Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 04. Januar 2012, 14:21:08
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Entscheidung der Schlichtungsstelle Energie vom 08.12.11 zur Zulässigkeit des Schlichtungsverfahrens (http://www.schlichtungsstelle-energie.de/fileadmin/Download/08.12.2011-Zul%C3%A4ssigkeit_des_Antrags_auf_Schlichtung_bei_Streitigkeiten_%C3%BCber_vertragliche_Anspr%C3%BCche-hier_Bonuszahlungen.pdf)
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Wie man aus den Gründen sehen kann (oder Sprachduktus RR@E-ft: zu sehen glauben kann ;) ):
Ein Beispiel für die \"friedfertige\" Versorgungswirtschaft
(eine Einigung innerhalb der Verfahrensfrist von 3 Monaten sei nicht in Sicht).