Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => M => Stadt/Versorger => M4Energy eG => Thema gestartet von: SabbelMR am 05. Januar 2012, 13:45:24
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M4Energy eG (http://www.m4energy.de/)
Hat jemand Hintergrundinformationen zu oder Erfahrungen mit dieser Genossenschaft mit Sitz in Dresden?
Es wird bundesweite Stromlieferung zu 20,11 Ct./kWh ausgelobt.
Die Mindesteinlage beträgt wie bei den anderen Energiegenossenschaften 1 Geschäftsanteil zu 100€ zzgl. 20€ Eintrittsgeld.
Für Abwicklung und Kundenservice bedient man sich der Stadtwerke Hall (kennt man ja schon von Energen Süd & Co.).
Vorstand sind die Herren Maik Junker und Bernd Meier, Aufsichtsrat Christian Janeczek Adelheid Ernst, Matthias Hamel - allesamt Personen, die m.W. im Energie-Bereich noch nicht in Erscheinung getreten hat (wer andere Informationen hat korrigiere mich bitte!).
Wer also etwas zum Hintergrund der Genossenschaft sagen kann - es würde mich sehr interessieren.
Aus dem Handesregister AG Dresden:
Amtsgericht Dresden Aktenzeichen: GnR 487
Bekannt gemacht am: 19.08.2010 12:00 Uhr
Die in (). gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
17.08.2010
M4Energy eG, Dresden, (c/o Bürohaus Pegasus, Bergstr. 34, 01069 Dresden).
Eingetragene Genossenschaft.
Satzung errichtet am 07.06.2010.
Gegenstand der Genossenschaft: Erzielung von Einsparung durch: - gemeinschaftlichen Einkauf von Energie - Bereitstellung und/oder Lieferung von Energie, branchennahen Produkten und/oder Dienstleistungen sowie alle diesem Geschäftsgegenstand dienlichen Tätigkeiten.
Nachschusspflicht: keine Nachschusspflicht.
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Vorstand: Junker, Maik, Dresden, *29.01.1975; Meier, Bernd, Bannewitz, *08.08.1954
Gruß
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Ich spiele auch mit dem Gedanken mich der M4Energy anzuschließen.
Weiß jemand etwas über diese Genossenschaft ???
Ich möchte nicht nochmal so eine Insolvenz wie bei EnerGen erleben.
Meldet Euch doch bitte mal !!!
DANKEEEE !!!!
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Warum nicht die Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr ( http://www.egrr.de )?
Die Preise dort sind gut, Belieferung ist auch ohne Beitritt (d.h. ohne Genossenschaftseinlage und Beitrittsgeld) möglich und betreffs dieser Genossenschaft liegen wenigstens bereits Erfahrungen hier im Forum vor.
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Original von Taurus
Ich möchte nicht nochmal so eine Insolvenz wie bei EnerGen erleben.
Meldet Euch doch bitte mal !!!
Das ist bei den beworbenen (Arbeits-)Preisen aber nicht undenkbar. Diese sind schon extrem günstig.
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...ich probiers jetzt einfach mal und werde Mitglied bei M4 Energy !!!
Wenn was schief läuft werd ichs euch berichten !
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Original von uwes
Das ist bei den beworbenen (Arbeits-)Preisen aber nicht undenkbar. Diese sind schon extrem günstig.
Dann gehen Sie also davon aus, dass auch die EGNW demnächst Insolvenz anmelden muss, wenn Ihnen schon die 5,85 Cent der M4Energy so günstig erscheinen dann sind es die 5,35 Cent der EGNW ja wohl erst recht.
Also bei Gas landet M4Energy für meinen PLZ-Bereich auf dem 50. (in Worten: FÜNFZIGSTEN) Platz. Was daran \"schon extrem günstig\" sein soll, weiss ich nicht.
Strom ist ein bisschen günstiger, aber auch jetzt nicht so extrem (gerade mal 1 Cent unter der EGNW). Daher sollte DAS mal nicht das Kriterium für eine drohende Insolvenz sein. 8)
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...ich probiers jetzt einfach mal und werde Mitglied bei M4 Energy !!!
Wenn was schief läuft werd ichs euch berichten !
Und - hat es funktioniert? Ich hatte gehört, dass die nicht liefern konnten. Wie ist es jetzt?
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Vorsicht, M4Energy hat innerhalb von etwas über einem Jahr das Genossenschaftsvermögen um 75% reduziert!Die Anteile werden nach Austritt nicht vollständig ausgezahlt. Wer dort noch einen Vertrag abschließt, sollte die Kosten den Beitritt in die Genossenschaft gleich abschreiben. Bei einem bekannten Energievergleichsportal sind zurzeit nicht einmal mehr die Bewertungen für dieses Unternehmen abrufbar.
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Vorsicht, M4Energy hat innerhalb von etwas über einem Jahr das Genossenschaftsvermögen um 75% reduziert!Die Anteile werden nach Austritt nicht vollständig ausgezahlt. Wer dort noch einen Vertrag abschließt, sollte die Kosten den Beitritt in die Genossenschaft gleich abschreiben. Bei einem bekannten Energievergleichsportal sind zurzeit nicht einmal mehr die Bewertungen für dieses Unternehmen abrufbar.
Belege?
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Vorsicht, M4Energy hat innerhalb von etwas über einem Jahr das Genossenschaftsvermögen um 75% reduziert!Die Anteile werden nach Austritt nicht vollständig ausgezahlt.
Das stimmt insoweit.
Ich hatte ein längeres Telefonat mit einem wirklich kompetenten Mitarbeiter und habe dies auch angesprochen. Sie hatten vor 2012 ein anderes Preismodell ohne Berücksichtigung des unterschiedlich hohen Netzentgeltes. Damit kam die Kalkulation ins Wanken und die Genossenschaftsanteile mussten angegriffen werden. Diese verloren damit an Wert.
Es wurde allerdings davor gewarnt, auszutreten. Die es trotzdem taten, hatten erhebliche Verluste.
Inzwischen gibt es neue Preismodelle.
Ich bin stark beim überlegen, komme aber momentan nicht aus den Verträgen.
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Die Pressemeldungen bezüglich M4energy geben aber etwas anderes her. Danach geht es mit dieser Genossenschaft geradezu bergauf.
Und die Mitarbeiter haben soviel zu tun, mit den Neuanträgen. Nach Außen wird dieses Unternehmen als "Senkrechtstarter" verkauft, vielleicht brauchen die Herren Geschäftsführer aber schon bald einen Insolvenzberater. Das Gebiet Strom ist abgegrast und nun gehts auf Kundenfang bei der Wärmepumpenenregie.
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Die Pressemeldungen bezüglich M4energy geben aber etwas anderes her. Danach geht es mit dieser Genossenschaft geradezu bergauf.
Ich kann die Pressemeldungen nicht bewerten.
Die hier zum "reduzierten Genossenschaftsvermögen" gemachte Aussage wollte ich aber revidieren - nach Aussage des Mitarbeiters.
Mit dem neuen Preismodell ginge es bergauf und die Genossenschaft macht wieder Gewinnen.
Mich interessierte dieser Versorger vor allem deshalb, weil hier auch zu günstigen Konditionen Speicherstrom angeboten wird.
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Vorsicht, M4Energy hat innerhalb von etwas über einem Jahr das Genossenschaftsvermögen um 75% reduziert! Die Anteile werden nach Austritt nicht vollständig ausgezahlt.
Das stimmt insoweit. Ich hatte ein längeres Telefonat mit einem wirklich kompetenten Mitarbeiter und habe dies auch angesprochen. Sie hatten vor 2012 ein anderes Preismodell ohne Berücksichtigung des unterschiedlich hohen Netzentgeltes. Damit kam die Kalkulation ins Wanken und die Genossenschaftsanteile mussten angegriffen werden. Diese verloren damit an Wert.
Es wurde allerdings davor gewarnt, auszutreten. Die es trotzdem taten, hatten erhebliche Verluste. ...
Eine solche Aussage ist doch ein leicht durchschaubarer "Blödsinn" ! ::)
Vielmehr hat es den Anschein, dass dort ähnliche "Experten" am werkeln sind, wie man es bei EnS & Co. erleben durfte.
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Lasst die Finger von diesem Verein! Wer soviel Kapital hat, um dieses für soziale Zwecke zu opfern (und damit brüstet sich M4Energy), der darf nicht das Guthaben seiner Mitglieder dafür verballern. Bei Austritt aus der Gen. wird dann nur kurz mitgeteilt das Verluste auf Grund "einer ungünstigen einheitlichen Preisgestaltung" entstanden sind. Und wenn die Herren der Geschäftsführung meinen, dass damit ein Vertrag problemlos endet, sind sie auf dem falschen Dampfer.
Die Bewertungen bei Verivox konnten zwar irgendwie verschwinden, aber das ist nicht die einzige Plattform, um vor diesem Stromanbieter zu warnen.
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Kann man bei Verivox zu M4Energy (Tarif WP2013) wechseln ohne Mitglied zu werden?
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Der Wechsel ist auch über Verivox möglich, ohne dass man Mitglied der Genossenschaft wird.
Allerdings: Verivox nimmt hähere Grundgebühren, die muss man dann gegenrechnen.
Bleibt man nur ein Jahr, ist es über Verivox günstiger, aber ansonsten ...
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Nach der Satzung § 1 (3) sind Geschäfte mit Nichtmitglieder zulässig.
Der Wechsel ist auch über Verivox möglich, ohne dass man Mitglied der Genossenschaft wird. Allerdings: Verivox nimmt höhere Grundgebühren, ...
Verivox "nimmt" wohl kaum Grundgebühren, eine höhere als sonst üblich dürfte vielmehr die eG von Nichtmitglieder verlangen.
Meine Einschätzung zu M4Energy eG nach derzeitigem Kenntnisstand:
Die verwendete AGB (Stand Februar 2012) ist wenig kundenfreundlich - bspw. lautet Punkt 5.2
Werden die Lieferung oder die Verteilung elektrischer Energie oder sonstige von M4Energy nach diesem Vertrag zu erbringende Leistungen nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen, allgemein verbindlichen Belastungen (z.B. nach EEG oder KWKG) belegt oder ändern sich diese Steuern, Abgaben oder Belastungen nachträglich, wird M4Energy etwaige sich hieraus ergebenden Mehr- oder Minderkosten an das Mitglied weitergeben. ... M4Energy wird das Mitglied über die Anpassung spätestens mit der nächsten Rechnungslegung informieren.
d.h., für derartige Preisanpassungen wird kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt; zudem ist auch keine zeitnahe Information über solche „Weitergabe von Mehrkosten“ vorgesehen (m.E. ist beides auch rechtlich sehr fragwürdig) ! *)
„Sonstige“ Preisänderungen sollen gemäß AGB-Punkte 5.3 ff in Anlehnung an § 5 Abs. 2 u. 3 der StromGVV erfolgen. Eine solche Preisänderungsklausel dürfte gemäß Urteil des EuGH vom 21.03.13 bzw. des BGH vom 31.07.13 auch für Strom-Sonderverträge unwirksam sein. Insofern ist wohl von weiteren „Problemen“ für die M4Energy eG auszugehen.
In 2011 wurde lt. Jahresabschluss der eG ein Verlust von 55,4 T€ erwirtschaftet. Einschließlich weiterer Verlustvorträge waren Ende 2011 gut 15 % der Geschäftsguthaben verbraucht. Bedenklich ist, dass der Jahresabschluss 2012 derzeit noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde (in den Vorjahren war das bis Mitte Juli erledigt).
Lt. vorherige Beiträge in diesem Thread sind in 2012 weitere große Teile der Mitglieder-Geschäftsguthaben „verbraten“ worden. Auch diesbzgl. könnten die Warnungen des User's @Zipfelfink mehr als berechtigt sein. Wer allerdings „unliebsame Überraschungen" nicht scheut, soll gerne zu diesem Anbieter wechseln. ::)
*) Nachtrag:
Bei den Tarif-Varianten mit einer 12-monatigen Vertragslaufzeit/Vertragsverlängerung sowie einer 3-monatigen Kündigungsfrist (wie bspw. bei HT-/NT-Strom) sind die Auswirkungen des nicht vorgesehenen Sonderkündigungsrechts und der Info über "Mehrkosten-Weitergabe" erst mit Rechnungslegung besonders gravierend: Ein weiteres – ggf. ungewolltes – Vertragsjahr ist praktisch vorprogrammiert ! >:(
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khh hat Recht, meine Formulierung war nicht exakt.
Es muss heißen:
Bei einem Wechsel über verivox werden höhere Grundgebühren berechnet.
Anmerkung:
Ich habe nur auf die Frage eines Users geantwortet.
Ob ein Wechsel in Frage kommt, muss jeder selbst entscheiden.
AGB lesen und weitere Informationen einholen!
Noch ein Satz su den AGB, da die Darstellung von khh nur einen Punkt derselben betrachtet.
Hier die weiteren Punkte betreffs der Preisänderungen:
5.3. Preisänderungen werden jeweils zum Monatsbeginn und erst nach individueller schriftlicher Bekanntgabe in Briefform gegenüber dem Kunden wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. M4Energy ist verpflichtet, die beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der individuellen schriftlichen Bekanntgabe auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
5.4. Im Falle einer Preisänderung nach Punkt 5.3 ist das Mitglied berechtigt, den Stromliefervertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. M4Energy soll den Zugang der Kündigung in Textform bestätigen.
5.5
Änderungen der Preise gemäß Punkt 5.3. werden gegenüber demjenigen Mitglied nicht wirksam, das nach erfolgter Bekanntgabe der Preisänderungen bei einer fristgemäßen Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.
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[...]
Noch ein Satz zu den AGB, da die Darstellung von khh nur einen Punkt derselben betrachtet.
Hier die weiteren Punkte betreffs der Preisänderungen:
5.3. ...
5.4. ...
5.5. ...
Das sind die von mir sehr wohl 'dargestellten' sowie kommentierten AGB-Punkte, die § 5 Abs. 2 und 3 der StromGVV entsprechen
und „nur“ für über die Weitergabe von EEG-Erhöhungen etc. hinausgehende Preisänderungen vorgesehen sind !
Beiträge oder AGB's nicht nur lesen, sondern bitte auch richtig verstehen (oder manche Beiträge mal unkommentiert lassen). ::)