Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => H => Stadt/Versorger => HanseWerk => Thema gestartet von: RR-E-ft am 25. Oktober 2005, 17:33:07
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Fast zum Schmunzeln:
E.ON Hanse bat beim Landgericht Hamburg hinsichtlich der am 27.10.2005 auslaufenden Schriftsatzfrist um Fristverlängerung.
Begründung:
Man sei überrascht worden davon, dass man seine Preiskalkulation offen legen müsse und habe nun wohl noch mit der Stellungnahme zu tun.
Indes steht dem Unternehmen vor Gericht Rechtsanwalt Dr. Bernd Kunth von Freshfields Bruckhaus Deringer zur Seite:
http://www.welt.de/data/2005/09/16/776144.html
http://www.freshfields.com/lawyers/pf_lawyers.asp?personnelID=20188&languageID=1
Dieser hatte bereits in der BGW- Praxisinfo P 1/2005 u. a. auch die Gaspreis- Urteile des LG Mannheim vom 16.08.2004, AG Heilbronn vom 15.04.2005 und AG Karlsruhe vom 27.05.2005 ausgewertet.
Aus all diesen Urteilen ging vollkommen eindeutig hervor, dass der Gasversorger seine Preiskalkulation offen zu legen hat.
In Heilbronn war Herr Kollege Dr. Bernd Kunth ebenfalls am Prozess beteiligt:
http://www.stimme.de/nachrichten/heilbronn/art1925,456418.html?fCMS=aece9475ae6b3d5eb5d87899fe5cce63
Dies ist in dem Film \"Das Gaskartell\", welcher am 27.10.2005 wieder bei Phoenix zu sehen ist, sogar filmisch dokumentiert, ebenso wie dessen Auftritt für E.ON Westfalen Weser in Paderborn am 21.01.1005:
http://www.hanischdoerfer.de/gaskartell.htm
http://www.gaspreise-runter-owl.de/Presse/wv240105.htm
Nicht dokumentiert ist allein das Engagement hinsichtlich der Fusion E.ON/ Ruhrgas:
http://www.freshfields.com/sector/energy/de.asp
http://juve-publishing.com/cgi-bin/juve/dhb_eintrag.cgi?ID=2935
Deshalb verwundert es schon ein wenig, dass die beklagte E.ON Hanse nun überhaupt vom Landgericht Hamburg derart \"überrascht\" werden konnte, wenn nicht irgendwer seine bisherige Erfahrungen verdrängt haben sollte.
Vielleicht hat der Herr Kollege auch nur zu sehr der Überzeugungskraft seines eigenen Aufsatzes in NJW 2005, 1313 vertraut, wonach kein Bedürfnis für eine Billigkeitskontrolle von Gaspreisen besteht.
Hierzu bestand indes wohl nie Veranlassung:
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=152171&docClass=NEWS&from=njw.55
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=924B30BD8021423F883EADC314304438&docid=156846
Der Prozessbevollmächtigte der Kläger zeigte sich denn auch verwundert, ob dieses Vortrages der Beklagten.
Es bleibt zu hoffen, dass sich der Termin für eine Entscheidung am 08.12.2005 hierdurch nicht verschiebt.
Denn auf die Entscheidung des Gerichts warten sehr viele, weshalb nichts verzögert werden sollte.
Vgl. auch hier:
http://forum.energienetz.de/viewtopic.php?t=1487
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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Das Gericht hatte mit gutem Grund nur eine kurze Frist gesetzt.
Aus meiner Sicht ist dieses Vorgehen von EOn nichts anderes als Verzögerungstaktik.
Es geht nur darum, mit allen Mitteln eine Entscheidung hinauszuzögern.
Ich gehe davon aus, dass keinerlei erheblicher Vortrag - ganz gleich in welche Richtung - mehr kommen wird.
M.f.G. aus Berlin
Graf Koks
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@Graf Koks
So viele Möglichkeiten bestehen ja nun auch nicht für die Beklagte.
Immerhin liegt das Urteil des LG Mannheim auch dem LG Hamburg vor.
Und die Mannheimer Richter gingen wie auch die Amtsgerichte Heilbronn und Karlsruhe nun einmal nicht zimperlich um mit Anhängern der Konspiration.
Mehr sollten wir hier nicht erörtern, sondern uns lediglich über die Ausflüchte, mit denen man sich ggf. dahinschleppen möchte, ein wenig amüsieren.
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt