.

Gegen konstruktive Kritik ist eigentlich nichts einzuwenden. Allerdings verstehe ich unter \"konstruktiv\" die Auseinandersetzung mit Fakten. Nicht mit unnützen Verbalinjurien ohne inhaltlicher Auseinandersetzung mit Sachverhalten. Wir sind doch hier nicht in der Politik.

Ich werde diesem \"Saftladen\" nicht kündigen, weil ich seit Jahresanfang ohne jegliche Probleme mit Strom beliefert werde zu einem - nach meiner Auffassung - durchaus konkurrenzfähigen Preis. Ich habe keine Probleme in der Kommunikation, weil ich ja nur den Strom kaufe. Der Netzbetreiber liest ab und ich bekomme eine Rechnung für meinen Verbrauch.

Die Versorgung ist sicher. Ich fühle mich gut (aufgehoben).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 04. April 2012, 10:46:38
@uwes
seit ich Mitglied bin hat dieser tolle Laden eine Einzugsermächtigung
für die Strom/Gasabschläge und was passiert.
Da schicken die mir doch tatsächlich zwei  Mahnungen mit jeweils 5,50€ Mahngebühren nur weil es der Dienstleister der EGNW die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Januar vergessen hat die Abschläge abzubuchen.
Wohlgemerkt die Mahnungen (gleich zwei) stammen von der EGNW.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Didakt am 04. April 2012, 11:36:19
@ Energietourist

Bei allem, was Ihnen in den letzten Monaten an Ungereimtheiten widerfahren ist, muss man Ihnen konzedieren, dass Sie ein beneidenswertes Nervenkostüm besitzen. Chapeau! Die Genossenschaft muss Ihnen viel bedeuten! ;)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 04. April 2012, 15:48:20
Zitat
Original von Energietourist
Da schicken die mir doch tatsächlich zwei  Mahnungen mit jeweils 5,50€ Mahngebühren nur weil es der Dienstleister der EGNW die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Januar vergessen hat die Abschläge abzubuchen.

Das ist - zugegebenerweise - mir noch nicht passiert und hört sich nicht gut an. Andererseits handelt es sich allenfalls um eine Kundenunfreundlichkeit, die ich missbillige, denn bei Geldschulden ist es nach wie vor Sache des Kunden, wie er bezahlt.

Haben Sie hierzu Schriftverkehr oder Kontaklt zum Vorstand gehabt? Hat man ihnen geantwortet?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 04. April 2012, 16:26:15
Zitat
Original von Energietourist[/i
Da schicken die mir doch tatsächlich zwei  Mahnungen mit jeweils 5,50€ Mahngebühren nur weil es der Dienstleister der EGNW die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Januar vergessen hat die Abschläge abzubuchen.
Wohlgemerkt die Mahnungen (gleich zwei) stammen von der EGNW.

Das ist mir auch passiert, allerdings nur in einmaliger Briefform. Als ich mich telefonisch beschwerte wurde mir gesagt , dass man sich darum kümmert, alles weiter an die SH gibt und selbstverständlich KEINE Mahngebühren abgebucht und bezahlt werden müssen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 06. April 2012, 20:06:08
Ich habe jetzt eine Gas-Endabrechnung bekommen. Falsche Zählerstände, falscher Zeitraum, falsche Preise. Statt 5,15 ct/kwh, wie in der Vertragsbestätigung steht, wurden 5,35 ct/kwh berechnet. Natürlich sind die Abschläge vor dem 30.09.2011 nicht aufgeführt. Sie sind offensichtlich in der Konkursmasse der EnerGenSüd untergegangen. Ich werde die Abrechnung zurückweisen. Da mir auch mitgeteilt wurde, dass die EnerGenSüd nur Erfüllungsgehilfe war und im Auftrag und Namen der EGNW handelte, werde ich solange nichts bezahlen, bis die Abschläge wieder aufgetaucht sind. Soll die EGNW doch klagen ! Ich glaube, dass die EGNW das nicht überlebt ! Die Insolvenz ist absehbar. Ich werde jedenfalls allen Bekannten empfehlen, die Zahlungen sofort einzustellen, damit nicht unter Berücksichtigung der Zahlungen vom vor dem 30.09.2011 ein Guthaben ensteht. Und dann nichts wie weg !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 06. April 2012, 20:56:10
war die endabrechung fuer das gesamte jahr 2011 oder welcher zeitraum ist hier angegeben gewesen?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: angeljustus am 07. April 2012, 10:24:14
Zitat
Ich habe jetzt eine Gas-Endabrechnung bekommen. Falsche Zählerstände, falscher Zeitraum, falsche Preise.

Zeitraum war bei mir 01.10. - 31.12. Zusätzlich zu den falschen Preisen, wurde mir mitgeteilt, dass der Rechnungsbetrag abgebucht wird. Obwohl ich bei der Kündigung die Einzugsermächtigung widerrufen habe.

Sollte das geschehen, empfehle ich eine umgehende Rücklastschrift! Selbstverständlich habe ich der Rechnung widersprochen.

Die richtigen Preise wären: 01.10 - 30.11. 5,15 ct/kWh, 01.12. - 31.12. 5,35 ct/kWh.

Wer ist nun für das neuerliche Chaos verantwortlich? EGNW oder Sherpa?

Noch ein sonniges Osterfest!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Pille am 07. April 2012, 10:40:51
Mir geht es genauso,
In der sogenannten Endabrechnung wurde lediglich der Gasverbrauch vom Dezember 2011 berechnet, in der Endabrechnung aber 3 Monatsbeiträge dagegen gerechnet, sodass fast 170,00 € als Guthaben ausgezahlt werden sollen, die aber natürlich noch nicht auf meinem Konto sind.
Ich habe gekündigt, denn das was hier durch die EGNW veranstaltet wird ist in Worten kaum zu beschreiben.

Pille
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 07. April 2012, 11:36:10
Meine Abrechnung beginnt auch am 01.10.2011. Alles was vorher war (Vertragsbeginn bis 30.09.) wurde natürlich nicht berücksichtigt. Da ich im Sommer nur Gas für Warmwasser verbraucht habe, hat sich da natürlich ein ordentliches Guthaben angesammelt. Sollte dieses \"verschwunden\" sein, wird mir nichts anderes übrigbleiben, als gegen den dafür verantwortlichen (ehemaligen) Vorstand Strafanzeige zu erstatten. Der Knackpunkt ist doch der, das den Kunden der EGNW vorgegauckelt wurde, die EnerGenSüd würde nur als Dienstleister fungieren, Vertragspartner wäre aber die EGNW. Nachdem die Sache nun in die Hose gegangen ist, behauptet der EGNW-Vorstand genau das Gegenteil. Gott sei Dank habe ich die erste Aussage der EGNW schriftlich. Bin gespannt, wie die Gerichte das beurteilen. Ich vermute mal, dass für die chaotischen Abrechnungen die Stadtwerke Schwäbisch-Hall verantwortlich sind. Diese Firma hat sich schon damals bei Vertragsabschluss nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Nachdem der Vorlieferant den Wechsel unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt hatte, war die Sache für Schwäbisch-Hall offensichtlich erledigt. Die Schwierigkeiten konnte ich alleine klären, da waren die Stadtwerke nicht zuständig. Ging ja auch nicht um ihre Kunden, sie waren ja nur als Dienstleister für die EGNW tätig.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 07. April 2012, 20:11:22
Zitat
Original von Akzent
Meine Abrechnung beginnt auch am 01.10.2011. Alles was vorher war (Vertragsbeginn bis 30.09.) wurde natürlich nicht berücksichtigt. Da ich im Sommer nur Gas für Warmwasser verbraucht habe, hat sich da natürlich ein ordentliches Guthaben angesammelt. Sollte dieses \"verschwunden\" sein, wird mir nichts anderes übrigbleiben, als gegen den dafür verantwortlichen (ehemaligen) Vorstand Strafanzeige zu erstatten.
?( Strafanzeige ...... wegen was ? - Oder geht es Ihnen um zivilrechtliche Ansprüche (ordnungsgemäße/vollständige Abrechnung, ggf.  Schadensersatz) ?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 07. April 2012, 21:31:40
Zuerst geht es natürlich um Schadenersatz. Da die Abschläge nicht für meinen Vertrag mit der EGNW verbucht wurden, sondern in das Vermögen eines Dritten gelangten, könnte es eventuell auch Veruntreuung o.ä. sein. Auf jeden Fall wurden die Mitglieder über die Vertragsverhältnisse getäuscht. Muss mich da noch anwaltlich beraten lassen. Aber da werde ich nicht der Einzige sein. Eventuell müsste eine Vereinigung der EGNW-Geschädigten gegründet werden.Es gibt bei uns ja eine Bürgerinitiative wegen der Energiepreise. Diese hatte auch sehr für die EGNW geworben. Vielleicht wird den Kunden ja auch jetzt geholfen, da wieder herauszukommen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 08. April 2012, 18:38:48
Sind in diesem Fall nicht auch die Stadtwerke SH zuständig?? Bei mir stimmt zwar fast alles, aber ich glaube nicht, dass es möglich ist gegen den alten Vorstand der EGNW aus 2011 vorzugehen...Oder doch? Herr Röttges äußert sich doch sonst auch immer zu allem...über einé Info von ihm wären viele wohl interessiert ...ich auch :)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 09. April 2012, 12:42:49
mh.. ich denke, gegen den alten vorstand vorzuegehen ist hier der falsche weg. die genossenschaft als juristische person (vertreten durch den vorstand) hat hier gerade zu stehen. eine schadensersatzklage kann daher nur so aussehen:
 

in wie weit das alles was bringt vermag ich nicht zu beurteilen. es ist nur alles mal wieder HOECHST peinlich und man schaemt sich als genossen der EGNW auch irgendwie selber :-/
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 11. April 2012, 13:00:46
hallo leute,

gerade ne mail von der EGNW bekommen:

\"Was Ihre Abrechnung für Strom und Gas 2011 betrifft, bitten wir Sie noch
um Geduld, da die Daten zur Zeit noch dem Insolvenzverwalter der EnerGen
Süd e.G. zu Prüfung vorliegen. Über den aktuellen Stand können Sie sich
unter http://www.energensued.de selbst informieren\"

ich bin gespannt, aber sieht so aus, als das sich die EGNW um die daten der EGS bemueht um hier selber die abrechnung zu machen?

gruesse,
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 12. April 2012, 13:20:03
Ist das Insolvenzverfahren bei der EnergenSüd denn überhaupt schon eingeleitet worden?

Denn wenn jetzt geprüft wird, und leider habe ich diese Info weder per Mail noch schriftl.) heisst es doch nur, dass die EGNW genauso wie wir, auf einen Sachverhalt und Fakten wartet um ggf. rechtl. Schritte oder mit als Gläubiger auftreten zu können.

Oder mach ich jetzt einen Denkfehler? Solange selbst die EGNW nix konkretes weiß, wie sollen die Aufsichtsräte oder der Vorstand sich dann äüßern. Nach dem ganzen hin & her ist es da nicht auch für uns \"Mitgeschädigten\" sinnvoller, erst einmal abzuwarten, bis Fakten auf dem Tisch liegen? Mit noch einer Insolvenz ist ja auch mir bzw. den Genossen nicht geholfen. Dann gibt es doch wahrscheinlich überhaupt nix mehr zu holen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: bolli am 13. April 2012, 10:14:24
Nach dem bisher veröffentlichten Kenntnisstand ist die Prüfung, ob ein Insolvenzverfahren für die EnS eröffnet wird, tatsächlich noch nicht getroffen.

WENN man aber Seitens der EGNW tatsächlich noch auf wesentliche Verfahrensschritte seitens der EnS bzw. des vorläufigen Insolvenzverwalters wartet oder gar erst abwarten muss, ob überhaupt das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann wäre es aus Sicht der EGNW-Mitglieder doch sicher wünschenswert, darüber auch informiert zu werden. Das würde z.B. bezgl. der ausstehenden Abrechnungen ne Menge Unmut vermeiden helfen. Und manchmal fragt man sich, wofür es moderne Medien gibt. Da lassen sich Informationen auch kostengünstig verbreiten.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 13. April 2012, 11:03:37
die EGNW hat ja so getan als sei sie pleite, wenn sie jetzt keine Zwischenabrechnung macht. Hat sie denn schon eine gemacht?
Bei mir jedenfalls noch nicht. Vielleicht hat sie ja nur bei Leuten abgerechnet, von denen sie meint, Geld zu bekommen (Nachzahlung!).
Von dem damals eifrig Optimismus verbreitenden \"jroettges\" hört man seit langer Zeit schon nichts mehr. Sollte mich nicht wundern, wenn demnächst die selben Meldungen über die EGNW über den Ticker gehen, wie bei der EnergenSüd.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 13. April 2012, 14:13:15
Zitat
Original von Energietourist

Von dem damals eifrig Optimismus verbreitenden \"jroettges\" hört man seit langer Zeit schon nichts mehr.

Ist vielleicht auch besser so...obwohl mich das auch sehr wundert...denn dem \"jroettges\" gingen ja nie die \" ausreden\" und \"argumente\" aus. Ist es jetzt soweit oder will er sich nur nicht in die nesseln setzen? Ein statement seinerseits wäre, aus meiner sicht, ja nicht das schlechteste,wenn es der egnw so geht, wie er es seiner zeit formuliert hat als das gespräch der insolvenz der egnw im raum stand.
Entweder man äußert sich zur gg zeit, wie in der vergangenheit oder (aus meiner sicht noch cleverer) hält sich mit aussagen einfach von vorne herein raus, wenn man so eine position in der egnw hat, wie er.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uli07 am 13. April 2012, 16:11:04
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.

Gruß  Uli07
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 13. April 2012, 22:01:03
Zitat
Original von uli07
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. ...
Es kann sein, dass die EGNW damit sehr viel zu tun hat:

Zitat
Original von uwes am 25.06.2010
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau. Aber ich bekomme Strom ...
Mit wem die EGNW-Mitglieder einen Vertrag hatten bzw. haben, ist die alles entscheidende Frage! Nach meiner Einschätzung von Beginn an ausschließlich mit der eigenen Genossenschaft. Die EnerGen Süd war lediglich Erfüllungsgehilfe, wie vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden - u. a. auch hier im Forum (ebenso der ehemalige Aufsichtsratvorsitzende) - mehrfach kommuniziert.

Insofern haben die EGNW-Mitglieder absolut NICHTS mit dem Insolvenzverwalter der EnerGen Süd zu tun, die EGNW selbst aber sehr viel! Deshalb ist es für die jetzigen EGNW-Verantwortlichen ein Armutszeugnis, wenn die eigenen Mitglieder bzgl. der  Gasabrechnungen per 30.09.2011 und Stromabrechnungen per 31.12.2011 nunmehr an den Insolvenzverwalter der EGS verwiesen werden.  8o

Sich Problemen nicht stellen und \"auf Tauchstation gehen\" - so kann eine Genossenschaft mit ihren Mitgliedern nicht umgehen !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 14. April 2012, 00:28:46
Zitat
Original von uli07
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.

Gruß  Uli07
haben sie einen vetrag mit der energen sued abgeschlossen? ich nicht! die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter). vom ehemaligen vorsitzenden der egnw habe ich die schriftliche aussage, dass die energen sued nur sublieferant der EGNW ist. somit interessiert mich die insolvenz der energen sued direkt gar nicht. ich erwarte eine saubere abrechnung fuer gesamt 2011 von der EGNW.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 14. April 2012, 00:40:24
Zitat
Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Nicht nur...... auch die EGNW !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 14. April 2012, 00:52:12
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von buck-r
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Nicht nur...... auch die EGNW !

vor gericht waere diese interpretation sicher zulaessig! zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte. zitat \" die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant\"
ja, es kann viel spekuliert und interpretiert werden. ich habe im forum von genossen gelesen, die schon eine abrechnung 2011 erhalten hatten und die falsch war (abschlaege an die EGS nicht enthalten). einzelfaelle? oder wieder diletanttisches vorgehen?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 14. April 2012, 12:25:13
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt.

Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung  gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Wie auf jedem Wochenmarkt, Übergabe der Ware und Zahlung des Preises. Auch Aussagen von H. R. oder anderen ändern das BGB nicht. Natürlich waren die Aussagen der EGNW zu diesen Themen für jeden, der von den günstigen Preisen profitieren wollte, gern gehört. Nur hätten um das Gewollte auch auf solide Beine zu stellen dann die Zahlungen an die EGNW erfolgen müssen.

Man könnte auch sagen: Wer heute sich auf den Standpunkt stellt, er hätte einen Vertrag mit der EGNW geschlossen, müsste (theoretisch) erst einmal seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der EGNW nachkommen. An die hat er nämlich noch gar nichts gezahlt (allerdings von ihr auch keine Energie erhalten).

Fakt ist: Die EGS hat Energie geliefert und auch Zahlungen dafür erhalten. Damit ist heute der vorläufige Insolvenzverwalter Herr über das weitere Procedere.

Aber nicht, dass ich vollkommen falsch verstanden werde, EGNW ist auf moralischer Ebene ebenfalls mit im Boot. Sie kann aber erst aktiv werden, wenn Entscheidungen im Insolvenzverfahren gefallen sind. Auch dann kann Sie nur agieren, wenn ihr von der EGS oder Nachfolgern Zugriff auf die Abrechnungsdaten eingeräumt werden. Falls das  Insollvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird stellt sich mir hier schon die Frage, wer denn dann den Zugriff auf diese Daten ermöglichen sollte. Wer ist in diesem Fall rechtlicher Vertreter der EGS?

Zum jetzigen Zeitpunkt Aktionen mit Wirkung auf die Kunden von der EGNW zu fordern ist für mich reine Polemik und zeigt nur, dass sich diese Personen nicht mit den Hintergründen auseinandergesetzt haben. Der einzige Erfolg dieser Aktionen kann nur eine Behinderung von Kontakten zu den Vertretern der EGS und eine generelle Schädigung der EGNW sein. Hilfreich für eine Lösung dieser für alle unleidlichen Angelegenheit ist es bestimmt nicht.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 14. April 2012, 13:47:38
Zitat
Original von buck-r
... zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte - zitat \"die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.\"
@Neu-Genosse,
die vorstehend zitierte Aussage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden bestätigt, dass keine Lieferverträge zwischen EGNW-Mitglieder und EnerGen Süd bestanden.

Zu einem mit der EGS geschlossenen Liefervertrag hätte gehört, dass von den EGNW-Mitgliedern bzw. von der entsprechend bevollmächtigten EGNW ein solcher angetragen worden wäre. Ein Lieferauftrag an die EGS bzw. eine entsprechende Vermittlungs-Vollmacht für die EGNW wurde jedenfalls von keinem Mitglied erteilt!

Aufgrund der fehlenden Vermittlungs-Vollmacht und der oben zitierten Aussage der vormaligen EGNW-Verantwortlichen sowie deren Stellungnahmen hier im Forum, mussten die Mitglieder in gutem Glauben davon ausgehen, dass die EGS lediglich im Auftrag der EGNW = ausschließlich als Erfüllungsgehilfe handelt.

Aus dem gleichen Grund bestand für die Mitglieder zu keinem Zeitpunkt eine Veranlassung, der Energielieferung und dem Zahlungseinzug durch die EGS zu widersprechen.

Sollten Lieferverträge mit der EGS bestanden haben, wann wurden diese gegenüber den EGNW-Mitgliedern wirksam gekündigt? Auf Basis welcher Verträge erfolgt die Gaslieferung seit 01.10.2011 sowie die Stromlieferung seit 01.01.2012 und welche AGB-Vereinbarung berechtigt die EGNW, wirksam Preisanpassungen vorzunehmen?

Insofern ist die EGNW weitaus mehr als \"auf moralischer Ebene mit im Boot\"!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 14. April 2012, 13:58:37
Zitat
Original von Neu-Genosse
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt. ...
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uli07 am 14. April 2012, 14:01:20
@buck-r

Ich bin EGNW-Kunde,und Energen Süd hat bei mir abgebucht, bei Ihnen wird es ja wohl kaum anders sein; und somit werden wahrscheinlch alle, die an EGS bezahlt haben, vom Insollvensverwalter Post bekommen.

Gruß  Uli07
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 14. April 2012, 14:17:02
@Plus
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.

Am Ende müsste das aber wohl jeder Belieferte auf dem Rechtsweg klären. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der vorläufige Insolvenzverwalter diese Ansicht teilt. Sein Job ist es schliesslich Geld für die Gläubiger zu generieren.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 14. April 2012, 14:56:24
Zitat
Original von Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 14. April 2012, 14:57:46
Zitat
Original von Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
@Neu-Genosse

Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist so nicht zutreffend - richtig ist:
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussagen von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).

Ob H. R. = EGNW im Innenverhältnis mit dem Erfüllungsgehilfen EnerGen Süd etwas versäumt hat (z.B. Geschäftsbesorgungsvertrag), ist für das wie vorstehend abgeschlossene Vertragsverhältnis zwischen Kunde/Mitglied und EGNW nicht relevant.

Welcher Vertrag zwischen EGNW (mit wem ?) wurde Ihrer Ansicht nach nie mit Leben erfüllt ?

Ergänzung:
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 15. April 2012, 22:53:15
Zitat
Original von h\'berger

Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist so nicht zutreffend - richtig ist:
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussagen von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).
da der kopfbogen des bestaetigungsschreibens den absender: \"Energen Süd e.G. & Partner\" hatte, und in verbindung mit dem infoschreiben von H.R., geht man i.d.R. von einer entsprechenden belieferung durch die EGNW aus, zumal die LS buchungen auch nicht durch EGS direkt sondern von Schwäbisch Hall (gleiche dienstleister wie für die EGNW) ausgeführt worden sind!


Zitat
Original von h\'bergerErgänzung:
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).

das ist natütlich auch eine option. da ich erst seit 08/2011 von der EGNW beliefert werde habe ich natuerlich dann noch die komfortable situation abzuwarten, was sich seitens EGNW und EGS in den naechsten monaten tut und wenn das nicht zufrieden stellend ist kann ich der LS noch widersprechen... sehr schön...
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 15. April 2012, 23:43:28
Zitat
Original von buck-r
... zumal die LS buchungen auch nicht durch EGS direkt sondern von Schwäbisch Hall (gleiche dienstleister wie für die EGNW) ausgeführt worden sind!
@buck-r
Das ist für den Kunden eher nicht von Bedeutung, da die SW Hall / Sherpa eben nur als Dienstleister tätig werden.
Interessant könnte sein, mal beim Dienstleister zu erfragen, in wessen Auftrag bis 30.09.11 der LS-Einzug für Gas erfolgte.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 16. April 2012, 00:34:09
@alle

Es ist interessant, mit welchen Argumenten Sie hier vorgehen.
Der eine meint, der Antrag sei bei der EGNW gestellt, also sei diese Vertragspartnerin.
Der andere sagt, wenn man die Energie, die man aus der Leitung entnimmt, von der Energen Süd erhält und diese auch dort bezahlt, so sei ein Vertrag mit der Energen Süd abgeschlossen.

Probieren Sie es doch aus.
Machen Sie Ihre möglichen Zahlungsansprüche gegen die EGNW doch geltend. Es wird sich zeigen, ob Sie richtig liegen.

Einen \"Dienstleistungsvertrag\" zwischen der Energen Süd und der EGNW müsste man aber wohl schon vorlegen. Wie sonst wollte man den Widerspruch einem Gericht erklären, der darin besteht, dass man einen Nichtlieferanten und \"Nichtzahlungsempänger\" nunmehr zu einem angeblichen Vertragspartner hochstilisiert und den eigentlichen Lieferanten und Zahlungsempfänger nicht als Vertragspartner ansieht.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 16. April 2012, 03:58:02
Zitat
Original von uwes
Einen \"Dienstleistungsvertrag\" zwischen der Energen Süd und der EGNW müsste man aber wohl schon vorlegen. Wie sonst wollte man den Widerspruch einem Gericht erklären, der darin besteht, dass man einen Nichtlieferanten und \"Nichtzahlungsempänger\" nunmehr zu einem angeblichen Vertragspartner hochstilisiert und den eigentlichen Lieferanten und Zahlungsempfänger nicht als Vertragspartner ansieht.
@uwes
Wo sehen Sie bzgl. der Belieferung und dem Zahlungseinzug durch die EnerGen Süd nachstehend einen \"Widerspruch\" ???

Zitat
Original von h\'berger
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussage von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).
Eine andere rechtlich haltbare Vertragssituation ist jedenfalls für mich derzeit nicht ersichtlich (deshalb \"Vertrags-Tohuwabohu\"  ;) ) - insbesondere auch im Hinblick auf die Gaslieferungen seit  01.10.2011 und die Stromlieferungen seit 01.01.2012 (wirksame Einbeziehung der AGB etc.). Andernfalls klären Sie uns juristische Laien doch bitte auf.

Wieso sollte der Kunde beweispflichtig sein für einen \"Dienstleistungsvertrag\" (bzw. für den angeblich  bestehenden \"Handschlagvertrag\") zwischen den Genossenschaften? Und welche Rechte oder Pflichten etc. sollen sich denn aus einem solchen Vertrag für die Kunden ergeben? Wäre nicht vielmehr die EGNW zumindest erklärungspflichtig, mit welcher Berechtigung (ohne Vollmacht bzw. Vermittlungsauftrag der Mitglieder!) die Mitglieder- bzw. Auftragsdaten an EnerGen Süd weitergegeben wurden?

Wäre nicht eine Vorgehensweise der EGNW-Mitglieder mit Erstattungsanspruch aus den genannten Zeiträumen - wie nachstehend angedacht - in jedem Fall auch im Interesse der EGNW?

Zitat
Original von h\'berger
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).
edit: Das Risiko einer Haftung der EGNW bzgl. Erstattungsansprüche wäre damit doch wohl vom Tisch!? - Vielleicht können Sie sich zur Machbarkeit einer solchen Vorgehensweise hier mal äußern?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 16. April 2012, 10:05:13
Zitat
Original von uwes
@alle
Probieren Sie es doch aus. Machen Sie Ihre möglichen Zahlungsansprüche gegen die EGNW doch geltend. ....
\"Strom liefert die EGNW zu sehr günstigen Konditionen an seine Mitglieder.\"
Wo stand, dass es sich nur um eine Maklertätigkeit handelt und das Angebot kein eigenes, sondern lediglich Gegenstand der Vermittlung eines Energieliefervertrages ist?[/list]PS ----------- > Zur Erinnerung:  \"Feinarbeit\" (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=71635#post71635)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 16. April 2012, 17:06:08
@Plus

Ihr Beispiel mit dem Schlosser charakterisiert den normalen Fall des Erfüllungsgehilfen. Am Ende haben sie eine offene Tür und Rechnung und Quittung des Unternehmens, dass Sie beauftragt haben. Der Geselle ist über seinen Arbeitsvertrag inkl. Rechnungs- und Quittungsvollmacht zum Erfüllungsgehilfen geworden und alles ist ok.

Das Beispiel trifft aber nicht das Verhältnis der EGNW-Genossen zur EnGS. Da ist zwar Schlosser A beauftragt worden, aber Schlosser B ist zufällig im Haus, öffnet die Tür, berechnet und quittiert im eigenen Namen. Sie haben also 2 Schlosser mit der gleichen Arbeit beauftragt. Logisch, dass dann Schlosser A wenigstens seine Anfahrt bezahlt haben will, wenn er kurz nach Reparaturende erscheint.

@ h\'berger

Ihre Darstellung des Sachverhaltes krankt an der Identität von 1. und 2. EnGS ist meines Wissens niemals als Bevollmächtigter, Auftragnehmer o. ä. der EGNW aufgetreten, hat also Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gemacht. Etwas anderes wäre nur zutreffend, wenn EGNW und EnGS übereinstimmend geäussert hätten, dass EnGS für EGNW tätig wird. So bleibt das eine einsame Behauptung von H. R. Mindestens eine bilaterale Vereinbarung zwischen den beiden Genossenschaften wäre aber erforderlich, wenn die eine die Geschäfte der anderen besorgen soll.

Nie mit Leben gefüllt wurde die Vereinbarung zwischen EGNW und Verbraucher, da dieser weder Energie von EGNW bezogen noch Zahlungen an die EGNW geleistet hat.

Zur Lastschriftrückgabe hat sich der vorläufige Insolvenzverwalter der EnGS schon geäussert, siehe dort bzw. der Homepage der EnGS. Evtl. Forderungen sind nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anzumelden. Sollte die Eröffnung allerdings abgelehnt werden könnte man damit vielleicht durchkommen. Es könnte aber auch sein, dass dann zusätzlich einige Kosten auf einen zukommen. Dann hätte man gutes Geld schlechtem hinterhergeworfen.

und @ Plus noch einmal

Wenn ich das richtig verstanden habe, soll versucht werden zuviel gezahlte Beträge zurückzufordern. Die Rückforderung einer Zahlung ist aber nur möglich, wenn vorher eine Zahlung erfolgt ist. Der Rückforderer wird also erst einmal zu belegen haben, das und wann er an die EGNW gezahlt hat. Diesen Nachweis muß er schon erbringen. Ansonten wird es heissen: Wir könen leider keine Rückzahlung für diesen Zeitraum an Sie vornehmen, das Sie für diesen Zeitraum nie Zahlungen an uns geleistet haben.

Aus diesen Gründen hat für mich mein kleiner Beitrag vom 23.3.12 weiterhin Gültigkeit: Den nächsten Zug hat der vorläufige Insolvenzverwalter, alles andere ist von Wunschdenken generiert.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 16. April 2012, 18:12:59
Zitat
Original von PLUS
Wo stand, dass es sich nur um eine Maklertätigkeit handelt und das Angebot kein eigenes, sondern lediglich Gegenstand der Vermittlung eines Energieliefervertrages ist?

ich stelle lieber eine Gegenfrage: Was ist daraus zu schließen, dass ein Annahmeschreiben der Energen Süd zugestellt, die Zahlungen und die Abrechnung ebenfalls an bzw. von der Energen Süd erfolgt sind?

Wenn die Energen Süd tatsächlich keine eigene Lieferverpflichtung eingegangen sein sollte, dann müsste es ja wohl eine Vereinbarung zwischen der EGNW und der Energen Süd gegeben haben, die besagt, dass alle Lieferungen nur für die EGNW erfolgten. Denn - wie Neugenosse es richtig formuliert hat: Die EGNW kann nicht zurückzahlen, was ihr nie zugeflossen ist.
@H\'Berger: Es wird bei dieser Sachlage schwierig sein, eine kaufvertragliche Vereinbarung {mit der EGNW} schlüssig darzulegen. Daher wird man die tatsächliche Handhabung damit zu erklären haben, dass es Vereinbarungen zwischen der EGNW und der Energen Süd gegeben hat, wonach trotz der Abrechnung und Lieferung und Einzug der Abschläge durch Energen Süd der Vertragspartner weiterhin die EGNW bleiben sollte. Einen solchen Vertrag müsste man als \"Dienstleistungsvertrag\" einstufen.  Und einen solchen meinte ich als ich vorschlug, diesen im Streitfall vorzulegen.

Ich vermute aber, dass es eine solche Vereinbarung nicht gibt. Wenn doch, so wäre es interessant zu erfahren, was es damit auf sich hat.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 16. April 2012, 18:57:56
Zitat
Original von uwes
Zitat
Original von PLUS
Wo stand, dass es sich nur um eine Maklertätigkeit handelt und das Angebot kein eigenes, sondern lediglich Gegenstand der Vermittlung eines Energieliefervertrages ist?
.. ich stelle lieber eine Gegenfrage: Was ist daraus zu schließen, dass ein Annahmeschreiben der Energen Süd zugestellt, die Zahlungen und die Abrechnung ebenfalls an bzw. von der Energen Süd erfolgt sind?

Wenn die Energen Süd tatsächlich keine eigene Lieferverpflichtung eingegangen sein sollte, dann müsste es ja wohl eine Vereinbarung zwischen der EGNW und der Energen Süd gegeben haben, die besagt, dass alle Lieferungen nur für die EGNW erfolgten...
Zitat
Original von Neu-Genosse
Das Beispiel trifft aber nicht das Verhältnis der EGNW-Genossen zur EnGS. Da ist zwar Schlosser A beauftragt worden, aber Schlosser B ist zufällig im Haus, öffnet die Tür, berechnet und quittiert im eigenen Namen. Sie haben also 2 Schlosser mit der gleichen Arbeit beauftragt. Logisch, dass dann Schlosser A wenigstens seine Anfahrt bezahlt haben will, wenn er kurz nach Reparaturende erscheint.
Die EGNW hat doch Ihre Angebotsannahme (Angebot der EGNW) an die EnerGenSüd weitergeleitet. Auf welcher Rechtsgrundlage, als Vertreter, als Vermittler oder doch als Auftrag an ihren Erfüllungsgehilfen? Haben Sie damals ein Angebot der EnergenSüd angenommen oder der EGNW? Waren Sie nicht selbst mehr als überrascht? Dazu kommt, Mitglied sind Sie doch bei der EGNW und nicht bei der EnerGenSüd. Nach deren Satzung ist die Mitgliedschaft für die Belieferung aber Voraussetzung. Die Mitgliedschaft dann auch wohl Verpflichtung zur Nutzung des Genossenschaftsbetriebs. Das hat zwar nichts mit dem Energievertrag zu tun, hätten die Vorstände aber nicht gegen die Satzung verstossen. .  .    .
Ist das alles so klar wie die berühmte Kloßbrühe?[/list]
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Netznutzer am 16. April 2012, 19:40:39
Es ist einfach: Fragt euren Netzbetreiber, mit welcher Lieferantenkennung die Netzanmeldung erfolgte. Diese ist eindeutig. Hat EnerGenSüd mit 9904902000004 beim VNB angemeldet, sind sie selbst als Lieferant aufgetreten! Haben sie mit 9906520000002 angemeldet, ist die EGNW der Lieferant, und EnerGenSüd hat nur als Dienstleister gearbeitet. Unabhängig vom Dienstleister, Bilanzkreisverantwortlichen oder Sonstigem.

Vielleicht bringt auf diese Weise der oftmals gescholtene Netzbetreiber Licht in ein Dunkel.

Gruß

NN
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 16. April 2012, 20:35:08
Zitat
Original von Neu-Genosse

Nie mit Leben gefüllt wurde die Vereinbarung zwischen EGNW und Verbraucher, da dieser weder Energie von EGNW bezogen noch Zahlungen an die EGNW geleistet hat.


ich denke in erster linie wird es auch interessant sein, heraus zu finden, warum die EGNW *OHNE* einwilligung der genossen, die daten dann an die EGS weiter gegeben hat. eine entsprechende schadensersatzforderung alleine aufgrund dieser tatsache hat sicher eine gewisse aussicht auf erfolg....
ausserdem kann man der EGNW noch (arglistige) taeuschung vorwerfen, da der gesamte internetauftritt, wie auch die kommunikation per email und am telefon darauf schliessen liess, dass man eine geschaeftsbeziehung mit einem energielieferanten und nicht mit einem adressmakler eingeht der die auftraege nur weiter leitet...
kurzum die EGNW tut gut dran endlich offen zu kommunizieren, das vertrauen ist eh schon verspielt...
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 16. April 2012, 21:01:00
Zitat
Original von Netznutzer
Es ist einfach: Fragt euren Netzbetreiber, mit welcher Lieferantenkennung die Netzanmeldung erfolgte. Diese ist eindeutig. Hat EnerGenSüd mit 9904902000004 beim VNB angemeldet, sind sie selbst als Lieferant aufgetreten! Haben sie mit 9906520000002 angemeldet, ist die EGNW der Lieferant, und EnerGenSüd hat nur als Dienstleister gearbeitet. Unabhängig vom Dienstleister, Bilanzkreisverantwortlichen oder Sonstigem.

so, diesem hinweis bin ich nun mal gefolgt und welch wunder, fuer die lieferung von gas war laut avacon bis 30.09.2011 und fuer strom bis 31.12.2011 die energen sued eingetragen.
eigenen aussagen nach hatte die EGNW in 2011 schon ueber 2000 mitglieder, die beliefert worden sind, alle, wie wir ja nun schlussfolgern koennen, durch die energen sued. ich spekuliere mal, dass von den 2000 genossen nur ein bruchteil dieses forum liest und sich daher darueber im klaren sind, dass sie von der EGNW in der vergangenheit verschaukelt worden sind und ihre abschlaege nun bei einer insolventen genossenschaft liegen. um hier, genug masse vorausgesetzt, forderungen gegen die EGS geltend zu machen muss aber an den insolvenzverwalter diese forderung angetragen werden.
warum kommt die EGNW nicht jetzt, endlich, mal ihrer schuldigkeit nach, die genossen zumindest ueber die \"krummen\" geschaefte der vergangenheit zu informieren, dass die genossen die moeglichkeit haben hier evtl. noch etwas geld zurueck zu bekommen?  
man hatte doch zum jahreswechsel durchaus mal den mut zur offenheit (stichwort: lage der EGNW und unterstuetzungsmassnahmen - hier hatte aber kurzeitig der aufsichtsrat das sagen...). ist der neue vorstandsvorsitzende auch nur wieder so ein \"geheimniskraemer\"?
schade, die entwicklung nimmt wieder negative zuege an....
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 16. April 2012, 22:55:30
@Neu-Genosse und @ uwes

Ihre Ausführungen sind für mich nicht schlüssig und daher unverändert nicht nachvollziehbar. Mal hypothetisch unterstellt, dass wirksame Vertragsverhältnisse zwischen den EGNW-Mitgliedern und der EnerGen Süd zustande gekommen waren, dann haben wohl beide Genossenschaften jetzt Probleme:

EGNW hat ...

1. ... dann die eigenen Mitglieder über die Vertragssituation zumindest getäuscht (m.E. vorsätzlich) durch ...  

 ... die Präsentation auf der Internetseite als Lieferant mit eigenem Angebot und eigenen Preisen \"Strom liefert die EGNW zu sehr günstigen Konditionen an seine Mitglieder.\" (siehe Beitrag @PLUS);

... eine Mail-Bestätigung des ehem. Vorstandsvorsitzenden - Zitat „die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.“ (siehe Beitrag @buck-r);

... ein Schreiben des ehem. Vorstandsvorsitzenden - der konkrete Text lautet „Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch-Hall abwickelt.“ (siehe Beitrag @Christian Guhl).

Da die Mitglieder davon ausgehen mussten, dass (wie gewollt) die eigene Genossenschaft der Vertragspartner ist, wird das möglicherweise Schadensersatzverpflichtungen für die EGNW zur Folge haben, wenn EnerGen Süd überfällige Guthaben aus Endabrechnungen nicht vollumfänglich erstattet.

2. ... dann die Daten der Mitglieder unautorisiert  - ohne Vollmacht oder Vermittlungsauftrag bzw. Geschäftsbesorgungsvereinbarung -  an EnerGen Süd weitergegeben. Das ist m.E. ein eklatanter Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen.

3. ... die Belieferung der Mitglieder, die bereits vor dem 01.10.2011 Gas und vor dem 01.01.2012 Strom über die EnerGen Süd bezogen haben, ohne wirksam einbezogene AGB aufgenommen - insofern gibt es m.E. für die ab 01.12.2011 erfolgte Gaspreiserhöhung sowie für die ab 01.06.2012 vorgesehene Gaspreisänderung keine Rechtsgrundlage.

EnerGen Süd hat ...

1. ... Strom und Gas ohne wirksam einbezogene AGB geliefert - insofern fehlt es auch an einer Vereinbarung für monatliche Abschlagszahlungen.

2. ... daher ohne Rechtsgrundlage und ohne vorhandene Einzugsermächtigung (mit dem ursprünglichen Auftrag wurde nur EGNW eine solche erteilt!) Abschläge eingezogen. Unautorisierten Lastschriften kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten widersprochen werden (vgl. §§ 675u, 676b Abs. 2 BGB).

Von dieser Rückbuchungsmöglichkeit sollten alle Betroffenen, die Überzahlungen an EnerGen Süd geleistet haben, baldmöglichst Gebrauch machen !

Zudem stellt sich wohl für alle Mitglieder die Frage, von wem, wann und wie die angeblich mit EnerGen Süd bestehenden Verträge beendet/gekündigt worden sind? Und wie ist der Versorgerwechsel von EnerGen Süd zur EGNW ohne Mitwirkung der Verbraucher zustande gekommen? Sollen die Alt-Aufträge an  EGNW, die ja nie mit Leben erfüllt wurden, das jetzt mit „Verzögerung“ hergeben? Ich bin sehr gespannt auf Ihre Antworten!

edit: Ist EGNW tatsächlich der Stromlieferant seit 01.01.2012? - oder womöglich FirstCon?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 16. April 2012, 23:46:35
Zitat
Original von buck-r
so, diesem hinweis bin ich nun mal gefolgt und welch wunder, fuer die lieferung von gas war laut avacon bis 30.09.2011 und fuer strom bis 31.12.2011 die energen sued eingetragen.

Das wundert mich nicht. Schließlich hat auch die EWE Netz GmbH diesen Lieferanten für Ihr Netzgebiet ausdrücklich bestätigt.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 17. April 2012, 08:31:12
Zitat
Original von h\'berger
edit: Ist EGNW tatsächlich der Stromlieferant seit 01.01.2012? - oder womöglich FirstCon?

laut aussage avacon ist die EGNW jetzt eingetragen, keine firstcon. zumindest jetzt tritt die genossenschaft wohl endlich mal eigenverantwortlich auf.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 17. April 2012, 08:54:39
Zitat
Original von uwes
Das wundert mich nicht. Schließlich hat auch die EWE Netz GmbH diesen Lieferanten für Ihr Netzgebiet ausdrücklich bestätigt.

es ist spannend zu sehen, wie hier rechtlich fragwuerdiges handeln einer genossenschaft als rechtmaessig dargestellt werden soll.
logisch hat der grundversorger die EGS als lieferanten eingetragen, weil er ja auch in den glauben versetzt worden ist, dass der endkunde einen liefervertrag mit der EGS abgeschlossen hat. somit ist auch der grundversorger ueber die eigentliche situation getaeuscht worden.
so oder so, die EGNW hat sich hier definitiv bei schadensersatzanspruechen zu verantworten.
die ausfuehrungen von h\'berger bringen es hier genau auf den punkt!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 17. April 2012, 09:30:13
nochmal für jeden ganz langsam und klar verständlich:
wer Mitglied bei der EGNW ist und einen Gas/Stromlieferungsantrag bei der EGNW gestellt hat, der hat sich in allen Angelegenheiten, die die Mitgliedschaft oder die Belieferung mit Gas/Strom betreffen immer nur an die EGNW zu halten. Woher die EGNW Gas/Strom bezieht, kann den Mitgliedern völlig egal sein. Wenn ich meinen Strom z.B. von der EON Avacon beziehen will und dort einen Antrag stelle, frag ich auch nicht nach, woher die ihren Strom beziehen.
Die EGNW ist dafür verantwortlich, dass Mitglieder einmal jährlich ihre Gas/Stromabrechnung bekommen. Wenn die EGNW meint sie müsste jemand damit beauftragen, die monatlichen Abschläge einzuziehen und die Abrechnungen zu erstellen, dann kann sie das natürlich tun. Sie kann dazu \"Hans Doof\" einstellen oder die Stadtweke Schwäbisch Hall damit beauftragen, das ist allein ihre Sache. Wenn der Dienstleister, den sie damit beauftragt allerdings überfordert ist, dann ist das ein Problem der EGNW, dann muss sie sich jemanden suchen, der das besser kann oder muss es selbst machen.  
Ich weiß nicht, ob es verschiedenes Mitglieds- und/oder Gas/Stromlieferungsanträge bei der EGNW gab. Ich jedenfalls habe niemals in meinen Anträgen jemand anderes als die EGNW mit Gas/Stromlieferung beauftragt.
Hier mal, was auf meinem Begrüßungsschreiben als Neumitglied der EGNW steht (02/2011):
\"Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGen Süd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, die in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.\"
Und hier ein Auszug aus meinem Gaslieferungsantrag (selbe gilt für Strom):
\"Das Mitglied beauftragt die Energiegenossenschaft NordWest
(Lieferant) mit der Lieferung seines gesamten Bedarfes an
Erdgas.\"
Schaut man sich die AGBs der EGNW für Gas/Strom an, dann liest man dort immer nur von \"Erfüllungsgehilfen\", \"Beauftragten\" oder \"Call Center\", die für EGNW tätig sind.
Ich hoffe das reicht zur Klarstellung.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 17. April 2012, 12:39:44
Zitat
Original von buck-r
... es ist spannend zu sehen, wie hier rechtlich fragwuerdiges handeln einer genossenschaft als rechtmaessig dargestellt werden soll.
logisch hat der grundversorger die EGS als lieferanten eingetragen, weil er ja auch in den glauben versetzt worden ist, dass der endkunde einen liefervertrag mit der EGS abgeschlossen hat. somit ist auch der grundversorger ueber die eigentliche situation getaeuscht worden.
so oder so, die EGNW hat sich hier definitiv bei schadensersatzanspruechen zu verantworten. ...
@buck-r, sicherlich meinten Sie hier den Netzbetreiber  ;) - ansonsten volle Zustimmung !

Ein weiteres Indiz, dass die Mitglieder immer ihre eigene Genossenschaft als Vertragspartner sehen mussten - z. B. für Strom vor dem 01.01.2012:

Zitat
Auszug aus Schreiben EGNW vom 08.11.2011 an die Mitglieder
... Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90 €/Monat. ...
Von der Beendigung eines Vertragsverhältnisses (mit EnerGen Süd) und von einem neuen Vertragsverhältnis (mit EGNW) ist nirgendwo die Rede !

Nachtrag:
Für die EGNW gibt es m.E. nur einen Weg, berechtigte Schadensersatzansprüche abzuwenden: Alle Mitglieder unverzüglich informieren, wie Überzahlungen an EnerGen Süd korrigiert werden können und ggf. aktiv dabei unterstützen (in den Regionen finden sich dazu ja vielleicht einige Helfer).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 17. April 2012, 14:09:20
Zitat
warum kommt die EGNW nicht jetzt, endlich, mal ihrer schuldigkeit nach, die genossen zumindest ueber die \"krummen\" geschaefte der vergangenheit zu informieren, dass die genossen die moeglichkeit haben hier evtl. noch etwas geld zurueck zu bekommen?  [/B]
man hatte doch zum jahreswechsel durchaus mal den mut zur offenheit (stichwort: lage der EGNW und unterstuetzungsmassnahmen - hier hatte aber kurzeitig der aufsichtsrat das sagen...). ist der neue vorstandsvorsitzende auch nur wieder so ein \"geheimniskraemer\"?


wenn es sich tatsächlich um krumme geschäfte handelt, sollten sich doch zumindest diejenigen dazu äußern, die in der vergangenheit (2011) den Mist verzapft haben. der neue vorstand ist ja letzendlich erst seit kurzem dabei, ob er seinen job richtig macht oder nicht wird sich, wenn die zahlen und fakten bei der kommenden gv vorgelegt werden, zeigen. ich persönlich mache da eher den herren (vorstand und aufsichtsrat) aus dem letzten jahr, die ja über alles bescheid wissen müßten, den vorwurf des chaoses und der jetzigen situation. weiß man eigentlich schon wann die nächste gv statt findet? ich habe noch keine info erhalten aber das sagt ja nix, da ja  mitglieder anders informiert werden als andere.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 17. April 2012, 14:22:21
Zitat
Original von herbertj
... sollten sich doch zumindest diejenigen dazu äußern, die in der vergangenheit (2011) den Mist verzapft haben. der neue vorstand ist ja letzendlich erst seit kurzem dabei, ob er seinen job richtig macht oder nicht wird sich, wenn die zahlen und fakten bei der kommenden gv vorgelegt werden, zeigen. ich persönlich mache da eher den herren (vorstand und aufsichtsrat) aus dem letzten jahr, die ja über alles bescheid wissen müßten, den vorwurf des chaoses und der jetzigen situation. ...
@herbertj,
wollen Sie sich das Geschwafel der vormals Verantwortlichen nochmals antun? Weil die Geschäfte nach Gutsherrenart und nicht wie von einem ordentlichen Kaufmann geführt wurden, hat der Hauptverantwortliche augenscheinlich bis heute nicht kapiert, welchen \"Mist\" er hinsichtlich der Vertragssituation angerichtet hat.

Für die EGNW können und müssen ausschließlich die jetzt Verantwortlichen tätig werden ...... zumal akut reichlich Handlungsbedarf besteht, damit die Genossenschaft überlebt!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 17. April 2012, 14:56:57
@h´berger

Das die jetzt verantwortlichen handeln müssen ist ja klar aber wie sich die verantwortlichen, die auch schon im letzten jahr verantwortlich waren, die situation erklären würden interessiert mich schon. super wäre ja eine erklärung die ohne die worte: nicht unsere schuld, ehemalige vorstände und gar nicht so schlimm...\" ist. nichtdestotrotz hilft es ja leider nichts zu spekulieren wer jetzt wie gegen wen angeht sondern einfach mal einen weg aufgezeigt zu bekommen, was gemacht wird um diese misere aus der welt zu schaffen...ich denke, dass das nicht im forum für alle sondern auf einer  gv mit den mitgliedern geklärt werden sollte. eins ist ja klar, in der not ist zum schluß wohl immer der vorstand und die anderen herren sind fein raus, bleiben auf ihren posten und machen lustig weiter ( meine persönliche meinung)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 17. April 2012, 15:09:19
Zitat
Original von herbertj
@h´berger
... einfach mal einen weg aufgezeigt zu bekommen, was gemacht wird um diese misere aus der welt zu schaffen...ich denke, dass das nicht im forum für alle sondern auf einer gv mit den mitgliedern geklärt werden sollte.
Nur in der Generalversammlung reicht nicht aus, da dort erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil der Mitglieder erscheinen werden bzw. können.

Da der Insolvenzverwalter der EnerGen Süd sich täglich melden könnte, darf das nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden. Seit ca. zwei Monaten ist man untätig, verweist lediglich auf den InsVerwalter und ignoriert das eigene Haftungsproblem - so geht das nicht !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 17. April 2012, 15:20:09
@ h´berger

aber auf einer gv kann der teil, der sich hier im forum äußert auch dort für die mitglieder einsetzen und da zählt ja auch jede stimme....immer noch besser als vor vollendete tatsachen gestellt zu werden...so kann man wenigstens noch ein bisschen einfluß nehmen...auf alle fälle ist die \"vogel-strauss-taktik\" der egnw nicht die beste und das sollte einfach nicht so sein
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 17. April 2012, 15:34:28
@herbertj

JETZT besteht Handlungsbedarf und nicht erst in der Generalversammlung. Mit der bisherigen \"vogel-strauss-taktik wird die Zukunft der EGNW auf\'s Spiel gesetzt.

Viele EGNW-Mitglieder (einschließlich Vorstand/Aufsichtsrat) sind ehemalige \"Preisprotestler\" und werden unsaubere Vertragsverhältnisse und deren Folgen kaum hinnehmen!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 17. April 2012, 18:28:30
@Neu-Genosse, nochmal zu Ihrem nachstehenden Beitrag vom 25.03.2012:

Zitat
Original von Neu-Genosse
Ich denke die Antwort auf alle Fragen zur Abrechnung aus EngS-Zeiten kann nur einer beantworten, der Insolvenzverwalter. Solange der sich nicht äussert kann es keine Regelungen geben.

Natürlich wäre eine schnelle und vollständige Abrechnung aus dieser Zeit für alle die befriedigendste Lösung. 1. Aber grade bei Nachforderungen aus der Abrechnung könnte nämlich sonst passieren, dass die EGNW fordert, die Forderung auch beglichen wird und einige Monate später der Insolvenzverwalter die gleiche Nachforderung geltend macht und wohl auch bis in die Zwangsvollstreckung durchsetzen wird. Dann wäre das Chaos vollkommen.

Der Insolvenzverwalter trifft erst einmal die Entscheidung, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Geschäft mit den ENGW-Mitgliedern zur Masse gehören. Und wenn er mehr Forderungen als Verbindlichkeiten erwartet ist für mich die Entscheidung voraussehbar. 2. Dann können aber auch die Forderungen der EGNW-Mitglieder nur aus der Masse befriedigt werden und sind entsprechend in jedem Einzelfall anzumelden.

Aus meiner Sicht ist erst einmal abzuwarten ob überhaupt das Insolvenzverfahren für die EngS eröffnet wird. Erst dann ist der Vorstand der EGNW gefordert zu überlegen wie er mit der Situation umgeht.
1. und 2. meine Ergänzungen

zu 1.) berechtigte Nachforderungen sind nicht das Problem ...... sollten die allerdings ausbleiben, wird sicherlich kaum ein EGNW-Mitglied deshalb Tränen vergießen  :D

zu 2.) dass aus der Masse die Forderungen der EGNW-Mitglieder (= Abrechnungs-Guthaben) nicht befriedigt werden können bzw. dass überhaupt keine Abrechnungen erfolgen ist die berechtigte Sorge der EGNW-Mitglieder und sicherlich dann das Problem der EGNW.

Deshalb ist m. E. der Vorstand der EGNW bereits JETZT gefordert! Die evtl. mögliche Rückgabe von Lastschriften aufgrund der für die EnerGen Süd fehlenden Einzugsermächtigung zur Vermeidung von Überzahlungen hatte ich bereits angedacht (der insolventen Genossenschaft wird das keine Schmerzen mehr bereiten).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 17. April 2012, 21:22:22
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.

Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.

Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.

@h\'berger
zu 1. berechtigte Nachforderungen sind schon ein Problem, nach Auffassung mancher Schreiber hier, die ja von der EGNW beliefert sein wollen, würde dann ja das Geld der EGNW zustehen. Der Insolvenzverwalter wird das Geld aber bis hin zur Pfändung haben wollen! Was dann??

zu 2. Vordringlich wird das das Problem der Mitglieder ... leider. Die müssen Ihrer Forderungen nämlich nachweisen. Nur ein Problem dabei: selbst abgelesene Zählerstände sind evtl. eher eine Behauptung als ein Nachweis. Ich bezweifle, dass jemand ausserhalb der EngS Zugriff auf die Abrechnungsunterlagen hat. S.-H. kann an Dritte nichts herausgeben und würden auch bestimmt nicht für lau in ihren Unterlagen etwas heraussuchen.

Ob das Probelm überhaupt auftritt steht aber noch in den Sternen, es ist ja bisher nicht einmal klar ob überhaupt (vom Insolvenzverwalter) eine Abrechnung erfolgt. Sollte das der Fall sein,wäre eigentlich auch geklärt wer denn nun der Verkäufer von Strom und Gas war. Für EGNW-Kunden wird der nämlich keine Abrechnung machen. Sollte das der Fall sein wäre natürlich das nächste Probelm, dass die EGNW nie Geld für die Lieferungen erhalten hat. Wenn dann der Kunde an jemanden gezahlt hat, der keine Inkassovollmacht hatte, könnte das sein Problem werden mit dem Ergebnis, dass doppelt zu zahlen ist. (Nur mal so ein paar Gedankenspielereien falls die EngS doch im Namen der EGNW geliefert haben sollte und keine entsprechende Inkassovollmacht erteilt wurde. Der Schuss könnte massiv nach hinten losgehen)

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN


Und zum Thema Schmerzen: jeder sollte bedenken, dass bei einer falschen Reaktion die Schmerzen am Ende bei einem selber auftreten. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 17. April 2012, 22:39:52
Ich glaube, manche wollen das nicht verstehen. Die Kunden haben nicht freiwillig an die EGS gezahlt. Sie mussten nach der Aussage von H.R. annehmen, die EGS nehme diese Abbuchungen für die EGNW vor. Wenn Aldi mir schriftlich mitteilt, ich solle an der Kasse bei Lidl bezahlen, weil dort die Abrechnungen für Aldi gemacht würden, habe noch lange keinen Kaufvertrag mit Lidl geschlossen. Sie können es drehen, wie Sie wollen, die schriftliche Aussage von H.R., dass die EGS im Auftrag der EGNW handelt, wird der EGNW das Genick brechen. Hoffentlich kann man diesen Herrn dafür zur Verantwortung ziehen.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 17. April 2012, 23:13:36
Zitat
Original von Neu-Genosse

Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN

woher haben sie das wissen, dass es ende april eine GV geben wird? ich habe stand heute *KEINE* einladung der genossenschaft erhalten und m.E. gibt es fristen fuer die einladung!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 17. April 2012, 23:40:50
Zitat
Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.

die tatsaechliche liefersituation haben wir hier im thread ja nun heraus gearbeitet. es scheint also, dass EGS die energie geliefert hat und das war auch bei den netzbetreibern (danke h\'berger fuer die klarstellung  :D) so angemeldet. (man hat also auch die netzbetreiber ueber die eigentliche vertragssituation getaeuscht)
was nicht geklaert ist, und wo die EGNW die probleme kriegen wird, ist die beauftragung der EGS. ich habe keinen liefervertrag mit der EGS geschlossen, ich habe nichtmal der datenweitergabe an diese genossenschaft zugestimmt! (laut AGB gibt die genossenschaft daten an dienstleister weiter, eine weitergabe meiner daten, die abtretung der lieferverpflichtung und der forderungen an einen anderen lieferanten wird nirgends erwaehnt!)
somit hat sich die EGNW im sinne des bundesdatenschutzgesetzes strafbar gemacht. weiterhin ist auch der EGS keine einzugsermaechtigung erteilt worden. somit sind also die abbuchungen der abschlaege ohne meine ausdrueckliche genehmigung gelaufen.
es waere also wirklich an der zeit, dass der vorstandes der EGNW dieses, um auf den thread titel zurueck zu kommen, vertrags tohuwabohu den mitgliedern offen legt und ihnen erklaert, warum sie moeglicherweise post von einem insolvenzverwalter einer ihnen fremden genossenschaft erhalten.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 18. April 2012, 00:08:56
@Neu-Genosse,
mit Verlaub, warum vermengen Sie hier (bewusst?) Dinge, die von niemandem so gesehen, gesagt oder gefordert wurden? Was soll das, ist das Chaos nicht ohnehin schon groß genug?

Zitat
Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte.
Nein, zu diesem Schluss kommt niemand. Die Aussage war, wenn die EnGS nicht im Namen und im Auftrag der EGNW gehandelt hat (geliefert und kassiert) - das ist ja Ihre Version, dann hatte die EnGS keine Einzugsermächtigung (= Frist für Lastschriftrückgabe bis zu 13 Monate)! Oder haben etwa Sie der EnGS eine Einzugsermächtigung erteilt?

Also liegen Sie mit Ihren exklusiven Schlussfolgerungen

Zitat
Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.
völlig falsch und wir müssen uns hoffentlich nicht weiter mit solchem Quatsch befassen.
 
Zitat
Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.
Woher der Sinneswandel? In Ihrem ersten Beitrag am 31.08.2011 war auch für Sie die EnGS der Dienstleister! Und für mich ist sie das immer noch, auch wenn Sie das als abenteuerliche Ideen bezeichnen: Wenn ich 1. bei der EGNW einen Lieferauftrag einreiche, 2. die EnGS mir die Lieferung bestätigt und 3. ein Schreiben des Vorstandsvors. der EGNW zugeht \"... EnerGenSüd aus Ulm ... ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag ...\", dann ist EGNW mein Vertragspartner. Ob der von H. R behauptete Sachverhalt zutreffend ist oder ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Genossenschaften gibt, ist dann ebenso wie alles andere von Ihnen angesprochene allein das Problem der EGNW!  

Vielleicht sollten Sie sich, wie ich das versuche, auch einmal mit Lösungmöglichkeiten befassen, die sowohl den Interessen der Mitglieder/Endverbraucher als auch denen der EGNW (auch im Hinblick auf die aktuelle Liefersituation) dienlich sein könnten.  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 18. April 2012, 02:15:16
Zitat
Original von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da ...
tatsächlich? - sein Honorar interessiert den InsVerwalter weniger?  :D

Zitat
... und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.
Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)?

Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!

Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?

Sicherlich werden die EGNW-Mitglieder/Endverbraucher nach Abrechnungserstellung die berechtigen Rechnungsforderungen bezahlen - aber wohl kaum einen Cent mehr.

edit:
Um erneuten \"Mißverständnissen\" vorzubeugen - meine Ausführungen zu unautorisierten Lastschriften, zur AGB-Einbeziehung usw. unter der Prämisse, dass die EnGS der Vertragspartner der EGNW-Mitglieder war (Ihre Version!).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 18. April 2012, 13:42:43
@Neu-Genosse, auf Ihre nachstehend zitierten Beiträge muss ich auch noch mal zurückkommen:

Zitat
Original von Neu-Genosse am 14.04.12 / 12:25 h
Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande.
Zitat
Original von Neugenosse am 14.04.12 / 14:17 h
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW (und den EGNW-Genossen) nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
jeweilige Unterstreichungen durch mich

Weil die Verträge zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder nie mit Leben gefüllt wurden, ist nach Ihrer Version die EGS „eingesprungen“ und mit Annahme der Lieferung durch die EGS sowie mit unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlte Abschläge an die EGS haben die EGNW-Mitglieder durch „schlüssiges handeln“ Lieferverträge mit der EGS geschlossen.

?( ?( ?( Wie soll das denn funktioniert haben? - Ihre Logik und Ihr Rechtsverständnis erschließen sich mir nicht:

Das hätte so m.E. nur dann zu Vertragsabschlüssen führen können, wenn die EGS bundesweit der gesetzliche Grundversorger für die EGNW-Mitglieder :D gewesen wäre und insofern hätte einspringen müssen!?  

Und wieso soll der möglicherweise zwischen EGS und EGNW nicht (schriftlich) abgeschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag unmittelbare Auswirkungen auf die Verträge zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder gehabt haben?

Und was ist mit diesen „nie mit Leben gefüllten“ Verträgen zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder? – Hat die einseitige Nichterfüllung der Verträge durch den Schuldner EGNW möglicherweise Konsequenzen für die Genossenschaft?

Und kann die EGNW diese Vereinbarungen beliebig und einseitig zu jedem späteren Zeitpunkt doch noch umsetzen? – Oder gehen Sie hier von bestehenden Geschäftsbesorgungsverträgen zwischen EGNW und EGNW-Mitglieder aus? Ist mit Ihnen exklusiv eine solche Vereinbarung abgeschlossen worden?
 
Abschlussfrage: Erfinden Sie vielleicht gerade das deutsche Vertragsrecht für Dauerschuldverhältnisse neu oder ...... verbreiten Sie hier womöglich nur Unsinn?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 18. April 2012, 17:51:48
@buck-r
wie ich geschrieben habe, das steht im letzten Mitgliederbrief vom Februar

@h\'berger

Der \"Sinneswandel\" ergab sich auf der letzten Mitgleiderversammlung, als bekannt wurde, dass über diese Angelegenheiten keine schriftlichen Unterlagen bestehen. Mündliche Vereinbarungen haben nun einmal nur Wert, wenn beide/alle Vertragsparteien dazu stehen. Wenn sich die Süd-Genossen nicht dazu äussern oder einen derartigen Vertrag gar abstreiten sollten, kann man jede schriftliche Äusserung dazu von H. R. nur zu unsäglichem benutzen. Nicht umsonst wird ein Vertrag auch als übereinstimmende Willenserklärung bezeichnet. Sollten die Herren Redeker und Sehler einmal zur Klärung dieser Frage als Zeugen geladen werden, wird hier wohl Klarheit geschaffen werden.

Es gibt die Möglichkeit, dass im Insolvenzverfahren Zahlungen nur mit Zustimmung des InsVerwalters vorgenommen werden dürfen. Das könnte für alle Soll-Buchungen auf dem Bankkonto gelten. Wenn solche Belastungen des Bankkontos durch Rücklastschrift erfolgen sollen, könnte das also durchaus problematisch sein. Das AG hat schliesslich ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.

Wenn mir die Süd-Genossen im eigenen Namen anbieten mich mit Energie zu versorgen, ich nehme die Lieferungen an und begleiche auch die Rechnung dafür habe ich nach meinem Verständnis einen Vertrag geschlossen.  Natürlich bleibt es Ihnen überlassen ob Sie diese Meinung teilen, jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung.

Die einseitige Nichterfüllung der Vereinbarung kann durchaus Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Aber da die Versorgung zu den gewünschten Konditionen durch die Süd-Genossen durchgeführt wurde, ist kein unmittelbarer Schaden entstanden.

Natürlich kann die EGNW diese Vereinbarung auch zu einem späteren Zeitpunkt noch umsetzen. Es sei denn der Endverbraucher widerspricht dem. Hier liesse sich natürlich darüber streiten, ob der alte Vertrag zur Anwendung kommt oder ein neuer begründet wird.

Ob Sie das als Unsinn klassifizieren oder nicht ist mir eigentlich herzlich egal. Es muss nicht jeder verstehen und nachvollziehen können. Auf alle Fälle gibt es eine von wohl mehreren möglichen Meinungen wieder. Ich denke die Zukunft wird da hoffentlich mehr Klarheit bringen. Spätestens, wenn der InsVerwalter für die ENGW-Mitglieder die Abrechnung durchführen will, sollte Licht in das Dunkel kommen.

Ich für meinen Teil denke, dass in dieser Diskussion alle Argumente ausgetauscht sind und sich jeder eine eigene Meinung bilden kann und Hinweise auf seine Handlungsoptionen hat.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: jroettges am 18. April 2012, 18:54:35
Da ich ja immer wieder zu Äußerungen herausgefordert werde, nun doch ein paar Bemerkungen.

Als Funktionsträger der EGNW werde ich eine Deuwel tun, dabei zu konkreten Problemen etwas konkretes zu sagen. Wie man ja allseits bemängelt, halten sich die anderen Funktionsträger ebenfalls richtigerweise an diese Linie.

In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.

Halten wir aber mal folgende Fakten fest:

Die Kunden der EGNW sind allesamt Mitglieder und damit Miteigentümer der Genossenschaft. Sie haben das Recht mitzuwirken und mitzuentscheiden und tun dies auch.

Als Kunden haben sie davon profitiert, dass sie beim Gas bis 1. Oktober 2011 und beim Strom bis 1. Januar 2012 von der EnerGen Süd eigentlich recht günstig beliefert worden sind.

Kein Kunde hat gegen diese Verträge protestiert. Alle haben hell und warm gesessen, haben brav ihre Abschläge durch die EnerGen Süd abbuchen lassen.

Abrechnungen durch die EnerGen Süd stehen aus oder sind den Kunden zugegangen, ohne dass Gelder zurück gezahlt bzw. Restschulden abgebucht worden wären. Für den Insolvenzverwalter dürfte das ohnehin weitgehend zum Nullsummenspiel, die geschätzt 40000 Abrechnungen selbst aber recht kostenträchtig werden.

Sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte man ja über eine privat organisierte Clearingstelle nachdenken, sofern man an das Gute im Menschen glaubt.

Die EGNW hat von den mündlich vereinbarten Provisionen der Jahre 2010 und 2011, die sich mangels erfolgter Abrechnungen durch die EnerGen Süd leider nicht beziffern, allenfalls schätzen lassen, bisher keinen Cent erhalten. Das wird die Mitglieder/Miteigentümer ärgern, denn es verhagelt die Bilanzen der EGNW.

In dieser Lage kann man sich zwar trefflich streiten, rauskommen wird dabei aber garnichts.

Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 18. April 2012, 23:23:42
Zitat
Original von jroettges
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Und wann gedenken Sie, die Einladungen zu verschicken ? Das könnte eine sehr ungemütliche Veranstaltung werden.
Zitat
Original von jroettges
Als Kunden haben sie davon profitiert, dass sie beim Gas bis 1. Oktober 2011 und beim Strom bis 1. Januar 2012 von der EnerGen Süd eigentlich recht günstig beliefert worden sind.

Für viele Kunden war das in außerordentlich teures Vergnügen. Die gesamten Abschläge sind beim Teufel und Gas wurde während des Sommers kaum verbraucht.
Zitat
Original von jroettges
Kein Kunde hat gegen diese Verträge protestiert. Alle haben hell und warm gesessen, haben brav ihre Abschläge durch die EnerGen Süd abbuchen lassen.
Gegen welche Verträge sollten die Kunden denn protestieren ? Gegen die, welche mit der EGNW abgeschlossen worden waren ? Hätte HR die Mitglieder mit dem Schreiben, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt, nicht hinters Licht geführt, wäre sicherlich den Abbuchungen der EGS widersprochen worden !
Zitat
Original von jroettges
Sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte man ja über eine privat organisierte Clearingstelle nachdenken, sofern man an das Gute im Menschen glaubt.
Schämen Sie sich eigentlich nicht ? Die Verantwortlichen der EGNW, allen voran HR (der sich ja rechtzeitig aus dem Staub gemacht hat) haben den Mist verzapft und jetzt soll eine \"privat organisierte Clearingstelle\" das wieder regeln.
Zitat
Original von jroettges
Die EGNW hat von den mündlich vereinbarten Provisionen der Jahre 2010 und 2011, die sich mangels erfolgter Abrechnungen durch die EnerGen Süd leider nicht beziffern, allenfalls schätzen lassen, bisher keinen Cent erhalten. Das wird die Mitglieder/Miteigentümer ärgern, denn es verhagelt die Bilanzen der EGNW.
Und wer hat das zu verantworten ? HR ! Und der Aufsichtsrat hat dem Treiben dieses Herrn tatenlos zugesehen !
Zitat
Original von jroettges
In dieser Lage kann man sich zwar trefflich streiten, rauskommen wird dabei aber garnichts.
Mal sehen, ob die Gerichte das auch meinen.
Zitat
Original von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Wollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". Meine Berufskollegen würden nicht zum erstenmal mit dem Trecker nach Hannover fahren (http://wendland-net.de/index.php/artikel/20090331/vor-30-jahren-300-trecker-rollten-nach-hannover) um die Sache zu klären !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 04:47:05
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ... wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen ... sofern dort noch etwas drauf ist.

Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB ? (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)
Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!
Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?
Zitat
Original von Neu-Genosse
... Es gibt die Möglichkeit, dass im Insolvenzverfahren Zahlungen nur mit Zustimmung des InsVerwalters vorgenommen werden dürfen. Das könnte für alle Soll-Buchungen auf dem Bankkonto gelten. Wenn solche Belastungen des Bankkontos durch Rücklastschrift erfolgen sollen, könnte das also durchaus problematisch sein. Das AG hat schliesslich ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. ...
Ich für meinen Teil denke, dass ... sich jeder eine eigene Meinung bilden kann und Hinweise auf seine Handlungsoptionen hat.
Zitat
Original von Akzent
Zitat
Original von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.

Wollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". ...
Soweit bekannt, prüft der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit, ob ein Insolvenzverfahren für die EnerGenSüd eröffnet wird bzw. ob überhaupt Verbrauchsabrechnungen für die eigenen Kunden und für die belieferten EGNW-Mitglieder erstellt werden.

Davon unabhängig dürfte es für EGNW-Mitglieder, die im Verhältnis zu ihrem Gasverbrauch bis 30.09.2011 und Stromverbrauch bis 31.12.2011 zu hohe Abschlagszahlungen an die EnerGenSüd geleistet haben, JETZT dringenden Beratungs- und ggf. Handlungsbedarf geben. Es erscheint daher sinnvoll, dass die betroffenen EGNW-Mitglieder umgehend ihre Bank/Sparkasse und/oder ihren Anwalt (alternativ Verbraucherzentrale oder BdEV-Mitglieder den Verband) kontaktieren und sich über die Rückbuchungs-Möglichkeit der nicht autorisierten Lastschrift/en informieren (Begründung und Widerspruchsfrist siehe oben).

Selbst bin ich glücklicherweise nicht betroffen, andernfalls würde ich der EnerGenSüd, sowie z.K. dem InsVerwalter und der EGNW, die Lastschriftrückgabe mit Begründung schriftlich/per Email avisieren und Lastschrift/en \"nur\" insoweit zurückbuchen lassen, dass keine Überzahlungen mehr bestehen. Es bleibt der EnerGenSüd/dem InsVerwalter unbenommen, deren dann noch bestehende kleine Restforderung in Rechnung zu stellen.

Vielleicht kann der bekanntlich sehr aktive ´IGEL` in Lüneburg den \"Testlauf\" einer Lastschriftrückgabe organisieren, um das Ergebnis, insbesondere die Reaktion des InsVerwalters, zu checken?  ;)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Pille am 19. April 2012, 09:03:35
Zitat
Original von jroettges

Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.

Weiterhin abzuwarten und Tee zu trinken und dem ganzen Treiben tatenlos zuzusehen ist mir zu kostspielig.
Der erste Schritt ist getan, die Gaslieferung durch die EGNW endet am 30.4.2012, die Kündigung bzgl. der Stromlieferung und die der Mitgliedschaft werden zeitnah folgen.
Mit Sicherheit werden weitere Mitglieder die Konsequenzen ziehen und der Genossenschaft den Rücken kehren.
Da die Guthaben nicht zurückgezahlt werden, werden nämlich die Preisvorteile der Vergangenheit zur reinen Makulatur.


Pille
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 19. April 2012, 09:04:53
@Akzent ich bin voll und ganz ihrer Meinung.
Es ist aber völlig sinnlos, auf irgendwelche Äußerungen von jroettges ein zugehen. Das ist einer der Verantwortlichen und der wird sich natürlich bedeckt halten. Da könnte ja noch ziemlich viel Ungemach auf ihn zu kommen...
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 19. April 2012, 10:17:47
@jroettges

Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort:

Was tut (hilft) die EGNW (Vorstand & Aufsichtsrat) derzeit für ihre Mitglieder und wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?

Die Frage geht an den AR, da dieser ja die Interesse der Mitglieder umsetzen soll, wenn ich richtig informiert bin.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 10:29:09
Zitat
Original von Pille
Weiterhin abzuwarten und Tee zu trinken und dem ganzen Treiben tatenlos zuzusehen ist mir zu kostspielig.
Der erste Schritt ist getan, die Gaslieferung durch die EGNW endet am 30.4.2012, die Kündigung bzgl. der Stromlieferung und die der Mitgliedschaft werden zeitnah folgen.
Mit Sicherheit werden weitere Mitglieder die Konsequenzen ziehen und der Genossenschaft den Rücken kehren.
Da die Guthaben nicht zurückgezahlt werden, werden nämlich die Preisvorteile der Vergangenheit zur reinen Makulatur.
@Pille,
behalten Sie die weitere Entwicklung bzgl. Ihrer Guthaben aber unbedingt im Auge (die Flinte noch nicht in\'s Korn werfen!).

@EGNW-Verantwortliche,
da die Mitglieder nicht längst umfassend informiert wurden und unterstützende Maßnahmen durch die eigene Genossenschaft soweit ersichtlich ausbleiben,
sind Konsequenzen wie von @Pille eine sehr verständliche Reaktion !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 11:09:11
Zitat
Original von herbertj
@jroettges
Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort: wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?
Die 6-wöchige Ankündigungsfrist für den 01.06.2012 läuft morgen ab !!!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 19. April 2012, 11:30:20
@h\'berger
ganz genau, allerspätestens morgen müssen die EGNW Mitglieder
die Briefe mit den neuen Strompreisen in ihren Briefkästen finden, ansonsten kann die EGNW ihre neuen Strompreise gleich wieder in die Tonne kloppen. Der Laden läuft genauso unprofessionell weiter, wie bisher. Hatte meinen Gasbezug zum 31.5.12 fristgerecht gekündigt und die EGNW bestätigt mir die Kündigung zum 30.4.12. Ganz witzig, die schicken jetzt sogar immer 2 Kündigungsbestätigungen, was ich für reine Geldverschwendung halte. Eine erste ganz allgemein gehaltene, in der steht, das man noch eine Extrabestätigung bekommt, falls man dies oder das gekündigt hat.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Akzent am 19. April 2012, 13:49:27
Zitat
Original von Energietourist
@h\'berger
ganz genau, allerspätestens morgen müssen die EGNW Mitglieder
die Briefe mit den neuen Strompreisen in ihren Briefkästen finden, ansonsten kann die EGNW ihre neuen Strompreise gleich wieder in die Tonne kloppen.
Das können die sowieso ! Oder hat hier irgendjemand bei der EGNW die AGB akzeptiert ? Die vormals unterschriebenen Verträge sollen ja lt.Aussage der EGNW-Verantwortlichen mit der EGS abgeschlossen worden sein. Was denn nun ? Entweder Verträge mit der EGNW - dann ist diese aber auch für alles verantwortlich, oder Verträge mit der EGS - dann gibt es aber kein Preiserhöhungsrecht für die EGNW. Und HR lacht sich kaputt über das ganze Tohuwabohu, das er angerichtet hat.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 14:32:35
INFO zur Rückgabe von Lastschriften, für die EGNW-Mitglieder der EnerGenSüd (EGS) keine Einzugsermächtigung erteilt haben

Ich habe heute kurz mit meiner Bank gesprochen und nach Sachverhaltsschilderung folgende vorläufige (nicht rechtsverbindliche) Auskunft erhalten:
- den ohne erteilte Einzugsermächtigung und damit unautorisierten Lastschriften kann der (Nicht)zahlungspflichtige innerhalb eine Frist von 13 Monaten nach Abbuchung bei seiner Bank widersprechen;
- problematisch dürfte werden, dass die Bank des (Nicht)zahlungspflichtigen für die Rückbuchung/Gutschrift einen Nachweis verlangen wird, dass der EGS als Zahlungsempfänger keine Einzugsermächtigung erteilt wurde (wie soll man etwas nachweisen, was nicht Existent ist?);
- eventuell würde von der Bank eine Kopie des Auftrags mit der Einzugsermächtigung an die EGNW akzeptiert, wenn der Kunde zusätzlich den Sachverhalt glaubhaft und nachvollziehbar, unterlegt mit Schriftverkehr, vorträgt;
- andernfalls sollte der Endverbraucher unverzüglich von der EGS schriftlich (ggf. per Fax oder Email) die Zusendung einer Kopie der dort verwendeten Einzugsermächtigung verlangen und diese dann seiner Bank vorlegen;
- aufgrund der Insolvenz der EGS dürfte nach Einschätzung des Bankmitarbeiters die Bank des Endverbrauchers auf dem Betrag der Rücklastschrift/en sitzen bleiben (das ist für mich allerdings schwer nachzuvollziehen).

Ergänzend bekam ich den wichtigen Hinweis, dass am 09.07.2012 neue Bestimmungen in Kraft treten die besagen, dass Lastschriftrückgaben ab dann generell nur noch innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung möglich sind. Insofern besteht für die EGNW-Mitglieder, die eine Lastschriftrückgabe versuchen wollen, dringender Handlungsbedarf (z.B. Gespräch mit der eigenen Bank führen und Kopie der Einzugsermächtigung von EGS anfordern).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 19. April 2012, 15:37:42
Zitat
Original von h\'berger
...
Ergänzend bekam ich den wichtigen Hinweis, dass am 09.07.2012 neue Bestimmungen in Kraft treten die besagen, dass Lastschriftrückgaben ab dann generell nur noch innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung möglich sind. Insofern besteht für die EGNW-Mitglieder, die eine Lastschriftrückgabe versuchen wollen, dringender Handlungsbedarf (z.B. Gespräch mit der eigenen Bank führen und Kopie der Einzugsermächtigung von EGS anfordern).
Beispiele[/list]
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: worker am 19. April 2012, 18:22:56
Da wollten die Gas- und Stromrebellen alles selbst in die Hand nehmen und den Konzernen zeigen, wie es geht. Es wurden Laien an die Spitze von Genossenschaften gewählt, die aufgrund fehlender Ausbildung und Erfahrung zwar durch Fehlkalkulation schnell Mitglieder gewannen, aber genauso schnell insolvent wurden. Da die Vorstände und Aufsichtsräte zum großen Teil alles ehrenamtlich machten, kann man ihnen sicherlich keinen finanziellen Vorteil andichten sondern wirklichen Einsatz für die Sache. Es sind meines Erachtens die Mitglieder an diesem Dilemma genauso schuld, da sie die Laien ja in den Vorstand gewählt haben. Ich rate die Diskussionen zu beenden, da sie sinnlos sind, da die Milch ja bereits verschüttet ist. Die Sache liegt jetzt beim Fachmann, nämlich dem Insolvenzverwalter.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 18:34:38
Verstehe ich das von @PLUS vorstehend eingestellte BGH-Urteil IX ZR 217/06 vom 25.10.2007, Rd.Nr. 15, zweitletzter und letzter Satz

Zitat
Beim Erwerb bedingter Rechte ist insolvenzrechtlich entscheidend, ob der Gläubiger bereits eine Rechtsstellung erlangt hat, die ihm aufgrund alleiniger Entscheidung des Schuldners nicht mehr entzogen werden kann (BGHZ 155, 87, 93; BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, NZI 2006, 229, 230). Dies ist bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren schon deshalb nicht der Fall, weil der Schuldner die Genehmigung ohne weiteres versagen kann, die rechtliche Wirksamkeit des Widerspruchs also von keinen weiteren Voraussetzungen als der Erklärung selbst abhängig ist.
dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?

Oder sind diesbzgl. noch andere Passagen des genannten oder anderer BGH-Urteile maßgeblich?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 19. April 2012, 19:41:02
Zitat
Original von h\'berger
Verstehe ich das von @PLUS vorstehend eingestellte BGH-Urteil IX ZR 217/06 vom 25.10.2007, Rd.Nr. 15, zweitletzter und letzter Satz dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?
Zahlungsverkehrsrichtlinie (http://goo.gl/d5GZQ) steht da auch \"unverzüglich nach Feststellung\". Was da jetzt ausreichend national umgesetzt wurde und in den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr wirksam verarbeitet wurde wird sich zeigen. Ich würde mich auf nichts verlassen. Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen. Jetzt ist immer noch besser als später bzw. zu spät. ;)
[/list]PS  siehe Artikel 58 Seite 28
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: worker am 19. April 2012, 20:07:25
Der Sinn einem Lastschrifteinzug zu widersprechen ist der, dass zur eingezogenen Zahlung keine entsprechende Gegenleistung erfolgte. Dies stelle ich entweder sofort oder gar nicht fest. Nach Monaten wird sich keine neue Sachlage ergeben haben. Leider diskutieren hier wieder Laien, die sich erst mal bei einer Bank, Rechtsanwalt sachverständigen Rat holen sollten um nicht noch mehr Geld zu verlieren.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 20:20:40
Zitat
Original von worker
Der Sinn einem Lastschrifteinzug zu widersprechen ist der, dass zur eingezogenen Zahlung keine entsprechende Gegenleistung erfolgte. Dies stelle ich entweder sofort oder gar nicht fest. Nach Monaten wird sich keine neue Sachlage ergeben haben. Leider diskutieren hier wieder Laien, die sich erst mal bei einer Bank, Rechtsanwalt sachverständigen Rat holen sollten um nicht noch mehr Geld zu verlieren.
@worker
Ich glaube, Sie wissen nicht ganz, um welchen Sachverhalt es hier eigentlich geht.
Ein sachkundiger Rat und hilfreiche Beiträge sind hier allerdings jederzeit willkommen.  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 19. April 2012, 21:04:29
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von h\'berger
Verstehe ich das von @PLUS vorstehend eingestellte BGH-Urteil IX ZR 217/06 vom 25.10.2007, Rd.Nr. 15, zweitletzter und letzter Satz dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?
    @h\'berger, es kommt wohl wieder, wenn man sicher gehen will, auf das unverzügliche Handeln an. Die 13-monatige Widerspruchsfirst zeigt zumindestens die europäische Richtlinie als Limit. Ob sie immer bedingungslos ausgeschöpft werden kann ist die Frage.  Da dürften sich dann in konkreten Fällen Juristen und Gerichte wieder damit beschäftigen.

    Es geht um europäisches Recht. In der
Zahlungsverkehrsrichtlinie (http://goo.gl/d5GZQ) steht da auch \"unverzüglich nach Feststellung\". Was da jetzt ausreichend national umgesetzt wurde und in den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr wirksam verarbeitet wurde wird sich zeigen. Ich würde mich auf nichts verlassen. Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen. Jetzt ist immer noch besser als später bzw. zu spät. ;)
[/list]PS  siehe Artikel 58 Seite 28
@PLUS, zunächst einmal vielen Dank für Ihre fundierten Beiträge.

Was heißt „unverzüglich nach Feststellung“ und „Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen.“

Bisher mussten alle EGNW-Mitglieder davon ausgehen, dass die eigene Genossenschaft der Vertragspartner ist und EnerGenSüd lediglich als Dienstleister handelt. Insofern bestand für die Mitglieder kein Anlass für irgendwelche Handlungen.

Praktisch erst nach Insolvenzanmeldung der EGS ist den inoffiziellen Verlautbarungen hier im Forum zu entnehmen, dass die EGNW-Verantwortlichen das womöglich ganz anders sehen.

Wenn die ausstehenden Abrechnungsguthaben in der Insolvenzmasse der EGS untergehen, dann dürfte die EGNW mit den m.E. berechtigten Schadensersatzforderungen ebenfalls überfordert sein.

Es wäre wünschenswert, wenn sich die EGNW endlich offiziell zur Vertragssituation und zu diesem „Sonder-Problem“ äußert, damit alle gemeinsam an einem Strick ziehen – und zwar am selben Ende. Wenn die Lastschriftrückgaben machbar sind (vielleicht die einzige Möglichkeit etwas zu retten?), dann ist allen geholfen.

Zu „Jetzt ist immer noch besser als später bzw. zu spät“ stimme ich Ihnen zu, hoffentlich werden die Betroffenen jetzt wach.

PS: Meine Frage zur Bewertung des zitierten BGH-Urteils ist noch unbeantwortet, vielleicht können sich unsere Juristen dazu äußern?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: worker am 20. April 2012, 10:00:13
@h\'berger
glauben Sie mir ich weiss genau um welche Sache es geht. Die Ursache des Durcheinanders haben Sie richtig erkannt. Sie haben aber augenscheinlich keine Ahnung vom Insolvenzrecht. Ich kann Ihnen deshalb nicht raten weiter so, möchte Sie aber auch nicht davon abhalten, da es ja nicht mein Geld ist was in den Sand gesetzt wird.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 20. April 2012, 11:04:31
Zitat
Original von worker
@h\'berger
glauben Sie mir ich weiss genau um welche Sache es geht. Die Ursache des Durcheinanders haben Sie richtig erkannt. Sie haben aber augenscheinlich keine Ahnung vom Insolvenzrecht. Ich kann Ihnen deshalb nicht raten weiter so, möchte Sie aber auch nicht davon abhalten, da es ja nicht mein Geld ist was in den Sand gesetzt wird.
@worker,
meine große Ahnung vom Insolvenzrecht habe ich nie behauptet. Aber SIE sind dann ja dankenswerter Weise genau der Richtige, um den Sachverhalt HIER jetzt aufzuklären:

Zitat
BGH-Urteil vom 25.10.2007 IX ZR 217/06 Rn 15
Beim Erwerb bedingter Rechte ist insolvenzrechtlich entscheidend, ob der Gläubiger bereits eine Rechtsstellung erlangt hat, die ihm aufgrund alleiniger Entscheidung des Schuldners nicht mehr entzogen werden kann (BGHZ 155, 87, 93; BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, NZI 2006, 229, 230). Dies ist bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren schon deshalb nicht der Fall, weil der Schuldner die Genehmigung ohne weiteres versagen kann, die rechtliche Wirksamkeit des Widerspruchs also von keinen weiteren Voraussetzungen als der Erklärung selbst abhängig ist.
Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Sachkenntnis nach der vorläufige Insolvenzverwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften (es fehlten die Einzugsermächtigungen!) zu verhindern, entgegen z.B. dem zitierten BGH-Urteil und den §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB sowie der Zahlungsverkehrsrichtlinie ?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: worker am 20. April 2012, 11:24:57
@h\'berger

Ich kann und werde nicht eine Rechtsauskunft geben. Aber warum wenden Sie sich mit der Frage nicht direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Herr Michael Pluta
PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Karlstraße 33
D-89073 Ulm
Tel.:    0731/96880-0
Fax:    0731/96880-51
E-Mail:      info@pluta.net
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 20. April 2012, 11:38:56
@worker,

Wollen oder können Sie mangels Sachkenntnis nicht? Und warum sollte ich mich (bereits jetzt) an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden? Hat der denn schon etwas zur Erstellung der seit Monaten überfälligen Verbrauchsabrechnungen und bzgl. Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden?

Und ist von RA Pluta zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu unserem Thema eine besonders ergiebige und neutrale Auskunft zu erwarten?  ;)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: PLUS am 20. April 2012, 12:01:18
Zitat
Original von h\'berger
Was heißt „unverzüglich nach Feststellung“ und „Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen.“
Zitat
Original von worker
@h\'berger  Ich kann und werde nicht eine Rechtsauskunft geben. Aber warum wenden Sie sich mit der Frage nicht direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/bankkonto-und-lastschrift/
[/list]
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 20. April 2012, 12:36:10
@PLUS, die rechtliche Bedeutung von \"unverzüglich\" war und ist mir schon geläufig.  ;)

Mir ging und geht es darum, ab welchem Zeitpunkt ist \"unverzüglich nach Feststellung\":

Zitat
Original von h\'berger
Bisher mussten alle EGNW-Mitglieder davon ausgehen, dass die eigene Genossenschaft der Vertragspartner ist und EnerGenSüd lediglich als Dienstleister handelt. Insofern bestand für die Mitglieder kein Anlass für irgendwelche Handlungen.

Praktisch erst nach Insolvenzanmeldung der EGS ist den inoffiziellen Verlautbarungen hier im Forum zu entnehmen, dass die EGNW-Verantwortlichen das womöglich ganz anders sehen.

Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 20. April 2012, 14:02:09
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Original von h\'berger
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Original von herbertj
@jroettges
Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort: wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?
Die 6-wöchige Ankündigungsfrist für den 01.06.2012 läuft morgen ab !!!
tja.. zumindest das hat diesmal zumindest fuer GAS puenktlich geklappt. heute war die preisanhebungsankuendigung im kasten.
fuer strom duerften sie es dann wohl mal wieder verrissen haben, da kam naemlich nichts. witzigerweise wird aber auch fuer strom auf der homepage der preis nur noch bis zum 31.05.2012 angepriesen.

nun gut, gas wird nun gekuendigt und beim strom werde ich diesen saftladen dann auch baldigst verlassen. ein blick ins verivox zeigt, dass der gedanke, im sinne der genossen zu handeln, dann wohl voellig verfehlt wird.

zynisch finde ich auch den letzten abschnitt im schreiben von lange&muecke wo nochmals auf den regionalen und guten service verwiesen wird. vor dem hintergrund dieser diskussion hier und der immernoch ausstehenden abrechnungen und einer info bezgl. der insolvenz der EGS koennte ich da nur k*tzen....  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uwes am 20. April 2012, 15:28:31
Zitat
Original von h\'berger
Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).

@h\'berger diese Problematik ist in aller Öffentlichkeit anlässlich der letzten Generalversammlung erörtert worden. Es geht gerade darum, dass es keinen Vertrag gibt.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 20. April 2012, 23:25:06
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Original von uwes
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Original von h\'berger
Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).
@h\'berger diese Problematik ist in aller Öffentlichkeit anlässlich der letzten Generalversammlung erörtert worden. Es geht gerade darum, dass es keinen Vertrag gibt.
Danke @uwes, Ihr Beitrag bestätigt, dass sich die EGNW offiziell nicht erklärt. Zum Thema´vertragliche Beziehungen der EGNW zur EGS`haben lediglich die am 28.01.2012 in der GV anwesenden Mitglieder, also wenige Prozent der Kunden, die von Ihnen genannte Information erhalten, leider auch nur mündlich - allen anderen sind nicht informiert. Selbst Kunden, die sich in Eigeninitiative auf den Internetseiten der EGNW informieren wollen, finden in dem dort veröffentlichten Protokoll zur GV vom 28.01.2012 dazu nichts. Hingegen ist in einem Halbsatz unter TOP 3 zu lesen \"... nachdem das Kooperationsabkommen mit der EGS zum 31.12.2011 ausgelaufen war.\" Mit diesem \"Kooperationsabkommen\" gab es demnach doch etwas. Was war Inhalt dieser Vereinbarung mit EnerGenSüd?

Thema meines letzten Beitrags ist allerdings eher die Frage, wer nach aktueller Ansicht der EGNW-Verantwortlichen in 2010/2011 Vertragspartner für die Versorgung der EGNW-Mitglieder war. Nach dem Insolvenzantrag der EnerGenSüd gab es nur die oben genannten inoffiziellen \"gewendeten\" Verlautbarungen hier im Forum. Das letzte offizielle dazu war der 1. Mitgliederbrief vom 18.12.2011, den leider auch nur die per Email erreichbaren Mitglieder erhalten haben. In diesem Mail-Brief des Aufsichtsrates heißt es gleich im ersten Absatz

Zitat
Im Sinne der von der Generalversammlung am 28.08.2011 beschlossenen Selbständigkeit der Genossenschaft - neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig zu organisieren - hat der Aufsichtsrat am 21.10.2011 weitreichende Beschlüsse gefasst ...
Verkauft hat also immer die EGNW (war sie mal unselbständig?) und war damit nach meinem Rechtsverständnis von Beginn an (Kauf)Vertragspartner der eigenen Mitglieder. Die EGS war folglich \"nur\" für den Einkauf (sowie für Lieferung und Inkasso) zuständig. Damit wird die frühere schriftliche Information des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden \"... die EnerGenSüd handelt im Auftrag der EGNW und ist nur der Sublieferant\" nochmals auch vom Aufsichtsrat bestätigt.  

Nach dem Insolvenzantrag der EnerGenSüd ist hier im Forum der Eindruck entstanden, dass die EGS von den EGNW-Verantwortlichen als Vertragspartner ihrer Mitglieder in 2010/2011 gesehen wird (ein Schelm, wer Böses dabei denkt). Eine offizielle Stellungnahme der EGNW dazu ist nicht bekannt. Äußert sich die EGNW nicht unverzüglich, haben die Mitglieder keine Veranlassung, die noch mögliche Rückgabe der nicht autorisierten Lastschriften vorsorglich in Erwägung zu ziehen. Oder sieht die EGNW eine andere, bessere Möglichkeit, die von den Mitgliedern an EGS geleisteten Überzahlungen zu retten? Wegen der andernfalls zu erwartenden erheblichen Schadensersatzforderungen steht auch die Zukunft der Energiegenossenschaft Nordwest eG auf dem Spiel!

Es ist ein untragbarer Zustand, dass die Mitglieder von ihrer eigenen Genossenschaft derartig hängen gelassen werden. Insofern ist für mich eine Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates durch die nächste Generalversammlung derzeit kaum vorstellbar. Bitte endlich \"Butter bei die Fische\" - und komme mir keiner nochmals mit dem Verweis an den vorläufigen Insolvenzverwalter der EGS.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 01. Mai 2012, 00:52:41
Habe eine Einladung zur Generalversammlung bekommen....es scheint sich ja doch was zu bewegen... ich hoffe, dass alle, die sich hier immer positiv/negativ zur egnw äußern auch erscheinen damit mal was bewegt wird...wie ist denn die resonanz bei allen anderen? oder lohnt sich der weg nach garbsen nicht? mich wundert, dass nach dem ganzen hin und her noch keine eintragung,hier im forum, erfolgt ist.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 01. Mai 2012, 05:29:10
@herbertj

Hier im Forum wurden alle Probleme mehrfach angesprochen, nicht nur positiv/negativ, sondern m.E. auch kritisch/konstruktiv!

Wenn die EGNW-Verantwortlichen in der GV nicht endlich mit Fakten und Lösungen rüberkommen, dann dürfte es nicht lustig werden.

Dass die Ergebnisse dann (auf den Punkt gebracht!) unverzüglich an alle Mitglieder schriftlich zu kommunizieren sind, ist wohl selbstverständlich.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Energietourist am 03. Mai 2012, 09:03:21
@herbertj
habe auch die Einladung zur HV am 16.5.12 bekommen.
Aber was noch viel interessanter ist, ich habe auch ganz neue AGBs bekommen. Da steht jetzt unter § 2.4 sinngemäß, dass die EGNW  berechtigt ist, für für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten zu beauftragen und man den Vorstand bevollmächtigt alle relevanten Daten weiter zu geben. Vollmachten aus Lieferverträgen zwischen EGNW und Kunden gehen auf den von der EGNW beauftragten Lieferanten über.
Diesen §2.4 gab es in den alten AGBs nicht.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: Neu-Genosse am 03. Mai 2012, 11:02:28
@Energietourist
ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. Netter Versuch GV-Beschlüsse auf Umwegen zu umgehen. Ich denke nach den Desaster mit  der EGS wird es da von den Mitgliedern kaum Bereitschaft zum Umschwenken geben, zumal mir als Grund für diesen Passus nur sehr Unerfreuliches einfällt.

Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. (Beispiel: ist es unzumutbar die Belieferung fortzusetzen, wenn der Vorstand persönlich beleidigt wird?) Theoretisch wird es hier möglich unliebsame/unbequeme Kunden/Genossen loszuwerden.

Ich denke der 16.5 wird ganz interessant. Wünschenswert wäre für mich, wenn alle Anwesenden sachlich, wenn auch kontrovers miteinander reden. Das habe ich in der Vergangenheit zeitweise vermisst ...... und nicht nur aus dem Plenum.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 11:53:27
Zitat
Original von Energietourist
... Da steht jetzt unter § 2.4 sinngemäß, dass die EGNW  berechtigt ist, für für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten zu beauftragen und man den Vorstand bevollmächtigt alle relevanten Daten weiter zu geben. Vollmachten aus Lieferverträgen zwischen EGNW und Kunden gehen auf den von der EGNW beauftragten Lieferanten über. Diesen § 2.4 gab es in den alten AGBs nicht.
Die Erkenntnis, dass für die genannten Handlungen eine Berechtigung und Vollmacht notwendig ist, kommt bzgl. der Aufträge an EnerGenSüd wohl ein wenig (zu) spät !

Darüber hinaus wurden insbesondere auch die Bestimmungen § 6 Preis und Preisänderung geändert (was ist eigentlich mit Ziff. 4 letzter Satz des Auftrags zur Gaslieferung: 1. derzeit verwendeter Vordruck - Zitat \"Eine Preisanpassung kann durch verteuerten Bezug von Erdgas für das kommende Gaswirtschaftsjahr erfolgen ...\" und 2. vor dem 01.10.2011 verwendeter Vordruck - Zitat \"Eine Preisanpassung erfolgt jährlich einmal für das kommende Gaswirtschaftsjahr zum 30.09. eines Jahres ...\" ?).

Es erscheint zweifelhaft, ob solch weitgehende AGB-Änderungen durch Stillschweigen des Mitglieds/Kunden wirksam werden, anstatt durch ausdrückliche Zustimmung.

Übrigens kam diese neue AGB Stand April 2012 schon zuvor mit dem Schreiben neue Gaspreise ab 01.06.2012 als Anlage. Und anstatt die wesentlichen Änderungen anzusprechen gab\'s als Begründung lediglich - Zitat \"... abgestimmt auf die neuen Bestimmungen des EnWG ...\". So etwas (gleichzeitig andere Dinge \"unterzuschieben\") kannte ich bisher nur von E.ON & Co. !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: bolli am 03. Mai 2012, 12:39:19
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten. Selbst kommunale Stadtwerke scheeren sich einen feuchten Kericht um ihre Einkommensschwachen Bewohner und drehen fleißig an der Preisschraube, schließlich muss man ja die Gewinne optimieren, um auch weiterhin auf hohem Niveau \"leben\" zu können.  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 12:53:35
Zitat
Original von bolli
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten.
NEIN, daran muss Frau oder Mann sich überhaupt nicht und NIE gewöhnen !!!  X(  X(  X(

Und wenn man es nicht anders kann, dann sollte die GV besser die Auflösung und Abwicklung der Genossenschaft beschließen, bevor das Kind vollständig in den Brunnen gefallen ist!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 17:19:41
Zitat
Original von Neu-Genosse
... ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. ...
Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. ...
Der § 2.4. geht aus den von @Neu-Genosse genannten Gründen gar nicht. Den § 8.2, letzter Punkt sehe ich nicht so problematisch.

Allerdings gibt es m.E. einige weitere §§, die (auch aufgrund der Zusammenlegung der Strom- und Gas-AGB) so unakzeptabel sind - Beispiele:

1. Für Bestandkunden, da z.B. Preis- und Zahlungsänderungen möglich werden
- der § 5.1.(2), für jede zusätzliche unterjährige Abrechnung eine Kostenpauschale von 15 € zzgl. Ablesekosten (anstatt bisher 10 €);
- der § 7.1. (und § 4.3. für Neukunden), ggf. ein \"einmaliger Sonderabschlag\" (war bisher in der Gas-AGB nicht enthalten und wer weiß, welche Tarife künftig kommen).

2. Für Bestands- und Neukungen, da die Preisgarantie seit der direkten Lieferung durch die EGNW entfallen ist
- der § 6.1, zweitletzter Satz \"Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ...\" (u.U. im Widerspruch zu § 2.2, besser wie in GVVs zu formulieren?);
- der § 8.1., ohne Preisgarantie ist die Mindestlaufzeit/Vertragsverlängerung von/um 12 Monate absolut nicht marktgerecht;
- der § 8.2., ohne Preisgarantie muss auch eine ordentliche Kündigung möglich sein (jederzeit mit einer Frist von max. sechs Wochen zum Monatsende).
   
Zudem fehlt in dem Schreiben Gaspreisänderung auch noch der Hinweis gemäß § 2.2., ab wann die neue AGB in Kraft treten soll (nach den alten AGBs wäre das ab Beginn des sich anschließenden Vertragsjahres, d.h. für Bestandskunden ab 1.10.12 bei Gas bzw. ab 1.1.13 bei Strom).

Insgesamt bleibt m.E. festzustellen, dass auch die neue AGB der EGNW vergleichsweise wenig kundenfreundlich ist (teilweise dürfte sogar eine unangemessene Benachteiligung vorliegen) und daher dringend einer Überarbeitung bedarf.

PS: Für mich steht fest, wenn die AGB nicht kundenfreundlicher verändert wird und ab 1.10.2012 bei Gas nicht zumindest für 6 Monate eine Preisgarantie angeboten werden kann, dann wird gewechselt (das Gemeinschaftsunternehmen der Raiffeisen-Warengenossenschaften in Nds. http://www.rgas.de wird immer interessanter: Keine Mitgliedschaft erforderlich, akzeptable/r AGB und Festpreis für 1 oder 2 Jahre, seriöse Unternehmen mit Ansprechpartner vor Ort) !
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: angeljustus am 03. Mai 2012, 19:08:16
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.

Wenn diese jetzt aber so gültig sind, grenzt das wirklich an Raubrittertum.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 19:52:54
Zitat
Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 03. Mai 2012, 20:33:09
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von angeljustus
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!

Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden.Steht doch auch als Top. Ich denke man sollte bis zur GV von Spekulationen absehen und dort (GV) als Mitglied einfach vor Ort sein.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 21:03:01
Zitat
Original von herbertj
Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden. Steht doch auch als Top.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?
Die Festlegung der AGB für Verträge mit Kunden ist operatives Geschäft und damit ausschließlich Aufgabe des Vorstandes und nicht der Generalversammlung oder anderer Genossenschaftsorgane (den zuständigen Herrschaften nicht die Verantwortung abnehmen  :D ).

Zudem steht bereits im Schreiben vom 18.04.2012 wg. Anpassung der Preisstruktur Gas - Zitat: \"Wenn Sie ... den AGB widersprechen wollen, bitten wir Sie um eine schriftliche Mitteilung bis zum 21. Mai 2012. Wenn wir keinen Widerspruch von Ihnen erhalten, werten wir das als Zustimmung Ihrerseits.\" Zitatende!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: herbertj am 03. Mai 2012, 21:09:51
@h´berger
Dann ist es doch total unlogisch diesen Punkt noch in der Einladung zu dokumentieren?
Ich persönlich glaube da steckt mehr dahinter und daher u.a auch die GV. Mal abwarten. Dauert ja nicht mehr lange
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 03. Mai 2012, 21:14:56
Zitat
Original von herbertj
@h´berger
Dann ist es doch total unlogisch ...
Derzeit ist bei der EGNW leider manches unlogisch !  X(
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: uli07 am 04. Mai 2012, 13:43:34
@ h\'berger

Habe mal bei \"rgas\" geguckt. Soo günstig ist das aber auch nicht.
Ich habe eine 14 kw Heizung und brauche ca.2000 m3 im Jahr.
Beim 12 Monatsabschluß kostet mich das bei \"rgas\" 1420 Euro.
Bei \"Gelsenwasser\" 1405 Euro.
Bei 24 Monaten ist \"Gelsenwasser\" gerade mal 7 Euro teuerer als \"rgas\".

Gruß  Uli07
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 04. Mai 2012, 18:41:54
Zitat
Original von uli07
@ h\'berger
Habe mal bei \"rgas\" geguckt. Soo günstig ist das aber auch nicht.
@uli07
Ich suche nicht das absolute \"Schnäppchen\". Wichtig ist mir, dass ich mit der hiesigen Raiffeisen-Warengenossenschaft einen seriösen und professionellen Partner aus der Region habe, den ich seit vielen Jahren kenne. Auch werden die RWGs sicherlich nicht die Kunden ihrer Märkte etc. verärgern wollen, in dem sie mit ihrem neuen Produkt Erdgas, welches nur eine Sortimentsergänzung ist, maximale Gewinne anstreben. Daher ist die Raiffeisen Energie GmbH & Co. KG für mich der potentielle Gaslieferant. Und zumindest in ländlicheren Regionen könnte \"rgas\" ein ernsthafter Konkurrent der großen Anbieter werden!  :]
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: angeljustus am 04. Mai 2012, 20:40:26
Was ist denn nun davon zu halten, dass der Vorstandsvorsitzende H. Lange wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Aufsichtsratmitglied H. Röttges gekündigt hat?

Quo vadis egnw???
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 05. Mai 2012, 03:18:24
Zitat
Original von jroettges am 18.04.2012 - Auszug
Da ich ja immer wieder zu Äußerungen herausgefordert werde, nun doch ein paar Bemerkungen.
Als Funktionsträger der EGNW werde ich eine Deuwel tun, dabei zu konkreten Problemen etwas konkretes zu sagen. Wie man ja allseits bemängelt, halten sich die anderen Funktionsträger ebenfalls richtigerweise an diese Linie.
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Hat jemand mit der Einladung zur Generalversammlung den avisierten Mitgliederbrief erhalten ?

Zitat
Original von angeljustus
Was ist denn nun davon zu halten, dass der Vorstandsvorsitzende H. Lange wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Aufsichtsratmitglied H. Röttges gekündigt hat?
@angeljustus, dazu sollte man wohl nicht spekulieren und ebenfalls die Generalversammlung am 16.05.2012 abwarten:

Zitat
Original von h\'berger am 01.05.2011
Wenn die EGNW-Verantwortlichen in der GV nicht endlich mit Fakten und Lösungen rüberkommen, dann dürfte es nicht lustig werden.
Dass die Ergebnisse dann (auf den Punkt gebracht!) unverzüglich an alle Mitglieder schriftlich zu kommunizieren sind, ist wohl selbstverständlich.
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: angeljustus am 05. Mai 2012, 12:39:01
@ h\'berger

Hier wird nicht spekuliert, siehe hier: Lange (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=17135&hilight=egnw)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 06. Mai 2012, 07:31:00
Zitat
Original von angeljustus
@ h\'berger
Hier wird nicht spekuliert, siehe hier: Lange (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=17135&hilight=egnw)
@angeljustus
Daher habe ich meine Meinung zu dem Thema auch dort ( Lange (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=17135&hilight=egnw) ) geäußert.

Überhaupt will ich mich künftig bemühen, bereits bestehende Themen so wenig wie möglich zu vermengen. Wäre schön, wenn ich dafür Mitstreiter gewinne.  ;)
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: angeljustus am 06. Mai 2012, 12:26:18
Jawoll, das soll so sein!
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: userD0003 am 16. Mai 2012, 18:22:15
Für mich ist nunmehr eindeutig, wer Vertragspartner der EGNW-Kunden/-Mitglieder für die Erdgaslieferung bis 30.09.2011 und für die Stromlieferung bis 31.12.2011 war!

Bisher hatte ich übersehen, dass bereits inhaltlich der Mitgliedschafts-Bestätigung vom damaligen EGNW-Vorstand erklärt wurde - Zitat \"Einige Mitglieder sind verunsichert, wenn Sie plötzlich Post von der EnerGenSüd aus Ulm erhalten. Diese Genossenschaft ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag die Verrechnung jedes unserer Mitglieder zusammen mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall abwickelt.\" Zitatende!

Aufgrund dieser individuellen Bestätigung hatte der jeweilige Kunde/EGNW-Mitglied zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Anlass daran zu zweifeln, dass 1. die nachfolgend von der EnerGenSüd (EGS) zugegangene Lieferbestätigung und Ankündigung der Abschlagsabbuchungen nicht im Auftrage der EGNW erfolgte und dass 2. die EGNW nicht der Vertragspartner für die Strom-/Gasbelieferung an EGNW-Kunden/-Mitglieder sein sollte.

Anders kann es auch gar nicht sein, da der EGNW vom Kunden/EGNW-Mitglied ausschließlich eine Lieferauftrag, nicht aber ein Vermittlungs- oder Geschäftsbesorgungsauftrag erteilt wurde. Nur eine Datenweitergabe an \"Erfüllungsgehilfen\" ist vertretbar, die andernfalls nicht autorisierte Weitergabe von Kundendaten an Dritte wäre hingegen ein eklatanter Verstoß gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen.

Ob es im Innenverhältnis zwischen EGNW und EGS an einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mangelt, ist allein das Problem der beiden Genossenschaften. Insofern haftet die EGNW für die durch das Verschulden ihres Partners (Erfüllungsgehilfen) EGS entstandenen/entstehenden Schäden (vgl.: http://www.rechtslexikon-online.de/Erfüllungsgehilfe ).
Titel: \"Vertrags-Tohuwabohu\" bei EGNW ?
Beitrag von: buck-r am 16. Mai 2012, 21:11:29
@h\'berger: danke fuer diese zusammenfassung der diskussion, ich bin da 100% bei ihnen! ich bin nun gespannt auf meine GAS und STROM abrechnungen, da ich beide vertraege aufgrund, meiner meinung nach sittenwidriger, preisanhebungen gekuendigt habe.