Original von uwesWie soll das gehen, nur durch eine Vertragsannahme? Oder muss auch ein Antrag erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt ein Vertragsantrag der EGNW-Mitglieder an EnerGen Süd vor?
Wie funktioniert denn nach Ihrer Auffassung ein Vertragsschluss? Durch einen Vertragsantrag? Oder muss auch eine Annahme erfolgen? Falls letzteres der Fall sein sollte, liegt eine Vertragsannahme durch die EGNW vor?
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
Original von uwes
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
Original von uwes?( \"Die EGNW hat offenbar nur vermittelt\" war nicht meine Aussage !ZitatOriginal von h\'berger
Die EGNW hat offenbar nur vermittelt.
Original von h\'berger
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).
Original von horst redeker@redeker
Wenn ich Ihre Versuche, die Verantwortungen für das Geschehen um EGNSüd und die EGNW zu finden, zwingt mich das, die Historie zu bemühen.
Die Partnerschaft zwischen Süd und EGNW wurde im Frühjahr 2010 zwischen den Aufsichtsräten und Vorständen beider Parteien beschlossen. Von der EGNW waren die Aufsichtsräte O... und S... sowie die Vorstände Redeker und M... dabei. EnSüd hatte damals dringend das Bedürfnis, alle Gen. in der BRD unter ihren Hut zu bekommen ... und wir folgten der Einladung, uns mit Strom und dann auch mit Gas zu beliefern.
Wir haben alle unsere Mitglieder, damals waren etwas mehr als 300, nicht an Süd abgetreten ....
Meines Erachtens ist damit klar, alle Abrechnungen sind von Energen Süd zu erledigen, auch die Gewinne, die der alte Vorstand durch den Bezug von Strom und Gas erwirtschaftet hat.
Bedauerlich ist, dass die neuen Verantwortlichen der EGNW sich nach wie vor gegenüber den Mitgliedern bzgl. der überfälligen Verbrauchsabrechnungen für 2011 nicht äußern (wollen ?).
Original von horst redeker
... wenn sie uns vorwerfen,nicht im Interesse der Genossenschaft gehandelt zu haben.
Original von horst redekerOffensichtlich verwechseln Sie mich...... Ich heule nicht und am Rande der Insolvenz befinde ICH mich erst recht nicht.
Heute heulen Sie um günstige Energiepreise und schlittern am Rand der Insolvenz umher, zu 100 % abhängig von Herrn Kreye und der Firstcon. Glückwunsch!!!
Original von BERBERJESUSDie Situation der beiden Genossenschaften ist nicht im geringsten zu vergleichen! Bevor Sie etwas rausblasen, sollten Sie sich vielleicht vorher informieren, z.B. hier im Forum, oder sich mal den im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Jahresabschluss 2010 der EGNW ansehen.
Die Sache mit der Insolvenz der EGNW halte ich für gar nicht mal so abwegig. Die Dauerverschleppung der EnS seit Bekanntwerden der \"Fehlkalkulation\" sollte allen Mitgliedern der EGNW ein Fanal sein. Daher mein Gratistipp - raus da, bevor euch der Laden um die Ohren fliegt!
Original von BERBERJESUS
Daher mein Gratistipp - raus da, bevor euch der Laden um die Ohren fliegt!
\"Tohuwabohu\" ist jedenfalls kein positives Zeichen und Nichtinformation der Mitglieder ist eine Schlechtleistung ohnegleichen.
Ich würde mir das nicht (mehr) bieten lassen.
Kündigen Sie diesem Saftladen und nehmen Sie sich eine Tüte Chips oder einen Eimer Popkorn zur Hand und beobachten Sie genüsslich, wie sich Berger und Redeker hier textual zerfleischen.
Original von Energietourist
Da schicken die mir doch tatsächlich zwei Mahnungen mit jeweils 5,50€ Mahngebühren nur weil es der Dienstleister der EGNW die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Januar vergessen hat die Abschläge abzubuchen.
Original von Energietourist[/i
Da schicken die mir doch tatsächlich zwei Mahnungen mit jeweils 5,50€ Mahngebühren nur weil es der Dienstleister der EGNW die Stadtwerke Schwäbisch Hall im Januar vergessen hat die Abschläge abzubuchen.
Wohlgemerkt die Mahnungen (gleich zwei) stammen von der EGNW.
Ich habe jetzt eine Gas-Endabrechnung bekommen. Falsche Zählerstände, falscher Zeitraum, falsche Preise.
Original von Akzent?( Strafanzeige ...... wegen was ? - Oder geht es Ihnen um zivilrechtliche Ansprüche (ordnungsgemäße/vollständige Abrechnung, ggf. Schadensersatz) ?
Meine Abrechnung beginnt auch am 01.10.2011. Alles was vorher war (Vertragsbeginn bis 30.09.) wurde natürlich nicht berücksichtigt. Da ich im Sommer nur Gas für Warmwasser verbraucht habe, hat sich da natürlich ein ordentliches Guthaben angesammelt. Sollte dieses \"verschwunden\" sein, wird mir nichts anderes übrigbleiben, als gegen den dafür verantwortlichen (ehemaligen) Vorstand Strafanzeige zu erstatten.
Original von Energietourist
Von dem damals eifrig Optimismus verbreitenden \"jroettges\" hört man seit langer Zeit schon nichts mehr.
Original von uli07Es kann sein, dass die EGNW damit sehr viel zu tun hat:
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. ...
Original von uwes am 25.06.2010Mit wem die EGNW-Mitglieder einen Vertrag hatten bzw. haben, ist die alles entscheidende Frage! Nach meiner Einschätzung von Beginn an ausschließlich mit der eigenen Genossenschaft. Die EnerGen Süd war lediglich Erfüllungsgehilfe, wie vom ehemaligen Vorstandsvorsitzenden - u. a. auch hier im Forum (ebenso der ehemalige Aufsichtsratvorsitzende) - mehrfach kommuniziert.
Nach der Anmeldung und Kündigung meines alten Vertrages hat mir die Energen Süd einen Vertrag bestätigt, den ich dort nicht angetragen hatte.
Die Lieferung des Genossenschaftsstroms erfolgt seit Monatsbeginn zuverlässig. Der Abschlag wurde auch von der Energen Süd abgebucht.
Mit wem ich jetzt einen Vertrag habe, weiß ich zwar nicht genau. Aber ich bekomme Strom ...
Original von uli07haben sie einen vetrag mit der energen sued abgeschlossen? ich nicht! die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter). vom ehemaligen vorsitzenden der egnw habe ich die schriftliche aussage, dass die energen sued nur sublieferant der EGNW ist. somit interessiert mich die insolvenz der energen sued direkt gar nicht. ich erwarte eine saubere abrechnung fuer gesamt 2011 von der EGNW.
Hallo!
Es kann sein, das die EGNW da garnichts mit zu tun hat. Den Strom hat bei mir Energen Süd abgebucht. Ich denke mal, der Insollvensverwalter wird sich um eventuelle Nachzahlungen kümmern. Bei Forderungen seitens der Verbraucher sehe ich schwarz.
Es kommt darauf an, wieviel Geld noch im \"Pott\" ist. Von dem bekommt dann jeder ein paar Prozent. So war es jedenfalls bei Teldafax, und das hat ziemlich lange gedauert.
Gruß Uli07
Original von buck-rNicht nur...... auch die EGNW !
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Original von h\'bergerZitatOriginal von buck-rNicht nur...... auch die EGNW !
... die abschlaege sind von energen sued & PARTNER abgebucht (da versteckt sich in summe schwaebisch hall hinter).
Original von buck-r@Neu-Genosse,
... zumal ja H.R. seinzeit die liefersituation per mail an die genossen nochmal bestaetigt hatte - zitat \"die energen sued handelt im auftrag der EGNW und ist nur der sublieferant.\"
Original von Neu-Genosse
Die EGS ist bestimmt nicht als Erfüllunggehilfe der ENGW tätig geworden. Hierzu hätte gehört, dass die Zahlungen an die EGNW gehen, die Lieferung aber von der EGS kommen. Sprich die EGS hätte als Gehilfe die sich aus der Zahlung ergebene Verpflichtung zur Lieferung erfüllt. ...
Original von Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall.
Original von Neu-Genosse@Neu-Genosse
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
Original von h\'bergerda der kopfbogen des bestaetigungsschreibens den absender: \"Energen Süd e.G. & Partner\" hatte, und in verbindung mit dem infoschreiben von H.R., geht man i.d.R. von einer entsprechenden belieferung durch die EGNW aus, zumal die LS buchungen auch nicht durch EGS direkt sondern von Schwäbisch Hall (gleiche dienstleister wie für die EGNW) ausgeführt worden sind!
Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt ist so nicht zutreffend - richtig ist:
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussagen von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).
Original von h\'bergerErgänzung:
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).
Original von buck-r@buck-r
... zumal die LS buchungen auch nicht durch EGS direkt sondern von Schwäbisch Hall (gleiche dienstleister wie für die EGNW) ausgeführt worden sind!
Original von uwes@uwes
Einen \"Dienstleistungsvertrag\" zwischen der Energen Süd und der EGNW müsste man aber wohl schon vorlegen. Wie sonst wollte man den Widerspruch einem Gericht erklären, der darin besteht, dass man einen Nichtlieferanten und \"Nichtzahlungsempänger\" nunmehr zu einem angeblichen Vertragspartner hochstilisiert und den eigentlichen Lieferanten und Zahlungsempfänger nicht als Vertragspartner ansieht.
Original von h\'bergerEine andere rechtlich haltbare Vertragssituation ist jedenfalls für mich derzeit nicht ersichtlich (deshalb \"Vertrags-Tohuwabohu\" ;) ) - insbesondere auch im Hinblick auf die Gaslieferungen seit 01.10.2011 und die Stromlieferungen seit 01.01.2012 (wirksame Einbeziehung der AGB etc.). Andernfalls klären Sie uns juristische Laien doch bitte auf.
1. Kunde/Mitglied erteilt Lieferauftrag an EGNW (= Angebot); 2. EnerGen Süd bestätigt Lieferung (= Annahme) und zwar im Auftrag für die EGNW gemäß der oben zitierten Bestätigung/Aussage von H. R. (dem ehem. Vorstandsvors. der EGNW).
Original von h\'bergeredit: Das Risiko einer Haftung der EGNW bzgl. Erstattungsansprüche wäre damit doch wohl vom Tisch!? - Vielleicht können Sie sich zur Machbarkeit einer solchen Vorgehensweise hier mal äußern?
Wenn nach wie vor das Bestehen eines Vertrages zwischen EGNW-Mitglied und EnerGen Süd behauptet wird, dann sollte sich jeder Betroffene überlegen, die Abbuchungen der EnerGen Süd wegen Widerspruch von seiner Bank zurückbuchen zu lassen (zumindest soweit, dass sich keine Überzahlungen für den Gasbezug bis 30.09.2011 und für den Strombezug bis 31.12.2011 ergeben).
Begründung: Die Abbuchungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, da keine AGB und damit keine Vereinbarung für Abschlagszahlungen wirksam in das behauptete Vertragsverhältnis einbezogen wurde! Zudem dürfte kein EGNW-Mitglied der EnerGen Süd eine Einzugsermächtigung für deren eigene Zwecke erteilt haben (bei einer nicht vorhandenen Einzugsermächtigung und damit einer unautorisierten Lastschrift kann innerhalb einer Frist von bis zu 13 Monaten eine Korrektur erfolgen - § 676b Abs. 2 BGB).
Original von uwes
@alle
Probieren Sie es doch aus. Machen Sie Ihre möglichen Zahlungsansprüche gegen die EGNW doch geltend. ....
Original von PLUS
Wo stand, dass es sich nur um eine Maklertätigkeit handelt und das Angebot kein eigenes, sondern lediglich Gegenstand der Vermittlung eines Energieliefervertrages ist?
Original von uwesZitatOriginal von PLUS.. ich stelle lieber eine Gegenfrage: Was ist daraus zu schließen, dass ein Annahmeschreiben der Energen Süd zugestellt, die Zahlungen und die Abrechnung ebenfalls an bzw. von der Energen Süd erfolgt sind?
Wo stand, dass es sich nur um eine Maklertätigkeit handelt und das Angebot kein eigenes, sondern lediglich Gegenstand der Vermittlung eines Energieliefervertrages ist?
Wenn die Energen Süd tatsächlich keine eigene Lieferverpflichtung eingegangen sein sollte, dann müsste es ja wohl eine Vereinbarung zwischen der EGNW und der Energen Süd gegeben haben, die besagt, dass alle Lieferungen nur für die EGNW erfolgten...
Original von Neu-GenosseDie EGNW hat doch Ihre Angebotsannahme (Angebot der EGNW) an die EnerGenSüd weitergeleitet. Auf welcher Rechtsgrundlage, als Vertreter, als Vermittler oder doch als Auftrag an ihren Erfüllungsgehilfen? Haben Sie damals ein Angebot der EnergenSüd angenommen oder der EGNW? Waren Sie nicht selbst mehr als überrascht? Dazu kommt, Mitglied sind Sie doch bei der EGNW und nicht bei der EnerGenSüd. Nach deren Satzung ist die Mitgliedschaft für die Belieferung aber Voraussetzung. Die Mitgliedschaft dann auch wohl Verpflichtung zur Nutzung des Genossenschaftsbetriebs. Das hat zwar nichts mit dem Energievertrag zu tun, hätten die Vorstände aber nicht gegen die Satzung verstossen. . . .
Das Beispiel trifft aber nicht das Verhältnis der EGNW-Genossen zur EnGS. Da ist zwar Schlosser A beauftragt worden, aber Schlosser B ist zufällig im Haus, öffnet die Tür, berechnet und quittiert im eigenen Namen. Sie haben also 2 Schlosser mit der gleichen Arbeit beauftragt. Logisch, dass dann Schlosser A wenigstens seine Anfahrt bezahlt haben will, wenn er kurz nach Reparaturende erscheint.
Original von Neu-Genosse
Nie mit Leben gefüllt wurde die Vereinbarung zwischen EGNW und Verbraucher, da dieser weder Energie von EGNW bezogen noch Zahlungen an die EGNW geleistet hat.
Original von Netznutzer
Es ist einfach: Fragt euren Netzbetreiber, mit welcher Lieferantenkennung die Netzanmeldung erfolgte. Diese ist eindeutig. Hat EnerGenSüd mit 9904902000004 beim VNB angemeldet, sind sie selbst als Lieferant aufgetreten! Haben sie mit 9906520000002 angemeldet, ist die EGNW der Lieferant, und EnerGenSüd hat nur als Dienstleister gearbeitet. Unabhängig vom Dienstleister, Bilanzkreisverantwortlichen oder Sonstigem.
Original von buck-r
so, diesem hinweis bin ich nun mal gefolgt und welch wunder, fuer die lieferung von gas war laut avacon bis 30.09.2011 und fuer strom bis 31.12.2011 die energen sued eingetragen.
Original von h\'berger
edit: Ist EGNW tatsächlich der Stromlieferant seit 01.01.2012? - oder womöglich FirstCon?
Original von uwes
Das wundert mich nicht. Schließlich hat auch die EWE Netz GmbH diesen Lieferanten für Ihr Netzgebiet ausdrücklich bestätigt.
Original von buck-r@buck-r, sicherlich meinten Sie hier den Netzbetreiber ;) - ansonsten volle Zustimmung !
... es ist spannend zu sehen, wie hier rechtlich fragwuerdiges handeln einer genossenschaft als rechtmaessig dargestellt werden soll.
logisch hat der grundversorger die EGS als lieferanten eingetragen, weil er ja auch in den glauben versetzt worden ist, dass der endkunde einen liefervertrag mit der EGS abgeschlossen hat. somit ist auch der grundversorger ueber die eigentliche situation getaeuscht worden.
so oder so, die EGNW hat sich hier definitiv bei schadensersatzanspruechen zu verantworten. ...
Auszug aus Schreiben EGNW vom 08.11.2011 an die MitgliederVon der Beendigung eines Vertragsverhältnisses (mit EnerGen Süd) und von einem neuen Vertragsverhältnis (mit EGNW) ist nirgendwo die Rede !
... Große Sorgen macht uns auch die Preisentwicklung am Strommarkt. ... Leider können wir deshalb den derzeitigen Arbeitspreis von 17,82 Cent/kWh nicht halten, so dass wir ihn zum 01.01.2012 auf 21,50 Cent/kWh erhöhen müssen. Der Grundpreis erhöht sich geringfügig von 6,50 €/Monat auf 8,90 €/Monat. ...
Original von herbertj@herbertj,
... sollten sich doch zumindest diejenigen dazu äußern, die in der vergangenheit (2011) den Mist verzapft haben. der neue vorstand ist ja letzendlich erst seit kurzem dabei, ob er seinen job richtig macht oder nicht wird sich, wenn die zahlen und fakten bei der kommenden gv vorgelegt werden, zeigen. ich persönlich mache da eher den herren (vorstand und aufsichtsrat) aus dem letzten jahr, die ja über alles bescheid wissen müßten, den vorwurf des chaoses und der jetzigen situation. ...
Original von herbertjNur in der Generalversammlung reicht nicht aus, da dort erfahrungsgemäß nur ein Bruchteil der Mitglieder erscheinen werden bzw. können.
@h´berger
... einfach mal einen weg aufgezeigt zu bekommen, was gemacht wird um diese misere aus der welt zu schaffen...ich denke, dass das nicht im forum für alle sondern auf einer gv mit den mitgliedern geklärt werden sollte.
Original von Neu-Genosse1. und 2. meine Ergänzungen
Ich denke die Antwort auf alle Fragen zur Abrechnung aus EngS-Zeiten kann nur einer beantworten, der Insolvenzverwalter. Solange der sich nicht äussert kann es keine Regelungen geben.
Natürlich wäre eine schnelle und vollständige Abrechnung aus dieser Zeit für alle die befriedigendste Lösung. 1. Aber grade bei Nachforderungen aus der Abrechnung könnte nämlich sonst passieren, dass die EGNW fordert, die Forderung auch beglichen wird und einige Monate später der Insolvenzverwalter die gleiche Nachforderung geltend macht und wohl auch bis in die Zwangsvollstreckung durchsetzen wird. Dann wäre das Chaos vollkommen.
Der Insolvenzverwalter trifft erst einmal die Entscheidung, ob Forderungen oder Verbindlichkeiten aus dem Geschäft mit den ENGW-Mitgliedern zur Masse gehören. Und wenn er mehr Forderungen als Verbindlichkeiten erwartet ist für mich die Entscheidung voraussehbar. 2. Dann können aber auch die Forderungen der EGNW-Mitglieder nur aus der Masse befriedigt werden und sind entsprechend in jedem Einzelfall anzumelden.
Aus meiner Sicht ist erst einmal abzuwarten ob überhaupt das Insolvenzverfahren für die EngS eröffnet wird. Erst dann ist der Vorstand der EGNW gefordert zu überlegen wie er mit der Situation umgeht.
Original von Neu-Genosse
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Organe der EGNW bereits seit unmittelbar nach der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens den Kontakt zum Insolvenzverwalter gesucht haben. Für ca. Ende April war/ist eine GV geplant, s. letzter Mitgliederbrief. Dort werden Informationen kommen, die werden nämlich massiv eingefordert werden. Allerdings kann ich mir auch vorstellen, dass nicht jeder zufriedengestellt werden kann, da bisher anscheinend nicht einmal der Insolvenzverwalter beurteilen kann wie es weiter gehen wird.
Also wie am 25.3.: ABWARTEN UND TEETRINKEN
Original von Neu-Genosse
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte. Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.
Original von Neu-GenosseNein, zu diesem Schluss kommt niemand. Die Aussage war, wenn die EnGS nicht im Namen und im Auftrag der EGNW gehandelt hat (geliefert und kassiert) - das ist ja Ihre Version, dann hatte die EnGS keine Einzugsermächtigung (= Frist für Lastschriftrückgabe bis zu 13 Monate)! Oder haben etwa Sie der EnGS eine Einzugsermächtigung erteilt?
wenn ich das richtig verfolge, kommen einige zu dem Schluss, dass die EnGS im Namen der EGNW geliefert hat und die EngS keine Einzugsermächtigung hatte.
Also hat jeder ohne Rechtsgrund an die EngS gezahlt und die Zahlungen hätten der ENGW zugestanden. Die EnGW hat Energie geliefert aber nie vom Kunden Geld dafür gesehen. Einen anderen Schluss kann ich daraus nicht ziehen. Es sei denn jeder hat eine entsprechende Inkassovollmacht gesehen. Ich jedenfalls nicht.völlig falsch und wir müssen uns hoffentlich nicht weiter mit solchem Quatsch befassen.
Ich kann doch aber nicht bei Aldi kaufen, bei Lidl (zuviel) bezahlen und dann von Aldi den zuviel gezahlten Betrag zurückhaben wollen.
Meine Meinung, dass ein Kaufvertrag mit der EnGS geschlossen wurde, festigt sich immer mehr. Und am Ende ist jeder selbst dafür verantwortlich was für Verträge er schliesst! Weil das Ergebnis der Schnäppchenjagd in diesem Falle nicht das erwartete ist, ist anscheinend für einige ein Grund relativ abenteuerliche Ideen zu entwickeln. Ich kann diesen Ideen nur folgen, wenn jemand \"beweisen\" kann, dass der von H. R. behauptete Sachverhalt zutreffend ist. Hierzu wäre eine der beste Weg die Vorlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Nord- und den Süd-Genossen, die es ja wohl aber nicht gibt. Alternativ eine Bestätigung der Süd-Genossen, dass diese Vereinbarung mündlich geschlossen wurde. Bei mir jedenfalls ist die EngS immer im eigenen Namen und nicht im Auftrag der EGNW aufgetreten.Woher der Sinneswandel? In Ihrem ersten Beitrag am 31.08.2011 war auch für Sie die EnGS der Dienstleister! Und für mich ist sie das immer noch, auch wenn Sie das als abenteuerliche Ideen bezeichnen: Wenn ich 1. bei der EGNW einen Lieferauftrag einreiche, 2. die EnGS mir die Lieferung bestätigt und 3. ein Schreiben des Vorstandsvors. der EGNW zugeht \"... EnerGenSüd aus Ulm ... ist unser Partner, der in unserem Namen und unseren Auftrag ...\", dann ist EGNW mein Vertragspartner. Ob der von H. R behauptete Sachverhalt zutreffend ist oder ob es eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Genossenschaften gibt, ist dann ebenso wie alles andere von Ihnen angesprochene allein das Problem der EGNW!
Original von Neu-Genossetatsächlich? - sein Honorar interessiert den InsVerwalter weniger? :D
.. Der Insolvenzverwalter ist ausschliesslich für die Gläubiger da ...
... und wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen .. .sofern dort noch etwas drauf ist.Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)?
Original von Neu-Genosse am 14.04.12 / 12:25 h
Meiner Meinung nach hat sehr wohl jeder EGNW-Genosse mit der EGS einen Liefervertrag geschlossen. Nicht schriftlich aber sehr wohl durch schlüssiges handeln. Es wurde die Lieferung durch die EGS angenommen und Abschläge an die EGS unwidersprochen durch Bankabbuchung gezahlt. Nach meinem Verständnis kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande.
Original von Neugenosse am 14.04.12 / 14:17 hjeweilige Unterstreichungen durch mich
EGS liefert Energie, Empfänger zahlt an EGS. Was bringt sie auf die Idee, dass zwischen Lieferanten und Empfänger der Lieferung kein Kaufvertrag zustande gekommen ist? Nach meinem Rechtsverständnis ist genau das der Fall. Da H. R. es anscheinend versäumt hat einen Vertrag zu schliessen, der EGS zum Erfüllungsgehilfen der EGNW macht, reduziert sich das ganze auf das im ersten Satz gesagte und ich kann zu keinem anderen Schluß kommen. Nach Vorlage eines entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen EGS und EGNW bin ich natürlich gern bereit meine Meinung zu revidieren. Ohne einen derartigen Vertrag wurde der Vertrag zwischen EGNW (und den EGNW-Genossen) nie mit Leben gefüllt, da weder von EGNW geliefert noch an EGNW gezahlt wurde. Erst als EGNW selber lieferte und auch in deren Namen abgebucht wurde, wurde diese Vereinbarung umgesetzt.
Original von jroettgesUnd wann gedenken Sie, die Einladungen zu verschicken ? Das könnte eine sehr ungemütliche Veranstaltung werden.
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Original von jroettges
Als Kunden haben sie davon profitiert, dass sie beim Gas bis 1. Oktober 2011 und beim Strom bis 1. Januar 2012 von der EnerGen Süd eigentlich recht günstig beliefert worden sind.
Original von jroettgesGegen welche Verträge sollten die Kunden denn protestieren ? Gegen die, welche mit der EGNW abgeschlossen worden waren ? Hätte HR die Mitglieder mit dem Schreiben, dass die EGS im Namen und Auftrag der EGNW handelt, nicht hinters Licht geführt, wäre sicherlich den Abbuchungen der EGS widersprochen worden !
Kein Kunde hat gegen diese Verträge protestiert. Alle haben hell und warm gesessen, haben brav ihre Abschläge durch die EnerGen Süd abbuchen lassen.
Original von jroettgesSchämen Sie sich eigentlich nicht ? Die Verantwortlichen der EGNW, allen voran HR (der sich ja rechtzeitig aus dem Staub gemacht hat) haben den Mist verzapft und jetzt soll eine \"privat organisierte Clearingstelle\" das wieder regeln.
Sollte kein Insolvenzverfahren eröffnet werden, könnte man ja über eine privat organisierte Clearingstelle nachdenken, sofern man an das Gute im Menschen glaubt.
Original von jroettgesUnd wer hat das zu verantworten ? HR ! Und der Aufsichtsrat hat dem Treiben dieses Herrn tatenlos zugesehen !
Die EGNW hat von den mündlich vereinbarten Provisionen der Jahre 2010 und 2011, die sich mangels erfolgter Abrechnungen durch die EnerGen Süd leider nicht beziffern, allenfalls schätzen lassen, bisher keinen Cent erhalten. Das wird die Mitglieder/Miteigentümer ärgern, denn es verhagelt die Bilanzen der EGNW.
Original von jroettgesMal sehen, ob die Gerichte das auch meinen.
In dieser Lage kann man sich zwar trefflich streiten, rauskommen wird dabei aber garnichts.
Original von jroettgesWollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". Meine Berufskollegen würden nicht zum erstenmal mit dem Trecker nach Hannover fahren (http://wendland-net.de/index.php/artikel/20090331/vor-30-jahren-300-trecker-rollten-nach-hannover) um die Sache zu klären !
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Original von h\'bergerZitatOriginal von Neu-Genosse
.. Der Insolvenzverwalter ... wird sich nicht so einfach Geld per Rücklastschrift von den Konten holen lassen ... sofern dort noch etwas drauf ist.
Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Ansicht nach der InsVerwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften zu verhindern, entgegen §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB ? (vgl. Wikipedia - Einzugsermächtigung)
Das Problem haben doch wohl die EnGS als Zahlungsempfänger bzw. deren Bank als erste Inkassostelle, oder? - schließlich hat die EnGS wahrheitswidrig das Vorliegen erteilter Einzugsermächtigungen erklärt bzw. die erste Inkassostelle hat sich diese nicht aushändigen lassen/deren Existenz nicht geprüft!
Im Übrigen gibt es bereits keine Rechtsgrundlage für Abschlagsforderungen, oder hat Ihnen bei Auftragserteilung an die EGNW eine AGB der EnGS vorgelegen?
Original von Neu-Genosse
... Es gibt die Möglichkeit, dass im Insolvenzverfahren Zahlungen nur mit Zustimmung des InsVerwalters vorgenommen werden dürfen. Das könnte für alle Soll-Buchungen auf dem Bankkonto gelten. Wenn solche Belastungen des Bankkontos durch Rücklastschrift erfolgen sollen, könnte das also durchaus problematisch sein. Das AG hat schliesslich ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. ...
Ich für meinen Teil denke, dass ... sich jeder eine eigene Meinung bilden kann und Hinweise auf seine Handlungsoptionen hat.
Original von AkzentSoweit bekannt, prüft der vorläufige Insolvenzverwalter derzeit, ob ein Insolvenzverfahren für die EnerGenSüd eröffnet wird bzw. ob überhaupt Verbrauchsabrechnungen für die eigenen Kunden und für die belieferten EGNW-Mitglieder erstellt werden.ZitatOriginal von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Wollen Sie die Mitglieder eigentlich veralbern ? Es gibt in meinem Bekanntenkreis Kunden der EGNW, die haben durch die verlorenen Abschläge mehrere zehntausend Euro in den Sand gesetzt. Sie glauben doch nicht wirklich, dass die \"abwarten und Tee trinken\". ...
Original von jroettges
Gegenwärtig bleibt nur, sich selbst mal auszurechenen, ob und wie viel man mit der ganzen Sache wirklich verloren oder gewonnen hat und ansonsten abzuwarten und Tee zu trinken.
Original von Pille@Pille,
Weiterhin abzuwarten und Tee zu trinken und dem ganzen Treiben tatenlos zuzusehen ist mir zu kostspielig.
Der erste Schritt ist getan, die Gaslieferung durch die EGNW endet am 30.4.2012, die Kündigung bzgl. der Stromlieferung und die der Mitgliedschaft werden zeitnah folgen.
Mit Sicherheit werden weitere Mitglieder die Konsequenzen ziehen und der Genossenschaft den Rücken kehren.
Da die Guthaben nicht zurückgezahlt werden, werden nämlich die Preisvorteile der Vergangenheit zur reinen Makulatur.
Original von herbertjDie 6-wöchige Ankündigungsfrist für den 01.06.2012 läuft morgen ab !!!
@jroettges
Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort: wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?
Original von EnergietouristDas können die sowieso ! Oder hat hier irgendjemand bei der EGNW die AGB akzeptiert ? Die vormals unterschriebenen Verträge sollen ja lt.Aussage der EGNW-Verantwortlichen mit der EGS abgeschlossen worden sein. Was denn nun ? Entweder Verträge mit der EGNW - dann ist diese aber auch für alles verantwortlich, oder Verträge mit der EGS - dann gibt es aber kein Preiserhöhungsrecht für die EGNW. Und HR lacht sich kaputt über das ganze Tohuwabohu, das er angerichtet hat.
@h\'berger
ganz genau, allerspätestens morgen müssen die EGNW Mitglieder
die Briefe mit den neuen Strompreisen in ihren Briefkästen finden, ansonsten kann die EGNW ihre neuen Strompreise gleich wieder in die Tonne kloppen.
Original von h\'berger
...
Ergänzend bekam ich den wichtigen Hinweis, dass am 09.07.2012 neue Bestimmungen in Kraft treten die besagen, dass Lastschriftrückgaben ab dann generell nur noch innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Abbuchung möglich sind. Insofern besteht für die EGNW-Mitglieder, die eine Lastschriftrückgabe versuchen wollen, dringender Handlungsbedarf (z.B. Gespräch mit der eigenen Bank führen und Kopie der Einzugsermächtigung von EGS anfordern).
Beim Erwerb bedingter Rechte ist insolvenzrechtlich entscheidend, ob der Gläubiger bereits eine Rechtsstellung erlangt hat, die ihm aufgrund alleiniger Entscheidung des Schuldners nicht mehr entzogen werden kann (BGHZ 155, 87, 93; BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, NZI 2006, 229, 230). Dies ist bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren schon deshalb nicht der Fall, weil der Schuldner die Genehmigung ohne weiteres versagen kann, die rechtliche Wirksamkeit des Widerspruchs also von keinen weiteren Voraussetzungen als der Erklärung selbst abhängig ist.dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?
Original von h\'berger
Verstehe ich das von @PLUS vorstehend eingestellte BGH-Urteil IX ZR 217/06 vom 25.10.2007, Rd.Nr. 15, zweitletzter und letzter Satz dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?
Original von worker@worker
Der Sinn einem Lastschrifteinzug zu widersprechen ist der, dass zur eingezogenen Zahlung keine entsprechende Gegenleistung erfolgte. Dies stelle ich entweder sofort oder gar nicht fest. Nach Monaten wird sich keine neue Sachlage ergeben haben. Leider diskutieren hier wieder Laien, die sich erst mal bei einer Bank, Rechtsanwalt sachverständigen Rat holen sollten um nicht noch mehr Geld zu verlieren.
Original von PLUS@PLUS, zunächst einmal vielen Dank für Ihre fundierten Beiträge.ZitatOriginal von h\'berger
Verstehe ich das von @PLUS vorstehend eingestellte BGH-Urteil IX ZR 217/06 vom 25.10.2007, Rd.Nr. 15, zweitletzter und letzter Satz dahingehend richtig, dass der vorläufige Insolvenzverwalter der EnerGenSüd die Genehmigung für die Rückbelastung der nicht autorisierten Lastschriften aufgrund der fehlenden Einzugsermächtigungen durch die EGNW-Mitglieder innerhalb der 13-monatigen Widerspruchsfrist nicht versagen kann?@h\'berger, es kommt wohl wieder, wenn man sicher gehen will, auf das unverzügliche Handeln an. Die 13-monatige Widerspruchsfirst zeigt zumindestens die europäische Richtlinie als Limit. Ob sie immer bedingungslos ausgeschöpft werden kann ist die Frage. Da dürften sich dann in konkreten Fällen Juristen und Gerichte wieder damit beschäftigen.
Zahlungsverkehrsrichtlinie (http://goo.gl/d5GZQ) steht da auch \"unverzüglich nach Feststellung\". Was da jetzt ausreichend national umgesetzt wurde und in den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr wirksam verarbeitet wurde wird sich zeigen. Ich würde mich auf nichts verlassen. Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen. Jetzt ist immer noch besser als später bzw. zu spät. ;)
Es geht um europäisches Recht. In der
[/list]PS siehe Artikel 58 Seite 28
Original von worker@worker,
@h\'berger
glauben Sie mir ich weiss genau um welche Sache es geht. Die Ursache des Durcheinanders haben Sie richtig erkannt. Sie haben aber augenscheinlich keine Ahnung vom Insolvenzrecht. Ich kann Ihnen deshalb nicht raten weiter so, möchte Sie aber auch nicht davon abhalten, da es ja nicht mein Geld ist was in den Sand gesetzt wird.
BGH-Urteil vom 25.10.2007 IX ZR 217/06 Rn 15Welche Möglichkeiten hat denn Ihrer Sachkenntnis nach der vorläufige Insolvenzverwalter, die Rückbuchung nicht autorisierter Lastschriften (es fehlten die Einzugsermächtigungen!) zu verhindern, entgegen z.B. dem zitierten BGH-Urteil und den §§ 676b Abs. 2 und 675u BGB sowie der Zahlungsverkehrsrichtlinie ?
Beim Erwerb bedingter Rechte ist insolvenzrechtlich entscheidend, ob der Gläubiger bereits eine Rechtsstellung erlangt hat, die ihm aufgrund alleiniger Entscheidung des Schuldners nicht mehr entzogen werden kann (BGHZ 155, 87, 93; BGH, Urt. v. 17. November 2005 - IX ZR 162/04, NZI 2006, 229, 230). Dies ist bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren schon deshalb nicht der Fall, weil der Schuldner die Genehmigung ohne weiteres versagen kann, die rechtliche Wirksamkeit des Widerspruchs also von keinen weiteren Voraussetzungen als der Erklärung selbst abhängig ist.
Original von h\'berger
Was heißt „unverzüglich nach Feststellung“ und „Wer unter keinen Umständen Geld verlieren möchte, hätte längst handeln müssen.“
Original von worker
@h\'berger Ich kann und werde nicht eine Rechtsauskunft geben. Aber warum wenden Sie sich mit der Frage nicht direkt an den vorläufigen Insolvenzverwalter.
Original von h\'berger
Bisher mussten alle EGNW-Mitglieder davon ausgehen, dass die eigene Genossenschaft der Vertragspartner ist und EnerGenSüd lediglich als Dienstleister handelt. Insofern bestand für die Mitglieder kein Anlass für irgendwelche Handlungen.
Praktisch erst nach Insolvenzanmeldung der EGS ist den inoffiziellen Verlautbarungen hier im Forum zu entnehmen, dass die EGNW-Verantwortlichen das womöglich ganz anders sehen.
Original von h\'bergertja.. zumindest das hat diesmal zumindest fuer GAS puenktlich geklappt. heute war die preisanhebungsankuendigung im kasten.ZitatOriginal von herbertjDie 6-wöchige Ankündigungsfrist für den 01.06.2012 läuft morgen ab !!!
@jroettges
Ganz einfache Frage mit vielleicht einer ganz einfachen Antwort: wie wird die neue Preistruktur für die Genossen aussehen?
Original von h\'berger
Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).
Original von uwesDanke @uwes, Ihr Beitrag bestätigt, dass sich die EGNW offiziell nicht erklärt. Zum Thema´vertragliche Beziehungen der EGNW zur EGS`haben lediglich die am 28.01.2012 in der GV anwesenden Mitglieder, also wenige Prozent der Kunden, die von Ihnen genannte Information erhalten, leider auch nur mündlich - allen anderen sind nicht informiert. Selbst Kunden, die sich in Eigeninitiative auf den Internetseiten der EGNW informieren wollen, finden in dem dort veröffentlichten Protokoll zur GV vom 28.01.2012 dazu nichts. Hingegen ist in einem Halbsatz unter TOP 3 zu lesen \"... nachdem das Kooperationsabkommen mit der EGS zum 31.12.2011 ausgelaufen war.\" Mit diesem \"Kooperationsabkommen\" gab es demnach doch etwas. Was war Inhalt dieser Vereinbarung mit EnerGenSüd?ZitatOriginal von h\'berger@h\'berger diese Problematik ist in aller Öffentlichkeit anlässlich der letzten Generalversammlung erörtert worden. Es geht gerade darum, dass es keinen Vertrag gibt.
Und bisher wissen wir immer noch nicht mit letzter Sicherheit, ob es nicht doch einen Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen EGNW und EGS gegeben hat und EGS damit als Dienstleister/Erfüllungsgehilfe über eine wirksame Einzugsermächtigung verfügte - wie sonst sind die Kundendaten bei der EGS gelandet? (die EGNW erklärt sich dazu offiziel ja leider nicht und meint wohl, Haftungs-/Schadensersatzforderungen damit umschiffen zu können!).
Im Sinne der von der Generalversammlung am 28.08.2011 beschlossenen Selbständigkeit der Genossenschaft - neben dem Verkauf von Strom und Gas auch deren Einkauf selbständig zu organisieren - hat der Aufsichtsrat am 21.10.2011 weitreichende Beschlüsse gefasst ...Verkauft hat also immer die EGNW (war sie mal unselbständig?) und war damit nach meinem Rechtsverständnis von Beginn an (Kauf)Vertragspartner der eigenen Mitglieder. Die EGS war folglich \"nur\" für den Einkauf (sowie für Lieferung und Inkasso) zuständig. Damit wird die frühere schriftliche Information des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden \"... die EnerGenSüd handelt im Auftrag der EGNW und ist nur der Sublieferant\" nochmals auch vom Aufsichtsrat bestätigt.
Original von EnergietouristDie Erkenntnis, dass für die genannten Handlungen eine Berechtigung und Vollmacht notwendig ist, kommt bzgl. der Aufträge an EnerGenSüd wohl ein wenig (zu) spät !
... Da steht jetzt unter § 2.4 sinngemäß, dass die EGNW berechtigt ist, für für die Belieferung der Kunden und Genossen einen externen Lieferanten zu beauftragen und man den Vorstand bevollmächtigt alle relevanten Daten weiter zu geben. Vollmachten aus Lieferverträgen zwischen EGNW und Kunden gehen auf den von der EGNW beauftragten Lieferanten über. Diesen § 2.4 gab es in den alten AGBs nicht.
Original von bolliNEIN, daran muss Frau oder Mann sich überhaupt nicht und NIE gewöhnen !!! X( X( X(
Man muss sich wohl langsam an den Gedanken gewöhnen, dass die Genossenschaften nicht mehr und nicht weniger Versorger sind wie alle anderen \"Raubritter\" auch und mit den selben Methoden arbeiten.
Original von Neu-GenosseDer § 2.4. geht aus den von @Neu-Genosse genannten Gründen gar nicht. Den § 8.2, letzter Punkt sehe ich nicht so problematisch.
... ich habe den neuen AGB widersprochen. Grund: 2.4 widerspricht den Beschlüssen der GV zur Selbstbeschaffung. ...
Daneben habe ich auch 8.2, letzter Punkt widersprochen. So unbestimmt, dass Willkür möglich ist. ...
Original von angeljustusNein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Original von h\'bergerZitatOriginal von angeljustusNein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall - die Generalversammlung beschließt die Satzung der Genossenschaft, nicht die AGB der Lieferverträge!
Ich hatte es so verstanden, dass die neuen AGB in der Jahreshauptversammlung beschlossen werden sollen.
Original von herbertjDie Festlegung der AGB für Verträge mit Kunden ist operatives Geschäft und damit ausschließlich Aufgabe des Vorstandes und nicht der Generalversammlung oder anderer Genossenschaftsorgane (den zuständigen Herrschaften nicht die Verantwortung abnehmen :D ).
Ich muß sagen, dass ich auch der Meinung bin das die AGBs auf der GV beschlossen werden. Steht doch auch als Top.
@h´berger: Wie können SIe sich sicher sein das dieses nicht der Fall ist?
Original von herbertjDerzeit ist bei der EGNW leider manches unlogisch ! X(
@h´berger
Dann ist es doch total unlogisch ...
Original von uli07@uli07
@ h\'berger
Habe mal bei \"rgas\" geguckt. Soo günstig ist das aber auch nicht.
Original von jroettges am 18.04.2012 - AuszugHat jemand mit der Einladung zur Generalversammlung den avisierten Mitgliederbrief erhalten ?
Da ich ja immer wieder zu Äußerungen herausgefordert werde, nun doch ein paar Bemerkungen.
Als Funktionsträger der EGNW werde ich eine Deuwel tun, dabei zu konkreten Problemen etwas konkretes zu sagen. Wie man ja allseits bemängelt, halten sich die anderen Funktionsträger ebenfalls richtigerweise an diese Linie.
In der kommenden ordentlichen Generalversammlung der EGNW und einem der Einladung beigefügten Mitgliederbrief wird man wahrscheinlich etwas mehr hören bzw. nachlesen können.
Original von angeljustus@angeljustus, dazu sollte man wohl nicht spekulieren und ebenfalls die Generalversammlung am 16.05.2012 abwarten:
Was ist denn nun davon zu halten, dass der Vorstandsvorsitzende H. Lange wegen unüberbrückbarer Differenzen mit Aufsichtsratmitglied H. Röttges gekündigt hat?
Original von h\'berger am 01.05.2011
Wenn die EGNW-Verantwortlichen in der GV nicht endlich mit Fakten und Lösungen rüberkommen, dann dürfte es nicht lustig werden.
Dass die Ergebnisse dann (auf den Punkt gebracht!) unverzüglich an alle Mitglieder schriftlich zu kommunizieren sind, ist wohl selbstverständlich.
Original von angeljustus@angeljustus
@ h\'berger
Hier wird nicht spekuliert, siehe hier: Lange (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=17135&hilight=egnw)