Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 29. Dezember 2011, 16:59:49
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OLG Hamm, Urt. v. 22.11.11 Az. I- 19 U 122/11 Unwirksame Klauseln Gas- Sondervertrag (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_19_U_122_11urteil20111122.html)
Für unzulässig erklärt wurde die Klausel:
\"Änderungen der Preise und der Allgemeinen Vertragsbedingungen Gas werden erst nach individueller Bekanntgabe wirksam. Im Falle einer Änderung der Preise oder Allgemeinen Vertragsbedingungen Gas ist der Kunde berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu kündigen.\"
Vorinstanz LG Dortmund, Urt. v. 27.04.11 Az. 8 O 473/10 (http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/dortmund/lg_dortmund/j2011/8_O_473_10urteil20110427.html)