Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => T => Stadt/Versorger => Thüringer Energie AG => Thema gestartet von: ThomasW69 am 10. November 2011, 12:08:29
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Hallo zusammen.
Ich habe mal wieder ein Schreiben von E.On Thüringer Energie wegen Forderungen aus meinem alten Sonderkundenvertrag (Gas). Es geht um alle Beträge, die ich seit 2008 mit Berufung auf §315 BGB zurückbehalten habe. Soweit ich mich doch aber erinnern kann hatte die E.ON Thüringer Energie doch 2 Urteile (OLG Jena) gefangen wonach diese Forderungen rechtwidrig waren.
Wieso Mahmen die mich jetzt trotzdem an? Hat sich an der Rechtslage was geändert?
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Zur Rechtslage den Beschluss des BGH lesen:
BGH, B. v. 07.09.11 Az. VIII ZR 14/11 - Rückforderung bestätigt (Regionalgas Euskirchen) (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=86782#post86782)
Weshalb gemahnt wird, ist nicht ersichtlich.
Ggf. hier lesen:
E.ON Zwischenbericht 2011Q3 (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=86814#post86814)
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Ich hab auch eine Zahlungserinnerung erhalten...
Inhaltlich fast identisch mit dem Schreiben, was ich vor 1 Jahr erhalten habe.
Scheinbar automatisch aus dem Drucker gefallen, eingetütet und verschickt.
Ich werd e.on wohl nochmal an den 1.2.2011 erinnern müssen (VIII ZR 181/10).