Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiebezug => Gas (Allgemein) => Thema gestartet von: DieAdmin am 16. November 2011, 13:16:41
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ich setze mal o.g. Urteil hierein:
http://openjur.de/u/252047.html
Soweit ich aus dem Urteil herauslese, ist die Zahlungsklage des Versorgers abgewiesen, weil dieser nicht schlüssig darlegen konnte, welcher Liefervertrag (und ob überhaupt einer) zugrunde lag. Der Versorger ist der Ansicht, dass der beklagte Kunde in der Ersatzversorgung war.
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Das Urteil ist inzwischen auch in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2911/