Forum des Bundes der Energieverbraucher

Energiepreis-Protest => E => Stadt/Versorger => EGNW - Energiegenossenschaft Nordwest eG => Thema gestartet von: Didakt am 13. November 2011, 18:06:40

Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. November 2011, 18:06:40
Die EGNW hat auf ihrer Website die Erhöhung ihrer Strompreise ab 01.01.2012 veröffentlicht.

Aus meiner Sicht ist es fraglich, ob die Preiserhöhung gegenüber Kunden mit Altverträgen hinsichtlich der bestehenden vertragsgegenständlichen Preisanpasungsklausel und der übrigen Vertragsbedingungen rechtswirksam durchsetzbar ist. M. E. fehlt dafür die Rechtsgrundlage.

Ich beziehe seit 01.05.2011 Strom durch die EGNW. Die maßgeblichen Bestimmungen meines Vertragsverhältnisses mit der Genossenschaft ergeben sich aus folgenden Dokumenten:

1. „Auftrag zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif“
Nachfolgend ein Auszug:

5. …Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald der Lieferant dem Mitglied den verbindlichen Liefertermin schriftlich mitgeteilt hat.

6. …Der Vertrag beginnt mit der Lieferung von Strom und endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.

7. …Ergänzend zu diesem Vertrag finden die AGB Anwendung.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen Stromlieferung – Stand: Juni 2010 –
Nachfolgend ein Auszug:

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Energiegenossenschaft Nordwest eG (nachfolgend: EGNW) und ihren Kunden hinsichtlich der Versorgung mit elektrischer Energie in Niederspannung ohne Leistungsmessung (nachfolgend: Stromversorgung oder Stromlieferung).

1.2. Auf die mit EGNW geschlossenen Verträge über Stromversorgung (nachfolgend: Stromlieferverträge) finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Sämtlichen entgegenstehenden und/oder zusätzlichen AGB des Kunden wird widersprochen;

2. Zustandekommen und Änderung des Stromliefervertrags
2.1. Der Stromliefervertrag kommt durch einen schriftlich, online erteilten Auftrag des Kunden und den Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der EGNW beim Kunden zustande.

6. Preis und Preisänderung
6.1. Der vom Kunden zu entrichtende Preis richtet sich nach dem von ihm gewählten Tarif, wie er bei Vertragsschluss bestand.
Ändern sich eine oder mehrere der maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen (wie z.B. Änderung des Umsatzsteuersatzes, Änderung, Neueinführung oder Wegfall sonstiger Steuern und öffentlicher Abgaben im Bereich Beschaffung und Fortleitung elektrischer Energie, die Kosten für die Fortleitung elektrischer Energie [Netznutzungsentgelte] sowie die Beschaffungskosten für elektrische Energie an der Leipziger Strombörse [European Energy Exchange, EEX]) für einen Zeitraum von voraussichtlich mehr als 12 Wochen und werden diese Änderungen nicht durch Änderungen anderer Kalkulationsgrundlagen kompensiert, ist EGNW berechtigt und verpflichtet, den Tarif nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung etwaiger Kompensationswirkungen anzupassen. EGNW wird dem Kunden die Preisänderung in brieflicher Form mindestens 6 Wochen vor der beabsichtigten Änderung unter Angabe des Zeitpunkts, ab dem sie in Kraft treten soll, mitteilen. Die jeweilige Preisänderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung durch Schreiben oder Telefax widerspricht. Auf diese Folge wird EGNW den Kunden besonders hinweisen.
6.2. Soweit die Parteien eine Preisgarantie vereinbart haben, bleibt der Brutto-Endpreis während der Garantielaufzeit unverändert; es erfolgt weder eine Preiserhöhung noch eine Preissenkung.

8. Laufzeit
8.1. Dieser Stromliefervertrag hat - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund - die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und verlängert sich bei den Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

8.3. Kündigungen müssen durch Schreiben oder Telefax erfolgen.

****

Darüber hinaus ist Grundlage meines Vertrages das

„Preisblatt vom 15.12.2010 zur Lieferung von Strom an Mitglieder zum Privattarif bis 10.000 kWh, gültig ab 01.02.2010“

Die zugleich mit der Veröffentlichung im Internet erforderliche textliche Mitteilung der Preisanhebung, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Preisänderung erfolgen muss, ist noch nicht ergangen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die EGNW zwischenzeitlich ihre AGB unter Ziff. 8. geändert hat, diese Abwandlung aber nicht gem. Ziff. 2.2. der AGB besonders mitgeteilt hat. Sie kann deshalb auf Altverträge keine Wirksamkeit entfalten.

***

Ich werde infolgedessen der Preisanhebung widersprechen und den vertraglich vereinbarten Preis weiterentrichten, bis die EGNW das Vertragsverhältnis fristgerecht kündigt.

Einer Stellungnahme in rechtlicher Hinsicht sehe ich gern entgegen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 13. November 2011, 19:11:17
@Didakt

Ich glaube die ganze Genossenschaft steht rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen...........

Ich habe den Preiserhöhungen widersprochen und gekündigt! Bis dato null Reaktion.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. November 2011, 23:04:26
Zitat
Original von angeljustus:

Ich glaube die ganze Genossenschaft steht rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen...........

Das erscheint mir auch so!

In Ergänzung zu meinem vorstehenden Beitrag wäre noch folgendes nachzutragen:

Das weiter oben angeführte Preisblatt enthält nunmehr in aktueller Fassung die Headline

„Preisblatt zur Lieferung von Strom an Mitglieder zum Privattarif für einen Jahresverbrauch bis 100.000 kWh, gültig bis 31.12.2011“,

zugleich aber die exakt gleichen Arbeits- und Grundpreise wie im o.a. Preisblatt.

Die AGB enthalten unter Ziff. 8.1.  folgenden abgeänderten Text (wortwörtlich):

„Dieser Stromliefervertrag hat - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund - die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und endet am 31.Dezember eines jeden Jahres, Der Vertrag kann mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.“

Kurios dabei ist, dass die abgeänderten AGB immer noch den Hinweis auf den Stand vom „Juni 2010“ enthalten. Was soll damit wohl bezweckt werden? Ich vermute manipulative Absichten, einen „Geschäftsgriff“, versteht sich!

Die Vertrauenswürdigkeit ist dahin!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 14. November 2011, 09:43:29
@Didakt
Ich bin genauso betroffen wie sie, glaube aber, dass sie da etwas durcheinander bringen - oder sie müssen andere Verträge als ich haben.
1. Es gibt keine Preisgarantie bei der EGNW, die kann jederzeit, so oft sie will, ihre Preise ändern. Ob ihre Preisänderung auch gültig ist, wenn sie ihre eigene AGB (sechs Wochen vorher briefliche Mitteilung) nicht einhält, steht auf einem anderen Blatt.
2. Der Strom- und Gasliefervertrag läuft immer grundsätzlich solange, wie die Mitgliedschaft läuft.
 \"6. Laufzeit des Liefervertrages, Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung von Strom/Gas und
endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in
der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.\"
Ich bin nicht davon überzeugt, dass sie bei einer Strom/Gaspreiserhöhung sofort aus dem Vertrag kommen.
3. \"§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss,
Auseinandersetzung
1. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr zum Schluss des
Kalenderjahres\".
Das heißt für mich, wenn ich die EGNW verlassen will, kann ich das frühestens am 31.12.2012 und dafür m,uss ich bis 20.11.2011 gekündigt haben und solange muss/darf ich auch nocht Strom und Gas von der EGNW beziehen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 14. November 2011, 11:32:41
@ Energietourist

Zu trennen sind die vertraglichen Gegebenheiten in Sachen „ Mitgliedschaft in der Genossenschaft“ von den Bestimmungen des „Stromliefervertrages“.

Die oben angeführten Regelungen sind an Verworrenheit und Intransparenz nicht zu überbieten. Da sind wahre „Künstler“ am Werk (oder gewesen), mit Sicherheit kein Jurist.

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang § 41 und insbesondere § 41 (3) EnWG sowie auch Anhang I der Richtlinie 2009/72/EG.

Seien Sie versichert, dass ich mich – wenn ich das will – aufgrund meiner bestehenden vertraglichen Verhältnisse und angesichts der angekündigten Preisanhebung aufgrund des mir gesetzlich zustehenden Sonderkündigungsrechts unbeschadet aus meinem Stromliefervertrag zum 31.12.2011 herauskündigen kann.
Warten wir beide und alle übrigen Betroffenen zunächst einmal ab, ob uns die Pflichtmitteilung der Versorgerin über die Preisanpassung überhaupt form- und fristgerecht erreicht. Auch darüber sind Zweifel angesichts der bisherigen Versäumnisse durchaus angebracht. Mein Briefkasten ist bislang noch leer.

Freundliche Grüße
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: taxman am 14. November 2011, 11:33:20
Zitat
Original von angeljustus
Ich glaube die ganze Genossenschaft steht rechtlich gesehen auf wackeligen Beinen...........

Aus der Ferne betrachtet:

Ich glaube die GENOSSENSCHAFT steht insbesondere mit solchen Mitgliedern auf wackligen Beinen !

Die vielen Beiträge hier sind vielleicht ein Beispiel warum Entscheider (für die Genossen) niemals etwas verumme machen sollten !
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 14. November 2011, 12:46:12
@ taxman

Sie täuschen sich! „Solche Mitglieder“ entstammen zum Großteil der Phalanx gegen die ehemaligen Abzockermonopolisten. Sie sind aus idealistischen Beweggründen der Genossenschaft beigetreten und setzten große Hoffnungen in sie. Nach und nach macht sich nun aber Enttäuschung breit, weil die Zielsetzungen den Bach runter gehen. Warum wohl? Das Lesen zwischen den Zeilen gibt Auskunft.
Die EGNW ordnet sich nun in preislicher Hinsicht in die Reihe der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Energieversorger ein, die mit Ihren Gewinnen auf Kosten vornehmlich der Haushaltskunden u.a. höchst fragwürdige Geschäfte betreiben und in der Regel ihre Manager überproportional entlohnen/beschenken.
Die Preise der Genossenschaft haben ihre Konkurrenzfähigkeit verloren! Wem wollen Sie denn nun noch was verdenken?
Deshalb gilt: Trau, schau, wem! ;)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 14. November 2011, 13:01:59
Zitat
Original von Didakt
Die EGNW ordnet sich nun in preislicher Hinsicht in die Reihe der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Energieversorger ein, die mit Ihren Gewinnen auf Kosten vornehmlich der Haushaltskunden u.a. höchst fragwürdige Geschäfte betreiben und in der Regel ihre Manager überproportional entlohnen/beschenken.
Na, wenn sie sich auch bei der Gewinnmaximierung an die Großen angleichen, besteht ja noch Hoffnung, weil dann über dei Dividenden das Geld zurück kommen müsste.  ;)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 14. November 2011, 13:42:25
@Didakt
im Prinzip sind wir völlig einer Meinung. Bei 3500kwh beträgt die Strompreiserhöhung satte 22,45%. Allein der Grundpreis steigt um 37%. Sie finden bei Verivox über 50 Anbieter, die ohne Vorkasse und Bonus noch günstiger sind als EGNW!
Ich kann nur nichts darüber lesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gibt. Dies ist eine Genossenschaft und kein freies Wirtschaftsunternehmen. Das könnte ein Fall für Juristen sein.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 14. November 2011, 17:42:50
Zitat
Original von bolli
Zitat
Original von Didakt
Die EGNW ordnet sich nun in preislicher Hinsicht in die Reihe der auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Energieversorger ein, die mit Ihren Gewinnen auf Kosten vornehmlich der Haushaltskunden u.a. höchst fragwürdige Geschäfte betreiben und in der Regel ihre Manager überproportional entlohnen/beschenken.
Na, wenn sie sich auch bei der Gewinnmaximierung an die Großen angleichen, besteht ja noch Hoffnung, weil dann über dei Dividenden das Geld zurück kommen müsste.  ;)


Dividende? Wovon denn, wenn das Geld in Taschen wandert, wo es nicht hingehören sollte........ ;)

@taxman

Haben Sie den ganzen Thread gelesen? Wohl kaum, sonst hätten Sie eine andere Meinung kundgetan........
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 14. November 2011, 18:13:42
@ Energietourist

Nochmal: EGNW hat ihre aktuellen AGB (im Internet nachzulesen) gegenüber den zum Zeitpunkt meines Vertragsabschlusses bestehenden vertragsgegenständlichen AGB unter Ziff. 8.1. einseitig geändert und ist ihrer Verpflichtung aus Ziff. 2.2. der AGB bislang nicht nachgekommen.
Und Sie glauben, solche Maßnahmen entfalten par ordre du mufti Rechtswirksamkeit?

Und noch etwas kann ich nicht einordnen, weil ich wahrscheinlich schwer von Begriff bin.

Gemäß Ziff. 6. des aktuellen „Auftrags zur Lieferung von Strom für Mitglieder mit Privattarif“ (auch Gegenstand des Vertrages) beginnt der Vertrag mit der Lieferung von Strom und endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.

Nach Ziff. 8.1. der aktuellen AGB hat der Stromliefervertrag - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund – „die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit“. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und verlängert sich bei den Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Ich konnte bei meinem Vertragsabschluss nicht zwischen einem Tarif mit und ohne Mindestlaufzeit wählen. Wo waren diese Wahlmöglichkeiten denn versteckt? Fragen über Fragen.

Sind Sie etwa im Besitz eines besonderen Dokuments in Schrift- oder Textform, das die Bezeichnung „Vertrag“ trägt, in dem solche Konditionen eindeutig festgelegt sind? Ein Formular ist für den Vertragsschluss zwar nicht zwingend notwendig, aber es gewährleistet ggf. mehr Ordnung und verhindert chaotische Zustände.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 14. November 2011, 21:08:00
Nur schade, dass die am ärgsten betroffenen Mitglieder, die ärmsten und alten Menschen, dieses Forum nicht lesen. Sie, die engagiert die  zu Grunde gegangene Kultur des alten Raiffeisen bemängeln, haben Recht: Die EGNW ist zum Selbstbedienungsladen weniger sogenannter Verantwortlicher geworden. Was nützt alles Gequatsche des Vorstandes, erst mal ordentlich Geld zu verdienen, um dann eventuell Rückvergütungen zahlen zu können. Fakt ist: erst wird den Mitgliedern das Geld aus der Tasche gezogen. So ganz nebenbei bemerkt,die EGNW ist  mit diesen Preisen  nicht wettbewerbsfähig.
Moralisch hat das nichts mehr damit zu tun, die Genossen mit absolut guten Preisen zu versorgen, so war ich ehrenamtlich angetreten.
 Die gegenwärtige Politik, vom Aufsichtsrat unterstützt, hilft nur einigen wenigen sich erst einmal die Taschen voll zu stopfen. Wer mehr wissen möchte, warum ich mein Vorstandsamt nieder gelegt habe, teilt mir seine Telefon-Nr. mit.
Horst Redeker, ex Vorstandsvorsitzender
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. November 2011, 11:06:46
@ Energietourist

Zitat
von Ihnen:
Ich kann nur nichts darüber lesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen gibt. Dies ist eine Genossenschaft und kein freies Wirtschaftsunternehmen. Das könnte ein Fall für Juristen sein.
Meinen Sie etwa, den Genossenschaften ist in gegenständlicher Angelegenheit kraft Gesetzes ein Persilschein für ein absolut freizügiges Tun und Lassen erteilt und die einschlägigen Bestimmungen des Vertrags- und Energierechts gemäß BGB, EnWG usw. können denen Schnuppe sein? Na denn gute Nacht Marie! :)

Es wäre unerträglich, wenn in jedem Einzelfall der normale Vertragspartner des Verwenders von AGB einen Juristen bräuchte, um eine Preisänderungsklausel interpretieren zu können, weil sie – wie m. E. vorliegend – total deformiert ist. Dem hat der Gesetzgeber gemäß § 307 BGB ein Riegel vorgeschoben. Preisänderungsklauseln, die den Anforderungen des § 307 BGB nicht genügen, sind von vorneherein rechtsunwirksam!

Nicht wir als Kunden, sondern die EGNW sollte einen Juristen konsultieren, der ihr zu einem markttauglichen Auftritt verhilft.

Wer wird denn aus dem herrschenden Wirrwarr in den bestehenden Vertragsverhältnissen noch schlau?
Mein Angebot, mir Strom zu liefern, habe ich der ENGW mit dem von Ihr aufgelegten Formular (wie weiter oben näher beschrieben) auf der Basis ihrer damals im Internet veröffentlichten AGB und des seinerzeit geltenden Preisblatts erteilt. Wie auch schon gesagt: Eine Tarifwahl bestand nicht! Danach Sendepause bei der EGNW.
Eine „Vertragsbestätigung zur Stromlieferung“ erhielt ich später ohne weiteren aufklärenden Kommentar von der EnerGen Süd eG unter Angabe einer Kundennummer und dem Begrüßungstext „ Wie freuen uns, Sie zum 01.05.2011 in unserem Kundenkreis begrüßen zu dürfen“.

Da stellt sich doch naturgemäß die Frage, wessen Kunde ich eigentlich bin? Aber auch damit habe ich selbst kein Problem. Mein Kündigungsschreiben geht ggf. an beide Adressaten. Die werden es schon richten!

Warum opfere ich meine Zeit, um diese Beiträge ins Forum zu stellen? Vielleicht sind sie für andere Kunden zur Einschätzung ihre eigenen Situation hilfreich.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 15. November 2011, 20:09:37
Heute ist das Schreiben der Strompreiserhöhung zum 01.01.2012 bei mir im Briefkasten gewesen.

Zwar ist dieses Mal die Frist eingehalten worden, aber wieder ohne Kündigungsfristen für das Sonderkündigungsrecht etc. Rechtlich gesehen absolut nicht korrekt!

Auch das Geschwafel des Herrn Mücke kann man nicht mehr lesen: \"Wenn Sie mit der Lieferung durch Ihr eigenes Unternehmen nicht einverstanden sind..... blablabla.\" Ein Duplikat des Schreibens vom Aug. 11 bezüglich der Erdgaspreiserhöhung.

Für wie dumm werden die Mitglieder gehalten? Die EGNW ist meines Erachtens nach schon an die Wand gefahren!

Die Kündigungsbestätigung habe ich bis dato noch nicht erhalten.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Ascescendar am 15. November 2011, 20:44:48
Hallo,

ich habe das Schreiben heute auch bekommen und davon erfahren. Bei Energen Süd kostet die kwh aktuell 21,95cent/kwh, also ein wenig mehr. Zumindest mal kann ich bei der EGNW davon ausgehen, dass von dem Geld das man denen überweist keine Gewinne an Aktionäre und Co. ausgeschüttet werden. Man ist ja selbst Anteilseigner

Daher sehe ich bis jetzt kein Grund zum Austritt, es sei denn jemand bereichert sich an den Abgaben/Beiträgen... Da wird dann aber der Aufsichtsrat hoffentlich einschreiten.

Der Preis von 17,85 cent war eben nicht haltbar und zum Jahreswechsel werden einige Anbieter wahrscheinlich heftigst Ihre Preise erhöhen. Für die Verbraucher ist eine Nullsummenpolitik (Umsatz-Kosten=0) jedoch wohl am attraktivsten und am vorzeigefähigsten.

Grüße aus dem Südwesten der Republik (Lahr) und Dank/Anerkennung an Herrn Redeker für seine Tätigkeit und dem neuen Vorstand natürlich auch. Leider kann ich an keinen Sitzungen bei euch dabei sein sonst müsst ich quer durch Deutschland fahren :P

Sven
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 16. November 2011, 09:52:44
habe gestern auch das Anschreiben für die Strompreiserhöhung bekommen. Kann mich @angeljustus nur anschließen. Eine Frechheit
zu behaupten, dass eine Grundpreiserhöhung von 37%, eine Kleinigkeit ist.
@Didakt da steht genau wie bei der Ankündigung der Gaspreiserhöhung
drin, dass man aus der Genossenschaft austreten kann (muss), wenn man mit den neuen Preisen nicht einverstanden ist. Und wann kann man austreteten? Na das wissen sie ja, wenn sie heute noch kündigen,
am 31.12.2012.
Komisch, dass sich hier sonst keiner von den \"Experten\" zum Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen von Genossenschaften äussert. Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein.

Im Übrigen habe ich jetzt für mich beschlossen, bei der Genossenschaft zu bleiben und erst mal zu sehen wie es weitergeht.
Weitere Preiserhöhungen sollte sich die EGNW die nächsten 12 Monate aber nicht leisten!!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 16. November 2011, 10:30:14
@ Energietourist

Was ist in Sachen „Sonderkündigungsrecht“ bei Kundensonderverträgen, und insbesondere vorliegend denn so unverständlich?

Nach Ziff. 8.1. der aktuellen AGB der EGNW hat der Stromliefervertrag - vorbehaltlich seiner Kündigung aus wichtigem Grund – die im jeweiligen Tarif vereinbarte Mindestlaufzeit. Die Laufzeit beginnt mit dem Lieferbeginn (Ziff. 4.2.) und verlängert sich bei den Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von sechs Wochen vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Allgemein gibt es zu diesem Thema von unserem Rechtsexperten unter vielen anderen auch eine erst gestern getroffene Feststellung. Siehe
hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=86888#post86888)

Das bedeutet, dass Sie Ihren aktuellen Liefervertrag - nicht Ihre Mitgliedschaft in der Genossenschaft -  zum 31.12.2011 aufgrund der Preisanpassung fristgerecht kündigen können. Das entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung.

Sollte dies vorliegend nicht zutreffen, können Sie sicher sein, dass RR-E-ft die Sache richtigstellen wird.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 16. November 2011, 10:31:22
Wie stark ist die EGNW vom Verlust der EnerGen Süd betroffen ? Wie auf der HV bekanntgegeben wurde, waren bis zum damaligen Zeitpunkt die Provisionen von der EnerGen Süd noch nicht bezahlt worden. Auch die Forderung war nicht bilanziert. Deshalb war statt einem Gewinn von 50.000 € ein Verlust von 10.000 € ausgewiesen worden. Hat sich der neugewählte Aufsichtsrat unverzüglich um die offenen Zahlungen gekümmert ? Jetzt ist es zu spät und die EnerGenSüd wird die EGNW mit in den Abgrund reißen. Das Schreiben der Genossenschaft über die Preiserhöhung kann man getrost nur als Vera....lberung bezeichnen. Die Schuld an der Preiserhöhung wird der Energiewende zugeschoben. Die Erhöhung des Grundpreises um 37% (die ja nichts mit den Strom-Großhandelspreisen zu tun hat) als geringfügig zu bezeichnen,  ist schon dreist. Solche Verdummungen waren die Kunden bisher nur von Eon&Co. gewohnt. Sollen sie doch zugeben, dass die Preiserhöhung ausschließlich daraus resultiert, dass man einen Geschäftsführer mit einem fürstliches Gehalt eingestellt hat, den man sich eigentlich nicht leisten kann.  Der neue Geschäftsführer war übrigens vorher für die EnerGenSüd tätig. Inwieweit hat er die Vorkommnisse dort zu verantworten ? Der Passus mit dem Austritt aus der Genossenschaft dürfte ausgemachter Blödsinn sein. Wenn ich mit der Strompreiserhöhung nicht einverstanden bin, soll ich die Mitgliedschaft kündigen und dann auch kein Gas mehr bekommen ? Vielleicht stellt sich ja Klein-Fritzchen so die Übernahme des Kündigungsrechtes gem. GVV vor ?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 16. November 2011, 11:13:01
@Didakt, stetiges Wierholen machts nicht deutlicher.
Es gibt bei der EGNW keine Stromverträge mit Mindestlaufzeit - ich kenne jedenfalls keine. Schon gar keine mit Mindestlaufzeit 12 Monate.
Es gibt auch nur 2 Tarife (Preise), entweder Ökostrom oder normalen Strom. Das mit den 12 Monaten rührt einzig aus der Kündigungsfrist der Mitgliedschaft her. In meinem Stromlieferungsantrag seht ganz klar:
6. Laufzeit des Liefervertrages, Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Lieferung von Strom und
endet mit dem Ende der Mitgliedsschaft des Mitglieds in
der Energiegenossenschaft Nordwest e.G.

Was sie natürlich immer machen können, ist die AGB und zugehörige Preisänderungsklausel für rechtswidrig zu halten, aber das ist dann ihre Interpretation.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 16. November 2011, 11:25:57
Auch ich hatte gestern den besagten Brief mit dem nicht zu überbietenden konfusen Geschreibsel zur Strompreisanhebung im Posteingang. Die Anrede in Fettdruck ist grotesk: „ Sehr geehrter Bezieher von Erdgas durch die EGNW“. Ich beziehe kein Erdgas, sondern Strom durch die EGNW.
Ich habe sogleich in Gänze einen Schlussstrich unter den Sündenfall gezogen. Die Kündigungen sind als Einschreiben mit Rückschein schon abgeschickt. Wie nennt man dies in Neudeutsch: haircut total.

@ Energietourist,

jeder möge tun, was er für richtig hält.

@ Ascescendar,

mit Verlaub, Sie und die EGNW können sich glücklich schätzen. Sie verkörpern mit Ihren Eigenschaften den Prototyp eines erwünschten und sehr geschätzten Kunden: Sie besitzen ein beneidenswertes Nervenkostüm, Vertrauensseligkeit, grenzenlose Loyalität und Toleranz, Insensibilität gegenüber Preismaßnahmen usw. Halten Sie der EGNW die Treue. Sie werden gebraucht! Ich hingegen mit anfangs gleicher Einstellung bin verbraucht worden, durch die EGNW!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Ascescendar am 16. November 2011, 13:21:40
Zitat
Original von Didakt
@ Ascescendar,

mit Verlaub, Sie und die EGNW können sich glücklich schätzen. Sie verkörpern mit Ihren Eigenschaften den Prototyp eines erwünschten und sehr geschätzten Kunden: Sie besitzen ein beneidenswertes Nervenkostüm, Vertrauensseligkeit, grenzenlose Loyalität und Toleranz, Insensibilität gegenüber Preismaßnahmen usw. Halten Sie der EGNW die Treue. Sie werden gebraucht! Ich hingegen mit anfangs gleicher Einstellung bin verbraucht worden, durch die EGNW!

Ich habe keine Ahnung warum diese Preiserhöhung stattfindet, ich habe im Hauptversammlungsprotokoll etwas von ca 19 cent gelesen, nun sind 2,5 cent mehr und 2,4€ mehr Grundpreis im Monat, ist jedoch noch einigermassen verkraftbar, wenn man davon ausgehen kann, dass sich der Preis für 2012 nicht mehr erhöht (was ich mir wünschen würde).

Es gibt zwar günstigere Angebote bei Verivox und Co in der Suche, jedoch habe ich da auch meist keine Preisgarantie mit dabei und wenn dann müsste ich extra zahlen. Die Bonis werden meist nach 2 Jahren ausgezahlt, damit sind diese zumeist nicht mehr sonderlich lohnenswert.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 16. November 2011, 16:11:51
Ich kann Christian Guhl nur zustimmen in der Beurteilung der Lage. Wenn ein Vorstand noch vor einigen Wochen vollmundig von günstigen Preisen gesprochen hat und nun eine Erhöhung von über 35% als \"geringfügig\" bezeichnet wirft das ein deutliches Licht auf die Führung der Genossenschft. Zunächst hat der Aufsichtsrat einen Geschäftsführer eingestellt mit zunächst fürstlichem Gehalt und sich selber gleich noch eine Aufwandsentschädigung genehmigt. Wie ist das mit dem Genossenschaftsgedanken vereinbar? Nun geht die Saat von Redeker und Co auf, zum Schaden vieler Genossen. Noch auf der Generalversammlung wurden wir - der ehemalige Aufsichtsrat - beschimpft als Meckerer und Schwarzseher. Nun zeigt sich, was der große Vorstandsvorsitzende Redeker uns eingebrockt und hinterlassen hat. Fluchtartig hat er die Genossenschaft verlassen, nachdem er noch kurz zuvor vollmundige Zusagen gemacht hat. Es war eben ein großer Fehler, auf der Generalversamlung einen Schmusekurs zu fahren mit dem Hintergedanken - was passiert wenn Redeker geht. Nun ist er  - gottlob - weg und die Genossenschaft findet sich preislich im besten Fall im Mittelfeld der Energieanbieter. Wie kann das angehen, daß eine Genossenschaft, die keine oder nur geringe Gewinne machen soll, preislich so schlecht dasteht. Möglicherweise verfolgen manche Mitglieder der Führung Ziele, die nicht gleich durchschaubar sind, jedoch nicht die Genossenschft im vordergrund sehen. Es ist ein Jammer, weil man keinem Verbraucher zur Zeit die EGNW als Energielieferanten empfehlen kann.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Hans Hans am 16. November 2011, 21:39:08
Liebe Leute,
ginge es nicht um die eigentlich von uns allen einmal hoffnungsvoll unterstützte ernsthafte Beeinflussung der Preisgestaltung im Energiemarkt, in Form von sinnvollen Versorgerwechseln z. B. zur EGNW, könnte man einige Beiträge amüsiert einerseits, aber auch abfällig andererseits zur Kenntnis nehmen; denn das Wesentliche was man hier so liest und erfährt, sind einige neunmalkluge Schlausprecher bzw. rechtsunkundige \"Rechtskundige\". Wer einige von Ihnen zum Freund (Genosse/Mitglied) hat, braucht keine Feinde mehr.
Darüber hinaus meldet sich der geistreiche ehemalige Vorsitzende Herr R.-  selbstgefällig und unflätig im Gespräch erlebt, nicht all zu ausgeprägt in Wort und Schrift- hier derart zu Wort, dass nur der Eindruck bleibt, es mit einem starrsinnigem, um Anerkennung bettelnden \"Möchtegern-Geschäftsführer zu tun zu haben, sowohl in seinem vermeintlichen geschäftigen Vorleben, als auch als Ehrenamtlicher s. Zt. bei EGNW.
Gefallen hat mir allerdings die konsequente Haltung und Durchsetzung des Herrn R. gegenüber Eon-Avacon, gegen diesen desolaten, aber gefährlich dummdreisten Netzbetreiber und Grundversorger.
Die Verselbständigung der EGNW war dem Grunde nach sicher erstrebenswert. Es war aber wohl der falsche Zeitpunkt, weil die dinglichen Umstände nicht passten.
Der ganze Akt war offensichtlich selbstherrlich und höchst unvorbereitet, derart problembehaftet auch den Mitgliedern nicht vermittelt.
Das hatte zur Folge, dass nun ein höherer Preis (Strom/Gas) jeweils vorliegt, als es in Partnerschaft mit und bei EnerGen Süd gewesen wäre.
Dennoch sind die Preise in Relation zu bekannten Grundversorgern noch einigermaßen verträglich. Dem jetzigen Vorstand und Aufsichtsrat sollte die Chance und Unterstützung gegeben werden, besser zu werden, sich genossenschaftlich zu positionieren und zu festigen.
Es macht doch keinen Sinn, die 100 € Beitrittsgeld nunmehr als Streik- und Streitobjekt zu manifestieren.
Wenn soviel schlaue \"Füchse\" und \"IGEL\" unterwegs sind, wird sich doch etwas Schlaues gestalten lassen- für und mit der EGNW.
Gedankenaaustausch und Information der Mitgliedschaft einschließlich der Geschäftsführung sollten sinnigerweise auf der Website der EGNW erfolgen. Unlängs wurde die Seite ja moniert und Abhilfe angeboten. Das wäre schon ein Schritt nach vorn.
Vielleicht nehmen Vorstand und Aufsichtsrat dann auch Gelegenheit, aktuell und transparent über die Situation der EGNW zu berichten bzw. nehmen Kritik und Anregungen auch direkt entgegen.
Mit Vermutungen und Halbwissen den Zustand der Genossenschaft zu beschreiben ist unredlich.

Freundliche Grüße
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 17. November 2011, 10:02:01
Es wäre sehr hilfreich, wenn sich Äußerungen hier im Forum zuordnen ließen und nicht durch \"Micky Maus\" Namen unkenntlich sind. Es läßt sich doch viel einfacher mit geschlossenem Visier umgehen als mit offenem. Ich frage mich immer was Menschen zu verbergen haben, die sich hier mit Pseudonym äußern.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 17. November 2011, 13:01:21
Lieber Herr Wiegand,

Sie müssen schon damit vorlieb nehmen, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob er sich hier \"outet\" oder nicht. Ich habe dafür Verständnis, wenn man es nicht tut (was im übrigen in Internet-Foren durchaus üblich ist), schließlich gibt es noch genug Leute, die einem ob solcher Preisproteste z.B. Negatives ans Zeuig flicken möchte, da man z.B. \"den örtlichen Versorger schädigt, der ja soviel Gutes für die Region tut\". Da hilft auch teilweise gutes argumentieren nichts, da es einfach an wesentlichen Dingen zwischen den Ohren fehlt.  X(
Des weiteren möchte ich meinen Verfahrensgegner nicht unbedingt mit irgendwelchen Informationen versorgen, was möglicherweise der Fall wäre, wenn ich bestimmte Fragen stelle oder Antworten gebe.
Und da viele Leute so denken wie ich, würden wir hier im Forum deutlich weniger Betrieb haben und mit \"Musterfallvarianten\" versorgt werden.

Also, jeder wie er will !!!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 24. November 2011, 11:50:18
Herr Wiegand, können sie ihren Rachefeldzug gegen mich in der Öffentlichkeit nicht unterlassen? Es hilft der EGNW nicht weiter, wenn Sie in diesem Forum Unwahrheiten verbreiten. Statt immer wieder zu hetzen, sollten sie sich - wie ich - zwei Jahre ehrenamtlich in den Dienst der Genossenschaft stellen. Aber das werden sie nicht tun, weil zwar eine große Klappe ihr Ding ist, aber nicht konstruktive Mitarbeit.
Unter meiner Leitung gab es das GEGENWÄRTIGE CHAOS in der EGNW nicht.
Ich habe den Dienst quittiert, weil Vorstand Mücke hinter meinem Rücken den Aufsichtsrat überzeugt hat, Kostenkalkulationen des neuen Vorsitzenden zu akzeptieren. Zwischenzeitlich weiß der Aufsichtsrat das diese Berechnungen falsch sind und sucht nach Wegen, das Desaster aufzufangen.  Nur am Rande: Der neue Vorstand hat schon wieder Fristen versäumt. Eine Belieferung mit Strom kann frühstens zu 1. Februar 2012 erfolgen, weil die beiden Herren vergessen haben, einen Vertrag mit dem Lieferanten zu schließen.  
Jeder Vorstand haftet - trotz Ehrenamtlichkeit - mit seinem privaten Vermögen. Ich habe keine Lust, in eine private Insolvenz zu geraten. Da der Aufsichtsrat sich für Herrn Mücke und dessen Vorstellungen entschieden hat, war für mich Feierabend. Wenn sie fair wären, Herr Wiegand, würden Sie privat mit mir sprechen und die wahren Gründe zum Stand der EGNW hinterfragen. So verlängern sie nur die Reihe der Punkte gegen sie.  Sicher ist:  alle diese Häßlichkeiten verunsichern die Mitglieder und Leser dieses Forums.
Horst Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 24. November 2011, 14:02:30
aha, wer beliefert mich denn zur Zeit mit Strom, wenn die EGNW erst ab 1.2.2012 liefern kann?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 24. November 2011, 16:49:06
Fragen Sie evtl. die Maus. ;) Ist doch egal, der Strom kommt aus der Steckdose, solange er Ihnen im Hause nicht abgesperrt wird. Alles andere wird sich zeigen, irgendwann einmal. :)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 24. November 2011, 17:17:59
Energen Süd hat zum 31.12.2011 die Zusammenarbeit mit der EGNW gekündigt. Bis dahin liefern die Ulmer. Allerdings bin ich am 5. Oktober zurück getreten. Ich weiß nicht, was meine Nachfolger verändert oder nicht gemacht haben.
Horst Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 24. November 2011, 17:58:07
@ Energietourist,

siehste wohl! Hätten Sie sich mal ab 01.01.2012 einem anderen Versorger anvertraut, dann entstünden solche Fragen gar nicht. :)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 25. November 2011, 11:26:34
Zitat
Original von angeljustus am 15.11.11
Die Kündigungsbestätigung habe ich bis dato noch nicht erhalten.

Nun tut sich dort wohl doch etwas. Heute habe ich - auf ausdrückliche Anforderung in meinen Kündigungsschreiben - sowohl die Kündigung des Liefervertrages Strom zum 31.12.11 als auch die meiner Mitgliedschaft satzungsgemäß zum 31.12.12 in Textform bestätigt bekommen. Fraglich ist, ob in 2013 noch etwas vom Anteil erstattet wird.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Zeus am 25. November 2011, 12:04:32
Wer jetzt nicht begreift, dass man mit solchen Unternehmen keinen Vertrag abschließt oder ihnen so schnell wie nur möglich den Rücken kehrt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 25. November 2011, 14:54:39
Ich dachte Redeker hätte sich aus dem Forum verabschiedet?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Endverbraucher am 26. November 2011, 23:02:52
Sehr geehrter Herr Wiegand,

Hier im Forum legen Sie seit einiger Zeit einen Stil an den Tag (oder sollte man sagen: Sie haben gar keinen!!!) Das spottet jeder Beschreibung.
Zumindest könnten Sie andere Mitglieder korrekt anreden...und nicht Redeker, sondern Herr Redeker, soviel Zeit sollte bleiben.
Und wenn sie \"persönliche Differenzen\" haben, sollten diese hinter der Kulisse ausgetragen werden.

Bitte streichen Sie mich in der IGEL-Mitglieder-Liste. An solch einer Verbindung habe ich kein Interesse.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 27. November 2011, 01:08:57
Das habe ich im Laufe meiner sieben Lebensjahrzehnte gelernt:

Nie etwas hinausposaunen, dessen man auch nach kritischer Prüfung nicht absolut sicher sein kann!

Lieber mal die Luft anhalten und eine Nacht drüber schlafen!

Niemals den anderen schlechte Absichten unterstellen, wenn man dafür keine justiziablen Beweise hat!

Lieber davon ausgehen, dass auch andere Leute nachdenken, gute Ideen haben sowie kluge und sachdienliche Entscheidungen treffen können!

Lieber mal die Leute fragen und ihnen auch den Rücken stärken, die in der Sache drinstecken und immer noch an Ideale glauben!

So auch hier. Da wird über die Genossenschaften hergezogen und die darin, meist ehrenamtlich tätigen Akteure, werden schlecht gemacht, dass sich die Balken biegen.

Die handelnden Personen in einer Genossenschaft sind aber gehalten, alles dem in deren Satzung zuoberst stehenden Zweck unterzuordnen und die Anteilswerte der Mitglieder nicht nur zu erhalten, sondern zu mehren.

Wenn man dann die Beiträge in diesem oder auch anderen Fäden liest, fragt man sich als einer der Akteure, ob man im richtigen Film ist.

Jeder hat nur seinen kleinen Vorteil im Auge, trägt aber kaum etwas zum Erfolg der genossenschaftlichen Idee bei, außer galligen Beiträgen.

Unterdessen kämpfen unter- oder garnicht bezahlte Kräfte im Haifischbecken des Energiemarktes! Wozu eigentlich?  :evil:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Netznutzer am 27. November 2011, 10:01:15
Zitat
Wenn man dann die Beiträge in diesem oder auch anderen Fäden liest, fragt man sich als einer der Akteure, ob man im richtigen Film ist.  Jeder hat nur seinen kleinen Vorteil im Auge, trägt aber kaum etwas zum Erfolg der genossenschaftlichen Idee bei, außer galligen Beiträgen.


Jeder, der der Geno beigetreten ist, hat dafür Anteil und Eintritt bezahlt, Da ist es m.E. nach unendschuldbar, wenn man so handelt, wie die Verantwortlichenes tun/getan haben. Es iust zwar verständlich, dass man, wenn man befürchten muss, \"es geht den Bach runter, nicht noch zusätzlich negative Publicity in einem Forum bekommt. Andereseits wird im Falle TelDaFax das lange Mitansehen der Mißstände von allen Seiten klritisiert. Ohne irgendetwas über Zustände in der Geno zu mutmassen, aber sollte es zum Gau kommen, so werden bestimmt einige froh sein, dass es hier im Forum nachzulesen ist/war, was so abging.

Von der HP:
Zitat
Der neue Stromversorger kann nicht liefern  Wenn Ihr neuer Stromanbieter nicht liefern kann oder gar Insolvenz anmeldet, dann müssen Sie nicht fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Der regionale Versorger vor Ort ist gesetzlich verpflichtet, Elektrizität zu liefern. Für diese Verpflichtung erhält er einen finanziellen Ausgleich aus öffentlichen Mitteln, - den alle zahlen! - .

Und wenn man in nur 3 Sätzen
1. feststellen muss, dass wenn mein neuer Stromversorger (EDNW) nicht liefern kann, sitze ich nicht im Dunkeln, baut schon Vertrauen auf,
2. nicht der Regionalversorger vor Ort verpflichtet ist, irgendetwas zu liefern, sondern der Ersatzversorger, der bestimmt wird, und auch schon mal Lichtblick heisst,
und 3. der grösste Blödsinn verbreitet wird, in dem behauptet wird, der Grund/Ersatzversorger erhält für seine Tätigkeit \"er einen finanziellen Ausgleich aus öffentlichen Mitteln, - den alle zahlen!\".

Dies zeigt die Professionalität und es scheint sich wirklich immer mehr zu kristallisieren, dass wenn man sein Geld abgeliefert hat, schön still ist und alles schluckt. Ähnlich wie bei den börsennotierten AG\'s.

Zitat
Die handelnden Personen in einer Genossenschaft sind aber gehalten, alles dem in deren Satzung zuoberst stehenden Zweck unterzuordnen und die Anteilswerte der Mitglieder nicht nur zu erhalten, sondern zu mehren.

Genauso ist\'s, der Deal war nicht, mit Hängen und Würgen hinzubekommen, mein eingesetztes Kapital nicht zu vernichten. Ich bleibe dabei, eine Genossenschaftsbank mit diesem Auftreten hätte morgen keine Mitglieder mehr, und ob man sich angesichts dieser Umstände hier ein Jahr vor der Rückzahlung der Einlagen drücken kann, halte ich mindestens für problematisch.

Gruß

NN
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 27. November 2011, 14:17:21
SEHR GEHRTER HERR RÖTTGES, gerade Sie sollten es unterlassen, mit Aufrufen an die Moral zu blenden. Als Aufsichtsrat wissen Sie doch genau, was mit der neuen Führung der Genossenschaft los ist. Es ehrt Sie, dass Sie trotzdem die Genossenschaft favorisieren.  Jedoch sollten Sie es vermeiden, über offensichtlich falsche Preiskalkulationen bei Strom und Gas den Mitgliedern Sand in die Augen zu streuen. Auch der Aufsichtsrat ist für seine Entscheidungen mit seinerm Geld  verantwortlich.
Sie haben mitgeholfen: 1. Erstmals wird der Vorstand mit viel Geld bezahlt, ist ein teures Büro für 3 Jahre angemietet und Hilfspersonal eingestellt. Diese Kosten kommen bei einem Bestand von circa 3000 Mitgliedern zu früh, weil sie über zu hohe Endpreise - zu Lasten der Mitglieder - gedeckt werden müssen. Ich selber habe Schuld, habe mich in meinem Amt anfangs durch den neuen Vorsitzenden blenden und täuschen lassen und seine Einstellung mit getragen.
2. Aufsichtsratsvorsitzender Kreye (sprich sein Sohn) verkauft unter der Firma Firstcon selber Energie, weiß von den Fehlkalkulationen des Vorstandes, trifft aber keine Entscheidungen. Es gäbe noch mehr zu berichten. Allerdings hat Firstcon das Know How die EGNW zu retten, darauf hoffe ich.
Herr Röttges, es sollten Gespräche für solch eine  Lösung geführt werden.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 27. November 2011, 21:42:15
Der bisherige Vorsitzende des Vorstandes sollte es unterlassen wiederholt Kritik zu üben. Es hat nämlich nicht für den Mitgliederzulauf gesorgt, sondern Gruppen wie z.B. die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg. Nachdem er behauptet, daß sein Stellvertreter hinter seinem Rücken Entscheidungen herbeigeführt hat, was rechtlich gar nicht zulässig wäre, hat er sich klammheimlich davon gemacht. Ich behaupte, daß sein Kartenhaus zusammengestürzt ist und er eingesehen hat, daß seine Versprechungen von der letzten Generalversammlung nicht zu halten waren.
Hätte man auf der Generalversammlung eine offene Diskussion zugelassen, wäre es zu der jetzigen Situation so möglicherweise nicht gekommen. Der bisherige Aufsichtsrat, der die Beleidigungen und Unterstellungen durch den Vorstand, die auch in das Persönliche gingen, nicht mehr ertragen konnte und wollte, hätte viele Zusammhänge erläutern können. So hat man, um ein Ende mit Schrecken zu vermeiden nun eine Schrecken ohne Ende! Es ist schon erstaunlich wie viele Pseudonyme hier mit guten Hinweisen aufwarten, ohne Hintergründe ausreichend einschätzen zu können.
Für IGEL ist die Situation fatal, weil wir viele von unseren 800 Mitgliedern für die EGNW werben konnten und nun auf einen ungewissen Ausgang verweisen müssen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 27. November 2011, 23:37:29
Warum werden hier wieder mal mit höchster Inbrunst ungelegte Eier begackert?
Warum wähnen sich manche Leute mal wieder schlauer als der Rest der Welt?
Warum wird diskutiert, ob das Glas halb voll oder halb leer ist?
Warum wartet man nicht ab, bis die Dinge geordnet sind - es gab und gibt wirklich noch viel zu ordnen - und die eingeleiteten Maßnahmen greifen?

Dann wird auch der Zeitpunkt da sein, die Mitgliedschaft und auch die Öffentlichkeit zu informieren.

Ein Mitgliederbrief ist für die 49. KW geplant, eine außerordentliche Generalversammlung für Ende Januar 2012.
Also bitte ruhig bleiben und nicht in panikartige Reaktionen verfallen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 27. November 2011, 23:47:37
Stellungnahme zum Vorwurf der Stillosigkeit vom Pseudonym \"Endverbraucher\" am 26.11.2011:
Guten Abend,
einen Menschen, der andere (unser Mitglied Chr. Guhl)  mit \"Großmaul\" und ähnlichen Anreden tituliert hat, verdient keine gesellschaftlich übliche Anrede! Redeker hat nicht nur mich, sondern Mitglieder von Igel auf das Übelste beleidigt und mit Klagen bedroht, die alle nur warme Luft waren. Er hat uns alle bezüglich seiner beruflichen Vergangenheit belogen. Der Aufsichtsrat der EGNW ist nicht ohne Grund zurückgetreten, weil er den beleidigenden Stil von Redeker nicht mehr ertragen wollte und konnte. Es handelt sich hier nicht um persönliche Differenzen, sondern um kollektive!
Sie sollten sich lieber besser informieren, bevor Sie urteilen. Außerdem beanstande ich, dass sich viele im Forum hinter MIcky Maus Namen verstecken. Das haben wir von IGEL nicht nötig!
Ihrem Wunsch entsprechend streichen wir Sie aus unserer Mitgliederliste.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 28. November 2011, 08:26:57
@jroettges
Ihre Versuche in allen Ehren, aber Sie können doch nicht ernsthaft erwarten, dass die Mitglieder, welche eh schon recht kanpp vor Fristende ihre Preiserhöhung erhalten, sich hinhalten lassen mit Aussagen wie: \"Halten Sie durch, es muss noch einiges geordnet werden, aber wir werden es schon richten\" ohne das tatsächlich genaue Infos erfolgen, was wie und wann geändert werden soll. Wenn Sie dann einen Mitgliederbrief für die 49. KW ankündigen, dann wird das wohl zu spät sein. Da wird ein Großteil der Mitglieder sich bereits einen neuen Versorger gesucht haben. Diese Info hätte zusammen mit der Ankündigung der Preiserhöhung erfolgen müssen, auch wenn man zusätzlich zu den Preisberechnungen noch 1-2 Nächte hätte durchmachen müssen, um diese Infos zusammen zu stellen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 28. November 2011, 10:38:08
@thomas.wiegand

Zitat
Zitat von bolli:
Lieber Herr Wiegand,  Sie müssen schon damit vorlieb nehmen, dass jeder für sich selbst entscheidet, ob er sich hier \"outet\" oder nicht. Ich habe dafür Verständnis, wenn man es nicht tut (was im übrigen in Internet-Foren durchaus üblich ist), schließlich gibt es noch genug Leute, die einem ob solcher Preisproteste z.B. Negatives ans Zeuig flicken möchte, da man z.B. \"den örtlichen Versorger schädigt, der ja soviel Gutes für die Region tut\". Da hilft auch teilweise gutes argumentieren nichts, da es einfach an wesentlichen Dingen zwischen den Ohren fehlt. böse Des weiteren möchte ich meinen Verfahrensgegner nicht unbedingt mit irgendwelchen Informationen versorgen, was möglicherweise der Fall wäre, wenn ich bestimmte Fragen stelle oder Antworten gebe. Und da viele Leute so denken wie ich, würden wir hier im Forum deutlich weniger Betrieb haben und mit \"Musterfallvarianten\" versorgt werden.  Also, jeder wie er will !!!

Herr Wiegand, können oder wollen Sie das nicht akzeptieren?

Eine sonnige Woche
angeljustus
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 28. November 2011, 16:22:25
Verehrter Herr Röttgens,

nun kehren Sie nicht noch die „beleidigte Leberwurst“ unter dem Sofa hervor. ;)

Gern wiederhole ich nochmal: Sie haben sich neben anderen Beteiligten unbestreitbar in verdienstvoller Weise für die Gründung und den Aufbau der Genossenschaft eingesetzt. Ihre Motive sind ohne Abstriche als integer zu bewerten und anzuerkennen.

Die Widerständler gegen die Abzockermultis suchten – nach jahrelangem Verdruss mit denen – nach idealen Ausweichmöglichkeiten und sahen in ihrem Beitritt zur EGNW eine begrüßenswerte Alternative. Dabei konnte sich die Genossenschaftsleitung zunächst der uneingeschränkten Solidarität und Sympathie der beigetretenen Mitglieder sowie auch deren Verständnis, Aufgeschlossenheit und Nachsicht für anfängliche Schwierigkeiten in der Geschäftsabwicklung sicher sein. Davon zeugen viele Beiträge hier im Forum.

Wenn Mitglieder sich jetzt kritisch mit der Genossenschaft auseinandersetzen, gibt es dafür schwerwiegende Beweggründe, nicht zuletzt den Mangel an Klarheit und Wahrheit. Es wäre die Pflicht der Geschäftsführung gewesen, die Genossen über die Anlässe für Reformen und die damit beabsichtigten Zielsetzungen umfassend und zeitnah zu informieren, sie dahin mitzunehmen, um Schaden von der EGNW abzuwenden. Das ist leider unterblieben bzw. nur in einem nicht ausreichenden Maße geschehen. Die Folgen daraus muss die Geschäftsführung – und nur die allein – verantworten und sich zuschreiben lassen!

Gegenüber den Anfängen hat sich unterdessen wenig getan. Der Auftritt im Internet ist nach wie vor wenig werbewirksam. Es graust einem, wenn man die aufgelegten vertragsgegenständlichen Dokumente und brieflichen Mitteilungen liest. Sie sind in vielen Passagen unverständlich formuliert, intransparent, den rechtlichen Bestimmungen nicht entsprechend und deshalb juristisch angreifbar.

Es verwundert sehr, dass Mängel nicht beseitigt werden und darüber hinaus die Leitung des Unternehmens anscheinend nicht in der Lage ist, sich in zuversichtlicher, gefälliger, gewinnender Form informativ an ihre Mitglieder zu wenden.

Inzwischen sind Entwicklungen u. a. mit gravierenden preislichen Auswirkungen eingetreten, zudem kursieren auch Gerüchte über fragwürdige Verstrickungen und Verquickungen, die das Vertrauen der Mitglieder in die Geschäftsleitung erheblich beeinträchtigten. Ob zu Recht, wird sich noch zeigen!
Den Mitgliedern ist es angesichts dieser Sachlage jedenfalls nicht zu verdenken, wenn sie daraus ihre Konsequenzen ziehen. Das ist doch wohl verständlich und nachvollziehbar.

Trotzdem, nichts für ungut. Alles und jeder geht halt seinen Weg, hoffentlich führt dieser zum erwarteten Ziel.

Freundliche Grüße
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 29. November 2011, 09:57:01
Herr Röttges, halb voll oder halb leer, wo ist in der Konsequenz der Unterschied? Und ich glaube nicht, dass die meisten Schreiber in diesem Forum gackern. Der neue Vorstand hat so viele Unsicherheiten produziert, tut es noch und informiert z. B. die Mitglieder mit keinem Wort über die Aussenstände, die aus Ulm kommen müssen. Selbst Ihre in offiziellen Protokollen angeforderten Maßnahmen verpuffen und werden nicht ausgeführt. Die Manipulation des Vorstandes zur Geschichte der EGNW sind ein beredtes Beispiel dafür. Deshalb glaube ich, der Aufsichtsrat kann oder will nicht den Einfluss nehmen, der notwendig wäre. Das haben 2 AR-Mitglieder wohl erkannt und sind zurück getreten.
Horst Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 10. Dezember 2011, 11:50:04
Gibt es die EGNW überhaupt noch?

Auf Mails wird nicht geantwortet, ans Telefon geht keiner ran.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 10. Dezember 2011, 21:12:43
Zitat
Original von angeljustus
Gibt es die EGNW überhaupt noch?

Auf Mails wird nicht geantwortet, ans Telefon geht keiner ran.

Also die Erfahrung habe ich nicht gemacht. Wenn ich anrufe, habe ich immer jemanden am Apparat. Keine Hotline, kein Callcenter, sondern Mitarbeiter der EGNW. Wenn ich darum bitte, werde ich mit dem Vorstand verbunden.

Und Mails: Die EGNW ist personell noch nicht sehr stark. Es kommen wahrscheinlich defintiv zu viele Mails.

Sonst:
Alles in Ordnung. Die Zusammenarbeit wird gerade optimiert.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 11. Dezember 2011, 10:36:46
@uwes

Was gibt es da zu optimieren? Was soll die Schönrederei?  X(

Die kriegen doch nichts auf die Reihe.

Interessant:  Vorstandsvorsitzender Heinz Siehler. War der das nicht schonmal bei Energen Süd?

Aber da steht seit Wochen: \"Diese Internet-Präsenz wird derzeit überarbeitet.\"
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 12. Dezember 2011, 11:19:20
@ uwes

Von Ihnen geschrieben:

Zitat
Sonst:
Alles in Ordnung. Die Zusammenarbeit wird gerade optimiert.

Interessant! Verstehe ich das richtig bzw. heißt das, die Zusammenarbeit der EGNW mit Ihnen? Damit vermitteln Sie den Mitgliedern Erfreuliches. Jetzt bin ich mir sehr sicher, dass nun endlich Fachwissen in das gesamte Schrifttum und Verkaufsprocedere der Genossenschaft einfließt mit gewiss positiven Auswirkungen auf den Kundenservice. ;)
Leider habe ich nichts mehr davon, ich habe schon adieu gesagt. :(
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 12. Dezember 2011, 13:38:24
Zitat
Original von angeljustus
Interessant:  Vorstandsvorsitzender Heinz Siehler. War der das nicht schonmal bei Energen Süd?
Nach dem Minus dort ist aber für entsprechende Aufwandsentschädigungen sicher nicht mehr genug übrig.  :D
Na pfui, warum denkt man als erste bei sowas ans Schlechte. Wahrscheinlich hat sich Herr Sihler intensiv um EnS bemüht, nur DIE ANDEREN wollten nicht so wie er (bzw. waren unfähig, wie der gegangene  Finanzvorstand). Na, dann sucht man sich halt ein Plätzchen, wo es dem Vorgänger ähnlich erging. Bei diesem Hin- und Hergeschiebe habe ich allmählich auch das Gefühl, dass diese Idee eine weitere gescheiterte sein wird.  X(

Schade drum.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: ein_bayer am 12. Dezember 2011, 15:38:22
Ich bin neu hier und habe in den letzten Wochen das Forum passiv beobachtet und genutzt. Deshalb will ich eine Info beisteuern.

Soviel ich weiß, war Herr Heinz Sihler der erwähnte Finanzvorstand von EnergenSüd. Nach Angaben des jetzigen EnS-Vorstands wurde er entlassen, nach eigenen Angaben hat er gekündigt.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 12. Dezember 2011, 17:25:38
Alles bekannt: siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87360#post87360)

Was denkt denn da der Schelm? Herr S. baut in Norden eine vertrauensvolle Basis auf.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 12. Dezember 2011, 19:45:00
Zitat
Original von angeljustus
@uwes
Was gibt es da zu optimieren? Was soll die Schönrederei?  X(
Die kriegen doch nichts auf die Reihe.
Interessant:  Vorstandsvorsitzender Heinz Siehler. War der das nicht schonmal bei Energen Süd?

@angeljustus

Vieles muss erst erlernt werden, wenn man nicht immer Unternehmer war. Es gibt 2 Vorstände, und einen Aufsichtsrat. Die Kommunikation und der Umgang mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen müssen sich erst einspielen.

Ab 1.10. liefert die EGNW Gas und ab 1.1.2012 in eigener Regie und Verantwortung Strom. Die \"kriegen nichts auf die Reihe\"? Also wirklich, ich bin sehr froh über diese Entwicklung.

@Didakt

Ich weiß leider nicht, wer Sie sind, aber Sie scheinen mich zu kennen. Richtig ist, dass ich versuche eine gewisse Verständigung in die o.g. Kommunikationsabläufe und den Umgang miteinander herbeizuführen. Ich werde mich indessen nicht in Aufgaben der Organe der EGNW einmischen. Das große Potenzial, dass der EGNW gegeben ist, muss ausgeschöpft werden.

Alle bisherigen Vorstände haben irgendwie zu einem Fortkommen der EGNW beigetragen. Mein Eindruck ist, dass es sich auch jetzt noch so verhält.

P.S. Ich bin nach wie vor Mitglied der EGNW und als solcher am Wohlergehen durchaus interessiert.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 13. Dezember 2011, 10:02:55
@uwes

Es war ja schon einmal alles ganz gut eingespielt. Bis dann plötzlich in den letzten Monaten einiges aus dem Ruder lief.

Wundert es Sie dann, dass sehr viele Mitglieder vergrault sind? Ich denke mal, es hagelt Kündigungen.

Natürlich bin ich auch noch Mitglied. Ob ich von meiner Einlage mal was haben werde, da warte ich mal ab..........

In diesem Sinne schöne Feiertage.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Endverbraucher am 13. Dezember 2011, 10:39:13
Dann wird auch der Zeitpunkt da sein, die Mitgliedschaft und auch die Öffentlichkeit zu informieren.

Ein Mitgliederbrief ist für die 49. KW geplant, eine außerordentliche Generalversammlung für Ende Januar 2012.
Also bitte ruhig bleiben und nicht in panikartige Reaktionen verfallen.[/quote]

Wo bleibt denn bitte der angekündigte Mitgliederbrief für die 49. KW???
Wir haben heute bereits die 50.te!!!!!
Wie geht es weiter mit dem Wechsel des Stromtarifes zum Jahresende. Müssen da nicht Stromstände gemeldet werden? Und auch neue Abschlagszahlungen sind zu vereinbaren. Denn die Zusammenarbeit mit EnergenSüd, die bisher abbuchte, endet doch soviel ich weiß.
Warum kommt keine Info? Oder liegt es daran, daß Herr Roettges nicht mehr bei der EGNW ist und \"das obige Versprechen im Sande verläuft\"?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 13. Dezember 2011, 10:57:18
Natürlich bin ich weiter Mitglied der EGNW und auch noch einer der beiden verbliebenen Aufsichtsräte, von fünf am 26.08.2011 gewählten.

Fast täglich hat sich in den letzten Wochen die Situation geändert.

Ein Mitgliederbrief ist entworfen und wird gegenwärtig zwischen Vorstand und den Aufsichtsräten abgestimmt. Er wird Ende dieser 50. KW versandt , auf jeden Fall an die per E-Mail erreichbaren Mitglieder.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. Dezember 2011, 12:57:06
@ ein bayer

Ein kleines Bonmot zu Ihrem Beitrag:

„It is nice to be a preiß, but it is higher to be a Bayer.“ ;)

Viele Grüße aus dem Norden nach dem schönen Bayern!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. Dezember 2011, 16:26:06
@ uwes

Zitat
von Ihnen:

…aber Sie scheinen mich zu kennen.

Nein, definitiv nicht persönlich, leider! Sonst schon! ;)

Meine Mutmaßung Ihres Beistands – zwischen den Zeilen abgelesen – hat sich also bestätigt. Ihr Handeln finde ich sehr förderlich.
Respekt und gutes Gelingen!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Klaus, Krs. PB am 13. Dezember 2011, 22:12:12
Zitat
Wo bleibt denn bitte der angekündigte Mitgliederbrief für die 49. KW??? Wir haben heute bereits die 50.te!!!!!

So, hier ist er offenbar.
Heute um 18.25 Uhr erhielt ich - neben vielen kryptischen Zeichen - per Mail folgendes von EGNW:

Sehr verehrte Mitglieder und Kunden der EnergiegenossenschaftDiejenigen unter Ihnen, die einen *Strom*auftrag erteilt haben werden sich in diesen Tagen wundern. Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.Die Energiegenossenschaft Nordwest eG hat sich zum 31.12.2011 von dem bisherigen Stromlieferanten EnerGen Süd getrennt, um ihre Kunden ab jetzt selber zu beliefern. Ab dem 01.01.2011 erhalten Sie also ihren Strom DIREKT von uns.Zu diesem Zweck muß eine Zwischenabrechnung erfolgen. Sie erhalten also eine Aufforderung ihres Grundversorgers zum 31.12.2011 abzulesen. Das sollten Sie dann auch tun und sich (wie immer) den Zählerstand zu Kontrollzwecken notieren.Das ist der Grund und nichts weiter. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, daß Sie Weihnachten ohne Lichter am Baum sitzen.Vielen Dank undfreundliche Grüße*/Energiegenossenschaft Nordwest eG/**/Horst Mücke/*i.A. Monika Monse-- EGNWEnergiegenossenschaft Nordwest e.G.Hannoversche Str.
16930823 GarbsenTel.: 05137 - 8140332service@egnw.de

Das wußten die EGNW-ler doch nicht erst seit heute! Was ist das für ein Mitgliederservice?? Man wird vor vollendete Tatsachen gestellt, muß sich von Pontius durchfragen zu Pilatius und ist doch nicht viel schlauer.

Gott sei Dank gibt es das Forum, wo man mehr Infos erhält als von seinen Energieversorgern.

An dieser Stelle einmal ein großes DANKESCHÖN für die vielfältigen Infos und Hilfen!

Gruß

Klaus
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energiesparer51 am 13. Dezember 2011, 22:49:19
Ich habe bei noch keinem Wechsel vom Grundversorger eine Aufforderung zur Ablesung bekommen. Wenn überhaupt ist der Netzbetreiber derjenige, der abliest.

Wenn de Grundversorger schreibt, hat wohl die Abmeldung geklappt, aber nicht die Neuanmeldung.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 14. Dezember 2011, 02:20:13
Ich bekam gestern den Brief von der EWE Netzgesellschaft. Der Wechsel von der Energen Süd zur EGNW per 31.12.2011/1.1.2012 wurde bestätigt. Ich wurde gebeten, am 31.12.2011 den Zähler abzulesen.

Damit ist alles gesagt und für mich alles klar.

Der Wechsel klappt reibungslos. Ich werde ab dem 1.1.2012 von \"meiner\" Genossenschaft beliefert.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energiesparer51 am 14. Dezember 2011, 07:35:32
Zitat
Original von uwes
Ich bekam gestern den Brief von der EWE Netzgesellschaft. Der Wechsel von der Energen Süd zur EGNW per 31.12.2011/1.1.2012 wurde bestätigt. Ich wurde gebeten, am 31.12.2011 den Zähler abzulesen.

Damit ist alles gesagt und für mich alles klar.

Der Wechsel klappt reibungslos. Ich werde ab dem 1.1.2012 von \"meiner\" Genossenschaft beliefert.

Also Post vom Netzbetreiber und nicht vom Grundversorger! Das sollte auch ein genossenschaftlicher Energiehändler wohl unterscheiden können.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 14. Dezember 2011, 08:17:48
Zitat
Original von Energiesparer51
Also Post vom Netzbetreiber und nicht vom Grundversorger! Das sollte auch ein genossenschaftlicher Energiehändler wohl unterscheiden können.
Hier ist wohl von zwei unterschiedlichen Dingen die Rede. SIE meinen den Verfahrensweg, den uwes gepostet hat

Zitat
Original von uwes
Ich bekam gestern den Brief von der EWE Netzgesellschaft. Der Wechsel von der Energen Süd zur EGNW per 31.12.2011/1.1.2012 wurde bestätigt. Ich wurde gebeten, am 31.12.2011 den Zähler abzulesen.

Damit ist alles gesagt und für mich alles klar.

Der Wechsel klappt reibungslos.
Dann ist alles gut gelaufen und man kann sich zurück lehnen.

Die EGNW meint mit Ihrer Aussage

Zitat
Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT.
aber wohl eher diesen Fall

Zitat
Original von Klaus, Krs. PB
Stimmt. Mir ist ähnliches passiert. Bin Mitglied bei EGNW (dachte ich zumindest). Doch die Abrechnung soll über EGSüd erfolgen, die mir auch das Zustandekommen des Stromliefervertrags seinerzeit bestätigten (hmm, Vollmacht .. O.K).
Heute krieg ich ein Schreiben meines Grundversorgers, E.ON WW, die mir mitteilen, daß sie sich freuen, mich ab 01.01.2012 wieder als Stromkunden in der Grundversorgung zu begrüßen ... (siehe auch  hier  (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87740#post87740))
Hier hat dann nämlich eben nicht alles geklappt.  X(

Man sollte nicht immer direkt draufhauen, weil\'s gerade so schön ist.  8)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energiesparer51 am 14. Dezember 2011, 08:58:48
völlig richtig! Wenn der Grundversorger einen als neuen Kunden begrüßt, dann scheint der Wechsel nicht geklappt zu haben. EGNW schreibt aber so, als würden sie auch in einem solchen Fall ab 1.1. liefern und ein Schreiben des Grundverorgers mit der Bitte um Ablesung wäre in dem Wechselprozess ganz normal.

Das ist es meiner Meinung nach aber nicht, normal ist nur ein evtl. Schreiben des Netzbetreibers.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 14. Dezember 2011, 19:03:32
Unser Grundversorger Eon-Avacon teilt den EGNW-Kunden mit, dass sie sich ab 01.01. in der Grundversorgung befinden, da die Genossenschaft den Liefervertrag gekündigt hat.
Das gleiche hatten wir vor wenigen Monaten beim Erdgas auch schon mal. Leider werden die Kunden nicht über die Zusammenhänge informiert. Es gibt jetzt einen hauptamtlichen Geschäftsführer (mit fürstlichem Gehalt), ein Büro und weitere Angestellte. Trotzdem hat sich nichts verbessert. Da ich (leichtsinnigerweise) massiv für die EGNW geworben habe, steht bei mir das Telefon zur Zeit nicht still. Die Kunden sind zutiefst verunsichert und wissen nicht, wie sie reagieren sollen. Ein Rundschreiben könnte das klären. Vielleicht sollte ich der EGNW mal meine Zeit in Rechnung stellen, die ich mit der Beratung (und Beruhigung) ihrer Mitglieder verbringe.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 14. Dezember 2011, 20:41:40
Sehr geehrter Herr Guhl, der Auftritt von EON Avavcon bei der Belieferung von Gas durch die EGNW war auf ihren Raum begrenzt. Da konnte der alte Vorstand dem Giganten den Schneid abkaufen und pünktlich zum 1.10.2011 Gas an unsere Mitglieder liefern. Sie hatten richtig vermutet: Es war ein Rachefeldzug von EON gegen das von Ihnen erwirkte Urteil in Braunschweig. Jetzt kommen nicht nur bei Ihnen die Telefonate an, sondern auch bei mir. 108 Telefonate sind bei mir angekommen und zwar aus der gesamten Bundesrepublik. Die Mitglieder sollen alle in die Grundversorgung fallen. Die Anrufer erinnern sich an meine Nummer, sind total verunsichert und beschweren sich, dass der Vorstand und das Büro seit 2 Tagen nicht zu erreichen ist. Ich kann auch nicht helfen, weil mir jegliche Info vom Vorstand fehlt. Der Aufsichtsrat rät mir, eine neue Telefonnummer zu beantragen. Eine tolle Idee°!!° Service ist, wenn man trotzdem lacht.
Horst Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Dezember 2011, 11:40:32
Zitat
Original von Klaus, Krs. PB

Heute um 18.25 Uhr erhielt ich - neben vielen kryptischen Zeichen - per Mail folgendes von EGNW:
Sehr verehrte Mitglieder und Kunden der EnergiegenossenschaftDiejenigen unter Ihnen, die einen *Strom*auftrag erteilt haben werden sich in diesen Tagen wundern. Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.Die Energiegenossenschaft Nordwest eG hat sich zum 31.12.2011 von dem bisherigen Stromlieferanten EnerGen Süd getrennt, um ihre Kunden ab jetzt selber zu beliefern. Ab dem 01.01.2011 erhalten Sie also ihren Strom DIREKT von uns.Zu diesem Zweck muß eine Zwischenabrechnung erfolgen. Sie erhalten also eine Aufforderung ihres Grundversorgers zum 31.12.2011 abzulesen. Das sollten Sie dann auch tun und sich (wie immer) den Zählerstand zu Kontrollzwecken notieren.Das ist der Grund und nichts weiter. Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, daß Sie Weihnachten ohne Lichter am Baum sitzen.Vielen Dank undfreundliche Grüße*/Energiegenossenschaft Nordwest eG/**/Horst Mücke/*i.A. Monika Monse-- EGNWEnergiegenossenschaft Nordwest e.G.Hannoversche Str.
16930823 GarbsenTel.: 05137 -

Dieses Geschreibsel ist die reinste Offenbarung über den Zustand der EGNW. Die Handhabung der hier diskutierten Systemumstellung beleuchtet sehr deutlich die dilettantische Vorgehensweise in dieser Angelegenheit. Die Akteure sind weit entfernt von einer professionellen und kundendienstlichen Arbeitsweise. Das operative Geschäft wird trotz personeller Veränderungen weiterhin leider nur auffallend laienhaft bewerkstelligt.
Es ist fraglich, ob sich die Genossenschaft in diesem Zustand dauerhaft am Markt etablieren kann. Kunden reagieren auf solche anhaltenden Unzulänglichkeiten mit Recht äußerst kritisch und sensibel.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 15. Dezember 2011, 13:01:57
Das Problem ist, das diese Mitteilung nur Kunden bekommen haben, die eine Mail-Adresse haben. Hauptsächlich ältere Kunden ohne Internet wissen bis heute nicht woran sie sind. Das ist umso schlimmer, als Eon-Avacon bereits Abschlagzahlungen für die angeblich kommende Grundversorgung verlangt.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 15. Dezember 2011, 13:19:23
@Christian Guhl
lassen wir mal die Kirche im Dorf. Mir hat die Avacon auch geschrieben, dass ich ab Januar wieder in ihren Reihen bin - und mal gleich meinen Stromabschlag um 30€ erhöht, dabei habe ich von Energensüd 40€ Guthaben bei der letzten Abrechnung gehabt. Das Gleiche haben sie mir auch vor Monaten beim Gas geschrieben und jetzt werden die Abschläge von EGNW abgebucht. Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Bei der EGNW läuft nicht alles so, wie es eigentlich sein sollte, aber die Avacon ist und bleibt der allerletzte Laden - siehe heute nur wieder die Braunschweiger Zeitun
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: gerts am 15. Dezember 2011, 16:32:39
Das finde ich auch so. Ich habe übrigens nach einigen Versuchen die Geschäftsstelle und auch Herrn Mücke telefonisch erreicht.

Jetzt wird es aber noch besser! Auch ich habe von eon-Avacon---Vertrieb--- mit Datum vom 09.12.2011 die angebliche Vertragsbestätigung zur Belieferung ab 01.01.2012 erhalten und gestern per Mail um Klärung gebeten.
Heute erhalte ich nun von eon---Netzkundenservice --- mit Datum vom 11.12.2011 eine \"Bestätigung über das Anschlussnutzungsverhältnis\" unserer Verbrauchsstelle mit eon-Avacon!!! zum 01.01.2012.
Ich habe folgende Mail eben abgesandt:
Vertragskonto xxxxxxxxxxx
Ihr Schreiben vom 11.12.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem heute bei uns eingegangenem Schreiben vom 11.12.2011 bestätigen Sie ein angeblich bestehendes Anschlussnutzungsverhältnis zwischen uns und der Fa. E.ON Avacon AG Helmstedt.

Uns ist nicht bekannt, einen derartigen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wir beabsichtigen dies auch nicht.

Wir sind Mitglied bei der Energiegenossenschaft Nordwest eG (EGNW) und beziehen von dort  unseren Strom. Dies muss Ihnen als Netzbetreiber zwingend auch bekannt sein.

Im Nachhinein wundern wir uns allerdings sehr, denn obwohl wir seit 1 Jahr über über Ihr Netz den Strom von der EGNW beziehen, haben wir bisher kein entsprechendes Bestätigungsschreiben von Ihnen erhalten.

Auf Anfrage wurde mir seitens der EGNW mitgeteilt, dass dort zwar der Dienstleister gewechselt worden sei, wir aber zweifelsfrei auch weiterhin von dort aus mit Strom beliefert werden.

Falls es aus Ihrer Sicht einen Grund für die Annahme gibt, dass zum 01.01.2012 die Stromlieferung durch die EGNW endet, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich verbindlich mit, damit wir uns fristgerecht um ein neues Belieferungsverhältnis durch --- einen Stromanbieter unserer Wahl --- kümmern können.

Wir fordern Sie hiermit nochmals dringend auf, eine unverzügliche Klärung der Angelegenheit herbeizuführen und uns entsprechend zu informieren.

Für den Fall, dass uns durch Ihr Verhalten (keine oder zu späte Information) finanzielle Nachteile entstehen sollten, behalten wir uns schon jetzt ausdrücklich vor, entsprechende Forderungen geltend zu machen.

Nachrichtlich zur Mitkenntnis an EGNW.
Mit freundlichen Grüßen

Ich hoffe, dass diese Info auch anderen Betroffenen hilft und berichte natürlich über den Fortgang.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Hans Hans am 15. Dezember 2011, 17:07:21
Liebe Leute,
in meinem Beitrag v. 16.11. hatte ich gehofft, dass einige schlaue \"Füchse\" und \"IGEL\" Positives für den Fortgang der EGNW beitragen könnten.
Abgesehen von nur wenigen Positivdenkern im Forum, stelle ich fest, dass scheinbar und überwiegend nur \"frustrierte Klugscheißer\" ihren Mist verbreiten wollen.
Im Umgang z.B. mit Eon-Avacon oder anderen Monopolisten - damit meine ich Netzbetreiber und Grundversorger in einer Hand, \"formal\" getrennt natürlich-sollten , ja müssten die \"Experten\" eigentlich wissen, dass z. B. die \"Kundenbegrüßung\" und dubiose \"Vertragsbestätigung\" mitunter provoziert, also grundlos manipulierte \"Kundenpflege\" ist.
Das ist Teil des \"Systems\" und \"Kundendienst\", bei dem offensichtlich Daten nach gutdünken verzögert oder schnell durchgereicht werden.
Es ist nicht immer die Verantwortlichkeit des anderen Anbieters, hier z.B. die Genossenschaft, dass es zu Vertögerungen im Wechsel schlechthin kommt.
Im aktuellen Fall ist davon auszugehen, dass EGNW wie beschrieben vor dem 1.12.11 die Netzbetreiber informiert und angemeldet hat. Gleichzeitig hat wohl EnerGen Süd z.B. abgemeldet. Die Abmeldedaten werden sofort zum Grundversorger durchgereicht. Eine gewisse Absicht unterstellt, wird die Anmeldung verzögert angenommen und bearbeitet und der Verbraucher hat das Nachsehen,weil er sich in der Grundversorgung sieht. Das ist \"Verbrauchstellenpflege \" . Dieses Gebahren wäre ggf. aber nachvollziehbar, weil das Datum der Anmeldebestätigung des Netzbetreibers bei EGNW vorliegen müsste.
Ich denke unser Wechsel dürfte in Ordnung gehen und der Netzbetreiber wird sich in Kürze mit einem Systemfehler(wie immer) entschuldigen.
Im übrigen ist schon bemerkenswert, dass gerade diejenigen sich permanent zu Wort melden, die irgendwie verschlissen, gescheitert oder ihre Anerkennung verspielt haben, sich aber mit Nebensächlichkeiten äußerst(wieder) interessant machen wollen.
Nur Mitglied und /oder Berater der EGNW zu sein, aber nicht (mehr) Bezieher von Energie - hörte man da nicht vom klügsten Berater über einen besseren Anbieter- z.B.
Stadtwerke Garbsen o. ä. ? - berechtigt allenfalls zu einem Inforecht bezüglich der Einlage(n) bzw. Dividende.
Ansonsten sind derartige Mitglieder für mich schmarotzende Besserwisser. Beratung von solchen Leuten sind selbst Kosten frei noch zu teuer, geschweige denn materiell entlohnenswert.
Ich hoffe jedenfalls darauf-bei der jetzt komplett erreichten Selbstständigkeit von EGNW- dass diese Genossenschaft weitergehende positive Impulse, Verbesserungsvorschläge und Kontinuität erreicht, was diese stärker machen würde und die Preisgestaltung moderat am Limit und immer vorteilhaft in Abgrenzung zu anderen Anbietern sein wird, sowie  Fehler wie bei EnerGen Süd vermieden werden. Das sollte zumindest das Bestreben sein.

Freundliche Grüße
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Neu-Genosse am 15. Dezember 2011, 18:06:58
@ Herrn Guhl

Sie behaupten hier im Forum in mehreren Beiträgen, dass die EGNW einen Geschäftsführer hat. Lt. Impressum gibt es 2 Vorstände, Herr Sihler dabei als Vorsitzender Nachfolger von Herrn Redeker. Wer ist denn daneben Geschäftsführer, der dann ja auch unter die Impressumspflicht fallen würde und im Register einzutragen wäre. Zum anderen schreiben sie ebenfalls wiederholt von einer nach Ihrem Gefühl wohl überhöhten Vergütung. Anscheinend haben Sie hier einen Wissensvorsprung. Würden Sie auch verraten wie hoch diese Vergütung ist? Dann könnte auch ich mir ein Urteil darüber bilden, ob diese Vergütung wirklich so abgehoben ist oder ob Ihre wiederholten Behauptungen hierzu evtl. reine Polemik sind.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Dezember 2011, 18:22:15
Zitat
von Hans Hans

…stelle ich fest, dass scheinbar und überwiegend nur \"frustrierte Klugscheißer\" ihren Mist verbreiten wollen.

Aus dieser Riege sollten Sie sich aber auf keinen Fall auslassen!

Ich habe zwei nette ältere, unbedarfte Damen aus der Nachbarschaft für die EGNW akquiriert, die im Umgang mit der jetzt auf sie zugekommenden Situation völlig überfordert und darüber äußerst aufgebracht sind. Sie sind bislang mit keiner Silbe von der EGNW informiert worden und außer Stande, die ominösen Schreiben der E.ON Avacon mit den erhaltenen Vertragsunterlagen richtig einzuordnen.
 
Ich werde den Damen hilfreich zur Seite stehen. Die Nachsicht für die EGNW war lange Zeit vorhanden. Nun ist sie aber verbraucht! Für den dort fabrizierten Murks habe ich kein Verständnis mehr.

Ebenfalls freundliche Grüße
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: gerts am 15. Dezember 2011, 18:28:55
Ich gehe davon aus, dass ich mit dieser Kritik nicht gemeint war. Aber auch, wenn das festgestellte Verhalten der Energiekonzerne \"Teil des Systems\" ist, sollte man es ja wohl nicht einfach hinnehmen.
Mir ist zu dem von mir oben geschilderten Verfahren von eon-Avacon noch die Überlegung eingefallen, ob das Geschäftsgebahren hier nicht eventuell sogar einen strafrechtlich relevanten versuchten Betrug darstellen könnte:

Ohne dass ein Grund genannt wird und ohne irgendeinen Hinweis darauf, dass mein bisheriger Stromlieferant vielleicht nicht mehr liefern kann und dann hier eigentlich eine Ersatzbelieferung durch den Grundversorger mit Strom erfolgen müßte, wird durch die beiden Schreiben zusammen der Eindruck erweckt, es bestehe ab 01.01.2012 ein Stromlieferungsvertrag mit eon-Avacon über Strom in der Preisgruppe Alpha, der sicher nicht zu den derzeit preisgünstigsten Angeboten auf dem Markt zählen dürfte.

Wäre ich unbedarfter und durch die Konzerne verunsicherter Stromkunde, und das sind sicher nicht wenige Menschen, dann könnte ich aus dem Wort \"und\" im Anschreiben vom 09.12.2011 nur entnehmen, das eon-Avacon eben \"auch\" Grundversorger ist. Ich denke, dass den Netzbetreiber hier auch eine Aufklärungspflicht treffen könnte.

Würde ich dem mit beiden Anschreiben zusammmen erweckten Anschein folgen - das zweite Schreiben untermauert das erste ja noch, dann hätte dies für mich den Glauben daran zur Folge, dass ich ab 01.01.2012 unabdingbar fester neuer Kunde bei eon-Avacon wäre. Dass es sich um einen sicher nicht gerade günstigen Tarif handeln könnte, wird sicher vielen Kunden dabei nicht bewußt werden.
Der Vermögensnachteil würde dadurch enststehen, dass im Gefühl des Ausgeliefertseins gar nicht mehr nach einem günstigeren Stromanbieter gesucht sondern einfach nur gezahlt wird - die Abbuchungsermächtigung lag ja auch bei.
Ich denke, wenn es denn passt, müsste man es auch solchen Verantwortlichen einmal ungemütlich machen. Vielleicht ergibt sich für jemanden die Gelegenheit.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 15. Dezember 2011, 19:25:44
@hans hans

Was ist das denn? Hans im Glück? Oder auf der Suche mit unqualifizierten Kommentaren Stunk zu machen?

Solche Leute werden hier im Forum wirklich nicht gebraucht!!!!!!!

Hier sollte der Mod mal einschreiten, um solchen Schwachmaten mal Einhalt zu gebieten........
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Dezember 2011, 20:18:40
@ gerts

Nein, Sie waren selbstverständlich nicht gemeint!
Ihre vorstehende Einlassung nebst Antwortvorschlag an den „Saftladen“ ist für viele Betroffene dankenswerterweise sicherlich eine hilfreiche Unterstützung gegen dieses unlautere Vorgehen. Für empfehlenswert halte ich auch, dem „Laden“ im besagten Schreiben betrügerische Absichten zu unterstellen, die ggf. verfolgt würden. Bei diesen Leuten hilft nur eindeutiger „Klartext“.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 15. Dezember 2011, 20:34:31
Solche Typen wie Hans im Glück und der fröhlich strammpelnde Radfahrer sind in diesem Forum wahrlich überflüssig. Diese Menschen streuen sich als Berufsoptimisten, wenn es um die EGNW geht, Sand in die rosarot gefärbten Augen. Zur Sache: Ich habe mir heute erlaubt, alte, gute Kontakte zu Schwäbisch Hall zu aktivieren. weil der jetzige Vorstand seine Mitglieder nur spärlich oder garnicht informiert. SW kämpft für die EGNW mit EON und anderen Netzbetreibern sehr erfolgreich. Den SW-Mitarbeitern wird es [mit großer Wahrscheinlichkeit gelingen, den Strom ab 1.1.2012 fast zu 100% in alle Netze einzuleiten SW hat derzeit viel zu tun, um die Fehler des Vorstandes nachzuarbeiten. Diese, meine Information, soll die Befürworter der EGNW stärken, sie können viele skeptische und total verunsicherte Mitglieder beruhigen und sie auffordern, die Schreiben der EON im hohen Bogen in den Papierkorb zu werfen.
Horst Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 15. Dezember 2011, 20:45:42
Dem kann ich nur zustimmen!

Ohne sherpa würde gar nix mehr laufen. Da ist noch schwäbische Gründlichkeit am werkeln.

Deshalb ist die Referenzliste entsprechend lang, und bietet einige Alternativen zu den Genossenschaften!

Zudem ist bei einem Wechsel zu einem Unternehmen in der Referenzliste die Abwicklung gewährleistet, da sherpa ja auch die Daten hat!

Soll absolut keine Werbung sein, nur ein kleiner Tipp am Rande........ :tongue:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Netznutzer am 15. Dezember 2011, 23:21:15
Es ist ja lobenswert, wenn hier die Genossenschaft mit Ihrem Tiun von allen Seiten verteidigt wird. Fakt ist jedoch, dass es zum 01.01.2012 mindestens einen Bilanzkreiswechsel gibt, der spätestens zum 30.11.2011 per elektronicher Änderungsmeldung jedem Netzbetreiber mitgeteilt werden musste. Lag diese Meldung nicht vor, dann ist man ab 01.01.2012 in der Ersatzversorgung, sofern man als Haushalötskunde beim Netzbetreiber geführt wird. UND ob DAS funktioniert hat, weiss hier weder ein gerts noch ein hanshans. Die Aussage der SW Hall
Zitat
mit großer Wahrscheinlichkeit gelingen, den Strom ab 1.1.2012 fast zu 100% in alle Netze einzuleiten
zeigt, das hier wohl die Schwierigkeiten liegen/lagen. Wenn also Netzbetreiber trotz der gesetzlichen Verpflichtung, den Ersatzersorgungsauftrag an der Grundversorger zu erteilen, eine durchgängige Belieferung der Genossenschaft zu ermöglichen, dann gebührt dem Tun ein Lob, statt hier vom System der Disriminierung zu ätzen.

Gruß

NN
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Neu-Genosse am 16. Dezember 2011, 10:20:53
Habe heute von der EWE-Netz Mitteilung über den Wechsel von Energiesüd nach EGNW zum 1.1.2012 erhalten. \"Ihr neuer Stromlieferant Energiegenossenschaft Nordwest hat die Belieferung Iherer Entnahmestelle mit elektrischer Energie mit dem Gerät xxxxx zum 1.1.2012 angemeldet.\"

Aus meiner Sicht läuft der Wechsel also rund. Wenn andere Netzbetreiber nicht in der Lage sind das richtige Formschreiben zu versenden kann das wohl nicht der EGNW angelastet werden. Das ist als ob das Pferd geprügelt wird, weil die Achse gebrochen ist.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 16. Dezember 2011, 11:30:39
@ Netznutzer

Danke für Ihren informativen, aufklärenden Beitrag.
Die EGNW wird entgegen Ihrer Annahme wegen der mangelhaften Informationspolitik eben nicht von allen Seiten verteidigt. Sie erhellen doch nachvollziehbar deren Versäumnisse. Augenscheinlich sind die erforderlichen Änderungsmeldungen nicht fristgerecht an alle beteiligten Netzbetreiber ergangen. Sonst gäbe es den hier aufgezeigten Schlamassel doch nicht. Die Folge davon ist möglicherweise, dass sich die Kunden neben den Auseinandersetzungen mit den Ersatzversorgern obendrein auch noch mit Haftungsfragen gegenüber der EGNW herumplagen müssen. Das alles hätte bei einer ordnungsgemäßen Arbeitsweise der EGNW vermieden werden können. Insofern ist eine barsche Kritik durchaus angebracht.

Zu bedenken ist doch bei alledem, dass sich die Leser dieser Forumsbeiträge weitestgehend selbst behelfen werden, und die nötigen Schlüsse daraus in eigener Regie umsetzen können. Anders sieht es aber bei dem Großteil der normalen, vor allem älteren Haushaltskunden aus, insbesondere wenn sie sich ohne Internetanschluss und PC gegen diese Misslichkeiten wehren müssen, die im wahrsten Sinne des Wortes aus heiterem Himmel über sie hereingebrochen sind. Sind wir angesichts dieses Versorgergewusels schon so weit gekommen, dass der Energiebezug nur noch unter anwaltlicher Begleitung zu besorgen ist? Es wäre ein trauriger Zustand!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: gerts am 16. Dezember 2011, 13:46:17
Das ist schon richtig. Ich habe aber ja dargestellt, dass eon-Avacon den Hintergrund eben wohl ganz bewußt offen und damit im Unklaren gelassen hat. Man tut - und für mich sieht das sehr nach Täuschungsabsicht aus - ganz einfach so, als sei man unabweichlich neuer Kunde bei eon-Avacon und nicht etwa nur für 3 Monate in der Ersatzbelieferung durch den Grundversorger.
Ich habe deshalb je eon-Avacon zur Klarstellung aufgefordert, hatte aber eigentlich keine große Hoffnung.
Nun gibt es aber seit ganz kurzer Zeit ein gesetzliches und für den Verbraucher kostenloses Schlichtungsverfahren nach den §§ 111 a ff. EnWG (siehe unter: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/ ). Dies bedeutet, dass der Sachverhalt einfach auch per email vorgetragen werden kann, keine Zustellungsfehler geltend gemacht werden können und eon-Avacon innerhalb von 4 Wochen nun gesetzlich zur Antwort verpflichtet ist. Dann muss eon-Avacon nun ja wohl einen verbindlichen Grund nennen.
Ich hoffe, dies hilft uns allen. Selbstverständlich hoffe ich auch, dass man bei der EGNW keine Fehler gemacht hat, ohne hier leider aber sicher zu sein können.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 16. Dezember 2011, 17:20:18
Zitat
von gerts
…und für mich sieht das sehr nach Täuschungsabsicht aus -
Da könnte was dran sein. Wer lange mit dem „Saftladen“ zu tun hatte, weiß, dass von dort aus mit jeder Schandtat zu rechnen ist. In dessen Reihen sind aus Erfahrung Überrumpelungstrickser neben „Schwachköpfigen“ EDV-Anlagen (you don\'t get what you have entered) tätig. Wehret also den Anfängen!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 16. Dezember 2011, 17:33:54
Ich habe heute mit dem Netzbetreiber Eon-Avacon AG telefoniert. Folgende Aussage :
Die EnerGenSüd hat die Kunden zum 31.12.2011 abgemeldet. Die EGNW hat aber keine Neuanmeldung zum 01.01.2012 vorgenommen. Da nunmehr kein Stromversorger mehr vorhanden war, wurde das der Vertrieb GmbH mitgeteilt und diese übernehmen nun die Versorgung. Die EGNW muss eine Neuanmeldung der Kunden vornehmen, dann wäre die Einstufung in die Grundversorgung hinfällig. Als Kunde bräuchte man nichts zu tun. Es hänge jetzt alles von der EGNW ab.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 16. Dezember 2011, 19:06:05
Und noch immer kein Wort, geschweige aufklärendes Wort vom Vorstand der EGNW. Dem Vernehmen nach hat  Heinz Sihler nun nach FAST 3 MONATEN \"gut bezahlter Bedenkzeit\" den Vorstandsposten per Notar beantragt. Bis zur Eintragung ist die EGNW nicht verhandlungsfähig. Das GENO-Gesetz schreibt bindend vor: Es müssen 2 Vorstandsmitglieder und 3 Aufsichtsräte vorhanden sein. Beides erfüllt die EGNW vermutlich derzeit nicht. Deshalb ist die begleitende Bank besonders vorsichtig, weil sie für mehrere 100 000 Euro für den Bezug von Energie Sicherheiten aus den Rücklagen der EGNW bilden muss. Deshalb zieht sich der Vorstand die Decke über den Kopf, um den selben nicht zu riskieren. Es muß jetzt dringend eine ausserordentliche Hauptversammlung her, um die EGNW noch zu retten.
Freundlicher Gruß
H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 16. Dezember 2011, 22:09:51
Zitat
Original von horst redeker
Und noch immer kein Wort, geschweige aufklärendes Wort vom Vorstand der EGNW. Dem Vernehmen nach hat  Heinz Sihler nun nach FAST 3 MONATEN \"gut bezahlter Bedenkzeit\" den Vorstandsposten per Notar beantragt. Bis zur Eintragung ist die EGNW nicht verhandlungsfähig. Das GENO-Gesetz schreibt bindend vor: Es müssen 2 Vorstandsmitglieder und 3 Aufsichtsräte vorhanden sein. Beides erfüllt die EGNW vermutlich derzeit nicht.

Da dürfte so nicht stimmen. Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur. Wenn die Anmeldung via Notar erfolgt ist, muss es eine Beschlussfassung des Aufsichtrats geben. Liegt die vor, hat die EGNW 2 Vorstände und ist somit komplett. Auf die notgedrungen erst später nachfolgende Eintragung kommt es nicht an.

Zitat
Original von horst redeker Es muß jetzt dringend eine ausserordentliche Hauptversammlung her, um die EGNW noch zu retten.

Die Hauptversammlung kann nicht den Niedergang oder die Rettung bewirken. Die Arbeit in der EGNW ist schon deutlich anspruchsvoller geworden. Ein bezahlter Vorstand, ein eigenverantwortliches Büro. Die EGNW muss und wird wachsen. Das muss auch gelernt werden.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: PLUS am 16. Dezember 2011, 23:22:42
Zitat
Original von uwes
Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur. Wenn die Anmeldung via Notar erfolgt ist, muss es eine Beschlussfassung des Aufsichtrats geben. Liegt die vor, hat die EGNW 2 Vorstände und ist somit komplett. Auf die notgedrungen erst später nachfolgende Eintragung kommt es nicht an.
Zitat
Amtsgericht Ulm Aktenzeichen: GnR 720022  Bekannt gemacht am: 31.10.2011 22:00 Uhr

Veränderungen
26.10.2011
EnerGen Süd eG, Ulm (Tokajerweg 96, 89075 Ulm). Nicht mehr Vorstand: Sihler, Heinz, Ulm, *15.04.1943.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 17. Dezember 2011, 14:50:08
Als Rechtsanwalt sollten Sie wissen, unter Verträge gehören die Unterschriften von 2 Vorstandsmitgliedern , die beim Amtsgericht eingetragen sind. Erst dann ist der Vorstand für seine Entscheidungen auch rechtlich zu belangen. Ebenso sind 3 Aufsichtsratsmitglieder gesetzlich erforderlich, um den Vorstand in seine Schranken zu weisen. Das, jedoch ist nur ein Nebenschauplatz. Tatsache ist, durch Entscheidungen des Aufsichtsrates ist der Vorstand in die Lage versetzt worden, ohne entsprechendes Kontrollorgan seine fehlerhaften Kalkulationen für Strom und Gas umsetzen zu können. Kommen Sie vom Fahrrad herunter und wetten Sie mit mir, wann die nächste Preiserhöhung kommt. Im nächsten Beitrag werde ich dezidiert aufzeigen, wo das viele Geld verbraten wird und den Genossen endlich die Augen geöffnet werden, warum die EGNW viel zu teuer sein muss.
Gruß
H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 18. Dezember 2011, 12:14:44
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von Uwes: Die Eintragung im Register ist (lediglich) deklaratorischer Natur.
Zitat
Original von PLUS: Wenn ..., ja das ist dann so! Die Eintragung der Genossenschaft hat konstitutive Wirkung. Sie erlangt dadurch die Rechtsfähigkeit. Alle weiteren Eintragungen sind deklaratorisch.

Natürlich geht es nur um die Eintragung des Vorstands. Die Genossenschaft ist ja bereits eingetragen. Durch die Bestellung ist die Genossenschaft ordnungsgemäß vertreten, nicht durch die erst später erfolgende Eintragung, die - wie von ihnen richtig ausgeführt - nur deklaratorischen Charakter hat.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: gerts am 19. Dezember 2011, 18:43:47
Schreiben von e-on Avacon Vertrieb und Netzbetrieb zum Anschlussnutzungsverhältnis

Heute, 15.16 Uhr, habe ich per Mail das Antwortschreiben von e-on Avacon Netzbetrieb erhalten. Nachdem die Aufgaben des Netzbetreibers freundlich erläutert werden, schreibt e-on folgendes:
Zitat:
\"Ihr Versorgungsunternehmen EnerGen Süd eG hat zum 31. Dezember 2011 eine Netzabmeldung geschickt, was sicherlich aufgrund der internen Änderungen bei diesem Anbieter erforderlich war.
Eine neue Netzanmeldung zum 1 Januar 2012 haben wir jedoch nicht erhalten, sodass Sie ab dem Zeitpunkt in Ersatzversorgung vom örtlichen Grundversorger E.ON Avacon Vertrieb GmbH beliefert werden. Neben unserer Bestätigung zum Anschlussnutzungsverhältnis vom 11. Dezember erhalten Sie vom Grundversorger noch das Schreiben zum Versorgungsbeginn.\" (Anmerkung: dieses Schreiben haben wir ja schon vorher erhalten)
\"Unsererseits ist eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Bearbeitung erfolgt. Bitte klären Sie die Unstimmigkeiten mit Ihrem Wunschversorger.\" Zitat Ende.

Ich habe das Schreiben sofort per Mail an die EGNW weitergeleitet und warte nun auf eine hoffentlich klare Antwort.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 20. Dezember 2011, 17:00:19
Nach einer Reise laß ich eine Mail der EGNW am vergangenen Freitag, daß Briefe der E.ON bezüglich einer Grundversorgung gegenstandslos sind. Unzählige Mitglieder, die wir mit in die EGNW geworben hatten riefen an, weil sie verunsichert sind. Das waren Mitglieder ohne Internet. Der Vorstand oder Mitarbeiter waren am vergangenen Freitag um 12.00 Uhr nicht erreichbar, obwohl nach Information der EGNW Seite bis 13.00 Uhr jemand erreichbar sein sollte. Nach zwei Mails am Freitag mit der Bitte, die Mitglieder der EGNW ohne Internet kurzfristig per Brief zu informieren, erhielt ich erst heute am Nachmitteag eine Antwort. Dies lautete: \"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.
Die EGNW scheint ihre Aufgaben nicht mehr sachgerecht erfüllen zu können und verschiebt ihre Aufgaben auf Andere. Mitglieder der EGNW ohne Internet werden nicht informiert und zahlen möglicherweise die geforderten Beträge der E.ON, weil sie es besser nicht wissen.
Das ist so nicht akzeptabel!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Endverbraucher am 20. Dezember 2011, 18:22:26
Habe heute von der EWE-Netz Mitteilung über den Wechsel von Energiesüd nach EGNW zum 1.1.2012 erhalten. \"Ihr neuer Stromlieferant Energiegenossenschaft Nordwest hat die Belieferung Iherer Entnahmestelle mit elektrischer Energie mit dem Gerät xxxxx zum 1.1.2012 angemeldet.\"

Auch mir liegt der EWE-Brief mit der Karte zum Stromstand melden vor. Hier scheint alles klar abzulaufen.
Es sollte natürlich darauf geachtet werden, daß EnergenSüd nicht mehr abbucht und die neue Abschlagszahlung an die EGNW rechtzeitig vereinbart wird.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 20. Dezember 2011, 21:15:08
Erst wurde von der EGNW gesagt, die Kunden bräuchten nichts zu unternehmen, nun wird plötzlich geraten Widerspruch einlegen. Kunden ohne Internet erhalten überhaupt keine Informationen. Alles, was bei den großen Energiekonzernen kritisiert wurde, wird von der EGNW im negativen Sinne übertroffen. Nachdem nun schon einiger Zeit bekannt ist, dass die Anmeldung von der EGNW nicht vorgenommen wurde, ist das ja hoffentlich mittlerweile nachgeholt worden. Dann dürfte sich ja auch der Widerspruch erübrigen. Sollte die Anmeldung noch nicht erfolgt sein, wird es Schadenersatzklagen hageln.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 21. Dezember 2011, 12:25:30
Zitat
Original von thomas.wiegand:

\"Es steht alles wissenswerte in dem Schreiben, daß Sie bereits erhalten haben ....
Raten Sie ihren Kunden, Widerspruch bei der Avacon einzulegen, mehr wissen wir auch nicht.\"
Keine Anrede, keine Unterschrift, keine Beantwortung der Hinweise und der Bitte.

Dies ist ein weiterer Beweis für die stümperhafte Arbeitsweise und den unflätigen Umgang mit der Kundschaft.
Die Empfehlung, bei der Avacon Widerspruch als Rechtsmittel einzulegen, ist barer Unsinn! Wogegen denn?

Aus den vorstehenden Beiträgen ist offensichtlich zu schließen, dass die rechtzeitige An-/Ummeldung wohl nur beim Netzbetreiber E.ON Avacon AG unterblieben ist. Sollte sie inzwischen dort erfolgt sein, stellt sich für das weitere Vorgehen immer noch die offen gebliebene Frage, zu welchem Zeitpunkt die Anmeldung wirksam wird. Sollte dies noch zum 01.01.2012 der Fall sein, gäbe es keine Probleme.
Ich habe meinen hilfsbedürftigen älteren Nachbarinnen empfohlen, einstweilen abzuwarten und nichts zu unternehmen (keinen Lieferauftrag an Avacon). Kommt Zeit, kommt Rat. Am Verursacher dieses Schlamassels kann man sich ggf. immer noch schadlos halten.

Anderenfalls greift zunächst automatisch die Ersatzversorgung, und es stellen sich gleichzeitig einige vertragstechnische Fragen.

Ist dann der jetzt noch bestehende ungekündigte Liefervertrag mit der EGNW/EnerGen Süd als obsolet anzusehen?
Kann der Kunde ohne Ansehen dieses, an sich von keiner Seite ordentlich gekündigten Vertragsverhältnisses einen nunmehr beabsichtigten Versorgerwechsel einleiten?
Welchen Problemen sehen sich die bislang in keiner Weise informierten, unbedarften Kunden ausgesetzt, die auf das Angebot/die Forderung der E.ON Avacon Vertrieb GmbH eingegangen bzw. hereingefallen sind und sich dort an Hand der ihnen zugesandten Auftragsunterlagen für die Grundversorgung ab 01.01.2012 oder auch 01.02.2012 angemeldet haben?

@ uwes

Wie beurteilen Sie die vertragliche Sachlage bei Ihrem Protégé aus juristischer Sicht?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 21. Dezember 2011, 15:46:26
Um das klar zustellen: Energen Süd hat an mich -ehemaliger Vorstand- die Kündigung des Lieferverhältnisses für Strom zum 31.12.2011 per Email ausgesprochen. In meiner Funktion habe ich diese Kündigung bestätigt und in der ausserordentlichen Hauptversammlung über diesen Umstand informiert. Zuvor hat der damalige Vorstand die Lieferung von Gas durch die Energen Süd zum 30.9.2011 gekündigt. In guter Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleister war die Lieferung und Einspeisung an ca. 1500 Haushalte binnen einer Woche erledigt. Weil Eon auch beim Gas Zicken machen wollte, haben wir dem Giganten heftig auf die Finger geklopft. Was jetzt passiert ist, kann ich nicht beurteilen. Weil der Vorstand kein Wort der Erklärung abgibt, ausser diesen komischen Brief an meine Frau. Ich habe die Belieferung durch die EGNW gekündigt und arbeite auf Basis einer anderen Genossenschaft weiter.
Gruß
H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 21. Dezember 2011, 17:05:10
@ horst redeker

Klargestellt haben Sie zur gegenständlichen Sachlage wenig bis gar nichts!
Ihre Ausführungen sind doch für die vorliegenden Probleme eines bestimmten Kundenkreises ohne Relevanz.
Es geht schlichtweg um die Frage, ob und zu welchem Termin die im Gebiet des Netzbetreibers E.ON Avacon AG ansässigen Stromkunden des Versorgers EGNW bei diesem für sie zuständigen Netzbetreiber für den Strombezug durch die EGNW angemeldet wurden.
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist die EGNW bislang leider schuldig geblieben!

Zitat
Aussage der EGNW an Kunden mit E-Mail-Adresse:
U. a. ...Sie erhalten ein Schreiben von Ihrem Grundversorger (EWE, Avacon o.ä.), dass Sie wieder Kunde dort sind. DAS STIMMT SO NICHT. Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.

Diese Aussage steht im Widerspruch zu Mitteilungen der E.ON Avacon AG, siehe hier (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87903#post87903)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 21. Dezember 2011, 19:40:56
Hallo didakt,
was habe ich mit dem gegenwärtigen Vorstand zu tun. Für mich sind und waren die Vorstände Sihler und Mücke ein nicht kalkulierbares Risiko. Ich warte nur darauf, wann diese Herren die EGNW vor die Wand gefahren haben. Die Mitglieder werden sicher kein ruhiges Weihnachtsfest genießen können.
Frohe Festtage
Horst Redeker und Familie
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 21. Dezember 2011, 20:51:58
@ horst redeker

Wann geben Sie endlich Ruhe? - Sie haben sich selbst in\'s Abseits gestellt und Ihre ständige Diskreditierung der neuen EGNW-Verantwortlichen ist verzichtbar!

@ all

Die Aufregung und die zunehmend unsachlicher werdenden Beiträge mancher User sind für mich wenig nachvollziehbar. Fakt sind die derzeitigen Auskünfte:
von EGNW \"Wir haben Sie fristgerecht vor dem 01.12.2011 bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber angemeldet.\"
von E.ON Avacon AG \"Eine neue Netzanmeldung zum 01.01.2012 haben wir nicht erhalten.\"
Was tatsächlich gelaufen ist wird sich sicherlich kurzfristig herausstellen.

Mein Tip: Beim Lieblingsversorger E.ON hat es mal wieder einen \"Systemfehler\" gegeben (vgl. Beitrag vom 15.12. in reclabox).

Sollte es eine Wechsel-Behinderung durch E.ON geben, dann reichen hoffentlich viele Betroffene eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 21. Dezember 2011, 20:59:33
Was soll das Palaver?

Ist eh alles gelaufen: egnw (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=87945#post87945)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 21. Dezember 2011, 23:18:10
Und nun , Freund Berger. Alle meine Warnungen sind ziemlich ungehört verhallt. Da können Sie bestenfalls Beifall für sich selber klatschen. Vielleicht tun Ihnen die verlustigen 120 Euro nicht weh. Ich kenne viele Mitglieder die nun nicht mehr weiter wissen und mit Sicherheit in die teure Grundversorgung fallen. Für meine Bekannten weiß ich einen Ausweg, für Sie nicht.
Gruß H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 23. Dezember 2011, 10:38:14
Gestern Anruf vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG: \"Die Strombelieferung ab Januar im Rahmen der Grundversorgung (richtig wäre wohl Ersatzversorgung) ist hinfällig.\" Die verlangte schriftliche Bestätigung/Begründung wurde zugesichert.

Was ist denn nun: Insolvenzantrag ja oder nein? - liefert EGNW ab Januar oder ist/wird die Geschäftstätigkeit eingestellt ???

Die Informationspolitik und Öffentlichkeitsarbeit ist unterirdisch !
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 03. Januar 2012, 12:02:44
Seit heute liegt vom Netzbetreiber E.ON Avacon AG die schriftliche Bestätigung vor, dass die Strombelieferung seit dem 01.01.2012 über den Anbieter EGNW erfolgt.

Weiterhin beinhaltet das Schreiben die Aussagen
1. die Anmeldung zum 1.1.12 beim örtlichen Grundversorger E.ON Avacon Vertrieb GmbH sei \"versehendlich\" erfolgt; :D
2. deren Vertragsbestätigung für die Grund- und Ersatzversorgung sei als gegenstandslos zu betrachten;
3. ab Mitte Januar würde eine neue Vertragsbestätigung von der EGNW mit den korrekten Vertragsdaten zugehen.

Eine Aufforderung, den am 31.12.2011 abgelesenen Strom-Zählerstand mitzuteilen, vermisse ich !?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Christian Guhl am 03. Januar 2012, 12:27:16
Zitat
Original von h\'berger
Eine Aufforderung, den am 31.12.2011 abgelesenen Strom-Zählerstand mitzuteilen, vermisse ich !?
Warum ? Der Zählerstand per 31.12. interessiert Eon-Avacon nicht ! Das ist eine Sache zwischen der EGNW und EnerGenSüd. Die müssen sehen, wie sie das auseinanderrechnen. Notfalls wird mit Schätzwerten gerechnet.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 03. Januar 2012, 14:20:46
Zitat
Warum ? Der Zählerstand per 31.12. interessiert Eon-Avacon nicht ! Das ist eine Sache zwischen der EGNW und EnerGenSüd. Die müssen sehen, wie sie das auseinanderrechnen. Notfalls wird mit Schätzwerten gerechnet.

Der Netzbetreiber wird seine Netzgrundpreise sowie die mengenabhängigen Nutzungsgebühren bis zum 31.12.2011 von EnerGen Süd und danach von der EGNW einfordern. Dafür braucht er die Zählerstände zum 31.12.2011.

Wenn er die nicht bekommt, wird tatsächlich per Rechenmodell der anteilige Verbrauch ermittelt. Es ist daher auch im Interesse der Kunden, den Zählerstand mitzuteilen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 03. Januar 2012, 19:21:07
Es geistern Meldungen über Angebote zur Belieferung mit Strom zu einem bundesweit einheitlichen Arbeitspreis von 19,90 ct./kWh incl. MwSt. herum. Möglicherweise gehen solche Angebote auch gezielt an Mitglieder der EGNW?  :evil:

Man kann nur ausdrücklich vor solchen Dumping-Angeboten warnen. Die jüngste Vergangenheit, auch die unseres früheren Versorgers, hat gezeigt, dass es unmöglich ist, zu solchen Konditionen nachhaltig Energie zu liefern! Dies kann jeder ganz einfach mit dem Taschenrechner nachvollziehen.

Das Ziel der EGNW ist es, Sie zu fairen und marktgerechten Preisen langfristig und nachhaltig zu liefern – auch wenn sie dabei nicht immer der „billigste Jakob“ sein kann.

Man kann bei der EGNW aber sicher sein, dass keine übermäßigen Gewinne angestrebt sind und die Preisgestaltung ständig überprüft wird. Die gerade erfolgenden neuen Beitritte zeigen, dass man dies offenbar verstanden hat!

Am kommenden Samstag fallen erneut wichtige Entscheidungen. Die Mitgliedschaft wird darüber sofort in einem Brief informiert werden.

Die außerordentliche Generalversammlung ist für Samstag den 28. Januar 2012 14:00 Uhr terminiert. Wir sind dabei dem Wunsch aus der Mitgliedschaft gefolgt, auch berufstätigen Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: superhaase am 03. Januar 2012, 20:12:33
Zitat
Original von jroettges
Es geistern Meldungen über Angebote zur Belieferung mit Strom zu einem bundesweit einheitlichen Arbeitspreis von 19,90 ct./kWh incl. MwSt. herum. Möglicherweise gehen solche Angebote auch gezielt an Mitglieder der EGNW?  :evil:
Man kann nur ausdrücklich vor solchen Dumping-Angeboten warnen.
Mal ein wenig bösartig gekontert: ;)

Man kann vor der Wettbewerbsfeindlichkeit der EGNW nur warnen, wenn sie andere Anbieter derart diffarmiert.

Ich nehm doch lieber die Energie vom \"billigen Jakob\", als einen ineffizienten und amateurhaft agierenden Verein mit meinem Energiebezug zu alimentieren - was hätte ich davon?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 03. Januar 2012, 21:13:01
Nach dem ich das Angebot des Lieferanten geprüft habe, habe ich meinen Strom dort gestellt. Zugleich habe ich Herrn Röttges und Herrn Kreye dieses Angebot für die EGNW unterbreitet. Dieses Angebot wurde wieder ohne Diskussion abgelehnt. Die Scheinheiligen können sich offensichtlich daran nicht erinnern. Habe Mailbelege dafür. Ich gebe die Anträge nur an mir bekannte Menschen weiter, die mch derzeit auf die Ungereimtheiten in der EGNW direkt ansprechen und mich dafür verantwortlich machen, dass ich ihnen einst die ERfolgsstory EGNW nahe gebracht habe. H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 12. Januar 2012, 17:22:16
Nun schrecken die administrativ tätigen Akteure der EGNW auch vor kriminellen Handlungen nicht mehr zurück.
Mein ordnungsgemäß gekündigter Liefervertrag Strom mit der EGNW/EnerGen Süd endete am 31.12.2011. Gleichzeitig habe ich auch die erteilte Einzugsermächtigung storniert. Die EGNW hatte die Vertragskündigung bestätigt.
Heute stelle ich fest, dass ein völlig aus der Luft gegriffener Betrag als Monatsabschlag 01/12 von meinem Girokonto abgebucht worden ist! Ich habe sofort eine Lastschriftrückgabe veranlasst, die ich gegenüber der EGNW unkommentiert lassen werde. Jeden Versuch einer Kontaktaufnahme betrachte ich als Zeitverschwendung.
Mir sind die Worte abhanden gekommen, um mich hier noch weiter über die Machenschaften der Genossenschaft auszulassen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 12. Januar 2012, 17:28:19
@Didakt
da sind sie nicht der einzige...
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 12. Januar 2012, 18:35:07
Zitat
Didakt schrieb:
Nun schrecken die administrativ tätigen Akteure der EGNW auch vor kriminellen Handlungen nicht mehr zurück.

Nun ist es aber genug! Den Vorwurf \"krimineller Handlungen\" , vorgebracht von einem Anonymus, muss man sich nicht bieten lassen. Sie wissen, wie Sie die \"administrativ tätigen Akteure\" erreichen können, auch mich.

Ich bitte die Administratoren dieses Forums darum, solchen Missbrauch zu unterbinden.

Statt hier im Forum ohne Namensnennung permanent einen solchen Stuss zu verzapfen, sollten Sie endlich mal an der richtigen Stelle und unter Nennung des eigenen Namens Ihre berechtigten Anliegen vorbringen!  :evil:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: bolli am 13. Januar 2012, 07:51:14
Zitat
Original von jroettges
Nun ist es aber genug! Den Vorwurf \"krimineller Handlungen\" , vorgebracht von einem Anonymus, muss man sich nicht bieten lassen. Sie wissen, wie Sie die \"administrativ tätigen Akteure\" erreichen können, auch mich.

Ich bitte die Administratoren dieses Forums darum, solchen Missbrauch zu unterbinden.

Statt hier im Forum ohne Namensnennung permanent einen solchen Stuss zu verzapfen, sollten Sie endlich mal an der richtigen Stelle und unter Nennung des eigenen Namens Ihre berechtigten Anliegen vorbringen!  :evil:
Nun regen Sie sich doch nicht so auf. An anderer Stelle wurde bereits schon mal erläutert, dass die Nutzung eines Anonymus völlig legal ist und auch davor schützt, von z.B. einem Versorger zu sehr traktiert zu werden. Das man in einem solchen Fall (Verwendung eines Anonymus) keine individuelle Vertragsbearbeitung mittels Forumbeitrag verlangen kann, dürfte klar sein.
Aber ein Grund zu einem derartigen Echaufieren sehe ich darin nicht, auch wenn Sie es nicht gerne hören, zumal in der derzeitigen Situation der EGNW.  ;)

Das die Aussage von Didakt mehr emotional und weniger rechtlich zu werten ist, ist den meisten eingeweihten ebenfalls klar, da \"eine kriminelle Handlung\" anderer Tatbestandsmerkmale bedarf als nur die Benennung als solche durch Didakt.  ;)

Das aber eine Abbuchung eines anderen als dem vereinbarten Abschlag ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung ist, dürfte ebenso klar sein. Ob man das unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es derzeit bei der EGNW wohl etwas drunter und drüber geht, als \"Augenblicksversagen\" abtun kann, muss jeder für sich selbst entscheiden und hängt sicherlich auch von der Höhe der Abweichung ab.
Aber wenn man was sucht, wird man auch was finden, was einem missfällt.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 13. Januar 2012, 12:11:55
und wie ich so eben auf meinen Kontoauszug gucke, die EGNW hat auch tatsächlich beim Strom den Abschlag um 20% erhöht.
Das hat doch mal Methode. Mal sehen wie Herr Röttges das wieder
rechtfertigen will. Kann die EGNW auch nicht mehr den Strom bezahlen?
Oder soll über einen höheren Stromabschlag die Gaslieferung finanziert werden. Ich werde so lange alle Abbuchungen stornieren und das Geld zur Seite legen, bis ich ordentliche Abrechnungen und Mitteilungen bekomme. Die armen Schweine ohne Internet, die tappen völlig im Dunkeln, die sehen nur ihren Kontoauszug und wundern sich.
Wenn Herr Röttges behauptet, Herr Redeker hat die selbstständigen Gaslieferungen der EGNW zu verantworten, dann frag ich mich allen Ernstes, wo war der Aufsichtsrat?? Wie kann jemand allein so was entscheiden, wie kann jemand allein einen Insolvenzantrag stellen?
Wenn das man nicht alles noch ein Fall für den Staatsanwalt wird, wundern würde mich das nicht...
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. Januar 2012, 12:31:13
Herr Roettges, dass Sie die Interessen der ENGW trotz vieler, immer noch nicht aus der Welt geschafften Widrigkeiten vertreten ist verständlich und bleibt Ihnen nach wie vor unbenommen. Doch ich sehe - für mich allerdings nicht mehr relevant - keine Erfolge.  Fühlen Sie sich durch meine Kommentare nicht persönlich angesprochen. Ich schildere hier doch lediglich einen äußerst fragwürdigen Sachverhalt; für manch einen mag dies ein Hinweis sein, sich seinen Kontoauszug etwas genauer anzusehen. Ich denke dabei vor allem an die ältere Kundschaft der EGNW.

Ich bin mit Ablauf des 31.12.2011 kein Kunde der EGNW mehr. Bereits vor Weihnachten habe ich mir deshalb selbst auferlegt, in die Threads dieses Forums zur EGNW keine Beiträge mehr einzustellen. Das müsste Ihnen doch bei Ihrer ständigen online-Anwesenheit im Forum aufgefallen sein. Betrachten Sie den vorstehenden Beitrag wegen der Schwere des Falles als Ausnahme. Ich habe es eben nicht so gern, wenn sich jemand unberechtigt über mein Girokonto hermacht!

Der EGNW liegt keine Einzugsermächtigung von mir vor, die sie befugt, von meinem Girokonto – wie geschehen – Abbuchungen über einen x-beliebigen Betrag zu veranlassen. Dieses Vorgehen erfüllt aus meiner Sicht einen Straftatbestand. Weil die Strategen der EGNW sich aber im Laufe der Zeit \"Milde\" erarbeitet haben, setzte ich mich in dieser Sache nicht weiter mit ihnen auseinander, auch schon deshalb nicht, weil nachweisbar im Zuge der Übermittlung von Schriftsätzen in kürzerer Vergangenheit ein Faxversand nicht möglich war und der E-Mail-Empfang nicht bestätigt wurde. Ich habe es deshalb bei einer Lastschriftrückgabe belassen.

Wie ich feststelle, gefällt Ihnen die Vokabel „kriminell“ nicht. Dafür gibt es viele Synonyme, u.a. unrechtmäßig, ungesetzlich, unbefugt, gesetzwidrig, rechtswidrig u. v. a.
Suchen Sie sich daraus ein aus Ihrer Sicht passenderes Wort für die hier in Rede stehende Handlung aus. Ich setze es gern ersatzweise in meinen vorstehenden Text ein. Es ändert nur nichts am Tatbestand!

edit: Herr Roettges gab mir Veranlassung, den vorstehenden Text ein wenig anzupassen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 13. Januar 2012, 12:59:49
@ bolli

Zitat
Original von bolli
…Das aber eine Abbuchung eines anderen als dem vereinbarten Abschlag ohne vorherige Information des Kunden nicht in Ordnung ist, dürfte ebenso klar sein.

Da scheinen Sie aber etwas falsch interpretiert zu haben.

Vorliegend geht es in meinem Beitrag nicht um die Abbuchung eines höheren als den vereinbarten Monatsabschlag.
Hier geht es schlicht und einfach um die Bemächtigung meines Girokontos ohne eine Einzugsermächtigung und ohne eines bestehenden Versorgungsvertrages!
Wie bewerten Sie denn dieses Vorgehen? Etwa nicht als betrügerisch? X(
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 13. Januar 2012, 13:06:46
@Energietourist

Dieses Unterforum ist überschrieben mit \"EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012\". Damit sind die höheren Stromabschläge ab Januar bereits erklärt.  ;)

Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fehlt allerdings bisher die Vertrags- bzw. Lieferbestätigung von EGNW mit Benennung des neuen Abschlagsbetrages.

Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass \"arme Schweine\" von EGNW Energie beziehen. Etwas mehr Mäßigung im Ton könnte vielleicht hilfreich sein.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 13. Januar 2012, 14:41:04
@h\'berger
wenn bei ihrem Konto jeder jeden x-beliebigen Betrag abbuchen darf,
mein Segen hat er. Bei mir geht sowas schon mal garnicht.
Wenn ich schon einen höheren Abschlagsbetrag als vereinbart abbuche, sollte ich wenigstens so intelligent sein und in der Lastschrift z.B.
\"Neuer Abschlag Strom\" oder \"Neuer Abschlag Gas\" schreiben.
Einfach nur einen x-beliebigen Betrag abzubuchen, macht ja wohl nicht schlau. Ich kann ja meine abgebuchten 102€ auch so interpretieren:
Für 100€ einen neuen Genossenschaftanteil gekauft, 2€ Verwaltungsanteil oder 102€ für die Büroausstattung des neuen Vorsitzenden gespendet oder denken sie sich was aus...
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 13. Januar 2012, 16:31:26
Zitat
Original von h\'berger
@Energietourist

Dieses Unterforum ist überschrieben mit \"EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012\". Damit sind die höheren Stromabschläge ab Januar bereits erklärt.  ;)

Im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel fehlt allerdings bisher die Vertrags- bzw. Lieferbestätigung von EGNW mit Benennung des neuen Abschlagsbetrages.

Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass \"arme Schweine\" von EGNW Energie beziehen. Etwas mehr Mäßigung im Ton könnte vielleicht hilfreich sein.

Ich fass\' es nicht...
Selbst so dermaßen austeilen (vor allem in den EnS-Threads) und dann nicht mal verstehen wollen, dass sich hier jemand völlig ZU RECHT über diese unerlaubte Geschäftspraxis von EGNW echauffiert.
Ich bitte Sie. Was ziehen Sie da eigentlich für eine Show ab? Nach dem Sie mir gerade so wunderbar unangenehm aufgefallen sind, habe ich mir interesse halber etliche Ihrer unglaublich wertvollen Beiträge mal angesehen.
Und ich muss sagen - ich bin geradezu maßlos begeistert...

Sie sind wirklich der letzte hier, der berechtigt ist, von einem anderen eine Mäßigung im Ton einfordern.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 13. Januar 2012, 16:34:16
@Energietourist

Grundsätzlich haben Sie zwar Recht und die erforderlichen administrativen Abläufe muss man baldmöglichst in den Griff bekommen. Aber solange sich die abgebuchten Zahlungen im Rahmen der bezogenen Lieferungen bewegen (was ich unschwer jeden Monat für mich ermitteln kann), bleibe ich erstmal gelassen.

Absolut vorrangig zu lösendes Problem der EGNW-Verantwortlichen ist momentan die nachvollziehbare Liquiditätssituation, um das für die Mitglieder beim Vorlieferanten bezogene Gas bezahlen zu können. Andernfalls hat sich die Idee der EnergieGenossenschaft, von der ich nach wie vor überzeugt bin, sehr kurzfristig erledigt.

Ein \"Energietourist\" sieht das vielleicht anders.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 13. Januar 2012, 18:05:50
Zitat
h\'berger schrieb:
Aber solange sich die abgebuchten Zahlungen im Rahmen der bezogenen Lieferungen bewegen ...

So ist es. Niemand bezahlt mit den erhöhten Abschlägen mehr als das, was er selbst nicht schon bezogen und verbraucht hat! Wer hier zur Rückbuchung bzw. zur Kürzung der Abschläge aufruft, schadete dem, der dann so handelt, sowie der EGNW, die damit zusätzlichen Aufwand hat.

Die EGNW hat am 1.10.2011 zu liefern begonnen. Wegen administrativer Probleme, ausgelöst durch den unvermittelten Vorstandswechsel (Redeker -> Sihler) , wurden die Abschläge Oktober/November 2011 durch den Dienstleister erst in einem Rutsch Anfang November eingezogen.

Eine \"Pi mal Daumen\" Nachrechnung (des Aufsichtsrates!) der Gesamtsumme Anfang Dezember verblüffte: die Abschläge konnten so nicht stimmen! Der Dienstleister hatte zu niedrige Abschläge angesetzt und auch die zum 1.12.2011 erfolgte Preiserhöhung von 5,15 auf 5,35 ct/kWh nicht berücksichtigt. Der damalige Vorstand der EGNW hat sich um diese Dinge schlicht nicht gekümmert!

Der AR hat am 27.12.11 daraus die Konsequenzen gezogen. Die verbliebenen Funktionsträger haben ihre fragende Aufsichtsrolle aufgegeben, rechnen, ordnen, verhandeln und publizieren seither konsequent und zielgerichtet. Die Dinge beginnen sich in Positive zu wenden.  Kalkulationen sowie eine Geldflussplanung mit Hand und Fuß sind beschlossen, Montag tritt ein neuer Vorstand sein Amt an.

Warum schreibe ich dies hier? Die Mitglieder haben in zwei Briefen erfahren, was Sache ist. Sie sind gebeten worden, dies Alles genossenschaftsintern zu diskutieren und wurden zur Generalversammlung am 28. Januar eingeladen. Es gibt aber immer Leute, die sich um solche Bitten einen feuchten Kehricht scheren und solche, die bewusst ihr Mütchen kühlen wollen.

Hier wird derart gegen die Genossenschaften und die EGNW speziell gegiftet, dass man schon vermuten darf, dass da andere Interessen dahinter stecken.

Wenn jemand seinen Liefervertrag zeitgerecht und wirksam gekündigt hat, dann aber bei ihm dennoch abgebucht wird, kann es sich nur um ein Versehen handeln. Keiner macht dies bewusst, auch nicht die EGNW oder ihr Dienstleister. Die Rückbuchung ist dann auch sicher die einfachste Lösung.

Hier im Forum anonym auf dieser Sache herumzureiten, statt mir eine PM oder Mail zu senden und endlich seinen Namen zu nennen, das kann man aber nicht als normalen Umgang miteinander bezeichnen.

Die Verantwortlichen in der EGNW haben in den letzten Wochen stundenlange Telefonate geführt, hunderte Mails gewechselt, hunderte Kilometer gefahren (gegen Spritkostererstattung!), hunderte Stunden in Sitzungen verbracht . Alles ehrenamtlich.

Es ist nicht ermutigend, wenn man dafür solch unsachliches Gegeifer erntet!

Diese Worte mussten sein. Ich hoffe, sie werden verstanden.

Wer mich persönlich hier im Forum noch einmal niederzumachen versucht, der wird die richtige Antwort bekommen. Grober Keil auf groben Klotz!  :evil: :evil: :evil:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 13. Januar 2012, 18:54:06
@ jroettges

Aufgrund der Vorkommnisse in den letzten Wochen sollten Sie dafür Verständniss aufbringen, dass die Genossen verärgert sind.

Positiv sei zu erwähnen, dass bei mir die Kündigung der Energiebelieferung problemlos vonstatten ging, und keine Abschläge mehr im Januar unberechtigterweise abgebucht wurden.

Ich bleibe Genosse, und werde die Entwicklung in den nächsten Monaten beobachten, um dann eventuell wieder die Energie bei EGNW zu beziehen.

Viel Erfolg!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 13. Januar 2012, 19:57:53
Herr Röttges,
 Sie haben mich ausgequetscht und um an Infos zu kommen, die Ihnen Mücke und Sihler nicht gegeben haben. Sie haben mich gelobt, als ich Inen die Fehler in den Kalkulationen für Strom und Gas dieser beiden Herren augezeigt habe. 4000 Euro netto Gehalt für Sihler und noch einmal über 3000 Euro für seinen bayrischen Freund Springer (für beide monatlich), Büro und eine Angestellte hat der Aufsichtsrat und Vorstand Mücke zu verantworten. Mücke darf nicht vergessen werden, wenn ich was unterschrieben habe, hat er das auch. Sie bezweifeln heute, ob ich in der Lage war, die wirtschaftliche Situation zu beurteilen. Ich kann Ihnen versichern, ich konnte. Meine Angebote bessere Verbindungen zu Schwäbisch Hall und zu Südwest Strom bei den Sicherheitsleistungen zu schaffen, haben Sie abgelehnt. Sie haben sich in diesem Forum die Finger wund geschrieben, aber kaum die konsequente Wahrheit gesagt. Ich bin raus aus der Geschichte, weil der Aufsichtsrat sich für Mücke und Sihler entschieden haben.
Frdl. Gruß
H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 14. Januar 2012, 13:46:30
@ jroettges

Zitat
Original von Ihnen, u. a.

…Hier im Forum anonym auf dieser Sache herumzureiten, statt mir eine PM oder Mail zu senden und endlich seinen Namen zu nennen, das kann man aber nicht als normalen Umgang miteinander bezeichnen.

…Statt hier im Forum ohne Namensnennung permanent einen solchen Stuss zu verzapfen, sollten Sie endlich mal an der richtigen Stelle und unter Nennung des eigenen Namens Ihre berechtigten Anliegen vorbringen!

Ich bitte die Administratoren dieses Forums darum, solchen Missbrauch zu unterbinden.

Wollen Sie etwa der Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung das Wort reden?

Die bestimmungsgemäße Benutzung des Forums wird von einer Administratorin überwacht, die ihre Aufgabe mit Augenmaß in kluger, ausgewogener Art und Weise sehr verantwortungsvoll wahrnimmt. Dafür sei ihr an dieser Stelle gedankt! Deshalb genießt das Forum auch ein hohes Maß an Ansehen.

Seien Sie versichert, dass Evitel2004 bei einem Regelverstoß gegen die Nutzungsbestimmungen des Forums, der vorliegend durchaus nicht besteht, dagegen einschreiten würde.

Dieses Forum dient in erster Linie der Hilfestellung, Information und Aufklärung von Verbrauchern, die erfahrungsgemäß in vielfältiger Hinsicht – oft schutzlos – den zahlreichen, hier immer wieder zum Ausdruck kommenden dubiosen Machenschaften der Versorgerwirtschaft ausgesetzt sind. Wo denn sonst, wenn nicht hier, ist die Kritik daran am richtigen Platz. Die darf naturgemäß auch etwas deftig sein, weil dies der Sache dienlich ist. Sie hat dort zu enden, wo sie die Persönlichkeitsrechte anderer tangiert oder Straftatbestände erfüllt.

Weitere Erläuterungen über Sinn, Zweck und Wirkungsweise der Forumsbeiträge einschließlich der Begründung für den allgemein notwendigen anonymen Auftritt der User erspare ich mir Ihnen gegenüber, da sie bei Ihnen augenscheinlich auf taube Ohren stoßen.

Wie schon gesagt, zur EGNW äußere ich mich nicht mehr. Nur noch soviel: Meine berechtigten Anliegen hätte ich gern an der richtigen Stelle angebracht. Da herrschte allem Anschein nach jedoch über weite Strecken strikte Kontaktsperre. Dass Sie nun Mitarbeiter des operativen Dienstes sind, war mir nicht bekannt.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: buck-r am 14. Januar 2012, 14:14:45
so,
heute habe ich nun ein schreiben der egnw erhalten in der mir der neue abschlag strom ab 01.01.2012 bekannt gegeben wird. (passt dann auch mit der abbuchung)
witzig: von sihler und muecke unterschrieben, mit muecke hatte ich aber anfang der woche  telefoniert und der tat am telefon ganz ueberrascht, dass die abschlaege (u.a. auch bei ihm) erhoeht worden sind.
was soll das?????????????
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 14:42:09
@ buck-r

Der Dienstleister (Stadtwerke Hall), der sich um die Abschläge kümmert, setzt unter jeden Serienbrief automatisch die Unterschriften der Vorstände, bei EGNW genauso wie bei Energen Süd genauso wie bei EGRR und so weiter.

Ob der Brief aus Schwäbisch Hall oder aus der EGNW-Zentrale kommst siehst du im Zweifel an der Absenderadresse bzw. den angegebenen Telefonnummern.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 14. Januar 2012, 15:31:07
Zitat
Didakt schrieb:
Wollen Sie etwa der Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung das Wort reden?

Keinesfalls, denn auch ich habe eine Meinung. Über Sie.

Es ist Ihnen überhaupt nicht daran gelegen, dass Ihr spezieller Fall gelöst wird. Es kommt Ihnen allein auf das Gestänkere gegen die EGNW und die Genossenschaften allgemein an. Daher bin ich der Auffassung, dass Sie genau in dieser Mission hier im Forum unterwegs sind.

Wie gesagt, meine Meinung!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: ein_bayer am 14. Januar 2012, 16:15:20
Habe ich richtig verstanden? Ab Montag gibt es einen neuen Vorstand. Heißt das, dass Herr S. zurückgetreten ist? Im Impressum der Website der  EGNW müsste doch der aktuelle Vorstand und der aktuelle Aufsichtsrat genannt werden?

Ich bin Genosse der EnS und interessiere mich deshalb für unseren ehemaligen Finanzvorstand.
Im Übrigen glaube ich, dass die verbliebenen Verantwortlichen das Beste in ihrer Macht stehende tun, um die Situation zu retten. Persönliche Anschuldigungen und Beleidigungen sollten unterbleiben.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: SabbelMR am 14. Januar 2012, 17:06:30
@ ein_bayer

Herr Sihler (man darf ihn ja ruhig beim Namen nennen) soll bei der EGNW raus sein. Stand hier irgendwo im Forum.

Möglicherweise ein sensibles Thema. Ich kann auch verstehen, daß nicht jedes Internum hier breitgetreten werden sollte.

Sie und ich als EnS-Genossen haben unsere Auskunftsrechte gegenüber der EGNW. Wenn Sie uneingeschränkt wissen wollten, was gerade bei der EGNW, auch in Bezug auf Herrn Sihler passiert ist, müssten Sie schon EGNW-Genosse sein..
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: buck-r am 14. Januar 2012, 21:03:23
Zitat
Original von SabbelMR
@ buck-r

Der Dienstleister (Stadtwerke Hall), der sich um die Abschläge kümmert, setzt unter jeden Serienbrief automatisch die Unterschriften der Vorstände, bei EGNW genauso wie bei Energen Süd genauso wie bei EGRR und so weiter.

Ob der Brief aus Schwäbisch Hall oder aus der EGNW-Zentrale kommst siehst du im Zweifel an der Absenderadresse bzw. den angegebenen Telefonnummern.

schoen, nur hatte ich gestern auch bei schwaebisch hall angerufen, die aussage dort war, dass die dienstleister sind und nur auf anweisung der egnw handeln und auch nur dann info schreiben versenden. also mussten muecke und sihler ja bescheid gewusst haben.. nur die tun am telefon auch nur dumm.... unklar.
so und nun du, wer baut hier den mist?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: SabbelMR am 15. Januar 2012, 02:28:21
@ buck-r

Ich wollte nur erläutern, daß das Info-Schreiben nicht notwendigerweise über den Tisch der Herren Mücke und Sihler (der jetzt ja offenbar sowieso nicht mehr \"mitspielt\") gegangen ist.

Natürlich muss irgendwer dem Dienstleister entsprechende Anweisung gegeben haben. Und offenbar bleibt hier jemand etwas mit der Wahrheit hinterm Busch. Die Abschlagsanhebung nicht im Vorhinein anzukündigen und den Kunden erst mit dem Kontoauszug zu überraschen und erst später offiziell zu informieren ist natürlich unschön.

Ob Herr Mücke Sie jetzt belogen hat, oder welche Hand da nicht wusste was die andere macht kann ich Ihnen selbstverständlich auch nicht sagen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Januar 2012, 11:02:44
@ jroettges

Guten morgen, trotz anders lautender Zusage „belästige“ ich Sie ausnahmsweise noch einmal wegen akuten Klärungsbedarfs in folgender Sache. Ich erhoffe mir von Ihnen eine Lösung des Problems.

Gestern erhielt ich per Briefpost ein Schreiben in Textform von der EGNW, datiert vom 11.01.2012, in der Schlussformel stehen die Namen Heinz Sihler und Horst Mücke. Auf den fragwürdigen Sachverhalt gehe ich hier nicht näher ein, den kläre ich auf direktem Wege, wenn ich die Möglichkeit dazu habe.

Als höflicher Zeitgenosse wollte ich den Brief sofort mit einem Fax-Schreiben beantworten. Vergebens, trotz mehrmaliger Wahlwiederholungen.
Eine telefonische Kontaktaufnahme bzw. eine E-Mail scheiden wegen Zeitverschwendung bzw. mangelnder Wirksamkeit – wie gerade vor 14 Tagen erlebt – aus. Bleibt also eine Antwort in Schriftform per Briefpost. Damit habe ich das besagte Problem:

Der mir vorliegende Geschäftsbriefbogen der EGNW jüngsten Datums enthält folgende divergierenden Unternehmensangaben:

1. In der Absenderzeile oberhalb des Anschriftenfeldes steht die Adresse „ Thorner Straße 13, 30826 Garbsen“.

2. Im Informationsblock rechts neben dem Anschriftenfeld steht die gleiche Adressangabe, weiterhin die Tel.-Nr. 05131/87584, die Telefax-Nr. 05131/8758.

3. Die Unternehmensangaben in der Fußzeile lauten hingegen:
Adresse: Hannoversche Str. 169, 80823 Garbsen,
Telefon: 05131/875840, Fax: 05131/875836.

Welche Daten sind denn nun zutreffend?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: angeljustus am 15. Januar 2012, 12:21:11
In der E-Mail Einladung zur Generalversammlung stand folgendes:

Zitat
Bitte nutzen Sie nur noch die nachfolgend genannten Adressdaten und Telefonnummern:     Energiegenossenschaft Nordwest eG. - Hannoversche Straße 169 - 30823 Garbsen  Tel 05137 8140332    Fax 05137 8140627   mail service(at)egnw.de http://www.egnw.de  

Haben Sie die nicht bekommen?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 15. Januar 2012, 12:32:46
Irgendwann kriegen wir das sauber hin. Dann wird auch das Impressum auf http://www.egnw.de den richtigen Stand wiedergeben.

Bis dahin kann man sich die Adressen von hier herunterladen  (http://www.kayhausen.de/forum/120115_Adressen_EGNW.pdf)und ausdrucken.

Hoffentlich sind die Angaben wenigstens richtig!  :rolleyes:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: buck-r am 15. Januar 2012, 14:38:39
herr roetges, sie tauchen in dem pdf formular unter dem link nicht mehr als \"aufsichtsrat\" auf. die mitgliederschreiben unterschreiben sie aber als solcher. welchen grund hat das?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 15. Januar 2012, 14:46:06
@buck-r

Auf Geschäftsbriefbogen etc. wird nur der Aufsichtsratvorsitzende benannt.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: BERBERJESUS am 15. Januar 2012, 16:17:43
Wie bitte? Irgendwann?

Werfen Sie bitte dringend mal einen Blick in das Telemediengesetz!
Sie haben gem. Paragraph 5 TMG die Pflicht zum eindeutigen Impressum.
Die darin enthalten Angaben müssen korrekt sein und stets dem aktuellen Stand entsprechen. Wenn hier ein findiger Abmahnanwalt mitliest, dann bekommen Sie noch ein weiteres Problem zur aktuellen Gemengelage hinzu...

Abgesehen davon ist es aus Verbraucher- und Mitgliedersicht ein absolutes Unding!

Mal ehrlich - das sind so BASICS die einfach funktionieren müssen.

Veranlassen Sie also im eigenen Interesse die notwendige Änderung des Impressums.
Besser heute als morgen!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Januar 2012, 16:34:06
Na ja, was soll\'s. Ist doch eh alles wurscht! ;)

Nein, eine Einladung zur Generalversammlung habe ich nicht erhalten, obwohl ich noch Mitglied bin.

In dem besagten Schreiben werde ich u.a. gebeten, falls noch nicht geschehen, meinen neuen Adressdaten mitzuteilen. Die sind nicht neu, sondern der Genossenschaft komplett vom Anfang meiner Mitgliedschaft an bekannt. Umgekehrt wäre ein Schuh daraus geworden.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: jroettges am 15. Januar 2012, 16:46:15
Zitat
BERBERJESUS schrieb:
Veranlassen Sie also im eigenen Interesse die notwendige Änderung des Impressums. Besser heute als morgen!

Heute ist der 15.1.2012. Morgen der 16.1.2012. Ab morgen ist der Vorstand neu besetzt.

Im Impressum der EGNW ist der Stand angegeben, der beim Registergericht eingetragen ist. Danach hat sich auch der Dienstleister Schwäbisch-Hall in vorstehend erwähntem Brief gerichtet.

Irgendwann bezieht sich schlicht auf die Tatsache, dass der Amtsschimmel stets ein paar Tage/Wochen braucht, bis er geänderte Realitäten in eherne Buchstaben gesetzt hat. So lange gibt es gewisse Unschärfen.

Es ist etwas anderes, mit dem Brustton der Überzeugung \"... BASICS die einfach funktionieren müssen\" zu reklamieren, als selbst mal in einer noch immer weitgehend ehrenamtlichen Organisation einer Genossenschaft zu arbeiten und Verantwortung zu tragen!

Also ran, besser machen.  ;)


Zitat
Didakt schrieb:
Nein, eine Einladung zur Generalversammlung habe ich nicht erhalten, obwohl ich noch Mitglied bin.

Mitgliederbrief und Einladung sind per Mail am 10.1.2012 und per Brief am 11.1.2012 versandt worden, sollten also längst eingetroffen sein.

Warum schreiben Sie mich nicht einfach mal per Mail oder PN an? Sie selbst haben ja diese Kontaktmöglichkeiten unterbunden. Hat das den Grund, den ich vermute?

Solange ich nicht weiß, wer sich hinter Didakt verbirgt, kann ich auch nichts unternehmen. Also gehe ich weiter davon aus, dass Sie lediglich stänkern wollen.  :evil:
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Didakt am 15. Januar 2012, 17:38:18
@ jroettges

Sie unterliegen einer Täuschung. Aber Schwamm drüber. Ich habe mich über eine fehlende Einladung nicht beschwert, ich betone dies an dieser Stelle ausdrücklich, sondern lediglich auf die Frage von angeljustus geantwortet.

Sie liegen mit Ihrer Annahme gänzlich falsch. Ich bin ein Verfechter der Genossenschaftsidee und seit Jahrzehnten zufriedenes Mitglied in zwei Genossenschaften.

Gehen Sie mal auf meine Beiträge in den weiteren Threads zur EGNW und der Würdigung Ihrer Arbeit zurück. Daraus können Sie meine positive Einstellung zu den Dingen ablesen. Meine Kritik an der mangelhaften Arbeitsweise der Akteure im operativen Dienst bleibt unbenommen bestehen.

Lassen Sie uns nun einen Schlusspunkt setzen. An einer streitigen Diskussion habe ich ganz und gar kein Interesse.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: buck-r am 15. Januar 2012, 22:25:00
Zitat
Original von jroettges
Irgendwann kriegen wir das sauber hin. Dann wird auch das Impressum auf http://www.egnw.de den richtigen Stand wiedergeben.

Bis dahin kann man sich die Adressen von hier herunterladen  (http://www.kayhausen.de/forum/120115_Adressen_EGNW.pdf)und ausdrucken.

Hoffentlich sind die Angaben wenigstens richtig!  :rolleyes:

nun gut, schoen, dass die diskussion hier offenbar auch als denkanstoss fuer den vorstand / aufsichtsrat dient, wie sich ja im aktuellen schriftverkehr an die mitglieder wiederspiegelt. ;-)
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Endverbraucher am 21. Januar 2012, 14:48:57
Herr Röttges, Herr Kreye, Herr Boese, Herr Mücke,

Heute bekomme ich immer noch Briefpost auf \"alten\" Briefbögen mit Anschrift \"Thorner Str. 13\". Und das ist gleich 2x draufgedruckt, während die gültige Anschrift \"Hannoversche Str.\" 1x gedruckt ist und fast untergeht.

Könnt Ihr nicht mal einen Schüler dransetzen, um die noch wahrscheinlich in Massen vorhandenen Briefbögen mit einem aktuellen Stempel aufzumöbeln? Das wäre doch der simpelste Weg, ohne grosse Kosten.

Ansonsten besteht doch die Gefahr, daß Herr Redeker sicherlich noch den einen oder anderen Brief bekommt, weil es immer wieder jemand geben wird, der den Adress-Wechsel nicht beachtet.

                   Bitte ändern!!!!!
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 21. Januar 2012, 20:24:33
Danke. Sie erkennen ein Problem, das mich und meine Familie noch immer heftig belästigt: Täglich erreichen uns, trotz meiner Kündigung zum 15. Oktober 2011 Briefe, Faxe und Emails für die Genossenschaft. Was aber richtig nervt sind die ungezählten Telefonate von 7 Uhr bis Mitternacht. Das sind durchweg verzweifelte Mitglieder, die offensichtlich das Büro in Garbsen nicht erreichen. Wir verweisen grundsätzlich an die Privatnummer von Herrn Mücke. Zur Zeit liegen hier 3 Briefe, 1 Fax und ein halbes Dutzend wichtige Mails von Netzbetreibern. Ferner viele Telefonate. Die können gegen Erstattung meiner Kosten abgeholt werden. Dieses nur, weil mich der Vorstand mit einer Strafbeschwerten Abmahnung bedacht hat, weil ich alle Mitglieder angeschrieben haben soll, um sie abzuwerben. Haben Sie Post von mir erhalten, oder überhaupt jemand? Seit dem 15.10. verspricht der Aufsichtsrat endlich meine Zuständigkeit aus den offziellen Papieren zu löschen. Geklappt hat es nur bei der Geschichte der EGNW. Da wurde mein Name gelöscht. Übrigens, ich war noch bis zum 3.1.2012 in der rechtlichen Verantwortung, erst dann hat das Amtsgericht mich aus der Verpflichtung genommen. Auch das war entweder Absicht (wegen meiner Unterschriften in der Vergangenheit) oder gedankenlose Schusseligkeit.
H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 22. Januar 2012, 23:40:01
@Endverbraucher

Kommen Sie zur Generalversammlung und lernen die tätigen Damen und Herren sowie viele andere Mitglieder kennen. Dadurch können Sie sich ein besseres Bild verschaffen, als dass Sie sich Beiträge von Leuten durchlesen, die in der EGNW nicht mehr tätig sind.

Die EGNW ist eine junge Genossenschaft mit erheblichem Wachstumsanspruch. Strom und Gas werden erst kurze Zeit in Eigenregie geliefert. Es muss daher auch administrativ noch ein erheblicher Ausbau erfolgen, damit die tägliche (Verwaltungs-)Arbeit erledigt werden kann, was derzeit noch nicht immer reibungslos klappt, wie sie lesen können.

Es engagieren sich aber viele teils ehrenamtlich, teils gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Ein neues Vorstandsmitglied wird sich in der Versammlung vorstellen.

Nehmen Sie Ihr Recht wahr und bestimmen die Geschicke Ihrer Genossenschaft mit, in dem Sie Ihr Stimm- und Rederecht ausüben. Es ist unser Energieversorger und unsere Firma. Alles was dort passiert, können wir mit gestalten.  Wo haben Sie woanders eine solche Möglichkeit?
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Netznutzer am 23. Januar 2012, 07:41:48
Zitat
Kommen Sie zur Generalversammlung und lernen die tätigen Damen und Herren sowie viele andere Mitglieder kennen. Dadurch können Sie sich ein besseres Bild verschaffen, als dass Sie sich Beiträge von Leuten durchlesen, die in der EGNW nicht mehr tätig sind.  Die EGNW ist eine junge Genossenschaft mit erheblichem Wachstumsanspruch. Strom und Gas werden erst kurze Zeit in Eigenregie geliefert. Es muss daher auch administrativ noch ein erheblicher Ausbau erfolgen, damit die tägliche (Verwaltungs-)Arbeit erledigt werden kann, was derzeit noch nicht immer reibungslos klappt, wie sie lesen können.

@ uwes

Schreiben Sie soetwas auch der BNetzA, wenn die mal nachfragt? Sie sind noch ungeordneter, als 90% der Photovoltaikeinspeiser, die meinen, wenn sie sich eine Anlage gekauft haben, läuft alles von selbst. Warum soll man die Damen und Herren kennen lernen, die so einfache Dinge wie eine Anschriftsänderung nicht umsetzen? Wei l sie so nett sind und man ihnen dann nicht böse sein kann? Oder weil sie sich so aufgerieben haben, dass man aus Mitleid \"alles frisst\"?  Eine eG muss genau so ordentlich und gerade aus arbeiten, wie alle anderen auch. Das muss der Anspruch vor Beginn der Energielieferung sein. Das wurde von der eG der BNetzA angezeigt, falls dies nicht vergessen wurde.

Sie kommentieren hier in Threads z.B. Gerichtsurteile, die mit dem EUGH zu tun haben, und auf der anderen Seite rechtfertigen Sie Unwissenheiht und Oberflächlichkeit. Schreiben Sie den Netzbetreibern,\" Bitte keine INVOIC, wir sind noch nicht so weit, KOV IV bitte aussetzen wir haben gerade erst mit die Belieferung aufgenommen oder bitte keine MSCONS mit Zustandszahlen\"? Ab 04.02.2012 gelten lür Lieferanten für diverse Dinge Vorschriften im Bereich der Abrechnung, die wahrhaftig \"mehr auf den Hacken haben\", als eine Adressänderung auf Briefköpfen.  Hat man die Rechtsform der eG nur gewählt, damit Mitglieder schnell ruhig gestellt werden können, getreu dem Motto  \"Schadet uns nicht, dann schdet ihr euch selbst\"?
Zitat
Es ist unser Energieversorger und unsere Firma.
Mir kommt es so vor.

Zuletzt: Woher generiert man bei dieser Arbeitsweise und den nicht mehr interessanten Arbeitspreisen einen \"erheblichem Wachstumsanspruch\". Vielleicht können Sie das auch mal definieren und erklären.

Gruß

NN
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 23. Januar 2012, 13:35:46
Zur Redefreiheit nur so viel: Das schreibt Aufsichtsratsvorsitzender Joachim Kreye an derVorstand, mit Anhang an mich:
Zitat: Ich denke, er wird auf Krawall gebürstet in die Versammlung kommen. Ich bin sicher, dass wir argumentativ gut drauf sind und mit ihm fertig werden, zumal die Fakten ja für uns und gegen ihn sprechen. Allerdings stellt sich die Frage, ob wir den Mitgliedern diese öffentliche Schlacht zumuten müssen. Herr T. sagt, die Lieferverträge laufen auf Frau Redeker. Herr Mücke kann die Beitrittserklärung nicht finden, sie befände sich nicht in dem Ordner. Evt. hat Herr Redeker entnommen. Falls dem so ist: warum? Was befürchtet er, könnte entdeckt werden?
Was halten Sie von folgender Vorgehensweise: wir gehen einfach davon aus, dass er nicht Mitglied ist, sondern seine Frau. Wenn er den Mund aufreißt, werfen wir ihn raus und er muss uns erst einmal beweisen, dass er Mitglied ist.
Mit freundlichen Grüßen
J. Kreye
Diesem Umgang mit einem Mitglied quittiere ich ohne Kommentar und dem Nichterscheinen zur Hauptversammlung. Herr Kreye , wovor fürchten Sie sich?
Gruß H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: RR-E-ft am 23. Januar 2012, 13:39:23
Fraglich, ob manche  das Forum als eine Art  Waschmaschine für allerlei schmutzige Wäsche auffassen.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: userD0003 am 23. Januar 2012, 14:54:58
Zitat: Diesem Umgang mit einem Mitglied quittiere ich ohne Kommentar und dem Nichterscheinen zur Hauptversammlung.
Gruß H. Redeker

Wieder ein leeres Versprechen ???

Zitat
Original von RR-E-ft
Fraglich, ob manche  das Forum als eine Art  Waschmaschine für allerlei schmutzige Wäsche auffassen.
So ist es  -  wann hört das endlich auf  ???
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: Energietourist am 23. Januar 2012, 14:57:24
na das kann am Samstag ja lustig werden. Ich hoffe die haben einen Saalschutz organisiert, sonst traut man sich ja gar nicht rein.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: uwes am 23. Januar 2012, 16:53:24
@Netznutzer

Offenbar gehören Sie auch zu denen, die nicht vollständig informiert sind. Dazu müssen Sie wissen, dass ich persönlich mit dem operativen Geschäft der Genossenschaft nicht befasst bin und daher weder irgendwelche Schreiben an die Netzagentur noch an den ehemaligen Vorstand verfasst oder gar autorisiert habe.

Ihre Meinung respektiere ich und bin auch der Auffassung,  dass sich einiges deutlich verbessern muss.
Es ist nur für viele, die in diesem Forum lesen schwer nachzuvollziehen, wenn hier mit Halbwahrheiten, unwissenheit und teilweise auch schmutziger Wäsche einzelner Beteiligter operiert bzw. herumgeworfen wird.
Wie der Kollege Fricke schon richtig anmerkte: Da wird auch das Forum gezielt missbraucht.

Wenn Sie Mitglied der Genossenschaft und am Samstag bei der Generalversammlung dabei sein sollten, so schreiben Sie mir eine PN mit Ihrem Namen und ich werde anlässlich unseres Zusammentreffens an Sie herantreten und Ihnen vieles erzählen und erläutern können.

Sie missverstehen aber, wenn Sie mir nachsagen, ich würde die eindeutig noch vorhandenen Kommunikationsdefizite innerhalb der EGNW rechtfertigen wollen. Das liegt mir fern, weil Sie und andere Schreiber in diesem Forum m.E. durchaus richtig liegen. U.a. findet ja gerade deshalb die GV statt, um zu informieren und die Meinungsbildung der Genossen einzuholen. Was allerdings gebraucht wird, sind \"Macher\" und Vorausschauende Leute und keine Nörgler, die nicht in der Lage sind, auch einmal nach vorne zu schauen. Mit anderen Worten, es sind Verbesserungen gefordert und die Maßnahmen, wie sich solche einstellen sollen diskutiert werden.

Irgendwie scheinen Sie miich aber lt. Ihrem letzten Zitat missverstanden zu haben. Mit \"unsere Firma\" meine ich nicht einen kleinen Personenkreis sondern alle Genossen. Möglicherweise also auch Sie.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: horst redeker am 23. Januar 2012, 21:26:58
Hallo, die Herren Anwälte, ich finde es toll, wenn sie sich in diesem Forum gegenseitig in den Allerwertesten treten. Dafür gibt es noch nicht mal Geld von einem Mandanten, oder doch? Nach der Sendung des MDR sollte wenigsten einer der streitbaren Vertreter etwas vorsichtiger sein. Inwischen interessieren sich Gazetten und das bundesweite Fernsehen für die Geschicke der EGNW. Die Redakteure sind hoch interessiert. Ich kann immer nur wieder sagen: Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Nase pupt!!!
Frdl Gruß H. Redeker
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: RR-E-ft am 24. Januar 2012, 00:30:04
Zitat
Original von horst redeker
Hallo, die Herren Anwälte, ich finde es toll, wenn sie sich in diesem Forum gegenseitig in den Allerwertesten treten. Dafür gibt es noch nicht mal Geld von einem Mandanten, oder doch? Nach der Sendung des MDR sollte wenigsten einer der streitbaren Vertreter etwas vorsichtiger sein. Inwischen interessieren sich Gazetten und das bundesweite Fernsehen für die Geschicke der EGNW. Die Redakteure sind hoch interessiert. Ich kann immer nur wieder sagen: Wer anderen eine Gräbe grubt, sich selber in die Nase pupt!!!
Frdl Gruß H. Redeker

Sehr geehrter Herr Redeker,

der Respekt vor den Mitmenschen gebietet es wohl, in öffentlichen Foren wie diesem ein gewisses Niveau zu wahren. In Zeiten, in denen Sie sich dazu ggf. persönlich nicht in der Lage sehen, sollten Sie von weiteren öffentlichen Beiträgen hier ganz dringend Abstand nehmen. Auch wenn es grundsätzlich Ihre Sache ist, wie Sie sich (in) der Öffentlichkeit persönlich präsentieren, dürfen Sie nicht unbedingt erwarten, dass man Ihnen hierfür weiter uneingeschränkt ein Forum bietet.
Titel: EGNW - Anhebung der Strompreise ab 01.01.2012
Beitrag von: thomas.wiegand am 25. Januar 2012, 16:10:22
Seit der Informationsveranstaltung, die ich organisiert hatte, in Lüneburg am 25.01.2012 weiß ich, daß der Ausichtsratsvorsitzende das operative Geschäft der EGNW fest in der Hand hat und der Vorstandsvorsitzende nach eigener Aussage erst nach Rücksprache mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden tätig wird. Alles scheint nur dem Zweck zu dienen, daß der Aufsichtsratsvorsitzende sein Unternehmen, daß Energie verkauft, mit Aufträgen zu versorgen und Gewinne zu erzielen. Die Genossenschaftsidee wird nach meiner Ansicht auf den Kopf gestellt. Der Aufsichtsrat bestimmt das operative Geschäft und kontrolliert sich dann selbst. Da auch die Energie vom eigenen Unternehmen kommt, macht man Geschäfte mit sich selbst. Da steige ich aus und verbringe meine Zeit mit nützlicheren Dingen.