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Energiepreis-Protest => 1 => Stadt/Versorger => 1·2·3energie => Thema gestartet von: luispold am 14. Februar 2012, 11:56:30

Titel: Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
Beitrag von: luispold am 14. Februar 2012, 11:56:30
Hallo allerseits!

Am Sonntagabend habe ich über VERIVOX einen Preisvergleich gestartet und für meinen Wohnort 1.2.3 als günstigsten Anbieter für einen \"normalen\" Vertrag genannt bekommen.

\"normaler\" Vertrag, d. h. ohne Mengenvereinbarung oder Vorrauszahlung.

Den online Abschluss führte ich über die Homepage von 1.2.3 durch.

Eine Registrierungsbestätigung ist umgehend per EMail gekommen.

Die Vertragsbedingungen müsste ich irgendwie auf kritische Stellen untersuchen, gibt es irgendwo eine Checkliste für juristisch unbedarfte Energiebezieher?
Titel: Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
Beitrag von: Zeus am 14. Februar 2012, 13:14:20
@luispold
123energie ist ein Tochterunternehmem der Pfalzwerke. Nochmalerweise wechselt man nicht einen Versorger ohne vorher die \"Allgemeinen Geschäftsbedingungen\" (AGB) sorgfältig durchgelesen zu haben. Der Preis ist auch abhängig von der Laufzeit, die sie gewählt haben. Der Service des Unternehmens wird überwiegend als gut bezeichnet.
Titel: Strombezug von E.ON Bayern zu 1.2.3
Beitrag von: luispold am 15. Februar 2012, 12:15:09
VERIVOX hat 1.2.3 vier von fünf möglichen Bewertungspunkten für die \"AGBs\" gegeben, also ganz gut, könnte aber besser sein :(

Gelesen habe ich die \"AGBs\" mit dem mir zur Verfügung stehenden Sachverstand, ob der reicht?

Deshalb würde ich eine \"Checkliste\" für solche Verbraucher wie ich einer bin, begrüßen.