Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => E.ON edis => Thema gestartet von: Lord1982 am 09. März 2012, 18:18:37
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Hallo,
ich bin vor ca. einem Jahr zu meiner Freundin nach Hessen gezogen.
(von Berlin nach Hessen)
Ich habe vor längerer zeit von eon/edis eine Abrechnung für die alte wohnung bekommen---> Letzte Mahnung bekommen die ich bis 11.03.12 zahlen soll.
Sonnst würden sie den Stadt Versorger (EVO) sagen das sie den Stom sperren sollen..
Ratenzahlung machen sie nicht mehr.
Fakt ist den Strom hat meine Freundin angemeldet und nicht ich.
Wir Wohnen aber zusammen.
Können die einfach denn Strom Sperren???
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Nein, keinesfalls.
Gruß
NN
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Original von Netznutzer
Nein, keinesfalls.
Gruß
NN
also können die nicht einfach den strom sperren??
Da ich ja nicht der besitzer bin???
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Nein, keinesfalls.
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habt ihr auch eine begründung dazu???
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Ja, auf jeden Fall.
Die kostet aber Geld.
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Original von RR-E-ft
Ja, auf jeden Fall.
Die kostet aber Geld.
das bedeutet ich kann die Antwort \"nein, keinesfalls\" nicht ernst nehmen??
Ich will doch einfach nur ein Ja oder nein --> ja für die können sperren / nein ---> die können nicht sperren.
das sollte kein geld kosten ...nur 10 sek. und Fingerakrobatik. :-)
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Die Antworten \"Nein, keinesfalls.\" können Sie ernst nehmen.
Die einfache Antwort war zweimal: nein.
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ich danke ihnen... und wollte sie auch nicht in Frage stellen.
Wenn es hart auf hart kommt investiere ich auch 25 eur oder mehr...
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wenn man noch geld hat,
sollte man wohl die offene stromrechnung bezahlen,
bevor man wegen dieser,
wenn es hart auf hart kommt,
teuer verklagt wird.
streitwert ist der offene rechnungsbetrag: http://rvg.pentos.ag/
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ich bezahle ja aber ich kann 300eur. nur in 2 raten zahlen... aber das wollen sie nicht... deswegen egal ich zahle jetzt am 15.03.12 --150eur. und am 15.04 150eur.
der wille ist ja da...
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Original von Lord1982
Letzte Mahnung bekommen die ich bis 11.03.12 zahlen soll.
Bei einer Klage können bei einem Streitwert von 300 EUR
Anwaltskosten in Höhe von 89,25 EUR und
Gerichtskosten in Höhe von 75,00 EUR hinzukommen.
Eigener Anwalt kann auch 89,25 EUR kosten.
Die selben Kosten entstehen, wenn man wegen nur noch 150 EUR verklagt wird. ;)
Original von Lord1982
der wille ist ja da...
Bei E.ON könnte der Wille auch da sein,
zu klagen.
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aber bis die klage durch ist habe ich die rechnung bezahlt denke ich...
ne klage dauert doch etwas oder?? und kostet den kläger auch geld.
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die kosten der klage hat der beklagten dem kläger zu erstatten,
wenn der beklagte erst nach klageerhebung zahlt. 8o