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Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON Bayern => Thema gestartet von: gwhuebner am 11. März 2012, 07:23:39

Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 11. März 2012, 07:23:39
Im November 2011 habe ich telefonisch bei E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen Stromliefervertrag ab 01.11.11 im Rahmen der Grundversorgung Heizstrom beauftragt. Anlass war ein Hauskauf. Der bestehende Vertrag sollte lediglich umgeschrieben werden auf meinen Namen, der Tarif sollte gleich bleiben. Alle erforderlichen Angaben wurde telefonisch gemacht. Bis heute (nach ca. 4 Monaten!) habe ich jedoch noch keine Vertragsunterlagen erhalten (angekündigtes \"Willkommensschreiben\", etc.), seit Februar laufen Abschlagszahlungen. Auf meine 3 telefonischen Nachfragen bzw. ein Fax erhielt ich nur ausweichende bzw. gar keine Antworten: \".. dauert noch..\", \".. möchten Sie nicht auf den günstigen Tarif E.ON WärmeStrom umstellen...\", etc. - Bei einer harmlosen telefonischen Nachfrage bzgl. meines aktuellen Tarifs war plötzlich die Rede von \"getrennter Messung\" (von Heiz- und Haushaltsstrom) statt der bereits jahrzehntelang bestehenden und auch rein technisch (nur ein Doppeltarifzähler) auch nicht anders möglichen \"gemeinsamen Messung\" und viele weitere Ungereimtheiten (Fehler bei vereinbarten Abschlagsbeträgen, zwei Vertragsnummern, von denen eine wieder storniert wurde, etc.). Dazu kommt, dass der Vorbesitzer bis heute auch noch keine Endabrechnung erhalten hat (er müsste ca. 500,- EUR an zuviel gezahlten Abschlägen zurückerstattet bekommen) obwohl er ebenfalls die Umstellung gemeldet hat.

Meine Frage nun: Welche Schritte kann ich als Nächstes einleiten um mein Recht gemäß StromGVV §2 (wonach telefonische Verträge unverzüglich in Textform zu bestätigen sind) durchzusetzen? Meine Befürchtung ist, dass auf der Mai-Endabrechnung Fehler sind, die so ggf. bereits im Vorfeld vermieden werden könnten.

Zusatzinfo: Auf der Homepage von E.ON fand ich die Aussage: \"Sie beziehen von uns Strom in der Grundversorgung. Dazu ist kein schriftlicher Vertragsabschluss notwendig.\" - War das vielleicht früher mal so (vor 2006)??

Mein abschließender Rat: Relevante Vereinbarungen, Ankündigungen, etc. nur noch per Fax tätigen (unter der angegebenen Servicenummer 0180 - 2 19 20 23) keinesfalls telefonisch, denn erstens hat man keine Möglichkeit sich jemals auf ein früheres Telefonat zu beziehen, fängt also immer wieder von vorne an, und zweitens ist es kostenmäßig wesentlich günstiger.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 11. März 2012, 15:27:53
Mittlerweile bin ich draufgekommen, dass man seine Vertragsdaten auch online einsehen kann. Der Registrierungsprozess ist zwar ein bisschen umständlich, aber man kann dann sogar (falls das nicht momentan gesperrt ist wie bei mir) 3 mal jährlich seinen Abschlagsbetrag auf Grund aktuell einzugebender Zählerstände ändern.
Dort konnte ich jetzt Tarifdetails, Zählerstände, etc. kontrollieren und auf den ersten Blick sieht alles gut aus.
Damit das ging brauchte ich meine Vertragskontonummer, die ich aber glücklicherweise auf Grund der schriftlichen Bestätigung meiner Einzugsermächtigung zur Verfügung hatte...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 11. März 2012, 15:40:10
Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht. Siehe hier (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/100929_Bericht_Heizstrom.pdf) Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Die AVB gelten somit nicht automatisch und wenn Sie nichts unterschrieben haben,gibt es auch kein vereinbartes einseitiges Preisänderungsrecht. Der Vorbesitzer sollte sich wegen der Endabrechnung nach Fristsetzung an die Schlichtungsstelle Energie wenden.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Netznutzer am 11. März 2012, 18:14:50
Zitat
     Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht.

Wer eine Stromspeicherheizung hat, und nichts unternimmt, bekommt mit Glück einen Heizstromllieferungsvertrag, sonst gibt es Schwachlast-HH-Strom der Grundversorgung.

Grß

NN
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 11. März 2012, 19:06:33
Unser Grundversorger (Eon-Avacon) stuft die Kunden in die sog. \"Heizstromgrundversorgung\" ein, wenn kein anderer Heizstromvertrag unterschrieben wird. Was ist \"Schwachlast-HH-Strom\" ? Die ganz normale Grundversorgung ? Ein Preis rund um die Uhr ? Ohne Unterbrechnungsmöglichkeit ? Oder auch ein von der Grundversorgung abweichender Sondervertrag ?
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 11. März 2012, 19:29:29
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
     Eine Grundversorgung beim Heizstrom gibt es nicht.

Wer eine Stromspeicherheizung hat, und nichts unternimmt, bekommt mit Glück einen Heizstromllieferungsvertrag, sonst gibt es Schwachlast-HH-Strom der Grundversorgung.

Grß

NN

Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 12. März 2012, 11:54:11
Zitat
Original von gwhuebner
Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)
Wenn der Heizstrom im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach der GVV geliefert wird, ist er aber jederzeit zu liefern. Nicht nur von 22 - 7 Uhr.
Und eine zeitweise Unterbrechung ist auch nicht zulässig.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 13. März 2012, 06:55:22
Zitat
Original von Christian Guhl
Zitat
Original von gwhuebner
Zitat von der eon Homepage:
\"..Mit unserem Grundversorgungstarif für alle elektrischen Heizsysteme (z. B. Speicherheizungen und Wärmepumpen) ... versorgen wir Sie im Rahmen der Grundversorgungspflicht mit unserer Grundversorgung Heizstrom zu den Bedingungen der ... (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 ...\"
Das klingt ja fast schon wie \"Glück\"... ;-)
Wenn der Heizstrom im Rahmen der Grundversorgungspflicht nach der GVV geliefert wird, ist er aber jederzeit zu liefern. Nicht nur von 22 - 7 Uhr.
Und eine zeitweise Unterbrechung ist auch nicht zulässig.

Wo liest du aus der StromGVV heraus, dass der rund um die Uhr gelieferte Strom nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss? Eine Abrechnung mittels HT/NT-Zähler scheint mir durchaus zulässig zu sein... - und wie das Kind/Tarif dann heißt (Heizstrom, etc.) ist ja sowieso zweitrangig, oder?
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 13. März 2012, 18:58:48
Zitat
Original von gwhuebner
Wo liest du aus der StromGVV heraus, dass der rund um die Uhr gelieferte Strom nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss? Eine Abrechnung mittels HT/NT-Zähler scheint mir durchaus zulässig zu sein... - und wie das Kind/Tarif dann heißt (Heizstrom, etc.) ist ja sowieso zweitrangig, oder?
??? Wo steht was von einem Einheitstarif ? Natürlich ist es zulässig mittels HT/NT-Zähler abzurechnen. Das dürfte dann aber keine Grundversorgung mehr sein. Oder steht in der GVV irgendwo, dass für Tag und Nacht unterschiedliche Tarife berechnet werden ? Wo ist denn in der GVV der Zeitraum geregelt, wann HT und wann NT gilt ? Wie das Kartellamt festgestellt hat, ist NT immer ein Sondervertrag. Und dafür gilt die GVV nicht automatisch. Es besteht für NT auch keine Grundversorgungspflicht. Auch wenn Eon-Avacon so einen Quatsch schreibt.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 13. März 2012, 21:59:18
Zitat
Original von Christian Guhl
??? Wo steht was von einem Einheitstarif ? Natürlich ist es zulässig mittels HT/NT-Zähler abzurechnen. Das dürfte dann aber keine Grundversorgung mehr sein. Oder steht in der GVV irgendwo, dass für Tag und Nacht unterschiedliche Tarife berechnet werden ?
Der Strom wird tatsächlich rund um die Uhr geliefert nur mit zwei Tarifen abgerechnet. Es handelt sich also (wie ich versucht habe zu verdeutlichen) lediglich um ein unterschiedliches Abrechnungsverfahren. Das ist der einzige Unterschied zur \"normalen\" Grundversorgung. Der billigere Strom ist auch nicht besser oder schlechter als der teuere, nur billiger.
Da in der StromGVV auch nichts davon steht, dass nach einem Einheitstarif abgerechnet werden muss, könnte ich mit der gleichen Logik schließen, dass ein 24-Stunden Einheitstarif keine Grundversorgung darstellt. -
Ich denke, das Entscheidende an der Grundversorgung ist immer noch die 1-monatige Kündigungsfrist. Das unterscheidet sie von einem \"normalen\" Tarif mit z. B. 1-jähriger Kündigungsfrist. Wie das Ding (Grundversorgung) abgerechnet werden muss bzw. kann, ist offensichtlich nirgends geregelt...
- übrigens habe ich mittlerweile eine schriftliche Bestätigung über den Namen meines aktuellen Tarifs erhalten. Das ist doch schon mal eine Basis...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 14. März 2012, 10:56:22
@gwhuebner

Ich hab mal eine Verständnisfrage: Um was geht es Ihnen eigentlich ?

Legen Sie Wert darauf, dass der von den E.ON-Regionalgesellschaften als \"Grundversorgung Heizstrom\" bezeichnete NT-/HT-Liefervertrag eine Grundversorgung im Sinne des EnWG und der StromGVV ist ? Wenn ja, warum ?

edit:
Zitat
Ich denke, das Entscheidende an der Grundversorgung ist immer noch die 1-monatige Kündigungsfrist. Das unterscheidet sie von einem \"normalen\" Tarif mit z. B. 1-jähriger Kündigungsfrist.
Das ist ganz sicher nicht der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag !
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 14. März 2012, 22:26:21
Zitat
Original von h\'berger
@gwhuebner

Ich hab mal eine Verständnisfrage: Um was geht es Ihnen eigentlich ?

Legen Sie Wert darauf, dass der von den E.ON-Regionalgesellschaften als \"Grundversorgung Heizstrom\" bezeichnete NT-/HT-Liefervertrag eine Grundversorgung im Sinne des EnWG und der StromGVV ist ? Wenn ja, warum ?
Das ist ganz sicher nicht der Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag !
In erster Linie geht es mir um die Klärung von Verständnisfragen. Scheinbar gibt es ja einen Widerspruch zwischen der E.ON-Aussage und der gegenteiligen Meinung. Und zu Ihrer Frage: Ich lege keinen Wert darauf, dass etwas so oder so ist, mir geht es rein darum mit sachlichen und logischen Argumenten festzustellen bzw. zu beweisen, dass etwas so oder so ist. Immerhin meine ich jetzt verstanden zu haben, was Sie mit \"...ganz sicher nicht..\" gemeint haben. Ich vermute, es liegt daran, dass es auch \"Sonderverträge\" mit einmonatiger Kündigungsfrist gibt (wäre ganz nett gewesen, das nebenbei als Begründung zu erwähnen...). - Das hatte ich außer Acht gelassen - mein Fehler. Andererseits fehlen mir immer noch Informationen bzw. Argumente mit denen sich klar beweisen bzw. widerlegen lässt, dass es sich beim Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" um eine Grundversorgung handelt.

Kleine Anmerkung noch zum Verständnis, wieso ich auf die einmonatige Kündigungsfrist komme: In der StromGVV, §20 (1) heißt es:\"Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden...\"
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 14. März 2012, 22:42:05
Zitat
Original von gwhuebner
Andererseits fehlen mir immer noch Informationen bzw. Argumente mit denen sich klar beweisen bzw. widerlegen lässt, dass es sich beim Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" um eine Grundversorgung handelt.
Ich schrieb bereits : Siehe hier (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/100929_Bericht_Heizstrom.pdf)  Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Was brauchst Du denn noch mehr ? Glaubst Du dem Kartellamt nicht ?
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 14. März 2012, 22:53:37
Zitat
Original von Christian Guhl
Ich schrieb bereits : Siehe hier (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Stellungnahmen/100929_Bericht_Heizstrom.pdf)  Pkt.2.4.5 Seite 9/10. Was brauchst Du denn noch mehr ? Glaubst Du dem Kartellamt nicht ?
Ich kann nicht beurteilen, inwieweit die Aussagen des Kartellamts in diesem Schreiben Rechtsgültigkeit besitzen. Was mir jedoch auffällt ist eine grobe Verallgemeinerung, wenn es z. B. heißt: \"...Die Heizstromverträge unterscheiden sich vom gesetzlichen Leitbild der Grundversorgung, insbesondere auf Grund der regelmäßig vereinbarten Möglichkeit,
die Stromversorgung zu unterbrechen...\" - dies suggeriert, dass alle Heizstromverträge diese Möglichkeit der Stromunterbrechung beinhalten.
Dies sei mal dahingestellt. Im konkreten Fall genügt es jedoch zunächst zu prüfen, ob der Tarif um den es hier geht (E.ON Grundversorgung Heizstrom), diese Möglichkeit in den Tarifbedingungen vorsieht oder nicht...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 14. März 2012, 23:26:33
Zitat
Original von gwhuebner
... wenn es z. B. heißt: \"...Die Heizstromverträge unterscheiden sich vom gesetzlichen Leitbild der Grundversorgung, insbesondere auf Grund der regelmäßig vereinbarten Möglichkeit, die Stromversorgung zu unterbrechen...\" - dies suggeriert, dass alle Heizstromverträge diese Möglichkeit der Stromunterbrechung beinhalten.
Im konkreten Fall genügt es jedoch zunächst zu prüfen, ob der Tarif um den es hier geht (E.ON Grundversorgung Heizstrom), diese Möglichkeit in den Tarifbedingungen vorsieht oder nicht...
JA ! - Die Vertragsbedingungen \"Heizstrom\" von E.ON Avacon kenne ich im Detail (dürften bei allen E.ON-Regionalgesellschaften identisch sein, da von E.ON Vertrieb Deutschland vorgegeben).

Und nicht alles glauben, was E.ON so schreibt (oder besser gar nichts, bevor nicht durch sachkundige Prüfung bestätigt) !   ;)

edit: Wenn Sie Informationen zu den E.ON-Heizstromtarifen haben möchten, dann können Sie mich gerne anrufen (meine Tel.-Nr. gebe ich Ihnen per PN).
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 15. März 2012, 08:03:24
Zitat
Original von h\'berger
JA ! - Die Vertragsbedingungen \"Heizstrom\" von E.ON Avacon kenne ich im Detail (dürften bei allen E.ON-Regionalgesellschaften identisch sein, da von E.ON Vertrieb Deutschland vorgegeben).
Ich denke, dass das auch von allgemeinem Interesse ist.
Bzgl. Unterbrechung der Stromversorgung schreibt z. B. die StromGVV in §6 (2): \"Der Grundversorger ist verpflichtet, ... jederzeit Elektrizität zur Verfügung zu stellen.\" - d.h.: rund um die Uhr.
Nun gibt es aber Schwachlastzeiten (HT/NT) mit unterbrechungsfreier Umschaltung (z. B. Nachtspeicheröfen, etc.) und es gibt Sperrzeiten mit tatsächl. Unterbrechung (z. B. bis zu 4 Std. täglich) für Wärmepumpen. Dabei ist man wohl aber während der Sperrzeit nicht komplett stromlos, oder? Es gibt in diesem Fall wahrscheinlich für die Wärmepumpe einen separaten Stromkreislauf, der unterbrochen werden kann.
Im Übrigen gilt noch eine Ausnahme der obigen \"Rund-um-die-Uhr-Regelung\", wenn es in der StromGVV gleich im Anschluss an §6 (2) heißt: \"Dies gilt nicht, 1. soweit die Allgemeinen Preise oder Allgemeinen Bedingungen zeitliche Beschränkungen vorsehen,
2. ...\"
Bisjetzt kann ich also in den mir bekannten (bzw. offiziellen) Tarifbedingungen nichts finden, was der StromGVV zuwider lautet. Aber evtl. haben Sie ja da andere Quellen...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: bolli am 15. März 2012, 08:14:18
Zitat
Original von gwhuebner
Kleine Anmerkung noch zum Verständnis, wieso ich auf die einmonatige Kündigungsfrist komme: In der StromGVV, §20 (1) heißt es:\"Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden...\"
Im Gegensatz zum Sondervertrag, der von BEIDEN Seiten mit der festgelegten Frist (diese kann auch ein Monat betragen) gekündigt werden kann, ist eine Kündigung der Grundversorgung IN DER REGEL nur vom Kunden aus möglich. Für den Grundversorger gilt § 20 Abs. 1 S. 3 StromGVV
Zitat
Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.
Auch nach meinem Wissensstand sind die Heizstromverträge zumindest wegen der Möglichkeit, den Strom zu unterbrechen (so dieses vereinbart ist) Sonderverträge, da sich diese Möglichkeit NICHT in der StromGVV findet und somit von der gesetzlichen Regelung abweicht, was dann eben die Beurteilung als Sondervertrag zur Folge hat.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 15. März 2012, 15:23:09
In der \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überhaupt nichts vereinbart ! Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag  von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen. Geliefert wird während dieser Zeit der Grundversorgungstarif Alpha. Streng genommen wäre damit auch dieser kein Grundversorgungstarif. Eon-Avacon schrieb einmal dazu, dass die Lieferzeiten für den Heizstrom zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber vereinbart wurden, nicht mit dem Kunden. Wie dem auch sei, solange hier nichts geklärt ist, wird gekürzt, dass \"die Schwarte kracht\". Ein großer Teil der Kürzungen ist bereits verjährt, ohne das Eon-Avacon die Traute hatte, Klage zu erheben. Heute wurde mir ein Schreiben gezeigt, in dem Eon-Avacon behauptet, die Einstufung des Heizstroms als Sondervertrag durch das Kartellamt würde sich nur auf die Konzessionsabgaben beziehen.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 15. März 2012, 16:10:04
Zitat
Original von bolli
Auch nach meinem Wissensstand sind die Heizstromverträge zumindest wegen der Möglichkeit, den Strom zu unterbrechen (so dieses vereinbart ist) Sonderverträge, da sich diese Möglichkeit NICHT in der StromGVV findet und somit von der gesetzlichen Regelung abweicht, was dann eben die Beurteilung als Sondervertrag zur Folge hat.
Ich denke mal, die entscheidende Frage ist doch eigentlich, ob für den  Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" von E.ON die gleichen gesetzlichen Bestimmungen gelten wie für eine \"echte\" Grundversorgung (ob der Tarif eine Grundversorgung ist, sei also mal dahingestellt) und wenn zur \"echten\" Grundversorgung eine \"unterbrechungsfreie Lieferung\" gehört und wenn andererseits E.ON vertraglich zusichert: \"Die Lieferung von Strom erfolgt zu den Bestimmungen der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung\" (siehe https://www.eon.de/resources/base/docs/pdf/Auftragsformulare/EBYV/ebyv_heizstrom_auftrag_grundversorgung_gemeinsame_messung.pdf, Punkt 6) Auftragserteilung), dann folgt daraus sowohl logisch als auch rechtlich, dass bei Vertragsabschluss für diesen Tarif eine \"unterbrechungsfreie Lieferung\" gewährleistet sein muss, oder?
Zitat
Orginal von Christion Guhl
In der \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überhaupt nichts vereinbart ! Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen...
Was wird genau unterbrochen? Die Stromlieferung? Oder wird lediglich von 22.00 Uhr bis 6.59 Uhr zu einem anderen Tarif abgerechnet? Die Tatsache, dass deine Nachtspeicheröfen tagsüber nicht heizen, liegt evtl. daran, dass sie falsch angeschlossen sind... - wobei ich nicht raten würde, das ändern zu lassen, da erstens of unnötig (wegen Speicherfähigkeit) und zweitens, weil ja der Tagestarif wesentlich höher ist als der Nachttarif. - Anmerkung: Ein bisschen was wird schon vereinbart sein im Vertrag, oder?
Anmerkung 2: Es gibt tatsächlich Nachtspeicheröfen mit einstellbarer Nachladung tagsüber (falls jemand meint, ich scherze...)
Anmerkung 3: Der \"normale\" Grundversorgungstarif sieht ebenfalls die Möglichkeit von Doppeltarifzählern vor. (siehe z. B. hier: https://www.eon.de/de/bayern/pk/produkteUndPreise/Strom/Grundversorgung/index.htm) - Liegt in diesem Fall auch eine \"Unterbrechung\" vor, wenn um 6.00 Uhr der Tarif umschaltet?
Anmerkung 4: Gemäß EnWG §40 (5) sind Stromlieferanten dazu angehalten, als Anreiz für Energieeinsparung zeitabhängige bzw. lastabhängige Tarife anzubieten. Ich bin der Meinung, dass dies auch im Rahmen der Grundversorgung zulässig und sinnvoll ist.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 15. März 2012, 16:42:46
Zitat
Original von Christian Guhl
Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag  von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen. Geliefert wird während dieser Zeit der Grundversorgungstarif Alpha. Streng genommen wäre damit auch dieser kein Grundversorgungstarif.
Wenn deine Argumentation richtig ist, folgt daraus, dass eine Grundversorgung immer nur mit einem zeitlich konstanten Tarif erfolgen darf bzw. kann. Das bezweifle ich jedoch.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 15. März 2012, 17:13:14
Zitat
Original von Christian Guhl
1. In der \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überhaupt nichts vereinbart ! Trotzdem wird diese \"Grundversorgung Heizstrom\" jeden Tag  von 7.00 bis 21.59 Uhr unterbrochen.
2. Geliefert wird während dieser Zeit der Grundversorgungstarif Alpha. Streng genommen wäre damit auch dieser kein Grundversorgungstarif.
3. Eon-Avacon schrieb einmal dazu, dass die Lieferzeiten für den Heizstrom zwischen dem Lieferanten und dem Netzbetreiber vereinbart wurden, nicht mit dem Kunden.
zu 1.) So ist es ... und da von einem Sondervertrag auszugehen ist, wurde nicht einmal die StromGVV wirksam gem. § 305 BGB einbezogen (übrigens ist die NT-Zeit von 22 - 6 Uhr, oder gibt es für die Region Lüneburg eine andere Regelung?).
zu 2.) Wird in der E.ON-Tarifbeschreibung nicht als Grundversorgung Alpha sondern als \"Arbeitspreis in der Hochtarifzeit\" bezeichnet (nur der AP ist identisch), also auch Sondervertrag (eine \"Splittung\" innerhalb eines Vertrages ist wohl auch kaum vorstellbar).
zu 3.) So in etwa steht es auch auf der E.ON-Internetseite sowie im \"offiziellen\" Sondervertrag \"E.ON Wärmestrom\", mit den Kunden \"Grundversorgung Heizstrom\" ist nicht einmals das wirksam vereinbart.

@ gwhuebner
Wenn Sie als Neukunde für Heizstrom an meinen angebotenen Tip\'s nicht interessiert sind, dann löschen Sie bitte meine Ihnen per PN mitgeteilte Tel.-Nummer. Danke.

edit:
Und nochmal: Nicht alles glauben, was E.ON so schreibt !!!
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 16. März 2012, 20:19:43
Zitat
Original von h\'berger
@ gwhuebner
Wenn Sie als Neukunde für Heizstrom an meinen angebotenen Tip\'s nicht interessiert sind, dann löschen Sie bitte meine Ihnen per PN mitgeteilte Tel.-Nummer. Danke.
edit:
Und nochmal: Nicht alles glauben, was E.ON so schreibt !!!
Vielen Dank für Ihr Angebot bgzl. der Tips, aber mir reicht schon Ihr letzter Tip. Für mich ist das Ganze keine \"Glaubenssache\". Ich glaube vielmehr an die Rechtswirksamkeit von Verträgen, die Rechtsgültigkeit der darin enthaltenen Formulierungen und die rechtlichen Möglichkeiten bei offensichtlichen Vertragsverletzungen. - Mit einer Aussage der Art: \"... im Vertrag steht zwar dies und jenes, aber man darf nicht alles glauben...\" kann ich leider nicht viel anfangen.
Was mir noch nicht ganz klar ist: Was hätte das nochmal für Konsequenzen, wenn der Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" in der Tat als \"Sondervertrag\" von wem auch immer eingestuft wird? Wären dann alle vertraglichen Vereinbarungen nichtig? Keine Kündigung mehr innerhalb 4 Wochen, etc.? Was würde stattdessen gelten? \"Nichts ist vereinbart\" - wie Herr Guhl schreibt? Oder hätte ich dann plötzlich kein Anrecht mehr auf billigen Strom (NT-Tarif) rund um die Uhr, der sowieso nicht vertraglich vereinbart war??? - irgendeinen Vorteil muss es doch geben, oder?
Zitat
Original von h\'berger
zu 1.) So ist es ... und da von einem Sondervertrag auszugehen ist, wurde nicht einmal die StromGVV wirksam gem. § 305 BGB einbezogen
Hier kann ich nicht ganz folgen. Bei der StromGVV handelt es sich doch nicht um \"Allgemeine Geschäftsbedingungen\" gemäß § 305 BGB. Wenn Ihre Argumentation zutreffen würde, könnte ich ein paar Paragraphen aus dem BGB an meine Verträge anhängen, die dann evtl. aus irgendeinem Grund nicht \"wirksam mit einbezogen\" wären bzw. nicht gelten würden...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 16. März 2012, 21:03:36
Zitat
Original von gwhuebner
Vielen Dank für Ihr Angebot bgzl. der Tips, aber mir reicht schon Ihr letzter Tip.
@gwhuebner

Der von Ihnen so bezeichnete \"letzte Tip\" bezieht sich nicht auf die Verträge. Im Übrigen habe ich meine Gründe, dass ich nicht alle Tips hier im Forum ausbreiten möchte. Ansonsten dürfen Sie selbstverständlich sehr gerne Ihre eigenen Erfahrungen mit E.ON machen.

Zu Ihrer Frage: Vertragliche Vereinbarungen / AGB (das kann auch bei einem Sondervertrag die StromGVV sein), die Ihnen bei einem Sondervertrag erst mit der Vertragsbestätigung zugehen, sind nicht wirksam einbezogen (siehe § 305 BGB und hier im Forum mit Hilfe der Suchfunktion nachlesen).

Freundliche Grüße
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 17. März 2012, 08:59:26
Zitat
Original von h\'berger
Zu Ihrer Frage: Vertragliche Vereinbarungen / AGB (das kann auch bei einem Sondervertrag die StromGVV sein), die Ihnen bei einem Sondervertrag erst mit der Vertragsbestätigung zugehen, sind nicht wirksam einbezogen (siehe § 305 BGB und hier im Forum mit Hilfe der Suchfunktion nachlesen).
Freundliche Grüße
Ja, das mag sein, aber die StromGVV ist mittlerweile bereits an die Antragsformulare mit angehängt (geht also nicht erst bei Vertragsbestätigung zu) siehe z. B.: https://www.eon.de/resources/base/docs/pdf/Auftragsformulare/EBYV/ebyv_heizstrom_auftrag_grundversorgung_gemeinsame_messung.pdf
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 17. März 2012, 11:12:56
Zitat
Original von gwhuebner
Im November 2011 habe ich telefonisch bei E.ON Bayern Vertrieb GmbH einen Stromliefervertrag ab 01.11.11 im Rahmen der Grundversorgung Heizstrom beauftragt.
Alle erforderlichen Angaben wurde telefonisch gemacht. Bis heute (nach ca. 4 Monaten!) habe ich jedoch noch keine Vertragsunterlagen erhalten ... seit Februar laufen Abschlagszahlungen.

@gwhuebner

Im November 2011 hat Ihnen demnach kein Antragsformular mit angehängter StromGVV vorgelegen.

edit:
Für mich ist neu, dass es jetzt (Druck 11.2011 ?) bei E.ON für die \"Grundversorgung Heizstrom\" ein Auftragsformular gibt. Das spricht dafür, dass selbst E.ON nunmehr von einem Sondervertrag ausgeht.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 17. März 2012, 16:55:24
Der Auftrag für die \"Grundversorgung Heizstrom\" ist überschrieben:
Zitat
Grundversorgung Heizstrom (Gemeinsame Messung)
Heizstrom für elektrische Anlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung
mit Speicher gemäß den Anschlussvorschriften des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers
... des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers ??? - interessant, bietet E.ON Bayern Vertrieb GmbH diesen Heizstrom mit Niedertarifzeit auch außerhalb des Netzes der E.ON Bayern AG an ?
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: Christian Guhl am 17. März 2012, 18:27:52
Zitat
Original von h\'berger
Für mich ist neu, dass es jetzt (Druck 11.2011 ?) bei E.ON für die \"Grundversorgung Heizstrom\" ein Auftragsformular gibt. Das spricht dafür, dass selbst E.ON nunmehr von einem Sondervertrag ausgeht.
Das kann aber nur für Neukunden von Interesse sein. Alle, die schon die Grundversorgung Heizstrom haben, werden ja wohl kaum so dumm sein, nachträglich einen Vertrag zu unterschreiben.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 17. März 2012, 18:38:32
Zitat
Original von Christian Guhl
Das kann aber nur für Neukunden von Interesse sein. Alle, die schon die Grundversorgung Heizstrom haben, werden ja wohl kaum so dumm sein, nachträglich einen Vertrag zu unterschreiben.
Ein anscheinend ganz Kluger vielleicht doch ???   ;)
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 17. März 2012, 20:05:27
Zitat
Original von h\'berger
@gwhuebner
Im November 2011 hat Ihnen demnach kein Antragsformular mit angehängter StromGVV vorgelegen.
Ja, richtig, aber ich habe mir geschworen, nie mehr was telefonisch zu bestellen - außer vielleicht eine Pizza...
Zitat
Original von h\'berger
... des jeweiligen örtlichen Netzbetreibers ??? - interessant, bietet E.ON Bayern Vertrieb GmbH diesen Heizstrom mit Niedertarifzeit auch außerhalb des Netzes der E.ON Bayern AG an ?
Eine Übersicht der örtlichen Stromnetzbetreiber finden Sie z. B. hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/AllgemeineInformationen/UebersichtStromUndGasnetzbetreiber/uebersichtstromundgasnetzbetreiber_node.html
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 17. März 2012, 20:26:20
Zitat
Original von gwhuebner
Ja, richtig, aber ich habe mir geschworen, nie mehr was telefonisch zu bestellen - außer vielleicht eine Pizza...
Wieso ? - Sie haben jetzt einen Sondervertrag (das dürfte ziemlich sicher sein, allerdings bei dem VIII BGH-Senat weiß man ja nie  ;) ) bei dem die StromGVV und damit eine Preisänderungsklausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde - was wollen Sie noch mehr ?

Zitat
Original von gwhuebner
Eine Übersicht der örtlichen Stromnetzbetreiber finden Sie z. B. hier: ...

Die brauche ich nicht. Es geht darum, dass Heizstromverträge nur im jeweiligen Grundversorgungsgebiet angeboten werden (= der Grundversorger hat quasi eine Monopolstellung). Außerhalb des Netzgebietes der E.ON Bayern AG dürfte die E.ON Bayern Vertrieb GmbH aber nicht der Grundversorger sein.

edit: @gwhuebner: aber meine Tips wollen Sie ja nicht   ;)
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 18. März 2012, 08:25:35
Zitat
Original von h\'berger
Sie haben jetzt einen Sondervertrag ... bei dem die StromGVV und damit eine Preisänderungsklausel nicht wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. Da ich einen Sondervertrag habe, kann ich, falls E.ON jetzt die Preise für den Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" erhöht, \"kräftig kürzen\" - wie scheinbar viele hier -, weil die Preisänderungsklausel nicht wirksam einbezogen wurde, wenn aber andererseits E.ON mir daraufhin kündigen will, geht das auch nicht, da es sich ja um einen Grundversorgungsvertrag handelt.. - das finde ich ja fast schon \"bauernschlau\"... (In der \"Kürze\" liegt die Würze)
Irgendwann wird dann - vielleicht - mal entschieden, was es wirklich ist und im schlimmsten Fall zahle ich halt ein paar tausend nach, was solls - bis dahin habe ich wahrscheinlich eh schon den Offenbarungseid geleistet... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
Zitat
Original von h\'berger
 Es geht darum, dass Heizstromverträge nur im jeweiligen Grundversorgungsgebiet angeboten werden (= der Grundversorger hat quasi eine Monopolstellung). Außerhalb des Netzgebietes der E.ON Bayern AG dürfte die E.ON Bayern Vertrieb GmbH aber nicht der Grundversorger sein.
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft) könnte aber evtl. auch daran liegen, das früher beide Firmen eins waren. Interessant wäre mal zu prüfen, ob E.ON Vertrieb GmbH diesen Tarif \"Grundversorgung Heizstrom\" auch im Gebiet eines anderen VNBs (Verteilnetzbetreiber) anbietet oder nur im Gebiet von E.ON Bayern AG...
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 18. März 2012, 12:14:18
Zitat
Original von gwhuebner
Ah, jetzt habe ich es endlich verstanden. ... - nein danke meine Herren, das ist nicht mein Ding.
Das ist ja auch schon etwas ... - und wenn dieses von E.ON fabrizierte Ding nicht Ihr Ding ist, dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).

Zitat
Original von gwhuebner
Ja das ist mir auch schon aufgefallen, dass E.ON Bayern AG zu 100,0 % immer die E.ON Vertrieb GmbH als Grundversorger benannt hat... - sieht ein bisschen nach Veternwirtschaft aus (oder vielmehr Töchterwirtschaft)
Wer Grundversorger ist, ergibt sich aus den rechtlichen Vorgaben, insofern hat das nichts mit \"Töchterwirtschaft\" zu tun.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 18. März 2012, 15:02:43
Zitat
Original von h\'berger
...dann beantragen Sie doch den (telefonisch bereits offerierten?) \"echten\" Sondervertrag \"E.ON WärmeStrom\" (NT ist um 1 ct/kWh niedriger!).
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt:
http://www.bilder-space.de/show_img.php?img=81c91b-1332182050.jpg&size=original
Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 18. März 2012, 20:11:27
Zitat
Original von gwhuebner am 11.03. / 07:23
... Bei einer harmlosen telefonischen Nachfrage bzgl. meines aktuellen Tarifs war plötzlich die Rede von \"getrennter Messung\" (von Heiz- und Haushaltsstrom) statt der bereits jahrzehntelang bestehenden und auch rein technisch (nur ein Doppeltarifzähler) auch nicht anders möglichen \"gemeinsamen Messung\". ...
Zitat
Original von gwhuebner von heute / 15:02
Der Tarif Wärmestrom ist nur in bestimmten Verbrauchsparameterbereichen der günstigste Tarif. Ich habe hier mal für die 4 günstigsten Heizstrom-Tarife von E.ON eine Vergleichsgrafik erstellt ... Wie man der Grafik entnehmen kann (falls ich mich nicht verrechnet habe) kommen für praxisrelevante Verbräuche eigentlich nur noch 2 Tarife in Frage.
Wenn Ihre Angaben am 11.03.2012 zutreffend waren, dann sind für Sie nur die 2 Heizstrom-Tarife \"gemeinsame Messung\" möglich. Unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.

Oder haben Sie womöglich gar keine Nachtspeicherheizung und diskutieren hier nur rein hypothetisch (warum auch immer) ?   :P
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: egn am 19. März 2012, 11:17:05
Wenn man eine getrennte Messung möchte, muss man halt einen weiteren Zähler einbauen lassen. Das kostet zwar, wird sich aber wohl innerhalb kurzer Zeit durch den weit günstigeren Tarif amortisieren.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 19. März 2012, 13:13:23
Zitat
Original von egn
Wenn man eine getrennte Messung möchte, muss man halt einen weiteren Zähler einbauen lassen. Das kostet zwar, wird sich aber wohl innerhalb kurzer Zeit durch den weit günstigeren Tarif amortisieren.
Nur mit dem Einbau eines zweiten Zählers (notwendig wären wohl zwei neue Eintarifzähler) ist das nicht bewerkstelligt und daher dürfte das \"etwas mehr\" kosten.

Einen weit günstigeren Tarif sehe ich nicht, etwas gespart wird lediglich beim Grundpreis (in Nds. wären das z.Zt. rd. 47 €/Jahr brutto). Bei Wahl des \"E.ON WärmeStrom NT – getrennte Messung Eintarif\" könnten vielleicht Ersparnisse beim Haushaltsstrom/HT (bei gemeinsame Messung wie Grundversorgung) hinzukommen, wenn in einen Sondertarif oder zu einem anderen Versorger gewechselt wird.

Insgesamt ist fraglich, ob sich das bei dem \"Auslaufmodell\" Nachtspeicherheizung tatsächlich lohnt.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 19. März 2012, 13:14:26
Zitat
Original von h\'berger
unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.
Nein, der für mich günstigste Tarif ist in der Tat Grundversorgung gemeinsame Messung. Wärmestrom lohnt sich gemäß der Grafik paradoxerweise nur, wenn der HT-Verbrauch entsprechend hoch ist... (der dunkelblaue Bereich in der Grafik entspricht übrigens Wärmestrom getrennte Messung)
Im übrigen verbitte ich mir Unterstellungen, ich würde hier nicht wahrheitsgemäße Angaben machen.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 19. März 2012, 13:53:00
Zitat
Original von gwhuebner
Im übrigen verbitte ich mir Unterstellungen, ich würde hier nicht wahrheitsgemäße Angaben machen.
Das war nicht beabsichtigt - Sorry! Allerdings waren einige Ihrer Angaben aus meiner Sicht widersprüchlich bzw. wenig nachvollziehbar (hörten sich auch teilweise an wie eine Verteidigung der E.ON-Position - und \"was E.ON so schreibt\" können Sie hier in den verschiedenen Unterforen, auch zu E.ON Bayern, vielfach nachlesen   ;) ).
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 19. März 2012, 15:11:53
Zitat
Original von gwhuebner
Zitat
Original von h\'berger
unter ausschließlich preislichen Aspekten kommt dann nur der Tarif \"E.ON WärmeStrom (gemeinsame Messung)\" in Frage.
Nein, der für mich günstigste Tarif ist in der Tat Grundversorgung gemeinsame Messung. Wärmestrom lohnt sich gemäß der Grafik paradoxerweise nur, wenn der HT-Verbrauch entsprechend hoch ist...
@gwhuebner, tatsächlich \"der HT-Verbrauch ?\" - oder meinen Sie den NT-Verbrauch ?

In Nds. z.B. sind die HT-Preise identisch, der NT-Preis ist bei Wärmestrom 1,19 ct/kWh brutto günstiger und der Grundpreis ist bei Grundversorgung um 15,79 €/Jahr brutto günstiger. Das bedeutet, dass die \"Grundversorgung Heizstrom gemeinsame Messung\" mit den von E.ON in Niedersachsen z.Zt. berechneten Preisen nur dann der günstigste Tarif wäre, wenn der NT-Verbrauch 1.326 kWh im Jahr nicht übersteigt, ähnlich dürfte es in Bayern sein. Haben Sie im Jahr wirklich einen derart geringen NT-Verbrauch ?

Mein abschließender Rat:

Zitat
Original von gwhuebner am 11.03.2012
Mein abschließender Rat: Relevante Vereinbarungen, Ankündigungen, etc. nur noch per Fax tätigen ... keinesfalls telefonisch, denn erstens hat man keine Möglichkeit sich jemals auf ein früheres Telefonat zu beziehen, fängt also immer wieder von vorne an, und zweitens ist es kostenmäßig wesentlich günstiger.
Noch besser (oder zusätzlich) per EMail – man generiert damit für Beweiszwecke eine automatische EMail-Zugangsbestätigung von E.ON !
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: gwhuebner am 19. März 2012, 19:41:44
Zitat
Original von h\'berger
@gwhuebner, tatsächlich \"der HT-Verbrauch ?\" - oder meinen Sie den NT-Verbrauch? ... Haben Sie im Jahr wirklich einen derart geringen NT-Verbrauch?
Ich hatte mich doch geringfügig verrechnet, deshalb habe ich die Grafik nochmal aktualisiert - jetzt schneiden sich auch jew. 3 Geraden, wie es sein soll... - bei gegebenem NT-Verbrauch (horizontale Achse) wird der Wärmestrom-Tarif erst ab einem gewissen HT-Verbrauch günstiger. Bei geringem HT-Verbrauch ist dagegen die Grundversorgung günstiger (gelber Bereich)..... - schon mal was von Wochenendhäusern gehört?

Gerne rechne ich auch die Grafik für Nds. - bitte Link zu den aktuellen Tarifen.
Titel: E.ON Bayern Grundversorgung Heizstrom
Beitrag von: userD0003 am 19. März 2012, 20:08:21
Zitat
Original von gwhuebner
..... - schon mal was von Wochenendhäusern gehört?
Gerne rechne ich auch die Grafik für Nds. - bitte Link zu den aktuellen Tarifen.
@gwhuebner, Wochenendhaus war nicht ersichtlich.

Danke für das Angebot, wird allerdings nicht benötigt, da für das Objekt noch ein anderer Altvertrag für Heizstrom gilt (die Heizungsart verändere ich zudem in absehbarer Zeit).