Forum des Bundes der Energieverbraucher
Energiepreis-Protest => R => Stadt/Versorger => Regionalgas Euskirchen => Thema gestartet von: RA-Bayer am 05. Oktober 2011, 11:36:08
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Rechtskräftiges Urteil des AG Euskirchen. Kunden hatten vorher jahrelang keinen Widerspruch eingelegt und trotzdem vollständig obsiegt. Berufung wurde von der Regionalgas Euskirchen nicht eingelegt.
Urteil AG Euskirchen vom 10.06.2011 (http://www.bayer-rechtsanwalt.de/AG_Euskirchen.pdf)