Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnerGen Süd eG => Thema gestartet von: PLUS am 05. Januar 2012, 16:26:50

Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 05. Januar 2012, 16:26:50
... man sorgt sich: Fachkraft für Buchführung und Bilanz gesucht
Zitat
§ 33 Buchführung; Jahresabschluss und Lagebericht
(1) Der Vorstand hat dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bücher der Genossenschaft ordnungsgemäß geführt werden. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat und mit dessen Bemerkungen der Generalversammlung vorzulegen.
(2) Mit einer Verletzung der Vorschriften über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie mit einer Nichtbeachtung von Formblättern kann, wenn hierdurch die Klarheit des Jahresabschlusses nur unwesentlich beeinträchtigt wird, eine Anfechtung nicht begründet werden.
(3) Ergibt sich bei Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Gesamtbetrags der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzuberufen und ihr dies anzuzeigen.
Zitat
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Information: Kübler
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Telefon:    +49 731 88030221
Email:    j.kuebler@energensued.de
EURES (http://ec.europa.eu/eures/eures-searchengine/servlet/ShowJvServlet?lg=DE&pesId=48&uniqueJvId=10000-1080035899)
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 07. Januar 2012, 16:03:29
06.01.2012: Außerordentliche Vertreterversammlung der EnerGen Süd eG am 14.01.2012 (http://www.energensued.de/media/Tagesordnung_VV_20120114.pdf)


Zitat
Tagesordnung der außerordentlichen Vertreterversammlung der EnerGen Süd eG

am 14.01.2012 um 10.00 Uhr im Hotel und Gasthof Löwen, Hauptstr.6 89079 Ulm-Wiblingen
[list=1]
  • Begrüßung
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Berichte des Prüfungsverbandes zur genossenschaftlichen Pflichtprüfung
  • Bericht der AWADO Deutsche Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Ergebnisse des Quick Checks des Sanierungskonzeptes
  • Bericht des Vorstands über den Stand der Sanierung
  • Beschlussfassung über die Rücknahme des Beschlusses über die Erhöhung der Zahl der Pflichtanteile vom 12.11.2011
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung § 2:

Erhöhung der Geschäftsanteile
Einführung von investiven Geschäftsanteilen
  • Beschlussfassung über juristische Schritte zur Schadensabwehr
  • Verschiedenes
  • [/list=1]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: BERBERJESUS am 12. Januar 2012, 15:31:41
Da können wir ja mal richtig gespannt sein, was bei dieser außerordentlichen Vertreterversammlung am Ende heraus kommt.

Die TOPs 3 - 8 würden sicherlich alle hier interessieren.
Wird es hier im Forum einen Bericht von einem Teilnehmer nach der Versammlung geben?
Es wäre wirklich äußerst wünschenswert!

Weiß vielleicht schon jemand etwas genaueres über die TOPs Nr. 6 & 7 oder kann mir etwas dazu näher erläutern?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 12. Januar 2012, 16:11:48
Zitat
Original von BERBERJESUSWeiß vielleicht schon jemand etwas genaueres über die TOPs Nr. 6 & 7 oder kann mir etwas dazu näher erläutern?
Es war mal angedacht bzw. ist es vielleicht sogar noch, je nach Strom- bzw. Gasverbrauch über den einen Mindestgeschäftsanteil hinaus weitere, gestaffelte Pflichtanteile einzufordern.

War irgendwo hier im Forum zu lesen.



Punkt 8.) kann ja nur die hier im Forum mehrfach erwähnten anstehenden Rechtsstreit mit der EGNW über Provisionsforderungen der EGNW gegenüber EnS meinen - wobei ich das sowieso nicht verstehe.

EnS hat im letzten Preiserhöhungsschreiben ja so schön betont, daß man am kWh-Preis keinen Cent verdiene.

Wie wir mittlerweile wissen hat EnS in der Vergangenheit tatsächlich zu nicht kostendeckenden Preisen Energie an ihre eigenen Mitglieder geliefert. Ferner allerdings auch - per \"Handschlagvertrag\", wie es irgendwo so schön stand - an die Mitglieder der EGNW.

Für dieses verlustige Geschäft soll EnS jetzt auch noch Pro-Kopf-Provisionen an die EGNW zahlen?

Im Endeffekt leiden also das Genossenschaftsvermögen und somit die Genossenschaftler der EnS unter anderem nun auch unter der vormaligen Unfähigkeit der EGNW, lange keine eigene Stromlieferung auf die Beine gestellt zu haben - und an den Entscheidungsträgern, die mutmaßlich ausgehandelt haben, daß EnS die EGNW für die aus diesem Grund netterweise erbrachte, für EnS finanziell verlustbehaftete Hilfestellung auch noch provisionieren sollte?!


Man kann ja gespannt sein, wann und wie die EnS-Mitglieder über die Ergebnisse der Vertreterversammlung informiert werden.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 12. Januar 2012, 16:56:14
@SabbelMR

Ihr Ausführungen (\"Sabbelei\" mit viel Unsinn  :D ) zur Provisions-Zahlungsverpflichtung der EGS an EGNW machen deutlich, dass Sie den Sachverhalt tatsächlich nicht verstanden haben.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 12. Januar 2012, 17:11:49
@h\'berger

Ist dieser scharfe Umgangston, den ich als stiller Mitleser schon länger beobachte, eigentlich hier im Forum quasi ein muss?

Vielleicht mögen Sie ja so freundlich sein und mir und anderen Mitlesern erläutern, wo mein Mißverständnis liegt. Immerhin wurde von mutmaßlich mit der EGNW Verbundenen Mitschreibern, wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, im EGNW-Unterforum auf diesem Board genau dies geschrieben: Daß die EGNW juristisch Provisionsforderungen für \"vermittelte\" Stromkunden von der EnS eintreiben möchte.

Ich bin selbst EnS-Genossenschaftler (aber kein Energiekunde mehr) und somit einer der Leidtragenden der bekanntermaßen dürftigen Informationspolitik der Genossenschaft, die mal genau das Gegenteil sein wollte, nämlich transparent und in der Hand der Mitglieder.

Bitte teilen Sie doch angesichts der defizitären Informationslage die Ihnen offenbar vorliegenden Erkenntnisse statt mir lediglich vorzuhalten, mir fehle es an Verständnis.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 12. Januar 2012, 18:10:42
@SabbelMR

\"Verlustige Geschäfte\" die wohl kaum netterweise erbracht wurden, entbinden nicht von einer vereinbarten Provisionszahlung !!!  Und das Genossenschaftsvermögen / die Genossenschaftler der EGS leiden nicht \"unter der vormaligen Unfähigkeit der EGNW\", sondern ausschließlich unter der fehlerhaften Strompreiskalkulation der EGS-Verantwortlichen.

Ihre (offensichtlich aus Angst um Ihren Genossenschaftsanteil) vorgebrachte moralische Entrüstung richten Sie an die falschen Adressaten. Derzeit \"Leidtragende\" aufgrund der ausstehenden Zahlungen sind allein die EGNW und deren Mitglieder!
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 12. Januar 2012, 18:38:17
@ h\'berger

Bitte zitieren Sie mich doch nicht dem Kontext entrissen. Ich habe nicht von einer generellen \"Unfähigkeit der EGNW\" gesprochen, sondern der Unfähigkeit, zu einem früheren Zeitpunkt eine selbst organisierte Strombelieferung auf die Beine zu stellen.


Denn so ist es doch: Die EGNW hat sich bis 31.12.2011 betreffs Strombelieferung und bis kurz vorher auch was die Gaslieferung an ihre Mitglieder angeht der EnS bedient.

Natürlich sind Verträge einzuhalten. Auch hat, was den Strompreis angeht, die EnS den Kalkulationsfehler nach unten gemacht. Aber die EGNW und ihre Mitglieder haben davon auch profitiert, bitte vergessen Sie dies nicht.


Da ich annehme, daß Sie der EGNW näher stehen als der EnS, gestatten Sie doch bitte jedem, sich Sorgen um \"seine\" Genossenschaft zu machen. Insoweit Sie mir rein finanzielle Motive unterstellen - mein Geschäftsanteil ist effektiv längst an den Energiekosten eingespart und, sollte er am Ende verloren sein, somit kein Verlust, zumal ich eine Idee damit unterstützt habe, von der ich überzeugt war und bin.


Ich hatte einmal den Eindruck EGNW und EnS zögen an einem Strang für die gemeinsame Idee, nun plant man rechtliche Schritte untereinander. Beide Genossenschaften sind angeschlagen, wohin soll das führen?

Soweit Sie meine Äußerungen als \"moralische Entrüstung\" beurteilen, bedenken Sie bitte, daß beide Genossenschaften nicht als \"moralisch neutrale\" Dienstleister, sondern mit gesellschaftlichen Zielen angetreten sind. Und ferner, daß die EGNW vom Kalkulationsfehler der EnS profitiert hat - in Form von (zu) attraktiven Strompreisen für bestehende und potentielle EGNW-Mitglieder. Diese Last trägt die EnS bereits - meines Wissens ganz alleine. Genügt dies - moralisch und nicht juristisch Betrachtet - nicht bereits?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 12. Januar 2012, 18:56:04
@SabbelMR

Die EGNW hat den EnS-Strom mit einem geringen Preisaufschlag an die eigenen Mitglieder verkauft. Das dürfte in etwa die vereinbarte Provision gewesen sein. Vereinbarungen sind einzuhalten - Moral gibt es im heutigen Geschäftsleben (leider) nicht mehr ... ENDE !
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 12. Januar 2012, 19:04:49
@h\'berger

Von mir auch Ende.

Ich wünsche sowohl der EGNW als auch der EnS alles erdenklich Gute für die Zukunft.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: jroettges am 12. Januar 2012, 20:03:17
@SabbelMR

Danke. Glück kann jeder brauchen, die beiden Genossenschaften sehr wohl auch!

Die EnerGen Süd hat ihre Vertreterversammlung (am 14.1.12) vor sich, die EGNW ihre außerordentliche Generalversammlung (am 28.1.12). Danach ein kurzes Schütteln und in die Hände spucken!

Für Anfang Februar ist ein erstes Gespräch zwischen dem auf beiden Seiten neuen Personal grundsätzlich vereinbart. Es kann tatsächlich nicht sein, dass sich die Genossenschaften als unfähig erweisen, ihre durchaus auch divergierenden Interressen und Auffassungen gütlich abzugleichen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 12. Januar 2012, 20:17:18
@jroettges

Ich danke Ihnen für die Hoffnung machende Klarstellung!
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: BERBERJESUS am 13. Januar 2012, 16:14:30
Zitat
Es war mal angedacht bzw. ist es vielleicht sogar noch, je nach Strom- bzw. Gasverbrauch über den einen Mindestgeschäftsanteil hinaus weitere, gestaffelte Pflichtanteile einzufordern.

War irgendwo hier im Forum zu lesen.
Zitat

Nein, ich denke nicht. Was du da beschreibst trifft wohl eher auf TOP 6 zu.
Damit dürfte das Thema auch vom Tisch sein.
Unter einem \"investiven Geschäftsanteil\" verstehe ich jedenfalls etwas von Verzinsung und nicht von Vebrauchsmengenkopplung.

Zitat
Punkt 8.) kann ja nur die hier im Forum mehrfach erwähnten anstehenden Rechtsstreit mit der EGNW über Provisionsforderungen der EGNW gegenüber EnS meinen - wobei ich das sowieso nicht verstehe.

Oh, interessant. Schon wieder etwas neues gelernt. Das war mir noch nicht bekannt. Das könnte natürlich sein. Oder es geht in diesem Fall beim TOP 8 um juristische Maßnahmen ggü einer bestimmten Person oder gar mehreren Personen...

Zitat
Ferner allerdings auch - per \"Handschlagvertrag\", wie es irgendwo so schön stand - an die Mitglieder der EGNW.

Ich lerne heute immer mehr Neues. Faszinierend und Entsetzend zugleich.

Zitat
Im Endeffekt leiden also das Genossenschaftsvermögen und somit die Genossenschaftler der EnS unter anderem nun auch unter der vormaligen Unfähigkeit der EGNW, lange keine eigene Stromlieferung auf die Beine gestellt zu haben - und an den Entscheidungsträgern, die mutmaßlich ausgehandelt haben, daß EnS die EGNW für die aus diesem Grund netterweise erbrachte, für EnS finanziell verlustbehaftete Hilfestellung auch noch provisionieren sollte?!

Das kann man natürlich so sehen. Man kann allerdings in der Tat ENGW keinen Strick daraus drehen, dass diese es sich sehr einfach und komfortabel gemacht hat. Das ist Legitim. Erst Recht wenn EnS bereitwillig mitspielt.

Zitat
Man kann ja gespannt sein, wann und wie die EnS-Mitglieder über die Ergebnisse der Vertreterversammlung informiert werden.

Und wie ich das bin - wie ein Flitzebogen.

Zitat
Ich bin selbst EnS-Genossenschaftler (aber kein Energiekunde mehr) und somit einer der Leidtragenden der bekanntermaßen dürftigen Informationspolitik der Genossenschaft, die mal genau das Gegenteil sein wollte, nämlich transparent und in der Hand der Mitglieder.

Ich bin exakt in der selben Situation und Teile das selbe Anliegen.
Bei mir kommt aber leider noch hinzu, dass ich Familie und bekannte provisionsfrei an EnS vermittelt habe. Die sind noch Kunden.

Zitat
Ich hatte einmal den Eindruck EGNW und EnS zögen an einem Strang für die gemeinsame Idee, nun plant man rechtliche Schritte untereinander. Beide Genossenschaften sind angeschlagen, wohin soll das führen?

Den hatte ich auch mal...

Zitat
Soweit Sie meine Äußerungen als \"moralische Entrüstung\" beurteilen, bedenken Sie bitte, daß beide Genossenschaften nicht als \"moralisch neutrale\" Dienstleister, sondern mit gesellschaftlichen Zielen angetreten sind. Und ferner, daß die EGNW vom Kalkulationsfehler der EnS profitiert hat - in Form von (zu) attraktiven Strompreisen für bestehende und potentielle EGNW-Mitglieder. Diese Last trägt die EnS bereits - meines Wissens ganz alleine. Genügt dies - moralisch und nicht juristisch Betrachtet - nicht bereits?

Ich sehe es recht ähnlich. Moralische Enstrüstung ist hier durchaus angemessen. Selbstverständlich hat der Vorstand der EnS bei der Preiskalkulation versagt. Das steht hier aber gar nicht zur Debatte
Den Umgang damit bestimmen wir Mitglieder bzw. die Vertreterversammlung morgen. Also nur keine Sorge...
Das Verlangen von Provisonzahlungen in der aktuellen Situation halte ich allerdings für äußerst dreist und kurzsichtig. Was haben die ach so knitzen Vollprofi-Businessmen der EGNW davon, wenn man damit den ehemaligen Partner bedrängt und ihm so ggf. noch den entscheidenden Todesstoß versetzt. Auch in der EGNW muss allen klar, dass wenn EnS fällt, es für alle anderen Energiegenossenschaften die nächsten Jahre nicht sehr rosig aussehen wird. Forderungen lassen sich auch stunden. Aber so eine Möglichkeit wird offensichtlich seitens EGNW bzw. zumindest von Herrn Berger erst gar nicht in Betracht gezogen. Dabei hat zweifelsfrei von der Fehlkalkulation bei EnS massiv profitiert und möchte sich nun dafür auch noch protinus den Darmausgang vergolden lassen. Das ist Business! Nicht wahr Herr Berger? Sind \"Moral\" und \"Verantwortung\" wirklich Fremdworte für sie?

Vor so viel \"Geschäftstüchtigkeit\" kommt mir allerdings - trotz oder vielleicht gerade wegen meines juristischen Sachverstandes - das kalte Kotzen.
Ekelhaft.


@ SabbelMR:
Vielen dank für deine Beiträge hier.

@ h\'berger:
Weniger herablassende Klugscheißerei, die allein durch ihren internen Wissenvorsprung bedingt ist, stünde Ihnen deutlich besser zu Gesicht.
Nur mal so als kleiner Tip am Rande von jemandem, der keinerlei Verständnis für ein solches Gebaren hat.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 13. Januar 2012, 16:37:34
Zitat
Original von BERBERJESUS
Ich bin exakt in der selben Situation und Teile das selbe Anliegen.
Bei mir kommt aber leider noch hinzu, dass ich Familie und bekannte provisionsfrei an EnS vermittelt habe. Die sind noch Kunden.
Was meinen Sie wie viele Bekannte und Verwandte ich an die EnS vermittelt habe - selbstverständlich provisionsfrei. Ich habe für die EnS vor über einem Jahr noch absolut \"die Hand ins Feuer gelegt\", auch aufgrund mehrerer sehr freundlicher Telefonate mit dem Vorstand.

Wie mittlerweile dort einiges aus dem Ruder gelaufen ist ist traurig. Nun wollen wir hoffen, daß EnS genau wie EGNW wieder auf die Beine kommen.

Mit Interesse beobachte ich die Entwicklungen bei der EGRR, die mich aktuell beliefern. Bisher lief dort betreffs meiner Belieferung alles professionell, wobei etwas Überarbeitung schon durchscheint. Ich bin offenbar Mitglied Nr. 5000irgendwas. Man mag hoffen, daß diese zwar schon länger existierende, aber erst seit kurzem selbst Strom liefernde Genossenschaft die Geschichte von EnS und EGNW verfolgt hat und sich in keinerlei Hinsicht übernimmt (d.h. kostendeckende Energiepreise und Mitgliederwachstum nur im Rahmen der personellen Kapazitäten).


Für die Zukunft wünsche ich mir eine friedliche und konstruktive Koexistenz der EnS, EGNW und EGRR als Gegenpol zu den konventionellen Energieversorgern.

In letzter Zeit dürften Energiekunden eher verschreckt worden sein, den Weg der Strombelieferung durch eine Genossenschaft zu wählen. Bei EnS hauptsächlich durch die Negativschlagzeilen in der Presse. Und, liebe EGNW-Mitglieder und Förderer - was hier im Forum betreffs \"Ihrer\" Genossenschaft jüngst \"gelaufen\" ist, war, mit Verlaub, imagetechnisch eine weitaus größere Katastrophe als das beständige Schweigen der EnS.


Es gilt meines Erachtens jetzt nicht nur, die beiden Genossenschaften finanziell, sondern auch deren Image wieder zu sanieren. Dafür wäre im Übrigen eine gütliche Einigung zwischen EGNW und EnS über die Streitigkeiten die mutmaßlich ausgebliebenen Provisionsausschüttzungen betreffend sicher förderlich.



PS:

Zitat
Das Verlangen von Provisonzahlungen in der aktuellen Situation halte ich allerdings für äußerst dreist und kurzsichtig. Was haben die ach so knitzen Vollprofi-Businessmen der EGNW davon, wenn man damit den ehemaligen Partner bedrängt und ihm so ggf. noch den entscheidenden Todesstoß versetzt. Auch in der EGNW muss allen klar, dass wenn EnS fällt, es für alle anderen Energiegenossenschaften die nächsten Jahre nicht sehr rosig aussehen wird.
Da stimme ich voll und ganz zu.

Mir stellt sich auch die Frage, wie die EGNW eigentlich in ihre eigene, mutmaßliche finanzielle Schieflage geraten ist.


Fassen wir mal zusammen:

Bis vor kurzem hat die EnS für EGNW die Energielieferung und -beschaffung erledigt und dafür sicherlich das gesamte Kalkulationsrisiko getragen.

Die administrativen Vorgänge beim Wechsel und die Kundenbetreuung erledigten die Stadtwerke Hall im Namen von EnS - so wie jetzt auch im Auftrag von EGNW direkt. Dafür erhalten die Stadtwerke Hall eine monatliche Vergütung pro Kunde, die durch das veranschlagten monatlichen Grundpreis mehr als gedeckt ist.

Bis vor kurzem musste sich die EGNW also nicht um Abschluss von Verträgen mit Energiezulieferern kümmern, sondern eigentlich bloß Mitgliedschaftsanträge bearbeiten und Lieferaufträge zur EnS bzw. dem Dienstleister SW Schwäbisch Hall in die Weiterbearbeitung geben.

Andererseits hat jedes Mitglied ein Eintrittsgeld geleistet, das der Genossenschaft meines Wissens zur freien Verfügung stand.

Im EGNW-Unterforum wurde sich über \"fette Vorstandsbüros\" und -Ausgaben bei der EGNW ausgelassen, allerdings wohl im Rahmen des \"Geplänkels\" zwischen den alten und neuen Verantwortlichen. Deswegen sehe ich diese Äußerungen mit dem notwendigen Abstand.


Dennoch: In der vergangenen Kooperation von EnS und EGNW hatte offensichtlich die EnS die meiste Arbeit und das volle finanzielle Risiko.

Wir wissen, daß die EnS hauptsächlich durch die nicht kostendeckenden Strompreise, von denen wie gesagt auch die EGNW-Mitglieder in der Vergangenheit profitiert haben, in die finanzielle Schieflage gekommen ist. Damit soll die Fehlkalkulation nicht entschuldigt sein, aber das Disaster ist zumindest erklärbar.

Wie hat es aber eigentlich die EGNW geschafft, so in Schwierigkeiten zu kommen? Aktuell müssen Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen an Energiezulieferer erbracht werden, das ist nachvollziehbar. Aber was war in der Vergangenheit?

Diese Frage ist übrigens nicht provokativ gemeint, also bitte nicht mutwillig falsch verstehen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: BERBERJESUS am 13. Januar 2012, 17:31:06
Das \"provisionsfrei\" war ja nur ein kleiner Spaß um auch mal hervorzuheben wie die Energiegenossenschaften vornehmlich an ihr Mitglieder gelangt sind.
Mundpropaganda im Familien und Bekanntenkreis! Deswegen wiegt es ja umso schwerer, wenn die Genossenschaften ihrerseits das Mitgliedervertrauen so dermaßen erschüttern.

Ich habe es nämlich nicht fertig gebracht, zu einer anderen Genossenschaft zu wechseln. Nochmal Geschäftsanteile und Eintrittsgeld irgendwo in so eine Klitsche stecken um
ein Jahr später dann dort auch wieder massiv enttäuscht zu werden. Nein danke! Ich bin seit 1. Januar wieder beim großen Monopolisten gelandet.
Der EnBW-Online Tarif ist für mich auf ein Jahr Laufzeit und wegen des 100 € Einmalbonus konkurrenzfähiger als alle aktuellen Genossenschaftsangebote.

Genossenschaften empfehle vorerst nicht mehr als Stromlieferanten.

An friedliche Koexistenz in Zukunft glaube ich nicht. Vor allem nicht dann, wenn alle bundesweit anbieten.
Ich würde mir stattdessen lieber eine einzige, große und bundesweite \"EnGen Deutschland\" wünschen, die dringend notwendige Grundkompetenzen besitzt und über entsprechendes Fachpersonal verfügt.

Ob der Laden dann in Ulm, Dinslaken (wusste ich gar nicht, das EGRR ausgerechnet in diesem Kaff den Sitz hat - war erst im Dezember dort auf Dienstreise) oder auf Helgoland sitzt ist mir dabei völlig egal.
Erst recht wo es ohnehin ab gewissen Größenordnung auf Vertreterversammlungen hinausläuft.

Natürlich ist die EnBW äußerst unappetitlich und mir zutiefst unsympathisch. Nur stört mich das da überhaupt nicht. Ich erwarte hier auch nichts anderes.
Und man mag darüber denken wie man will - doch bei der EnBW läuft alles Problem- und Reibungslos ab. Der Wechsel ist in kürzester Zeit geglückt.
Fähige Mitarbeiter, Super Hotlinezeiten und keine \"netten\" Überraschungen, die ich erst in Internetforen erforschen und entdecken muss. Was will man als Kunde mehr an Service?

Die Schonzeit für die Genossenschaften ist - für mich - um. EnS und EGNW haben mir vorerst bewiesen, dass sie es NICHT können.
Sie haben jetzt 12 Monate Zeit mich vom Gegenteil zu überzeugen.

Und wenn ich mir die \"schillernden Persönlichkeiten\" ansehe, die in den Genossenschaften die Verantwortung tragen und dann die Beiträge selbiger hier im Forum betrachte,
dann bestätigt mich das leider nur in meiner Auffassung.

Um es mal auf einen kleinen Nenner für die heutigen Energiegenossenschaften zu bringen;
Viel Selbstgefälligkeit & Egozentrismus, wenig Fachkompetenz, kein Fingerspitzengefühl
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 13. Januar 2012, 17:41:39
@BERBERJESUS

Zur Klarstellung: Ich habe weder einen „internen Wissensvorsprung“ noch eine Funktion in der EGNW !  

Wieso ist das Einfordern der wohl vereinbarten Provisionszahlungen dreist und eine moralische Entrüstung angemessen ???

Es bedarf wohl einer besonderen Logik (oder Klugscheisserei), um das wie Sie, bei Ihrem juristischen Sachverstand, mit  „massiv profitiert“ sowie mit „Moral“ und „Verantwortung“ vermengen zu können.  

Im Übrigen verweise ich auf den gestrigen Beitrag, letzter Absatz, von Herrn Röttges, AR-Mitglied der EGNW.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 13. Januar 2012, 17:42:29
@ BERBERJESUS

Nun, durch gewisse personelle Veränderungen bei beiden Genossenschaften besteht ja zumindest Hoffnung auf Besserung.


Die EGRR, nur mal so am Rande, macht übrigens aktuell eine Mitgliedschaft nicht zur Voraussetzung für die Energiebelieferung! Direkt so auf der Startseite zu lesen. Ferner sind die Preise bis 31.12.2012 fixiert.



@ h\'berger

Ohne Ihnen persönlich zu nahe treten zu wollen - in anderen Online-Gemeinden würde der aus meiner Sicht oftmals persönlich diffamierende Grundton Ihrer Antworten (und leider auch der einiger anderer Mitschreiber) nicht geduldet. Andernorts wird Wert auf einen respektvollen Umgang untereinander gelegt, was ja nicht gleich notwendigerweise mit Zensur oder Einschränkung der Meinungsfreiheit verbunden ist, sondern ein angenehmeres und konstruktiveres Diskussionsklima schafft.

Ich bin immer wieder erstaunt über die Gepflogenheiten auf dieser Plattform hier.


Der Unterschied zwischen Herrn Röttges\' Beitrag und Ihrem ist, mit Verlaub, daß Herr Röttges diplomatisches Verständnis erkennen lässt, während Sie offenbar \"mit der Tür durch die Wand\" wollen.


Ich erlaube mir Ihnen Folgendes zu bedenken zu geben, wohlgemerkt aus ausschließlich laienhaftem Verständnis und ohne Kenntnis aller Fakten:

Wenn in der aktuellen Lage beider Genossenschaften die EGNW der EnS in durch mangelnde Einigungsbereitschaft radikal den \"finanziellen Toddesstoß\" verpassen würde, wie es der Mitschreiber formuliert hat, so bekäme die EGNW daraufhin sicherlich kaum einen Bankkredit mehr, den sie möglicherweise aktuell zusätzlich zu den mutmaßlich ausstehenden Zahlungen der EnS dringend bräuchte.

Dann würde nämlich, wie hier im Forum bereits mehrfach zur Diskussion gestellt wurde, vermutlich der Energiegenossenschafts-Gedanke vorerst als gescheitert gelten und somit jeder potentielle Geldgeber - auch die EGNW betreffend - erstmal meilenweit abgeschreckt.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 13. Januar 2012, 18:18:53
@SabbelMR

Habe ich mit dem \"persönlich diffamierenden Grundton\" begonnen?  Sollten SIE sich von mir persönlich angegriffen fühlen, dann entschuldige ich mich hiermit ausdrücklich.

Woraus schließen Sie, dass die EGNW sich auch in einer Schieflage befindet? Nach meinem Kenntnisstand besteht \"lediglich\" ein massives Liquiditätsproblem, ausgelöst durch die Aufnahme der Gaslieferung zu Beginn der Heizperiode (nachzulesen im EGNW-Thread \"31.12.2011 Zählerablesung\").
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Neu-Genosse am 13. Januar 2012, 18:21:45
Hallo,

Eingangs möchte ich mich gleich als ENGW-Genosse outen. Für mich können die Stellungnahmen zu den \"Provisionszahlungen\" so nicht im Raum stehen bleiben.

Nach meinem Kenntnisstand wurde zwischen EnS und EGNW eine Vereinbarung geschlossen über die Lieferung von Energie und deren Abrechnung zu einem Preis x. Über den Preis x hinaus, mit dem diese Leistungen abgegolten waren, wurde auf den dafür vereinbarten Betrag der Betrag y zu Gunsten der EGNW aufgeschlagen um deren Kosten zu decken. Das ergab dann der Verkaufspreis an die Kunden.

Aus der Energielieferung, dem einzigen Geschäftszweck, hat die EGNW nur den Betrag y zur Verfügung um den Betrieb zu finanzieren. Ohne diesen Betrag y kann die EGBW nicht mal das Porto bezahlen! Als andere Einnahmen stehen lediglich die Genossenschaftsanteile zur Verfügung. Die sind nach meinem Verständnis für Kosten der Verwaltung unantastbar. Von 20 € Eintrittsgeld kann ich wohl den Beitritt, aber nicht die Mitgliederbetreuung über Monate/Jahre finanzieren.

Für mich ist der Liquiditätsengpass der EGNW kein Wunder, wenn die EnS die Beträge zur Deckung der Kosten von den Kunden der EGNW kassiert aber nicht weiterleitet. Der EGNW fehlen einfach alle Einnahmen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, die von der EnS treuhänderisch von den Konten der EGNW-Mitglieder abgebucht wurden. Mit Solidarität kann man keine Rechnungen bezahlen.

Somit ist der Aufruf der EGNW auch ein Aufruf zur Unterstützung der EnS. Ich hoffe, dass die Vorstände und Aufsichtsräte der Beteiligten eine Lösung finden, die beiden die Möglichkeit zur weiteren Existenz bietet. Diese Lösung kann für mich aber nur in einer Vereinbarung über Ratenzahlungen und/oder eine kurzfristige Stundung bestehen.

Nicht vergessen werden darf dabei jedoch, dass dieses Geld von den Konten der EGNW-Genossen zur Finanzierung der Kosten der EGNW kommt und nicht zur Abfederung der Folgen von Mißmanagement oder ganz besonderer Rechenkunststücke der EnS \"gespendet\" wurde. Die EGNW-Genossen waren auch nicht in das demokratische System der Wahl von Aufsichtsrat und Vorstand der EnS eingebunden. Sie haben viel mehr mit den Auswirkungen der eigenen Wahlen zu den Gremien zu kämpfen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 13. Januar 2012, 18:44:09
@ h\'berger

Ja, ich hatte das Gefühl, daß Sie sich mir gegenüber im Ton vergriffen hatten. Wie gesagt bin ich aus anderen Online-Gemeinschaften anderes gewöhnt. Ihre Entschuldigung nehme ich an.


Mit der Schieflage der EGNW meinte ich das aktuelle Liquiditätsproblem. Wie gesagt ist dessen entstehen für mich insoweit nachvollziehbar, als daß es um die Vorfinanzierung von Energiebeschaffung für die kürzlich aufgenommene selbstständige Energielieferung an die Mitglieder geht.

Andererseits: Wenn dies alles so ist, war es dann nicht betreffs der Gaslieferung absehbar, daß die EGNW so schwer \"über den Winter\" kommt? Man hätte sich doch vorerst auf eine eigenständige Stromlieferung - welche ja besser kalkulierbar ist - beschränken können, auch in der Gefahr, die vormaligen Gaskunden zu verärgern.

Insoweit könnte man das jetzt ebenfalls Mißmanagement nennen - die EGNW hat sich offenbar mit der Aufnahme der selbstständigen Versorung von Gaskunden für die aktuelle Liquiditätslage finanziell übernommen.



@ h\'berger / Neu-Genosse

Es bestehen also mutmaßlich oder faktisch Verträge, aus welchen die EnS der EGNW noch Provisionszahlungen schuldet (eben die 0,5 oder wieviel auch immer dem Kunden gegenüber EnS-Preisen aufgeschlagenen Cent auf die von der EnS zugelieferten kWh).

Gut. Jedoch lesen sich nach meinem Empfinden etliche Beiträge in letzter Zeit hier so, als würde die EnS ganz und gar böswillig Verträge nicht einhalten.

Wo bleibt der Aspekt, daß die EnS die Vereinbarung mit der EGNW über die Energiebelieferung an EGNW-Mitglieder vielleicht aufgrund des eigenen Liquiditätsengpasses zur Schadensminimierung kündigen _musste_ und die mutmaßlich ausstehenden Provisionszahlungen an die EGNW gerne ausschütten _würde_ wenn sie denn _könnte_?


Sofern jetzt jemand argumentierren möge, die EGNW könne ja nichts dafür, daß sich die EnS durch nicht kostendeckende Energiepreise in die roten Zahlen gebracht hat, bitte ich Sie alle:

Die EGNW hat von dem Kalkulationsfehler ebenso profitiert.

Bei kostendeckenden Strompreisen von Anfang an hätte die EnS wahrscheinlich heute nur ein Fünftel Ihrer Mitglieder und die EGNW ebenso! Bitte bedenken Sie dies.



Ein weiterer Punkt:

Es entzieht sich meiner Kenntnis, um welche \"Hausnummer\" es sich bei den mutmaßlich ausstehenden Provisionszahlungen an die EGNW handelt.

Aber es gibt ja zwei Möglichkeiten:

Entweder es geht um eine vergleichsweise \"geringe\" Summe, die für sich alleine der EGNW aktuell auch nicht aus der Patsche helfen würde. Dann wäre meines Erachtens anzuraten, sich deswegen nicht in einer Weise zu \"bekriegen\", die das Image der Genossenschaften beflecken und beiderseits weitaus größeren finanziellen Schaden anrichten könnte als die strittige bzw. ausstehende Summe.

Oder es geht um eine \"hohe\" Summe. Die wird die EnS dann aber zur Zeit wohl in keiner Weise begleichen könnten. Auch in diesem Fall wäre ein Vergleich für beide Seiten wohl klüger, als daß eine der Genossenschaften schlimmstenfalls in die Insolvenz gezogen wird.


Lieber Mitschreiber Neu-Genosse, ich begrüße sehr, daß Sie jedenfalls auch eine gütliche Einigung zur Sicherung der Weiterexistenz _beider_ Genossenschaften befürworten würden.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Neu-Genosse am 13. Januar 2012, 19:04:52
@SabbelMR

Ihrem letzten Satz muss ich widersprechen, die EGNW hat nicht profitiert, die hat nämlich keinen Cent gesehen! Profitiert haben die Mitglieder, die haben jedoch nie Einfluss darauf gehabt wie die EnS ihre Preise fabriziert. Zudem gibt es keinen Verkäufer einer Ware, der dem Kunden gegenüber die Kalkulatuion offen legt. Oder ist Ihnen bekannt wie Ihr Bäcker seine Brötchen kalkuliert?

Wenn die EnS zahlen will aber nicht kann wäre der weitere Weg verpflichtend vorgegeben.

Aber wie schon gesagt, ich hoffe es wird ein Weg gefunden, wie das von meinem Bankkonto abgebuchte Geld den Weg zur EGNW findet, ohne dass einer oder beide auf der Strecke bleiben.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: BERBERJESUS am 13. Januar 2012, 19:07:11
Zitat
Zur Klarstellung: Ich habe weder einen „internen Wissensvorsprung“ noch eine Funktion in der EGNW !

Nicht? Das erstaunt mich jetzt. Woher nehmen sie dann bitte ihre Information für die von ihnen aufgestellten Behauptungen? Da lag ich ja gar nicht mal so daneben.
Klugscheißerei ohne Hintergrund halte ich übrigens für \"höherwertiger\" als Klugscheißerei mit... :D


Zitat
Wieso ist das Einfordern der wohl vereinbarten Provisionszahlungen dreist und eine moralische Entrüstung angemessen ???

Habe ich doch in Kurzform bereits erläutert und SabbelMR hat es nun ausgeführt.
Noch Fragen?

Zitat
Es bedarf wohl einer besonderen Logik (oder Klugscheisserei), um das wie Sie, bei Ihrem juristischen Sachverstand, mit „massiv profitiert“ sowie mit „Moral“ und „Verantwortung“ vermengen zu können.

:rolleyes:
Mit Verlaub - nur weil Sie etwas nicht auf Anhieb verstehen (siehe ihre Frage ein Quote weiter oben) oder nicht in der Lage sind simpelste Zusammenhänge zu erkennen,
entbehren meine Äußerungen noch lange nicht den allgemeinen Regeln der Logik.
Dass sie hier den Ausdruck \"juristischen Sachverstand\" auch noch unbedingt in Ihrem Geschriebsel vermengen mussten, habe ich eher Zweifel an Ihrer besonderen Logik.

Erlauben Sie mir mal eine kleine Rückfrage zu meinem Verständnis von ihrem Verständnis;
Was glauben Sie, warum Neumitglieder auch in Scharen zur EGNW geströmt sind?
Kleiner Tipp: Es war sicher nicht wegen der großangelegten Werbekampagne oder dem famosen Internetauftritt der EGNW.
Selbstverständlich waren es in ALLERERSTER LINIE die von der ENGW angebotenen - und wie wir heute wissen - durch EnS leider falsch kalkulierten Grund- und v. a. Verbrauchspreise.
Wollen Sie also allen Ernstes diese Tatsache bestreiten? Wollen Sie bestreiten, das EGNW dadurch \"massiv profitiert\" hat und zwar im Sinne von Mitgliederwachstum?

Das setzt natürlich Voraus, dass man den Begriff \"profitieren\" nicht stets mit monetärem Profit gleich setzt. Dies scheint Ihnen allerdings schwer zu Fallen. Ihre Denkweise zeugt jedenfalls davon.
Wo die \"Verantwortung\" und \"Moral\" z. B. durch einen \"Gnadenakt\" der Stundung seitens EGNW in der aktuellen Situation liegen würde, haben Sie bis jetzt ja auch noch nicht begriffen. Traurig.

Zitat
Im Übrigen verweise ich auf den gestrigen Beitrag, letzter Absatz, von Herrn Röttges, AR-Mitglied der EGNW.

Wozu?

Zitat
Ihrem letzten Satz muss ich widersprechen, die EGNW hat nicht profitiert, die hat nämlich keinen Cent gesehen! Profitiert haben die Mitglieder, die haben jedoch nie Einfluss darauf gehabt wie die EnS ihre Preise fabriziert.

Ich hoffe ihnen muss ich es jetzt nicht noch plastischer Darstellen. Lesen Sie doch bitte einfach mal ein paar Zeilen hier oben drüber.

Wer an dieser Stelle nochmal hergeht und behauptet die EGNW habe durch den (auf Grund der vergessenen EEG-Umlage) fehlkalkulierten kWh-Preis nicht profitiert der lügt oder trägt Scheuklappen gigantischen Ausmaßes.


Die EnS kann ihrerseits übrigens auch nichts dafür, dass die EGNW ihr \"Geschäftsmodell\" so unbefangen und leichtfüßig, ja, ich möchte fast sagen dummdreist aufgezogen hat und quasi allein auf Provisionseinnahmen setzt.
Wo ist denn der kalkulatorische Risikozuschlag, der vernünftige Preisaufschlag/Sicherheitsabstand von ENGW auf den von EnS zur Verfügung gestellten Preis?
Jaja, merkt ihr was? Preisaufschlag will man natürlich tunlichst vermeiden. Kostet ja Neukunden bzw. Neumitglieder...
Vor allem - warum sollten diese dann noch zu EGNW rennen, wenn es doch das preiswertere Original EnS gibt.

Es bleibt daher im Ergebnis festzuhalten;
\"Eure\" EGNW-Vorstände waren also genau so riegeldumm und blauäugig wie \"unsere\" EnS-Vorstände.


Und genau aus den o. g. Gründen werden 4 oder mehr eigenständige Energiegenossenschaften in Deutschland nie in friedlicher Koexistenz funktionieren können.
Konkurrenz ist Konkurrenz. Sparen wir uns also den Wasserkopf an unfähigen Vorständen und gründen/fusionieren lieber eine einzige deutsche Energie eG mit Herz und Verstand zusammen.

Die Alternative lautet weiterkraddeln wie bisher und sich Gegenseitig in die Waden zu beißen wie man es exemplarisch hier in diesem Thread vorgeführt bekommt.
Es brodelt in den Vorständen der jeweiligen Genossenschaften, die Genossenschaftsvorstände von A prüfen rechtliche Schritte gegen Genossenschaft B und die Mitglieder von A und B zoffen sich währenddessen hier im Forum darum, wer weniger Idioten im Vorstand hat oder wer das Geschäft \"richtig\" macht. Yay!

Merkt hier eigentlich keiner wie unsinnig und kleinkarriert das hier alles ist?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 13. Januar 2012, 19:33:02
Zitat
Original von Neu-Genosse
Wenn die EnS zahlen will aber nicht kann wäre der weitere Weg verpflichtend vorgegeben.
Insolvenz? Damit würde sich die EGNW wahrscheinlich selbst schaden, Stichwort Image der Genossenschaftlichen Energieversorgung. Würde spätestens dann ein Problem, wenn die EGNW mal - auch nur kurzfristig - auf externe Geldgeber angewiesen sein sollte, was ja wohl allerdings laut Herrn Röttges bereits jetzt schon der Fall ist (die Formulierung war meiner Erinnerung nach sinngemäß, man Ringe gerade mit den Banken).


Zitat
Aber wie schon gesagt, ich hoffe es wird ein Weg gefunden, wie das von meinem Bankkonto abgebuchte Geld den Weg zur EGNW findet, ohne dass einer oder beide auf der Strecke bleiben.
Mal grundsätzlich:

Wann hatte die EGNW nochmal die Stromversorgung Ihrer Mitglieder durch die Kooperation mit der EnS aufgenommen?

Sollte die EnS wirklich seit diesem Zeitpunkt bis einschließlich 31.12.2011 durchgängig nicht die mutmaßlich geschuldeten Provisionen an die EGNW abgeführt haben (so kann man Ihre Äußerungen nämlich verstehen)? Sollte dem so sein - was ich mir kaum vorstellen kann - warum hat die EGNW dies geduldet?


Außerdem:

Wann hatte die EGNW nochmal den Ex-EnS-Finanzvorstand Sihler übernommen?

Wenn Sihler in seiner ebendort abgedruckten Gegendarstellung zu dem Artikel in der Südwestpresse selbst sagt, er habe in der EnS bereits seit längerem eine Anhebung der Energiepreise auf kostendeckendes Niveau angemahnt und mangels Erfolg aus schlußendlich aus Verantwortung um seine eigene Entlassung gebeten..

..wie konnte Sihler dann das riskante Unterfangen der Aufnahme einer selbstorganisierten Gaslieferung durch die EGNW gerade zum Beginn der Heizperiode \"abnicken\" oder jedenfalls als vermeintlich verantwortlicher Finanzvorstand nicht unterbinden?

Hat Sihler möglicherweise sogar in Kenntnis der Lage \"seiner\" Ex-Genossenschaft EnS mit den immer wieder erwähnten Provisionszahlungen kalkuliert, über die er selbst am Besten hätte wissen müssen, daß die EnS sie derzeit kaum leisten könnte?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Neu-Genosse am 13. Januar 2012, 21:10:20
Nach meiner Erinnerung hat die EnS die Lieferung Mitte 2010 aufgenommen. Zum Zeitpunkt der HV der ENGW im August 2011 lag der Jahresabschluß der EnS noch nicht vor, daher war die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber der EGNW zu diesem Zeitpunkt selbst für 2010 noch nicht bezifferbar. Die Richtigkeit dieser Verfahrensweise wurde vom bei der HV anwesenden unabhängigen Prüfer bestätigt. Dies war auch der Grund, warum der Jahresabschluss der EGNW mit roten Zahlen endete!

Da das Finanzfiasko der EnS bereits relativ kurz nach der HV der EGNW bekannt wurde, gehe ich davon aus, und ich denke begründet, dass bis heute keinerlei Zahlungen an die EGNW geflossen sind. Leider ist die EnS nicht in einer finanziellen Situation, dass Forderungen gegen sie als Sicherheiten akzeptiert werden könnten. Damit wird dann auch die EGNW in eine Schieflage gebracht. Und für das Image der Energiegenossenschaften würde sicherlich ein Einzelfall weniger Schaden anrichten als zusätzlich eine zweite Insolvenz durch die Sogwirkung.

Den Vorstand Sihler und seine Berufung möchte ich hier lieber nicht kommentieren, das wird sicherlich ein interessanter Punkt auf der kommenden HV.

@Berberjesus

Wie kommen Sie auf das schmale Brett zu unterstellen, dass von diesen \"Wo ist denn der kalkulatorische Risikozuschlag, der vernünftige Preisaufschlag/Sicherheitsabstand von ENGW auf den von EnS zur Verfügung gestellten Preis\" Beträgen bis heute auch nur ein einziger Cent auf den Konten der EGNW gelandet wäre? Mehr Geld fließt auch nicht schneller und zuverlässiger als weniger
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 13. Januar 2012, 23:41:15
Zitat
Original von Neu-GenosseWie kommen Sie auf das schmale Brett zu unterstellen, dass von diesen \"Wo ist denn der kalkulatorische Risikozuschlag, der vernünftige Preisaufschlag/Sicherheitsabstand von ENGW auf den von EnS zur Verfügung gestellten Preis\" Beträgen bis heute auch nur ein einziger Cent auf den Konten der EGNW gelandet wäre?
Moment. Woher wissen Sie denn so genau, daß bis heute tatsächlich _kein_ einziger Cent von der EnS auf den Konten der EGNW gelandet ist?

Im Moment kann ich das von Ihnen insgesamt heute Vorgetragene teils nicht in sinnvollen Zusammenhang bringen.

Die mit der EnS wohl vereinbarten Provisionen auf die kWh-Preise zu Zeiten, als sich die EGNW noch der EnS für die Energielieferung bedient hatte (also bis vor kurzem), wären die einzige Einnahmequelle der EGNW zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes* gewesen (*zu diesem Zeitpunkt meines Erachtens ja hauptsächlich Mitgliederverwaltung, um die Energiebeschaffung hat sich ja seinerzeit die EnS und um Abrechnung und Service der Dienstleister SW Hall gekümmert, sodaß diese Punkte kaum Personal bei der EGNW selbst gebunden haben können).

So habe ich Sie doch richtig verstanden?

Wer hat sich denn dann von EGNW-Seiten bitte ausgedacht bzw. einer solchen Regelung zugestimmt - wenn ich Sie da ebenfalls richtig verstanden habe - daß die Provisionszahlungen erst rückwirkend nach Vorliegen irgendwelcher Jahresabschlüsse fließen?

Die hätten doch direkt von den durch die EnS abgebuchten Abschlagszahlungen monatlich an die EGNW quasi ebenfalls als \"Abschlag\" weiter gehen - und dann in gewissen Intervallen nochmal entsprechend der Endkundenrechnungen insgesamt korrekt festgesetzt werden - müssen, denn, wie Sie selbst sagen, könne die EGNW ohne dies Zahlungen angeblich nicht mal Ihre Portokosten decken.

Sollte die EGNW tatsächlich eine andere Verrechnungsweise vereinbart haben - dann mit Verlaub, ist nicht nur die EnS jetzt Schuld an der Misere.

Das wäre ja, wie wenn ich mit meinem Arbeitgeber vereinbare, ich kriege mein Gehalt erst nach vorliegen der jeweiligen Jahresberichte rückwirkend für ca. 12 Monate Tätigkeit am Stück. In der Zwischenzeit muß ich sehen wovon ich lebe und sollte mein Arbeitgeber verschuldet oder unverschuldet Pleite gehen fehlen mir 12 Gehälter.


Zitat
Und für das Image der Energiegenossenschaften würde sicherlich ein Einzelfall weniger Schaden anrichten als zusätzlich eine zweite Insolvenz durch die Sogwirkung.
Ich verstehe. Ihrer Ansicht nach wird es also schlimmstenfalls zur Insolvenz bei einer der beiden Gesellschaften kommen. Nur wer sagt, daß das die EnS sein wird?

Die EnS hat, so wurde hier im Forum mal vorgerechnet, aktuell ein Defizit von ca. 100€ je Mitglied/Kunde, wenn man es durch die Mitgliederzahl dividiert. Dafür kann sie einen Mitglieder/Kundenstamm fast im mittleren 5-stelligen Bereich vorweisen.

Das muss kein unsanierbarer Fall sein. Die Vertreterversammlung wird sicherlich entsprechende Neuigkeiten bringen.


Ich muss nochmal fragen, da Sie auf diesen m.E. entscheidenden Punkt nicht eingegangen sind:

Warum hat die EGNW denn eine selbst organisierte Gaslieferantentätigkeit zu Beginn der Heizperiode aufgenommen, wenn mutmaßlich mit gesundem Verstand absehbar gewesen wäre, daß die Liquidität für die nötigen Vorleistungen nicht vorhanden sein wird? Wie Sie schon sagen, Forderungen gegen die EnS zählen aktuell nicht als Sicherheit. Das wusste Herr Sihler sicher schon vor August 2011.

Und mal dahingestellt wer wann welche Kenntnis hatte: Die hätte EGNW das Unterfangen \"eigenorganisierte Gaslieferung\" doch sicherlich noch rechtzeitig stoppen und z.B. erstmal auf den Sommer vertagen können, um sich nicht zu übernehmen.


Um das auch mal wieder ins Privatleben zu übertragen: Angenommen, mein Arbeitgeber zahlt unzuverlässig und dies ist mir bekannt. Aus irgendwelchen Gründen bin ich jedoch an den Arbeitgeber gebunden und ein juristisches Vorgehen ist noch Zukunftsmusik. Dennoch tätige ich große Käufe, als stünde mir mein Gehalt so zur Verfügung, wie es eigentlich sein sollte, und übernehme mich aufgrund der tatsächlichen Lage jedoch dabei finanziell erheblich.

Wer ist dann moralisch schuldig an meiner Misere? Etwa nur der unzuverlässige Arbeitgeber oder nicht vielleicht doch zu mindestens 50 Prozent ich selbst wegen meiner törichten finanziellen Planung?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 14. Januar 2012, 02:41:04
@BERBERJUSTUS

Fakt ist: Auf Basis der von Neu-Genosse beschriebenen Vereinbarung mit der EnS wurden von der EGNW und deren Vermittler die Stromlieferverträge eingeworben. Der von Neu-Genosse genannte „Betrag y“ steht der EGNW zu.

Ihre Behauptung, die EGNW hätte im Sinne von Mitgliederwachstum in ALLERERSTER LINIE von den Strompreisen der EnS „massiv profitiert“ und daher Ihre „moralische Entrüstung“, verfehlt das Thema und ist nicht anderes als langatmiges Geschwafel.

PS: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen !


@SabbelMR

Ob der/die damalige/n EGNW-Entscheidungsträger eine für die EGNW ungünstige Fälligkeit der Vergütung akzeptiert hat/haben, ist hier ebenfalls nicht relevant und ausschließlich ein Thema, welches vom Verursacher im Innenverhältnis der EGNW zu verantworten ist.


Für die EnS-Mitglieder und alle Genossenschaftsfreunde wünsche ich, dass die Sanierung der EnS gelingt. Aufgrund der eingefahrenen Verluste und der folglich wohl nicht auszuschließenden augenblicklichen bilanziellen Überschuldung wird das eine Herkules-Aufgabe sein.

- ENDE -
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 09:02:13
Zitat
Original von h\'bergerFakt ist: Auf Basis der von Neu-Genosse beschriebenen Vereinbarung mit der EnS wurden von der EGNW und deren Vermittler die Stromlieferverträge eingeworben. Der von Neu-Genosse genannte „Betrag y“ steht der EGNW zu.
Fakt ist aber auch, daß hierüber keine schriftlichen Verträge vorliegen (Quellen: 1. Südwestpresse, 2.: Stellungnahme von Herrn Röttges hier im Forum, Stichwort \"Handschlagvertrag\").

Nicht daß ich damit unterstellen wollte, daß nie von einer Vergütung die Rede war.

Aber wer kommt bitte heutzutage auf die Idee, Geschäfte, die in die Millionen gehen, nicht schriftlich zu fixieren? Damit meine ich ausdrücklich die Verantwortlichen auf beiden Seiten.

Das klären aber hoffentlich beide Genossenschaften gerade auch \"im Innenverhältnis\"..


Offensichtlich ist ferner, daß die EGNW sich mit der Aufnahme der selbstorganisierten Gasbelieferung zum November für den Moment finanziell übernommen hat.

Das Ändert in der Tat nichts daran, daß es mutmaßlich Ausstände seitens der EnS gegenüber der EGNW gibt (an einer anderen Stelle hier im Forum las ich jetzt etwas von 100.000€), relativiert aber das Bild des \"Strudels EnS\", in das die EGNW quasi als ganz unschuldiges Lamm \"mitgerissen wurde\" (auch eine Forumulierung aus dem Forum) etwas.


Seis drum: Kann sich die EnS saniert werden, wird die EGNW berechtigte Forderungen schon auf irgend eine Weise erhalten oder man wird sich einigen können. Insoweit: Lassen Sie uns beide Wünschen, daß die Sanierung gelingt. Die Vertreterversammlung wird ja hoffentlich etwas Licht ins Dunkel bringen.



PS:

Der Ruf der EGRR ist derzeit noch unbefleckt. Vielleicht machen die mal alles richtig.

Wieviel Mitglieder hat die EGNW aktuell noch gleich? Die EGRR beliefert aktuell nach meinem Kenntnisstand eine mittlere vierstellige Zahl an Energiekunden.

Und was ist mit den regionalen Genossenschaften, die auch schon lange tätig sind, über die bisher aber kaum etwas Negatives zu hören war?

Es geht also auch anders!

Vielleicht täten die angeschlagenen Energiegenossenschaften wirklich gut daran, zu Fusionieren und wirkliche Experten auf die entsprechenden Stellen zu setzen.


PPS:

Die EGNW ist ja laut entsprechende Stellungnahmen \"im Prinzip\" grundsolide und hat nur ein \"momentanes\" Liquiditätsproblem. Das habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich schaue nur mal etwas in die Zukunft. Mit zwei \"verfeindeten\" Lagern EGNW und EnS ist wohl niemandem gedient.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Energietourist am 14. Januar 2012, 16:10:52
na ja, dass die EGNW grundsolide ist, behauptet bisher immer nur Herr Roettges. Mich wundert, dass bei einem vergleichweise geringen Betrag von 100000-150000€  keine Bank bereit ist der EGNW eine Kreditlinie einzuräumen.
Da wird die EGNW null Sicherheiten haben, das würde ich dann aber nicht mehr grundsolide nennen. Die Banken werden schon wissen warum si nichts geben...
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 14. Januar 2012, 16:33:35
Ich bin gespannt, wann die Ergebnisse der heutigen Vertreterversammlung die \"normalen\" Genossinnen und Genossen erreichen.

Gemäß Satzung muss das Protokoll innerhalb von höchstens 14 Tagen erstellt werden. Jedes Mitglied darf lt. Satzung das Protokoll einsehen. Vielleicht treffen wir uns bald in der Graf-Arco-Straße in Ulm?

Es ist nicht richtig, einfach die Vertreter zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Alle Genossinnen und Genossen müssen zeitnah über die Lage informiert werden.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 17:01:50
@ Energietourist

Herr Röttges macht auf mich aber den Eindruck, als sei er wirklich um das Wohl der EGNW engagiert, und das mit Schweißesarbeit.

Das ist mehr, als nach meinem Verständnis so mancher Ex-, Zwischen- oder Noch-(Co-)Vorstand (was haben die gleich nochmal monatlich verdient?) geleistet hat.


@ ein_bayer

Volle Zustimmung. Gegen ein Treffen in Ulm in der Graf-Arco-Straße hätte ich auch nichts einzuwenden;).
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Christian Guhl am 14. Januar 2012, 18:18:04
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.
Ich vermute, dass das Geld nicht mehr zur Verfügung steht. Auch eine Erklärung dafür, warum die EnerGenSüd keine Endabrechnungen per 30.09.11 (Übergang an die EGNW) erstellt. Die Rückzahlungen kann man sich wahrscheinlich nicht mehr leisten.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 18:28:58
Zitat
Original von Christian Guhl
Interessant wäre noch zu wissen, wo die Gas-Abschläge der EGNW-Kunden geblieben sind. EnerGenSüd hat den ganzen Sommer über abgebucht, ohne dafür Gas zu liefern.
Moment - EnS hat sehr wohl im Sommer Gas an EGNW-Mitglieder geliefert. Vielleicht nicht die im Winter übliche Menge. Aber in vielen Haushalten entsteht auch Gasverbrauch durch Warmwasserbereitung, Kochen..

Ihr Satz liest sich so, als sei gar keine Gaslieferung erfolgt. Das stimmt ja nicht.

Die Rückzahlungsbeträge aus den Einzel-Endabrechnung stehen der EGNW zu oder eben den Kunden selbst. Klar, daß es der EGNW lieber wäre, das Geld flöße an die EGNW. Aber war das mit der EnS so vereinbart?

Sicher, einen von beiden Seiten wird die EnS ausbezahlen müssen. Die betroffenen EGNW-Kunden sollten das nicht so hinnehmen und bspw. dem Dienstleister in Schwäbisch Hall auf die Füße treten, auch wenn dieser auch nichts für die Situation kann, aber vielleicht wird der Druck ja an EnS weitergegeben.

Auch bei manchem EnS-Kunden haben Rückzahlungen in letzter Zeit aus z.B. Endabrechnungen verdächtig lange gedauert und sind teils nur auf mehrmaliges Nachhaken erfolgt. Die offizielle Begründung dafür, sowohl seitens des Dienstleisters als auch dem Genossenschaftsbüro der EnS selbst waren aber ........ Softwareprobleme!
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 14. Januar 2012, 18:58:19
Zitat
Original von Christian Guhl
Diese Abschläge stehen der EGNW zu, um den Winterverbrauch zu bezahlen.

Ist das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?

Kunden, die eine Erstattung zu erwarten haben, sollten die EnS mit Verweis auf die 6-Wochenfrist gemäß EnWG zur unverzüglichen Endabrechnung auffordern. Die \"Androhung\" einer Verbraucherbeschwerde bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. mit Hinweis auf die dort anfallende Gebühr 350 EUR dürfte das Ganze sicherlich beschleunigen.

\"Softwareprobleme\"?  Da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt die Ausrede \"Systemfehler\"!  :D
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 19:49:15
Zitat
Original von h\'bergerIst das so? - Üblicherweise ist das aus einer Verbrauchsabrechnung resultierende Guthaben wohl eher an den Kunden zu erstatten!?
Ach wie schön - wir sind uns zum Thema EnS / EGNW mal einig;).


Zum Thema der Verbraucherbeschwerde:

Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?

Ich bin kein Jurist, aber auch die Schlichtungsstelle Energie würde sich wohl erstmal fragen, wer jetzt ihr gegenüber ist: EnS oder EGNW?


Zitat
\"Softwareprobleme\" ?  -  da hat EnS noch etwas von E.ON gelernt: Dort heißt das \"Systemfehler\"!  :D
Softwareprobleme ist psychologisch klüger - da denkt man gleich an den selbsterlebten PC-Ärger und 75% der Anrufer werden automatisch sofort verständnisvoll;).

Vielleicht hat sich eine hochintelligente Software aber auch nur geweigert einen Erstattungsauftrag bei leeren Konten anzunehmen. Das wären dann, ääh, ja tatsächlich Hindernisse seitens der Software, also gewissermaßen Softwareprobleme, gewesen;).
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 14. Januar 2012, 20:25:33
Zitat
Original von SabbelMR
[Stellt sich jetzt die Frage, mit wem hatten die EGNW-Mitglieder eigentlich in der Vergangenheit das Vertragsverhältnis über die Energielieferungen? Hat die EGNW im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Namen der Mitglieder rechtmäßig für diese Lieferverträge Verträge mit der EnS geschlossen (die dann wirksam zwischen Mitglied und EnS direkt bestanden) oder war EnS nur Erfüllungsgehilfe der EGNW, sodaß das direkte Vertragsverhältnis mit dem Mitglied über die Energielieferung ausschließlich seitens der EGNW bestand?

Spricht die Abmeldung zum 30.09.11 beim Netzbetreiber durch EnS und die Anmeldung ab 01.10.11 durch EGNW (dabei gab es z.B. mit E.ON Avacon auch schon Probleme) für die 1. Alternative? Dann stellt sich aber wohl die Frage, ob eine AGB überhaupt wirksam gem. § 305 (2) in das Vertragsverhältnis einbezogen wurde. Zudem ist mir nicht bekannt, ob in den Kunden-Aufträgen an EGNW generell (vermutlich gab es zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Versionen) die dafür notwendige Vollmacht enthalten war.

Die \"Androhung\" einer Beschwerde bzgl. der überfälligen Endabrechnungen dürfte in jedem Fall hilfreich sein.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 23:38:36
Zitat
Original von h\'berger
Spricht die Abmeldung zum 30.09.11 beim Netzbetreiber durch EnS und die Anmeldung ab 01.10.11 durch EGNW (dabei gab es z.B. mit E.ON Avacon auch schon Probleme) für die 1. Alternative?
Nö. Das heißt ja nur, das für den Netzbetreiber betreffs der Abrechnung der Netzentgelte und sonstiger Bilanzierung bis 30.09.2011 EnS der Ansprechpartner war. Das ist ja auch klar, die haben ja auch bis dahin die Energie geliefert - aber in wessen Auftrag? In Auftrag von EGNW oder im Auftrag des Kunden, der durch EGNW wirksam vertreten wurde?

 
Zitat
Die \"Androhung\" einer Beschwerde bzgl. der überfälligen Endabrechnungen dürfte in jedem Fall hilfreich sein.
Aber gegenüber wem jetzt? Etwa beiden;)?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: jroettges am 15. Januar 2012, 00:50:53
Zitat
Aber gegenüber wem jetzt? Etwa beiden ?


Die beiden Genossenschaften sind voll damit beschäftigt, die Trümmer beiseite zu räumen und einen Weg nach vorn zu finden. Wie bereits gesagt, Anfang Februar sind Gespräche zwischen den neu besetzten Gremien geplant.

Jeder muss selbst entscheiden, was er in seiner eigenen Sache unternimmt. Vertraut er darauf, dass bei den Gesprächen vernünftige Lösungen gefunden werden oder macht er von seinen gesetzlich verbrieften Rechten sofort Gebrauch.

Die Zusammenhänge sind in den vorstehenden Beiträgen gut analysiert worden, das Dilemma, in dem die beiden Genossenschaften stecken, ist deutlich erkennbar.

Eine Hürde war die Vertreterversammlung der EGS am heutigen Tag. Noch sind keine Ergebnisse öffentlich geworden.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 15. Januar 2012, 02:20:06
Herr Roettges,

Sie wirken auf mich äußerst engagiert, vernünftig und besonnen - das ist wohltuend in diesen Tagen.

Und das sage ich Ihnen als EnS-Genosse, den die EGNW eigentlich nicht zu interessieren bräuchte (die mutmaßlichen Verpflichtungen gegenüber der EGNW sind sicherlich noch einer der \"Peanuts\" aus der aktuellen Negativbilanz der EnS).

Insoweit von dieser Stelle ein Danke und meine Anerkennung. Gescholten und zur Rechenschaft gezogen gehören all jene, die in den Genossenschaften Vorstandsgelder bezogen und dafür Ihre Arbeit nicht vernünftig und gewissenhaft geleistet haben. Lob ist da angebracht, wo sich jemand überwiegend aus freien Stücken für die gemeinsame Sache einbringt.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 14:23:33
Vertreterversammlung - Bericht der SÜDWESTPRESSE (http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/Ulm-Energen-Sued-Strom;art4329,1296204)
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 17. Januar 2012, 15:13:55
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.

Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.
Hoffentlich enthält der Mitgliederbrief, der ja bald eintreffen müsste, genaue Informationen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Energietourist am 17. Januar 2012, 15:20:52
6,7 Millionen Defizit und das in nur einem Jahr??? Das macht bei 27000
Genossen ca. 248€ Miese für jeden Genossen. Wenn jeder Genosse im Schnitt 4000kwH Strom verbraucht hätte, dann hätten sie die Kilowattstunde 6,2 Cent zu billig verkauft. NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 15:38:43
Zitat
Original von Energietourist
 NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.

Schließen Sie das aus Ihrer Rechnung? - Zu berücksichtigen ist: 1. Es wurden auch ca. 20.000 (?) Kunden der Kooperationspartner beliefert und 2. Es gab Großabnehmer, die jetzt für je 4.000 kWh Abnahme einen weiteren Geschäftsanteil zeichnen sollen!  ;)
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 17. Januar 2012, 16:00:27
Zitat
Original von Energietourist
6,7 Millionen Defizit und das in nur einem Jahr??? Das macht bei 27000
Genossen ca. 248€ Miese für jeden Genossen. Wenn jeder Genosse im Schnitt 4000kwH Strom verbraucht hätte, dann hätten sie die Kilowattstunde 6,2 Cent zu billig verkauft. NeNe, da liegt der Hase noch wo anders im Pfeffer.
Da Kunden, die bis ca. Ende 2010 bei EnS unterschrieben hatten, noch bis einschließlich 31.12.2011 für 15,49 Ct./kWh (!) versorgt wurden, ist selbst Ihre Rechnung mit den 6,2 Ct./kWh zu wenig veranschlagter Strompreis gar nicht so aus der Luft gegriffen.

Und wie hier schon angemerkt, vergessen Sie bitte die zahlreichen Kunden der Kooperationspartner nicht. Diese haben der EnS keine Geschäftsanteile und Eintrittsgelder eingebracht, wurden aber trotzdem zu den leider nicht kostendeckenden Strompreisen beliefert.

Ich werde nicht müde, es zu betonen: Was die Verluste aufgrund der Strompreis-Fehlkalkulation betrifft, badet jetzt einzig die EnS und deren Genossenschaftler allein den Schaden aus. \"Profiteure\" der günstigen Preise waren aber in der Vergangenheit auch die nicht geringe Anzahl an Kunden der Partner!

Soweit jetzt wieder das Argument betreffs der ausstehenden Provisionszahlungen an die EGNW aufkommen sollte: Die Forderung der EGNW dürfte in Relation zum Gesamtdefizit von der Höhe ein Witz sein. Soweit die EGNW hier im Recht ist, wird die EnS, sobald die eigenen Finanzen geordnet sind, sicherlich schon zahlen.


Zitat
SWP
Viele der heute 27 000 Genossen beziehen ihren Strom und ihr Gas lediglich für den Hausgebrauch. Andere haben sich mit dieser Einlage aber gleich den Bezug für ihr Unternehmen oder ein Mietshaus gesichert. Letztere sollen jetzt zusätzliche Anteile erwerben. Für jede 4000 KW/h Strom mehr, die sie im Jahr beziehen, jeweils einen Anteil. Ebenfalls einen Anteil pro 50 000 KW/h Gas mehr im Jahr. Normale Haushalte werden nicht belangt. So sollen 2,7 Millionen Euro zusammenkommen, sagt Kübler, die gegen die Schulden eingesetzt werden.
Klingt doch nach einer vernünftigen Lösung.


Zitat
Original von ein_bayer
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.
Ob das nicht ein Wiedergabefehler des Journalisten war?

Die Vertreterversammlung hat ja bereits abgestimmt. Worum es hier geht, wäre ja eine Satzungsänderung. Müssen dazu tatsächlich die Mitglieder nochmal einzeln befragt werden?


Zitat
Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.
Da bringen Sie einen wichtigen Aspekt in die Diskussion, aber vielleicht mögen Sie ja mit uns zum besseren Verständnis teilen, welche Vorbehalte Sie gegenüber einer Zusammenarbeit mit der GENO EQUITY haben?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 16:07:40
Zitat
Original von ein_bayer
Soeben habe ich den Artikel in der swp gelesen und warte auf die im Artikel  erwähnte Mitgliederbefragung aller EnS-Genossen.
...
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 17. Januar 2012, 16:17:18
Zitat
Original von PLUS
Für eine bindende Wirkung ist  eine Satzungsänderung notwendig. Diese erfordert eine qualifizierte Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte aller Vertreter. Wenn ich das richtig sehe, hat die Genossenschaft aktuell 58 Vertreter.Mindestens 29 anwesende Vertreter müssten also in einer Versammlung mit 3/4 der abgegebenen Stimmen eine entsprechende Satzungsänderung beschliessen.
Zitat SWP:
Zitat
\"Mit 28 Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und acht Enthaltungen haben die Vertreter einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zugestimmt, die Mitglieder der Genossenschaft über eine Aufstockung der Geschäftsanteile an der Kapitalbeschaffung zu beteiligen\", teilte Vertriebsvorstand Jürgen Kübler anschließend mit.
Es waren also offenbar 28 + 1 + 8 = 37 Vertreter anwesend, was mehr als die Hälfte von 59 ist.
28 Ja-Stimmen von 37 würde das Quorum von 3/4 gerade so erfüllen.

Oder zählen die 8 Enthaltungen nicht, sodaß es 3/4 der 29 Ja- und Nein-Stimmen gewesen sein müssten? Das wäre dann mit 28 Ja vs. 1 Nein erst recht erfüllt.


Ich würde mich jetzt nicht zu sehr auf die Informationen aus dem Zeitungsartikel verlassen, die Presse kann sich oft irren. Verbindlich ist für mich eine offizielle Information seitens der EnS an die Genossen bzw. das Protokoll der Versammlung.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 16:30:09
Zitat
Original von SabbelMR
Oder zählen die 8 Enthaltungen nicht, sodaß es 3/4 der 29 Ja- und Nein-Stimmen gewesen sein müssten? Das wäre dann mit 28 Ja vs. 1 Nein erst recht erfüllt.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 18:20:23
Zitat
Original von ein_bayer
Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.

Es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit: GENO EQUITY stellt Risikokapital im Form Stiller Beteiligungen zur Verfügung. Zusammen mit der beschlossenen Aufstockung der Geschäftsanteile soll damit das Negativkapital/die Überschuldung ausgeglichen werden. Erst dann kann z.B. mit Bankkrediten die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt und die Geschäftstätigkeit fortgesetz werden.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 17. Januar 2012, 18:25:04
Den anderen Forumsmitgliedern muss ich Recht geben: Es spricht viel dafür, dass der swp-Artikel Fehler enthält. Hoffentlich sind auch die Zahlen aus dem Artikel weitgehend falsch! Ich erwarte eigentlich, dass bald ein Schreiben an die Genossen die Sachlage umfassend klarstellt.

Anmerkung 1
Wenn durch Geschäftsanteile € 2,7 Mio hereinkommen sollen, dann müsste (im Durchschnitt) jeder der 27000 Genossen € 100 zeichnen. Die Anzahl der Großverbraucher wird doch eher klein sein?

Anmerkung 2
Findet sich eine Bank, die der EnS zu vernünftigen Konditionen € 4 Mio leiht? Eine Finanzierung z.B. über GENO EQUITY darf die Genossenschaft nur annehmen, wenn trotzdem in den nächsten Jahren vernünftige Energiepreise realisierbar bleiben.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 17. Januar 2012, 18:30:54
Was ich gerne mal geklärt hätte:


Dürfen die Geschäftsanteile eigentlich ohne gesonderten Beschluß für die Zwecke der Genossenschaft angetastet werden?

D.h. sind die jetzt für einen bestimmten Kundenkreis zusätzlich zu zeichnenden Geschäftsanteile nur eine Sicherheit für Gläubiger und potentielle Kreditgeber oder liquides Kapital?


Wer kennt sich hier mit Genossenschaftsrecht aus oder kann die Satzung der EnS diesbezüglich fachkundig beurteilen?


Ferner:

Was passiert mit jenen Mitgliedern, die sich im Falle einer rechtskräftigen Satzungsänderung weigern, die zusätzlichen Geschäftsanteile einzubringen? Lieferstopp seitens EnS? Sonder-Austrittsrecht aus der Genossenschaft? Oder ist die Satzungsänderung dann für die betroffenen Mitglieder verbindlich?

Daß aufgrund der Strom-Preiserhöhungen offenbar nur 600 Kunden (von Schätzungsweise mind. 30000) von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben, finde ich übrigens ein positives Zeichen.


Die nächste Strompreiserhöhung sehe ich aber kommen. Wenn, wie EnS so schön im Preiserhöhungsschreiben zum 01.01.2012 betont hat, die gestaffelten Strom-Verbrauchspreise angeblich gerade kostendeckend sind, wäre ja bereits als Folge der zukünftig entstehenden Zinslasten eine Erhöhung der Preise unumgänglich.

EnS liegt schon jetzt preislich auf dem Niveau konventioneller Energieversorger. Wenn EnS zukünftig nicht mehr durch den Preis bestechen kann, dann wohl nur noch durch das, was man sich eigentlich auf die Fahnen geschrieben hatte: Transparenz und Mitgliederbestimmung.

Die EnS sollte also schnellstmöglich nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch ihr Image sanieren, um zukunftsträchtig bleiben zu können. Ansonsten wird es irgendwann mehr als 600 Genossen zu bunt..
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 18:34:54
Zitat
Original von ein_bayer
Findet sich eine Bank, die der EnS zu vernünftigen Konditionen € 4 Mio leiht?

Eine Bank wird/kann Kredit nur einräumen, wenn der Kreditnehmer nicht überschuldet ist. Zur Verfügung gestelltes Risikokapital ist teuer.

Ein positiver Aspekt: Durch den Verlustvortrag werden künftig von der eG (hoffentlich) erwirtschaftete Gewinne auf Jahre steuerfrei bleiben.  :]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 19:19:03
Zitat
Original von SabbelMR
Dürfen die Geschäftsanteile eigentlich ohne gesonderten Beschluß für die Zwecke der Genossenschaft angetastet werden?

D.h. sind die jetzt für einen bestimmten Kundenkreis zusätzlich zu zeichnenden Geschäftsanteile nur eine Sicherheit für Gläubiger und potentielle Kreditgeber oder liquides Kapital?
für die Zwecke der Genossenschaft angetastet werden dürfen\" kann man so nicht stellen, Eigenkapital dient der Natur nach dem Zweck der Genossenschaft, dazu ist weder ein Beschluss notwendig noch ein einschränkender Beschluss überhaupt möglich.  Jedes Mitglied haftet mit den gezeichneten Anteilen. Sind sie nicht voll einbezahlt muss das nachgeholt werden. Nicht zu verwechseln mit der Nachschusspflicht, die hier ja ausgeschlossen ist.

Nach der Kündigung darf daher das sogenannte Auseinandersetzungsguthaben (http://www.zdk-hamburg.de/download/Verlustvortraege.pdf) erst nach dem festgestellten Jahresabschluss ausbezahlt werden.

... und das Mitglied kann kündigen, wenn ihm z.B. Satzungsänderungen nicht passen Blick ins Gesetz (http://dejure.org/gesetze/GenG/67a.html)[/list]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 19:42:57
SüdWest Presse vom 16.11.2011:
Zitat
... einen zentralen Posten im Jahresplan vergessen hatte: die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die schlägt in der Ertrags- und Aufwendungs-Berechnung für 2011 mit 6,6 Millionen Euro zu Buche und stellt die Kalkulation auf den Kopf. Statt eines angestrebten Überschusses von 2,4 Millionen Euro geht die Genossenschaft nun von einem Minus von 3,67 Millionen aus. Das könnte zwar, wie aus der internen Berechnung hervorgeht, die der Redaktion vorliegt, mit Griff auf Geschäftsguthaben und Rücklagen vermindert werden. Doch nur zum Teil. Ein Defizit zum Jahresende erscheint unumgänglich.

Ich kenne den Jahresabschluss 2011 der EnerGen Süd eG nicht und kann mich daher nur auf den vorstehenden Zeitungsbericht beziehen. Demnach stellt sich die Situation wie folgt dar:
ca. 3,67 Mio. Verlust 2011 ./. Geschaftguthaben ca. 2,7 Mio. = ca. 1,0 Mio. Negativkapital (ggf. ./. vorhandene Rücklagen). Das Negativkapital muss durch neue Geschäftsguthaben (und nötigenfalls durch z.B. Stille Beteiligungen) mindestens ausgeglichen werden.
Erst dann werden Banken evtl. die benötigten Kredite/Liquidität (z.B. zur Begleichung offener Lieferantenrechnungen) zur Verfügung stellen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 20:07:53
@h\'berger, was so alles immer in den Zeitungen steht.  ;) Das ist auch wieder so eine oberflächliche Schreiberei die zu Missverständnissen führen kann.

Das Minus oder das Defizit kann nicht durch einen Griff auf die Geschäftsguthaben und Rücklagen vermindert werden. Das  im Jahresabschluss  festgestellte \"Defizit\" bleibt ein \"Defizit\". Nochmal, Geschäftsguthaben gehören zum Eigenkapital. Geschäftsguthaben sind keine eingenommenen Erträge die man einfach in der G+V Rechnung mit den Verlusten verrechnen kann.

Es geht dem Schreibenden hier wohl um die Frage der Überschuldung die ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren wäre. siehe hier (http://dejure.org/gesetze/InsO/19.html)
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 20:23:33
Zitat
Original von PLUS
Geschäftsguthaben sind keine eingenommenen Erträge die man einfach in der G+V Rechnung mit den Verlusten verrechnen kann.
Es geht dem Schreibenden hier wohl um die Frage der Überschuldung die ein Eröffnungsgrund für das Insolvenzverfahren wäre. siehe hier (http://dejure.org/gesetze/InsO/19.html)

Nee, aber der Verlust der G+V wird im Ergebnis mit dem Eigenkapital einschließlich Geschäftsguthaben \"verrechnet\".  ;)
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 21:57:37
Zitat
Original von h\'berger
Nee, aber der Verlust der G+V wird im Ergebnis mit dem Eigenkapital einschließlich Geschäftsguthaben \"verrechnet\".  ;)
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.
Verrechnen\".  

Die \"eingebundenen Banken\" können auch beim tollsten Sanierungskonzept nur ein Liquiditätsproblem lösen, aber keine Überschuldung beseitigen. Nur frisches Eigenkapital, wie durch die Zeichnung weitere Anteile ja offensichtlich durch die Vertreterversammlung beschlossen, kann bei Überschuldung abhelfen.[/list]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 22:04:39
Zitat
Original von PLUS
Die \"eingebundenen Banken\" können auch beim tollsten Sanierungskonzept nur ein Liquiditätsproblem lösen, aber keine Überschuldung beseitigen. Nur frisches Eigenkapital, wie durch die Zeichnung weitere Anteile ja offensichtlich durch die Vertreterversammlung beschlossen, kann bei Überschuldung abhelfen.[/list]

Sagte ich doch bereits........ :D
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 17. Januar 2012, 22:26:18
Zitat
Original von h\'berger
Sagte ich doch bereits........ :D
auch nicht lustig (http://dejure.org/gesetze/GenG/148.html)[/list]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 17. Januar 2012, 22:48:56
@Plus
Für Sie nochmals zum nachlesen:

Zitat
Original von h\'berger
Das Negativkapital muss durch neue Geschäftsguthaben (und nötigenfalls durch z.B. Stille Beteiligungen) mindestens ausgeglichen werden.
Erst dann werden Banken evtl. die benötigten Kredite/Liquidität (z.B. zur Begleichung offener Lieferantenrechnungen) zur Verfügung stellen.

Die \"Umstände\" könnten sein (Spekulation):
1. GENO EQUITY hat zugesichert, nicht ausreichende neue Geschäftsguthaben durch eine Stille Beteiligung aufzustocken.
2. Die Banken haben signalisiert, Liquidität durch Kredite zur Verfügung zu stellen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Energietourist am 18. Januar 2012, 09:58:47
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
Die EEG Umlage war 2011 3,53ct/kwH. Sagen wir mal die Energensüd kauft die kwh Strom für 15ct ein Jahr im Voraus ein und sie muss die Umlage an den Netzbetreiber zahlen. Erste Frage von wem kauft sie den Strom? Zweite Frage ist in den 15ct schon die EEG Umlage drin?
Wenn nicht, wann muss sie die EEG Umlage abführen? Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Nehmen wir mal an, die Genossenschaft kauft am Jahresanfang zu 15ct ein, in dem Preis ist keine EEG Umlage enthalten (soll am Jahresende bezahlt werden), sie verkauft den Strom zu 16ct, vergisst die EEG Umlage zu kalkulieren. Dann müsste ja jemand (irgeneind Netzbetreiber) noch viel Geld von der Genossenschaft bekommen. Man liest und hört nichts darüber.
In allen anderen Fällen (der eingekaufte Strom enthält schon die EEG Umlage) kann die Genossenschaft ja nur so tief in die Miesen geraten, wenn sie den Strom weit unter Einkaufspreis verscherbelt.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 18. Januar 2012, 12:28:27
@h\'berger, wenn man unbedingt will kann man immer missverstehen. Ich wollte auf die Fragen von @SabbelMr informieren und nicht streiten:
Zitat
Original von h\'berger
Eine Bank wird/kann Kredit nur einräumen, wenn der Kreditnehmer nicht überschuldet ist. Zur Verfügung gestelltes Risikokapital ist teuer.
Ein positiver Aspekt: Durch den Verlustvortrag werden künftig von der eG (hoffentlich) erwirtschaftete Gewinne auf Jahre steuerfrei bleiben.  :]
Zitat
Original von h\'berger
...
Es geht mir keinesfalls um die Frage der Überschuldung usw. Vielmehr scheint es ein entsprechendes (durchaus machbares) Sanierungskonzept zu geben, welches sicherlich mit den eingebundenen Banken und den anderen Beteiligten abgestimmt ist.
Zitat
Original von h\'berger
Für Sie nochmals zum nachlesen:
....
Die \"Umstände\" könnten sein (Spekulation):
1. GENO EQUITY hat zugesichert, nicht ausreichende neue Geschäftsguthaben durch eine Stille Beteiligung aufzustocken.
2. Die Banken haben signalisiert, Liquidität durch Kredite zur Verfügung zu stellen.
@h\'berger,
Zitat
Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
Zitat
2) Die Übertragungsnetzbetreiber können von Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher liefern, anteilig zu dem jeweils von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen an ihre Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Strom die Kosten für die erforderlichen Ausgaben nach Abzug der erzielten Einnahmen und nach Maßgabe der Ausgleichsmechanismusverordnung verlangen (EEG-Umlage). Der Anteil ist so zu bestimmen, dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen für jede von ihm an eine Letztverbraucherin oder einen Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom dieselben Kosten trägt. Auf die Zahlung der EEGUmlage sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu entrichten.
Gesetzestext (http://dejure.org/gesetze/EEG/37.html)[/list]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 18. Januar 2012, 12:48:43
@PLUS, ich wollte auf die Besorgnis von ein_bayer antworten und ebenfalls nicht streiten!

Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von ein_bayer
Schon jetzt bin ich besorgt über die am Ende des Artikels erwähnte Zusammenarbeit mit GENO EQUITY - siehe z.B. http://genoequity.net/index.php/investoren.html.

Es gibt wohl kaum eine andere Möglichkeit: GENO EQUITY stellt Risikokapital im Form Stiller Beteiligungen zur Verfügung. Zusammen mit der beschlossenen Aufstockung der Geschäftsanteile soll damit das Negativkapital/die Überschuldung ausgeglichen werden. Erst dann kann z.B. mit Bankkrediten die Zahlungsfähigkeit wieder hergestellt und die Geschäftstätigkeit fortgesetz werden.

Wenn man unbedingt will (und Beiträge nicht im Zusammenhang liest) kann man immer missverstehen ...  :evil:
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 18. Januar 2012, 13:11:25
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
@Energietourist, gute Frage! Der Vorgang ist eigentlich nicht nachvollziehbar.

Der Vorgang ist schon nachvollziehbar: Dem Ex-Finanzvorstand und den anderen Verantwortlichen der EnS ist mit dem \"Vergessen\" der EEG-Umlage ein eklatanter Fehler bei der Strompreiskalkulation unterlaufen!
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 18. Januar 2012, 13:27:38
Zitat
Original von h\'berger
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Energietourist
Wie kann eine Genossenschaft überhaupt soviel Schulden anhäufen?
@Energietourist, gute Frage! Der Vorgang ist eigentlich nicht nachvollziehbar.
Der Vorgang ist schon nachvollziehbar: Dem Ex-Finanzvorstand und den anderen Verantwortlichen der EnS ist mit dem \"Vergessen\" der EEG-Umlage ein eklatanter Fehler bei der Strompreiskalkulation unterlaufen!
\"Auf die Zahlung der EEGUmlage sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu entrichten.\"

Das hat man dann jeden Monat auch vergessen oder/und nur nicht im Preis einkalkuliert.  Aber ja, man kann ja alles nachvollziehen.  :tongue:[/list]
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 18. Januar 2012, 13:51:31
@PLUS, wieso \"zum Streit aufgelegt\" ??? - was unterstellen Sie mir ständig ?  X(  X(  X(

Der Kalkulationsfehler ist Fakt und war vor dem 01.01.2012 wg. des festgelegten Strompreises und der Lieferverpflichtungen nicht korrigierbar.

Und ob dann die Zahlung der monatliche Abschläge auf die EEGUmlage und andere Zahlungsverpflichtungen auch vergessen oder aufgrund unzureichender Liquidität möglicherweise unterblieben sind, ist eine Folge der Fehlkalkulation.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Netznutzer am 18. Januar 2012, 13:53:47
@ energietourist

Der ÜNB schickt jeden Monat an jeden Vertrieb einen Beleg mit dem er die anteilige EEG-Umlage einfordert. Grundlage ist das EEG-Testat eines Vertriebs/Prognosemeldung. Man kann EEG-Zahlungen unterjährig nicht bei sauberer Rechnungsverbuchung vergessen, da es monatliche Belege gibt. Man kann sie nur bei der Preiskalkulation vergessen.
Strom kauft man von einem Lieferanten/Händler, der das beste Angebot macht.
Strom wird ohne Abgaben eingekauft.
Zitat
Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Treffer, versenkt.
Bei Ihrem Beispiel wurden jeden Monat pro verkaufter kWh 2,53 ct/kWh allein für EEG dazugelegt. Der Saldo auf dem Giro müsste es anzeigen, sofern die Rechnungen der NB, ÜNB und des Stromlieferanten beglichen wurden. Vielleicht hat geholfen, dass die Genossen am Monatsanfang ihre Abschäge begleichen mussten, die \"Gläubiger\" ihre Rechnungen erst am Monatsende stellen.
Nur spekulativ, evtl. wurden, sofern EGS auch Gas liefert, die Abschläge nicht so sauber verbucht, so dass hohe Kundengasabschläge niedrige Gasbezugskosten beim Lieferanten überkompensierten, denn der Gaslieferant rechnet mit EGS nur die temperaturbereinigte Gasmenge ab, die in den Bilanzkreis gestellt wurde. Das wäre natürlich fatal nach der Jahresendabrechnung.

Gruß

NN
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Energietourist am 18. Januar 2012, 14:49:55
@Netznutzer
danke, das war schon aufschlussreich.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 18. Januar 2012, 16:35:15
Zitat
Original von Netznutzer
@ energietourist
Zitat
Dritte Frage, warum ist es ein Jahr lang nicht aufgefallen, dass in den Preisen die EEG Umlage nicht einkalkuliert ist?
Treffer, versenkt. NN
Ist das so ?

Südwest Presse am 18.11.2011 - Zitat: „Im ersten Quartal 2011 sei die Preisunterdeckung offensichtlich geworden, sagte Heinz S.“ (der Ex-Finanzvorstand EnS)

Wenn die \"Preisunterdeckung\" im 1. Quartal offensichtlich geworden ist (spätestens mit der ersten Einforderung der EEG-Umlage musste das auch erkannt werden), warum wurden die Vertreterversammlung erst am 16.11.2011 informiert ?

Ist ab diesem Zeitpunkt im 1. Quartal unverzüglich ALLES notwendige zur Schadensminimierung initiiert worden ? - z.B.: sofortige Strompreisanpassung für Neuzugänge (lt. einer Aussage in einem anderen EnS-Unterforum soll noch im Mai ein Vertrag zum alten Preis mit Garantie bis 31.12.2011 abgeschlossen worden sein!?).

Insgesamt ist wohl zu fragen, ob von der Vertreterversammlung Entlastung erteilt wird und ob jemand zur Rechenschaft zu ziehen ist (für ehrenamtlich tätige oder geringfügig bezahlte Vorstandsmitglieder sollte eine Energiegenossenschaft sich eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung o.ä. leisten können).
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: Didakt am 18. Januar 2012, 20:38:49
@ PLUS

Ihre Beiträge nebst Ouellenangaben sind informativ, aufklärend und...lobenswert. Das muss mal gesagt werden. Danke, im Namen vieler Leser, erlaube ich mir nachzutragen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 19. Januar 2012, 14:42:29
Ich möchte nicht länger herumraten, ob Zeitungsberichte oder Forumsbeiträge Tatsachen oder Spekulationen verbreiten. Aber ich möchte folgende Fragen vom Vorstand oder vom Aufsichtsrat der EnS beantwortet haben. Eigentlich müssten doch fünf Tage (nach der Vertreterversammlung) ausreichen.

Frage 1
Wurde eine Satzungsänderung in § 2 beschlossen (TOP 7)? Wie lautet der neue Wortlaut? Auf der Website steht immer noch die Satzung vom 28.01.2011.

Frage 2
Ist die (kurz- und mittelfristige) Liquidität gesichert? Liegt die Zusage von Banken vor? Wurde die GENO EQUITY beteiligt? Natürlich erwarte ich nicht, dass diese Fragen im Forum beantwortet werden, aber als Genosse der EnS erwarte ich Auskunft in einem Brief an alle Genossinen und Genossen.

Mir ist klar, dass der Beitritt zu einer Genossenschaft eine unternehmerische Beteiligung ist. Aber ich sollte dann auch über wichtige Ereignisse informiert werden.
Vor allem sollten neu eintretende Genossen über die Lage informiert werden, bevor sie zum jetzigen Zeitpunkt Geschäftsanteile zeichnen (5 - 10 neue Kunden pro Tag wurden in der Presse erwähnt). Auch der Kauf zusätzlicher Geschäftsanteile wird auf der EnS-Website immer noch angeboten.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 21. Januar 2012, 00:49:34
Die Mär von der \"vergessenen\" EEG-Umlage glaubt doch kein Mensch..

EnS arbeitet mit den Stadtwerken Hall als Dienstleister für die Netzangelegenheiten und die Kundenbetreuung sowie mit der Südweststrom als Strom-Einkaufspool. Beides \"alte Hasen\" im Energiegeschäft.

Ferner kommen die Vorstände der EnS auch nicht gerade aus branchenfremden Berufen. Da \"übersieht\" man doch nicht mal eben einen elementaren Posten wie die EEG-Umlage oder etwaige Verfahrensänderungen diese betreffend..


EnS hatte meiner Erinnerung bis Ende 2010 einen Strompreis von 15,49 Cent mit Garantie bis 30.09.2011 ausgelobt. Anschließend bis Ende Juni oder Juli 17,49 Cent mit Garantie bis 31.12.2011, dann 19,99 (?) Cent mit Garantie bis 31.05.2012 (?) bis schließlich zu den gestaffelten Preisen seit 01.01.2012.

Man mag mich korrigieren, alle Angaben aus dem Gedächtnis, dürfte aber in etwa passen.

Die \"15,49 Cent\"-Kunden aus 2010 erhielten nicht etwa ab 01.10.2011, also zum Ablauf deren Preisgarantie, sondern erst zwei Monate später - zum 01.01.2012 - eine Preiserhöhung.


Wurde der Kalkulationsfehler also angeblich Anfang 2011 erkannt, wieso hat man dann noch bis Ende Juni oder Juli Verträge zu ebenfalls nicht kostendeckenden 17,49 Cent mit entsprechenden Preisgarantien gezeichnet?


Im Übrigen waren von den Preisgarantien bei EnS die Erhöhung von gesetzlichen Abgaben etc. immer ausgeschlossen. Insoweit hätte man bspw. gewisse Abgabenerhöhungen zum Jahresanfang 2011 an die Kunden, die 2010 oder früher gezeichnet hatten, weitergeben können. Davon hat EnS aber keinen Gebrauch gemacht.


Langsam habe ich das Gefühl, man wollte evtl. den Mitgliederstamm über nicht kostendeckende Preise so weit anwachsen lassen wie möglich, um dann die Preiserhöhungs-Bombe auf den letzten Drücker platzen zu lassen und zu sehen, wie viele abspringen. Waren es tatsächlich nur 600 Kunden, die aufgrund der Erhöhung zum 01.01.2012 gekündigt haben, wäre die Rechnung angesichts des mutmaßlichen Zuwachses allein in 2011 für die EnS aufgegangen.

Das sind natürlich eigentlich Lockvogel-Methoden etlicher schwarzer Schafe auf dem regulären Energiemarkt, insoweit hoffe ich, ich täusche mich mit meiner Vermutung.

Vielleicht hatte EnS über die Südwest Strom ja auch zu große Energiemengen im Voraus eingekauft, die man dann notgedrungen verramschen musste. Wäre jedenfalls eine Erklärung, warum man irgendwann nachweislich sogar mit dilettantischen Vermittlern wie der Proenergie zusammengearbeitet und Mitglieder von Kooperationspartnern versorgt hat, die Ihrerseits keine Geschäftsanteile in die eigene Genossenschaft eingebracht hatten - und das auf Basis mündlicher Verträge, wie wir heute wissen!


Ich erwarte auf jeden Fall alsbald Auskünfte...
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 24. Januar 2012, 12:38:16
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)

Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 24. Januar 2012, 13:45:05
Zitat
Original von ein_bayer
Ich habe inzwischen eine \"Auskunft\" per E-Mail vom Vorstand der EnS:
Mitglieder werden über die neue Satzung und über weitere Beschlüsse erst informiert, wenn die neue Satzung beim Gericht eingetragen ist. Dieses Vorgehen sei im Genossenschaftsgesetz so festgelegt. (Sinngemäßes Zitat aus der E-Mail)

Stimmt das wirklich??? Ich kann kein Verbot einer Vorabinformation im GenG finden. Wie lange kann denn eine Eintragung einer Satzungsänderung dauern?
Das einfache Mitglied (http://www.betriebs-berater.de/detail/-/specific/7d76abd8002ea431f0c8c85a30c883b1) Leitsatz OLG Schleswig, Urteil vom 6.12.2007:

Zitat
Ein einfaches Mitglied einer eG, das nicht Mitglied der Vertreterversammlung ist, kann Beschlüsse der Vertreterversammlung nicht anfechten. Daran hat sich auch nach der Reform des Genossenschaftsrechts 2006 nichts geändert.
[/list]PS:
Vielleicht überlegen sich Mitglieder anderer Genossenschaften (EGNW ..) unter diesem Aspekt zweimal, ob sie für die Einführung einer Vertreterversammlung stimmen.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 24. Januar 2012, 14:53:36
Auf der Internetpräsenz der EnS (http://www.energensued.de/index2.html) findet man jetzt folgenden, neuen Text auf der Startseite:

Zitat
....
 Der Energie-Markt in Deutschland wird nach wie vor von vier großen Konzernunternehmen beherrscht. Sich in einem solchen Umfeld zu behaupten ist kein Spaziergang. Die Ursprungsidee zu manifestieren und zukunftsfest zu machen, ist das vorrangige Ziel von Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und der aktiven Genossenschaftsmitglieder. Stellen Sie sich vor, dass der Strom aus Ihrer Steckdose nicht nur von \"Ihrem Unternehmen\" geliefert, sondern auch aus einem \"Kraftwerk\" kommt, welches Ihnen anteilig gehört! EnS strebt deshalb an, auch die Energieerzeugung in die eigene Hand zu nehmen. Das entlastet nicht nur Ihre Haushaltskasse, das macht Sie und jedes Mitglied unabhängiger von Oligopol-artigen Strukturen im Energiemarkt.
....
(Hervorhebung durch mich)


Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: PLUS am 24. Januar 2012, 15:12:22
Zitat
Original von SabbelMR
Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?
=15\']... und der Rente vom Dach (http://\'http://www.spatzen-netzwerk.de/index.php?id=92&tx_wtdirectory_pi1[show)...solarconsult (http://www.solarconsult.de/index.php?index=1&menuid=169&id=73) Was denn sonst, bei diesem  erfahrenen Fachmann (http://www.swp.de/ehingen/lokales/ehingen/Feuer-unterm-Solardach;art4295,594743)[/list]Sonnige Aktivitäten, was bleibt da noch für die Versorger eG?
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 24. Januar 2012, 15:29:12
Ach deshalb Kraftwerk in Anführungsstrichen.

Naja, den Energiebedarf von ca. 30000 bundesweiten Kunden, darunter auch mittelständisches Gewerbe, mit Solar aus der eigenen Region zu decken - viel Spaß ;)..
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: BERBERJESUS am 26. Januar 2012, 10:30:00
Zitat
Original von SabbelMR
Auf der Internetpräsenz der EnS findet man jetzt folgenden, neuen Text auf der Startseite:

Zitat
....
 Der Energie-Markt in Deutschland wird nach wie vor von vier großen Konzernunternehmen beherrscht. Sich in einem solchen Umfeld zu behaupten ist kein Spaziergang. Die Ursprungsidee zu manifestieren und zukunftsfest zu machen, ist das vorrangige Ziel von Vorstand, Aufsichtsrat, Vertreterversammlung und der aktiven Genossenschaftsmitglieder. Stellen Sie sich vor, dass der Strom aus Ihrer Steckdose nicht nur von \"Ihrem Unternehmen\" geliefert, sondern auch aus einem \"Kraftwerk\" kommt, welches Ihnen anteilig gehört! EnS strebt deshalb an, auch die Energieerzeugung in die eigene Hand zu nehmen. Das entlastet nicht nur Ihre Haushaltskasse, das macht Sie und jedes Mitglied unabhängiger von Oligopol-artigen Strukturen im Energiemarkt.
....
(Hervorhebung durch mich)


Bitte? Will EnS jetzt alsbald Kraftwerke bauen?



So, jetzt ist aber engültig genug. Da schwillt mir der Kamm! Ich werde zusehen, dass ich meine Leute auch wieder schnellstmöglich von EnS wegbekomme.

Inmitten der eigenen Überschultungskrise so ein saudämliches Geschwätz!? Auf in das nächste Abenteuer mit einer Hand voll Vollidioten!
Nein danke! Mir reicht\'s. Endgültig. Bis zum heutigen Tage ist eine Mitgliederinformation über das höchst wundersame EEG-Debakel unterblieben.
Und nun sowas...

@ PLUS:
HAHAHA. Sehr lustig. N I C H T !
Was meinen Sie welche Art \"Kraftwerk\" hier gemeint ist? AKW? Sicher nicht. Kohle? Wohl kaum, da falsches Format. Wasserkraft? Eher weniger. Gas? Allerhöchstens das!
Und nun überlegen wir mal scharf was dann sonst noch so übrig bleibt... Wind und Solar! Yay!

Ich habe keine Zweifel mehr, dass der dummdreiste Herr Kübler höchstselbst diese Aktualisierung auf der Homepage lanciert hat.

Inzischen ist mein Vertrauen in einen erfolgreichen Umbau (einschließlich des Personlabbaus) bei meinem Staatskonzern EnBW größer,
als die Hoffnung, dass es EnS jemals vernünftig auf die Reihe bekommt, wenigstens das Standardgeschäft ordentlich zu erledigen.
Ich verlasse mich lieber auf die grün-roten Pfeiffen in Stuttgart als auf diesen irrwitzige EnS-Dilettantenstadl.

Apropos Standardgeschäft. Die Abrechnung für 2011 steht bei mir noch immer aus. Bin ich da der Einzige? Aber gut, mir soll\'s recht sein...

Allein wegen der absoluten Nichtinformation der Mitglieder zahle ich nur ungern.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 26. Januar 2012, 11:09:53
@PLUS Danke für die Recherchen!
Zusammenfassung: Unser EnS-Vorstand J. K. ist zugleich Vertriebsleiter des SolarConsult Service Center in der Donauregion und zugleich Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Ehingen (siehe hier) (http://www.buergerenergie-ehingen.de/), die sogar auf Nordost- und Nordwestdächern Solaranlagen errichten will (siehe Südwestpresse) (http://www.swp.de/geislingen/lokales/geislinger_alb/Der-Strom-reicht-fuer-13-Haushalte;art5567,1282570).

Ich glaube, die Stromabrechnung (Schwäbisch Hall) muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, das wäre dann bis spätestens 11. Februar 2012. Gibt es darauf einen Rechtsanspruch?

Die Mitglieder müssen nach meiner Einschätzung noch länger auf Informationen warten - die Vertreter wurden schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Mein Vertrauen in Vorstand und Aufsichtsrat schwindet! Siehe auch Blogeintrag Nr. 15 (http://www.stromauskunft.de/de/stromanbieter/energen-sued-eg.html).
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 26. Januar 2012, 12:05:10
Zitat
Original von ein_bayer
@PLUS Danke für die Recherchen!
Ich glaube, die Stromabrechnung (Schwäbisch Hall) muss innerhalb von sechs Wochen erfolgen, das wäre dann bis spätestens 11. Februar 2012. Gibt es darauf einen Rechtsanspruch?
Rechtsanspruch: Energiewirtschaftsgesetz/EnWG § 40 Absatz 4 (Zugang der Abrechnung innerhalb von 6 Wochen beim Letztverbraucher).
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 26. Januar 2012, 12:06:29
Sehr geehrter ein_bayer,

die von Ihnen verlinkte Quelle (http://www.stromauskunft.de/de/stromanbieter/energen-sued-eg.html) ist höchst interessant. Ich halte die dort geposteten Beiträge für höchstrelevant, sodaß ich mir erlaube, sie hier auszugsweise ein- und damit auch zur Diskussion zu stellen:

Zitat
Wolfgang Hetzel, 23.11.2011 18:02 Uhr in Dietenheim bei Ulm

Ich war einer der 12 Gründungsmitglieder und die ersten 2 Jahre der Vorstand der Gas- und Stromgenossenschaft und habe insofern Insiderwissen. Bei der Staatsanwaltschaft Ulm wurde von mir und weiteren Mitglliedern Strafanzeige gestellt, unter anderem da sich die 4 \"Aufsichtsräte\" (Rentner) ein Gehalt zahlen, obwohl dies laut Geschäftsordnung verboten ist.

Zitat
Jürgen Kübler, 02.12.2011 17:30 Uhr

Nicht jeder der sich zum Thema EnerGen Süd äußert, weiß von was er spricht. Wer wirklich wissen möchte, was Sache ist, melde sich bitte beim Original. Die Genossenschaft hat Probleme. Sie werden aber in der Presse falsch, teilweise richtig, aber aben auch dadurch falsch dargestellt. Vor allem die Schlagzeilen sollen einen entsprechenden Eindruck hinterlassen.
Im Kampf gegen Goliath fallen einem dann auch noch Zwerge (ein ehemaliger Vorstand) in den Rücken, die selbst den Anspruch erheben den marktbeherrschenden Energieriesen etwas entgegenzusetzen.
Jürgen Kübler
Vorstand der EnerGen Süd eG

Zitat
Wolfgang Hetzel, 18.01.2012 18:32 Uhr in Dietenheim bei Ulm
Ich erhielt heute 2 Anrufe von Genossenschafts-migliedern und eiem Aufsichtsrat, dass der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Harald Claus zurückgetreten sei und zwar vor dem hintergrund, dass er ein mail erhalten hat in dem die strafrechtlichen Folgen von Konkursverschleppung aufgezeigt sind.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: userD0003 am 26. Januar 2012, 12:31:32
@SabbelMR

Wird mit angeblichem Insiderwissen und mit Beiträgen, wie von Ihnen zitiert, von ehemaligen Verantwortlichen (ähnlich wie bei der EGNW) womöglich in der Öffentlichkeit \"nachgekartet\" und \"schmutzige Wäsche gewaschen\" ?   ;)
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 26. Januar 2012, 15:20:46
Die Meldungen, die jetzt SabbelMR zitiert, enthalten sicherlich auch Fehler! Woher soll ich wissen, ob vielleicht aus persönlicher Verärgerung absichtlich Falsches verbreitet wird?


Ein Fehler: Herr Claus war im Januar 2012 nicht Aufsichtsratsvorsitzender, sondern bis zum 10.01.2012 Vorstand der EnS.

So ist es zumindest in den Veröffentlichungen des Amtsgerichts Ulm nachzulesen. Zum Nachschlagen: GnR  720022 Ulm eingeben (https://www.handelsregister.de/rp_web/mask.do?Typ=n). Die jeweilige Zusammensetzung des Aufsichtsrats geht aus den Eintragungen nicht hervor.

Kurze Chronologie:
07.05.2008 Hr. Claus nicht mehr Vorstand; Hr. Kübler Vorstand
24.10.2008 Hr. Hetzel nicht mehr Vorstand; Hr. Sihler Vorstand
24.01.2011 Hr. Claus Vorstand
28.01.2011 Letzte Generalversammlung; Beschluss Vertreterversammlung
04.04.2011 Eintrag der neuen Satzung vom 28.01.2011
26.10.2011 Hr. Sihler ist nicht mehr Vorstand
12.11.2011 Ordentliche Vertreterversammlung; Beschlüsse werden verschwiegen
10.01.2012 Hr. Claus ist nicht mehr Vorstand; Hr. Wetzel ist Vorstand
14.01.2012 Außerordentliche Vertreterversammlung; Neue Satzung!

Die Mitglieder haben meines Wissens keine Informationen über die Beschlüsse der beiden Vertreterversammlungen erhalten. Im Amtsgericht Ulm ist bis heute keine neue Satzung veröffentlicht.

Nach einer transparenten Führung einer Genossenschaft sieht das nicht aus!
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: SabbelMR am 27. Januar 2012, 17:08:38
Zitat
Original von h\'berger
@SabbelMR

Wird mit angeblichem Insiderwissen und mit Beiträgen, wie von Ihnen zitiert, von ehemaligen Verantwortlichen (ähnlich wie bei der EGNW) womöglich in der Öffentlichkeit \"nachgekartet\" und \"schmutzige Wäsche gewaschen\" ?   ;)
Erstmal habe ich die Beiträge ja tatsächlich nur kommentarlos zitiert.

Mit Ihrer Einschätzung haben Sie wohl recht.
Titel: Nach dem Jahreswechsel
Beitrag von: ein_bayer am 17. Februar 2012, 13:44:11
Jetzt habe ich wieder mal einen Blog-Eintrag zum Thema Energen Süd gefunden (Donaufisch (http://donaufisch.blog.de/2012/02/15/energen-sued-quo-vadis-12785717/)).

Aber als einfaches Mitglied habe ich immer noch keine Informationen. Im Genosssenschaftsregister ist auch noch keine neue Satzung eingetragen. Vorstand und Aufsichtsrat sollten sich ein Beispiel an der EGNW nehmen, die Ihre Mitglieder ca. zwei Wochen nach der Generalversammlung unterrichtet.