Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Cremer am 17. Februar 2012, 10:17:06
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Die Stadtwerke Konstanz (SWK) liefern in die Schweiz über ein seit 50 Jahren im Besitz befindlichen Rohleitungsnetz Gas an schweizer Kunden. D.h. die Stadtwerke haben dies von den Gemeinden erhalten, betrieben und unterhalten dieses.
Ein schweizer Kunde will einen anderen deutschen Lieferanten wählen, die SWK gestatten dies nicht. Es liegt hier ein klares Monopol vor.
Da er seit 2005 Widerspruch eingelegt und die Rechnungen gekürzt hatte, droht die SWK jetzt mit der Kündigung des Vertrages, dem Ausbau des Gaszählers und dem Einbau eines Vorkassenzählers.
Ein Wechsel zu einem schweizer Galieferanten ist aufgrund fehlender Gasnetzrohrleitungsverbindung nicht möglich.
Umgekehrt können Kunden der Gemeinde Öhningen (Deutsch) welche von einem schweizer Netzlieferanten beliefert werden, den Gaslieferanten frei wählen.
Ist denn eine Gaslieferung durch/über das Rohrnetz der SWK in die Schweiz von einem deutschen Gasanbieter nicht möglich?
Was sagen die hier bekannten RA\'s zu diesem Fall?
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Was Anwälte im Rahmen einer entgeltlichen anwaltlichen Beratung ggf. dazu sagen, unterliegt selbstverständlich dem - grundgesetzlich und durch Strafgesetze geschützten - Anwaltsgeheimnis.
Nicht entsprechend beauftragte Anwälte sagen zu diesem Fall nichts.