Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Grundsatzfragen => Thema gestartet von: Werner am 14. Dezember 2011, 11:48:49
-
Hallo zusammen,
ich war bei den Stadtwerken Neumarkt als Gas- und Stromkunde. Bin heuer nach mehrjährigem Preisprotest mit entsprechenden Rechungskürzungen frist- und systemgerecht (lt. Anwalt) gekündigt worden. Ich habe mir danach neue Versorger gesucht. Meine Frage: kann ich wieder zurück zu den Statdwerken ? Als Grundversorger müssen sie mich doch wieder nehmen ?
Gruß
Werner
-
Gem. § 36 Abs. 1 EnWG ist ein Grundversorger im Sinne des § 36 Abs. 2 EnWG verpflichtet, Haushaltskunden im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG zu den jeweiligen Allgemeinen Preisen der Grundversorgung mit Elektrizit/ Gas zu beliefern.
In der Regel findet man auf dem Markt gegenüber der Grundversorgung preislich bessere Angebote vor.
-
Warum sollte der bisherige - vielleicht sogar freundliche - Versorger den Kunden nicht wieder als Sonderkunden mit neuem Anfangspreis und neuen oder auch alten Schikanen wieder nehmen? :]
berghaus 15.12.11
-
Sonderverträge werden im Rahmen der Vertragsfreiheit angeboten.
Man hat also grundsätzlich keinen Anspruch auf ein solches Angebot.
Dies schließt ein solches Angebot freilich nicht aus.
Das hat jedoch rein gar nichts damit zu tun, ob der Lieferant auch Grundversorger ist oder nicht.