Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnerGen Süd eG => Thema gestartet von: gast126 am 06. März 2012, 18:02:57
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Hallo!
Ich bin hier neu und möchte erstmal einen höflichen Diener machen!
Folgendes: Der örtliche Grundversorger für Strom teilte mir per Briefpost mit,
dass mein bisheriger Stromversorger (Energen Süd) insolvent ist und ich nun in die örtliche Grundversorgung aufgenommen bin.
Ich möchte mir nun einen neuen, günstigen Stromanbieter suchen, aber wie komme ich aus der Grundversorgung wieder raus, wenn ich einen gefunden habe? Muss ich diese kündigen obwohl ich dort gar nichts unterschrieben habe?
Wie ist das mit Kündigungsfristen? Habe ich in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht?
Ich stehe echt auf dem Schlauch und bin dankbar für jeden guten Rat!
Die Insolvenz meines alten Stromers hat bereits zum Ende des Februars stattgefunden, ich hatte aber erst gestern (5. März) die Benachrichtigung vom Grundversorger in der Post - ganz toll!
Freundliche Grüße und vielen Dank!
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Es handelt sich wohl zunächst nicht um die Grundversorgung, sondern um die zeitlich befristete Ersatzversorgung (§ 38 EnWG).
Die Ersatzversorgung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Belieferung nicht auf vertraglicher Grundlage durch den Grundversorger erfolgt, weshalb man auch sofort wechseln kann, ohne zuvor dem Grundversorger gegenüber zu kündigen.
Man sollte jedoch daren denken, den Vertrag mit dem bisherigen (nunmehr insolventen) Lieferanten zu kündigen.
Bei der Grundversorgung (§ 36 EnWG), besteht ein neuer Vertrag mit dem Grundversorger, der gem. § 2 Abs. 2 GVV allein durch Energieentnahme zustande kommen kann und bisher mit der Kündigungsfrist des § 20 GVV von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden muss.
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Hier geht es um die Insolvenz von Energen Süd. (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=16931)
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Merci für die Hinweise, die haben mir sehr geholfen!
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@RR-E-ft
mal eine etwas \"dumme\" Frage. Warum sollte ich denn einem insolventen Vertragspartner noch extra kündigen, der kann ja nicht mehr liefern und seinen Vertrag erfüllen. Und ist es eigentlich möglich im Energiesektor 2 oder mehrere Verträge gleichzeitig zu haben, d.h.
ich werde sowohl von Firma A als auch von Firma B mit Strom/Gas versorgt?
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Original von Energietourist
@RR-E-ft
mal eine etwas \"dumme\" Frage. Warum sollte ich denn einem insolventen Vertragspartner noch extra kündigen, der kann ja nicht mehr liefern und seinen Vertrag erfüllen. Und ist es eigentlich möglich im Energiesektor 2 oder mehrere Verträge gleichzeitig zu haben, d.h.
ich werde sowohl von Firma A als auch von Firma B mit Strom/Gas versorgt?
Sie sollten kündigen, damit sie nicht schuldrechtlich in eine Lieferantenkonkurrenz fallen, also formal plötzlich für die identische Abnahmestelle zwei Lieferanten beim Netzbetreiber gemeldet sind.Das kann passieren, muss aber nicht. In jedem Fall ist es die sauberste Lösung.
Die (noch nicht verabschiedete) Änderung der Strom/GasGVV verkürzt die Kündigungsfrist für die Grundversorgung künftig (nach Inkrafttreten) auf zwei Wochen.
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Original von Black
Sie sollten kündigen, damit sie nicht schuldrechtlich in eine Lieferantenkonkurrenz fallen, also formal plötzlich für die identische Abnahmestelle zwei Lieferanten beim Netzbetreiber gemeldet sind.
Eine echte Gefahr ist darin aber nicht zu sehen. Ein \"Lieferant\", der nicht liefert, hat bekanntlich auch keinen Vergütungsanspruch. Und dass der Netzbetreiber für ein und dieselbe Abnahmestelle 2 Energieeinspeiser hat, ist wohl eher \"Computerutopie\" Schließlich ist es ja der Netzbetreiber, der dem insolventen Unternehmen den Netzzugang verwehrt.
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@RR-E-ft mal eine etwas \"dumme\" Frage. Warum sollte ich denn einem insolventen Vertragspartner noch extra kündigen, der kann ja nicht mehr liefern und seinen Vertrag erfüllen. Und ist es eigentlich möglich im Energiesektor 2 oder mehrere Verträge gleichzeitig zu haben, d.h. ich werde sowohl von Firma A als auch von Firma B mit Strom/Gas versorgt?
So gesehen ist es zwar eine \"formalrechtliche\" Angelegenheit, aber auch ein insolventer Vertragspartner bleibt eben ansonsten Vertragspartner.
Im übrigen: natürlich kann man mehrere Verträge bei verschiedenen Firmen haben, einen für Strom, einen für Gas. ;)
Ich habe sogar einen Vertrag für Nacht- und einen für Normalstrom.