Forum des Bundes der Energieverbraucher
Sonstiges => Off-Topic => Thema gestartet von: DieAdmin am 21. Februar 2012, 12:59:11
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Im Streit um eine intransparente und benachteiligende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen haben wir im Sommer 2010 insgesamt 19 Rechts schutz versicherer abgemahnt und später verklagt. In den Verträgen der Gesellschaften heißt es so oder ähnlich:
Der Versicherungsnehmer hat „alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte.”
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http://www.vzhh.de/versicherungen/30306/die-ersten-geben-auf.aspx