Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EnerGen Süd eG => Thema gestartet von: sparfuchs am 19. November 2011, 16:30:32

Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 19. November 2011, 16:30:32
Hallo Zusammen,

aufgrund der vielen Berichte und einiger Preiserhöhungen der EnergenSüd eG zum 01.12.2011 bin ich mir ziemlich sicher, dass es für alle Mitglieder noch eine Preiserhöhung zum 01.01.2012 geben wird.

Hat denn Jemand schon einen Brief mit einer Preisanpassung erhalten?

Wenn der Brief mit der Preisanpassung erst kommende Woche eintrifft, ist es eigentlich schon zu spät, da die gesetzliche Vorgabe der Mitteilung bei 6 Wochen vor Inkraftreten der Preisanpassung ist.

Kann der Stromlieferant dann eigentlich behaupten, dass die Post zu langsam gewesen ist, oder muss wie z.B. bei Mitarbeiterkündigungen die Mitteilung wirklich rechtzeitig im Briefkasten sein.

Kann ich, sollte die Preisanpassung am Montag erst im Briefkasten sein, dieser widersprechen aber trotzdem sonderkündigen?

Ist die Preisanpassung dann überhaupt rechtens?

Sollte hier ein Anwalt mitlesen, würde ich mich über eine verbindliche Aussage freuen.

Bleibt nur zu hoffen, dass die Preisanpassung ausbleibt und mich meine Nase täuscht.

Fällt mir gerade noch etwas ein:

Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Maverick1411 am 19. November 2011, 18:10:10
Zitat
Original von sparfuchs
Wenn ein Stromlieferant zahlungsunfähig wird ist dann die aktuell gezahlte Abschlagszahlung (ist ja immer für den aktuellen Monat) verloren?
Wenn mein Stromlieferant seinen Stromlieferanten nicht mehr begleichen kann, muss ich ja die aktuelle Stromzahlung ja noch einmal an meinen Grundversorger zahlen.

Wenn du von einen \"insolventen\" Energielieferanten, bei denen du einen Vertrag hast in die Grundversorgung eines neuen Lieferanten (bspw. die städtischen SW), dann wirst du wohl nochmals zahlen müssen. (so hatte ich das in Erinnerung)
Der Grundversorger haftet ja nicht für die Insolvenz deines Lieferanten.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: tangocharly am 19. November 2011, 18:28:42
@ sparfuchs

AGB, Ziff. 5 (http://www.energensued.de/media/EnerGen_Sued_AGB_Verbraucher_V2_1_20110901.pdf) lesen
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 19. November 2011, 18:49:18
@ tangocharly

das mit AGB, Ziff. 5 ist schon klar. Danke für den Hinweis.

Aber was ist jetzt, wenn die Preisanpassung jetzt doch erst 5 Wochen und 3 Tage vorher im Briefkasten ist?

Je später der Lieferant die Preisanpassung mitteilt, desto schwieriger ist es ja auf Grund der Fristen ohne Grundversorgung zum übernächsten 1. seinen Stromlieferanten zu wechseln.

Zahlt mir dann der alte Stromlieferant die Mehrkosten für die Grundversorgung, weil er zuspät das Preisanpassungsschreiben zugestellt hat?

Wohl eher kaum.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 19. November 2011, 20:52:58
Habe heute, 19.11. die Preiserhöhung der EnergenSüd erhalten

Neuer Preis: bei 4500 kwH Stromverbrauch

22,5 ct/kwh brutto (bisher 15,99 Cent)
7,95 Grundpreis brutto/Monat

Das ist eine Preiserhöhung von 41%

wie reagiert Ihr
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 19. November 2011, 21:24:07
@ Stromkunde2012

musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 19. November 2011, 22:12:52
Sicherheitsleistung?

Stuttgarter Region

Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 19. November 2011, 22:12:53
Zitat
Original von sparfuchs
@ Stromkunde2012
musst Du auch eine Sicherheitsleistung neu hinterlegen und haben sich die AGBs geändert? Aus welcher Region kommst Du?
AGB\'s ändern sich NUR, wenn BEIDE Seiten mit der Änderung einverstanden sind. Diese Einverständnis kann NICHT durch STILLSCHWEIGEN in einen Vertrag hineingedeutet werden. Auch die von den Versorgern gern benutzte Formulierung, dass man vom Einverständnis ausgeht, wenn man innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen hat, ändert daran nichts.

Und das mit der Sicherheitsleistung kenne ich gar nicht. Aber auch dafür bedarf es wohl einer vertraglichen Vereinbarung. Fehlt diese, hat diese Anforderung keine Grundlage.

Und zu der Möglichkeit der Preisanpassung hab ich  hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=86988#post86988) auch schon mal was gesagt. AGB\'s anschauen und gelassen reagieren. Allerdings nicht wundern, wenn die EnS auch reagiert. Aber laut AGB\'s hat Sie dafür eine Frist von 3 (Drei) Monaten einzuhalten. Bis dahin kann man sich in Ruhe einen neuen Versorger suchen ohne in die Grundversorgung zu wandern.   :D
Und das scheint ja derzeit die einzige Sorge zu sein.

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 19. November 2011, 22:29:04
Zitat
Original von bolli

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.

Guten Abend

lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.

Welche Vorgehnswise wäre also richtig?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 19. November 2011, 22:56:09
Zitat
Original von Stromkunde2012
Zitat
Original von bolli

Edit:
Zitat
Original von stromkunde2012
Ich musste 100 Euro Anteile an der Genossenschaft erwerben vor einem Jahr
Das ist der Mindestgenossenschaftsanteil gewesen, den jeder \"Neugenosse\" zu zahlen hat(te). Das hat nichts mit \"Sicherheitsleistung\" zu tun sondern ist so ne Art \"einmaliger Mitgliedsbeitrag\" der aber Dividende abwirft, wenn ein Plus gemacht wird (was derzeit wohl nicht der Fall ist und ja auch nicht Ziel DIESER Genossenschaft ist) und der auch zurückgezahlt wird, wenn man die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigt.

Guten Abend

lwenn ich mich richtig entsinne gab es eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten
Ich bin Kunde seit Februar 2011
Das bedeutet, 6 Wochen vor Preiserhöhung muss ich informiert sein.
Das wäre gestern? gewesen?
Also muss bis Ende Januar derselbe Tarif gelten?
Nun wird jedoch in dem Schreiben gefordert, bis zum 5.12.Posteingang zu widersprechen.

Welche Vorgehnswise wäre also richtig?

Die Preisanpassung 6 Wochen vor in Kraft treten ist noch korrekt (heute war der letzte Tag der Zustellung).

Allerdings ist das Sonderkündigungsrecht bis zwei Wochen vor Inkraftreten der Preisänderung und nicht nur bis 05.12.11 (steht irgenwo in den AGBs vom Dezember 2010)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 20. November 2011, 08:12:59
Hat den außer Stromkunde2012 noch keiner eine Preisanpassung zum 01.12.2012 von der EnergenSüd eG erhalten?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: stephan57 am 20. November 2011, 10:18:18
Hallo Sparfuchs
Habe um den 20.10.11 eine Mitteilung erhalten das eine Erhöhung von 15,99 ct auf 21,95ct zum 1.12.2011 erfolgt.Habe nun gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 1.1.12.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 20. November 2011, 10:30:05
Sorry an Alle. Habe mich leider verschrieben :-(.

Die Preiserhöhungen für den 01.12.2011 sind ja schon lange versandt.

Hat denn schon jemand eine Preiserhöhung zum 01.01.2012 außer Stromkunde2012 erhalten?

Danke im Voraus für Eure Postings.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Daniel am 20. November 2011, 11:03:22
Ich bin seit 07/2011 Kunde und habe seitdem noch kein Schreiben mit einer Preiserhöhung erhalten.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 20. November 2011, 12:40:39
Zitat
Original von stephan57
Hallo Sparfuchs
Habe um den 20.10.11 eine Mitteilung erhalten das eine Erhöhung von 15,99 ct auf 21,95ct zum 1.12.2011 erfolgt.Habe nun gekündigt und auch eine Bestätigung erhalten. Wechsel zu einem anderen Anbieter zum 1.1.12.

Interessant

Mein Angebot liegt bei 22,55
Frage: wieviel Strom verbrauchen Sie?
Ich in etwa 4500/Jahr

Zu welchem Anbieter sind Sie gewechselt?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Milena am 20. November 2011, 17:48:53
Hallo,
ich habe gestern die Preiserhöhung zum 1.1.12 erhalten.
Ich bin seit 01.11.11 Neukunde und habe einen Verbrauch von ca. 6000kwh.
Neuer Preis : AP 22,55 ct + GP 7,95 €.  Laut Schreiben sollte eine Kündigung bis zum 5.12.11 vorliegen, damit die Versorgung rechtzeitig abgemeldet werden kann.
Da mein Grundversorger immer noch mit ca. 50€ über dem neuen Preis (Endpreis) der Energen Süd liegt, habe ich mich dazu entschlossen zu bleiben und die Genossenschaft zu unterstützen.

Gruß Milena
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: DieterMichael am 20. November 2011, 20:37:52
Ich habe mit Datum vom 17.11.2011 einen neuen Tarif genannt bekommen: 21,95ct/kWh brutto, GP 7,95€ monatlich, brutto bei Jahresverbrauch 13000kWh.
Ich habe einen Antrag bei \"Hitstrom\" (19,94ct/kWh, GP 79€/a, 12 Monate Preisfixierung, 12 Monate Mindestlaufzeit) gestellt und werde bei Energen Süd den Stromliefervertrag (läuft seit 8/2010) kündigen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 20. November 2011, 21:01:10
Zitat
Original von DieterMichael
Ich habe einen Antrag bei \"Hitstrom\" (19,94ct/kWh, GP 79€/a, 12 Monate Preisfixierung, 12 Monate Mindestlaufzeit) gestellt und werde bei Energen Süd den Stromliefervertrag (läuft seit 8/2010) kündigen.
Ist der AP der festgelegte Bruttopreis oder der Preis, den Sie nach Anrechnung von Boni/Frei-Kw erzielen werden ?

Bei uns kostet Hitstrom nämlich 23,38 ct/kWh brutto.

Die Boni-Variante hat halt den Nachteil, dass man nur \"verdient\" wenn man jährlich hoppelt, was bei den Genossenschaften nicht notwendig gewesen wäre (wenn es denn funktioniert hätte  X().
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: DieterMichael am 20. November 2011, 21:20:37
Der Tarif nennt sich Naturhit Pur.
In der Tarifinfo steht nichts mit Anrechnungen etc., sondern nur 6,5€/Monat GP und 19,94ct/kWh AP. Eingaben: PLZ: 74354 Verbrauch 13000kWh. Ich habe gerade einmal auch eine andere PLZ ausprobiert und gesehen, dass davon der Preis doch deutlich abhängig ist.
Andere Tarife mit den Boni gibt es auch, aber darauf will ich mich nicht einlassen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: ze_ro am 20. November 2011, 21:57:22
Hallo Leute,

ich hab gestern meine Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (neu bei 4200kw, 24,05Ct. + 7,95€).

Hitstrom hab ich auch gerade mal gecheckt, aber bei 21Ct. und 25 Euro Grundpreis -> keine Alternative.

Was mich jedoch etwas stutzig macht, meine Leute haben in Olbernau auch gestern ihre Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (ca. 24Ct. + 7,95€)
Auf der Homepage von http://www.energiebuero-olbernhau.de/ steht aber was von 20,11Ct, komisch?!
Lockangebot für Neukunden?

-- Alle Preis in diesem Beitrag sind Brutto. --

MfG ze_ro
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: DieterMichael am 20. November 2011, 23:03:56
Danke, ze_ro, für den Tip mit dieser Genossenschaft, die ich über die Vergleichsportale nicht gefunden habe. Über 10.000kWh muss man dort ein Angebot erfragen - was ich gemacht habe. Wenn das Angebot günstiger ist, kann ich ja immer noch bei Hitstrom widerruden (14Tage).
 
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Genossenschaft?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: erikex am 20. November 2011, 23:09:03
Hallo,

auch ich habe ein Schreiben zur Preiserhöhung bekommen - um 36% auf 24,05ct/kWh bzw. 7,95EUR Grundpreis. Das macht bei unserem Jahresstrombedarf von 7700kWh etwa 500EUR Preisunterschied aus und ich werde auf jeden Fall kündigen! Finde das schon sehr frech. Damit liegt der energen Sued Preis nur noch knapp 3% unter dem des Grundversorgers... ohne Worte...
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 20. November 2011, 23:32:18
Zitat
Original von ze_ro
Hallo Leute,

ich hab gestern meine Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (neu bei 4200kw, 24,05Ct. + 7,95€).

Hitstrom hab ich auch gerade mal gecheckt, aber bei 21Ct. und 25 Euro Grundpreis -> keine Alternative.

Was mich jedoch etwas stutzig macht, meine Leute haben in Olbernau auch gestern ihre Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (ca. 24Ct. + 7,95€)
Auf der Homepage von http://www.energiebuero-olbernhau.de/ steht aber was von 20,11Ct, komisch?!
Lockangebot für Neukunden?

-- Alle Preis in diesem Beitrag sind Brutto. --

MfG ze_ro

Das kann nur ein Lockangebot sein, oder diese Genossenschaft will auch ein paar Millionen Minus machen  :D So günstig kann man keinen Strom verkaufen
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: ze_ro am 20. November 2011, 23:33:43
Hallo,

die Frage ist @erikex, gibt es bei euch einen Anbieter der günstiger als Energen ist? Ich bin auch von 17,50Ct. auf 24,05Ct hoch, aber dennoch gibt es laut Verivox und check24 keinen günstigeren. (keine Vorkasse oder Prämien eingerechnet)

Das der Preis von 17,50Ct. eigentlich nicht \"Marktgerecht\" war, war mir damals schon klar. Mit einer Preiserhöhung hatte ich also schon gerechnet, aber das es gleich so viel ist hätte ich nicht gedacht. Ich hätte so mit auf rund 21Ct. oder 22Ct. gerechnet.

MfG ze_ro
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: DieterMichael am 20. November 2011, 23:57:41
Hallo,
ich habe jetzt erst die ganzen Artikel über Energen gelesen.
Viel schlimmer als die Preiserhöhung bei Energen empfinde ich die zu Tage getretene Naivität.

Auf der eigenen Homepage schreibt Energen dann nett:

\"Die Atom-Katastrophe in Fukushima verändert die (Energie-)Welt. Deutschland ist – nach Abschaltung der acht ältesten Atom-Meiler – vom Strom-Export-Land zum Strom-Importeur geworden. Dies hat gravierende Auswirkungen auf Wirtschaft und Verbraucher. Im Herbst und Winter wird die Nachfrage weiter steigen und die Situation verschärfen.

Die Stromkonzerne haben weitreichende Sparprogramme aufgelegt. Die Folgen werden immer sicht- und spürbarer: Der Strom ist in den letzten Monaten an der Strombörse EEX in Leipzig über 10 % teurer geworden – mit weiterhin deutlichem Preisanstieg ist bis Jahresende und im kommenden Jahr zu rechnen. \"

Habe ich nicht gehört, dass den Verbraucher der Ausstieg \"praktisch nix\" kostet?

(((Ich hoffe bloß, dass das mit dem deutschen Photovoltaik-Hype nicht auch einmal so ausgeht!))))
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: dattelner am 21. November 2011, 08:10:54
Ich versteh nicht, warum ihr alle verschiedene Preise angeboten bekommt. Auf der Homepage stehen immer noch nur 2 Preise im Stromblatt: 21,95c für Normalstrom und 22,95c für Ökostrom. Die sollten bundesweit für alle Mitglieder gelten.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 21. November 2011, 08:48:49
Zitat
Original von dattelner
Ich versteh nicht, warum ihr alle verschiedene Preise angeboten bekommt. Auf der Homepage stehen immer noch nur 2 Preise im Stromblatt: 21,95c für Normalstrom und 22,95c für Ökostrom. Die sollten bundesweit für alle Mitglieder gelten.

Ja das ist sehr seltsam

Für mich zeugt es nicht von nun kapierter Buchhaltung
Eher von durchwurschteln.

Sieht das jemand anders?

Was ist denn wenn die Pleite gehen?
Falle ich dann automatisch in den Grundtarif meines Lokaldealers?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 21. November 2011, 09:43:38
Zitat
Original von ze_ro
Hallo,
die Frage ist @erikex, gibt es bei euch einen Anbieter der günstiger als Energen ist? Ich bin auch von 17,50Ct. auf 24,05Ct hoch, aber dennoch gibt es laut Verivox und check24 keinen günstigeren. (keine Vorkasse oder Prämien eingerechnet)

Das der Preis von 17,50Ct. eigentlich nicht \"Marktgerecht\" war, war mir damals schon klar. Mit einer Preiserhöhung hatte ich also schon gerechnet, aber das es gleich so viel ist hätte ich nicht gedacht. Ich hätte so mit auf rund 21Ct. oder 22Ct. gerechnet.
Das sehe ich anders. In meinem Bereich gibt es ne ganze Reihe Anbieter, die um die 20 ct/kWh anbieten. Wenn man dann die teilweise erheblichen Gewinne der Konzerne/Anbieter rausrechnet, könnte durchaus ein günstigerer Preis rauskommen. Ähnliches ergibt sich bei der Aufsummierung der Einzelkosten, soweit sie bekannt sind oder realitisch geschätzt werden können. Da kann ma durchaus unter 20 ct rauskommen. Wenn man aber grobe Fehlkalkulationen begeht und ggf. Löcher stopfen muss (6,6 Mio sind ja für so eine kleine Genossenschaft kein Pappenstiel) so müssen halt die Kunden ran. Die Altkunden haben natürlich auch profitiert, die \"Frischkunden\" aber eben auch nicht.

Übrigens muss man bei den Vergleichsportalen aufpassen. Da tauchen nicht immer alle Preise auf.
Der von DieterMichel oben genannte Tarif Hitstrom Naturhit pur taucht für meine PLZ gar nicht in Verivox auf, selbst wenn ich nur Tarife ohne Vorkasse und Boni anzeigen lasse und somit kein anderer Hitstrom Tarif angezeigt wird. Wenn ich meine PLZ aber auf der Hitenergieseite direkt eingebe wird er angezeigt, und wäre bei Verivox mit 20,79 ct/kWh und 7,95 € Grundgebühr unter gleichen Bedigungen an 3. Stelle. Also zeigt sich mal wieder, man muss überall schauen (in Ceck24 ist er übrigens aufgeführt).

Und auch die EGRR ist als Genossenschaft bei mir mit 20,43 ct/kWh deutlich günstiger als die EnS. Laut Verivox auch mit Preisgarantie bis 31.12.2012, was sich aber auf der EGRR-Seite nicht genau finden lässt. Da aber Hitstrom pur bis auf 20,- € identisch ist, würde ich im Falle des betroffen seins wohl eher den letzteren nehmen, dann bräuchte man nämlich nicht Genossenschaftsmitglied werden.  ;)

Zitat
Original von dattelner
Ich versteh nicht, warum ihr alle verschiedene Preise angeboten bekommt. Auf der Homepage stehen immer noch nur 2 Preise im Stromblatt: 21,95c für Normalstrom und 22,95c für Ökostrom. Die sollten bundesweit für alle Mitglieder gelten.
Ich glaube, die wandeln ihr System auch um und berechnen wie die anderen Anbieter die Preise mehr bezogen auf die jeweilige Lieferpostleitzahl, da sich die von ihnen zu zahlenden Preise, vor allem Netzdurchleitungskosten, eben stark je nach PLZ unterscheiden. Und dieses legen sie nun differenzierter auf die Kunden um. Auf der Homepage ist das wohl deshalb noch nicht umgesetzt, da man erstmal einen entsprechenden Rechner hinterlegen muss. Das will vorbereitet sein. Und wenn ich das richtig mitbekommen, habe, scheint gerade das bei der EnS nicht gerade der Fall gewesen zu sein, da man diese Preiserhöhung auf den letzten Drücker \"raushaut\" und denen das Wasser wohl relativ hoch am Hals steht.  ;)
Mal sehen, wie es da weitergeht.  8)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 22. November 2011, 09:15:59
Zitat
Original von Stromkunde2012
Zitat
Original von dattelner
Ich versteh nicht, warum ihr alle verschiedene Preise angeboten bekommt. Auf der Homepage stehen immer noch nur 2 Preise im Stromblatt: 21,95c für Normalstrom und 22,95c für Ökostrom. Die sollten bundesweit für alle Mitglieder gelten.

Ja das ist sehr seltsam

Für mich zeugt es nicht von nun kapierter Buchhaltung
Eher von durchwurschteln.

Sieht das jemand anders?

Was ist denn wenn die Pleite gehen?
Falle ich dann automatisch in den Grundtarif meines Lokaldealers?

Ja, ich sehe das anders. Seltsam ist das auch nicht.
Greift nochmal zu eueren Preiserhöhungsschreiben und lest sie euch nochmal sorgfältig durch. In meinem Schreiben vom 17.11. (bzw. 19.11. Eingang bei mir) steht auch andeutungsweise etwas zu diesem Thema.
EnerGen gibt ab 2012 die bundesweite Einheitstarifstruktur auf und wird - wie andere Anbieter auch - regional unterschiedliche Tarifangebote unterbreiten. Kalkulatorisch und unter dem Aspekt der Verursachungsgerechtigkeit der Kosten ist dies sicherlich besser als die bisherige Mischkalkulation bei den beiden Einheitstarifen. Es wird wohl nur noch eine Weile dauern, bis das auch auf der Homepage, den Formularen etc... so implementiert ist. Also ab März 2012... ^^

Schwer enttäuscht von EnerGen habe ich übrigens vorerst mal die Reißleine
gezogen. Die drastische Erhöhung von 6,50 € auf 7,95 € Grundpreis und von 15,99 Cent auf 21,95 Cent Verbrauchspreise mache ich nicht mit.
Da ich die Konfrontation mit kleinen, unseriösen Strom-Klitschen (inklusive Vorauskasse, Kaution etc.) scheue wie das Reh die Autobahn, habe ich mich gestern Abend schweren Herzens wieder bei meinem alten Grundversorger angemeldet. Ironie des Schicksals;
Im EnBW Online-Tarif bekomme ich jetzt den Preisstand vom Januar 2011 (7,90 € Grundpreis und 23,06 Cent Verbrauchspreis) wegen dem ich Ende 2010 hastig zu EnerGen Süd eG gewechselt bin bzw. die Mitgliedschaft erworben habe. Die EnBWuppdich gibt mir aber 100 € Neukundenbonus nach 12 Monaten drauf.

Ich hoffe wirklich EnerGen berappelt sich wieder. Wir brauchen doch solche Anbieter!

Zumindest in der mieserablen Kundekommunikation kann sie bestens mit den anderen Stromanbietern mithalten. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass Mitglieder \"vergessene\" 6,6 Mio. EEG-Umlage aus der Zeitung erfahren müssen. Ich habe es übrigens nur zufälligerweise hier bei euch im Forum erfahren. EnerGen verschickt derweil Erhöhungsschreiben an alle Kunden mit ihren fadenscheinigen Begründungen von Fukushima bis EEX ohne auch nur ein Wort über diesen üblen eigenen Fauxpas zu verlieren.
War EnerGen nicht angetreten um es besser zu machen als die anderen?

Das Schlimmste an allem aber ist - ich habe im Prinzip meine ganze Familie (4 Haushalte) zu EnerGen gebracht, weil ich so begeistert davon war. Nicht nur vom Preis, sondern auch von der genossenschaftlichen Idee beim Stromvertrieb. Die meiner Meinung nach immernoch gut ist.
Aber wie soll ich das alles denen denn jetzt bitte erklären?
EnerGen tut es jedenfalls nicht.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 22. November 2011, 10:22:54
In unserem Unternehmen ist die Mitteilung über die Preisänderung mit Datum 17.11.2011 erst heute am 22.11.2011 eingegangen. Ich werde deshalb der Preiserhöhung widersprechen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Netznutzer am 22. November 2011, 10:35:18
Es ist schon interessant, wie locker hier mit den Genossenschaftslieferanten umgegangen wird. Als Mitglied einer Volksbank weiss ich, dass ein solches Gebaren meiner Bank, wie es die EnerGen Süd und auch Nord derzeit an den Tag legen, sofort zum Wechsel der Bank führen würde. Ich bin mir sicher, dass auch eine Aufsichtsbehörde sich dies genauer anschauen würde. Aber bei der Energieversorgung gehen eh\' die Uhren anders, man hat es bei TelDaFax gesehen, wie lange dort von allen Seiten weggeschaut wurde.
\"6,6 Mio. EEG vergessen\"!

Gruß

NN
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 22. November 2011, 10:55:15
Mir ist es unverständlich warum die Genossenschaft zu ihren Mitgliedern so unfreundlich ist und die Preiserhöhung auf dem allerletzten Drücker versendet. Sie hätte sicherlich auch schon zwei Wochen vorher versendet werden können.

So muss natürlich auch jedes Mitglied jetzt sehen dass es gegebenenfalls noch rechtzeitig zum 1.1.2012 zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann, wenn Energen-Süd wesentlich teurer ist als andere Anbieter. Bei mir sind es rund 5 % zum günstigsten brauchbaren Anbieter.

Energen-Süd hat sich durch ihr Handeln ganz klar Sympathiepunkte verspielt.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 22. November 2011, 11:09:01
Ich hoffe die Verantwortlichen haben das Thema  Überschuldung im Blick. Es könnte sonst böse für sie ausgehen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: speedy am 22. November 2011, 11:16:27
Zitat
Original von sparfuchs
Zitat
Original von ze_ro
Hallo Leute,

ich hab gestern meine Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (neu bei 4200kw, 24,05Ct. + 7,95€).

Hitstrom hab ich auch gerade mal gecheckt, aber bei 21Ct. und 25 Euro Grundpreis -> keine Alternative.

Was mich jedoch etwas stutzig macht, meine Leute haben in Olbernau auch gestern ihre Preisanpassung zum 1.1.2012 bekommen. (ca. 24Ct. + 7,95€)
Auf der Homepage von http://www.energiebuero-olbernhau.de/ steht aber was von 20,11Ct, komisch?!
Lockangebot für Neukunden?

-- Alle Preis in diesem Beitrag sind Brutto. --

MfG ze_ro

Das kann nur ein Lockangebot sein, oder diese Genossenschaft will auch ein paar Millionen Minus machen  :D So günstig kann man keinen Strom verkaufen

Nein, das ist der reguläre Tarif einer anderen Genossenschaft (m4energy.de)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 22. November 2011, 11:28:00
Zitat
Original von egn
Mir ist es unverständlich warum die Genossenschaft zu ihren Mitgliedern so unfreundlich ist und die Preiserhöhung auf dem allerletzten Drücker versendet. Sie hätte sicherlich auch schon zwei Wochen vorher versendet werden können
.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Unvermögen oder Taktik. Die rechnen mit der Wechselunlust der Stammkunden.

Übrigens, die Preiserhöhung ist schon seit einiger Zeit bekannt, z. B. hier im Forum veröffentlicht worden.
Es bedurfte nicht erst des Preiserhöhungsschreibens der Energ Süd, um von seinem Sonderkündgungsrecht zum 31.12.2011 Gebrauch zu machen. Diese Thematik ist erst kürzlich hier im Forum hinreichend abgehandelt worden!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 22. November 2011, 11:29:50
Habe heute erst meine Preisanpassung zum 31.12.2011 erhalten (Poststempel ist der 18.11.2011).

Eigentlich kommt dieses Schreiben ein paar Tage zu spät, aber was soll man machen.

Die EnergenSüd wird es dann bestimmt auf den langen Postweg schieben  X(

Peis in Fürth 21,95 ct/kWh und 7,95 GP/Monat
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 22. November 2011, 11:39:56
@ sparfuchs

Sie können immer noch zum 31.12.2011 kündigen. Fraglich ist nur, ob ihr ausgewählter neuer Lieferant es noch realisieren kann, sie ab 01.01.2012 zu beliefern. Das wird knapp. Also wenn, dann nächstmöglicher Zeitpunkt 01.02.2012 und die Energ Süd verpflichten, sie bis dahin zum alten Preis zu versorgen, weil deren Verschulden.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 22. November 2011, 11:45:24
Zitat
Original von Didakt
Übrigens, die Preiserhöhung ist schon seit einiger Zeit bekannt, z. B. hier im Forum veröffentlicht worden.
Es bedurfte nicht erst des Preiserhöhungsschreibens der Energ Süd, um von seinem Sonderkündgungsrecht zum 31.12.2011 Gebrauch zu machen. Diese Thematik ist erst kürzlich hier im Forum hinreichend abgehandelt worden!

Der Preis auf der Webseite hat nur für Neukunden eine Bedeutung. Für Bestandskunden wird er erst dann wirksam wenn die Preisänderung schriftlich 6 Wochen vor dem Termin mitgeteilt wurde. Solange die Preisänderung nicht mitgeteilt wurde gibt es keine Kündigungsfrist von 6 Wochen, sondern von 3 Monaten. Dabei muss dann auch noch die Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Schwalmtaler am 22. November 2011, 12:08:51
und was zählt nun?

A) Datum des Preiserhöhungsschreiben
B) Poststempel auf dem Briefumschlag
C) Eingang beim Kunden

Bei einer Erhöhung zum 31.12., die erst mit Schreibeneingang 22.11. mitgeteilt wird, würde ich zum 30.01.fJ kündigen, damit der Wechsel auch vollzogen werden kann, da ich ja den tatsächlichen Eingang nicht beweisen kann.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 22. November 2011, 12:14:59
Wenn man den Preis ab dem 1.1.2012 akzeptiert dann gilt meiner Meinung nach wieder die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten, vorausgesetzt die Mindestlaufzeit ist erfüllt.

Damit kann zum heutigen Zeitpunkt dann frühestens zum 1.3.2012 gekündigt werden. Da sich die Genossenschaft mittlerweile verhält wie alle anderen Energieversorger auch, darf man nicht auf Kulanz hoffen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 22. November 2011, 12:58:38
Zitat
Original von egn
Wenn man den Preis ab dem 1.1.2012 akzeptiert dann gilt meiner Meinung nach wieder die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten, vorausgesetzt die Mindestlaufzeit ist erfüllt.

Damit kann zum heutigen Zeitpunkt dann frühestens zum 1.3.2012 gekündigt werden. Da sich die Genossenschaft mittlerweile verhält wie alle anderen Energieversorger auch, darf man nicht auf Kulanz hoffen.
Wenn man den Preis akzeptiert, kündigt man wohl nicht JETZT.  ?(
Will man kündigen, akzeptiert man nicht und hat laut EnS ein Sonderkündigungsrecht. Dann nimmt man dieses wahr und kündigt zum 31.01.2012 ! Oder man kündigt zum 31.12.11 und geht einen Monat in die Ersatzversorgung des lokalen Anbieters. Preislich dürfte das wohl noch zu verkraften sein. Außer man möchte Prinzipien reiten und hat zuviel Zeit. Dann kann man sich ausgiebig über Recht und Unrecht und die Durchsetzbarkeit des Ersteren unter Beachtung von Kostenneutralität  informieren und auslassen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 22. November 2011, 13:00:12
Der Versorger hat vorliegend im Einzelfall durch zu späte Bekanntgabe seiner Preisanpassungsmaßmahne nicht die Vorgaben seiner eigenen AGB eingehalten und damit die Vertragsbedingungen verletzt. Hier greift dann m. E. höheres Recht (u.a. § 41 EnWG), sodass der Letztverbraucher den Vertrag sogar ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen könnte. Alles eine Frage der Auslegung.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: erikex am 22. November 2011, 18:43:13
@ ze_ro:

bin nun zu M4Energy EG in Dresden gewechselt. Preis aktuell: 19,52ct/kWh // 7,50 EUR GG und ab 1.2.2012 20,11ct/kWh und 7,95 EUR GG.

Das ist deutlich besser als das EnergenSued \"Angebot\". Mal sehen, wie lange der Preis hier stabil bleibt. Zumindest am Telefon sagte man mir, dass man im Moment sehr viel mit ehemaligen EnergenSued Kunden zu tun hat.... Abwarten.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: ze_ro am 22. November 2011, 19:56:38
Hallo,

bei dieser Seite [http://www.energiebuero-olbernhau.de] hatte ich damals das Angebot über EnergenSüd gemacht. Jetzt haben die auf einmal M4Energy EG?!
Glauben die selbst nicht mehr an EnergenSüd? Das kommt mir alles so komisch vor. Genau wie im Schreiben immer so auf die Ersparnis herumgeritten wir, die man gegenüber seines lokalen Versorgers gemacht hat.
Das klingt so als würden Energen sagen, \"So, jetzt ist es gut mit Sparen, jetzt wird erstmal Bezahlt\".

MfG ze_ro
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: erikex am 22. November 2011, 19:59:28
naja, Energen hat halt nicht gewissenhaft kalkuliert bzw. grobe Fehler gemacht - dafür dürfen nun die Kunden bluten. Von M4Energy habe ich schon länger gehört und sie sind auch auf Verivox gelistet, sogar als Vertragspartner... Mal schaun, durch die monatliche Zahlweise und Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung sollte das Risiko also nicht zu groß sein ;)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 23. November 2011, 09:02:51
Zitat
Original von Schwalmtaler
und was zählt nun?

A) Datum des Preiserhöhungsschreiben
B) Poststempel auf dem Briefumschlag
C) Eingang beim Kunden

Bei einer Erhöhung zum 31.12., die erst mit Schreibeneingang 22.11. mitgeteilt wird, würde ich zum 30.01.fJ kündigen, damit der Wechsel auch vollzogen werden kann, da ich ja den tatsächlichen Eingang nicht beweisen kann.

Da wir uns innerhalb der Grenzen des deutschen Zivilrechts bewegen, gilt immernoch c).
Der Zugang beim Kunden (§ 130 BGB) ist entscheidend. Das Datum auf dem Schreiben kann vor oder Rückdatiert sein wie es will, das interessiert niemanden. Der Poststempel ist lediglich ein Indiz dafür, dass die DP AG den Brief zu dem Zeitpunkt in den Griffeln hatte.

@ Didakt:

Ich sehe es auch so, die Kündigung zum 01.01.2012 kann EnerGen gar nicht verweigern. Die späte Versendung der Preiserhöhungsverlangen ist meines Erachtens nach grob rechtsmissbräuchlich, denn;

In Ziffer 5.3 der AGB von EnerGen Süd steht geschreiben;
Preisänderungen erfolgen nur zum Anfang eines Kalendermonats; sie werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.

Das bedeutet im Umkehrschluss - nur wer (wie ich) sein Erhöhungsschreiben bis zum 19.11.2011 (= letzmöglicher Termin zurückgerechnet ab 6 Wochen bzw. vom 31.12.2011) erhalten hat, wäre verpflichtet ab 01. Janauar 2011 den neuen Preis zu bezahlen. Alle anderen MÜSSEN auch im Januar noch zum alten Preis versorgt werden. Da gilt der neue Preis dann erst ab Februar.

Die Regelung zur Kündigung ist auch eindeutig.

§ 41 Abs. 3 EnGW sagt uns dazu außedem noch folgendes;
\"Lieferanten haben Letztverbraucher rechtzeitig, in jedem Fall jedoch vor Ablauf der normalen Abrechnungsperiode und auf transparente und verständliche Weise über eine beabsichtigte Änderung der Vertragsbedingungen und über ihre Rücktrittsrechte zu unterrichten. Ändert der Lieferant die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.\"

Da fällt mir ein - gab es in den Schreiben von EnerGen überhaupt eine Unterrichtung über die Rücktrittsrechte? Wenn nicht, dann ist das mit der Kündigungsfrist eh geritzt.

Es hängt also tatsächlich komplett am neuen Lieferanten. Das ist auch ein Grund, warum ich nun bei EnBW gelandet bin. Wenn es einer pünktlich noch bis 01.01. hinbekommen sollte, dann diese.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: egn am 23. November 2011, 10:03:13
Habe jetzt auch noch die zweite Preiserhöhung erst am 22.11.2011 erhalten.

Die Wechsel sind schon eingeleitet.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 23. November 2011, 10:46:18
@ BERBERJESUS

Ich wollte mit meinen Beiträgen aus Zeitgründen nicht so weit ausholen wie Sie. Der Ansatz galt für mich von Anfang an.

Und was einen Wechsel noch zum 01.01.2012 angeht, auch das ist jetzt noch möglich! Es kommt nur darauf an, ob man sich einen seriösen Anbieter aussucht, mit dem man partnerschaftlich kommunizieren kann. Ein Wechsel ist in der Regel zu diesem Zeitpunkt realisierbar, wenn es dem neuen Lieferer zeitlich möglich ist, noch im Vormonat beim zuständigen Netzbetreiber den Wechsel anzuzeigen und natürlich auch dort schnell gehandelt wird.
Es kommt darauf an, dass man den Wechselprozess selbst positiv begleitet!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: mazu35 am 23. November 2011, 20:50:23
Hoi,
bin von 17,95 auf 24,05 AP gerutscht. Macht 408 Euronnen pro Jahr (fast sovile wie mein alter Versorger). Nett, das der Strompreis nix mit deren PDF auf Ihrer Homepage zu tun hat, sondern jeder individuell behandelt wird.
Und hab auch nur bis 5.12 Zeit (knappe 14 Tage).
Ganz ehrlich, der Laden war mir eigentlich sympatisch, aber so nicht!!
Ich werde wechseln, wenn es geht (diverse Stadtwerke sind bis zu 100 Euro billiger).
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 24. November 2011, 13:30:36
Zitat
Original von mazu35
Hoi,
bin von 17,95 auf 24,05 AP gerutscht. Macht 408 Euronnen pro Jahr (fast sovile wie mein alter Versorger). Nett, das der Strompreis nix mit deren PDF auf Ihrer Homepage zu tun hat, sondern jeder individuell behandelt wird.
Und hab auch nur bis 5.12 Zeit (knappe 14 Tage).
Ganz ehrlich, der Laden war mir eigentlich sympatisch, aber so nicht!!
Ich werde wechseln, wenn es geht (diverse Stadtwerke sind bis zu 100 Euro billiger).


Dann lies\' dein Schreiben bitte nochmal genau durch oder alternativ meinen Beitrag auf der vorhergehenden Seite. Es braucht sich eigentlich niemand mehr über die unterschiedlichen Arbeitspreise wundern...
Liest denn hier niemand seine Briefe ordentlich durch oder wenigstens die Beitrage der Vorposter?

Nix für ungut & viel Erfolg!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Stromkunde2012 am 24. November 2011, 22:02:55
Na ja, die krassen Unterschiede im Preisgefüge (20,xx-24,xx) lassen sich vielleicht  durch ein neues Geschäftsmodell erklären.
Ich gehe aber eher  von Preiserhöhungen \"von Hand\" aus

Zumal-und das ist eigentlich symptomatisch-es Energen nicht einmal schafft die Homepage zu aktualisieren.
Denn das wäre das einfachste
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: mazu35 am 25. November 2011, 17:20:03
Zugegeben, ich habs an dem Abend nur grob überflogen, aber soviel weiter bin ich jetzt auch nicht.
Man kann ja auch sehr viel in Briefen schreiben, fraglich, ob das rechtlich alles so haltbar ist. Wenn ich auf Homepage XY Preis A sehe, daraufhin einen Vertrag mache, meinen alten Vertrag kündige etc pp, und bekomme dann irgendwann die Vertragsbestätigung mit anderen Zahlen, ist das schon fast Betrug (zumindest ist der Vertrag dann wohl nicht zustande gekommen).
Wie lange dauert es eigentlich, bis der Genossenschaftsanteil nach der Kündigung auf dem Konto ankommt? Hat da jemand Erfahrung gesammelt?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 25. November 2011, 18:16:38
Die Antworten auf diese Fragen ergeben sich aus der Satzung und Geschäftsordnung der EnerGen Süd.
Ihre Mitgliedschaft können Sie mit einer Frist von 6 Monaten erst zum 31.12.2012 kündigen. Die Rückzahlung des Anteils (Auseinandersetzungsguthaben) erfolgt binnen 6 Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft. Ob Sie den Anteil in voller Höhe zurückerhalten, hängt von der finanziellen Situation bzw. Bilanz im Frühjahr 2013 ab. Man muss auch mit Nachteilen rechnen. Allerdings können Nachschüsse nicht verlangt werden.
Ja, alles nicht so einfach, wenn man es doppelt sieht!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: RuRo am 25. November 2011, 20:19:49
Zitat
Original von Didakt
..... Allerdings können Nachschüsse nicht verlangt werden.

Die Betonung muss wohl auf \"noch nicht\" liegen. Auf der Vertreterversammlung wurde eine alsbaldige Satzungsänderung meines Wissens schon angesprochen. Je begonnenen 3000 kWh jährlichem Stromverbrauch und je 30000 kWh Jahresenergiemenge Gas soll zukünftig ein Geschäftsanteil erworben werden müssen. Bestandsgenossen sollen mit Nachschüsse auf gleicher Basis bedacht werden.

Insgesamt sind die Umstände nicht gerade verbraucherfreundlich. Oder hat noch jemand ein vernünftiges Pro-Argument bei der Energen Süd zu bleiben?
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: kamaraba am 25. November 2011, 21:47:42
Keiner! Es spricht viel dagegen:
Preiserhöhung zum 1.1.2012 wird zu spät mitgeteilt, zukünftige Verbräuche werden zu hoch geschätzt, bei mir ca. 1000 kWh zu viel, Kommunikation mangelhaft - wollte vor ca. 8 Wochen mit Gas zu EnerGen Süd wechseln - bis heute keine Antwort. Mit mir nicht!!!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 26. November 2011, 15:59:49
Zitat
Original von kamaraba
Keiner! Es spricht viel dagegen:
Preiserhöhung zum 1.1.2012 wird zu spät mitgeteilt, zukünftige Verbräuche werden zu hoch geschätzt, bei mir ca. 1000 kWh zu viel, Kommunikation mangelhaft - wollte vor ca. 8 Wochen mit Gas zu EnerGen Süd wechseln - bis heute keine Antwort. Mit mir nicht!!!

Keine Gründe vorerst Kunde zu bleiben - ja, absolut.

Es gibt aber gute Gründe, warum man weiterhin Mitglied bleiben sollte.
Zum einen haben wir alle neben den 100 € Geno-Anteil auch 20 € Eintrittsgeld  bezahlt, die insbesondere in meinem Fall (auf das Jahr 2011 gesehen) alles andere als \"rentabel\" waren. Außerdem halte ich es für alles andere als kategorisch ausgeschlossen, dass ich nach dem erneuten EnBW-Jahr 2012 wieder bei EnerGen Strom beziehe.
Losgelöst von den monetären Erwägung bin ich vom Grundmodell nämlich noch immer überzeugt. Wenn jetzt alle Mitglieder, die die Probleme der EnerGen erkannt haben austreten, dann geht es nur noch weiter bergab. Das ist nicht in meinem Sinne. Und kann auch nicht in Ihrem Sinne sein.
Die Mitgliedereinlagen sind auch wichtig, um den Millionenkredit für das EEG-Umlagendebakel abzusichern. Wenn jetzt alle austreten, dann sagt die Bank nämlich \"Nö, ihr kricht nix, habt ja keine Mitglieder mehr!\". Wer dann glaubt, dass er seinen Geno-Anteil überhaupt jemals wieder sieht, der irrt gewaltig! Also lasst das mit dem Austritt zunächst mal lieber bleiben. Zumindest bis sich die Lage wieder entspannt hat.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Netznutzer am 26. November 2011, 16:57:57
Zitat
Wer dann glaubt, dass er seinen Geno-Anteil überhaupt jemals wieder sieht, der irrt gewaltig! Also lasst das mit dem Austritt zunächst mal lieber bleiben. Zumindest bis sich die Lage wieder entspannt hat.

Gerade deshalb sollte man sich Gedanken machen, jetzt auszutreten. So rettet man etl. noch seinen Einsatz. Wer hier für Verbleiben plädiert, so denke ich, der tut dies, um sich schnell noch seine 100 € zurückzuholen, bevor es die anderen tun.

Gruß

NN
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Capo am 26. November 2011, 17:02:05
zumal die 100 € Geno-Anteil derzeitig nur noch ca. 58 Euro an Wert haben.

Erst wenn sich die Genossenschaft finanziell vollständig erholt hat, können beim Austritt die 100 € Geno-Anteil komplett wieder ausgezahlt werden.

Bis dann...
Capo
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: mazu35 am 26. November 2011, 18:25:25
Zitat
Original von Capo
zumal die 100 € Geno-Anteil derzeitig nur noch ca. 58 Euro an Wert haben.
Capo

Wo habt Ihr denn diese Infos her? Gibts da irgendwie einen rechtlichen Trick, sofort auszusteigen (Stromvetrag plus Genossenschaft?) Mir wird da langsam mulmig bei solchen Meldungen. Als ich beigetreten bin Anfang 2011, hies es, keine Nachschüsse für Genossenschafter...
In welchem Irrenhaus der Energieversorgung leben wir eigentlich...Wir schalten erstmal soundsovile AKWs ab, fördern Photovoltaikanlagen von Topverdienern in Stuttgart mit Stromkosten von Hart IV-Bezügern aus Berlin, die Liste ist endlos.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: kamaraba am 26. November 2011, 19:37:35
@BERBERJESUS

Es gibt grundsätzlich nichts gegen das Modell der Energie-Genossenschaften einzuwenden, nur habe nicht nur ich das Gefühl, das hier mit wenig Professionalität, ja geradezu dilletantisch vorgegangen wird und man sich nicht mal an die eigenen AGB hält.
Es muss jeder für sich selbst entscheiden ob er der EnerGen weiterhin die Stange hält, die finanzielle Situation darf dabei keine Rolle spielen, mein Geldbeutel ist mir wichtiger.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: sparfuchs am 26. November 2011, 22:39:08
Zitat
Original von Netznutzer
Zitat
Wer dann glaubt, dass er seinen Geno-Anteil überhaupt jemals wieder sieht, der irrt gewaltig! Also lasst das mit dem Austritt zunächst mal lieber bleiben. Zumindest bis sich die Lage wieder entspannt hat.

Gerade deshalb sollte man sich Gedanken machen, jetzt auszutreten. So rettet man etl. noch seinen Einsatz. Wer hier für Verbleiben plädiert, so denke ich, der tut dies, um sich schnell noch seine 100 € zurückzuholen, bevor es die anderen tun.

Gruß

NN
Das kündigen des Stromvertrages hat nichts mit dem kündigen der Mitgliedschaft zu tun!
Die Mitgliedschaft kann man nur bis zum 30.06 zum Ende des Jahres kündigen oder evtl. Bei Änderung der Satzung.
Somit bringt im Moment die Kündigung der Mitgliedschaft gar nichts.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: RuRo am 27. November 2011, 19:17:42
@sparfuchs
Das Kündigen der Mitgliedschaft zum jetzigen Zeitpunkt  erhält zumindest die Option noch etwas vom Geschäftsanteil wieder zu sehen.

@Berberjesus
Ich sehe überhaupt keinen Grund noch Genosse zu bleiben. Sollte es Anfang 2013 tatsächlich noch Rückzahlungen auf den Genossenschaftsanteil geben, ist es gut; es ist auch nicht mehr als ein letzter Funken Hoffnung. Besonders bitter ist ein sofortiger Ausstieg (zum 31.12.2012) verständlicherweise für jene, die erst in 2011 beigetreten sind. Losgelöst vom Genossenschaftsmodell klingeln bei EnergenSüd doch alle Alarmglocken. Die Genossen sind nur mehr die Getriebenen. Entscheiden werden ggf. Kreditgeber und Insolvenzverwalter.
Die Satzungsänderung wird kommen. Nach m.E. ist die EnS nicht zu retten - Modell hin oder her. Da hilft nur Schlussstrich ziehen und ggf. eine neue eG aufbauen, ansonsten erinnert mich das alles sehr stark an eine Währungskrise auf einem der fünf Kontinente.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: vollgass am 28. November 2011, 10:44:12
Hallo!
Wie ist das mit dem Kündigen?
Wenn ich jetzt kündige,dann läuft der Vertrag bis zum 31.12 2011.Bei einem neuem Anbieter kann ich aber wegen der Bearbeitungzeit erst am 1.2 2012 anfangen.Was passiert dann zwichen dem 1.1.2012 und 31.1.2012?

Wenn ich den Vertrag jetzt nicht kündige,läuft der Vertrag wieder 12 Monate oder könnte ich den Vertrag zum 1.4.1012 oder so kündigen?
Gruß Roland
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 28. November 2011, 13:49:58
Zitat
Original von vollgass
Hallo!
Wie ist das mit dem Kündigen?
Wenn ich jetzt kündige,dann läuft der Vertrag bis zum 31.12 2011.Bei einem neuem Anbieter kann ich aber wegen der Bearbeitungzeit erst am 1.2 2012 anfangen.Was passiert dann zwichen dem 1.1.2012 und 31.1.2012?
Sie werden von Ihrem örtlichen Grundversorger zu den allgemeinen Tarifen versorgt.

Zitat
Original von vollgass
Wenn ich den Vertrag jetzt nicht kündige,läuft der Vertrag wieder 12 Monate oder könnte ich den Vertrag zum 1.4.1012 oder so kündigen?
Gruß Roland
Nach meinem Kenntnisstand ist nur die Erstvertragslaufzeit 12 Monate. Danach ist der Vertrag gemäß den AGB kündbar.
Zitat
AGB Energen-Sued
6.2 Der Vertrag kann nach 12 Monaten Erstlaufzeit von beiden Vertragsparteien monatlich mit einer Frist von drei (3) Monaten gekündigt werden. Kündigungen bedürfen der Textform.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: vollgass am 28. November 2011, 16:42:31
Hallo!
Jetzt habe ich nochmals nachgeschaut und gesehen,dass mein Vertrag erst seit dem 1.2.2011 läuft.Kann ich dann jetzt zum 30.1.2012 kündigen?
gruß Roland!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 28. November 2011, 22:56:44
@ vollgas

Der Zeitpunkt des Beginns Ihres Vertrages ist uninteressant. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht gem. Ziff. 5.3. der AGB. Ihr weiteres Vorgehen hängt vom Zeitpunkt des Zugangs der Preiserhöhungsmitteilung bei Ihnen ab. Wenn Sie die Mitteilung zeitgerecht erhalten haben, hätten Sie zum 31.12.2011 kündigen können. Dafür ist es jetzt zu spät. Ist die Mitteilung später eingegangen, können Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen mit dem Ergebnis, dass sie nicht wirksam wird. Danach gilt für beide Seiten Ziff. 6.2. der AGB.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 29. November 2011, 07:44:02
Zitat
Original von Didakt
Wenn Sie die Mitteilung zeitgerecht erhalten haben, hätten Sie zum 31.12.2011 kündigen können. Dafür ist es jetzt zu spät.
Was veranlasst Sie zu der Meinung, dafür sei es jetzt zu spät ? Meines Wissens waren die Preiserhöhungsschreiben erst am 18./19.11.11 bei vielen Genossen zugegangen und enthielten sogar expliziet das Angebot eines Sonderkündigungsrechts bis zum 05.12.2011.

Zitat
Original von Didakt
Ist die Mitteilung später eingegangen, können Sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung einlegen mit dem Ergebnis, dass sie nicht wirksam wird.
Der Widerspruch hat nicht automatisch zur Folge, dass die Preiserhöhung nicht wirksam wird. Vielmehr kommt es auf die Gründe für den Widerspruch an und ob diese letztendlich \"ziehen\", wenn es zu einem offiziellen Verfahren kommt. Bis dahin kann die Preiserhöhung zwar wirksam sein, aber wenn man nur den alten Abschlag bezahlt, muss der Anbieter sehen, wie er an \"sein\" Geld kommt.
Ein Ansatzpunkt könnte aber die Preiserhöhungsklausel in den AGB sein, die möglicherweise die Anforderungen des BGH an eine solche Klausel nicht erfüllt.
Definitiv weiss das heute aber noch niemand. Aber probieren kann man es natürlich.  ;)

Zitat
Original von Didakt
Danach gilt für beide Seiten Ziff. 6.2. der AGB.
So ist es.  ;)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 29. November 2011, 09:46:30
@ bolli

Woher wissen Sie, dass vollgas die Erhöhungsmitteilung nicht zeitgerecht erhalten hat. Eine solche Aussage von ihm habe ich nicht gelesen, möglicherweise aber überlesen. Sollte der zeitgerechte Zugang zutreffen, ist sein Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2011 jetzt bereits verwirkt.

Im Übrigen gilt folgender Auszug aus Ziff. 5.3. AGB

Zitat
Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag in Textform zu kündigen, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der angekündigten Preisanhebung vorangeht.


Auch hiernach ist jetzt eine Kündigung zum 31.12.2011 nicht mehr möglich, es sei denn, vollgas macht davon dennoch Gebrauch und begründet die verspätete Kündigung mit der nicht rechtzeitig eingegangenen Erhöhungsmitteilung und lässt sich vom Versorger bestätigen, dass die Kündigung deswegen als wirksam anerkannt wird.

Alternativ könnte er Widerspruch gegen die Erhöhung wegen Verletzung der Vertragsbedingungen einlegen mit der Folge, weiterhin nur den alten Preis zu bezahlen, denn die Erhöhung erfolgte rechtsgrundlos. Dann greift Ziff. 6.2. der AGB hinsichtlich des Kündigungsrechts.

Zu kompliziert? ;)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: vollgass am 29. November 2011, 11:16:17
Hallo!
Die Erhöhungsmitteilung habe ich am 21.11.11 erhalten.Auf dem Schreiben steht,Wenn ich mit der Tarifänderung nicht einverstanden bin,sollte die Kündigung spätestens zum 5.12.11 vorliegen.
Was muß man bei Energen Süd alles kündigen?
Nur die Genossenschaft?
Gruß Roland!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 29. November 2011, 11:28:57
@ vollgas

Alles klar! Wenn Sie wechselwillig sind, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dann bitte form- und fristgerecht zum 31.12.2011 kündigen oder ist Ihnen evtl. sogar der 31.01.2012 zugestanden worden. Empfehlung: Einschreiben mit Rückschein.

Wahrscheinlich werden Sie von einem neuen Versorger erst ab 01.02.2012 beliefert werden können, sodass zwischenzeitlich die Ersatzversorgung greift, wie von bolli bereits näher erläutert. Auch der Wechsel sollte schnellstens eingeleitet werden mit dem Auftrag zum \"nächstmöglichen\" Termin.

edit: Sie können sowohl den Lieferauftrag für Strom als auch Ihre Mitgliedschaft als Genosse bereits jetzt oder mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12.2012 kündigen und gleichzeitig die Rückzahlung Ihres Anteils beantragen. Es empfiehlt sich, die Kündigungen mit getrennten Schreiben in Schriftform auszusprechen.
Die Mitgliedschaft müssen Sie also nicht zwingend kündigen!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 29. November 2011, 13:04:41
Zitat
Original von Didakt
@ bolli

Woher wissen Sie, dass vollgas die Erhöhungsmitteilung nicht zeitgerecht erhalten hat. Eine solche Aussage von ihm habe ich nicht gelesen, möglicherweise aber überlesen.
Interessant, was ich so alles geschrieben haben soll.  8) ICH habe diese Aussage nicht gemacht und auch nicht von vollgas gelesen gehabt. Aber aus anderen Threads bzw. aus Gesprächen mit Betroffenen kenne ich ein paar Daten.  ;) Übrigens war der Zugang am 18./19.11. noch fristgemäß, am 21.11. nicht mehr. Aber es lohnt wahrscheinlich den Ärger nicht, sich darauf zu berufen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 30. November 2011, 13:48:28
Was wird hier wieder alles wild durcheinander geworfen und spekuliert!?

Erstmal ruhig Blut! Verzapft hier bitte keinen solchen famosen Blödsinn!

Um alles nochmal klarzustellen;

1. \"Rette sich wer kann!\" - ist absoluter Schwachsinn in der jetzigen Situation. Ich hatte bereits geschrieben warum. Umso unsäglichler sind die Unterstellungen die mir gegenüber bezüglich des Austritts gemacht wurden und die dummdreiste Behauptung, dass ich ja angeblich nur meine eigenen Pfründe rechtzeitig sichern will.
Ich Gegensatz zu euch, weiß ich ebenso gut wie User Sparfuchs,
dass ich an meine 100 € ohnehin nicht so schnell nicht herankommen werde. Könnt ihr denn alle nicht lesen? -> § 6 Abs. 1 Satzung EnerGen Süd! -> 6 Monate zum Schluss des Kalenderjahres! D. h. wer jetzt bis zum Zeitraum Ende Juni 2012 die Mitgliedschaft fristgemäß kündigt, wird erst zum 01.01.2013 aus der Mitgliedschaft entlassen und erhält natürlich auch erst danach sein Auseindersetzungsguthaben, sprich, den Geno-Anteil oder das was davon noch übrig bleibt. Diesen gibt es für alle also frühestens zum 01.07.2013. Ja, wenn man noch Nr. 22 und 23 der Allgemeinen Geschäftsordnung von EnerGen Süd gelesen hätte, dann wüsste man das auch und würde sich jetzt nicht wie ein aufgescheuchtes Huhn aufführen.

Ob ihr die Mitgliedschaft jetzt oder erst im Mai 2012 kündigt ist scheißegal.
Habt ihr das jetzt kapiert?

Außerdem - ich sage es gerne nochmal - lohnt der Austritt nicht.
Erst recht nicht wenn man ggf. auf absehbare Zeit wieder Kunde werden möchte.


2. Die 100 € Einlage je Geno-Anteil sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur 58 € oder sonstwas wert, sondern exakt weiterhin 100 €. Alles andere ist Mythenbildung oder lediglich blödes Geschwätz.


3. Die Mitglieder haften lediglich maximal bis zur Höhe ihrer Einlage. § 2 Abs. 5 der Satzung von EnerGen gilt entsprechend. Alles andere...


Ich hoffe damit sind wir nun alle auf dem selben Wissensstand und können uns hier wieder vernünftig austauschen. Und zwar ohne Vorwürfe und hysterische Hirngespinnste.

Herzlichen Dank!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Capo am 30. November 2011, 14:08:21
@BERBERJESUS

Zitat
2. Die 100 € Einlage je Geno-Anteil sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht nur 58 € oder sonstwas wert, sondern exakt weiterhin 100 €. Alles andere ist Mythenbildung oder lediglich blödes Geschwätz.

Leider falsch.

Ich war auf Delegiertenversammlung.

Nur wenn die Geno-Anteile von der Genossenschaft nicht angetastet wurden, wird man die vollen Anteile zurück bekommen. Ansonsten nur anteilig.

Bis dann...
Capo
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 01. Dezember 2011, 09:18:55
Glücklicherweise doch richtig.

Soweit mir bekannt, wurden die Anteile noch nicht angetastet.
Ein Rückgriff auf die Geno-Einlage muss auch gegenüber den
Mitgliedern angekündigt und wohl begründet werden.
So mir nichts - dir nichts geht das nicht.

Für das EEG-Umlagedebakel sollen außerdem ausdrücklich Kredite aufgenommen werden.

Ein Rückgriff auf\'s Eigenkapital wird also nur dann notwendig, wenn die Banken keinen Kredit an EnerGen Süd vergeben.
Wie bereits an anderer Stelle angemerkt wir dieses ungute Szenario umso warscheinlicher,
je mehr Mitglieder jetzt auf einmal abspringen wollen und ab Mitte 2013 ihre Anteile wieder einfordern werden...

Deswegen schreibe ich doch gegen die allgemeine Panik hier an.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: RuRo am 01. Dezember 2011, 13:06:47
@Berberjesus
Das ungute Szenario ist nicht wahrscheinlich, sondern existent.

Sollte jeder der gut 28.000 Genossen lediglich einen Geschäftsanteil gezeichnet haben, befinden sich 2,8 Mio. im Topf. Das ist leidlich wenig bei 6,6 Mio. Verbindlichkeiten.
Genossenschaftsmodell hin oder her. Die maßgeblichen Entscheidungen werden doch nicht mehr von den Genossen getroffen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: PLUS am 01. Dezember 2011, 14:39:43
Zitat
Original von RuRo
Das ungute Szenario ist nicht wahrscheinlich, sondern existent....
§ 19 InsO -Überschuldung- (http://dejure.org/gesetze/InsO/19.html) .... § 18 InsO -Drohende Zahlungsunfähigkeit- (http://dejure.org/gesetze/InsO/18.html) [/list]
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Beitrag von: egn am 01. Dezember 2011, 14:53:11
In der Geschäftsordnung steht:

Zitat
20. Schwerwiegende Verluste
Ergibt sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflicht-gemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Ge-samtbetrages der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzube-rufen und ihr dies mitzuteilen.

Ich wüsste nicht dass in Anbetracht des hohen Verlustes die Generalversammlung einberufen worden wäre.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: PLUS am 01. Dezember 2011, 15:05:11
Zitat
Original von egn
In der Geschäftsordnung steht:
Zitat
20. Schwerwiegende Verluste
Ergibt sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz oder ist bei pflicht-gemäßem Ermessen anzunehmen, dass ein Verlust besteht, der durch die Hälfte des Ge-samtbetrages der Geschäftsguthaben und die Rücklagen nicht gedeckt ist, so hat der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung einzube-rufen und ihr dies mitzuteilen.
Ich wüsste nicht dass in Anbetracht des hohen Verlustes die Generalversammlung einberufen worden wäre.
Vertreter wurden längst gewählt.  (http://www.energensued.de/41122.html)

Eine außerordentliche Vertreterversammlung hat stattgefunden. (http://www.ortsmitte.de/alb-donau/ehingen/ehingen_89584~/art47686,674419,PRINT?_FRAME=64)[/list]
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 01. Dezember 2011, 15:56:06
Zitat
Original von PLUS

…Das Problem können nur die Mitglieder mit der Zeichnung weiterer Anteile lösen.

Gut vorstellbar ist, dass der größte Teil der Mitglieder von diesem Desaster noch gar nichts weiß. Deren Reaktion wird sicherlich – wie schon gesagt – nicht positiv sein. Die werden sich nach entsprechender Information eher die Frage stellen, worauf sie sich da eigentlich eingelassen haben, und wie sie schnellstmöglich der Misere entkommen können.
Der Inhalt der kürzlich ergangenen Preiserhöhungsmitteilung ist mir nicht bekannt. Aber auf die Schuldenproblematik ist man darin sicher nicht eingegangen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: PLUS am 01. Dezember 2011, 16:14:51
Zitat
Original von Didakt
Gut vorstellbar ist, dass der größte Teil der Mitglieder von diesem Desaster noch gar nichts weiß.
WÜMEG (http://www.raumausstattung.de/business/artikel-record_id-39122-Wirtschaft.htm)

Zitat
Durch  die  Insolvenz  der  Genossenschaft  ist  nicht  nur  das Vertrauen vieler geschädigter Maler- und Lackierermeister mißbraucht worden, sie haben auch eine ganze Menge Geld verloren, nicht nur ihre Einlagen, sondern hinzu kommt auch noch Ende letzten Jahres die Nachschußpflicht. ....
WÜMEG-2004 (http://fzarchiv.sachon.de/Fachzeitschriften/Maler-und_Lackierermeister/Mitteilungen/2004/03_04/ML-Mitteilungen_03-04_Baden-Wuerttemberg.pdf)[/list]
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 01. Dezember 2011, 16:57:31
@ PLUS

Volle Zustimmung.
Unsereins und, ich unterstelle, die meisten der hier im Forum Mitwirkenden haben sich vor dem Beitritt zu den Genossenschaften (EGS u. EGNW) durch das Lesen von Satzung und GenG darüber informiert, auf welches Szenario sie sich möglicherweise einlassen und somit den worst case einschließlich des evtl. vollen Verlustes ihrer Einlage von Anfang an mit einkalkuliert. Aber viele von den übrigen verlieren m. E. den Glauben an die Gerechtigkeit, wenn sie mit der Wirklichkeit konfrontiert werden. Das Kleingedruckte (im übertragenen Sinne) wird trotz ständiger Hinweise darauf immer noch zu wenig gelesen und berücksichtigt. Mal sehen, ob die Schose noch zu retten ist. Zu wünschen ist es allen Beteiligten, für die Verantwortlichen aber sicher eine Schwerstaufgabe in Sachen Überzeugungsarbeit.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 01. Dezember 2011, 18:56:55
Ist das schon ein Zeichen:

energen süd (http://www.energensued.de/40020.html)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: speedy am 01. Dezember 2011, 22:36:40
Das paßt zu meinen Erfahrungen: Nach meiner Kündigung und der Kündigungsbestätigung kam ein Brief von Energen Süd, ob ich nicht doch noch die Kündigung zurücknehmen möchte.
 Es stand nicht drinnen, daß die Preiserhöhung durch „interne Fehler“ so massiv notwendig ist, sondern nur das allgemeine Stromblabla EEG, höhere Ek-Kosten etc.

Dann kam mal wieder ein Schreiben, das meine Geno-Einlage noch nicht eingezahlt ist. Vor circa einem halben Jahr hat Energen mir schon mal einfach Geld für die Geno-Einlage eingezogen,
ohne mich zu informieren. Dabei ist meine Geno-Einlage schon lange vorher geschehen. Ich bat also Herrn Pf***, mir erstmal die Buchungsposten darzulegen, woraus ich alle bisherigen Buchungen
sehen könne und damit real festzustellen, was da eigentlich auf meinem Buchungskonto so veranstaltet wurde und teilte mit, das ich sowieso schon gekündigt habe. Die Antwort bleibt bis heute aus.

Energen hätte sich viel arbeit und heiße Diskussionen schenken könne durch ein paar mehr Info´s….Nun haben wir alle den Salat davon.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 02. Dezember 2011, 09:46:55
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Didakt
Gut vorstellbar ist, dass der größte Teil der Mitglieder von diesem Desaster noch gar nichts weiß.
    @Didakt, das ist leider zu befürchten. Das ist der nächste große Fehler, die Genossenschaftsmitglieder im Dunkeln zu lassen. Man braucht sie dringend für die Lösung.  Nur mit einem überzeugenden Konzept und einer offenen Kommunikation kann man Mitglieder dafür gewinnen in dieser Situation bei der Stange zu bleiben. Es dürfte schwer genug sein. Schade ist es um die grundsätzlich gute Idee.

    Manche glauben auch, Genossenschaften seien Immun gegen Insolvenzen. Mit der Insolvenzfestigkeit wird ja auch zu Recht geworben. Allerdings ist das keine Garantie. Im Einzelfall gehen auch Genossenschaften pleite. Hier hat eine Genossenschaftspleite zum Beispiel einfache mittelständische Handwerksbetriebe getroffen. Da ging es nicht nur um 100 Euro-Anteile und die Nachschusspflicht war noch mit dabei:  
WÜMEG (http://www.raumausstattung.de/business/artikel-record_id-39122-Wirtschaft.htm)

Eben drum. Ich könnt\' mir deswegen glatt die Haare raufen.
Ich habe - wie schon an anderer Stelle geschreiben (EnerGen Süd zahlt Guthaben nicht aus (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87384#post87384)) absolut NULL VERSTÄNDNIS für diese KundenNICHTkommunikation.
Das was wir hier seit geraumer Zeit geboten kriegen ist Dilettantismus³!

Ich habe schon selbst zur Genüge erfahren wie man hier deshalb inzwischen größtenteil gegen eine dicke Wand der Verständisloskeit für die gesamte Problematik anschreibt. Ich frage mich inzwischen Ernsthaft, warum ich das eigentlich tue. Warum erledige ich (und andere auch) hier das Geschäft für EnerGen und versuchen die (Mitleidens)Genossen aufzuklären? Die Leute hier haben im Grunde Recht, wenn Sie sie sagen \"nix wie raus - das lasse ich mir nicht bieten!\". Nur verschärft das leider die ganze Situation anstatt sie zu verbessern. Fürchterlich...

Ich habe gestern übrigens nach letztmaliger Androhung per Mail nun (ebenfalls elektronisch) endlich eine Mitteilung von einer EnerGen-Süd Mitarbeiterin erhalten, dass mir die Kündigungsbestätigung demnächst per Post zugehen wird.

Heute werde ich noch eine kurze Antwort darauf verfassen und meine einstweiligen Kündigungsgründe darlegen. Selbstverständlich werde ich darin auch auf das Forum hier verweisen. Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Mitarbeiter bei EnerGen Süd könnten hier durch ein paar wenige Klicks lernen, worauf es jetzt ankommt und was von Ihnen erwartet wird. Und ein Krisenmanagement hat der Laden bitter nötig.

Wenn die eigene Arroganz der Herren Claus, Kübler oder Eberhardt trotz der zurückligenden Vorfälle nicht solch astronomische Ausmaße hätte, wie man inzwischen vermuten kann, dann hätte wenigstens einer von Ihnen sich hier kurz anmelden und den betroffenen Mitgliern Rede und Antwort stehen können.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 02. Dezember 2011, 11:24:59
Zitat
Original von BERBERJESUS
Selbstverständlich werde ich darin auch auf das Forum hier verweisen.

Das können Sie sich sparen. Sie können vielmehr davon ausgehen, dass die Beiträge dieses Forums mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von den Verantwortlichen mitgelesen werden.
Die notwendigen kundendienstlichen Maßnahmen kommen zu kurz, weil die alles überlagernden dramatisch angewachsenen Probleme dafür überhaupt keine Zeit lassen.
In die Lage muss man sich hineinversetzen können. Wenn für die Problemlösungen von Seiten der Kunden kein Verständnis (Zeitaufschub) aufgebracht wird, und davon ist auszugehen, weil ihnen das Hemd näher als der Rock ist, geht die Sache unweigerlich den Bach runter!
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: enegiefux am 06. Dezember 2011, 17:54:23
Moin und hallo erstmal! :)

Habe mich extra fürs Forum angemeldet und wollte Euch nicht vorenthalten, dass ihr gemäß § 5.3 der AGB bis spätestens 15.12.2011 per Sonderkündigungsrecht zum 31.12.2011 kündigen könnt. Dies wurde mir von einem Anwalt bestätigt. Es gelten die AGB und nicht die Frist im Schreiben. Allerdings benötigt der neue Anbieter eine Vorlaufszeit von 1 Monat, also zum 01.02.12. Solange bleibt ihr grundversorgt. Lasst Euch bloß nichts reinreden und wahrt die Textform. Ich kann gar nicht sagen, wie enttäuscht ich bin, und die Hotline war alles andere als hilfreich. Schade um die gute Idee! Gruß
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 06. Dezember 2011, 18:11:29
Na dann sollten Sie Ziff. 5.3 der AGB nochmal etwas genauer lesen! ;)
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: enegiefux am 06. Dezember 2011, 19:19:47
ja habe ich. da steht:\"...Frist von zwei Wochen zum Ende des Monats, der dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens...vorangeht.\" Demnach ist der 15.12. der richtige  Termin.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: enegiefux am 29. Dezember 2011, 14:05:57
Hallo,

mir wurde jetzt zum 31.01.2012 gekündigt, somit hält sich EnergenSüd nicht an seine eigenen AGB. Da aber die Ersatzversorgung doch teurer kommt, bleibe ich halt noch einen Monat dort. Das Verhalten von EnergenSüd insbesonders am Telefon ist höchst unprofessionell und ich gehe als enttäuschter Kunde, der diesen Stromanbieter nicht weiterempfehlen kann.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 29. Dezember 2011, 23:27:03
Zitat
Original von enegiefux
Hallo,

mir wurde jetzt zum 31.01.2012 gekündigt, somit hält sich EnergenSüd nicht an seine eigenen AGB. Da aber die Ersatzversorgung doch teurer kommt, bleibe ich halt noch einen Monat dort. Das Verhalten von EnergenSüd insbesonders am Telefon ist höchst unprofessionell und ich gehe als enttäuschter Kunde, der diesen Stromanbieter nicht weiterempfehlen kann.

Tut mir leid, doch dass kann ich so nicht stehen lassen. Wer sich rechtzeitig um seinen Wechsel gekümert hat, hat auch keine Probleme bekommen.
Es ist außerdem nicht gesagt, dass es an EnerGen Süd liegt, eventuell klemmt es nämlich auch beim neuen Lieferanten oder dem Netzbetreiber...
Man sollte sich immer vor Augen halten wie viele Beteiligte es bei einem Anbieterwechsel stets gibt (nämlich 3 bzw. in meinem Fall nur 2)!

Mein Wechsel zum 01.01.2012 hat jedenfalls völlig reibungslos geklappt. Siehe auch hier: Insolvenz der EGNW - Geht es der EnerGenSüd auch so? (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=88071#post88071)
Ich habe von meiner Seite aus nichts weiter getan, als EnerGen und EnBW unmittelbar nach meiner eigenen Kenntnis per E-Mail und Fax über den
jeweiligen aktuellen Bearbeitungsstand zu informieren. Mein Aufwand hielt sich also in Grenzen.
Wer nicht bereit ist, einen Anbieterwechsel einen Stück weit selbst in die Hand zu nehmen bzw. zu begleiten, der hat halt Pech.
Der eine Monat länger wird dich außerdem auch nicht umbringen.
Titel: Preiserhöhung EnergenSüd eG zum 01.01.2012
Beitrag von: enegiefux am 30. Dezember 2011, 00:22:10
Hierbei ging es wie oben bereits beschrieben um die AGB-Klausel - die für beide Seiten Gültigkeit hat. Wir sind ja nicht in einer Bananenrepublik. Aber hast recht, den einen Monat überstehe ich noch. Und leider scheint wie im anderen Thread ersichtlich die Informationspolitik seitens EnergenSüd wegen des notwendigen Kredits etc. immer noch nicht zu funktionieren. Meine Entscheidung war daher, dem Stromanbieter den Rücken zu kehren, wobei ich glaube, spätestens nächstes Jahr wird erst vielen bewusst, dass einiges schiefläuft in der Genossenschaft. Man kann solch ein Vorhaben nicht unprofessionell führen - hier die Kurve zu kriegen wird schwierig.