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Energiepreis-Protest => F => Stadt/Versorger => FlexStrom => Thema gestartet von: RR-E-ft am 04. Januar 2012, 14:29:06

Titel: Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.11 zur Bonuszahlung
Beitrag von: RR-E-ft am 04. Januar 2012, 14:29:06
Empfehlung Schlichtungsstelle Energie v. 30.12.11 zur Bonuszahlung (Flexstrom) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=88184#post88184)
Titel: Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.11 zur Bonuszahlung
Beitrag von: DieAdmin am 04. Januar 2012, 14:53:09
Die Pressemitteilung vom :bdev: dazu:

Ombudsmann: Flexstrom muss Bonus zahlen
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Strom/Stromwirtschaft/Stromversorger/Flexstrom__2340/ContentDetail__12437/
Titel: Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.11 zur Bonuszahlung
Beitrag von: GUMPi am 08. Januar 2012, 16:43:53
Wie ja fast nicht anders von FlexStrom zu erwarten war, hat FlexStrom die Empfehlung des Ombudsmannes nach eigenen Angaben abgelehnt!

http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/01/stellungnahme-flexstrom-ist-enttauscht-von-der-schlichtungsstelle/

Zitat
Auszug aus o.g. PM von FlexStrom:
    Gerade angesichts der von der Schlichtungsstelle erhobenen Fallpauschale von 350 Euro kann es für FlexStrom gar keinen anderen Weg als die gerichtliche Entscheidung geben. Denn nach der Gebührenordnung der Schlichtungsstelle ist es tatsächlich günstiger vor Gericht zu unterliegen (was nach unseren Erfahrungen sehr unwahrscheinlich ist) als vor der Schlichtungsstelle eine positive „Empfehlung“ zu erreichen, die keinerlei Rechtsverbindlichkeit hat.

Demnach darf man wohl von FlexStrom erwarten, dass womöglich keine weiteren Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e.V. von FlexStrom akzeptiert werden und FlexStrom gleich die gerichtliche Entscheidung suchen wird.
Titel: Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.11 zur Bonuszahlung
Beitrag von: corsair am 28. Januar 2012, 17:06:37
Ich hatte es bisher so verstanden, dass ein Energieversorgungsunternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren gar nicht verhindern / ablehnen kann.
Ob die Empfehlung der Schlichtungsstelle angenommen wird, ist jedoch schon freigestellt.
Die Fallpauschale ist m.E. nach jedoch in jedem Fall zu zahlen ..... oder ?
Titel: Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 30.12.11 zur Bonuszahlung
Beitrag von: GUMPi am 17. Februar 2012, 22:17:40
Stiftung Warentest (test.de) vom 17.02.2012:
Flexstrom verklagt ehemalige Kunden: Schlichtung gerät zum Bumerang

http://www.test.de/themen/umwelt-energie/meldung/Flexstrom-verklagt-ehemalige-Kunden-Schlichtung-wird-zum-Bumerang-4332919-4332921/