Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => Gerichtsurteile zum Energiepreis-Protest => Thema gestartet von: RR-E-ft am 24. Oktober 2011, 19:27:49
-
LG Hamburg, Urt. v. 17.10.11 Az. 321 O 493/09 (E.ON Hanse soll zurückzahlen) (http://www.vzhh.de/upload/VerbraucherzentraleHamburg/files/27b099a0068b4ca39ca163534f72a4b9.pdf)
Seite 13 UA sucht man bisher leider vergeblich.
Teilweise wurde die Rückzahlungsklage mit dem Argument abgewiesen, für die Verjährung käme es auf die Abschlagszahlungen und nicht auf die Jahresverbrauchsabrechnung an.
Dabei hat das LG Hamburg wohl folgende Entscheidung nicht beachtet:
BGH, B. v. 07.12.10 KZR 41/09 Rückforderung ergibt sich aus Rechnung, nicht aus Abschlagszahlung (http://forum.energienetz.de/thread.php?postid=82607&sid=#post82607)
-
In der Version ist die Seite 13 mit dabei:
http://www.vzhh.de/energie/148629/Eon_LG%20Hamburg_Vorbehaltszahler.pdf