Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 19. März 2012, 09:48:13
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BGH, B. v. 28.02.12 VIII ZB 64/11 - Keine Aussetzung wegen Parallelverfahren (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=59601&pos=11&anz=611)
Die Klägerin begehrt von dem beklagten Sonderkunden die Zahlung restlichen Entgelts für Gaslieferungen; insoweit streiten die Parteien über die Berechtigung von Gaspreiserhöhungen. Das Amtsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen; hiergegen hat allein die Klägerin Berufung eingelegt. Das Landgericht (Zivilkammer 20) hat das Berufungsverfahren analog § 148 ZPO bis zur Entscheidung der beim Senat anhängigen Revisionsverfahren VIII ZR 93/11 und VIII ZR 94/11, die Parallelverfahren der Klägerin gegen andere Kunden betreffen, ausgesetzt. Hiergegen richtet sich die vom Landgericht zugelassene Rechtsbeschwerde des Beklagten.
Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg.