Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiebezug => Strom (Allgemein) => Thema gestartet von: DieAdmin am 28. November 2011, 15:45:20

Titel: Irreführende \"Festpreis\"-Stromtarif Werbung untersagt
Beitrag von: DieAdmin am 28. November 2011, 15:45:20
dies grad gelesen:

OLG Hamm, Pressemitteilung vom 18.11.2011 zum Urteil I-4 U 58/11 vom 08.11.2011
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=128796

Das Urteil in der NRW-Datenbank

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2011/I_4_U_58_11urteil20111108.html
Titel: Irreführende \"Festpreis\"-Stromtarif Werbung untersagt
Beitrag von: berghaus am 29. November 2011, 12:49:13
Dieses Urteil müsste doch zu einer neuen Flut von Widersprüchen und Rückforderungen führen bei den Kunden, die eine \"eingeschränkte\" Festpreisgarantie für einen Zeitraum von einem Monat oder gar mehreren Jahren haben.

Die angewandten Preisanpassungsklauseln für Änderungen bei \"gesetzlichen Vorgaben\" dürften doch wohl alle schon aus dem Grund unwirksam sein, weil im Vorfeld oder in den AGB nicht darauf hingewiesen wurde, dass der variable Anteil des \"Festpreises\" mehr als 40 % beträgt.

siehe aus hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?threadid=14897) mein Fall bei Rheinpower/Stadtwerke Duisburg


berghaus 29.11.11