Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => S => Stadt/Versorger => Stadtwerke Magdeburg => Thema gestartet von: DieAdmin am 16. Dezember 2011, 17:45:26
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grad entdeckt, und ich denke, aufgrund bestimmter beschreibender Hinweise ist das Urteil den Stadtwerken Magdeburg zuordenbar
zu unzulässigen AGB-Klauseln in Stromversorgungsverträgen; Unwirksamkeit einer Werbeeinwilligung in AGB
http://openjur.de/u/59526.html
Edit:
Die PM vzbv vom 30.09.2010 dazu:
Mehr Schutz für Stromkunden
http://www.vzbv.de/2064.htm
Es handelt sich um die Stadtwerke Magdeburg. Das Urteil ist lt PM nicht rechtskräftig